Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenshaltungskosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 2.6 Finanzierung

Bei der Erstellung der Finanzierung hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Schritt 1: Erstellung eines Finanzierungsentwurfs unter Einbeziehung öffentlicher Fördermittel (evtl. unter Rücksprache mit der Hausbank bzgl. der in Betracht kommenden Fördermittel) Schritt 2: Vorlage des Finanzierungsentwurfs und des (für öffentliche Fördermittel erforderlichen) Berichtsentwurfs bei der...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / 2 Anmerkung

Die im vorliegenden Verfahren sehr zügig ergangene Entscheidung des BGH (etwa 11 Monate nach Verkündung der Beschwerdeentscheidung) lässt vermuten, dass der 12. Zivilsenat großen Wert darauf legt, die von ihm mit seinem Beschl. v. 21.11.2017 eingeleitete Änderung hinsichtlich der Beurteilung des Verhältnisses der konkreten Bedarfsermittlung zur Quotenmethode beim Ehegattenun...mehr

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FF 11/2021, Anordnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 2 strebt die "Aufhebung" der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtig...mehr

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Trennungsunterhalt / 2.2 Einkommensmindernde Umstände

Berufsbedingte Aufwendungen, die von den privaten Lebenshaltungskosten objektiv eindeutig abgrenzbar sind, sind in angemessener Höhe vom Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (maximal 150 EUR) abgesetzt werden. Werden berufsbedingte Aufwendungen konkret berechnet, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kürzung des Jahresgrenzbetrags nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats des Kindes (§ 32 Abs 4 S 3 EStG aF)

Rn. 1071 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Kindern mit Wohnsitz o gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist der Jahresgrenzbetrag zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats notwendig u angemessen ist. Inlands- u Auslandskinder sollen gleich behandelt werden, zumal sich die Höhe des Kinderfreibetrags ebenfalls nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates richtet (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übersicht über die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für die Zeit seit 01.01.2021

Tz. 21 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Es gelten die folgenden Regelsätze pro Bundesland. Zum Aufbau der Regelsätze s. § 28 SGB XII i. V. m. der Anlage zu § 28 SGB XII.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1061 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 676 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 42, 43] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

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FoVo 09/2021, Keine Mietzah... / 3 Der Praxistipp

Pfändungsfreibetrag als Warenkorb Der Pfändungsfreibetrag ist nicht willkürlich gewählt, sondern hinter ihm steht das Bedürfnis sicherzustellen, dass der Schuldner seinen Lebensunterhalt aus seinem Arbeitseinkommen bestreiten kann, ohne dabei von Pfändungen beeinträchtigt zu werden. In den Gesetzesbegründungen zu der Anpassung der Pfändungsfreibeträge hieß es deshalb regelmäßi...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / II. Angemessenheitsprüfung

Rz. 118 Die Unterhaltszahlungen müssen angemessen sein, § 13 Abs. 2 S. 1 ErbStG. Die Angemessenheit richtet sich nach den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten, ist mithin relativ zu bestimmen. Kriterien sind etwa die Verdienstmöglichkeiten und Lebenshaltungskosten unter Berücksichtigung des im Lebenskreis des Bedachten Üblichen.[115] Rz. 119 Die Angemes...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Leistungsversagung wegen vorsätzlichen Handelns § 41 SGB XII

Rz. 545 Für eine Leistungsverweigerung aufgrund verschuldeter Bedürftigkeit gibt es im SGB XII nur § 41 SGB XII. Wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Dieser Leistungsausschluss bezieht sich somit ausschließlich auf Grundsicherungsleistungen und ...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / I. Begriff des Stipendiums

Der Begriff "Stipendium" ist weder im Steuerrecht noch im Zivilrecht gesetzlich definiert. Wesentliches Element der Begabtenförderung: Unter einem Stipendium ist eine Beihilfe zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Fortbildung zu verstehen. Mit den Stipendien werden Studium, Promotion, Habilitation, Auslandsaufenthalte oder bestimmt...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Zweckbindung

Nach § 3 Nr. 44 S. 3 Buchst. a Alt. 1 EStG darf das Stipendium den "zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen". Daraus folgt, dass im Falle des Übersteigens auch die zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen nicht steuerbefreit sind[5]. Höchs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Pauschbeträge

Rz. 47 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Pauschbeträge für > Menschen mit Behinderungen wurden mit dem EStRG 1974 (BStBl 1974 II, 530) in § 33b EStG aufgenommen und blieben seitdem der Höhe nach unverändert. Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wurden sie ab 2021 verdoppelt (> Rz 41). Eine Anpassung war von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Notstandsbeihilfen

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen, die ein privater ArbG seinen ArbN in Krankheits- und Unglücksfällen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Sie sind nur unter den Voraussetzungen des > R 3.11 Abs 2 LStR steuerfrei. Danach müssen die Unterstützungen gezahlt werdenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 38 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Splittingverfahren nach § 32a Abs 6 Nr 1 EStG für verwitwete Personen ist eine auf Billigkeitserwägungen beruhende reine Tarifvorschrift, die den erfahrungsgemäß erhöhten Lebenshaltungskosten der verwitweten Person noch für eine Übergangszeit iS einer Härteregelung Rechnung tragen soll. Es wird daher auch als Gnadensplitting bezeichnet. ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz – schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst; auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höhe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Erhöhungsverlangen des Vermieters (Mietanpassung)

Rz. 103 Muster 31.24: Erhöhungsverlangen des Vermieters (Mietanpassung) Muster 31.24: Erhöhungsverlangen des Vermieters (Mietanpassung) Entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Mietvertrag in Verbindung mit § 557b BGB bin ich berechtigt, den Mietzins an die zwischenzeitlich eingetretene Veränderung des vom Statistischen Bundesamt vermittelten Preisindex für die Lebenshaltu...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Selbstbehalt oder Eigenbedarf der Eltern

Rz. 235 Jedem Elternteil muss der sog. große Selbstbehalt oder angemessene Eigenbedarf bleiben.[388] Nach der DT, Stand 1.1.2021, macht er gegenüber volljährigen Kindern monatlich 1.400 EUR aus; ist das Kind noch nicht 21 Jahre alt und befindet es sich noch in der allgemeinen Schulausbildung, beläuft sich der Selbstbehalt wegen § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB aber nur auf 1.160 EUR b...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Selbstbehalt oder Eigenbedarf des Schuldners

Rz. 174 Wenn der Schuldner alle verfügbaren Mittel i.S.d. § 1603 Abs. 2 BGB eingesetzt hat, muss ihm noch der sog. kleine Selbstbehalt oder notwendige Eigenbedarf bleiben, also der Betrag, der für den eigenen, wenn auch bescheidenen Lebensunterhalt erforderlich ist. Dieser Selbstbehalt orientiert sich an den Sozialhilfesätzen. Nach der DT, Stand 1.1.2021, macht er für den be...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Beispiel: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 104 Im Ausgangsfall (Rdn 44) soll unterstellt werden, dass folgende Werte festgestellt bzw. von F als richtig angesehen oder zugestanden werden:[200] Endvermögen F Anfangsvermögen Fmehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 102 § 557 BGB räumt die Möglichkeit durch schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag ein, die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu bestimmen. Im Gegensatz zu der Regelung im früheren § 10a MHRG ist die Wirksamkeit nicht mehr an eine bestimmte Mindestlaufzeit des Mietvertrages geko...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Schreiben des Vermieters

Rz. 92 Muster 31.21: Schreiben des Vermieters (Mieterhöhung durch Vereinbarung) Muster 31.21: Schreiben des Vermieters (Mieterhöhung durch Vereinbarung) Wie Sie wissen, ist der Mietzins für die von Ihnen angemietete Wohnung von derzeit _____ EUR seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Wie Sie sicher der Tagespresse entnommen haben, sind seitdem die allgemeinen Lebenshaltung...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gesetz

Rz. 161 Basis für die Berechnung des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB ist der verdoppelte steuerliche Kinderfreibetrag, der 2021 für jeden Elternteil 2.730 EUR ausmacht, so dass also für 2021 grundsätzlich alle Berechnungen des monatlichen Unterhalts auszugehen hätten von (2.730 × 2) : 12 = 455 EUR; dies sind 100 % des Mindestunterhalts. In der ersten Altersstufe (bis zum...mehr

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§ 15 Familienrecht / q) Selbstbehalt oder Eigenbedarf des Schuldners

Rz. 366 Dem Schuldner steht gegenüber dem Anspruch des geschiedenen Ehegatten gemäß § 1581 BGB der kleine Selbstbehalt oder notwendige Eigenbedarf zu, also der Betrag, der für den eigenen, wenn auch bescheidenen Lebensunterhalt erforderlich ist.[601] Auf der Basis der DT, Stand 1.1.2021, macht er monatlich 1.280 EUR aus, bei fehlender Erwerbstätigkeit 1.180 EUR.[602] Der Sel...mehr

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§ 15 Familienrecht / 19. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 332 Wenn neben dem laufenden, üblichen Lebensbedarf besondere Kosten entstehen, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann dauernd erhöhter Bedarf) anfallen. Selbst wenn sich der Schuldner nicht in Zahlungsverzug befand ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 43 Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)

Rz. 213 Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell) Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des Bodenwertanteils

Rz. 278 Der Bodenwert ergibt sich hierbei aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, d.h. aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert (§ 193 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 179 BewG). Zur Ermittlung des angemessenen Verzinsungsbetrags des Bodenwerts wird der Bodenwert mit dem Liegenschaftszins multipliziert (§ 193 Abs. 4 S. 1 BewG). Der Liegenschaftszinssatz soll regelmäßig von den Gutachte...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Vermögensplanung für den Ruhestand

Rz. 5 Ein aktiv tätiger Unternehmer wird sich mit mehreren Vertrauenspersonen umgeben, die ihn in Fragen bzgl. Unternehmen und Privatvermögen unterstützend begleiten werden. Hierzu zählen u.a. der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Banker, Makler, Freunde und Bekannte, Mitunternehmer aus Verbänden, Personen aus Organisation (Rotary, Lions) etc. Können d...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Ausgangssachverhalt

Rz. 47 In einigen Fällen der Unternehmensnachfolge können solch positive Ergebnisse wie im vorherigen Kapitel erzielt werden. Wie sieht es denn aber nun aus, wenn der Unternehmer weitsichtig vorab eine strategische private Vermögensplanung erstellen ließ, die ihm aber aufgrund des privaten Vermögens, welches er bisher angehäuft hat, vor andere Herausforderungen stellt? Hierz...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begriffsbestimmungen

Rz. 166 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Rz. 167 Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[234] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt d...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Analyse des Status quo und Prognose

Rz. 49 Auf den ersten Blick kann man von geordneten Verhältnissen ausgehen (Eigenkapitalquote fast 84 %, ca. 17 % in liquiden Anlagen investiert). Der Bereich der eher illiquiden Vermögenswerte (Immobilien und Unternehmenswerte) ist allerdings mit insgesamt 80 % überproportional gewichtet. Wie stellt sich allerdings die reine Liquiditätsbetrachtung für die kommenden Jahre, au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.1 Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist ein Praktikum, welches losgelöst von Schule oder künftigem Studium aus Gründen der Berufsfindung bzw. Berufsorientierung zumeist während der Ferien aufgenommen wird. Es gibt den Schülern und Schülerinnen bzw. den Studentinnen und Studenten die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Branche zu sammeln. Das "freiwilli...mehr

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§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Einkünfte vor dem Unfallereignis

Rz. 14 Für die Schadensberechnung stellen die Einnahmen, die vor dem Unfall tatsächlich erzielt wurden, einen wesentlichen Anhaltspunkt dar. Diese Einkünfte können sich aus verschiedenen Einzelposten zusammensetzen: Rz. 15 Im Mittelpunkt stehen die festen Bezüge des Verletzten an Lohn oder Gehalt; hierzu gehören auch Gehaltsteile, die zwar besonders berechnet, aber als Bestan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verwendung von Einkommensteilen zur Vermögensbildung

Rz. 79 Sind die Einkommensverhältnisse der Familie günstig, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die gesamten Einkünfte für den Unterhalt zur Verfügung standen; insbesondere kann nicht so gerechnet werden, dass das gesamte Einkommen, das der Getötete nicht unbedingt für sich selbst ausgeben musste, den Unterhaltsbetrag für die Familie darstellt. Denn es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Heilungskosten und ver... / I. Allgemeines

Rz. 22 Mehraufwendungen sind zu erstatten, wenn infolge der Schädigung gesteigerte Bedürfnisse des Geschädigten bestehen, er z.B. besondere Pflege oder besondere Hilfsmittel benötigt oder sein Umfeld auf die neue Situation eingerichtet werden muss, etwa durch Umbauten an Immobilien oder Fahrzeugen wegen einer bestehenden Behinderung. Zu ersetzen sind die erforderlichen Aufwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Klagearten / b) Wesentlichkeit (der Veränderung)

Rz. 254 Wesentlich ist eine Änderung der Verhältnisse dann, wenn sie nach Maßgabe des materiellen Rechts zu einer anderen Beurteilung des Bestehens, der Höhe oder der Dauer des Anspruchs führt, und zwar in einer nicht unerheblichen Weise.[654] Die Beurteilung, ob eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse "wesentlich" ist, darf nicht schematisch, sondern muss unter Berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.1 Persönliche Bedürfnisse

Rz. 17 Hierunter fallen Aufwendungen, die in der Person des Schuldners begründet sind z. B. Kosten für besondere Ernährung zur Wiederherstellung der Gesundheit (Diätverpflegung; LG Essen, Rpfleger 90, 470; Zöller/Herget, § 850f ZPO, Rn. 4), einmalig oder dauerhaft nachgewiesene Aufwendungen für teure Medikamente für die ein Eigenanteil durch den Schuldner zu leisten ist (OLG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Verfahren

Rz. 28 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) – nicht Prozessgericht – durch Beschluss nach billigem Ermessen. Die Zuständigkeit für die zu treffenden Entscheidung obliegt während eines Insolvenzverfahrens anstelle des Vollstreckungsgerichts gem. § 36 Abs. 4 Satz 1 und 3 InsO dem Insolvenzgericht als besonderem Vollstreckungsgericht (BGH, WM 2004, 834 = ZVI...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 Urteilsinhalt – Bestimmtheit des Tenors des Urteils

Rz. 5 Das Endurteil muss seinem Inhalt nach zur Vollstreckung geeignet sein. Dazu gehört, dass es seiner Art nach vollstreckungsfähig ist und zusätzlich einen vollstreckbaren Anspruch hinreichend bestimmt bezeichnet (Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 703 Rn. 4). Vollstreckbar sind zunächst sämtliche Leistungsurteile, das sind Urteile, die den Beklagten (Schuldner) verpfl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.2 Bestimmung der Regelbedarfsstufen (Abs. 2)

Rz. 30 In Abs. 2 wurde der Inhalt des bis zum 31.12.2010 geltenden Abs. 3 Satz 2 und 3 in präzisierter Form zusammengefasst, der seinerseits wiederum in etwa § 22 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BSHG entsprach. Maßgebend für die Bestimmung der Regelbedarfsstufen sind danach Stand und Entwicklung von Nettoeinkünften, Verbraucherverhalten sowie Lebenshaltungskosten auf der Grundlage ...mehr