Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 98 Auch wenn sich das Gesetz hierzu nicht explizit äußert, so ist die Veräußerlichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts heute gewohnheitsrechtlich anerkannt.[130] Folglich kann der Nacherbe bereits vor Eintritt des Nacherbfalls über seine Anwartschaft verfügen. Dies kann dazu führen, dass der Nacherbe seine Rechte aus der Nacherbschaft abtritt bzw. veräußert und der Nach...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Abweichende Regelungen zum übergesetzlichen Urlaubsanspruch

Rz. 130 Das BAG geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass gesetzliche und vertragliche Urlaubsansprüche gleich zu behandeln sind, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes vereinbaren. Der Klauselvorschlag in Abs. 4 macht für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch weitreichend von bestehenden Abweichungsmöglichkeiten Gebrauch. Die vorgesehenen Einschränkungen sind als...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 gehört zu den öffentlich-rechtlichen Normen des MiLoG und zu den zentralen Vorschriften des Abschnitts 3 – Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden. Festgestellte Verstöße gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn nach § 20 MiLoG zu zahlen, aber auch Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 MiLoG, zur Arbeitszeitaufzei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Anwendung der §§ 82–83 auf die Pflichten nach § 78 SachenRBerG

Rz. 43 § 78 SachenRBerG [97] lautet: § 78 Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzermehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 120 Voraussetzung ist also zunächst einmal das Unterlassen einer Gläubigerobliegenheit;[122] es kommen dazu alle Handlungen des Auftraggebers in Frage, die nicht zu den Hauptpflichten des Auftraggebers gehören und die erforderlich sind, damit der Auftragnehmer mit seiner Leistung beginnen[123] und diese durchführen kann.[124] Dabei hat der Auftraggeber für einen von ihm ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Stille Beteiligung

Rz. 1815 Statthaft ist es, sich im Wege einer stillen Beteiligung nach §§ 230 ff. HGB an einer AG zu beteiligen. Bei der Einlage des stillen Gesellschafters handelt es sich um Fremdkapital. Rz. 1816 Die stille Beteiligung an einer AG [4639] stellt einen Teilgewinnabführungsvertrag i.S.d. § 292 Abs. 2 Nr. 2 AktG dar, der zwingend in das Handelsregister einzutragen ist.[4640] Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Grundstücksteilung bei Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 6 Ist das Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, sind drei Arten von Teilung zu unterscheiden (dazu vgl. Rdn 40 ff.):mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Namens- und/oder Inhaberaktien

Rz. 813 Nach § 10 Abs. 1 AktG können die Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten. Die Satzung muss hierzu gem. § 23 Abs. 3 Nr. 5 AktG Angaben enthalten. Auch elektronische Aktien können auf den Namen oder auf den Inhaber lauten.[2536] Rz. 814 Inhaberaktien lauten auf den Inhaber. Sie sind Inhaberpapiere, die wertpapierrechtlichen Grundsätzen analog der §§ 793 ff. BGB...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Veräußerer, Erbbaurechtsbesteller

Rz. 45 Die Einigung ist auf Seiten des Veräußerers bzw. Erbbaurechtsbestellers im Namen des wahren Rechtsinhabers (Eigentümer oder Erbbauberechtigten) zu erklären.[108] Er muss verfügungs- und damit einigungsberechtigt sein.[109] Unterliegt er bezüglich seines gesamten Vermögens einer Verfügungsbeschränkung, so ist zu unterscheiden: Ist ihm die Verfügungsberechtigung völlig ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Rechtsdurchsetzung, Gerichtliche Ermächtigung

Rz. 1081 Das Minderheitsverlangen nach § 122 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ändert nichts an der Zuständigkeit für die Einberufung der Hauptversammlung und Bekanntmachung der Tagesordnung durch den Vorstand (§ 121 Abs. 2 AktG). Für die Einberufung selbst gilt die normale Einberufungsfrist von 30 Tagen gem. § 123 Abs. 1 AkG. Dem Vorstand ist eine angemessene Frist von ein bis zwei Wo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (d) Eintrittsklausel

Rz. 1215 Die Eintrittsklausel[1588] bewirkt – anders als die erbrechtlichen Nachfolgeklauseln – keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Kommanditanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Kommanditisten in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesell...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 1. Behinderung im BGB-Bauvertrag

Rz. 137 Das BGB kennt keine Behinderungsansprüche im wörtlichen Sinn, sondern nur Verzugsansprüche i.S.d. Gläubigerverzugs gem. § 642 BGB (vgl. die Ausführungen unter Rdn 87 ff.) oder des Schuldnerverzugs (vgl. die Ausführungen unter Rdn 1 ff.). Da das BGB-Werkvertragsrecht keine speziellen Regelungen für die Behinderung am Bau und ihre Rechtsfolgen enthält, müssen diese den...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verfügungsbeschränkungen bei Gütergemeinschaft

Rz. 103 Über ihr Gesamtgut (§ 1416 BGB) können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (vgl. § 7 S. 2 LPartG) nur gemeinsam verfügen (siehe §§ 1421 f. BGB), wenn sie in ihrem Ehevertrag die Verwaltungs- und damit Verfügungsbefugnis nicht einem Ehegatten zugeordnet haben. Über Sonder- und Vorbehaltsgut kann ein Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen verfügen (§§ 1417, 1418 BG...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / C. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

Rz. 13 Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen § 1 Aufgaben des Architekten 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Beschränkungen bei Verfügungen durch Ehegatten

Rz. 240 Verfügungsbefugnisse der Ehegatten sowie Beschränkungen derselben unterfallen dem Güterstatut,[759] wenn sie integraler Bestandteil des maßgebenden Güterstandes sind und nicht etwa ohne Rücksicht auf diesen generell für Eheleute gelten.[760] Deshalb ist die Verfügungsbeschränkung nach § 1365 BGB der güterrechtlichen Anknüpfung zu unterwerfen, da sie nur für die Zugew...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / B. Form

Rz. 2 Partnerschaftsverträge sind für sich genommen grundsätzlich formfrei möglich, wenn sie keine der notariellen Beurkundungsform unterliegende Verpflichtung oder Verfügung, z.B. über Grundbesitz (§ 311b Abs. 1 BGB) oder GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 GmbHG), Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) oder erbvertragliche Vereinbarungen (§ 2376 BGB) enthalten, oder (Privat-)Sch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Neuerrichtung und Änderung von Räumen

Rz. 76 Die Rechtsverhältnisse müssen der neuen baulichen Lage angepasst werden, da WE als Raumeigentum rechtlich mit den räumlichen Gegebenheiten übereinstimmen muss. Ist bspw. das mit den Miteigentumsanteilen an zwei Speichern verbundene Sondereigentum nicht entstanden, wegen eines Widerspruchs zwischen Aufteilungserklärung und Aufteilungsplan, besteht gegen die übrigen Eig...mehr

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zfs 01/2024, Keine Bindung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Klage ist jedoch unbegründet … 2. Bei der Prüfung eines schlüssigen Anspruchs der Klagepartei mit hinreichenden Erfolgsaussichten ist es der Bekl. aus Rechtsgründen nicht verwehrt, sich auf andere Ablehnungsgründe, als die in der Deckungsablehnung vom 19.4.2021 angeführten zu berufen. Gleichzeitig ist die Kammer damit gehalten, den behaupteten Schadensersatzanspruch u...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4.3 Einsichtsrecht

Rz. 111 Nach § 4 Abs. 1 SchwarzArbG darf der Zoll Einsicht in alle Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von tatsächlich bestehenden oder vorgespiegelten Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden, nehmen. Da der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ein sozialversicherungsrec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Entstehung und Eintragung

Rz. 30 Materiell-rechtlich sind zur Bestellung eines Rangvorbehalts Einigung und Eintragung (§§ 873, 881 Abs. 2 BGB) erforderlich; bei einer Eigentümergrundschuld genügt die einseitige Erklärung des Eigentümers. Formell-rechtlich genügt bei gleichzeitiger Eintragung mit dem betroffenen Recht die Bewilligung des Eigentümers. Ist das betroffene Recht bereits eingetragen und es ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Kündigung

Rz. 1357 Die Kündigung durch einen Partner führt wie bei den Personenhandelsgesellschaften mangels abweichender Vereinbarung zum Ausscheiden des Partners (§ 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 130 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft ist die Kündigung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres mög...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Feststellung der Satzung

Rz. 599 Neben den vorstehenden Angaben muss das Gründungsprotokoll auch die Satzung enthalten. § 23 Abs. 3 AktG fordert dabei bestimmte Mindestangaben (s. zu den Einzelheiten Rdn 784 ff.). Weiter ist in der Gründungssatzung nach § 26 Abs. 1 AktG der einem Aktionär oder einem Dritten für seine Mitwirkung an der Gründung eingeräumte Sondervorteil anzugeben. Anzugeben ist schlie...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Konten

Rz. 672 Die Gestaltung der Konten ist bei der Abfassung eines Kommanditgesellschaftsvertrages wegweisend für die Regelungen über den Jahresabschluss, über die Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung und über die Entnahmen/Auszahlungen. Alle diese Regelungskomplexe hängen i.d.R. zusammen. Die Gesellschafterkonten haben ferner Bedeutung für die Ermittlung der Abfindung des Kommand...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verfahrenseinleitung

Rz. 5 Das Berichtigungsverfahren nach § 82 GBO vollzieht sich in zwei Schritten, der Einleitung sowie der Durchführung des Verfahrens. Es handelt sich um ein Amtsverfahren der GBO. Anträge eines Beteiligten auf Durchführung des Verfahrens sind als bloße Anregung im Sinne des § 24 Abs. 1 FamFG zu verstehen.[8] Sowohl die Einleitung als auch die Ablehnung eines Zwangsberichtig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Ausschließung eines Partners

Rz. 1372 Tritt in der Person des auszuschließenden Partners ein wichtiger Grund ein, so sind die Fortsetzung der Gesellschaft und die Ausschließung des betreffenden Partners nach § 9 Abs. 1 PartGG, §§ 134, 139 HGB der gesetzliche Regelfall. Das setzt nach dem klaren Wortlaut des § 134 HGB eine Ausschließungsklage voraus, die von sämtlichen anderen Partnern gegen den Auszusch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. "Unsichere" Anwartschaft des Auflassungsempfängers

Rz. 15 Der Auflassungsempfänger kann auf Grund Auflassung, Bewilligung und Antrag des Veräußerers (§§ 13, 19 GBO; siehe Rdn 3 Stufe 3) im Grundbuch eingetragen werden und das Eigentum am aufgelassenen Grundstück erwerben (§ 873 Abs. 1 BGB). Er ist aber nicht gegen eine Antragszurücknahme des Veräußerers (siehe § 13 GBO Rdn 66 ff.) und auch nicht gegen Beeinträchtigungen der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Änderungen des Musterprotokolls

Rz. 551 Die strengen inhaltlichen Vorgaben für das Musterprotokoll bestehen für den Zeitraum von der Gründung bis zur Eintragung. Konsequenterweise darf bis zur Eintragung der nach dem Musterprotokoll gegründeten GmbH oder UG nichts vereinbart werden, was nicht im Musterprotokoll vorgesehen oder erlaubt ist. Daher ist im Zusammenhang mit der vereinfachten Gründung insb. ausge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kommanditaktionäre

Rz. 2265 Kommanditaktionär wird man entweder bei der Gründung, durch Übernahme bzw. durch Übertragung von Aktien von einem anderen oder durch die Übernahme von Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Auch die persönlich haftenden Gesellschafter können Aktionäre sein. Rz. 2266 Die Rechtsstellung der Kommanditaktionäre bemisst sich gem. § 278 Abs. 3 AktG nach den Vorschriften des Akt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Rz. 442 Innerhalb des durch die Ermächtigung gesetzten Rahmens obliegt die Durchführung der Kapitalerhöhung der Geschäftsführung in eigener Verantwortung. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Geschäftsführer nach pflichtgemäßem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der der Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Es handelt sich insoweit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, wesha...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Verfahren

Rz. 84 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses trifft der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer die abschließende Entscheidung. Er ist an das Votum des Ausschusses nicht gebunden. Rz. 85 Der Bescheid ist in der Form zu begründen, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Die floskelhafte Darlegung in einem Bescheid einer Rechtsanwaltskammer, die Prüfung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Verdeckte Sachkapitalerhöhung

Rz. 422 Wie bei der Gründung (vgl. dazu schon Rdn 65 ff.) begegnet man auch bei der Kapitalerhöhung in der Praxis sog. "verdeckten Sachkapitalerhöhungen".[1409] Tatsächlich ist oft nicht beabsichtigt, Barkapital real zu erbringen, sondern damit vielmehr sogleich von den Gesellschaftern Waren oder Rechte/Forderungen zu kaufen bzw. mit Forderungen dieser Personen zu verrechnen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Form

Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 8 ff....mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Änderung, Neubildung und Löschung der alten Firma

Rz. 71 Der Gemeinschuldner darf während des Insolvenzverfahrens kein neues Unternehmen unter dem Namen der alten Firma gründen.[159] Da der Insolvenzverwalter allein zur Firmenveräußerung befugt ist, darf der Gemeinschuldner die Firma nicht ändern (um etwa auf diese Weise die bisherige Firma für den eigenen späteren Gebrauch zu sichern).[160] Die Firma kann aber durch den Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 8 Der Testamentsvollstreckungsvermerk ist, ggf. auch im Wege des Grundbuchzwangs (§§ 82, 83 GBO) im Grundbuch einzutragen,mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Auswirkungen eines Insolvenzantrags oder Liquidationsbeschlusses auf eine bereits beschlossene Kapitalerhöhung

Rz. 436 Eine andere Frage ist, ob eine vor Eröffnung des Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahrens beschlossene, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung weiter durchgeführt werden kann und muss.[1443] Auch hier wird der Grundsatz vertreten, dass alle Maßnahmen nur dann zulässig sind, wenn und soweit sie nicht dem Zweck des Insolvenzverfahrens widerspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 6 Als Vorbehalt ist jede Erklärung aufzufassen, die die Erledigung des Eintragungsantrages von einem nicht zu den gesetzlichen Voraussetzungen gehörigen Umstand abhängig macht oder es zweifelhaft erscheinen lässt, ob die Eintragung überhaupt gewollt ist.[4] Daraus ergibt sich: Rz. 7 1. Vorbehalt ist jede Bedingung und Befristung im Rechtssinn, darüber hinaus auch jeder Zus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 110 Das liechtensteinische Recht der Handelsgesellschaften ist im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)[410] geregelt. Die der deutschen OHG vergleichbare Kollektivgesellschaft wird grundsätzlich durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten.[411] Abweichende Vereinbarungen, etwa Gesamtvertretung oder die Betrauung eines Nichtgesellschafters mit der Vertretung, sind zuläs...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Industrieobligationen

Rz. 165 Industrieobligationen sind verzinsliche Schuldverschreibungen, die am Kapitalmarkt platziert werden. Es handelt sich um Wertpapiere, die in Serie zu gleichen Bedingungen ausgegeben werden, und in denen das Unternehmen den Kapitalgebern Rückzahlung und Verzinsung einer bestimmten Geldsumme zu im Voraus festgelegten Bedingungen verspricht. Wirtschaftlich ist eine Indus...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Notarielle Beurkundung

Rz. 1254 Nach § 130 Abs. 1 AktG ist jeder Beschluss der Hauptversammlung einer AG durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden.[3619] Beschluss ist jede Äußerung des durch Abstimmung ermittelten Willens der Hauptversammlung. Auch Wahlen sind Beschlüsse. Bei großen Hauptversammlungen kann die Beurkundung durch zwei Notare erfolgen.[3620] ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VIII. Externe Prüfung

Rz. 221 Der Gesetzgeber verlangt, dass in bestimmten Fällen außen stehende sachverständige Dritte, namentlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Rechnungslegung überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Jahresabschlussprüfung, bei der Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang und ggf. Lagebericht einer externen Prüfung zu unterziehen sind. Dabei ist die Einhaltung de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weitere Erlöschensgründe

Rz. 90 Entsprechend § 418 Abs. 1 BGB erlischt eine Vormerkung im Fall der Schuldübernahme.[224] Dies ergibt sich schon daraus, dass die Vormerkung ebenfalls ein Sicherungsrecht für die Forderung darstellt und daher der Sicherungsgeber nicht weniger schutzwürdig ist.[225] Unabhängig davon erlischt die Vormerkung aber stets dann, wenn Schuldner und Eigentümer auseinanderfallen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Eintragung in Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG

Rz. 508 Gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt der Gesellschaft gegenüber nur derjenige als Gesellschafter, der in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) eingetragen ist.[1725] Für die Vornahme von Änderungen in der Gesellschafterliste sind grds. die Geschäftsführer der GmbH (§ 40 Abs. 1 GmbHG) oder der an der Veränderung mitwirkende Notar (§ 40 Ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Formstatut

Rz. 344 Die Form von Rechtsgeschäften regelt Art. 11 Rom I-VO. Ein Schuldvertrag ist formgültig, wenn er alternativ die Formerfordernisse des Rechts, das auf ihn nach den Art. 3 ff. Rom I-VO zur Anwendung kommt, einhält oder aber diejenigen, die am Ort des Vertragsschlusses gelten. Zur Form zu zählen ist dabei v.a. die Frage, ob die Mitwirkung Dritter, z.B. eines Notars, erf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Inhalt und Zweck

Rz. 1 Grundpfandrechte werden wie andere beschränkte dingliche Grundstücksrechte entweder durch Rechtsgeschäft und Grundbucheintragung aufgehoben oder sie erlöschen außerhalb des Grundbuchs mit der Folge, dass das Grundbuch unrichtig und zu berichtigen ist. § 27 GBO ergänzt für beide Fälle die §§ 19 und 22 GBO, um ein außergrundbuchlich entstandenes Eigentümergrundpfandrecht...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 2- 6 SchwarzArbG sind die Kernvorschriften für die Durchführung von Prüfungen im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Nach § 14 MiLoG sind die Behörden der Zollverwaltung für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG zuständig. Daher gehört es zu den Aufgaben des Zolls nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ...mehr