Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Ansprüche im masseunzulänglichen Verfahren

Rz. 131 Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen "Massearmut" (§ 207 InsO) und "Masseunzulänglichkeit" (§ 208 InsO). "Massearmut" liegt vor, wenn sich nach der Eröffnung herausstellt, dass nicht einmal die Kosten des Verfahrens (Verwaltervergütung und Gerichtsgebühren) gedeckt sind, während das Gesetz von "Masseunzulänglichkeit" spricht, wenn zwar die Kosten aus der Masse...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / A. Einführung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um eine berechtigte oder unberechtigte Kündigung können vielfältige Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, die nachfolgend auch durchgesetzt werden müssen:mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 39 Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG nur zu beteiligen, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers enden soll. Endet das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder durch sonstige Gründe, die keine Kündigung darstellen, besteht das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nicht. Keine Anhörungspflicht besteht daher, wenn ein wirksam ...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / V. Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 57 Das Arbeitsverhältnis wird auch im Fall des § 1a KSchG nicht durch eine Vereinbarung, sondern durch die arbeitgeberseitige Kündigung beendet. Es liegt somit kein Tatbestand der Arbeitsaufgabe i.S.d. § 159 SGB III vor. Die Anweisungslage ist diesbezüglich eindeutig.[64] Die Konstellation des § 1a KSchG ist zu vergleichen mit dem Abschluss eines Abwicklungsvertrags nach...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / c) Zustimmung und Verzicht

Rz. 126 Wenn der Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung zustimmt, was sowohl schriftlich als auch mündlich als auch in sonstiger Weise geschehen kann, dann ist mit der Mitteilung dieses Beschlusses des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Der Arbeitgeber kann deshalb die beabsichtigte Kündigung aussprechen. Widerruft der Betriebsrat ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / A. Einführung

Rz. 1 § 102 BetrVG gewährt präventiven Kündigungsschutz dadurch, dass der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung anzuhören ist. Die Nichtbeachtung des Anhörungsrechts hat die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Der Arbeitgeber, der zu kündigen beabsichtigt, soll durch die Verpflichtung zur Anhörung gezwungen werden, Bedenken des Betriebsrats hinsichtlich der beabsichti...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Kündigungsbefugnis

Rz. 34 Wird – wie meist – nur ein schwacher vorläufiger Verwalter bestellt, so behält der Schuldner vollumfänglich die Arbeitgeberrolle mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Diese sind i.d.R. nur durch einen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 InsO insoweit eingeschränkt, als Verfügungen über das schuldnerische Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / G. Beteiligung des Personalrats nach §§ 85, 86 BPersVG

Rz. 240 Wie einleitend bereits erwähnt, findet das BetrVG nach § 130 BetrVG keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt also nicht das BetrVG, sondern ausschließlich das BPersVG bzw. au...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Rechtsfolgen des Widerspruchs

Rz. 155 Wenn der Betriebsrat der Kündigung nach § 102 Abs. 3 BetrVG ordnungsgemäß widersprochen hat, ist der Arbeitgeber gem. § 102 Abs. 4 BetrVG verpflichtet, dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten. Da das Gesetz ausdrücklich von Stellungnahme spricht, beschränkt sich die Zuleitungspflicht des Arbeitgebers nicht auf e...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / VIII. Abfallbeauftragter

Rz. 98 Die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) richtet sich nach § 59 Abs. 1 S. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).[234] Der besondere Kündigungsschutz nach § 60 Abs. 3 S. 1 KrWG i.V.m. § 58 Abs. 2 BImSchG setzt die Bestellung des Arbeitnehmers zum Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) voraus. Die Bestellung kann auch im schr...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / R. Sozialversicherungsrecht

Rz. 118 Regelmäßig wird die Bundesagentur für Arbeit bei einer fristlosen Kündigung im Falle nachfolgender Arbeitslosigkeit prüfen, ob das Arbeitslosengeld wegen der Verwirklichung des Tatbestandes einer Sperrzeit zeitweise ruht.[260] Arbeitnehmer sind nach § 38 Abs. 1 S. 1 SGB III verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönli...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / IV. Zwangsvollstreckung aus einem Herausgabetitel

Rz. 113 Die Zwangsvollstreckung wegen der Herausgabe oder Leistung von Sachen im Zusammenhang mit der Kündigung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG i.V.m. §§ 883 bis 886 ZPO.[105] 1. Herausgabevollstreckung im Kontext einer Kündigung Rz. 114 Im Kontext einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es in u...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 5. Sonderfall: Lösende Aussperrung

Rz. 44 Die lösende Aussperrung ist heute nahezu bedeutungslos und dadurch ein überwiegend theoretisches Problem: Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 21.4.1971[45] festgehalten, dass es den arbeitskampfberechtigten Arbeitgebern im Einzelfall offenstehen muss, Arbeitsverhältnisse arbeitskampfbedingt mit sofortiger Wirkung zu beenden (lösend...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einleitung

Rz. 112 Investoren schrecken häufig vor einer Übernahme des Geschäftsbetriebes zurück, weil § 613a BGB eingreift und die Beschäftigungsverhältnisse in ihren ursprünglichen Bedingungen übernommen werden müssen. In dieser Gemengelage gegenläufiger Interessen kommt – quasi als Alternative zur vorgenannten Kündigung auf Erwerberkonzept – die Einschaltung einer sog. Transfergesel...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Rz. 224 In der Praxis sicher weit relevanter ist der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitsnehmers, wenn dieser die Berechtigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung bestreitet. Rz. 225 Soweit der Weiterbeschäftigungsanspruch entweder im Wege einer einstweiligen Anordnung oder aber im Wege einer Entscheidung in der Hauptsache tituliert ist,[186] handelt es sich g...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Elternzeit

Rz. 70 Die vorstehenden Grundsätze gelten entsprechend auch für die außerordentliche Kündigung während der Elternzeit.[195] Damit dem Arbeitnehmer der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG zukommt, muss das Verlangen der Elternzeit vom Arbeitgeber in einem Zeitraum von frühestens acht Wochen, bei einer Elternzeit zwischen dem dritten und dem vollendeten achte...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

Rz. 140 Zu nennen ist im Vorfeld einer Kündigung der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Ausgehend davon, dass die Führung der Personalakte allein dem Arbeitgeber obliegt, handelt es sich bei der Zwangsvollstreckung eines solchen Anspruches um eine unvertretbare Handlung, die mithin nach § 888 ZPO durchzusetzen ist.[121] Rz. 141 Praxishinweis Beachte...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / VI. Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Rz. 93 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bedarf gem. § 179 Abs. 3 S. 1 SGB IX i.V.m. § 103 BetrVG bzw. den maßgeblichen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats. Einer Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung bedarf es nicht.[226]mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / b) Widerspruch

Rz. 125 Der Betriebsrat kann nach § 102 Abs. 3 BetrVG einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG genannten Gründe vorliegt (zu den Einzelheiten insoweit siehe Rdn 138 ff.).mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / G. Abmahnung

Rz. 23 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung im Allgemeinen eine Abmahnung notwendig.[57] Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses posi...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / VII. Beauftragter für den Datenschutz

Rz. 94 § 6 BDSG regelt die Stellung des Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen. Durch Verweisung in § 38 Abs. 2 BDSG finden wesentliche Regelungen des § 6 BDSG auch auf den Datenschutzbeauftragten nichtöffentlicher Stellen Anwendung.[227] Nach § 38 Abs. 2 BDSG i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 2 BDSG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / E. Betriebsveräußerung unter der Geltung der Insolvenzordnung (§ 128 InsO), Erwerberkonzeptkündigungen

Rz. 106 Im Bereich der Betriebsveräußerung in der Insolvenz sind vor allem § 128 InsO und § 613a Abs. 4 BGB einschlägig. § 128 InsO sieht hierzu vor, dass die unter Rdn 101 ff. zum KSchG genannten Erleichterungen auch dem Erwerber des Betriebes zugutekommen, wenn er das Unternehmen aus der Insolvenzmasse erwirbt. Kündigt der Erwerber also erst nach der Übernahme, so genießt ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / III. Anhörungsverfahren – Überblick und Grundsätze

Rz. 46 Im Mittelpunkt der Vorschrift des § 102 BetrVG steht das Anhörungsverfahren. Dieses gliedert sich ablaufmäßig in die drei Abschnitte Einleitung, Durchführung und Abschluss. Gegenständlich ist die Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber über die beabsichtigte Kündigung ("Mitteilung") und die Äußerung des Betriebsrats zu dieser Kündigung ("Stellungnahme") z...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / III. Rechtsfolgen

Rz. 30 Liegt ein der gesetzlichen Vorgabe entsprechendes Angebot des Arbeitgebers vor und lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, entsteht ein auf den Ablauf der Kündigungsfrist aufschiebend bedingter Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung in einer gesetzlich definierten Höhe. [41] Das Verstreichen der Kündigungsfrist ist keine echte Anspruchsvorau...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Kündigungsgründe – Allgemeines und Grundsatz der subjektiven Determination

Rz. 73 Die besondere Problematik des Anhörungsverfahrens für den Arbeitgeber beruht auf der Notwendigkeit, die Gründe für die beabsichtigte Kündigung vollständig mitzuteilen. Auszugehen ist vom Sinn des Anhörungsverfahrens. Dem Betriebsrat soll Gelegenheit gegeben werden, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen und auf die Kündigungsentscheidung Einfluss zu nehmen...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / X. Mängel des Anhörungsverfahrens

Rz. 161 Während des Anhörungsverfahrens können Fehler sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Betriebsrat gemacht werden. Nach der Rspr. des BAG steht ein Fehler des Arbeitgebers, begangen bei der Einleitung, Durchführung und beim Abschluss des Verfahrens der Nichtanhörung gleich mit der Folge, dass die Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG (analog) ebenfalls betri...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / E. Allgemeine Prinzipien zur Überprüfung von Kündigungen

I. Ultima-ratio-Prinzip Rz. 51 Aus dem ultima-ratio-Prinzip, das unmittelbar aus § 1 Abs. 2 KSchG abgeleitet wird,[115] folgt insb. der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung. Lässt sich eine Beendigungskündigung durch Ausspruch einer Versetzung, einer Änderungskündigung (vgl. dazu Rdn 105 ff.) oder durch ein sonstiges milderes Mittel vermeiden, muss der ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Betriebsänderung und Sozialplanansprüche unter der Geltung der Insolvenzordnung

Rz. 95 Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung im eröffneten Insolvenzverfahren, so hat er dieselben Vorschriften zu beachten wie das Management außerhalb der InsO, allerdings mit folgenden Erleichterungen: Rz. 96mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 4. Folgen rechtswidriger Aussperrungen

Rz. 43 Da die rechtswidrige Aussperrung nicht dazu führt, dass die Vergütungspflicht entfällt, hat der Arbeitgeber nach § 615 BGB weiterhin das Gehalt zu zahlen. Die hiervon betroffenen Arbeitnehmer haben zudem das Recht – nach Abmahnung –, ihr Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen und können ggf. Schadensersatzansprüche nach § 628 Abs. 2 BGB geltend machen.mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / G. Arbeitnehmeransprüche in der Insolvenz und im masseunzulänglichen Verfahren

I. Arbeitnehmeransprüche Rz. 130 Ansprüche der Arbeitnehmer unterliegen nach der Insolvenzordnung grundsätzlich dem gleichen Regime, wie die Ansprüche anderer Gläubiger des insolventen Unternehmens: Ihre Ansprüche können sowohl Insolvenzforderungen als auch Masseverbindlichkeiten sein. Die frühere Privilegierung der Ansprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt nach der KO wurde...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / F. Sanierung durch Auffang- und Transfergesellschaften, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG)

I. Einleitung Rz. 112 Investoren schrecken häufig vor einer Übernahme des Geschäftsbetriebes zurück, weil § 613a BGB eingreift und die Beschäftigungsverhältnisse in ihren ursprünglichen Bedingungen übernommen werden müssen. In dieser Gemengelage gegenläufiger Interessen kommt – quasi als Alternative zur vorgenannten Kündigung auf Erwerberkonzept – die Einschaltung einer sog. ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Verständnis der Norm

Rz. 2 Für das Verständnis der Norm ist eine kurze Darstellung der Rechtsprechungsgeschichte unumgänglich. Das BAG knüpfte ursprünglich allein an die betriebsverfassungsrechtliche Terminologie des Betriebs bzw. Betriebsteils an und legte damit die herkömmliche Definition des Betriebs als eine organisatorische Einheit, in der Personen mit Hilfe persönlicher, sächlicher oder im...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Teilbetrieb

Rz. 9 Einzelne Betriebsmittel stellen regelmäßig keine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen dar mit der Folge, dass deren Einzelübertragung die Rechtsfolgen des § 613a BGB grundsätzlich nicht auslöst. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB selbstständig übergangsfähiger Betriebsteil übertragen wird.[10] Dies wiederum setzt aber voraus...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / Literaturtipps

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Funktionsnachfolge

Rz. 14 Der Betriebsübergang ist von der sog. Funktionsnachfolge abzugrenzen. Wird lediglich eine bestimmte Tätigkeit bei einem Erwerber fortgeführt, ohne dass materielle oder immaterielle Aktiva übernommen werden, liegt grundsätzlich kein Betriebsübergang vor.[27] Gerade der Verlust eines Auftrages an einen Mitbewerber stellt damit regelmäßig lediglich einen Fall der Auftrag...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 3. Folgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 25 Während eines rechtmäßigen Streiks ist die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer suspendiert. Da sie keine Arbeitsleistung erbringen müssen, ist ihre Arbeitsniederlegung nicht arbeitsvertragswidrig.[24] a) Abmahnung und Kündigung wegen des Arbeitskampfs Rz. 26 Dem bestreikten Arbeitgeber ist es deshalb nicht möglich, aus der rechtmäßigen Arbeitsverweigerung Konsequenzen zu zi...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / b) Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 36 Während eines Arbeitskampfes bestehen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zwar grundsätzlich fort. Um aber die Funktionsfähigkeit des Betriebes und die Handlungsfähigkeit des Arbeitgebers zu erhalten, entfällt die betriebliche Mitbestimmung während Arbeitskämpfen für alle arbeitskampfbedingten und -relevanten Maßnahmen, mit denen der Arbeitgeber reagiert oder täti...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / C. Kündigungsrecht und sonstige Gestaltungsrechte im eröffneten Verfahren

I. Einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften der InsO Rz. 70 Wie unter Rdn 1 bereits erwähnt, gilt das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich uneingeschränkt fort. Der Verwalter unterliegt also denselben Kündigungsbeschränkungen bzw. -voraussetzungen wie ein Arbeitgeber außerhalb eines Insolvenzverfahrens. So hat er insbesondere den allgemeinen Kündigu...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Inhalt

Rz. 23 Die Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB besteht zwingend gegenüber jedem Arbeitnehmer und ist dementsprechend unabhängig von der Betriebsgröße. Unterrichtungspflichtig sind sowohl der bisherige als auch der neue Inhaber des Betriebs. Nach der Gesetzesbegründung[52] sollen sich Betriebsveräußerer und Betriebserwerber untereinander verständigen, in welcher Weis...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 4. Folgen eines rechtswidrigen Streiks

Rz. 32 Während eines rechtswidrigen Streiks tritt die Suspensionswirkung nicht ein, so dass die Arbeitnehmer weiterhin ihre Arbeitsleistung zu erbringen haben. a) Kündigung Rz. 33 Jede Arbeitsverweigerung ist in dieser Situation arbeitsvertragswidrig und kann insb. im Hinblick auf die unberechtigte Arbeitsniederlegung eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.[34] Rz. 34 I...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / III. Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel

1. Allgemeines zur Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel Rz. 77 Soweit der Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegen den Arbeitgeber noch Zahlungsansprüche, insbesondere auf rückständigen oder zukünftigen Arbeitslohn oder eine – vertragliche oder nach § 1a KSchG gesetzlich geschuldete[67] und dann in einem Urteil oder sonstigen Vollst...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / II. Kündigungsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer bei Umwandlungen

Rz. 6 Die kündigungsrechtliche Stellung eines Arbeitnehmers bei Umwandlungen ist seit dem 1.3.2023 in § 132 Abs. 2 UmwG geregelt.[11] Danach verschlechtert sich die kündigungsrechtliche Stellung eines Arbeitnehmers, der vor dem Wirksamwerden einer Spaltung zu dem übertragenden Rechtsträger in einem Arbeitsverhältnis steht, aufgrund der Spaltung oder Teilübertragung für die D...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Anmeldung von Kurzarbeit gem. §§ 95 ff. SGB III

Rz. 89 Neben Kündigungsmaßnahmen bleibt dem Insolvenzverwalter wie jedem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, Kurzarbeit zu beantragen. Er wird diese Möglichkeit vornehmlich für eine Interimszeit nutzen, wenn er eine Fortführung beabsichtigt.mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / A. Grundlagen

Rz. 1 Für den Kündigungsschutz im "Arbeitskampf" kommt es zunächst darauf an, den Begriff des "Arbeitskampfes" und seine Grundlagen zu klären. I. Rechtsgrundlagen Rz. 2 Zu dem Begriff und den Voraussetzungen des Arbeitskampfes schweigt das Gesetz im Wesentlichen. Obgleich Arbeitskämpfe in Art. 9 Abs. 3 GG vorausgesetzt und dadurch grundsätzlich für zulässig erklärt werden, feh...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Internationales Insolvenzarbeitsrecht

Rz. 138 Schließlich soll noch kurz auf die Rechtsstellung der Arbeitnehmer eingegangen werden, deren Arbeitsverträge Auslandsberührung haben. Dies betrifft insbesondere diejenigen Unternehmen, die im Ausland ihren Sitz haben, aber im Inland über eine Zweigniederlassung tätig sind, oder im Inland lediglich eine Betriebsstätte haben, in der Mitarbeiter beschäftigt werden. I. Ha...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / I. Streik

Rz. 10 Bei dem Streik handelt es sich um die praktisch bedeutsamste oder zumindest bekannteste Arbeitskampfmaßnahme, mit der Gewerkschaften Druck auf Arbeitgeber ausüben. 1. Erscheinungsformen Rz. 11 Da es den Tarifpartnern freisteht, ihre Arbeitskampfmittel selbst zu wählen, haben die Gewerkschaften verschiedene Streikformen entwickelt:[10] Rz. 12 Bekannt sind zunächst die so ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Vollstreckungsfähiger Titel, insbesondere die vorläufige Vollstreckbarkeit

a) Vollstreckungstitel Rz. 13 Jede Zwangsvollstreckung setzt einen Vollstreckungstitel voraus. In Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess kommen hier insbesondere Urteile der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte oder vor diesen geschlossene Prozessvergleiche in Betracht.[10] Praxishinweis Kommt es außergerichtlich zu einer Einigung, sind allerdings auch Anwalts...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Rechtsfolgen – Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 20 Erfasst werden von dem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse.[42] Nach der Rspr. des EuGH und der zugrunde liegenden Richtlinie ist dabei auf den nationalen Arbeitnehmerbegriff abzustellen.[43] Damit werden selbstständige Dienstverhältnisse und/oder Beamtenverhältnisse vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen. Aus diesem Grund kann auch der Anst...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Rechtskraft und vorläufige Vollstreckbarkeit

aa) Rechtskraft des Vollstreckungstitels Rz. 18 Damit das Urteil als Zwangsvollstreckungstitel in Betracht kommt, muss es gem. § 704 Abs. 1 ZPO rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar sein. Ein Prozessvergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist demgegenüber unmittelbar vollstreckbar. Rz. 19 Die Rechtskraft des Titels wirft keine besonderen Probleme auf. Ist das Urteil mit Rec...mehr