Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Privatversicherung

Rz. 243 Der Ausgleich von Unfallschäden, die Dritte verantwortlich verursacht haben, erfolgt vielfach durch private Versicherer. Versicherungen können vom potentiellen Geschädigten selbst abgeschlossen sein (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Kaskoversicherung), aber auch für den potentiellen Schädiger bestehen. Im Vordergrund steht hier die pr...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG)

Rz. 102 Die Ersatzpflicht ist nach § 7 Abs. 2 StVG [314] "ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird". Die Vorschrift ist seit dem 1.8.2002 auf Unfälle anzuwenden. Die vor dem 1.8.2002 bestehende Entlastungsmöglichkeit des "unabwendbaren Ereignisses" hat der Gesetzgeber mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19....mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / Literaturtipps

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / B. Allgemeines

Rz. 2 Der Schaden im natürlichen Sinn umfasst alle Einbußen, die eine Person an ihren Gütern (Leben, Gesundheit, Ehre, Eigentum, Vermögen) erleidet. Die allgemeinen schadensrechtlichen Regeln der §§ 249 ff. BGB gehen hiervon aus und erfassen ausweislich nicht nur des umfassenden Wortlauts von § 249 Abs. 1 BGB, sondern namentlich auch der Bestimmung des § 253 BGB demgemäß an ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Struktur und Voraussetzungen der Haftung nach § 836 BGB

Rz. 810 § 836 BGB ergänzt die Haftung für Verkehrspflichtverletzungen, die sich allgemein auf § 823 Abs. 1 BGB stützt. Er ist keine eigenständige Rechtsgrundlage, sondern setzt eine schuldhafte Verkehrspflichtverletzung voraus und kehrt für die dort genannten Sonderfälle lediglich die Beweislast um.[2452] Für Personen- und Sachschäden, die offensichtlich von Bauwerken ausgeg...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeines

Rz. 1195 Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges kann niemals abstrakt bestimmt werden. Ihre haftungsbegründende oder -mindernde Relevanz hängt entscheidend von den konkreten Umständen des Unfalls ab. Die einfache Betriebsgefahr kann zur Folge haben, dass vollständiger Schadensersatz geleistet werden muss, wenn der Geschädigte sich keinen Verursacherbeitrag anrechnen lassen...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / G. Haftungsgrenzen

Rz. 254 § 12 StVG: Höchstbeträge (1) Der Ersatzpflichtige haftetmehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / P. Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

Rz. 244 Der Haftungsausschluss hat Auswirkungen nicht nur für und gegen die in den §§ 104, 105 SGB VII genannten Personen. Er kann auch Auswirkungen haben auf die Haftung Dritter, die am Sozialversicherungsverhältnis nicht beteiligt sind. In Literatur und Praxis werden diese Fallgestaltungen unter dem Begriff des von der Rechtsprechung entwickelten "gestörten Gesamtschuldver...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Fahrbahn

Rz. 999 Die Fahrbahn muss in einem Zustand unterhalten werden, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Auch wenn der Benutzer die Straße in demjenigen Zustand hinzunehmen hat, in dem sie sich ihm erkennbar darbietet, verlangt das den Schutz vor überraschenden Gefahren und vor Gefahren, die sich gerade deshalb verwirklichen können, weil im Kraftverkehr mit höheren Gesc...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / bb) Erwerbsobliegenheit

Rz. 81 Anerkanntermaßen ist ein Geschädigter auch im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die ihm – trotz Unfalls – verbliebene Arbeitskraft zur Abwendung bzw. Minderung des Erwerbsschadens zu verwenden.[235] Demgemäß stellt die Aufgabe einer bestehenden Arbeitsstelle seitens des Verletzten ohne zwingenden Grund in der Regel eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit ...mehr

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§ 14 Sachschaden / 4. Schadensfreiheitsrabatt, Kasko-Rückstufung

Rz. 181 Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts, also die Belastung mit einer höheren Versicherungsprämie in der Haftpflichtversicherung stellt keine vom Unfallgegner zu ersetzende Schadensfolge dar. Es handelt sich um einen allgemeinen Vermögensnachteil, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw des Geschädigten hat, sondern darin, dass der Geschädigte se...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Regulierung mit einem Versicherer

Rz. 27 Kraftfahrzeugunfallschäden werden regelmäßig durch den Pflichthaftpflichtversicherer des Kraftfahrzeug reguliert (vgl. § 115 VVG: Direktanspruch). Bei Verkehrsunfällen mit Auslandsberührung kann der Direktanspruch sowohl nach EuGVVO als auch nach Lugano-Übereinkommen beim Wohnsitzgericht des Geschädigten geltend gemacht werden.[38] Meist besteht kein Unterschied zwisc...mehr

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§ 34 Haftung der Ehegatten ... / A. Außenverantwortlichkeit des Ehegatten und Lebenspartners

Rz. 1 Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit gegenüber einem geschädigten Dritten trifft grundsätzlich, insbesondere im deliktsrechtlichen Bereich, (nur) denjenigen persönlich, dem ein schadensersatzrechtlich relevantes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen angelastet werden kann. Demgemäß ist ein Ehegatte in der Regel nicht verpflichtet, für eine haftungsrechtliche Veran...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / B. Haftung der Eltern gegenüber den Kindern – Grundlagen

Rz. 4 Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der Eltern für Unfallschäden ihrer Kinder spielt insbesondere in zwei Fallgruppen eine praktisch erhebliche Rolle: zum einen bei Schadensereignissen, die auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern beruhen, zum anderen bei Schäden, die die Kinder (insbesondere als Beifahrer in Kraftfahrzeugen ihrer Eltern) durch deren...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vertragliche Haftungsprivilegien

Rz. 1158 Vertragliche Haftungsfreistellungen können vor oder nach der Entstehung der Gesamtschuld vereinbart werden. Hat der Geschädigte mit einem der Gesamtschuldner eine Haftungsprivilegierung vereinbart, bleibt dieser im Ausgleichsverhältnis grundsätzlich voll verpflichtet. Solche Vereinbarungen hätten andernfalls die Wirkung eines unzulässigen Vertrages zu Lasten Dritter...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Q. SchüIerunfalIversicherung

Rz. 269 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.3.1971[315] sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten während des Besuches allgemeinbildender Schulen in der Unfallversicherung gegen "Arbeitsunfälle" versichert. Die damit normierte Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung hatte zum Zi...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / H. Verjährung und sonstige Fragen

Rz. 57 Für das binnenschifffahrtsrechtliche Havariegeschehen sind im Wesentlichen vier Verjährungstatbestände maßgebend:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Beobachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

Rz. 789 Die Haftung des Halters von Nutz- oder Berufstieren entfällt nach der ersten Variante des § 833 S. 2 BGB, wenn er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Hierfür trägt der Tierhalter die Beweislast,[2377] wobei der Entlastungsbeweis strengen Anforderungen unterliegt.[2378] Die Unaufklärbarkeit eines für die Entlastung ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteien (persönlicher Anwendungsbereich)

Rz. 56 Die Zuständigkeit am Begehungsort ist unabhängig davon gegeben, wer als Kläger den deliktischen Anspruch verfolgt.[85] Der Gerichtsstand ist daher nicht nur für den Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner und für den Direktanspruch gegen dessen Versicherer (§ 115 Abs. 1 S. 1 VVG)[86] begründet, sondern auch für den Rückgriff des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversichere...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Höchstbeträge

Rz. 255 Die deliktische Haftung des Schadensverursachers besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine Haftungsbegrenzung ergibt sich hingegen zum einen im Rahmen der Gefährdungshaftung (z.B. aus § 7 Abs. 1 StVG), zum anderen bei der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers, der gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 VVG (§ 3 Nr. 1 PflVersG a.F.) vom Geschädigten nur im Rahmen der L...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VI. Mitverschulden; Abwägungsgrundsätze; Haftungsausschluss

Rz. 42 Die Haftung des Bahnbetriebsunternehmers setzt als Gefährungshaftung kein Verschulden voraus. Das Eigenverschulden des Geschädigten kann seine Haftung gemäß § 254 BGB jedoch mindern oder ausschließen, wie der Gesetzesverweis in § 4 HaftpflG klarstellt. Für einen Unfall im Straßenverkehr, der bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs und einer Schienenbahn verursacht worden...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Der persönliche Haftungsmaßstab (§ 277 BGB)

Rz. 21 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. Rz. 22 Die Vorschrift des § 277 BGB ist im Kontext zu § 276 BGB zu sehen. Nach § 276 BGB hat der Schuldner grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertre...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Deckungssumme, Mindesthöhen der Versicherungssummen

Rz. 268 Vom Haftungshöchstbetrag ist die Deckungssumme aus dem Versicherungsvertrag des Schädigers mit seinem Haftpflichtversicherer zu unterscheiden. Wenn der Geschädigte den Direktanspruch (§ 115 VVG) gegen den Haftpflichtversicherer geltend macht, wird dessen Zahlungspflicht nicht nur durch die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge bestimmt, sondern auch dadurch, welche Vers...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Zurechnungszusammenhang

Rz. 161 In manchen Entscheidungen wird bei den Zurechnungserwägungen nicht nach dem Schutzzweck der anzuwendenden Normen gefragt, sondern unmittelbar auf den (bejahten oder verneinten) Zurechnungszusammenhang abgestellt. Ein dogmatischer oder sonst wie erheblicher Unterschied ist insoweit nicht festzustellen. In der Sache geht es auch hier um die Frage, ob ein an sich äquiva...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Bei dem Betrieb

Rz. 13 Die Bahnhaftung nach § 1 HaftpflG setzt weiter voraus, dass sich der Unfall bei dem Betrieb der Bahn ereignet hat. Dieses Merkmal stellt den Bezug zu dem gesetzgeberischen Grund der strengen Haftung gemäß § 1 HaftpflG her. Die besonderen Gefahren, auf denen diese Gefährdungshaftung beruht, verwirklichen sich stets nur beim Betrieb der Bahn, nämlich im verkehrlichen (b...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 4. Rechtsgutsverletzung

Rz. 71 Die Regelung des § 7 Abs. 1 StVG zählt die geschützten Rechtsgüter abschließend auf. Der Schadensbegriff des § 7 StVG entspricht dem des BGB.[212] Rz. 72 Eine Sache ist beschädigt, wenn entweder ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder ihre Brauchbarkeit zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung nicht unerheblich beeinträchtigt worden ist, ohne dass zugleich in ihre ...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / II. Entscheidungen zu § 91a SVG

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Abwägungsfaktoren, insbesondere Vorhandensein einer Versicherung

Rz. 603 Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches nach § 829 BGB ("Millionärsparagraph") ist, dass nach der Billigkeit eine Schadloshaltung des Geschädigten erforderlich ist. Erforderlich ist ein "wirtschaftliches Gefälle", was erheblich bessere Vermögensverhältnisse des Schädigers voraussetzt.[1762] Von Bedeutung sind Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und sonstiges Vermögen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines (Bedeutung/Verhältnis zu Abs. 1/Funktionen/­Schutzgesetzvoraussetzungen)

Rz. 511 Die Vorschrift des § 823 Abs. 2 BGB schafft eine besondere Schadensersatzpflicht für den Fall der Verletzung eines Schutzgesetzes. Diese Voraussetzung tritt an die Stelle der Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB aufgezählten Rechtsgüter; grundsätzlich kann daher nach Abs. 2 auch dann auf Schadensersatz gehaftet werden, wenn keines der besonderen Rechtsgüter verle...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / IX. Weitere Legalzessionen

Rz. 125 Folge eines gesetzlichen Forderungsübergang ist, dass dem Schuldner nunmehr ein neuer Gläubiger gegenübersteht. Der Schuldner einer Leistung kommt mithin nicht in den Genuss von Leistungen eines Nichtverpflichteten oder nur subsidiär Verpflichteten. Dies gilt besonders für den Bereich des bürgerlichen Rechts (§§ 268 Abs. 3, 426 Abs. 2, 774 Abs. 1, 1143 Abs. 1, 1150, ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Beispiele

Rz. 215 Der Beweis des ersten Anscheins ist von der Rechtsprechung bei zahlreichen Fallgestaltungen in Betracht gezogen worden. Hier können wegen der Fülle der Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis nur die wichtigsten, auch für das Unfallhaftpflichtrecht bedeutsamen, angesprochen werden.[460] aa) Brandursachen Rz. 216 Das Hantieren mit offenem Feuer z.B. in einer mit Stroh, Heu e...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Begründung von Verkehrssicherungspflichten

Rz. 270 Es gibt keine allgemeine Rechtspflicht, andere vor Schäden zu bewahren.[590] Die Haftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht setzt voraus, dass jemand eine Gefahr schafft oder in seinem Bereich andauern lässt. Deshalb haftet der Passant nicht, der beim Spazierengehen in einem öffentlichen Park entdeckt, dass die Parkwege vereist und deshalb glatt sind. D...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / m) Radrennen

Rz. 471 Der Veranstalter von Straßenradrennen muss die Teilnehmer grds. vor verdeckten und atypischen Risiken schützen, nicht jedoch vor solchen, die mit dem Straßenradrennen typischerweise verbunden sind (siehe dazu oben Rdn 445 f.). Er muss Leitplanken und ähnliche Gegenstände im Streckenverlauf – anders als bei Motorradrennen – nur an ungewöhnlich gefährlichen Stellen abs...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / Literaturtipps

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§ 35 Eltern und Kinder / Literaturtipps

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§ 26 Klagearten / a) Schadensversicherung

Rz. 148 Sehen die Versicherungsbedingungen einer Schadensversicherung ein Sachverständigenverfahren vor,[426] das auf Verlangen jeder der beiden Parteien ohne Zustimmung der anderen zur Ermittlung der Schadenshöhe durchzuführen ist und mit verbindlichen Feststellungen für die Parteien des Versicherungsvertrages endet, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Feststellungen off...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / VII. Insassenunfallversicherung

Rz. 25 Hat der haftpflichtige Schädiger eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen, entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Leistung aus der Insassenunfallversicherung nicht etwa schon "automatisch" im Wege der Vorteilsausgleichung zu einer Minderung des Schadensersatzanspruches führt, der Versicherungsnehmer indessen die Anrechnung der Versicher...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verhältnis zu § 426 BGB

Rz. 1168 § 17 Abs. 1 StVG enthält für den Fall, dass zwei oder mehr Kfz einem Dritten wegen der Verursachung eines Sach- oder Personenschadens haften, eine Sondervorschrift zur Regelung der internen Haftungsverteilung der gesamtschuldnerisch haftenden Halter der schädigenden Fahrzeuge. Die sich aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich ergebende Haftung nach Kopfteilen wird ...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / IV. Leistungen der Sozialversicherer und Sozialleistungen

Rz. 18 Die Entwicklung des Haftpflichtrechts geht dahin, die Fälle der Vorteilsausgleichung einzuschränken. Grundsätzlich soll der Schädiger keinen Vorteil davon haben, wenn der Geschädigte von anderer Seite eine Deckung seines Schadens erhält. Die Gesetzgebung hat daher in weitem Umfang die Vorteilsausgleichung ausgeschlossen und durch einen Rechtsübergang des in dieser Höh...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Grundsätze

Rz. 208 Der Anscheinsbeweis ist ein Hilfsmittel der Praxis, das von der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit 1888 angewendet und im Laufe der Zeit weiterentwickelt worden ist.[442] Sinn und Zweck dieses Hilfsmittels ist vor allem, einem Geschädigten im Haftpflichtprozess den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens des Schädigers zu erleichtern. Der Anscheinsbeweis ist...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Tankstellen

Rz. 507 Die Überdachung einer Tankstelle muss auch großen Fahrzeugen mit der nach § 32 Abs. 2 StVZO zulässigen Höhe ein Unterfahren erlauben. Ist dies nicht möglich, so ist der Tankstelleninhaber verpflichtet, auf die unzureichende Tankstellendachhöhe hinzuweisen oder ein Durchfahren zu verbieten.[1481] Rz. 508 Zur Vermeidung einer Falschbetankung sind die Kraftstoffsorten an...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / IV. Beweislast

Rz. 106 Nach allgemeinen zivilprozessualen Regeln hat der Kläger im Haftpflichtprozess grundsätzlich das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale und damit insbesondere auch des äußeren Tatbestands der Rechtsgutverletzung zu beweisen. Insoweit gilt das strenge Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO, das die volle Überzeugung des Tatgerichts erfordert.[326] Die Beweisl...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / a) Teilurteilsverbot

Rz. 19 Auch bei einer grundsätzlichen Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen – auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht[24] – ausgeschlossen ist.[25] Rz. 20 Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist namentlich dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine ...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Kauf

Rz. 116 § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr