Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Bewertung aller Umstände

Rz. 357 Entscheidend für die Bewertung der Verfügung von Todes wegen ist deren Gesamtcharakter, für den sowohl Inhalt und Wirkungen als auch der Beweggrund des Erblassers und der verfolgte Zweck maßgebend sind.[420] Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Zuwendung schon dann gültig sein, wenn neben einer erotischen Beziehung zu einem Partner auch andere achtenswerte Bewegg...mehr

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Praxis-Beispiele: Private K... / 3 Beitragszuschuss, Berücksichtigung Beiträge Angehöriger

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, verheiratet, 2 Kinder, ist in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Sie ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Die erforderlichen Bescheinigungen liegen vor. Die Arbeitnehmerin und ihre Angehörigen sind im Juli 2024 wie folgt versichert:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Heimgesetz

Rz. 171 Grundsätzlich kann jede natürliche Person als Erbe benannt werden. Es gibt jedoch Personen, die aufgrund ihrer Position gegenüber dem Erblasser nicht zu Erben bestimmt werden können. Das Heimgesetz des Bundes ist in den Ländern durch landesrechtliche Vorschriften abgelöst worden, die aber weitgehend inhaltsgleiche Regelungen enthalten. Lediglich vereinzelt finden sic...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 6. Muster: Betreuungsverfügung – Getrennter Betreuervorschlag für den vermögensrechtlichen und persönlichen Bereich

Rz. 210 Muster 2.10: Betreuungsverfügung – Getrennter Betreuervorschlag für den vermögensrechtlichen und persönlichen Bereich Muster 2.10: Betreuungsverfügung – Getrennter Betreuervorschlag für den vermögensrechtlichen und persönlichen Bereich Betreuungsverfügung Ich, _________________________, geborene/r _________________________, geb. am _________________________, derzeit wo...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 371 Unentgeltliche Verfügungen des nicht befreiten und des befreiten Vorerben über Grundstücke sind – wenn sie ohne Zustimmung des Nacherben und etwaiger Ersatznacherben vorgenommen wurden – im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings wirksam (§ 2112 BGB). Haben der Nacherbe und etwaige Ersatznacherbe...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / II. Begriff

Rz. 26 Die Verwaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung oder Vermehrung des Nachlasses, gleichgültig, ob es sich um Maßnahmen des Innenverhältnisses oder des Außenverhältnisses handelt. Rz. 27 Nach außen gilt grundsätzlich das Prinzip gesamthänderischen Handelns, das nur ausnahmsweise durch Fälle gesetzlicher Stellvertretung bei Notmaßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Grundsätzliches

Rz. 214 Hat ein Abkömmling für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, z.B. durch Mitarbeit im elterlichen Haushalt oder durch Pflege des Erblassers, und wurden dadurch Aufwendungen erspart (Kausalität beachten!), so dass der Nachlass nicht oder weniger geschmälert wurde als bei Inanspruchnahme fremder Hilfe, so kann dieser Abkömmling von den anderen Abkömmlingen, die m...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ii) Muster: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben

Rz. 212 Muster 14.33: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben Muster 14.33: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben

Rz. 296 Muster 14.46: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben Muster 14.46: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf ding...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Länderkompetenz für das Heimrecht durch die Föderalismusreform

Rz. 369 Erhebliche praktische Bedeutung besitzen die in den Heimgesetzen enthaltenen Bestimmungen, die es dem Träger sowie der Leitung und den Beschäftigten eines Alten- oder Pflegeheims untersagen, sich geld- oder geldwerte Leistungen über das vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen. Maßgebend war ursprünglich § 14 HeimG des Bundes. Mit der Föderalism...mehr

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Umzugskosten / 5 Beförderungskosten (Speditionskosten)

Die Speditionskosten sind die weitaus höchsten erstattungsfähigen Aufwendungen anlässlich eines Umzugs. Sie werden nach dem niedrigsten von mindestens 2 vom Beschäftigten vor dem Umzug eingeholten Kostenvoranschlägen (mit verbindlichem Festpreis) erstattet. Die Kostenvoranschläge müssen von 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen eingeholt werden. Der Besc...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 5. Muster: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung

Rz. 209 Muster 2.9: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung Muster 2.9: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung Betreuungsverfügung Ich, _________________________, geborene/r _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, schlage für den Fall, dass für mich ein gesetzlich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 377 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann konkret die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteil...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Vorempfänge als fiktives Vermögen

Rz. 45 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Anwalt zu erfragen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant bzw. der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte an seine Abkömmlinge, an seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenk...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB)

Rz. 218 Muster 13.45: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB) Muster 13.45: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB) Plan [392] über die Auseinandersetzung des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen _________________________ I. Feststellungen zur Erbfolge und zur Testamentsvollstreckung Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgerichts _________________________ – Nach...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / III. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen

Rz. 482 Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verwitwet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für d...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / F. Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung

Rz. 216 Bereits ein kurzer Blick auf seinen Inhalt zeigt, dass das RVG ganz überwiegend die herkömmlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Prozessvertreter und Strafverteidiger regelt. Das RVG räumt der Vergütung der forensischen Tätigkeit breiten Raum ein. Der Anwalt, der vor allem rechtsberatend, wie etwa bei der Gestaltung von Stiftungen, tätig ist,[239] findet nur wen...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Am 1.1.1992 trat das Betreuungsgesetz [1] in Kraft, welches insbesondere die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. geschaffen hat. Fortan bestand die Möglichkeit, für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit eine dritte Person auf rechtsgeschäftlicher Grundlage zur Wahrnehmun...mehr

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AGS 07/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil erläutert Burhoff (S. 289) die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren und stellt die verschiedenen Abrechnungsvarianten anhand von insgesamt 20 Beispielen dar. Lissner befasst sich mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Beratungshilfe (S. 296). Grundfälle zur Anrechnung in Urkunds- und Nachverfahren bzw. Verfah...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Ernennung des Testamentsvollstreckers

Rz. 23 Ebenso wie die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch Testament zu erfolgen hat, bedarf die Ernennung der Person des Testamentsvollstreckers bzw. die Ermächtigung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten oder das Nachlassgericht der Testamentsform. Erfolgt die Anordnung der Testamentsvollstreckung in einem notariellen Testament un...mehr

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ZErb 07/2023, Erhebung der ... / 1 Gründe

I. Durch Beschluss des AG Bergisch Gladbach vom 30.3.1982, 21 C 53/81, wurde die Betroffene entmündigt. Durch Beschl. des AG Bergisch Gladbach vom 30.4.1982, 4 VII K 2037, wurde die Mutter der Betroffenen … zum Vormund der Betroffenen bestellt. Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 ist die Vormundschaft in eine Betreuung übergeleitet worden. AM 8.9.2020 verstarb...mehr

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Trennungsgeld / 7 Trennungsgeldansprüche beim auswärtigen Verbleiben gem. § 3 TGV

Ein Beschäftigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem diese Rückkehr auch nicht zumutbar ist (weil bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel länger als 12 Stunden abwesend oder die Reisezeit Wohnung/Dienststätte – und zurück – länger als 3 Stunden dauert), erhält nach § 3 TGV zur Abgeltung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten folgende Vergütu...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / II. Keine Festsetzung der Gebühren nach Nr. 3401 VV

1. Verfahrensgebühr der Nr. 3401 VV grundsätzlich erstattungsfähig Das OLG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der – wie hier als Terminsvertreter – für den am Wohnort oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine bei dem an einem anderen Ort gelegenen Prozessgericht wahrnimmt, sich nach § 91 A...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung?

Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt sich zivilrechtlich grundsätzlich aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente zusammen. Die Schenkung ist ein Vertrag. Demgemäß bedarf sie der Annahme seitens des Beschenkten. Rz. 16 Objektiv ist die Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäfts erforderlich. Unentgeltlich ist die Zuwendung, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 13. Betreuungskosten

Rz. 135 Nach dem Tod des Betreuten bestimmt das Betreuungsgericht nach § 168 Abs. 3 FamFG, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt Zahlungen aus dem Nachlass zu leisten sind, wenn zu Lebzeiten des Betreuten Vergütungsbeträge aus der Staatskasse beglichen wurden. Dafür ist das Betreuungsgericht zuständig, §§ 292, 168 FamFG. Soweit die Staatskasse die Forderung des...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kritik Ich halte die Entscheidung des BGH nach wie vor für unzutreffend. Soweit der BGH der Auffassung ist, der Anwalt würde den Terminsvertreter eigennützig beauftragen, so ist dies meiner Auffassung nach nicht zutreffend. Der Anwalt braucht den Terminsvertreter nicht, um die Terminsgebühr zu verdienen. Der Terminsvertreter wird eingeschaltet, um dem Mandanten die höheren ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach)

Rz. 232 Muster 16.6: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) Muster 16.6: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr Die Stiftung führt den Namen _________________________ Stiftung. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in _________________________. § 2 S...mehr

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Reisekosten / 6 Verfahren

Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen der Dienstreisenden und die Dauer der Dienstreise zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendig waren. Hierauf ist bereits im Genehmigungsverfahren zu achten. Insbesondere hinsichtlich der Dauer der Dienstreise sind die Dienstreisenden ggf. darauf hinzuweisen, dass abweichend von den aus persönlichen Gründen...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 200 Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen wurde bereits auf den Einsatz eines Testamentsvollstreckers eingegangen. Der Testamentsvollstrecker[219] verwaltet den Nachlass, nimmt ihn in Besitz und verfügt über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB). In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder Organ der Stiftung eingesetzt we...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / ee) Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht, § 2227 BGB

Rz. 230 Nach § 2227 BGB hat das Nachlassgericht auf Antrag eines der Beteiligten den Testamentsvollstrecker zu entlassen, wenn ein wichtiger Grund, insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung durch den Testamentsvollstrecker, vorliegt (vgl. Muster Rdn 251). Rz. 231 Die Voraussetzungen zu der Entlassung eines Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Überblick

Rz. 165 Erbfallschulden sind solche Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, den Erblasser also zu seinen Lebzeiten noch gar nicht getroffen haben. Dazu gehören insbesondere Verbindlichkeiten aus Es gehören auch dazumehr

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AGS 07/2023, Haftaufhebung ... / II. Angelegenheiten im Teil 6 VV

Nach Auffassung des BGH hat das LG zutreffend angenommen, dass der Verfahrensbevollmächtigte nach Nr. 6302 VV für seine Tätigkeit im Verfahren über die Aufhebung der Freiheitsentziehung eine Verfahrensgebühr neben den Verfahrensgebühren erhält, die das AG nach Nr. 6300 VV zugunsten des Rechtsanwalts K. im Haftanordnungsverfahren und in dem weiteren vom jetzigen Verfahrensbev...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines

Rz. 240 Für die erbrechtlichen Ansprüche in Buch 5 des BGB gilt grundsätzlich die Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB. Bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers hinsichtlich der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren auch die aus einem Erbfall herrührenden Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche auf Herausgabe der Erbsc...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses

Rz. 486 Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen s...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / IX. Muster: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung

Rz. 237 Muster 16.9: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung Muster 16.9: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung Vertrag über die Errichtung der unselbstständigen _________________________ Stiftung Hiermit errichte ich _________________________ (vollständiger Name und Anschrift des Stifters/der Stifter) die ________________________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wertermittlung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 285 Anhaltspunkt für die Wertbestimmung der Vorsorgevollmacht im Bereich der Vermögenssorge ist das Aktivvermögen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkt ist, so dass im Gegensatz zur sofort einsetzenden Generalvollmacht ein Wertabzug vorzunehmen ist. Es ist insoweit...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung

Zusammenfassung Begriff Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Lohn gem. § 398 BGB an Dritte abtreten. Durch die Abtretung wird der Abtretungsempfänger neuer Gläubiger der Forderung und kann sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Abtretbar ist jeder Vergütungsanspruch in Geld, sowohl aus dem laufenden als auch evtl. früheren Beschäftigungsverhältnissen. Auch Ansprüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 5 Lohn- und Gehaltsabtretungen im Insolvenzverfahren

Vereinbarungen über Lohn- und Gehaltsabtretungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind als Verfügungen des Schuldners gem. § 81 InsO unwirksam. Dies gilt bereits im Eröffnungsverfahren, sofern ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Verfügungsverbot durch das Insolvenzgericht angeordnet worden ist. Erfasst werden auch Abtretungen, die sich auf den Zeitraum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Lohn gem. § 398 BGB an Dritte abtreten. Durch die Abtretung wird der Abtretungsempfänger neuer Gläubiger der Forderung und kann sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Abtretbar ist jeder Vergütungsanspruch in Geld, sowohl aus dem laufenden als auch evtl. früheren Beschäftigungsverhältnissen. Auch Ansprüche auf künftige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / Arbeitsrecht

1 Überblick Ein Arbeitnehmer (abtretungsrechtlich: Zedent) kann seine bestehenden und zukünftig fällig werdenden Lohnansprüche durch eine vertragliche Vereinbarung an Dritte (abtretungsrechtlich: Zessionar, in der Praxis z. B. eine Bank oder ein Versandhändler) abtreten. Typischerweise dient die Abtretung der Sicherung von Zahlungsansprüchen gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 4 Unwirksame Abtretungen

Die Abtretung einer Forderung kann durch Einzelvertrag[1], Betriebsvereinbarung[2] oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden.[3] Erfasst werden dadurch allerdings nur die Lohn- und Gehaltsansprüche, die zeitlich nach der Vereinbarung entstehen. Eine Abtretung, die der Arbeitnehmer entgegen einem Verbot vornimmt, ist unwirksam. Eine Forderung auf Zahlung von Arbeitseinkommen kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 2 Abtretungsvereinbarung

Auch wenn das Gesetz für einen Abtretungsvertrag keine besondere Form vorschreibt, werden Abtretungserklärungen, allein schon aus Beweiszwecken, in aller Regel schriftlich niedergelegt. Zur Wirksamkeit einer Lohnabtretung ist eine Anzeige an den Arbeitgeber nicht erforderlich; maßgebend ist an sich das Datum der Abtretung. Das legt dem Drittschuldner besondere Prüfungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 1 Überblick

Ein Arbeitnehmer (abtretungsrechtlich: Zedent) kann seine bestehenden und zukünftig fällig werdenden Lohnansprüche durch eine vertragliche Vereinbarung an Dritte (abtretungsrechtlich: Zessionar, in der Praxis z. B. eine Bank oder ein Versandhändler) abtreten. Typischerweise dient die Abtretung der Sicherung von Zahlungsansprüchen gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 3 Übersicherung vermeiden

Um eine Übersicherung zu vermeiden, muss die Abtretung eine zeitliche und betragsmäßige Begrenzung enthalten und mittels einer Freigabeklausel und einer Bindung der Offenlegung der Abtretung an die geltenden Verbraucherschutzvorschriften dafür sorgen, dass der kreditnehmende Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt wird.[1] Unangemessen ist es, wenn die Freigabe bei fort...mehr