Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Landgericht (LG)

Rz. 32 Beim Landgericht gibt es große und kleine Strafkammern (§ 76 GVG) sowie die besonders geregelte Strafvollstreckungskammer (§ 78a GVG). Die kleinen Strafkammern sind mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt, die großen mit drei Berufsrichtern sowie zwei Schöffen, wobei die großen Strafkammern in der Hauptverhandlung seit dem Jahre 1993 nur mit zwei Berufsricht...mehr

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Niederlande / 1. Testamentsformen

Rz. 106 Das niederländische Recht kennt verschiedene Arten von letztwilligen Verfügungen. In den Niederlanden ist dies ein einseitiges Rechtsgeschäft seitens des Erblassers. Rz. 107 Das Testament wird ausschließlich im Wege der notariellen Beurkundung errichtet. Nach niederländischem Recht gibt es drei Formen von letztwilligen Verfügungen:mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Streitiges Erbteilungsverfahren

Rz. 231 Falls sich Miterben oder Vermächtnisnehmer hinsichtlich der Aufteilung der Erbschaft nicht einigen, können im Rahmen des streitigen Verfahrens die Gerichte angerufen werden (Art. 782 ff. LEC 2000). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass weder der Erblasser, die Miterben, der Notar noch der Rechtspfleger (secretario judicial) einen Erbteiler (comisario o contador/part...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 26 Die EuErbVO regelt ausschließlich die internationale Zuständigkeit, Art. 2 EuErbVO. Die sachliche Zuständigkeit regeln die Mitgliedstaaten. Dabei gibt die EuErbVO den nationalen Ausführungsgesetzgebern einen weiten Spielraum. Die Ausstellung des ENZ kann gem. Art. 64 lit. a EuErbVO nicht nur an "Gerichte" i.S.v. Art. 3 Abs. 2 EuErbVO delegiert werden, also an Gerichte...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / b) Rechtsnatur des Pflichtteils

Rz. 97 Im Recht von Ibiza und Formentera ist es wegen der Art der Nachlassbeteiligung der Berechtigten i.S.v. Art. 79 CCCIB zutreffend, von "Pflichtteilsberechtigten" (im Unterschied zu den "Noterbberechtigten" des Rechts von Mallorca und Menorca) zu sprechen. Ihnen steht – wie sich aus Art. 82 Abs. 1 CDCIB ergibt – eine "pars valoris bonorum" zu, d.h., die Abkömmlinge bzw. ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 13. Zusatzgebühr

Rz. 263 Das RVG sieht in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 5 zusätzliche Gebühren vor, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Dabei entsteht als Zusatzgebühr nach Nr. 4141 eine Verfahrensgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr ohne Zuschlag. Die zusätzliche Gebühr entsteht, wennmehr

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Slowenien / II. Erbverzicht

Rz. 74 Zulässig ist jedoch eine (entgeltliche oder unentgeltliche) Vereinbarung zwischen einem Nachkommen oder dem Ehegatten[195] und dem Erblasser, mit welcher der Nachkomme oder Ehegatte zu Lebzeiten des Erblassers die ihm noch nicht angefallene Erbschaft ausschlägt (Art. 137 Abs. 2 ErbG).[196] Der Vertrag ist in Form einer notariellen Niederschrift unter Mitwirkung eines ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Die Erbauseinandersetzung

Rz. 176 Die Erbteilung (partición) ist geregelt in den Art. 1051 ff. CC. Ein jeder Miterbe hat einen Erbteilungsanspruch, er kann somit grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen, es sei denn, der Erblasser hat die Auseinandersetzung ausdrücklich untersagt (Art. 1051, 1052 CC). Es gilt der Grundsatz, dass erst nach Abwicklung der ehelichen Güterg...mehr

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Slowakei / aa) Allgemeines

Rz. 42 Das BGB unterscheidet zwei verschiedene Formen des fremdhändigen Testaments, und zwar das einfache [27] und das qualifizierte [28] fremdhändige Testament. Rz. 43 In beiden Formen ist die Mitwirkung von Zeugen erforderlich. Gemäß § 476e BGB kommen hierfür nur geschäftsfähige Zeugen in Betracht. Gesetzlich ausgeschlossen als Zeugen sind:mehr

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Luxemburg / 2. Verfahren

Rz. 151 Das Verfahren der Nachlassabwicklung setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:[69] Rz. 152 Auf Antrag der Erben oder Verwandten des Erblassers ist bei Feststellung seines Todes durch den Standesbeamten eine Sterbeurkunde auszustellen, Art. 78 Cciv. Sie enthält Ort, Tag und Stunde des Ablebens, Vor- und Zunamen des Verstorbenen, seinen letzten Wohnort und Beruf. Übe...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / b) Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Rz. 51 Prozessvergleiche können auch von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn die Parteien beide durch Anwälte vertreten sind, § 195 Abs. 1 ZPO, § 14 BORA. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt kann ebenfalls per Telefax und via besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) als elektronisches Dokument gegen entsprechendes elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgen. Der e...mehr

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Luxemburg / 8. Testamentsformen

Rz. 84 Das luxemburgische Erbrecht kennt drei Formen von Testamenten: Rz. 85 Das handschriftliche Testament ist vom Erblasser gänzlich eigenhändig zu schreiben, zu datieren und zu unterschreiben. Andernfalls ist es...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / IV. Alternative Zuständigkeit für die Annahme von Ausschlagungserklärungen

Rz. 48 Eine Erleichterung für Betroffene, die in anderen Staaten leben als der Erblasser, bringt Art. 13 EuErbVO. Zum Ausgleich für die Zuständigkeitskonzentration des Nachlassverfahrens am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers wird hier eine alternative Zuständigkeit für die Annahme bestimmter Erklärungen bei den Gerichten am gewöhnlichen Aufenthalt des Erklärenden...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Erbschaftsannahme und Ausschlagung

Rz. 158 Das spanische Recht verlangt in romanischer Rechtstradition[192] – anders als das deutsche Recht, wonach das Vermögen des Erblassers mit seinem Tode, jedoch ohne Zutun der Erben auf diese übergeht (§ 1922 BGB) – zunächst die Annahme der Erbschaft, bevor der Erbe etwa aus der Erbschaft erwachsene Rechte ausüben kann. Mit anderen Worten: Mit dem Tod des Erblassers erwi...mehr

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Griechenland / 2. Erbrecht – Ehegüterrecht

Rz. 19 Die Anknüpfung im internationalen Erbrecht und Ehegüterrecht ist bei gemischtnationalen Ehen oft nicht identisch. Wie schon erwähnt, unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen der lex patriae des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, während die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten sich nach dem Recht richten, das ihre persönlichen Rechtsverhältnisse unmit...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Vermächtnisse

Rz. 141 Neben der Erbeinsetzung hat der Erblasser die Möglichkeit, einem anderen per Testament einzelne Gegenstände "zu vermachen" (Vermächtnis, Art. 660, 881 CC). Auf diese Weise erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag, Wertgegenstand oder auch Erlass einer Schuld).[174] Anders als der kraft Gesetzes oder aufgrund Testaments Berufene rückt...mehr

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Deutschland / II. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 120 Gemäß § 2038 BGB verwalten die Miterben den Nachlass gemeinschaftlich. Zur Verwaltung gehören alle Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung und Vermehrung sowie zur Gewinnung von Nutzungen und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten erforderlich und geeignet sind.[93] Die Verwaltung des Nachlasses umfasst allerdings nicht nur Erhaltungsmaßnahmen, sondern auch Ver...mehr

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Ungarn / a) Allgemeines

Rz. 17 Der Betroffene (Erbe, Vermächtnisnehmer), der eine Eintragung aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat erteilten ENZ in ein inländisches öffentliches Register veranlassen möchte, muss das ENZ mit seinem Eintragungsantrag unmittelbar bei der Registerbehörde einreichen. Die Mitwirkung eines ungarischen Notars bei Einreichung des Antrags ist weder erforderlich noch ...mehr

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Ungarn / 1. Allgemeines

Rz. 220 Das ungarische Recht kennt ein umfassendes, justizförmiges Nachlassverfahren. Obwohl das ungarische materielle Recht den Grundsatz der ipso iure-Erbfolge verfolgt, ist die Durchführung eines Nachlassverfahrens i.d.R. notwendig, damit der Erbe oder sonstige Berechtigte (z.B. Vermächtnisnehmer) seine Rechtsstellung bzw. den Erwerb von Todes wegen vor den Behörden und g...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / c) Rechtsnatur und Höhe des Noterbrechts

Rz. 92 Das Noterbrecht besteht in dem Recht auf Übertragung von Nachlassgegenständen aus der Erbmasse, die dem Wert nach der Pflichtteilsquote entsprechen (pars bonorum).[135] Der Noterbberechtigte kann nämlich gemäß Art. 47 Abs. 1 CDCIB die Rechte auf Herausgabe und Teilung des Nachlasses geltend machen und auch das Erbauseinandersetzungsverfahren einleiten, auch wenn er ke...mehr

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Ungarn / c) Ladung zur Nachlassverhandlung

Rz. 267 Die ordnungsgemäße Zustellung ist eine wichtige Gültigkeitsvoraussetzung bei den einzelnen Verfahrenshandlungen in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung sind die Verfahrenshandlungen nur dann gültig, wenn sie von der Partei gesondert anerkannt werden. Die Ladung ist eine amtliche Benachrichtigung über den genauen Zeitpun...mehr

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Slowenien / I. Erbengemeinschaft

Rz. 93 Mehrere Erben bilden, unabhängig vom Berufungsgrund, ab dem Tod des Erblassers bis zur Teilung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft.[234] Noterben sind nicht Teil der Erbengemeinschaft, wenn der Erblasser verfügt hat, dass sie bestimmte Sachen, Rechte oder Geld erhalten sollen (Art. 27 ErbG) und ihr Pflichtteil damit gedeckt ist.[235] Der Nachlass steht nach h.M.[236...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 2. Ausschließung und Ablehnung

Rz. 18 Der Richter soll das Verfahren unabhängig und unparteiisch führen. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind Richter im Unterschied zu Beamten nicht weisungsabhängig. Es gibt also keinen Vorgesetzten, der sie anweisen kann, wie zu entscheiden ist. Auch der Kammer- oder Senatsvorsitzende hätte insoweit keinerlei Handhabe, Druck auf ein Kammer- oder Senatsmitglied au...mehr

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Großbritannien: Schottland / III. Verfahrensbesonderheiten bei Domizil im Ausland

Rz. 53 Hatte der Erblasser sein Domizil außerhalb Schottlands, wird als executor für den in Schottland belegenen Nachlass derjenige bestellt, der im Domizilland zur Abwicklung des Nachlasses berufen ist. Als Nachweis für die Berechtigung wird entweder die Vorlage der ausländischen Bestallungsurkunde (grant of representation) oder ein expert affidavit einer rechtskundigen Per...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Vertrag über den Unterhalt zu Lebzeiten (Leibrentenvertrag)

Rz. 82 Der Leibrentenvertrag ist zwar im Erbgesetz in dem Abschnitt Erbverträge geregelt, stellt aber keinen Erbvertrag, sondern einen schuldrechtlichen Vertrag mit gewissen erbrechtlichen Folgen dar. In der Praxis ist er ein gängiger Vertrag. Er ist gegenseitig verpflichtend und entgeltlich. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich eine Partei die andere Vertragspartei bis zu...mehr

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Griechenland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 32 Die gesetzliche Erbfolge (Art. 1813 ff. grZGB) beruht auf dem Gesetz.[33] Sie kommt in Betracht, sofern Rz. 33 Gemäß Art. 1710...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Voraussetzungen für den Gutglaubensschutz

Rz. 15 Wer sich auf den Schutz des guten Glaubens beruft, muss gem. Art. 69 Abs. 3 und 4 EuErbVO "auf der Grundlage der in dem Zeugnis enthaltenen Angaben" gehandelt haben. Ihm muss also der Inhalt des ENZ – z.B. über eine von der Behörde ausgestellte Abschrift – bekanntgemacht worden sein (konkreter Gutglaubensschutz). Nach der Rechtsprechung zum BGB-Erbschein hingegen genü...mehr

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Frankreich / b) Die institution contractuelle durch Dritte zugunsten künftiger Ehegatten

Rz. 136 Art. 1082 Abs. 1 C.C. bestimmt, dass Dritte im Ehevertrag über das gesamte Vermögen, das sie im Tod hinterlassen, oder einen Teil davon zugunsten der Ehegatten oder für den Fall, dass der donateur diese überlebt, zugunsten der aus der Ehe hervorgehenden Kinder verfügen können. Eine institution contractuelle durch Dritte zugunsten künftiger Ehegatten muss in deren Ehe...mehr

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Schweiz / 4. Die Erbengemeinschaft und ihre Auflösung

Rz. 139 Beerben mehrere Erben den Erblasser, entsteht unter ihnen bis zur Erbteilung eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten der Erbschaft (Art. 602 Abs. 1 ZGB).[219] Die Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft zur gesamten Hand i.S.d. Art. 652–654 ZGB. Die Miterben werden Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände und können grundsätzlich nur gemeinsam über die Rechte ...mehr

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Türkei / a) Das öffentliche Testament

Rz. 41 Unter Mitwirkung von zwei Zeugen erfolgt die öffentliche letztwillige Verfügung vor dem "offiziellen Beamten", Friedensgericht, Notar oder einem anderen Beauftragten, der nach dem Gesetz mit diesen Geschäften betraut ist (Art. 532 ZGB). Was mit dem "offiziellen Beamten" gemeint ist, wird in der Literatur möglicherweise zu einem lebendigen Streit führen.[75] Dabei gibt...mehr

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Slowenien / II. Testamentsformen

Rz. 50 Die Einhaltung einer der gesetzlich bestimmten Formen ist Gültigkeitsvoraussetzung (Art. 62 ErbG); die Nichteinhaltung ermöglicht eine Anfechtung [132] des Testaments.[133] Anfechtungsberechtigt ist jeder, der ein rechtliches Interesse an der (gänzlichen oder teilweisen) Ungültigerklärung des Testaments hat. Die subjektive Frist beträgt ein Jahr[134] ab Kenntnis vom Be...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Form des Testaments

Rz. 80 Ein öffentliches Testament kennt Schweden nicht. Schweden kennt auch kein lateinisches Notariat. Der notarius publicus in Schweden muss nicht Jurist sein. Es gibt auch keine öffentliche Verwahrung der Testamente.[77] Rz. 81 Testamente bedürfen nach der schwedischen Ortsform der Schriftform und der Unterschrift durch den Testator. Sie müssen in gleichzeitiger Anwesenhei...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Testamentsformen

Rz. 54 Bezüglich der Form unterscheidet das bosnisch-herzegowinische Recht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten sowie zwischen privaten und öffentlichen Testamenten. Rz. 55 Das eigenhändige Testament (holographe Testament) ist nur unter der Voraussetzung, dass es vollständig durch eigene Hand des Erblassers geschrieben und unterschrieben worden ist, gültig....mehr

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Slowakei / cc) Qualifiziertes allographes Testament

Rz. 47 Das allographe Testament in qualifizierter Form gemäß § 476c BGB ist nur für Erblasser vorgesehen, die infolge gesundheitlicher oder sonstiger Einschränkungen nicht lesen oder schreiben können. Diese Form des Testaments ist auch im Falle von mangelndem Seh- oder Hörvermögen[30] erforderlich. Rz. 48 Nach § 476c Abs. 1 BGB erklärt ein solcher Erblasser seinen letzten Wil...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Selbstveranlagung und Veranlagung von Amts wegen

Rz. 280 Als weiteren Grundsatz kennt das spanische Steuerrecht das Prinzip der Selbstveranlagung (autoliquidación) und eher als Ausnahme das System der Veranlagung von Amts wegen (sistema de liquidación administrativa u oficial, Art. 101 LGT). Rz. 281 Wer als Erbe in absehbarer Zeit über das spanische Erblasserbankkonto verfügen oder ein dortiges Immobilienobjekt verkaufen wi...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Das offene bzw. öffentliche Testament

Rz. 121 Ein testamento abierto liegt nach der Definition in Art. 679 CC dann vor, wenn der Testator seinen letzten Willen in Anwesenheit der zur Beurkundung erforderlichen Personen, wobei diese von der Verfügung Kenntnis erhalten, erklärt hat. Insofern ist auch die deutsche Bezeichnung "öffentliches Testament" zutreffend.[163] Das öffentliche Testament ist vor einem am Ort d...mehr

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Großbritannien: Schottland / II. Nichtstreitiges Verfahren

Rz. 47 Während der executor-nominate unmittelbar seine Bestätigung (confirmation) beim zuständigen sheriff court veranlassen kann, muss der potentielle executor-dative in einem zweistufigen Verfahren zunächst beim Gericht beantragen, als Nachlassabwickler zugelassen zu werden. In dem Antrag sind die Umstände des Todes sowie die Gründe für die Berechtigung zur Bestellung als ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / A. Die Qualifikation

Rz. 1 Die EuErbVO ist gem. Art. 1 Abs. 1 EuErbVO auf die "Rechtsnachfolge von Todes wegen" anzuwenden. Als "Rechtsnachfolge von Todes wegen" gilt gem. Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege der gesetzlichen Erbfo...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Terminsgebühr

Rz. 150 Die Terminsgebühr ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 151 Lesenswert ist die Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV RVG: Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrneh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unpfändbarkeit bei höchstpersönlichen Ansprüchen

Rz. 7 Unpfändbar sind höchstpersönliche Ansprüche: Anspruch auf Beratungsleistungen (BGH, WM 2013, 572 = ZIP 2013, 586 = ZInsO 2013, 547; vgl. auch Rn. 6 "Dienstleistungsansprüche"); Ehelicher Unterhaltsanspruch gem. § 1360a BGB (LG Frankenthal, NJW-RR 2001, 1012; LG Braunschweig, Rpfleger 1997, 394); Ausnahme: bei Sonderbedarf wie z. B. einer notwendigen ärztlichen Behandlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.10.1 Betriebsstättenbuchführung

Rz. 51 Die Betriebsstätte wird i. d. R. eine eigene Buchführung haben; dabei sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaats einzuhalten. Andererseits ist die Buchführung der Betriebsstätte Teil der Buchführung des Stammhauses; daher muss sie auch den Vorschriften entsprechen, die für das Stammhaus gelten[1]. Neben der Betriebsstättenbuchführung braucht die Buchführung des St...mehr

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Liquiditätsforecast: Predic... / 2.2 Herausforderungen

Die mit dem Liquiditätsforecast verknüpften Ziele erfordern einen Mechanismus zur Qualitätssicherung der prognostizierten Zahlen. Auf aggregierter Ebene lässt sich eine Abweichungsanalyse mit begrenztem Aufwand durchführen, indem die realisierten Zahlen für einen Zeitpunkt mit den prognostizierten abgeglichen werden. Eine qualitative Aussage über die Gründe potenzieller Abwe...mehr

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Controlling von Start-Ups &... / 4.2.5 Leistungsmanagement

Das Leistungsmanagement wird durch den Finanzbereich administriert und moderiert und beinhaltet sowohl das Leistungsmanagement von Mitarbeitern, Teams sowie der Gesamtorganisation. Die individuelle Leistung von Mitarbeitern wird regelmäßig bilateral besprochen. Wesentliche Bestandteile dieser Leistungsdialoge sind stärkenbasierter Einsatz des Mitarbeiters, Weiterentwicklung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
III Der Gesellschafter und ... / 7.1.6 Sonderkonstellation: Einziehung eigener Anteile

Rz. 338 Die Einziehung eigener Anteile der Gesellschaft ist grundsätzlich zulässig und bedarf lediglich einer Ermächtigung in der Satzung und eines darauf gerichteten Gesellschafterbeschlusses mit einfacher Mehrheit oder, sofern keine Zulässigkeit in der Satzung verankert ist, eines Beschlusses unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1] Die Zustimmung des Geschäftsführers ist...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 5.1 Feststellungsbeschluss

Rz. 1424 Grundsätzlich stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss – vorbehaltlich anderweitiger Satzungsregelung mit einfacher Mehrheit (§ 47 Abs. 1 GmbHG) – fest (§ 46 Nr. 1GmbHG). Es ist jedoch möglich, die Feststellungskompetenz einem anderen Gremium (z. B. Aufsichtsrat, Beirat, einzelnen Gesellschaftern, Bilanzausschuss[1]) zu übertragen; § 46 Nr. 1 GmbHG ist disposi...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.10 Eintragung im Handelsregister

Rz. 744 Jede Änderung in der Person der Geschäftsführer ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Ferner sind Änderungen der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführungsmitglieds anzumelden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 15 HGB), es sei denn, eine solche ergibt sich bereits deutlich aus einer Gesellschaftsvertragsänderung.[1] Es sind nur Änderung...mehr

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Controlling von Start-Ups &... / 5 Fazit: Steuerung von Start-Ups: Controlling anders gedacht und gemacht!

DAS Controlling für Start-Ups und Start-Up-Initiativen gibt es nicht, es muss sich grundsätzlich an den genannten Lebenszyklusphasen orientieren. Prozesse, Tools, Instrumente und auch die Organisation hängen wesentlich von diesen Phasen ab. Darüber hinaus unterscheidet sich das Controlling von Start-Ups und Start-Up-Initiativen. In klassischen Start-Ups ist dabei der Controll...mehr

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Vorwort

"Eignet sich die GmbH für unser Vorhaben?" "Ja!". Das ist in den allermeisten Fällen kurz und bündig die Antwort des rechtlichen Beraters auf die Frage des Mandanten. Die GmbH ist nicht eine, sondern die Rechtsform. Als Konstrukt von Praktikern für Praktiker, ohne Mitwirkung von Rechtswissenschaftlern ersonnen und am 26.4.1892 ins Leben getreten, trat sie ihren Siegeszug an,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135a Verpfl... / 2.2 Externe Qualitätssicherung und einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelungen des Abs. 2 richten sich (mit Wirkung zum 1.1.2004) an alle Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich und erstrecken sich damit auf die maßgeblichen Bereiche des Gesundheitswesens (Blöcher/R. Klein, in: jurisPK-SGB V, § 135a Rz. 16). Die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Nr. 1 und 2 sind verpf...mehr