Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Umlaufverfahren, E-Mail-Zustimmung

Rz. 497 Die Beschlussfassung muss grundsätzlich auf einer Sitzung mit persönlicher Anwesenheit jedes Mitgliedes – in Präsenz – erfolgen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, etwa per Mail, ist auch dann nicht zulässig, wenn alle Betriebsratsmitglieder mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind (BAG v. 4.8.1975 – 2 AZR 266/74, juris). Unter den Voraussetzungen des § 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Regelungsgegenstand

Rz. 1485 Gegenstand der Betriebsvereinbarung können nur Fragen sein, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrates gehören, also Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Probleme betreffen, nicht aber solche, die aus dem Rahmen des BetrVG herausfallen (vgl. Waltermann, NZA 1996, 357, 359). Unter "betrieblichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Teilnahmevoraussetzungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Rz. 608 Betriebsratsmitglieder können an einem Seminar auch ohne besondere Genehmigung des Arbeitgebers teilnehmen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Gesetze und Kommentare

Rz. 706 Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf eine Gesetzessammlung mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Der Betriebsrat muss sich dabei nicht auf preisgünstigere Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze verweisen lassen, sondern kann i.R.d. ihm eingeräumten Auswahlrechtes auch umfassendere Gesetzestexte und ggf. Kommentierungen anschaff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Kosten der Wahl

Rz. 349 Die Kosten der Wahl hat nach § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt für die notwendigen Auslagen für Wahlurnen, Stimmzettel, Porto sowie für notwendige Reisekosten der Wahlvorstandsmitglieder. Bei Versäumnis von Arbeitszeit der Wahlvorstandsmitglieder ist selbstverständlich deren Entgelt weiterzuzahlen. Die zu § 37 und § 40 BetrVG entwickelten Grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Beschlussfähigkeit

Rz. 494 Der Betriebsrat kann nur dann wirksame Beschlüsse fassen, wenn er gem. § 33 Abs. 2 BetrVG beschlussfähig ist, d.h. wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder gleichzeitig anwesend ist und an der Abstimmung teilnimmt. Sind allerdings einige Betriebsratsmitglieder ausgeschieden und sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, dann werden für die Frage der Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

Rz. 61 Schließlich können dann, wenn keine tarifliche Regelung besteht und im gesamten Unternehmen kein Betriebsrat existiert, die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates beschließen (§ 3 Abs. 3 BetrVG 2001, vgl. Rdn 45 f., auch zur Frage, ob eine qualifizierte Mehrheit hierfür erforderlich ist). Bzgl. der Rückkehr zur gesetzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Honorar

Rz. 721 Zum Inhalt der mit dem Arbeitgeber gem. § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG zu treffenden Vereinbarung gehört auch das Honorar des Sachverständigen. Fehlt eine Vereinbarung hierüber, ist nach § 316 BGB der Umfang der Vergütung nach billigem Ermessen gem. § 315 Abs. 1 BGB zu bestimmen (vgl. BAG v. 12.2.1992 – 7 ABR 20/91, juris, für die Vergütung eines Beisitzers der Einigungsste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Ende der Amtszeit

Rz. 709 Die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers für notwendige Betriebsratskosten – etwa für Reisekosten zur Sitzung des Gesamtbetriebsrates – besteht auch dann, wenn die Amtszeit des Betriebsrates beendet ist; der Betriebsrat kann seine Kostenerstattungsansprüche weiterverfolgen und auch an Gläubiger abtreten (BAG v. 24.10.2001 – 7 ABR 20/00, juris). Dies gilt sogar, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Freiwilliges Verfahren

Rz. 1591 In sonstigen Fällen wird die Einigungsstelle nach § 76 Abs. 6 S. 1 BetrVG nur tätig, wenn beide Seiten dies beantragen oder mit ihrem Tätigwerden einverstanden sind (z.B. nach § 102 Abs. 6 BetrVG). Die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wird in diesen Fällen allerdings nur ersetzt, wenn beide Seiten sich dem Spruch im Voraus unterwerfen oder ihn nachträgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Inhalt der Vereinbarung

Rz. 716 Die erforderliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hat sowohl das Thema, zu dessen Klärung der Sachverständige hinzugezogen werden soll, als auch die Person des Sachverständigen als auch die voraussichtlichen Kosten zu enthalten (BAG v. 19.4.1989 – 7 ABR 87/87). Eine Beschlussfassung des Betriebsrates, einen Anwalt als Sachverständigen mit der Beratu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VI. Bildung von Ausschüssen

Rz. 508 Bei neun oder mehr Betriebsratsmitgliedern muss der Betriebsrat als weiteres Organ einen Betriebsausschuss bilden. Der Betriebsausschuss besteht gem. § 27 Abs. 1 BetrVG aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und mindestens drei weiteren Ausschussmitgliedern, insoweit sieht § 27 Abs. 1 BetrVG eine Staffelung je nach Größe des Betriebsratsgremiums vor....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) "Amtszeit" des einzelnen Betriebsratsmitglieds

Rz. 69 Die Amtszeit des Betriebsratsgremiums ist von der "Amtszeit" der einzelnen Mitglieder zu unterscheiden. Das Amt des einzelnen Betriebsratsmitgliedes endet nach § 24 BetrVGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Unterstützungspflicht durch den Arbeitgeber

Rz. 298 Nachdem die "einladende Stelle", also die Gewerkschaft oder die drei "Wahlberechtigten des Betriebes" die Einladung ausgehängt haben, hat der Arbeitgeber ihr unverzüglich alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Unterlagen in einem versiegelten Umschlag auszuhändigen (§ 28 Abs. 2 WO). Diesen Umschlag darf die einladende Stelle nicht öffnen – er ist, wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Routineaufgaben

Rz. 434 Zu den regelmäßig anfallenden Aufgaben gehört die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen sowie bei Problemen der Arbeitszeitregelung (Dienst- oder Schichtplan, Brückentage, Überstunden usw.). Zu den Routineaufgaben gehört auch eine Schulungs- und Bildungsplanung für die Betriebsratsmitgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorrang des Individualschutzes der Arbeitnehmer

Rz. 1506 Eine wichtige Schranke der Regelungsmacht der Betriebspartner stellt schließlich der Individualschutz der einzelnen Arbeitnehmer dar. Hierbei besteht über die dogmatische Begründung dieser Einschränkung der Regelungskompetenz Uneinigkeit. Vorgeschlagen wird die Annahme eines "kollektivfreien Individualbereiches" (krit. Hierzu GK/Kreutz, § 77 Rn 350 ff.; Richardi/Pic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbot

Rz. 1515 Nach herrschender Meinung ist wegen des Eingriffes in die private Lebensgestaltung auch die Festlegung eines Nebentätigkeitsverbotes durch Betriebsvereinbarung unzulässig (GK/Kreutz, § 77 Rn 379; Richardi/Picker, § 77 Rn 114). Dem wird zuzustimmen sein, soweit das Arbeitsverhältnis nicht berührt ist. Geht es allerdings um die Normierung einer Anzeigepflicht, um die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Zeitliche Lage und Durchführung der ordentlichen Betriebsversammlung

Rz. 728 Der Betriebsrat ist gem. § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verpflichtet, einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Es haben daher nach der gesetzlichen Regelung grds. in jedem Jahr regelmäßig mindestens vier Betriebsversammlungen stattzufinden. Häufig wird dies mangels ausreichender Themen nicht einzuhalten sein. Dies wird zumindest so lange un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / II. Teilversammlungen und Abteilungsversammlungen

Rz. 741 Statt einer Vollversammlung können gem. § 42 Abs. 1 S. 3 BetrVG auch Teilversammlungen durchgeführt werden, wenn aufgrund der Eigenart des Betriebs ausnahmsweise eine Versammlung aller Arbeitnehmer nicht durchgeführt werden kann. Es steht nicht im freien Ermessen des Betriebsrates, alternativ eine Vollversammlung oder mehrere Teilversammlungen durchzuführen. Eine Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Gesetzliche Definition

Rz. 160 Wer als leitender Angestellter anzusehen ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG. Abs. 3 nennt drei Gruppen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 1524 Der zeitliche Geltungsbereich der Vereinbarung richtet sich nach der Festlegung durch die Betriebspartner. Grds. beginnt der zeitliche Geltungsbereich mit dem Tag des Abschlusses der Betriebsvereinbarung. Die Vereinbarung kann ausnahmsweise sogar rückwirkende Kraft haben und auch für die Arbeitnehmer belastende Regelungen entfalten, wenn die Arbeitnehmer mit solchen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Gesetzliche Regelungen

Rz. 372 Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der §§ 21a und 21b BetrVG im Jahr 2001 (Übergangsmandat und Restmandat des Betriebsrates) versucht, eine Rechtsschutzlücke zu schließen, um gerade bei Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten der Belegschaft bestehende Mitbestimmungsrechte aufrechtzuerhalten. Anknüpfungspunkt hierbei ist der "Betrieb", nicht das "Unternehmen", auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Tarifübliche Regelung

Rz. 1494 Wenn ein den betreffenden Gegenstand regelnder Tarifvertrag nicht (mehr) besteht, genügt es für die Sperrwirkung, dass die betreffende Angelegenheit "üblicherweise" tariflich geregelt wird. Maßgeblich ist die einschlägige Tarifpraxis. Tarifüblich ist eine Regelung regelmäßig, wenn Verhandlungen über einen den Regelungsgegenstand betreffenden Tarifvertrag geführt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vierjährige Amtszeit

Rz. 65 Die Betriebsräte werden auf vier Jahre gewählt. Dies wird häufig in der Praxis nicht beachtet. Meist nimmt der neue Betriebsrat seine Arbeit nach der Bekanntgabe der Wahl sofort auf und löst den alten Betriebsrat sofort oder spätestens mit der konstituierenden Sitzung ab. Dabei regelt § 21 BetrVG eindeutig: Die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrates beginnt mit Beka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Weitere Ausschüsse

Rz. 510 In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Nach § 28 Abs. 1 BetrVG 2001 ist die Bildung solcher Ausschüsse nicht mehr vom Bestehen eines Betriebsausschusses abhängig, sondern schon in kleineren Betriebseinheiten möglich. Abgestellt wird nicht mehr auf die Größe des Betriebsrates, sondern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vergrößerung der Arbeitnehmerzahl

Rz. 72 Im Fall der Vergrößerung der Arbeitnehmerzahl wird die auf den Stichtag bezogene Veränderung nach Nr. 1 selten praktisch. Kommen nämlich so viele Arbeitnehmer zur bisherigen Belegschaft hinzu, dass die Betriebsratsgröße sich ändern würde, dann tritt der bestehende Betriebsrat in der Praxis häufig nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG zurück und leitet Neuwahlen – mit der dann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorsitzendenwahl und Funktionsfähigkeit

Rz. 439 Umstritten ist, ob der Arbeitgeber nach der Wahl des Betriebsrates – vorausgesetzt, es handelt sich um eine erstmalige Wahl oder die Amtszeit des bisherigen Betriebsrates ist schon abgelaufen – Verhandlungen mit dem Betriebsrat ablehnen kann, solange noch kein Vorsitzender gewählt ist (BAG v. 23.8.1984 – 6 AZR 520/82, juris: vor der Konstituierung bestehe keine Anhör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Behandlung eingegangener Wahlvorschläge

Rz. 209 Die Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren erfolgt zwingend so, dass Vorschlagslisten aufgestellt werden müssen; nur auf Vorschlagslisten aufgeführte Bewerber sind wählbar. Gesetz und Wahlordnung verwenden auch den Begriff "Wahlvorschläge", der nichts anderes bedeutet. Die Vorschlagslisten sind spätestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Wahlausschreibens beim W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Rechtswirkung des Beschlusses

Rz. 1599 Der Spruch der Einigungsstelle hat im erzwingbaren Einigungsverfahren verbindliche Wirkung, im freiwilligen aber nur unter den in § 76 Abs. 6 BetrVG genannten Voraussetzungen (Unterwerfung). Rz. 1600 Die Rechtsnatur des Spruches der Einigungsstelle hängt von ihrem Inhalt ab. Bei einem Regelungsstreit hat er die Rechtsnatur, die die Einigung der Betriebspartner haben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Zuordnungsverfahren

Rz. 172 Im Hinblick auf die für den Wahlvorstand gegebene Schwierigkeit, mit einiger Sicherheit festzustellen, ob ein Angestellter, der vom Arbeitgeber als leitender Angestellter bezeichnet ist – der Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 2 S. 2 WO verpflichtet, den Wahlvorstand bei der Ermittlung des Status zu unterstützen und eine etwaige Einordnung zu begründen – wirklich als solc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Kenntnisse anderer Betriebsratsmitglieder

Rz. 622 Da es um die Frage geht, ob die Kenntnisse für den Betriebsrat als Gremium erforderlich sind, kann – außerhalb der Grundschulungen – nicht jedes Betriebsratsmitglied sämtliche Schulungen besuchen, die für dieses Gremium erforderliche Kenntnisse vermitteln. Die Schulung ist nicht notwendig, wenn die Kenntnisse im Betriebsrat bereits vorhanden sind. Allerdings ist der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 12. Ursprungsbetriebsrat bei Abspaltung

Rz. 387 Wird der Ursprungsbetrieb nicht aufgelöst, sondern bleibt in gewissem Umfang bestehen (z.B. Abspaltung und Verlagerung des bisherigen Betriebsteiles "Buchhaltung und Abrechnung" mit nur 5 % der Arbeitnehmer), dann könnte man dem Wortlaut nach an das Entstehen eines Übergangsmandates nicht nur für den abgespaltenen Teil, sondern auch für den fortbestehenden Teil denke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beschlussfassung des Wahlvorstands

Rz. 303 Unmittelbar nach seiner Bestellung hat der Wahlvorstand "in der Wahlversammlung" die Wahl des Betriebsrates einzuleiten (§ 30 Abs. 1 S. 1 WO). Er muss hierfür die Wählerliste aufstellen (§ 30 Abs. 1 S. 2, S. 4 WO), die Zahl der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit errechnen (§ 32 WO) und das Wahlausschreiben erlassen (§ 31 WO). Zu Letzterem gehört, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Nur teilweise erforderliche Schulungsinhalte

Rz. 627 Enthält die Schulung neben Themen, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind, auch Bestandteile, für die die Erforderlichkeit nicht bejaht werden kann, hat der Arbeitgeber die Schulungskosten in voller Höhe zu erstatten, wenn der überwiegende Teil der Schulungsmaßnahme als erforderlich erscheint. Eine Aufteilung der Freistellung und der Kostenerstattung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Prokuristen

Rz. 169 Auch Prokuristen müssen, damit die Prokura nicht als unbedeutend angesehen wird, falls sie keine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis haben, im Innenverhältnis Aufgaben wahrnehmen dürfen, die den in § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen oder nahekommen; wenn verlangt wird, dass diese Leitungsfunktionen den Angestellten in die Nähe des A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Weitere Beauftragung

Rz. 455 Der Betriebsrat kann in einer Geschäftsordnung gem. § 36 BetrVG die Befugnisse des Vorsitzenden konkretisieren und näher definieren, welche Angelegenheiten zu den laufenden Geschäften gehören (zur Geschäftsordnung s. Rdn 432). Er kann mit Einverständnis des Vorsitzenden die Führung bestimmter Geschäfte auch anderen Betriebsratsmitgliedern übertragen. Es bestehen kein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Listenvertreter

Rz. 222 Es soll ein Listenvertreter bestellt sein, der als Ansprechpartner für den Wahlvorstand fungiert. Der Listenvertreter ist berechtigt und verpflichtet, alle mit der Vorschlagsliste zusammenhängenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (§ 6 Abs. 4 WO). Listenvertreter kann nur sein, wer die Liste mit seiner Stützunterschrift auch stützt; ist kein Listenvertreter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Betrieb oder Betriebsteil

Rz. 377 Dabei ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei der Verwendung des Begriffes "Betriebes" auch die nach § 4 BetrVG selbstständigen Betriebsteile mit einbezieht. Es genügt also für das Restmandat der Untergang des bisher selbstständigen Betriebsteiles mit eigenem Betriebsrat. Ähnlich wie bei der Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 111 BetrVG gegeben s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Einzelheiten zur Tagesordnung

Rz. 469 Die Einladung zu einer Betriebsratssitzung muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich geschehen. Die Tagesordnung muss detailliert sein und den Betriebsratsmitgliedern so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass diese Gelegenheit haben, sich mit dem Sachverhalt vertraut zu machen und sich einzuarbeiten. Die Tagesordnung muss den Betriebsratsmitgliedern üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Bestellung des Wahlvorstands

Rz. 78 In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1–3 BetrVG hat der noch im Amt befindliche bzw. nach § 22 BetrVG die Geschäfte führende Betriebsrat unverzüglich dadurch Neuwahlen einzuleiten, dass er einen Wahlvorstand bestellt. Kommt der Betriebsrat dieser Pflicht nicht nach, kann nach § 16 Abs. 2 und 3 BetrVG analog der Wahlvorstand auf Antrag durch das ArbG oder den Gesamtbetrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 1607 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sie erhalten jedoch Entgeltfortzahlung oder Freizeitausgleich (§ 76a Abs. 2 S. 1 BetrVG). Die betriebsangehörigen Beisitzer üben ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Eine Vereinbarung, die entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütung zuspricht, ist nichtig (Fitting, § 76a BetrVG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Wahlausschreiben

Rz. 306 Nach Beschluss über die Wählerliste hat der Wahlvorstand – ebenfalls in dieser ersten Sitzung während der Wahlversammlung (zur Öffentlichkeit vgl. eben Rdn 303) – das Wahlausschreiben zu beschließen. Es hat – ähnlich wie im normalen Wahlverfahren – die in § 31 WO aufgeführten Angaben zu enthalten. Der Wahlvorstand muss entsprechende Beschlüsse fassen, die in die Nied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Rechtswirkungen

Rz. 1526 Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Dies bedeutet, sie gestalten die Rechtslage unmittelbar selbst, gelten als Normen, brauchen nicht mehr durch Anweisungen des Arbeitgebers umgesetzt zu werden. Sie wirken automatisch auf jedes im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung bestehende Arbeitsverhältnis ein. Diesem betriebsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Betriebsübergang

Rz. 1530 Der Wechsel des Betriebsinhabers allein ist schon deswegen ohne Bedeutung, weil dieser für sich gesehen den Betrieb und seine Strukturen unbehelligt lässt. Eine Transformation in Einzelarbeitsverhältnisse nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB findet in diesem Fall nur dann statt, wenn die übernommene Einheit vollständig aufgelöst wird. Wird ein Betriebsteil durch Betriebsüber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kreis der Einzuladenden

Rz. 292 Außendienstmitarbeitern (auch Arbeitnehmern mit Telearbeitsplatz und sonstigen auswärtigen Arbeitsplätzen) muss die Einladung schriftlich oder in Textform (etwa per Mail) zugeleitet werden. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber der einladenden Stelle die Namen und Adressen dieser Mitarbeiter übermitteln – ein Anspruch der Einladenden hierauf besteht jedoch im Hinblick...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Amtszeit

Rz. 753 Anders als beim Betriebsrat enthält das Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung über Beginn und Ende der Amtszeit des Gesamtbetriebsrates. In § 49 BetrVG ist nur das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat geregelt. Dies bedeutet, dass der Gesamtbetriebsrat als Gremium dauerhaft eingerichtet ist. Er besitzt keine Amtszeit und besteht auch dann mit Zuständigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Aussprache

Rz. 739 Sowohl der Tätigkeitsbericht des Betriebsrates als auch der Bericht des Arbeitgebers können in der Betriebsversammlung frei erörtert werden. Kritische Stellungnahmen dürfen aber nicht ehrverletzend sein oder den Betriebsfrieden stören. Rz. 740 Tonbandaufnahmen und die Anfertigung von Wortprotokollen sind nur mit Zustimmung des Versammlungsleiters zulässig (LAG München...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Schriftliche Wahlvorschläge

Rz. 299 § 14a Abs. 2 BetrVG und dementsprechend §§ 28 Abs. 1 S. 5 d), 31 Abs. 1 S. 3 Nr. 6, 33 Abs. 1 WO gehen davon aus, dass Wahlvorschläge sowohl schriftlich als auch – direkt in der ersten Wahlversammlung – mündlich gemacht werden können. Werden Wahlvorschläge schriftlich gemacht, müssen sie dennoch beim Wahlvorstand eingereicht werden (§ 33 Abs. 1 S. 1 WO). Da der Wahlv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Abweichende Regelungen

Rz. 763 Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrates abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (§ 47 Abs. 4 BetrVG). Eine solche Betriebsvereinbarung "ist zwischen dem Gesamtbetriebsrat und dem Arbeitgeber abzuschließen", wenn dem Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG mehr als 40 Mitglieder angehören würd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Reihenfolge der Bewerber

Rz. 219 Die Wahlbewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein, und zwar nach § 6 Abs. 2 der WO wie folgt: Rz. 220 Bei Listenwahl (Verhältniswahl) ist ein vorderer Listenplatz entscheidend für einen Sitz im Betriebsrat – je weiter vorne ein Bewerber auf ...mehr