Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbemiete: Umsatzsteuer ... / 1 Leitsatz

Ist in einem gewerblichen Mietvertrag die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer ausdrücklich nur für die Netto-Miete vorgesehen, liegt die Auslegung nahe, dass der Mieter auch für die Nebenkosten Umsatzsteuer schuldet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbemiete: Umsatzsteuer ... / 3 Die Entscheidung

Der BGH bestätigt die Vertragsauslegung des Landgerichts und gibt der Vermieterin Recht. Der Mieter muss auch Umsatzsteuer auf die Nebenkosten zahlen. Die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses können vereinbaren, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt. Die Vermietung von Grundstücken unterliegt zwar grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2020, Umfang der Dec... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Klage ist bezüglich der Brandschutzwand und der Brandschutztore (…) begründet, da die Subsidiaritätsklausel nach Ziff. 3.2.4 Hs. 2 AVB nicht durchgreift und auch keine Entwertung vorliegt." a) Brandschutzwand und Brandschutztore sind nach Ziff. 3.2.4 Hs. 1 AVB unstreitig versicherte Gegenstände. Die Subsidiaritätsklausel in Ziff. 3.2.4 Hs. 2 AVB greift demgegenüber ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Betriebskostenabrechnung – Neuregelung für vermietete Eigentumswohnungen

Mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser, die nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung zu verteilen sind, können die Parteien den Umlageschlüssel für die Betriebskosten frei vereinbaren, z. B. Abrechnung nach dem Anteil der Wohnflächen oder nach Kopfzahlen. Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Betriebskosten nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Anteil ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Neue Verwaltungsregeln zu den Reisekosten

Kommentar Das BMF hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Berücksichtigt werden insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung mit Schwerpunkten bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung sowie die ab 2020 geltenden Rechtsänderungen, u. a. bei den Pauschalen für Verpflegungsm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 3 Arten von Leasingverträgen

Betriebsmittel können gekauft, gemietet oder geleast werden. Beim Kauf erfolgt eine Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand auf den Käufer und anschließend die Bilanzierung beim Käufer. Dagegen haben Mietverträge die Nutzungsüberlassung zum Gegenstand und die Betriebsmittel werden in der Bilanz des Vermieters ausgewiesen. Mietverhältnissen haben ihre rechtliche Grundlage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nicht steuerbare Veräußerungen

Rn. 431 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter Veräußerung ist eine Verfügung über einen Vermögensgegenstand zu verstehen, die das Ergebnis eines obligatorischen Geschäfts darstellt und unmittelbar darauf gerichtet ist, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BFH BFH/NV 2008, 2001; BStBl II 2003, 752 zu § 23 Abs 1 S 1 Nr 1b EStG 1994)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 7.1 Buchung der Leasingrate

Im Fall der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand zum Leasinggeber ist der Leasingvertrag wirtschaftlich als Mietvertrag anzusehen und der Leasingnehmer ist daher weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer. Dementsprechend erfasst der Leasingnehmer den Leasinggegenstand nicht in seiner Bilanz. Auf der Passivseite seiner Bilanz weist der Leasing...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 9 Miet- und Leasingverträge: Lieferung oder sonstige Leistung bei der Umsatzsteuer

Der EuGH hat mit Urteil vom 4.10.2017[1] entschieden, dass die in Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b MwStSystRL verwendete Formulierung "Mietvertrag, der die Klausel enthält, dass das Eigentum unter normalen Umständen spätestens mit Zahlung der letzten fälligen Rate erworben wird" umsatzsteuerlich als Lieferung zu qualifizieren ist. Mit Schreiben vom 18.3.2020[2] hat das BMF den Ums...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft aufgrund eines Bruchteilsgemeinschafters?

Leitsatz Vermieten Eheleute als Bruchteilseigentümer gemeinschaftlich ein Grundstück an eine potenzielle Organgesellschaft, entsteht dadurch eine GbR, die als Unternehmerin anzusehen ist. Sachverhalt Die Klägerin (A-GmbH) erbrachte entgeltliche Geschäftsführungsleistungen an die A-GmbH & Co. KG. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin war Herr A, der auch alleiniger Kommanditi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zustimmungspflicht durch den Aufsichtsrat

Tz. 76b Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bei börsennotierten Gesellschaften im Anwendungsbereich des ARUG II unterliegen wesentliche Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Parteien der Zustimmungspflicht durch den Aufsichtsrat, wobei die Wesentlichkeit am wirtschaftlichen Wert der Geschäfte festgemacht wird. Übersteigt der Wert eines Geschäfts den Schwellenwert von 1,5 % der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 3. Zur Duldung Verpflichteter

Rz. 69 Die Duldungspflicht ist auch hinsichtlich des Pflichtigen weit gefasst. Sie trifft jeden Nichteigentümer, der Wohnungseigentum gebraucht. Das Gesetz differenziert nicht nach dem Grund der Berechtigung gegenüber dem Sondereigentümer. Dies ist angesichts der in anderem Zusammenhang zum alten Recht geführten Diskussion der Rechte von Wohnungseigentümern und Gemeinschaft ...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Keine Einschränkung der Duldungspflicht durch § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 WEG

Rz. 67 Die Ausführungen zum Sondereigentum gelten für das Gemeinschaftseigentum entsprechend. Der Drittnutzer muss Eingriffe in das Sondereigentum hinnehmen, auch wenn die Erhaltungsmaßnahme das Gemeinschaftseigentum zum Gegenstand hat. Anders als beim Wohnungseigentümer ist die Duldungspflicht nicht nach § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 WEG auf geringfügige Eingriffe oder so...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Einschränkung des Kreises der Drittnutzer

Rz. 146 Mit dieser korrigierenden Lesart der Vorschriften, auf die § 15 Nr. 2 WEG Bezug nimmt, ist es indessen nicht getan. Denn Drittnutzer sind nicht nur Mieter, Nießbrauchsberechtigte, sondern auch ihre Familienangehörigen und alle weiteren Personen, die die Wohnung mit Zustimmung des Berechtigten benutzen. Es stellt sich die Frage, ob auch ihnen die bauliche Veränderung ...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / b) Unmittelbares Vorgehen gegen Dritte

Rz. 26 Die Neuorientierung durch den Gesetzgeber erscheint allerdings gut nachvollziehbar. Denn der BGH hat den beeinträchtigten Wohnungseigentümern jüngst einen unmittelbaren Unterlassungsanspruch gegen störende Dritte zuerkannt, was bis dahin streitig war. Dies umfasst auch Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung, die eigentlich nur die Verhältnisse der Wohnungseigentümer...mehr

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Geschäftsveräußerung bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit (zu § 1 Abs. 1a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 1.5 Abs. 1 UStAE und führt einen neuen Abschn. 1.5 Abs. 2 UStAE ein. Geschäftsveräußerungen im Ganzen oder Teilbetriebsveräußerungen sind unter den Bedingungen des § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar. In diesen Fällen entsteht beim übertragenden Unternehmer keine Umsatzsteuer, der Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußer...mehr

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Anhebung der Umsatzsteuersä... / 3.2 Dauerleistungen, Jahreskarten, Abonnements

Bei Dauerleistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, muss abgegrenzt werden, ob der Unternehmer ggf. Teilleistungen ausführt. Soweit Teilleistungen vorliegen, entsteht die Umsatzsteuer für alle Teilleistungen, die bis zum 31.12.2020 ausgeführt worden sind, noch mit dem abgesenkten Steuersatz von 16 % bzw. 5 %. Für alle Teilleistungen, die ab dem 1.1.2021 au...mehr

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Umsatzsteuer bei Verpachtung an Landwirte (zu § 9 Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE . Werden Grundstücke oder Gebäude an einen Unternehmer vermietet, vollzieht sich dies grundsätzlich im Rahmen einer steuerfreien[1] Vermietung. Unter den Bedingungen des § 9 UStG kann der leistende Unternehmer aber auf die Steuerbefreiung verzichten. Grundsätzlich muss die Leistung, damit überhaupt ein Verzicht...mehr

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Mietpreisbremse und höhere ... / 2 Das Problem

Die Mieterin einer Wohnung in Berlin verlangt von der Vermieterin unter Berufung auf die Mietpreisbremse, die in Berlin seit Juni 2015 gilt, die Rückzahlung von Miete. Das Mietverhältnis begann zum 1.5.2016. Im Mietvertrag ist eine Nettokaltmiete von 950 EUR monatlich vereinbart. Zuvor waren die Räume mit Mietvertrag vom 1.8.2011 für 950 EUR monatlich als Wohnung und sodann m...mehr

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FF 11/2020, Das Gesamtschul... / I. Einleitung

Schulden machen ist nicht unehrenhaft. Der Staat macht es uns vor. Und will man irgendwann im Leben beispielsweise eine Immobilie sein Eigen nennen, bleibt einem zumeist gar nichts anderes übrig, will man nicht das Haus erst am Ende seines Lebens beziehen. Mit anderen Worten: Schulden sind üblich und bis zu gewissen Grenzen auch nichts, was unvernünftig oder unwirtschaftlich ...mehr

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ZErb 11/2020, Errichtung ei... / 1 Gründe:

I. Die Parteien streiten darum, ob der Vater der Parteien wirksam ein Vermächtnis zugunsten des Beklagten und Widerklägers angeordnet hat. Die Klägerin ist die Tochter, der Beklagte der Sohn des am 15.10.2015 verstorbenen Erblassers H … F … O … T … . In einem Erbvertrag vom 8.2.1982 mit seiner Mutter setzte der Erblaser, erbvertraglich bindend, seine Abkömmlinge nach den Rege...mehr

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FF 11/2020, Das Gesamtschul... / 3. Gesamtschuldverhältnis und Mietschulden

Hinsichtlich gemeinsam begründeter Mietschulden gilt dasselbe wie sonst auch: Während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft ist ein Anspruch auf Ausgleich wegen geleisteter Mietzahlungen wegen der Überlagerung des Gesamtschuldverhältnisses durch die ehelichen Lebensverhältnisse ausgeschlossen. Wie auch sonst lebt das Gesamtschuldverhältnis jedoch mit dem Scheitern de...mehr

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AGS 11/2020, Notwendigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat auch in der Sache Erfolg. Mit Recht wendet er sich dagegen, dass das AG es abgelehnt hat, ihm im Rahmen der mit Beschl. v. 27.3.2019 bewilligten Verfahrenskostenhilfe seinen Verfahrensbevollmächtigten als Rechtsanwalt beizuordnen, da aufgrund...mehr

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Tschechische Republik / 3. Auswirkungen auf den Mietvertrag über die Ehewohnung

Rz. 31 War ein Ehegatte bereits vor der Eheschließung alleiniger Mieter einer Wohnung oder hat ein Ehegatte bereits vor der Eheschließung das Recht auf die Anmietung einer Genossenschaftswohnung erhalten, entsteht durch die Eheschließung kraft Gesetzes ein gemeinsames Mietverhältnis beider Ehegatten (§ 745 BGB). Wird der Mietvertrag während bestehender Ehe geschlossen, werde...mehr

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Slowenien / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 38 Nach Art. 53 Abs. 1 Verfassung der Republik Slowenien[45] und Art. 21 sind die Ehegatten in der Ehe gleichberechtigt. Ihr Verhältnis beruht auf gegenseitigem Respekt, Vertrauen und Beistand (Art. 56). Über gemeinsame Angelegenheiten entscheiden sie einvernehmlich (Art. 60). Dies gilt auch für die Festlegung des Ortes des gemeinsamen Wohnsitzes (Art. 59).[46] Jeder Ehe...mehr

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Türkei / V. Wohnung der Familie

Rz. 48 Ein Ehegatte kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen einen Mietvertrag kündigen, das Haus oder die Wohnung der Familie veräußern oder durch andere Rechtsgeschäfte die Rechte an den Wohnräumen der Familie beschränken. Kann der Ehegatte diese Zustimmung nicht einholen oder wird sie ihm ohne triftigen Grund verweigert, so kann er das Gericht anrufen. Der Ehega...mehr

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Rumänien / 3. Familienwohnung

Rz. 121 Wenn die angemietete Familienwohnung nach der Scheidung nicht von beiden geschiedenen Ehegatten zusammen genutzt werden kann und wenn sich diese nicht einigen, wer von ihnen den Mietvertrag übernehmen soll, so kann das Gericht darüber bestimmen (Art. 324 ZGB). Dabei berücksichtigt das Gericht das höhere Interesse des Kindes, das Verschulden für das Scheitern der Ehe ...mehr

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Belgien / 2. Mietrecht

Rz. 22 Ist die eheliche Wohnung angemietet, so stehen beiden Ehegatten gemeinschaftlich die Rechte aus diesem Mietverhältnis zu, auch wenn der Mietvertrag nur von einem Ehegatten abgeschlossen wurde. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam, Art. 215 § 2 ZGB.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Gesetzlich neu begründete Rechte

Rz. 262 Der Gesetzgeber räumt dem Lebenspartner Informations- und Auskunftsrechte in Gesundheitsangelegenheiten ein. Es besteht die Möglichkeit, dem Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Rz. 263 Endet die Partnerschaft, hat der bedürftige Partner Anspruch auf den Mindestunterhalt (sog. alimenti). Der Unterhalt ist nach der Dauer der Partnerschaft und gemäß den Kri...mehr

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Litauen / 4. Verwaltung des Vermögens

Rz. 24 Grundsätzlich verwalten und veräußern die Ehepartner das Gemeinschaftsvermögen gemäß einer gemeinsamen Vereinbarung. Gemäß Art. 3.92 ZGB wird die Zustimmung des anderen Ehepartners u.a. nicht benötigt fürmehr

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Spanien / 4. Weitere Wirkungen

Rz. 116 Einige Gesetze äußern sich zu Vertretung und Vollmachten. So wird die Betreuung bei Erklärung der Geschäftsunfähigkeit des einen Partners vorrangig dem anderen zugesprochen (Katalonien und Arágon). Rz. 117 Besondere Regelungen über Ersatzansprüche bei Verletzung bzw. Tötung des nichtehelichen Lebenspartners finden sich in keinem der Gesetze, insoweit gelten die allgem...mehr

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Niederlande / 2. Familienwohnung, Hausrat

Rz. 49 Ein Ehegatte kann weitere Rechtshandlungen vornehmen, wodurch der Lebensstandard der Familie gefährdet wird. Deswegen verlangt der Gesetzgeber für bestimmte Rechtsgeschäfte die Zustimmung des anderen Ehepartners (Art. 1:88 BW). So darf bspw. ein Ehegatte ohne Zustimmung des jeweils anderen Ehegatten nicht das gemeinsam bewohnte Haus verkaufen, es hypothekarisch belast...mehr

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Portugal / 2. Ehewohnung

Rz. 89 Die Ehewohnung unterfällt auch während des Scheidungsverfahrens, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, den Bestimmungen über die allgemeinen Ehewirkungen. So kann die im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehende Wohnung – unabhängig vom vereinbarten oder zwingenden Güterstand – nur mit Zustimmung beider belastet oder veräußert werden (Art. 1682-A A...mehr

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Schweiz / VII. Familienwohnung

Rz. 132 Angesichts der sozialen Bedeutung der Familienwohnung (Art. 169 ZGB) sieht das ZGB für den Fall der Scheidung in verschiedenen Bestimmungen Behelfe vor, die es einem Ehegatten – insbesondere mit Blick auf die Kinder – ermöglichen, in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Grundlegend ist Art. 121 Abs. 1 ZGB, wonach einem Ehegatten die Rechte und Pflichten aus dem Mietver...mehr

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Kroatien / 1. Allgemeines

Rz. 26 Die sonstigen Ehewirkungen werden im Wesentlichen in Art. 31–33 FamG geregelt. Danach sind die Ehegatten gleichberechtigt und einander zur ehelichen Treue, zur gegenseitigen Unterstützung und Achtung sowie zur Unterhaltung angemessener ehelicher und familiärer Beziehungen verpflichtet (Art. 31 Abs. 1 und 2 FamG). Weiterhin sind sie verpflichtet, gemeinsam den Wohnort ...mehr

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Frankreich / bb) Eigengut

Rz. 64 Beim Eigengut ist zwischen Eigengut kraft Eigenart (propres par leur nature) und Eigengut kraft Ursprungs (propres à raison de leur origine) zu unterscheiden. Rz. 65 Unter das Eigengut kraft Eigenart fallen nach Art. 1404 CC mit der Person besonders eng verbundene Vermögensgegenstände. Hierzu zählen gem. Art. 1404 Abs. 1 CC die persönlichen Gebrauchsgegenstände der Ehe...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Regelungsbereich des allgemeinen Ehewirkungsstatuts

Rz. 165 Die für die Praxis wichtigsten Rechtsfolgen der Ehe unterliegen nicht Art. 14 EGBGB, sondern speziellen Kollisionsnormen, die dieser Norm vorgehen. Dies gilt z.B. für den Ehenamen (Art. 10 Abs. 1 und 2 EGBGB), den Güterstand (EUGüVO und Art. 15 EGBGB – sowie EUPartVO), den ehelichen Unterhalt (Art. 3 HUntProt) und den Versorgungsausgleich. Die besondere Bedeutung von...mehr

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Litauen / I. Vermögensteilung

Rz. 58 Die rechtlichen Folgen der Scheidung hinsichtlich der Vermögensinteressen entfalten ihre Wirkung vom Beginn des Scheidungsverfahrens an. In dem Fall, dass einer der Ehepartner das Scheitern nicht verschuldet hat, kann er beim Gericht beantragen, dass die rechtlichen Folgen der Scheidung vom Tag der tatsächlichen Trennung an gelten sollen (Art. 3.67 ZGB). Rz. 59 Das Gem...mehr

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Türkei / 2. Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 34 Der türkische gesetzliche Güterstand "Errungenschaftsbeteiligung" beruht sicherlich auf dem gleichen Grundgedanken wie die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand im deutschen Recht. Das heißt, dass das Vermögen der Eheleute während der Dauer der Ehe getrennt bleibt, nach Beendigung des Güterstandes aber ein Ausgleich des unterschiedlichen Zuwachses der Errun...mehr

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Frankreich / b) Vorzulegende Unterlagen

Rz. 35 Dem Standesbeamten sind insbesondere vor nicht mehr als drei Monaten ausgestellte Geburtsurkunden, erforderliche Zustimmungen Dritter, wie z.B. der Eltern, die Sterbeurkunde des ersten Ehegatten oder ein Scheidungsurteil im Falle der Wiederverheiratung, Nachweise über den Wohnort (z.B. Mietverträge oder Steuerbescheinigungen) und Nachweise über die Durchführung des Au...mehr

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Slowakische Republik / b) Rechtsverhältnisse zwischen Ehegatten und Dritten

Rz. 25 Jeder Ehegatte kann die gewöhnlichen Angelegenheiten bezüglich des gemeinsamen Vermögens (d.h. die allgemeine Haushaltung und Nutzung des Vermögens, wie z.B. Einkauf von Verbrauchsgütern, Zahlung der Miete) selbstständig verwalten. Sonstige Angelegenheiten (z.B. Eigentumsveräußerung, Einschränkung des Eigentumsrechts, Schenkung einer Sache vom mehr als geringfügigen W...mehr

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Schweiz / V. "Vertretung" der ehelichen Gemeinschaft

Rz. 46 Die Regelung von Art. 166 ZGB über die Vertretung der ehelichen Gemeinschaft steht im Zusammenhang mit Art. 163 ZGB, wonach beide Ehegatten die Verantwortung für den Unterhalt der Familie tragen. Dies setzt voraus, dass beide Ehegatten unabhängig von ihrer individuellen Finanzkraft und der konkreten Aufgabenteilung zum selbstständigen Abschluss der zur Deckung des Unt...mehr

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Slowenien / II. Rechtsfolgen

Rz. 88 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Ehe gleichgestellt, sofern keine Gründe vorliegen, nach welchen eine Ehe zwischen ihnen ungültig wäre. Die Rechtsfolgen treten rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Begründung ein.[133] Die Gleichstellung erstreckt sich auf jene Rechtsfolgen, die nach dem FamGB für die Ehegatten gelten (Art. 4 Abs...mehr

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Portugal / 2. Verwaltung und Haftung

Rz. 28 Das portugiesische Ehegüterrecht enthält keinen Typenzwang (siehe Rdn 24). Zwar richten sich die Eigentumsverhältnisse der Eheleute an den einzelnen Vermögensgegenständen nach dem vereinbarten oder gesetzlichen Güterstand. Die Verwaltung des Vermögens und die Haftung der Eheleute gegenüber Dritten ist dagegen unabhängig und gesetzessystematisch auch vor den Regelungen...mehr

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Belgien / b) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 35 (1) Vorbehaltlich der sich aus den allgemeinen Ehewirkungen ergebenden Einschränkungen (siehe Rdn 20 f.) verwaltet jeder Ehegatte sein Eigengut selbst und ist befugt, hierüber zu verfügen, Art. 1425 ZGB. Rz. 36 (2) Grundsätzlich ist jeder Ehegatte nach Art. 1416 ZGB auch befugt, das Gesamtgut wie sein Eigengut allein zu verwalten (konkurrierende Verwaltungsbefugnis) un...mehr

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Schweiz / IV. Eheliche Wohnung und Wohnung der Familie

Rz. 44 Die Ehegatten bestimmen die eheliche Wohnung gemeinsam (Art. 162 ZGB). Darunter fallen sämtliche Räume, in denen die Ehegatten mit einer gewissen Regelmäßigkeit gemeinsam leben, so dass mehrere eheliche Wohnungen denkbar sind. Unabhängig von der dinglichen bzw. obligatorischen Berechtigung an der ehelichen Wohnung sind beide Ehegatten zu deren Benutzung befugt und bei...mehr

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Tschechische Republik / I. Güterrecht

Rz. 19 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft ("gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten"), §§ 708 ff. BGB. Zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört alles, was einer der Ehegatten oder beide Ehegatten gemeinsam während der Ehe erworben haben. Hiervon ausgenommen sind Erbschaften, Schenkungen, Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dien...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Drohende Zahlungsunfähigkeit/Abgrenzung Zahlungsstockung

Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.[1] Wenn die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit die Stellung eines Insolvenzantrags durch den Geschäftsführer nicht genehmigen, kann der Geschäftsführer zur Abwehr s...mehr