Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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ZErb 06/2022, Zur Annahme e... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht einen Pflichtteilsanspruch nach ihrem am 26.8.2018 verstorbenen Ehemann H. V. geltend. Am 24.8.1998, sechs Tage vor ihrer Eheschließung, schlossen die am 6.5.1941 geborene Klägerin und der am 5.10.1938 geborene Erblasser einen notariellen Ehe- und Erbvertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung, wobei sie nach dem Text der notariellen Urkunde u.a. darüber bele...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.2 Schulden, die mit dem Erbfall entstehen

Rz. 190 Berücksichtigungsfähig sind auch Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen, in ihrer Grundlage aber noch vom Erblasser herrühren. Rz. 191 Dazu gehört z. B. auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, falls dieser nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist (s. § 1371 Abs. 2 BGB). Zwar ist diese nicht zu Lebzeiten des Erblassers entstanden, a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 9 ErbStG bestimmt den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld bei allen vier objektiven Steuertatbeständen und steht systematisch im Zusammenhang mit § 38 AO. Die Tatbestände, die die Steuerschuld begründen, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den §§ 1 bis 8 ErbStG geregelt. Gemäß § 38 AO entsteht die Steuerschuld, so...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.8. Anwendung der Lohnsummenregelung nur auf EU-/EWR-Staaten

Rz. 83 Zumal auch Beteiligungen in EU-/EWR-Staaten in die Lohnsummenregelung einzubeziehen sind, werden dem Steuerpflichtigen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gem. § 13a Abs. 8 ErbStG entsprechende Nachweispflichten auferlegt. Diese können aber nicht derart weit gefasst sein, dass die lokalen Gewinn- und Verlustrechnungen auf Kontenebene entsprechend den allgemeinen V...mehr

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zfs 06/2022, Auslegung der ... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit in jeder Hinsicht zutreffender Begründung hat das AG die Klage abgewiesen, da die Bekl. weder nach § 362 Abs. 2 BGB von ihrer Leistungspflicht frei wurde, noch eine Abtretung des Kl. an die Werkstatt L vorliegt. 1. Die Bekl. konnte an die Werkstatt L nicht gem. § 362 Abs. 2 BGB schuldbefreiend leisten. Die Leistung an einen Dritten hat nur dann schuldbefreien...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / B. Rechtsgrundlagen

Im Jahr 2008 reformierten VVG[7] finden sich nur noch wenige Vorschriften zur Bestimmung des Sachschadens (z.B. §§ 85, 88, 93 VVG). So kann der VN nach § 93 S. 1 VVG eine im Vertrag vereinbarte Zahlung über den Versicherungswert (§ 88 VVG) hinaus erst verlangen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung verwirklicht oder zumindest gesichert ist (Wiederherstellungskla...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Entsprechensklausel

Rz. 26 Voraussetzung der Anwendung der Anrechnung nach § 21 ErbStG ist des Weiteren, dass das ausländische Vermögen in einem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wird. Rz. 27 Nicht erforderlich ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass die Steuer durch den Staat selbst erhoben wird. Auch Steuern, die durch einzelne Unter...mehr

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FoVo 06/2022, Widerstand de... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht nicht alle Voraussetzungen für ein Eingreifen des GV erfüllt Das von der Gläubigerin gegen den Schuldner erwirkte Versäumnisurteil fällt als Duldungstitel in den Anwendungsbereich des § 892 ZPO. Im Wortlaut: § 892 ZPO – Widerstand des Schuldners Leistet der Schuldner Widerstand gegen die Vornahme einer Handlung, die er nach den Vorschriften der §§ 887, 890 zu dulden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsanspruch auf Anwendung

Rn. 40 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 33 EStG vor, so hat der StPfl einen im Klageverfahren verfolgbaren Rechtsanspruch auf Anwendung (BFH BStBl III 1957, 385; Kanzler, NWB 2011, 249; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 19, 40. Aufl); die Gewährung der Steuerermäßigung steht nicht im Ermessen der Steuerbehörde. Allerdings ist dem Beurteiler zur B...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Begriff

Rz. 1 Erfolgt z. B. im Erbfall ein Übergang eines im Bau befindlichen Grundstücks, ist dieses Grundstück weder ein "echtes" unbebautes i. S. d. § 178 BewG noch ein bebautes Grundstück i. S. d. § 180 BewG. Die bereits im Bau befindliche Substanz erhöht die wertmäßige Bereicherung des Erben, wäre aber durch den Grundbesitzwert des unbebauten Grundstücks nicht berücksichtigt. D...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Herkunft aus vorhandenem Vermögen

Rz. 58 Auf der Ebene des Erwerbers ist zu klären, ob die Entrichtung der Steuer durch den Steuerschuldner zu einer Gefährdung des Betriebes führen würde. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt der Steuerentstehung über genügend übrige eigene Mittel verfügt, um die Steuer zu entrichten. Beim Anlegen eines solchen Maßstabes bedarf es einer genauen Rechtfe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers (hier der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft) seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale (hierzu s. Tz...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.1 Gemeinschaftskonten

Rz. 524 Gemeinschaftskonten können in der Form eines Und-Kontos oder Oder-Kontos auftreten. Während bei einem Und-Konto mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt sind und auch eine Verfügung über das Und-Konto nur von allen gemeinsam vorgenommen werden kann, sind bei einem Oder-Konto zwar ebenfalls mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) in das EStG eingefügt. Gemäß der Anwendungsregel des § 52 Abs 8a EStG ist die Vorschrift des § 4j EStG erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen; im Bereich der Überschuss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzugsberechtigung bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rn. 43 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ag Belastungen werden unabhängig davon, ob die Ehegatten zusammen veranlagt oder getrennt veranlagt werden, einheitlich betrachtet. Es sind somit die gesamten ag Belastungen der Ehegatten zusammenzufassen. Dies gilt auch bei der getrennten Veranlagung gemäß § 26a Abs 2 S 1 EStG aF, dazu s § 26a Rn 66 und 48ff (Schneider). Bei der Einzelv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die LSt, die der ArbG gemäß § 42d Abs 1 Nr 1 EStG einzubehalten und abzuführen hat, ist nicht die materiell richtige LSt-Schuld. Der ArbG haftet nur für die LSt, die sich aus der Anwendung der auf der LSt-Tabelle eingetragenen Merkmale und der Anwendung der gültigen LSt-Tabelle aus dem Tatbestand der Lohnzahlung ergibt. Unrichtige Eintragunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzungsfragen

Rn. 192 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Unterhaltsleistungen ist die Abgrenzungsproblematik durch Schaffung des § 33a EStG entschärft worden. Aufgrund der in § 33a EStG getroffenen Typisierungen der Unterhaltsfälle und des abschließenden Charakters dieser Vorschrift für typische Unterhaltsaufwendungen (vgl BT-Drucks 13/1686, 42) ist die Abgrenzung nur noch insoweit von Bedeut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Eheleute/eingetragene Lebenspartner

Rn. 172 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Leistungen eines Ehegatten waren auch als die des anderen zu bewerten. Es kam daher nicht darauf an, wer die Aufwendungen getragen hat (s zur Rechtslage ab VZ 2013 s § 26a Rn 65ff (Schneider)). Im Übrigen gilt auch hier eine restriktive Beurteilung. So besteht keine sittliche Verpflichtung der Ehefrau, mit ihrem Ehemann in ein Wohnstift zu ...mehr

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zfs 06/2022, Prämienanpassu... / 2 Aus den Gründen:

2. Die Klage ist allerdings, wie das LG zu Recht ausgeführt hat, insgesamt unbegründet. a) Zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass die Prämienerhöhung zum 1.1.2017 in den Tarifen PNM65/205 und PN wirksam erfolgt ist. aa) Entgegen der klägerischen Auffassung entsprach die Mitteilung vom Oktober 2016 den formalen Vorgaben des § 203 Abs. 5 VVG. (1) Die Mitteilung der maßgebl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Jüptner, Zur Zwangsläufigkeit ag Belastungen, StuW 1983, 206; Richter, Eigenständigkeit von Ereignissen bei Prüfung der Zwangsläufigkeit FR 1983, 233; Rasenack, Anmerkungen zum Begriff der ag Belastungen iSd § 33 EStG, DB 1983, 1272; Sunder-Plassmann, Zur Berücksichtigung von Vermögensschäden als ag Belastungen, DStZ 1995, 193; Dürr, Die steuerliche Berücksichtigung von Au...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 80 Der Pflichtteilsanspruch entsteht nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Tod des Erblassers für Abkömmlinge des Erblassers, dessen Ehe- oder Lebenspartner und dessen Eltern, sofern diese durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder sie gem. der Verfügung von Todes wegen weniger als ihren Pflichtteil erhalten (s. § 3 Rn. 271). Er verjährt inne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schadenseintritt aufgrund höherer Gewalt

Rn. 103 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Gegenwertgedanke kann nicht gelten, wenn es sich darum handelt, dass ein StPfl notwendige Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten machen muss, die ihm durch besondere Ereignisse verlorengegangen sind (BFH BStBl III 1952, 298; BStBl II 1999, 766für die Wiederbeschaffung notwendigen Hausrats und Kleidung nach einem Brand bzw na...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Abfindung für die Ausschlagung oder den Verzicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG)

Rz. 114 Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblassers auf den bereits entstandenen Pflichtteil, oder schlägt jemand einen Erbteil oder ein Vermächtnis aus und erhält hierfür jeweils eine Abfindung, so muss gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG die Abfindung der Erbschaftsteuer unterworfen werden (s. § 3 Rn. 460). In diesem Fall entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Stellungnahme

Rn. 85 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der späteren Ansicht des BFH ist zuzustimmen. Den Kritikern der alten Rspr ist zuzugeben, dass die Unterscheidung zwischen Einkommens- und Vermögensbelastung schwer zu rechtfertigen ist, zumal das Vermögen aus dem Einkommen angesammelt wird und die Mittel, mit denen die Aufwendungen bestritten werden, durchweg Vermögen, zB Bargeld, sind. Auc...mehr

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ZErb 06/2022, Die Immobilie... / 2. Zuwendung an Minderjährige

Besondere Probleme können sich bei Zuwendungen an Minderjährige ergeben. Das beschränkt geschäftsfähige Kind kann selbst handeln bzw. die Eltern können das erwerbende geschäftsunfähige Kind bei allen Vorgängen, die dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil i.S.d. § 107 BGB bringen, vertreten. Das gilt auch bei Rechtsgeschäften, die der Erfüllung einer entstandenen und fäl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.4 Ermittlung des Werts des Anteils am Gesamtgut

Rz. 35 Zur Ermittlung des steuerlichen Werts des Anteils der berechtigten Abkömmlinge am Gesamtgut sind zunächst die – anteiligen – Verbindlichkeiten des Gesamtguts (s. § 1475 BGB) vom erworbenen Vermögen (ohne Vorbehalts- und Sondergut) abzuziehen. Dies sind die das Gesamtgut betreffenden Verbindlichkeiten sowohl des überlebenden als auch des verstorbenen Ehegatten (s. § 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Tatsächliche" Aufwandsberücksichtigung im Ausland (§ 4k Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 103 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 4k Abs 4 S 1 EStG sind Aufwendungen auch insoweit nicht als BA abziehbar, als diese auch in einem anderen Staat Berücksichtigung finden. Der offene Wortlaut lässt dabei jedwede "Berücksichtigung" im anderen Staat für Zwecke des § 4k Abs 1 S 1 EStG ausreichen. Eine Konkretisierung der Anforderungen an die Berücksichtigung lässt sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahme bei Anrechnung (§ 4k Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 4k Abs 4 S 4 EStG werden vom BA-Abzugsverbot iSd § 4k Abs 4 S 1 EStG grds Anrechnungsfälle bei unbeschränkt StPfl ausgenommen. Die Ausnahme iSd § 4k Abs 4 S 4 EStG kommt daher insbesondere bei Auslandsbetriebstätten zur Anwendung, bei welchen anstatt der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode eine Steueranrechnung erfolgt. Die Au...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.7 Forderungen und Rechte, die grundpfandrechtlich gesichert sind (§ 121 Nr. 7)

Rz. 60 Als Inlandsvermögen gelten Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, sofern sie durch inländischen Grundbesitz, inländische grundstücksgleiche Rechte oder Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind (§ 121 Nr. 7 BewG). So zählt die Norm insb. Hypotheken und Grundschuld...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Wertermittlung bei der Schenkung unter Lebenden

Rz. 80 Für die Schenkung unter Lebenden fehlt eine § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG entsprechende Vorschrift, da sich § 10 ErbStG nach seinem Wortlaut ("in den Fällen des § 3") nur auf den Erwerb von Todes wegen bezieht. Grundsätzlich gilt allerdings gem. § 1 Abs. 2 ErbStG, dass die Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen auf die Schenkung unter Lebenden entsprechend anwendbar si...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.5 Abzugsbeschränkung bei Steuerbefreiung gem. §§ 13a–13d (Abs. 6 Sätze 4 bis 10)

Rz. 275 Der bisherige § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG (a. F.) wird gestrichen, da er unter den neuen Satz 3 fällt, und der bisherige Satz 6 wird zu Satz 11. Die Sätze 4 und 5 bestätigen noch einmal, dass die Grundsätze von Satz 3 auch für die Steuerbefreiungen nach §§ 13a und 13c ErbStG gelten. Dies soll klarstellen, dass bei Schulden, die im Zusammenhang mit Betriebsvermögen i. S. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.1 Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Darlehen als Nutzungsüberlassung

Rz. 79 Die Hingabe eines Darlehens stellt keine freigebige Zuwendung dar. Dies ist dann anders, wenn es sich um ein unverzinsliches Darlehen handelt. Zuwendungsgegenstand ist dann nach Ansicht des BFH die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit des Kapitals (BFH vom 12.07.1979, BStBl II 1979, 631; vom 29.06.2005, BStBl II 2005, 800; vom 10.01.2010, BFH/NV 2010, 901; vom 27.10.201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eheleute/eingetragene Lebenspartner

Rn. 204 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten folgt aus § 26b EStG, wonach die Eheleute wie ein StPfl zu behandeln sind, dass von einem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten auszugehen ist und dass die zu berücksichtigenden Aufwendungen mit ihrem Gesamtbetrag, gleichgültig, welcher Ehegatte sie tatsächlich gehabt hat oder durch welchen sie ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Besteuerungstatbestände vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 35 Durch Übertragung des Anwartschaftsrechts (entgeltlich, unentgeltlich, auf Dritte, auf den Vorerben) sowie durch entgeltliche/unentgeltliche Ausschlagung der Nacherbschaft können bereits vor Eintritt des Nacherbfalls diverse Besteuerungstatbestände nach § 3 und § 7 ErbStG sowohl beim Vor- als auch beim Nacherben ausgelöst werden. Diese lassen sich topoiartig wie folgt...mehr

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ZErb 06/2022, Die Immobilie... / II. Testamentarische Gestaltung

Sofern eine Übertragung zu Lebzeiten nicht gewünscht wird, bietet auch die testamentarische Gestaltung Möglichkeiten, Immobilien sach- und interessenegerecht in die nächste Generation zu übertragen. In Betracht kommt hier insbesondere bei der Vererbung einer selbstgenutzten Immobilie von Eltern an ihre Kinder die Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts[34] zugunsten des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kritik

Rn. 110 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Schrifttum wird zum Teil die Meinung vertreten, die Gegenwerttheorie sei abzulehnen (Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 39, Dezember 2020; auch s Kanzler, FR 1993, 691, 696; 1999, 1194f; 2002, 1139 f; 2010, 392; zur Kritik auch s Eschenbach, DStZ 2008, 134; Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz 34/1; zur Kritik Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 16,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.6.1 Die Ausschlagung

Rz. 210 Nach § 1922 Abs. 1 BGB tritt der Erbe unmittelbar die Vermögensnachfolge des Erblassers an. Trotz des "Vonselbsterwerbs" im deutschen Erbrecht wird – etwa bei einem überschuldeten Nachlass – dem gesetzlichen wie dem gewillkürten Erben zugestanden, die Erbschaft auszuschlagen (s. §§ 1942ff. BGB). Insoweit besteht bis zum Ablauf der (grundsätzlich sechswöchigen) Aussch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Schenkungsteuer bei einer Schenkung unter Lebenden entsteht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit der Ausführung der Zuwendung. Obwohl der Tatbestand der Schenkung unter Lebenden eigenständig und ohne Rückgriff auf das Zivilrecht in § 7 ErbStG definiert wird (s. § 7 Rn. 1 ff.), ist nach der Rechtsprechung der Begriff der Ausführung der Schenkung eng mit dem in § 518 A...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 8 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BewG ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens bzw. des Anteils am BV sowie der Anteile an KapG i. S. d. §§ 11 Abs. 2, 95 bis 97 BewG gesondert festzustellen, soweit eine Feststellung nicht nach § 151 Abs. 3 BewG (Basiswert) entbehrlich ist. Zuständig ist für die Feststellung ist das Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 und 3 BewG). Ist d...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.3 Die Besonderheiten bei Finanzmitteln

Rz. 238 § 13b Abs. 5 S. 3 ErbStG bietet eine weitere Investitionsklausel für Finanzmittel gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG an, die ebenfalls nur bei Erwerben von Todes wegen gilt (R E 13b.24 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ErbStR, vgl. Korezkij in BeckOK, ErbStG § 13b Rz. 261). Diese Norm erfasst Saisonbetriebe, bei denen der Bestand an Finanzmittel starken saisonalen Schwankungen unt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Schuldzinsen

Rz. 26 Zur Berechnung des Jahreswerts des Nießbrauchs sind die vom Nießbraucher zu tragenden Aufwendungen abzuziehen. Das gilt auch für die vom Nießbraucher nach § 1047 BGB im Innenverhältnis zum Grundstückseigentümer zu zahlenden Zinsen. Der Nießbraucher ist gemäß § 1047 BGB dem Eigentümer gegenüber verpflichtet, für die Dauer des Nießbrauchs u. a. diejenigen privatrechtlic...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Definition

Rz. 51 Zum verfügbaren Vermögen gehören 50 % der gemeinen Werte des miterworbenen Vermögens und zum Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 9 ErbStG bereits dem Erwerber gehörenden sonstigen Vermögens gem. § 28a Abs. 2 ErbStG, soweit solches Vermögen nicht zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört oder gehören würde. Beispiel (nach Viskorf/Löcherbach/Jehle, DS...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.16.3 Voraussetzungen durch Rechtsprechung

Rz. 223 Noch auf Basis von RFH-Rechtsprechung (s. RFH vom 22.09.1931, RStBl 1931, 897; RFH vom 20.09.1934, RStBl 1934, 1440) ergibt sich als weitere Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung die Bedürftigkeit des Beschenkten. D.h. ausreichende Einkünfte, eigenes Vermögen oder ein realisierbarer Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten (wie z. B. den Ehegatten) schlie...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / II. Obligatorisches Sachverständigenverfahren

Bei der prozessualen Durchsetzung auf Zahlung des (restlichen) Fahrzeugschadens erfolgt regelmäßig der Einwand im Prozess, dass das obligatorische Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe (A.2.6 AKB) nicht durchgeführt und deshalb die (Leistungs-)Klage unzulässig sei. Ein im Vertrag vorgesehenes Sachverständigenverfahren für die außergeric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragserfordernis

Rn. 30 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 33 EStG ist gemäß Abs 1 nur auf Antrag anzuwenden. Der Antrag kann bis zum Schluss der Tatsacheninstanz (FG) gestellt werden (BFH BStBl III 1957, 227), für den Verstorbenen durch dessen Rechtsnachfolger (BFH BStBl III 1962, 31). Er soll ggf vom FA angeregt werden (BFH BStBl III 1960, 178). Mit Antragstellung wird auch das Wahlrecht gemäß §...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 7.2.4.3 Die zeitnahe Mittelverwendung

Rz. 211 Die Mittel müssen innerhalb einer bestimmten Frist (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) mit Ausnahme der zulässigen Rücklagen verwendet werden. Dabei umfasst der Begriff der Verwendung nicht nur die laufenden Aufwendungen, sondern auch die Mittel zur Anschaffung von – satzungsgemäß benötigten – Gegenständen. Rz. 212 Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abweichende steuerliche Behandlung des StPfl

Rn. 81 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung iSd § 4k Abs 2 S 1 EStG spricht erneut D/NI-Inkongruenzen an und verlangt in der ersten Alternative eine vom inländischen Recht abweichende steuerliche Behandlung des StPfl. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 35) liegt eine solche abweichende steuerliche Behandlung des StPfl ua dann vor, wenn der die Aufwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, Adoptionskosten als ag Belastung nach § 33 EStG, DStZ 1982, 339. Rn. 170 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Adoption (ausländischer) Waisenkinder sind freiwillig (BFH BStBl II 1987, 495; 2006, 495; 2015, 695; BFH/NV 2000, 1352; FG Ha EFG 1976, 129; FG D'dorf EFG 1979, 125; FG He EFG 1982, 520; FG Bln EFG 1984, 71; FG Nds EFG 2005, 1358). BFH BStBl II 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.2.2 Zuwendungen (der Kapitalgesellschaft) an Gesellschafter oder nahestehende Personen

Rz. 433 Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen kommen insb. bei verdeckten Gewinnausschüttungen vor, die ein Spiegelbild zu den Einlagefällen bilden. Die Beurteillung derartiger Fälle fußt auf zwei Grundaussagen des BFH: Mit Urteil vom 30.01.2013 (BStBl II 2013, 930; ebenso Beschluss vom 02.09.2015, BFH/NV 2015, 1586) hat...mehr