Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / c) Prozesskosten

Rz. 17 Ein vom Gläubiger im Klageweg in Anspruch genommener Gesamtschuldner hat wegen der ihm auferlegten Prozesskosten keinen Ausgleichsanspruch gegen die anderen Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Gesamtschuldner gemeinsam verurteilt werden und die Kosten des Rechtsstreits gem. § 100 Abs. 4 ZPO als Gesamtschuldner tragen. Eine Erstattung kann jedoch unter d...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 13 Mitarbeiter-Vorteilsprogramm

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Unternehmens erhalten aufgrund eines Mitarbeiter-Vorteilsprogramms Artikel aller Art von einem Zulieferer. Der Vorteil besteht in einem Nachlass von 10 % auf den üblichen Endpreis. Das Mitarbeiter-Vorteilsprogramm wurde vom Zulieferer initiiert und den Mitarbeitern bekannt gemacht. Der Zulieferer verspricht sich dadurch die Steigerung des Um...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Aufgeld/Agio

Rz. 801 Nach § 9 Abs. 1 AktG dürfen Aktien nicht für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag). Zulässig ist eine Ausgabe zu einem höheren Betrag, also gegen Aufgeld bzw. Agio. Dies muss in der Satzung angegeben werden (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AktG). Da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Gutgläubigkeit

Rz. 306 Der Erwerber muss im guten Glauben sein, den der Gesetzgeber schon dann ausschließt, wenn dem Erwerber infolge grober Fahrlässigkeit die mangelnde Berechtigung des Veräußerers unbekannt geblieben ist. Damit wird gegenüber § 892 BGB die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eingeschränkt, da i.R.d. § 892 BGB nur positive Kenntnis der Gutgläubigkeit entgegensteht. Welch...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Keine Anwendung des § 181 BGB

Rz. 30 Bei einer Handelsregisteranmeldung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Auch insoweit kann sich aufgrund eigener Beteiligung der Eltern oder aufgrund der Beteiligung mehrerer Minderjähriger, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, die Frage nach der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers stellen. Nach herrschender Meinung handelt es sich b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Im Ausland beurkundete Testamente

Rz. 100 Auch ausländische öffentliche Urkunden genügen.[173] Der Charakter als öffentliche Urkunde bemisst sich nach § 415 ZPO; dies unterliegt der Prüfung durch das Grundbuchamt. In der Regel wird es sich um Niederschriften zu Protokoll ausländischer Notare handeln. Die Kenntnis ausländischen Rechts hat das GBA sich selbst zu beschaffen (vgl. aber § 13 GBO Rdn 13).[174] Alle...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a)1. Voraussetzung

Rz. 80 Die materiell-rechtliche Bindung tritt ein[201] durch:mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VIII. Vergleich zwischen Nacherbenlösung und Vermächtnislösung

Rz. 169 Sowohl mit der Nacherbenlösung als auch mit der Vermächtnislösung lässt sich eine Teilhabe unerwünschter Personenkreise am Nachlass verhindern. Auch gelingt es, über beide Gestaltungsvarianten dem Erstbedachten, gleich ob es der Vorerbe, der beschwerte Erbe oder der Vorvermächtnisnehmer ist, eine sehr weit gehende Gestaltungsfreiheit einzuräumen. Der wesentliche Unter...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / cc) Aufwendungsersatz für das Angebot

Rz. 133 Neben dem Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB kann dem Auftragnehmer auch noch ein Aufwendungsersatzanspruch gem. § 304 BGB entstehen. Demnach kann der Auftragnehmer aufgrund des Annahmeverzugs Mehraufwand für das erfolglose Angebot verlangen. Rz. 134 Im Fall des wörtlichen Angebots wird dies meist keine Rolle spielen. Beim tatsächlichen Angebot entsteht jedoch unte...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / c) Firma

Rz. 207 Die Firma des Handelsgeschäfts ist Bestandteil der Insolvenzmasse [212] und unterliegt damit der Verwertungsbefugnis des Insolvenzverwalters; dies gilt nach herrschender Ansicht auch für die den Namen des Geschäftsinhabers enthaltende Firma.[213] Aus dem Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters erwächst auch die Berechtigung des Verwalters zur Um- bzw. Ersatzfirmierun...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / E. Muster: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung

Rz. 15 Muster 15.4: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung Muster 15.4: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung Ingenieurvertrag Zwischen _________________________ (Name) – Auftraggeber (AG) – und _________________________ (Name) – Auftragnehmer (AN) – wird nachfolgender Ingenieurvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und Pflichte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Bildung eines neuen WE-Rechtes aus anderen WE-Rechten

Rz. 75 Der Eigentümer mehrerer WE-Rechte kann durch einseitige Erklärung ohne Mitwirkung der übrigen WEer[311] Teile seiner Miteigentumsanteile abtrennen, diese zu einem neuen Miteigentumsanteil vereinigen und mit diesem gleichzeitig neues Sondereigentum verbinden.[312] Dadurch entsteht ein neues WE-Recht unter gleichzeitiger Veränderung der dazu verwendeten alten WE-Rechte....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Nr. 7 des Musterprotokolls – Hinweise des Notars

Rz. 549 Letztlich erlaubt das Musterprotokoll dem Notar, den Beteiligten Hinweise zu geben. Die Praxis zeigt, dass diese gerade bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) von besonderer Bedeutung sind.[1874] Den Gründern ist zu verdeutlichen, dass das gesamte System der Haftung bei der Vorgründungs-, Vor-GmbH, die Differenzhaftung nach Eintragung der GmbH für die UG (haf...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Stimmrechte

Rz. 112 Grundsätzlich kann der Vorerbe als Gesellschafter alle Gesellschafterrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben. Der Vorerbe muss sich lediglich an die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2113 Abs. 1 BGB) halten. Außerdem sind natürlich unentgeltliche Verfügungen grundsätzlich unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Fällt dem Vorerben eine OHG-Bete...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Anfangsvermögen

Rz. 140 § 1379 BGB gewährt – seit seiner Neufassung im Jahre 2009 – ausdrücklich auch einen Auskunftsanspruch bzgl. des Anfangsvermögens. Dies ist insb. bei negativem Anfangsvermögen wichtig, um die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB entkräften zu können. Rz. 141 Ansonsten gewährt § 1377 Abs. 2 BGB einen einklagbaren und vollstreckbaren Anspruch[330] auf Mitwirkung an einem geme...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wechsel der Art der Gesellschafterstellung

Rz. 937 Der Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters oder umgekehrt erfolgt durch inhaltliche Änderung der fortbestehenden Mitgliedschaft unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1275] Durch den Gesellschaftsvertrag kann einzelnen oder allen Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, ihre Gesellschafterstellung unter bestimmten ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Dienst-/Anstellungsverhältnis

Rz. 776 Von der Organstellung des Geschäftsleiters ist das Dienst-/Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Es wird ebenfalls durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht automatisch beendet. Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Möglichkeit, es nach § 113 InsO mit einer Frist von höchstens 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. In der L...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten; § 5 SchwarzArbG

Rz. 116 Spiegelbildlich zu den Befugnissen nach den §§ 3, 4 SchwarzArbG verpflichtet § 5 SchwarzArbG die von einer Prüfung betroffenen Personen zur Duldung und Mitwirkung. Diese betreffen die Erteilung von Auskünften, die Vorlage von Unterlagen, auch in elektronischer Form, sowie das Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen. 4.5.1 Duldung und Mitwirkung Rz. 117 Nach § 5 A...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum

Rz. 23 Der Erwerber kann Mängel am Sondereigentum selbstständig geltend machen, sofern nicht ausnahmsweise gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer beeinträchtigt sind. Mängel am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Erwerber geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung der Ansprüche nicht an sich gezogen hat.[33] Der einzelne Er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.1 Weitere Nachweise in Zweifelsfällen

In Zweifelsfällen oder in Fällen, in denen das freiwillige Mitglied mit seiner Beitragsbemessung nicht einverstanden ist, sollen weitere Nachweise über seine Einkünfte gefordert werden. In Betracht kommen hierfür u. a. eine vom Finanzamt bestätigte Erklärung, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerbescheid. Werden vom freiwillig Versicherten entsprechende Unter...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt

Rz. 2 Unter Recht sind alle dinglichen Rechte zu verstehen: § 40 GBO schließt nicht aus,mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Stimmrecht

Rz. 416 Als Gesellschafter ist der Treuhänder Inhaber des Stimmrechts [507] und dementsprechend zur Abstimmung in Gesellschafterversammlungen berechtigt. Dabei ist selbst im Kernbereich der Mitgliedschaft eine Mitwirkung des Treugebers regelmäßig nicht erforderlich.[508] Rz. 417 Nach dem Verbot der Stimmrechtsabspaltung kann das Stimmrecht des Treuhänders nur zusammen mit dem ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragungsgrund

Rz. 1 § 25 GBO regelt die Löschung einer auf Grund zwangsweise ei...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Handlungs- und Generalvollmacht

Rz. 57 Ebenso ist die Erteilung einer Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eintragbar.[73] Andernfalls bestünde keine klare Abgrenzbarkeit zur einzigen publizitätsfähigen rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, der Prokura (§ 53 HGB). Zur Vermeidung unübersichtlicher Vertretungsverhältnisse ist es zwingend, dass auch Mischgestaltungen, wie etwa die Knüpfung der Ausübun...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 8 Jugendliche

Bereits mit Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche selbst eine Kasse wählen, ohne dass es hierzu einer Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen bedarf.[1] Das Wahlrecht Minderjähriger gilt nicht nur bei Beginn einer Ausbildung für Azubis, sondern auch für andere versicherungspflichtige Tatbestände oder freiwillige Mitgliedschaften.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Ermittlung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 188 Die Ermittlung der Auseinandersetzungsforderung ist ebenso wie die laufende Rechnungslegung eine Geschäftsführungsmaßnahme, die mangels anderweitiger Vereinbarung in den Pflichtenbereich des Geschäftsinhabers fällt.[251] Der stille Gesellschafter hat grds. keinen Anspruch auf Mitwirkung bei der Berechnung seines Auseinandersetzungsguthabens. Ihm stehen allerdings die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Nachweis der Einkünfte

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind i. d. R. aufgrund einer persönlichen Erklärung des freiwillig Versicherten festzusetzen. Darüber hinaus sehen die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler vor, dass die Krankenkasse zur Feststellung der Beitragspflicht einen aktuellen Nachweis über die beitragspflichtigen Einnahmen verlangt. Die Krankenkasse entscheidet dabei nach pfli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / hh) Österreich

Rz. 404 Nach österreichischem Recht können öffentliche Testamente vom Gericht oder Notar durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer vom Testator eigenhändig unterschriebenen Urkunde errichtet werden, §§ 587 ff. ABGB, 70 ff. Notariatsordnung. Rz. 405 Beim gerichtlichen Testament müssen der Richter und eine zweite beeidete Gerichtsperson, z.B. ein Schriftführer, mitwirken.[1...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Zusatzstimmrecht

Rz. 419 Teilweise wird in der Lit. auch diskutiert, ob dem Treugeber durch Einräumung eines Zusatzstimmrechts die Mitwirkung an bestimmten Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft gestattet werden kann. Eine vordringende Meinung in der Lit. bejaht dies für die Personengesellschaft und die GmbH, da anders als bei der isolierten Stimmrechtsübertragung die Einheit von Mitglied...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Der sicherste Weg

Rz. 34 Für den Verkäufer: Der für ihn sicherste Weg, sich vor Erklärung der Auflassung und vor Bewilligung einer Vormerkung den vollen Kaufpreis auszahlen zu lassen und die unvermeidliche Vorleistung allein dem Käufer aufzubürden, ist dem Käufer nur zumutbar, wenn er zum Verkäufer volles Vertrauen hat und kein vernünftiger Grund zu Zweifeln an der Vertragstreue des Verkäufer...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Satzungsänderung

Rz. 2305 Ausdrückliche Vorschriften über die Satzungsänderung in der KGaA fehlen. Entsprechend der o.g. Normenhierarchie des § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG findet deshalb teilweise Kommanditgesellschaftsrecht, teilweise Aktienrecht Anwendung. Rz. 2306 Die Änderung aktienrechtlicher Bestandteile der Satzung (§§ 281 Abs. 1, 23 Abs. 3 und Abs. 4 AktG), richtet sich nach den §§ 179...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Formstatut

Rz. 352 Für Verfügungsgeschäfte schreibt Art. 11 Abs. 4 EGBGB die Einhaltung der Formerfordernisse des Geschäftsstatuts vor, so dass auch insoweit die Lex rei sitae maßgebend ist. Anders als beim schuldrechtlichen Geschäft scheidet hier die Form des Ortes, an dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wird, aus. Das Eigentum an deutschem Grundbesitz kann deshalb nur in der durch § 9...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Überblick

Rz. 438 Vergleichbar und in verkürzter Form den Regelungen in §§ 202 ff. AktG nachgebildet, kann auch bei der GmbH die Kapitalerhöhung mittels genehmigten Kapitals durchgeführt werden, § 55a GmbHG. Zur Ergänzung der eher "schlanken" Regelung des § 55a GmbHG sind ggf. die §§ 202 ff. AktG analog heranzuziehen.[1453] Mit dem genehmigten Kapital wird die Geschäftsführung in die L...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Erweiterung der Mitwirkungspflichten

Rz. 7 Satz 1 Nr. 2 ergänzt die Befugnisse nach Satz 1 Nr. 1 um die Pflicht der geprüften Personen, die zur Kontrolle des Mindestlohns erforderlichen Unterlagen (Rz. 6) vorzulegen. Adressat sind die nach § 5 Abs. 1 SchwarzArbG zur Mitwirkung Verpflichteten, also Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber, Dritte, die bei einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG angetroffen werd...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verbindung

Rz. 10 Die Vereinigung (besser: Verbindung) mehrerer Gebäudeeigentumsrechte wird allgemein als zulässig angesehen.[4] Bedenken dagegen bestehen nicht; es gelten die allgemeinen Regeln; einer Mitwirkung des Grundstückseigentümers bedarf es hier nicht. Dass bei Vereinigung der Gebäudeeigentumsrechte bestehende Nutzungsrechte gesamtrechtsähnlich verbunden werden (siehe § 5 Abs....mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 4. Vergütungsähnliche Ansprüche

Rz. 110 Neben den gerade behandelten eigentlichen Vergütungsansprüchen können dem Werkunternehmer bei der Abwicklung eines Bauvorhabens noch weitere, vergütungsähnliche Ansprüche entstehen. Dies sind:mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 2. Muster: Behinderungsanzeige für Mitwirkungsverzug

Rz. 247 Muster 3.28: Behinderungsanzeige für Mitwirkungsverzug Muster 3.28: Behinderungsanzeige für Mitwirkungsverzug Firma _________________________ (Auftraggeber) _________________________, den _________________________ Bauvorhaben: _________________________ Bauvertrag vom: _________________________ Hier: Behinderungsanzeige für Mitwirkungsverzug Sehr geehrte Damen und Herren, mi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Haftung des Ausscheidenden

Rz. 126 Derjenige, der in eine bereits bestehende Personenhandelsgesellschaft eintritt, haftet nach § 130 HGB auch für die bereits vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten. Die Haftung des Ausscheidenden bleibt nach § 160 BGB noch für fünf Jahre bestehen. Bei Eintritt in eine schon bestehende GbR stellt sich die Rechtslage genauso dar.[440] Die Haftung des Ausscheid...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Nachteilsausgleich

Rz. 340 Wird die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Zusammenveranlagung mit dieser Anspruchsgrundlage begründet, dann korrespondiert damit grds. eine Pflicht desjenigen Ehegatten, der hieraus einen Vorteil erzielt, dem anderen Ehegatten die ggü. einer getrennten Veranlagung höhere steuerliche Belastung auszugleichen.[799] Steuerberatungskosten fallen nur darunter, wenn sie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vollmachtserteilung

Rz. 159 Die Vollmacht muss wirksam erteilt worden sein und noch bestehen, wenn die in Ausübung der Vollmacht erklärte Bewilligung wirksam werden soll.[379] Ein Widerruf oder Wegfall der Vertretungsmacht nach Wirksamwerden der Bewilligung bzw. Auflassung macht die Vollmacht an sich nicht mehr unwirksam, kann aber dazu führen, dass die Eintragungsbewilligung nicht mehr ins Gru...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / V. Checkliste: Voraussetzungen für Mitwirkungsverzug nach BGB

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 3. Muster: Anmeldung Mehrkosten gem. § 642 BGB oder/und § 304 BGB

Rz. 248 Muster 3.29: Anmeldung Mehrkosten gem. § 642 BGB oder/und § 304 BGB Muster 3.29: Anmeldung Mehrkosten gem. § 642 BGB oder/und § 304 BGB Firma _________________________ (Auftraggeber) _________________________, den _________________________ Bauvorhaben: _________________________ Bauvertrag vom: _________________________ Hier: Anmeldung von Mehrkosten aus Mitwirkungsverzug S...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 2. Abrechnung der erbrachten Leistungen

Rz. 228 In allen Fällen des gekündigten Werkvertrags steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu;[282] über diese kann er also stets abrechnen. Rz. 229 Erbrachte Leistungen sind alle Bauleistungen, die sich bis zur Kündigung bereits in dem Bauwerk verkörpert haben. Nicht zu den erbrachten Leistungen gehören daher im Regelfall berei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Wirkungen der Ausschließung oder Ablehnung

Rz. 19 Nach § 47 ZPO darf ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Er ist deshalb befugt, beim Erlass von einstweiligen Anordnungen nach §§ 76, 80 Abs. 3 GBO mitzuwirken. Wird ein Richter während der – in Grundsachen sehr seltenen – mündlichen Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 21 GBO erleichtert den Grundbuchvollzug der gem. § 19 GBO zu bewilligenden Löschung, Inhalts- oder Rangänderung eines im Grundbuch eingetragenen beschränkten subjektiv-dinglichen Rechts. Der materiell-rechtliche Hintergrund für § 21 GBO ergibt sich aus dem in § 21 GBO zitierten § 876 S. 2 BGB. Dieser bestimmt, dass zur rechtsgeschäftlichen Aufhebung subjektiv-dinglich...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Erteilung der Prokura

Rz. 40 Gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Erteilung der Prokura von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung ist nach § 12 Abs. 1 HGB öffentlich zu beglaubigen. Auch eine Beglaubigung im Onlineverfahren ist nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB zulässig. Der Handelsregistereintragung selbst kommt nur eine deklaratorische Wirkung...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Allgemeines zu Registeranmeldungen

Rz. 144 Unabhängig davon, welche konkrete Tatsache zur Eintragung in das Register angemeldet wird, ist bei jeder Antragstellung möglichst exakt anzugeben, welcher Rechtsträger betroffen ist. Sinnvoll ist hierzu neben der Angabe der eingetragenen Firma samt Sitz auch das jeweilige Aktenzeichen (HRA/HRB samt Nummer). Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Mu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr