Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mitwirkungsgrenzen und Leistungsvoraussetzungen Rz. 3 § 65 ist unter den Aspekten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit formuliert worden. Die Vorschrift ergänzt Grenzen der Mitwirkungspflicht, die sich nicht schon aus der dem Verlangen des zuständigen Sozialleistungsträgers zugrunde liegenden Vorschrift ergeben. Das Vorliegen einer der Tatbestände der Vorschrift hinde...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 3 Die Regelung betrifft versagte oder entzogene Leistungen, die gemäß bestandskräftigem Versagungs- oder Entziehungsbescheid nach § 66 rechtmäßig nicht erbracht worden sind. Die Leistungszahlung kann aufgenommen oder fortgesetzt werden, indem der Versagungsbescheid durch einen Bewilligungsbescheid ersetzt oder der Entziehungsbescheid a...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 3 Literatur

Rz. 27 Ziebarth, Kontoauszüge im Sozialverwaltungsverfahren, NZS 2015, 569.mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.1 Versagung und Entziehung der Leistung

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht entschieden wird. Insofern wird das Verwalt...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1983 neu gefasst durch das SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450). Abs. 1 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 ergänzt durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154).mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1995 geändert durch Art. 2 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und erneut geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v. 13.12.2007 (BGBl....mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten.mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.3 Nachträgliche Leistungserbringung

Rz. 11 Über die nachträgliche Leistungserbringung hat der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. In der Regel wird er nach Sinn und Zweck der §§ 66, 67 Leistungen auch für die Vergangenheit erbringen; denn durch das Nachholen der Mitwirkung ist das Ziel der Vorschriften, Berechtigte zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten zu bewegen, ja gerade erreicht...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger dazu, gemäß § 66 versagte oder entzogene Leistungen nachzuzahlen. Allerdings begründet die Nachholung einer vom Leistungsträger verlangten Mitwirkung nur einen Anspruch auf Prüfung des § 67 (vgl. Bay. LSG, Urteil v. 28.7.2015, L 16 AS 118/15). Die Regelung gilt für alle Sozialleistungsbereiche, spezialgesetzliche Vorschrift...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Regelung betrifft versagte oder entzogene Leistungen, die gemäß bestandskräftigem Versagungs- oder Entziehungsbescheid nach § 66 rechtmäßig nicht erbracht worden sind. Die Leistungszahlung kann aufgenommen oder fortgesetzt werden, indem der Versagungsbescheid durch einen Bewilligungsbescheid ersetzt oder der Entziehungsbescheid aufgehoben wird. Für die Zukunft steh...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.4 Zeugnisverweigerungsrecht nach Abs. 3

Rz. 21 Abs. 3 schützt den Sozialleistungsberechtigten und ihm nahe stehende Personen davor, sich durch Angaben im Verwaltungsverfahren unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten der Gefahr der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat auszusetzen. Eine solche Regelung ist in allen Prozessordnungen in Bezug auf den Betroffenen selbst oder einen Angehörigen enthalten. ...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.1 Mitwirkungsgrenzen und Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 65 ist unter den Aspekten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit formuliert worden. Die Vorschrift ergänzt Grenzen der Mitwirkungspflicht, die sich nicht schon aus der dem Verlangen des zuständigen Sozialleistungsträgers zugrunde liegenden Vorschrift ergeben. Das Vorliegen einer der Tatbestände der Vorschrift hindert den Eintritt von Rechtsfolgen nach § 66. Die bea...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.3 Ablehnungerechte (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 schützt die körperliche Unversehrtheit. Die Regelungen haben aber nur geringe praktische Bedeutung. Leistungsberechtigte können Mitwirkungshandlungen ablehnen, die ihren Körper nicht unangetastet lassen. Darauf wird jedoch nur ausnahmsweise ein Leistungsträger beharren, insbesondere in Bezug auf chirurgische Eingriffe. Die Regelung fokussiert auf die Untersuchu...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 65 regelt die Grenzen der Mitwirkungspflichten von Antragstellern oder Beziehern von Sozialleistungen und gewährleistet damit verschiedene verfassungsmäßig garantierte Grundsätze, neben der Abgrenzung zur Amtsermittlungspflicht insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot im rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren. Dazu listet die Vorschrif...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt für alle Sozialleistungsbereiche des SGB Grundpflichten von Sozialleistungsbeziehern, Antragstellern und Erstattungspflichtigen. In der Literatur werden sie auch als Mindeststandards der zu erwartenden Mitwirkung bezeichnet. Die Mitwirkungsobliegenheiten nach dem SGB I gelten auch, soweit in den speziellen Büchern des Sozialgesetzbuches gesonderte...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5.2 Erhebung bei anderen Personen oder Stellen (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 32 Nach § 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ist eine Datenerhebung bei anderen Personen oder Stellen zulässig, wenn eine der 3 folgenden Voraussetzungen vorliegt; also wenn eine Rechtsvorschrift die Erhebung bei ihnen zulässt oder die Übermittlung an die erhebende Stelle ausdrücklich vorschreibt oder aa) die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Pe...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.3 Berufsfördernde Maßnahmen

Rz. 12 § 64 geht wie schon § 63 weit über die Mitwirkungsregelungen im Rahmen der Amtsermittlungspflichten der Behörde nach den §§ 60 bis 62 hinaus. Gefordert werden nicht nur mehr oder weniger umfassende Formalitäten, die zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung über Zuerkennung oder Ablehnung der begehrten Leistung beitragen sollen (vollständige Angaben, ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.4 Erstattungspflichtige

Rz. 19 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass auch Erstattungspflichtige zur Mitwirkung verpflichtet sind. Dabei wird es sich meist um die Angabe von Tatsachen und Änderungen in den Verhältnissen sowie die Bezeichnung von Beweismitteln und Beweisurkunden handeln, anhand derer erst festgestellt werden kann, ob Leistungen zu erstatten sind. Die Erstattungspflichtigen lassen sich aus ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.3 Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2 Nr. 22 a. F.)

Rz. 62 Abs. 2 Nr. 22 bedrohte Insolvenzverwalter und in den besonderen Fällen des § 314 Abs. 2 den Arbeitgeber mit Bußgeld (vgl. jetzt Abs. 2 Nr. 19). Der Bußgeldtatbestand wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5.1 Erhebung bei den in § 35 SGB I und den in § 69 Abs. 2 genannten Stellen (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 28 Nach Nr. 1 dürfen Sozialdaten bei den in § 35 SGB I genannten Stellen oder den ihnen nach § 69 Abs. 2 gleichgestellten Stellen auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person erhoben werden, wenn die nachfolgenden 3 Bedingungen erfüllt sind, also wenn diese zur Übermittlung der Daten an die erhebende Stelle befugt sind, die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhäl...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Zur persönlichen Vorsprache nach § 61 verpflichtet sind Antragsteller auf Sozialleistungen und Personen, die diese Leistung bereits beziehen. Die Vorschrift ergänzt § 60. Befürchtungen, die Vorschrift sei gegen die Leistungsberechtigten gerichtet, sind unbegründet. Die Pflichten aus § 61 treffen den Leistungsträger und den Leistungsberechtigten. Durch Aufforderungen zu...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 20 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.4 Ersterhebungsgrundsatz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 24 § 67a Abs. 2 Satz 1 stellt auch nach Anpassung an die DSGVO die Direkterhebung bei der betroffenen Person in den Vordergrund (Ersterhebungsgrundsatz). Er wurde nur redaktionell an die Begrifflichkeiten des Art. 4 DSGVO angepasst (vgl. die Komm. zu § 67). Sozialdaten sind nach Satz 1 grundsätzlich bei der betroffenen Person selbst zu erheben. Im Rahmen des Antragsprinzi...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 26 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Hinweise des Deutschen Vereins zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen (SGB II und SGB XII), NDV 2011,204. Fischer, Medizinische Untersuchungen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II, NZS 2021, 537. Hammel, Die Begehung von Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zulasten eines Sozialleistungsträg...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.5 Anzeige-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten (Abs. 2 Nr. 25)

Rz. 64 Abs. 2 Nr. 25 bezieht die in § 320 aufgeführten sonstigen Pflichten in die Bußgeldtatbestände des § 404 ein. Betroffen sind Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld. Rz. 65 § 320 Abs. 5 korrespondiert mit § 346 und § 380. Die Agentur für Arbeit soll ohne besondere Formvorschriften über jegliche Form von Arbeitskämpfen unt...mehr

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Beschaffungscontrolling: De... / 2.2.2 Messung und Bewertung der Beschaffungsleistung

Während die Beschaffungskosten – zumindest als Gesamtbetrag – tendenziell leicht zu messen sind, ist die Messung des aus der Beschaffung resultierenden Beitrags zum Unternehmensergebnis mit zahlreichen Problemen behaftet. So muss der Rückgang der Materialkosten einer Materialgruppe nicht auf die gute Arbeit der Beschaffung zurückzuführen sein, wenn beispielsweise die Rohstof...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.2 Voraussetzungen des persönlichen Erscheinens

Rz. 7 Zulässige Einladungen zur persönlichen Vorsprache setzen ein Verlangen des zuständigen Leistungsträgers und die Notwendigkeit der Vornahme von Maßnahmen in Gegenwart des Betroffenen für die Entscheidung über die Leistung voraus. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Mitwirkungspflicht nach § 61 nicht allein die persönliche Vorsprache an sich, sondern den ...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.2 Verlangen und Weiterleitung durch den Beschäftigten (Abs. 2 Nr. 20 und 21)

Rz. 61 Abs. 2 Nr. 20 bedroht den Beschäftigten, der entgegen § 313 Abs. 2, auch i. V. m. Abs. 3, eine Nebeneinkommensbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig verlangt, und Abs. 2 Nr. 21 bedroht den Beschäftigten, der entgegen § 313a Abs. 1 Satz 2 HS 2 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig zuleitet. Der Beschäftigte hat also die Bescheinigung zu verlangen und nach Erha...mehr

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Beschaffungscontrolling: De... / 5.5 Messung des Beschaffungserfolgs

Während die bisher vorgestellten Handlungsfelder die Optimierung der von der Beschaffung ausgeführten Aufgaben zum Zweck haben, fokussiert das Handlungsfeld Beschaffungsbereich auf die Steuerung der Beschaffung als Organisationseinheit. Die erste Aufgabe umfasst die Steuerung der Beschaffungsaktivitäten: Aus strategischer Sicht geht es um die Mitwirkung bei der Frage, welche ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.2 Antragsverfahren

Rz. 6 Die Anordnung nach § 352a bestimmt die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, als zuständige Agentur für Arbeit für den Antrag. Das stimmt mit der regelmäßigen Zuständigkeit für Leistungen der Arbeitsförderung überein. Das ist darüber hinaus auch zweckmäßig, weil es der dezentralen Präsenz der Bundesagentur für Arbeit entspricht, zum...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.1 Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung (Abs. 2 Nr. 19)

Rz. 58 Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber richtig, vollständig und rechtzeitig zu erstellen und zu übermitteln. Die Pflicht des Arbeitgebers umfasst die Bescheinigung auf Verlangen des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Das ...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Vorschrift steht in einem inneren Zusammenhang mit § 64 (Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Sie hat hauptsächlich Präventionscharakter, bietet für den Leistungsträger aber auch ökonomisches Potenzial. Die Regelung kann nicht als Ergänzung oder Präzisierung der §§ 60 bis 62 angesehen werden, weil es ihr am Element des Amtsermittlungsgrundsatzes aus § 20 SGB X ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.3 Untersuchungen und ihre Grenzen

Rz. 15 Gegenstand der Obliegenheit sind ärztliche und psychologische Untersuchungen. Der Bürger muss nach Maßgabe der Einschränkungen in § 62 und § 65 Abs. 2 eine oder mehrere ärztliche oder psychologische Untersuchungen oder auch beide (ggf. mehrfach) an sich vornehmen lassen. Die Mitwirkung an Untersuchungsmaßnahmen wird i. d. R. einen passiven und einen aktiven Teil umfas...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.4 Auskunftspflichten (Abs. 2 Nr. 23, 24)

Rz. 63 Die Tatbestände gewährleisten, dass jegliche an Leistungsverfahren direkt oder indirekt Beteiligte die notwendigen Auskünfte dazu erteilen. Einbezogen sind insbesondere auch Geldinstitute (§ 315 Abs. 2), Ehegatten, Lebenspartner und Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung zur Feststellung des Vorliegens der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.7 Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung

Rz. 13 Die Möglichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung regelt Abs. 3 Satz 1. Sie setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III steht. Gefordert wird ein Sachzusammenhang, der ohne weiteres an den in § 1 aufgeführten Zielen des SGB III gemessen werden kann. Rz. 14 Die Vorschrift ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Ausland für Unt... / 3.1 Den Grund der Reise ins Ausland dokumentieren

Das Finanzamt verlangt bei Auslandssachverhalten generell eine erhöhte Mitwirkung aller Betroffenen. Ohne die Mitwirkung des Unternehmers betrachtet das Finanzamt seine Aufwendungen als Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich nicht abziehbar sind. Der Grund, aus dem eine Geschäftsreise unternommen wird, sollte daher immer dokumentiert werden. Das Finanzamt prüft be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sprengarbeiten sicher durch... / 5 Sicherungsmaßnahmen bei Sprengungen

Der Sprengberechtigte Der Sprengberechtigte erhält von der verantwortlichen Person, sofern er das nicht selbst ist, die Anleitungen zur Verwendung der bei den Sprengarbeiten vorgesehenen Sprengmittel. Er legt den Arbeitsbereich fest und sorgt dafür, dass unbefugte Personen diesen nicht betreten. Und er vergewissert sich, dass Beschäftigte und Dritte seinen Weisungen oder dene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung in anerkannten Bildungsveranstaltungen (§ 3 HBUG)

Rz. 12 (1) 1Für die pädagogische Mitwirkung in nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen haben Beschäftigte Anspruch auf zusätzlich jährlich 5 Arbeitstage unbezahlten Bildungsurlaub. 2 § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vom 18. Deze...mehr