Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

Gesetzestext (1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2055 BGB – Durchführung der Ausgleichung.

Gesetzestext (1) 1Bei der Auseinandersetzung wird jedem Miterben der Wert der Zuwendung, die er zur Ausgleichung zu bringen hat, auf seinen Erbteil angerechnet. 2Der Wert der sämtlichen Zuwendungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind, wird dem Nachlass hinzugerechnet, soweit dieser den Miterben zukommt, unter denen die Ausgleichung stattfindet. (2) Der Wert bestimmt sich na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 730 BGB – Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters

Gesetzestext (1) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den anderen Gesellschaftern dessen Tod unverzüglich anzuzeigen. Wenn mit dem Aufschub Gefahr für die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen verbunden ist, hat der Erbe außerdem die laufenden Gesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 40–45 KSÜ – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 830 BGB – Mittäter und Beteiligte.

Gesetzestext (1) 1Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. 2Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat. (2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich. A. Funktion und Anwendungsbereich. I....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 666 BGB – Auskunfts- und Rechenschaftspflicht.

Gesetzestext Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen. A. Regelungsgehalt. Rn 1 § 666 enthält drei Informationspflichten, die der Beauftragte ggü dem Auftraggeber erfüllen muss. Neben der allgemeinen Bena...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 480 BGB – Tausch.

Gesetzestext Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. A. Bedeutung, Begriff. Rn 1 Tauschgeschäfte haben in den letzten Jahren im internationalen Handel erheblich zugenommen (Bartergeschäfte, s Rn 3). Die Leistungsbeziehung beim Tausch liegt im Umsatz von Ware gegen Ware. Die parallele Vereinbarung von Geldbeträgen steht nicht entgegen, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 9 WEG – Schließung der Wohnungsgrundbücher.

Gesetzestext (1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen: (2) Ist ein Wohnungseigentum selbstständig mit dem Recht eines Dritten belastet, so werden die allgemeinen Vorschriften, nach denen zur Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 229 BGB – Selbsthilfe.

Gesetzestext Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 2229 ff BGB

A. Grundsatz der Formstrenge. Rn 1 Testamente und Erbverträge können nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen errichtet werden. Nach der Rechtsnatur der jeweiligen Verfügung richtet sich, welche Formen jeweils zur Verfügung stehen. Die Formstrenge soll es ermöglichen, die Echtheit des Testaments sicherzustellen und den Willen des Erblassers nach dessen Tod zu ermitteln. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1599 BGB – Nichtbestehen der Vaterschaft.

Gesetzestext (1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist. (2) 1 § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 805 BGB – Neue Zins- und Rentenscheine.

Gesetzestext 1Neue Zins- oder Rentenscheine für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber dürfen an den Inhaber der zum Empfang der Scheine ermächtigenden Urkunde (Erneuerungsschein) nicht ausgegeben werden, wenn der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe widersprochen hat. 2Die Scheine sind in diesem Fall dem Inhaber der Schuldverschreibung auszuhändigen, wenn er die Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 126a BGB – Elektronische Form.

Gesetzestext (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen. (2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleich lautendes Dokument in der in Absatz 1 beze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.

Gesetzestext (1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Fassung EuPartVO

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 2 VersAusglG – Auszugleichende Anrechte.

Gesetzestext (1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 69 EuGüVO – Übergangsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nur auf Verfahren, öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche anzuwenden, die am 29. Januar 2019 oder danach eingeleitet, förmlich errichtet oder eingetragen beziehungsweise gebilligt oder geschlossen worden sind. (2) Ist das Verfahren im Ursprungsmitgliedstaat vor dem 29. Januar 2019 eingeleitet wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1820 BGB – Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung.

Gesetzestext (1) Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das Betreuungsgericht hierüber unverzüglich zu unterrichten. Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1047 BGB – Lastentragung.

Gesetzestext Der Nießbraucher ist dem Eigentümer gegenüber verpflichtet, für die Dauer des Nießbrauchs die auf der Sache ruhenden öffentlichen Lasten mit Ausschluss der außerordentlichen Lasten, die als auf den Stammwert der Sache gelegt anzusehen sind, sowie diejenigen privatrechtlichen Lasten zu tragen, welche schon zur Zeit der Bestellung des Nießbrauchs auf der Sache ruh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 990 BGB – Haftung des Besitzers bei Kenntnis.

Gesetzestext (1) 1War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989. 2Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an. (2) Eine weitergehende Haftung des Besitzers wegen Verzugs bleibt unberührt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 736d BGB – Rechtstellung der Liquidatoren

Gesetzestext (1) Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht berufen sind, den Weisungen Folge zu leisten, welche die Beteiligten in Bezug auf die Geschäftsführung beschließen. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, bedarf der Beschluss der Zustimmung der Beteiligten nach § 736a Absatz 2 Nummer 2 und 4. (2) Die Liquidatoren haben die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 823 ff BGB

A. Grundlagen. I. Recht der unerlaubten Handlungen. Rn 1 §§ 823 ff regeln die Haftung für rechtswidriges (und häufig – aber nicht notwendig – schuldhaftes, Soergel/Spickhoff Vor § 823 Rz 1) Verhalten. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich – im Unterschied zur Pflichtverletzung iRe Sonderbeziehung – aus einem Verstoß gegen allgemeine Rechtsnormen. §§ 823 ff enthalten drei Grundtatbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 947 BGB – Verbindung mit beweglichen Sachen.

Gesetzestext (1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben. (2) Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1287 BGB – Wirkung der Leistung.

Gesetzestext 1Leistet der Schuldner in Gemäßheit der §§ 1281, 1282, so erwirbt mit der Leistung der Gläubiger den geleisteten Gegenstand und der Pfandgläubiger ein Pfandrecht an dem Gegenstand. 2Besteht die Leistung in der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, so erwirbt der Pfandgläubiger eine Sicherungshypothek; besteht sie in der Übertragung des Eigentums an eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1221 BGB – Freihändiger Verkauf.

Gesetzestext Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken. A. Besorgnis eines Verderbs oder einer Wertminderung. Rn 1 Gemeinsame Voraussetzung der §§ 1218–1221 is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 772 BGB – Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers.

Gesetzestext (1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Ort eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Ort, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 504 BGB – Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Verbraucherdarlehen in der Weise gewährt, dass der Darlehensgeber in einem Vertragsverhältnis über ein laufendes Konto dem Darlehensnehmer das Recht einräumt, sein Konto in bestimmter Höhe zu überziehen (Überziehungsmöglichkeit), hat der Darlehensgeber den Darlehensnehmer in regelmäßigen Zeitabständen über die Angaben zu unterrichten, die sich aus A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 383 BGB – Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen.

Gesetzestext (1) 1Ist die geschuldete bewegliche Sache zur Hinterlegung nicht geeignet, so kann der Schuldner sie im Falle des Verzugs des Gläubigers am Leistungsort versteigern lassen und den Erlös hinterlegen. 2Das Gleiche gilt in den Fällen des § 372 Satz 2, wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. (2) Ist v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 447 BGB – Gefahrübergang beim Versendungskauf.

Gesetzestext (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1686 BGB – Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes.

Gesetzestext 1Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. A. Voraussetzungen. I. Auskunftsberechtigter. Rn 1 Jeder Elternteil ist auskunftsberechtigt, auch wenn er selbst Inhaber der Personensorge ist. Daher kann auch bei gemeinsamer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 37 VersAusglG – Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person.

Gesetzestext (1) 1Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. 2Beiträge, die zur Abwendung der Kürzung oder zur Begründung von Anrechten zugunsten der ausgleichsberechtigten Person gezahlt wurden, sind unter Anrechnung der gewährten Leistungen an die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Vorbemerkung vor EuGüVO

A. Allgemeines. Rn 1 Die VO (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts u der Anerkennung u Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (EuGüVO) vom 24.6.16 (ABl EU 16 L 183/1) ist am 29.7.16 in Kraft getreten (Art 70 I). Sie gilt ab 29.1.19 (Art 69) als unmittelbar anwendbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 55 BGB – Zuständigkeit für die Registereintragung.

Gesetzestext Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. A. Vereinsregister und Registerverfahren. Rn 1 Erst die Eintragung in das Vereinsregister stellt die Publizität des Vereins her und macht ihn zur juristischen Person. Die einschlägigen Regelungen finden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 21 ROM I – Öffentliche Ordnung im Staat des angerufenen Gerichts.

Gesetzestext Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bezeichneten Rechts kann nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung (›ordre public‹) des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist. A. Einführung. Rn 1 Nach Art 21 ist im Anwendungsbereich der ROM I der op der mitgliedstaatlichen lex fori zu beachten, und zwar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1314 BGB – Aufhebungsgründe.

Gesetzestext (1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie (2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675o BGB – Ablehnung von Zahlungsaufträgen.

Gesetzestext (1) 1Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß § 675s Abs. 1 zu unterrichten. 2In der Unterrichtung sind, soweit möglich, die Gründe für die Ablehnung sowie die Möglichkeiten anzugeben, wie Fehler, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1925 BGB – Gesetzliche Erben zweiter Ordnung.

Gesetzestext (1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen. (3) 1Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung gelt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 635 BGB – Nacherfüllung.

Gesetzestext (1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 845 BGB – Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste.

Gesetzestext 1Im Falle der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige, wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war, dem Dritten für die entgehenden Dienste durch Entrichtung einer Geldrente Ersatz zu leisten. 2Die Vorschr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 780 BGB – Schuldversprechen.

Gesetzestext 1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. 2Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen. A. Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675 BGB – Entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Gesetzestext (1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 152 BGB – Annahme bei notarieller Beurkundung.

Gesetzestext 1Wird ein Vertrag notariell beurkundet, ohne dass beide Teile gleichzeitig anwesend sind, so kommt der Vertrag mit der nach § 128 erfolgten Beurkundung der Annahme zu Stande, wenn nicht ein anderes bestimmt ist. 2Die Vorschrift des § 151 Satz 2 findet Anwendung. A. Anwendungsbereich. Rn 1 § 152 regelt den Fall der Sukzessivbeurkundung, also eine zeitlich gestreckt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1381 BGB – Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit.

Gesetzestext (1) Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. (2) Grobe Unbilligkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675b BGB – Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren in Systemen.

Gesetzestext Der Teilnehmer an Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssystemen kann einen Auftrag, der die Übertragung von Wertpapieren oder Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren im Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise zum Gegenstand hat, von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr widerrufen. A. Überblick. Rn 1 § 675b verkürzt den bisherigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327j BGB – Verjährung.

Gesetzestext (1) 1Die in § 327i Nummer 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. 2Die Verjährung beginnt mit der Bereitstellung. (2) Im Fall der dauerhaften Bereitstellung verjähren die Ansprüche nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums. (3) Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht verjähren nicht vor Ablau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 46b EGBGB – Verbraucherschutz für besondere Gebiete.

Gesetzestext (1) Unterliegt ein Vertrag auf Grund einer Rechtswahl nicht dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, weist der Vertrag jedoch einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet eines dieser Staaten auf, so sind die im Gebiet dieses Staates geltenden Bestimmungen zur Umsetzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Fassung EuErbVO

(ABl Nr L 201 S 107, ber Nr L 344 S 3, 2013 Nr L 41 S 16, Nr L 60 S 140, 2014 Nr L 363 S 186)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2247 BGB – Eigenhändiges Testament.

Gesetzestext (1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat. (3) 1Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. 2Unterschreibt der Erblasser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 10 ROM I – Einigung und materielle Wirksamkeit.

Gesetzestext (1) Das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrags oder einer seiner Bestimmungen beurteilen sich nach dem Recht, das nach dieser Verordnung anzuwenden wäre, wenn der Vertrag oder die Bestimmung wirksam wäre. (2) Ergibt sich jedoch aus den Umständen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Wirkung des Verhaltens einer Partei nach dem in Absatz 1 bezeichneten ...mehr