Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Durchführung der Feuerbestattung

Rz. 104 Voraussetzung für die Durchführung der Feuerbestattung ist nach den Bestattungsgesetzen der Länder stets das Vorliegen der Todesbescheinigung oder der Sterbeurkunde sowie eine durchgeführte zusätzliche amtliche Leichenschau. Die Einäscherung bedarf auch stets der zusätzlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis darf erst erteilt werden, wenn auszuschli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Sittenwidrigkeit des Behindertentestaments

Rz. 42 Stellt es eine sittenwidrige und daher nach § 138 BGB nichtige Gestaltung zu Lasten der Sozialhilfe und der öffentlichen Hand dar, weil dadurch insbesondere das sozialhilferechtliche Nachrangprinzip in sein Gegenteil verkehrt wird? Der BGH hat dies in zwei Entscheidungen verneint.[56] Auch zeigt die Rechtsprechung der Landessozialgerichte in den vergangenen Jahren die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfragen zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2023 ist für die Lieferung und Installation im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz eingeführt worden. Nachdem die Finanzverwaltung schon im Februar 2023 umfassend zu den Grundsätzen der Anwendung des neuen Steuersatzes Stellung genommen hatte, hat sie jetzt noch ergänzend dazu ein Schreiben zu Einzelfragen veröffentlicht. Im M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 303 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zur Möglichkeit, die Einnahmenüberschussrechnung zu wählen, siehe → Tz 1008 ff. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Ermittlung der abziehbaren sonstigen Schuldzinsen

Für abziehbare Schuldzinsen, die nicht mit einer Investition zusammenhängen, gilt eine Bagatellgrenze von 2.050 EUR.[1] Liegen die sonstigen Zinsaufwendungen über 2.050 EUR, müssen zunächst die privaten Überentnahmen berechnet werden, um zu prüfen, ob ggf. noch mehr Zinsen anerkannt werden.[2] Überentnahmen heißt, es gab mehr Privatentnahmen als Privateinlagen und Gewinn. Im u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Die Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen über die NRW-Bank. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Nordrhein-Westfalen Eigentumsförderung – Modernisierung NRW.Bank – Gebäudesanierung 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung[1] Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei verm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung

Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei vermieteten Wohnräumen erfolgt die Förderung nur anhand einer Mietpreis- und Belegungsbedingung. Selbstnutzende Eigentümer müssen die Einkommensgrenzen des Landes NRW einhalten. 2.10.1.1 Antragsberechtigung Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Mode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2 NRW.Bank – Gebäudesanierung

Mit diesem zinsgünstigen Darlehen sollen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus gefördert werden. 2.10.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehör...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehörige überlassen wird. Das Förderobjekt muss in NRW belegen sein.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.4 Antragstellung

Der Darlehensantrag ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen. Diese ist online unter www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/bewilligungsbehoerde zu recherchieren. Zeitliche Begrenzung! Die Mittel stehen voraussichtlich bis Ende 2027 zur Verfügung.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Hausbankverfahren. Der Antragsteller kann die Darlehen also über das Finanzierungsinstitut seines Vertrauens beantragen. Form und Umfang der Sicherheiten werden mit der Hausbank vereinbart. Eine Antragstellung setzt voraus, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.1 Antragsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Wohnungen sind Personen, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A). Haben Mieter eine geförderte Wohnung bereits vor Erteilung der Förderzusage bewohnt, müsse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.3 Darlehenskonditionen

Die Aufwendungen für die Modernisierung werden mit einem Annuitätendarlehen in Höhe von bis zu 200.000 EUR gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR. Finanziert werden 100 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Darlehen können mit Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder 30 Jahren vereinbart werden. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %, danach bis zum Ablauf der Z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.3 Darlehenskonditionen

Es werden Darlehen bis zu 150.000 EUR der förderfähigen Kosten gewährt. Gefördert werden dabei 100 % der Kosten. Das Mindestdarlehen muss 2.500 EUR betragen. Die Darlehen werden zum einen als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 10 bis 35 Jahren oder als endfällige Darlehen mit einer Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren angeboten. Die aktuellen Zinssätze zu den Laufzeiten ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Bei energetischen Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des GEG in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung), Erneuerung von Heizungsanlagen ode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Maßnahmen müssen die im Programm geforderten technischen Anforderungen erfüllen. Werden durch die Modernisierungsmaßnahmen weitere Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, gelten diese auch als Modernisierung. Al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 5.1 Einkunftsart und Gewinnerzielung

Rz. 1194 Grundsätzlich gilt: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom in das Netz des örtlichen Stromlieferanten einspeist, erzielt Einkünfte aus einem eigenständigen Gewerbebetrieb, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (OFD Nordrhein-Westfalen, Verf. v. 13.1.2016, S 2130-2011/0003-St 146). Die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen. Häufi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Exkurs: Aufhebung von Bewilligungsbescheiden

Rz. 9 Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Arbeitsförderung (SGB III) enthält das BEEG keine dem § 330 SGB III oder dem § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II vergleichbare Regelung. Vielmehr erklärt § 26 Abs. 1 ohne weitere Einschränkungen das 1. Kapitel des SGB X – und damit auch die §§ 45 ff. SGB X – für anwendbar. Dies hat u. a. zur Folge, dass es sich b...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inventurerleichterungen / 10 Verfahrensregelungen

Der Hauptverwaltungsbeamte regelt das Nähere über die Durchführung der Inventur. Das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur sind so zu dokumentieren, dass diese für sachverständige Dritte in angemessener Zeit nachvollziehbar sind. In Nordrhein-Westfalen dürfen für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nach § 94 Abs. 2 GO NRW nur Fac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inventurerleichterungen / 4 Buch- und Beleginventur

Es bedarf keiner körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne die körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann. Bei Anwendung des Buchinv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inventurerleichterungen / Zusammenfassung

Begriff Inventur ist die Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden. Die Erfassung erfolgt dabei durch zählen, messen und wiegen. Die Durchführung einer Inventur ist immer mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Der Arbeitsaufwand kann jedoch verringert werden, wenn Möglichkeiten von Inventurvereinfachungen genutzt werden. Inventurvereinfachungen (z. B. Schätzen) di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inventurerleichterungen / 11 Ausblick auf das Neue Kommunale Finanzmanagement NRW

Die Landesregierung NRW hat am 29.9.2023 über eine angedachte weitere Fortentwicklung und Modernisierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements berichtet. Mit Schreiben vom 7.11.2023 hat das Kommunalministerium NRW den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen an den Landtag übersandt. De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung ist aufgrund ihrer doppelten Schutzrichtung zwingend und kann insbesondere nicht durch eine arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen oder abgeändert werden. Dies gilt auch für eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, ob er nach Zugang der Kündigung auf die Einhaltung der 3-Monatsfrist verzichtet. § 19 ver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.8 Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 88 Der Mehrbedarf nach Abs. 7 ab 1.1.2011 (vgl. auch § 77 Abs. 6) i. d. F. der Neuregelung ab 1.1.2021 setzt dezentrale Warmwassererzeugung voraus. Damit ist im Ergebnis gemeint, dass dem Leistungsberechtigten Mehraufwand entsteht, den er für die Zubereitung von Warmwasser aufbringen muss und den er nicht über die Heizkosten abrechnen kann. Das ist regelmäßig der Fall, w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 69 Die Berücksichtigung von Bedarfen zur Schülerbeförderung bei Einführung des Bildungspaketes sind erst im Rahmen der Ausschussberatungen aufgrund eines Änderungsantrages dem Bundestag zum Beschluss vorgeschlagen worden. Bis dahin war davon ausgegangen worden, dass etwa bestehende Notwendigkeiten zur Schülerbeförderung aus der (früher so genannten) Regelleistung bestrit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG Einführung zu... / 3 Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 5 Die verschiedentlich schon früh in der Literatur (Sieveking, Verfassungsrechtliche Fragen zur Absenkung von Sozialleistungen für Flüchtlinge, Siegburg 1995) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken zum AsylbLG haben zunächst weder das BVerwG (Beschluss v. 29.9.1998, 5 B 83/97) noch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (BayLSG, Beschluss v. 28.6.2005, L 11 B 212/05 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.2 Mehrbedarf für werdende Mütter (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 regelt zusätzliche Leistungen für Schwangere. Damit soll der Entstehung besonderer Kosten, die durch die Schwangerschaft verursacht werden, Rechnung getragen werden. Zur grundlegenden Neuregelung des Mehrbedarfes im Jahr 1992 vgl. BT-Drs. 12/2605 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). In diesem Zusammenhang werden Ernährung, Wäsche, Körperpflege sowie erhöhte Kosten für...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.6 Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 77 Die Berücksichtigung eines Bedarfs für Lernförderung ist nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht neu. Die Möglichkeit der Lernförderung ist bis zum 31.12.2010 im Grundsatz in der Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 enthalten gewesen. Ab dem 1.1.2011 kommt dies nicht mehr in Betracht, weil in § 28 Abs. 5 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Le...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.1 Anpassungsregelungen

Rz. 264 Für die Anpassung galt bis zum 31.12.2010: Die Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe nach Abs. 2 Satz 1 wurden nach Maßgabe des Abs. 4 a. F. dynamisiert. Dem lag zugrunde, dass die Renten jährlich zum 1. Juli der veränderten Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst werden. Dies geschieht, indem die Rente mit dem dann gültigen (neueren) aktuellen Rentenwer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.3 Regelbedarfsstufe 1 (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 211 Die Regelbedarfsstufe 1 gilt für alleinstehende Personen, alleinerziehende Personen und Personen mit minderjährigem Partner. Aus der Historie heraus werden auch noch die Begriffe "Eckregelsatz", "voller Regelsatz" und aktuell "voller Regelbedarf" verwendet. Rz. 212 Die volle Leistung für den Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe 1 i. S. v. Abs. 2 Satz 1 können nur Allein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.3 Mehrtägige Fahrten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 51 Leistungen zur Deckung des Bedarfs für eine mehrtägige Klassenfahrt sind in Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehen. Dabei handelt es sich wie schon bisher um eine originäre kommunale Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die Bedarfsberücksichtigung ist Schülern i. S. d. Abs. 1 Satz 2 nicht allein vorbehalten. Auch Tageseinrichtungen und Kinder, für die Kindertagespflege gele...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.1 Mehrbedarf

Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil der Gesetzgeber...mehr