Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 112 Sie erfolgt zusammen mit der Begründung von Sondereigentum entweder nach § 3 oder § 8 WEG und Eintragung im Grundbuch. Die nachträgliche Begründung erfordert eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer und wegen § 876 BGB auch die Zustimmung der an jedem WE dinglich Berechtigten (§ 5 Abs. 4 S. 2 WEG).[498] Das gilt auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht zunächst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Unterteilung von Wohnungseigentum

Rz. 67 Die Unterteilung eines WE-Rechtes in zwei oder mehrere in sich wiederum abgeschlossene, rechtlich selbstständige Raumeinheiten ohne Veräußerung von WE durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) und Grundbucheintragung ist zulässig,[266] wenn alle im Sondereigentum stehenden Räume mit einem Miteigentumsanteil verbunden werden (Gebot der Komplettaufteilung).[267] Anderenfalls is...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Ausschluss eines Gesellschafters

Rz. 558 Wie bei der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis oder der Vertretungsmacht verlangt § 134HGB im Interesse der Klarheit für die Ausschließung ein gerichtliches Gestaltungsurteil. Voraussetzung für den Erlass des Urteils ist zunächst gem. §§ 134, 139 HGB i. das Vorliegen eines wichtigen Grundes (vgl. dazu oben Rdn 527 ff.) in der Person des auszuschließenden Gesell...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / bb) Entschädigung

Rz. 126 Der Entschädigungsanspruch aus § 642 Abs. 2 BGB ist weder Vergütung noch Schadensersatz.[134] Vielmehr geht es darum, dass der Auftragnehmer einen angemessen Ausgleich dafür erhält, dass er seine Arbeitskräfte und -mittel bereithält, ohne dafür Werklohn erwirtschaften zu können.[135] Rz. 127 Die Grundlagen für die Höhe des Entschädigungsanspruchs sind in § 642 Abs. 2 ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 1074 Nach § 122 Abs. 1 AktG kann eine Aktionärsminderheit auch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, etwa bei einem Vertrauensentzug ggü. dem Vorstand nach § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG oder im Fall der Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§§ 103, 101 AktG). Rz. 1075 Wegen der Einzelheiten kann auf die vorstehenden Ausführungen zur Stellung von Ergän...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 389 Liegt ein wichtiger Grund vor, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft stets ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 725 Abs. 2, Abs. 3 BGB n.F., vormals: § 723 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB a.F.). Ob die Gesellschaft befristet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Regelung ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsprinzips – mittlerweile kodifiziert in § 314 BGB...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Provisionspflichtige Geschäfte (§ 87 HGB)

Rz. 76 § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB ist dispositiv.[90] Nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der HV Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Dabei ist die Provision das übliche Entgelt des H...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Mindestinhalt der Erklärungen über Begründung von WE

Rz. 61 Das Grundstück muss nach § 28 GBO bezeichnet und ein Grundstück im Rechtssinne sein (§ 1 Abs. 4 WEG). Alle Miteigentumsanteile müssen nach Bruchteilen bestimmt sein (§ 1008 BGB) und zusammen ein Ganzes ergeben (z.B. 1000/1000stel).[245] Mit jedem Miteigentumsanteil muss Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen v...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ständiger Vertreter

Rz. 196 Der ständige Vertreter ist eine Rechtsfigur, welche erstmalig i. R. d. Umsetzung der Zweigniederlassungsrichtlinie in das deutsche Recht eingeführt worden ist. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei dem ständigen Vertreter um einen gewillkürten und keinen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft handelt,[379] der keine typisierte handelsrechtliche Vollmacht...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Prokuristen und Notare als Vertreter im Registerverfahren

Rz. 100 Auch ein Prokurist kann rechtsgeschäftlicher Vertreter des Rechtsträgers im Registerverfahren sein. Allerdings ist der Umfang der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 1 HGB zu berücksichtigen, sodass eine Vertretung bei sog. Grundlagengeschäften ausscheidet.[155] Da dies insb. die Änderung von Firma, Sitz bzw. Handelsniederlassung sowie Geschäftsführungs-, Vertretungs- un...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / F. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing)

Rz. 16 Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) § 1 Aufgaben des Ingenieurs 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vollmachten

Rz. 53 Vollmachten und Vollmachtsbestätigungen unterliegen dem § 29 GBO (wobei diese in öffentlich beglaubigter Form genügen[130] und weitere Nachweise nicht erforderlich sind), ebenso nachträgliche Genehmigungen von Verträgen. Bei einseitigen Erklärungen wäre § 180 S. 2 BGB zu beachten,[131] wobei aber diese Bestimmung nicht für Anträge und Willenserklärungen des Grundbuchv...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 109 Im Bereich der Unternehmensnachfolge sind neben den erbrechtlichen Anordnungen immer auch die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht vorgeht.[146] Der Gesellschaftsvertrag muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe in die Gesellschafters...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Abweichende Regelungen

Rz. 94 Abweichend von der grds. Verteilung können dem stillen Gesellschafter über seine bloßen Informationsrechte hinaus – auf rein schuldrechtlicher Basis – weitere Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der stillen Gesellschaft eingeräumt werden. Sind diese nicht ganz unbedeutend, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbeteiligun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Bevollmächtigte im Grundbuchverfahren – Abs. 1

Rz. 1 Mit Gesetz vom 30.7.2009[1] wurde der Wortlaut des Abs. 2 und Abs. 1 neu eingefügt. Es handelt sich um eine nicht wirklich gelungene Folgeänderung zur rechtspolitisch verfehlten[2] Vertretungsbeschränkung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das FamFG. In familiengerichtlichen Verfahren war dies zuvor durch eine Spezialregelung adäquat aufgefangen worden...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Lösungsvariante: Pflichtteilsverzicht

Rz. 9 Um im obigen Beispielfall das unerwünschte Ergebnis zu vermeiden, wäre es möglich, mit den Abkömmlingen jeweils einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag (§§ 2346 Abs. 2, 2348 BGB) abzuschließen. Selbstverständlich eignet sich diese Variante nur, wenn sich alle Kinder zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags bereit erklären. Im Gegenzug wollen diese häufi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Grundbuchrechtliche Folgen einer Vergemeinschaftung

Rz. 234 Fällt ein deutsches Grundstück in ein gemeinschaftliches Gut nach ausländischem Güterrecht, so können die Ehegatten nicht als Bruchteilseigentümer eingetragen werden.[740] Vielmehr ist die aus dem fremden Güterrecht sich ergebende gemeinschaftliche Bindung als gemeinschaftliches Rechtsverhältnis nach § 47 GBO zu bezeichnen.[741] Dabei muss der ausländische Güterstand...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Umwandlung

Rz. 113 Nach der herrschenden Meinung darf der Vorerbe grundsätzlich alle Mitgliedschaftsrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben.[151] Insbesondere darf er an Abänderungen des Gesellschaftsvertrages mitwirken, Umwandlungsverträge schließen oder die Auflösung der Gesellschaft mitbeschließen.[152] Umstritten ist jedoch, unter welchen Voraussetzungen die Änderung des Gesel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gründe und Fälle der Beschränkung

Rz. 4 Die Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten kann auf der gesetzlichen Ausgestaltung oder einem – soweit zulässig – vereinbarten Rechtsinhalt beruhen. Im Einzelnen: Rz. 5 a) Kraft Gesetzes sind auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt (wobei eine kürzere Dauer ohne weiteres vereinbart werden kann[18]):mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 522 Gem. § 116 Abs. 5 HGB erfolgt die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis wegen eines wichtigen Grundes durch gerichtlichen Beschluss. Zweck dieser Abweichung vom Recht der GbR, bei der zur Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis ein Beschluss der übrigen Gesellschafter ausreicht, ist die Rücksichtnahme auf den geschäftsführenden Gesellschafter der OHG, für den häu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Nachträgliche Rangänderung

Rz. 37 Der nach § 879 BGB bestehende Rang der eingetragenen Rechte kann nachträglich durch Vereinbarung der Beteiligten geändert werden. Rz. 38 Materiell-rechtlich erfordert die Rangänderung Einigung zwischen dem vortretenden und dem zurücktretenden Gläubiger und die Eintragung in das Grundbuch, bei Grundpfandrechten ist weiter erforderlich die Zustimmung des Grundstückseigen...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner

Rz. 10 Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz von Einigung und Eintragung

Rz. 1 Der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuches hatte sich mit der Regelung des § 873 BGB ausdrücklich für den sog. Buchungszwang im Immobiliarsachenrecht ausgesprochen:[1] Rechtsgeschäftliche Begründung und Änderung von Rechten an Grundstücken bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch. Partikularrechte einzelner Länder des Deutschen Reichs vor 1900 k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Wiederherstellung von Grundbüchern und Wiederbeschaffung von Urkunden

Rz. 2 § 148 Abs. 1 GBO bezieht sich auf die Wiederherstellung ganz oder teilweise zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher sowie der ihnen an Bedeutung gleichkommenden Urkunden, auf welche eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt. Die Bestimmung über die Wiederbeschaffung dieser Urkunden ist erst durch die ÄndVO 1935 in die GBO aufgenommen worden. Ihre Ausdehnung...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.1 Allgemeine Voraussetzungen

Bei Anlagen zulagenbegünstigter vermögenswirksamer Leistungen auf Sparverträge über Wertpapiere oder in andere Beteiligungen, Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungs-Verträge oder Beteiligungs-Kaufverträge, bleibt die Zulagenbegünstigung trotz Verletzung von Sperr- oder Verwendungsfristen in folgenden Fällen bestehen: Der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebend...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Recht des Auflassungsempfängers aus Auflassung und Vormerkung

Rz. 18 Meinung des BGH: Das Recht des Auflassungsempfänger, für den eine Vormerkung eingetragen ist, wurde vom BGH mit der Begründung als selbstständig verkehrsfähiges Anwartschaftsrecht anerkannt, dass in diesem Fall auch ohne eigenen Antrag des Auflassungsempfängers sein Recht wegen des durch §§ 883 Abs. 2, 888 BGB gewährten Schutzes vom Veräußerer nicht mehr einseitig zer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Die Beschwerdeberechtigung ist in der GBO nicht besonders geregelt; § 59 FamFG findet nach h.M. in Grundbuchsachen keine Anwendung.[213] Andererseits kommt eine Popularbeschwerde ebenso wie in den übrigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch in Grundbuchsachen nicht in Betracht.[214] Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre Grundsätze entwickelt, die für d...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern

Rz. 105 Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Vertrag Zwischen _________________________ (Nachbar) und _________________________ (Bauherr) kommt folgende Unterfangungsvereinbarung zustande: § 1 Gegenstand Der Bauherr plant die Errichtung eines Bauwerks, näm...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / D. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 118 Nach § 2222 BGB kann ein Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernannt werden, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Grundsätzlich dient § 2222 BGB dem Schutz des Nacherben. Die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung ist in all den Fällen sinnvoll und geboten, in den...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Antragsbefugnis – Partei kraft Amtes

Rz. 88 Die Antragsbefugnis bezieht sich auf das Recht, die Antragsberechtigung auszuüben. Sie ist Ausfluss der sachlich-rechtlichen Verfügungsbefugnis des Aktiv- bzw. Passivbeteiligten. Grundsätzlich ist der Antragsberechtigte auch antragsbefugt. Seine Verfügungsbefugnis kann aber beschränkt sein oder gänzlich fehlen, wie beim Insolvenzverfahren, bei Nachlasspflegschaft und ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Ausgliederung aus einer AG

Rz. 526 Gem. § 76 Abs. 1 AktG leitet der Vorstand einer AG die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Ihm obliegt die Geschäftsführungsbefugnis (§ 77 Abs. 1 AktG). Eine originäre Zuständigkeit der Hauptversammlung für Geschäftsführungsentscheidungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Vorstand kann allerdings gem. § 119 Abs. 2 AktG die Hauptversammlung mit Fragen der Ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eigene Stellungnahme

Rz. 23 Die h.M. überzeugt indes in der Begründung nicht. Ein Ermessen des GBA ist richtigerweise nicht gegeben.[33] Die Entscheidung des GBA gehört zur Rechtsprechung.[34] Der Rechtsanwendung ist das Ermessen fremd; ein Ermessen könnte lediglich auf Missbrauch hin überprüft werden, was nach der gesamten Rechtsprechung offensichtlich nicht die äußerste Grenze darstellen soll. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vertretung der KG nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 701 Gesetzliche Vertreter der KG sind die Komplementäre, und zwar grds. mit Einzelvertretungsbefugnis (§ 124 Abs. 1 HGB). Hinsichtlich der Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis, ggf. gemeinsam mit einem Prokuristen, besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. §§ 161 Abs. 2, 124 HGB), wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Ist nur ein persönlic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1730 Grundlage der Ermächtigung an den Vorstand zur Kapitalerhöhung ist die Satzung.[4480] Ein genehmigtes Kapital kann bereits in der Gründungssatzung geschaffen werden (§ 202 Abs. 2 Satz 1 AktG). Wegen § 39 Abs. 2 AktG sollte das genehmigte Kapital bei der Gründung gesondert angemeldet werden.[4481] Rz. 1731 Voraussetzung für die Ermächtigung durch Satzungsänderung ist ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 863 Der Vorstand ist organschaftlicher Vertreter der AG (§ 78 Abs. 1 AktG) § 78 Abs. 2 AktG geht bei der Aktivvertretung vom Prinzip der Gesamtvertretung aus; bei der Entgegennahme von Willenserklärung gilt Einzelvertretungsbefugnis. Nach § 78 Abs. 3 AktG kann die Satzung oder der Aufsichtsrat qua Satzungsermächtigung bei der Aktivvertretung davon abweichen. Zulässig ist...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / bb. Ermittlungspflicht

Der Notar ist zur Vornahme von Ermittlungen ermächtigt und regelmäßig auch verpflichtet.[31] Allerdings werden vom Notar bei der Vornahme seiner Ermittlungen weder hellseherische Fähigkeiten erwartet noch die Fähigkeiten eines Detektivs.[32] Zur Durchführung seiner Ermittlungspflicht kann der Notar bspw. die erforderlichen Register- und Bankauskünfte einholen.[33] Weiterhin ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Besicherung

Rz. 462 In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Besicherung einer Verbindlichkeit des Gesellschafters gegenüber einem Dritten durch die Gesellschaft. Relevant wird dies regelmäßig bei Unternehmenstransaktionen – sei es bei Erwerb der GmbH durch den Fremdgeschäftsführer (sog. Management Buy Out)[1524] oder in Private Equity-Transaktionen. Aus unterschiedlichen Gründen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1883 Die Zwangseinziehung muss in der Satzung zugelassen sein, bevor die betreffenden Aktien erworben wurden (§ 237 Abs. 1 Satz 2 AktG).[4722] Möglich ist, die Zwangseinziehung erst später durch entsprechende Satzungsänderung mit Zustimmung sämtlicher betroffener Aktionäre zuzulassen.[4723] Im Einzelnen handelt es sich bei der Zwangseinziehung um die Anordnung in der Sat...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Treuepflichten

Rz. 137 Der Gesellschaftszweck ist ferner prägend für die den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis erwachsenden Pflichten. Alle gesellschaftsvertraglichen Pflichten, gleich ob diese ausdrücklich im Vertrag geregelt oder konkludent aus dem Gesellschaftszweck abgeleitet sind, setzen voraus, dass sie dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Eine Gesellschafter...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausgangssituation

Rz. 1188 Niemand ist davor geschützt, aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall (dauernd oder vorübergehend) handlungs- und geschäftsunfähig zu werden (anders jedoch der Glaube vieler Betroffener, wonach Unternehmer nicht krank werden, keine Unfälle erleiden und bis ins hohe Alter körperlich und geistig top fit sind).[1561] In solchen Fällen kann auf Antrag des Betroffenen oder ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Einleitende Regelungen

Rz. 496 Ausgangspunkt der Vereinbarung muss eine eindeutige Bezeichnung der poolgebundenen Anteile der einzelnen Gesellschafter im Poolvertrag sein (ggf. als Präambel). Rz. 497 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.5: Eindeutige Bezeichnung der Geschäftsanteile Die Poolmitglieder: 1.) _________________________, 2.) _________________________, 3.) ________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 70 Der Grundstückseigentümer hat kein Beschwerderecht, wenn die Löschung des Pfandrechts an einer Hypothek abgelehnt wird;[258] ebenso nicht der Miteigentümer, der sich gegen die Belastung des Bruchteils eines anderen Miteigentümers wendet;[259] desgleichen nicht der Gläubiger eines Grundstückserwerbers, wenn der Eintragungsantrag des letzteren zurückgewiesen worden ist....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Verpfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 132 Voraussetzungen der Verpfändung nach materiellem Recht: Die Verpfändung des Anwartschaftsrechts erfolgt gem. § 1274 BGB wie seine Übertragung, also in Auflassungsform durch Einigung zwischen B und X gem. § 925 BGB. Eine Zustimmung des Eigentümers A bzw. Anzeige an A (siehe § 5 Einl. Rdn 39) ist zwar nicht nötig, aber zweckmäßig. Die Verpfändung hat mit Eigentumsumsch...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften

Rz. 78 Welche Personen die jeweiligen Registeranmeldungen abzugeben haben, ist gesetzlich detailliert geregelt. So erfolgen die Anmeldungen bei Einzelkaufleuten stets durch den Inhaber des Unternehmens (vgl. § 29 HGB). Für Personenhandelsgesellschaften ist die Anmeldung der Ersteintragung und späterer Änderungen von Firma, Sitz, Vertretungsmacht und Gesellschafterbestand ste...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Der Begriff des Sondernutzungsrechts

Rz. 110 Sondernutzungsrechte können an Teilflächen des gemeinschaftlichen Eigentums oder am gesamten gemeinschaftlichen Eigentum bestellt werden,[482] auch bei einem im Miteigentum stehenden Teileigentum.[483] Sondernutzungsrechte können allein durch schuldrechtliche Vereinbarung der Miteigentümer begründet werden. Sie gelten dann aber auch nur zwischen diesen und nicht für ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Gestaltung der Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften

Rz. 66 Die Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften ist auf unterschiedlicher Grundlage möglich. Denkbar ist zunächst die Rechtsnachfolge auf erbrechtlicher Grundlage, die voraussetzt, dass der Gesellschaftsanteil durch eine erbrechtliche Nachfolgeklausel vererblich gestellt wird. Daneben kommt eine Rechtsnachfolge in den fortbestehenden Anteil jedoch auch auf ein...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolge

Rz. 373 Bei Strukturmaßnahmen, die im Wege der Einzelnachfolge durchgeführt werden, vollzieht sich der Vermögensübergang im Grundsatz nach den allgemeinen Prinzipien des bürgerlich-rechtlichen Schuld- und Sachenrechts.[734] Es ist erforderlich, dass jeder einzelne Vermögensgenstand nach den konkret anwendbaren Übertragungsvorschriften einzeln erfasst und übertragen wird. Ins...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Entstehen der AG, Vor-AG, Vorgründungsgesellschaft

Rz. 648 Mit Eintragung im Handelsregister entsteht die AG (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Zeitpunkt der Übernahme der Aktien i.R.d. Gründung durch die Gründer nach § 29 AktG und die Feststellung der Satzung bestimmen lediglich den Zeitpunkt des Entstehens der sog. Vor-AG. Die Vor-AG ist notwendiges Durchgangsstadium. Die Vor-AG ist eine Gesamthandsgesellschaft eigener Art, au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Entwicklung und Bedeutung des § 22 Abs. 2 GBO

Rz. 161 Wegen der "Bedeutung der in Frage stehenden Rechte"[385] und weil das Eigentum "auch Verpflichtungen öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere in polizeilicher und steuerlicher Hinsicht auferlege",[386] sah es der historische Gesetzgeber als notwendig an, dass der als Eigentümer oder Erbbauberechtigter Einzutragende dieser Eintragung zustimmt. Zwar treffen diese Ver...mehr