Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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§ 17 Krankenversicherung / I. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 874 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 75 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 76 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Interne Zuständigkeit für den Vertragsschluss

Rz. 28 Die Wirksamkeit einer Gesellschafts-finanzierten D&O-Versicherung war, was die Vertretung nach außen angeht, nie wirklich Thema und warf auch keine Probleme auf. Im Schrifttum wurde aber bisweilen unterschiedlich beurteilt, wer intern für den Abschluss einer D&O-Versicherung nach aktienrechtlichen Vorgaben zuständig ist, und die Frage erörtert, ob ein nicht vom Aufsic...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR 01/2017)

Rz. 876 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Würzburger Versicherungs-AG. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR) Präambel Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere bedingungsgemäße Ereignisse für die im Versicherungsschein benannte(n) Person(en). Wir gewähren bei einem im Ausland eintretenden Versicheru...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / H. Entschädigungsumfang

Rz. 46 Nachdem mit der Bestimmung der versicherten Sachen, der versicherten Gefahren und der ­versicherten Interessen die Voraussetzungen der Deckungspflicht der Bauleistungsversicherung geklärt sind, befasst sich der Abschnitt über die Berechnung der Entschädigung mit der damit zunächst zu klärenden Vorfrage der zugrunde zu legenden Versicherungssumme, den Grundsätzen der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 16 EStG sind die Vergütungen steuerfrei, die Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung dienstlicher Reisekosten, beruflich veranlasster Umzugskosten oder beruflich veranlasster Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nur für Vergütungen an Arbeitnehmer außerhalb de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2015). Hinzu kommen Vorstell...mehr

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Sommer, SGB V § 64 Vereinba... / 2.4 Vermeidung unkoordinierter Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten (Abs. 4)

Rz. 20 Krankenkassen und ihre Verbände können mit den in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern Modellvorhaben zur Vermeidung unkoordinierter Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten durchführen (Satz 1). Rz. 21 Die Modellvorhaben können vorsehen, dass ein Vertragsarzt mit dem Versicherten im Wege der Koste...mehr

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Sommer, SGB V § 64 Vereinba... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgsetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Sie regelte die Befugnis, eine Satzungsbestimmung zur Kostenerstattung einzuführen. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 113 Qualitä... / 2.5 Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung bei sonstigen Leistungserbringern der ambulanten Versorgung

Rz. 13 Abs. 4 Satz 1bezieht sich auf die Wirtschaftlichkeit und Qualität der ambulanten Versorgung durch Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen (PIA), sozialpädiatrische Zentren (SPZ), medizinische Behandlungszentren. Da es sich bei den vorgenannten Leistungserbringern nicht um Krankenhäuser i. S. d. § 107 handelt, passt die auf Qualitäts- und Wirtschaftlichkeits...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 113 Qualitä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zur Durchführung der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in den Krankenhäusern waren in der Vergangenheit von beiden Vertragsparteien einvernehmlich bestellte, paritätisch besetzte Prüfungsausschüsse vorgesehen (§ 373 RVO a. F.). Diese Verfahrensweise hatte sich in der Praxis jedoch nicht bewährt; sie war auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichrangigkeit der Ve...mehr

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§ 14 Anhang / C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2014)

Rz. 39 Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1] Der Versicherungsumfangmehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / b) Ersatzfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen den eigenen Unfallversicherer

Rz. 151 Die Ersatzfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen den eigenen Unfallversicherer durch den Schädiger ist ein weitgehend unbekannter Gebührentatbestand. Er betrifft Fälle, in denen der Rechtsanwalt für den Geschädigten gegenüber seinem privaten Unfallversicherer tätig war. Der BGH hat entschieden, dass auch die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzun...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / aa) Arbeitnehmer

Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und dieser muss das Nettoeinkommen anhand dieser Unterlagen ermitteln. Ferner ist der Steuerbescheid vorzulegen. Zum Einkommen gehören folgende Positionen:mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / C. Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 10 Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es in der Schadensregulierung einige Besonderheiten. Grundsätzlich verweist die Rechtsprechung den geschädigten Kassenpatienten auf kassenärztliche Leistungen. Allerdings kann die Schadensersatzpflicht auch eine privatärztliche Behandlung für den geschädigten Kassenpatienten umfassen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls fests...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / G. Besonderheiten der privaten Krankenversicherung

Rz. 35 Der privat Krankenversicherte wird in der zivilrechtlichen Schadensregulierung nicht anders als der gesetzlich Versicherte behandelt. Bei der privaten Krankenversicherung ist zunächst zu unterscheiden zwischen solchen Personen, die beihilfeberechtigt sind und daneben privat (ergänzungs-)versichert sind, und solchen, die ausschließlich privat versichert sind. Ersteres ...mehr

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§ 4 Personenschadensmanagement / E. Ablauf des Reha-Managements: Code of Conduct, Ziff. 2

Rz. 15 Das Verfahren des Reha-Managements wird ebenfalls maßgeblich bestimmt durch den "Code of Conduct" (Ziff. 2). Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen von Höfle (MittBl. der ARGE VerkR 2006, 48 f.). Grundsätzlich gilt: Das Reha-Management erfolgt auf freiwilliger Basis – auf beiden Seiten. Weder der Haftpflichtversicherer noch der Geschädigte haben einen einkl...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 1. Umfang des Hätte-Verdienstes

Rz. 96 Der Hätte-Verdienst wird als Nettobetrag bei der Schadensbezifferung zugrunde gelegt. Vom Bruttoentgelt sind die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) ebenso abzusetzen wie die Einkommen- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Rz. 97 Der Hätte-Verdienst ermittelt sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347ff. AO kennt grundsätzlich keine Kostenerstattung. Der Einspruchsführer und das FA haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen. Eine Erstattung der Aufwendungen im Vorverfahren für einen Bevollmächtigten oder Beistand findet nur bei einem Obsiegen im finanzgerichtlichen Verfahren statt, soweit das FG die Zuz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.3 Verschuldete Aufwendungen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 Der Ausschluss verschuldeter Aufwendungen von der Kostenerstattung auch bei einem Obsiegen des Einspruchsführers entspricht § 137 FGO, die Zurechnung des Verschuldens eines Vertreters § 155 FGO i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO. Vertreter ist der gesetzliche und der gewillkürte Vertreter. Verschulden liegt vor, wenn der Einspruchsführer bzw. sein Vertreter diejenige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.1 Erfolgreicher Einspruch (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 § 77 EStG gilt nur für das förmliche Einspruchsverfahren (§§ 347ff. AO), auch wenn keine Klage folgt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Rechtsbehelfs, sondern der damit verfolgte Zweck. Kosten für einen schlichten Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO werden davon nicht umfasst, ebenso wenig wie Aufwendungen für den Antrag auf Kindergeldfestsetzung oder ...mehr

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Schriftlicher Beschluss: Änderung einer Stimmabgabe

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann nach Stimmabgabe bei einem schriftlichen Beschluss vor Verkündung des Abstimmungsergebnisses seine Stimmabgabe ändern. Normenkette WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümerin B. Sie streiten über die Verpflichtung der B, in ihrer im Dachgeschoss gelegenen Wohnung durch geeignete bauliche Maßn...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / a) Verwendungsersatz

Rz. 177 Gemäß § 347 Abs. 2 BGB sind dem Käufer die notwendigen Verwendungen (§ 994 BGB) zu ersetzen. Andere Aufwendungen sind ihm zu ersetzen, soweit der Verkäufer durch diese bereichert wird. Rz. 178 Notwendige Verwendungen sind nur solche Aufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Sache dienen.[494] Zu den notwendigen Verwendungen zählt die Rech...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / II. Nachlieferung

Rz. 99 Wählt der Käufer die ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache, ist damit die Nachlieferung einer Gattungsschuld, typischerweise eines Neuwagens aus einer bestimmten Modellserie durch erneute Bestellung des Händlers gemeint. In diesen Fällen steht dem Käufer das Wahlrecht auch tatsächlich zu im Vergleich zum Stückkauf, bei dem nur das konkret individualisierte Fa...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / C. Abgestufte Gewährleistungsrechte des Käufers

Rz. 73 § 437 BGB listet die Rechte auf, die dem Käufer zustehen, wenn die Kaufsache einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, ohne dass er selbst eine Anspruchsgrundlage darstellt. Die Norm schlägt einerseits eine Brücke vom Kaufrecht ins allgemeine Leistungsstörungsrecht, indem hinsichtlich des Rücktritts und Schadensersatzes auf die allgemeinen Vorschriften verwiesen wird. An...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kostenerstattung für Erstmahnung

BGB §§ 280, 286 Leitsatz Anwaltskosten für eine Mahnung, die erst den Verzug begründet, sind nicht erstattungsfähig. AG Hamburg, Urt. v. 2.3.2017 – 35 a C 390/15 1 Aus den Gründen Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Ersatz von 147,56 EUR Rechtsanwaltskosten nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten für deren Geltendmachung und Zinsen. D...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattung im Bußgeldverfahren

OWiG § 46; StPO § 464a § 464b; VV RVG Nr. 5109 5110 Leitsatz Die Verfahrens- und Terminsgebühr des Verteidigers für das gerichtliche Verfahren ist auch dann erstattungsfähig, wenn der Betr. erst im Hauptverhandlungstermin vorbringt und belegt, dass er zur Tatzeit krankgeschrieben und daher nicht verantwortlich war. Die schweigende Verteidigung des Betr. macht die Tätigkeit des...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kosteners... / Leitsatz

Anwaltskosten für eine Mahnung, die erst den Verzug begründet, sind nicht erstattungsfähig. AG Hamburg, Urt. v. 2.3.2017 – 35 a C 390/15mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / Leitsatz

Die Verfahrens- und Terminsgebühr des Verteidigers für das gerichtliche Verfahren ist auch dann erstattungsfähig, wenn der Betr. erst im Hauptverhandlungstermin vorbringt und belegt, dass er zur Tatzeit krankgeschrieben und daher nicht verantwortlich war. Die schweigende Verteidigung des Betr. macht die Tätigkeit des Verteidigers im gerichtlichen Verfahren nicht nutz- oder z...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / 3 Anmerkung:

Gem. § 46 OwiG i.V.m. § 464 Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten auch die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Aufgrund dieser Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 ZPO ist die Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines Wahlverteidigers auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen beschränkt, gleich...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen:

" … 3. Verfahrens- und Terminsgebühr – Verfahren vor dem AG(Nr. 5109, 5110 VV RVG)" a) Die Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG und die Terminsgebühr sind – wie auch durch das AG festgestellt – entstanden durch die anwaltliche Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren vor dem AG bzw. die Wahrnehmung des Termins v. 11.8.2016. Übereinstimmend mit der angefochtenen Entscheidung, auf dere...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / Sachverhalt

Gegen den Betr. war beim AG Ratingen ein Bußgeldverfahren anhängig. Das AG hat den Betr. durch Urt. v. 11.8.2016 freigesprochen und die notwendigen Auslagen des Betr. der Staatskasse auferlegt. Der Betr. hat – soweit hier von Interesse – im Kostenfestsetzungsverfahren auch die Gebühren für das gerichtliche Verfahren (Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG und Terminsgebühr Nr. 511...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kosteners... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Ersatz von 147,56 EUR Rechtsanwaltskosten nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten für deren Geltendmachung und Zinsen. Dass bei einer anwaltlichen Erstmahnung die außergerichtliche Kostentragung i.d.R. ausgeschlossen ist, trifft zu und entspricht auch der höchstrichterlichen Rspr. (vgl. etwa BG...mehr

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AGS 7/2017, Beschwerdeaussc... / 2 Anmerkung

Der VGH hat offenbar nichts verstanden. Zugrunde liegt ein Verfahren nach § 33 RVG. Die Festsetzung des Gegenstandswerts erfolgt im Verfahren nach § 33 RVG. Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich daher auch nicht aus § 32 RVG. Diese Vorschrift ist nur anwendbar, wenn der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, was im Asylverfahren aber nicht möglich ist, da keine...mehr

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AGS 7/2017, Editorial

Mit Stand März 2017 ist der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit überarbeitet worden. Über die Änderungen berichtet Willersinn auf den S. 313. Im Aufsatzteil berichtet Hagen Schneider über die aktuelle Entwicklung der Gerichtsgebühren in Zivilsachen (S. 313 ff.). Das OLG Dresden (S. 320) hatte sich mit der Vergütung für die ausschließliche Vertretung im Adhäsionsver...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / IV. Die Wertfestsetzung

Wertfestsetzung erfolgt durch Gericht Den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren (siehe III.) hat das Gericht festzusetzen, allerdings nach § 33 Abs. 1 RVG nur auf Antrag eines Beteiligten, also auf Antrag einer Partei oder eines beteiligten Anwalts. Hinweis Für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO bedarf es aufgrund der F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Komplementär-GmbH

Rz. 730 [Autor/Stand] Bei der Bewertung der Anteile an einer GmbH, die Komplementärin einer GmbH & Co. KG oder an einer KGaA ist, dürfen die Ertragsaussichten der GmbH aus ihrer Beteiligung an der KG nicht außer Betracht bleiben.[2] Erhält die GmbH neben der Kostenerstattung für die Geschäftsführung der KG nur ein Entgelt für die Übernahme des Haftungsrisikos, so ist der gem...mehr

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AGS 7/2017, Mutwilligkeit e... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist bedenklich, da sie ausschließlich das Interesse der Landeskasse berücksichtigt, Kosten zu sparen. Abgesehen davon, dass schon ausgehend von diesem Interesse die Entscheidung unzutreffend ist, berücksichtigt sie in keiner Weise, dass auch verfahrenstaktische Fragen zu beachten sind. Soweit das Gericht der Auffassung ist, es sei kostengünstiger, einen Stufen...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Nach der Rücknahme der Beschwerde hat das Beschwerdegericht entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen über den Verlust des Rechtsmittels und die Kosten zu entscheiden (OLG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2003 – 8 W 152/03, MDR 2003, 1261 m. Anm. Schütt; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., 2016, § 569 Rn 23; MüKo-ZPO/Lipp, 5. Aufl., 2016. § 569 Rn 23; vgl. Baumbach/Hartma...mehr

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 197 Abs. 2 SGG statthafte und zulässige Erinnerung ist begründet. Den Erinnerungsführerinnen steht eine Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 Nr. 1a VV (a.F.) i.H.v.198,79 EUR zu. Nach Nr. 7000 Nr. 1a VV (hier: in der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung; § 60 Abs. 1 S. 1 RVG) kann für Ablichtungen aus Behördenakten die Dokumentenpauschale von 0,50 EUR je Seite für die e...mehr

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Nach antragsgemäßer Zahlung der geltend gemachten Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr beantragten die Erinnerungsführerinnen die Festsetzung weiterer Kosten gegenüber dem Erinnerungsgegner wie folgt: Praxis-Beispiel Klageverfahren (Erster Rechtszug)mehr