Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Notar im Wohnungseigentum (... / Zusammenfassung

Begriff Der Notar ist eine öffentliche vom Staat ernannte Amtsperson. Als vom Staat und vom Auftraggeber unabhängiger Jurist wird er aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Neutralität für bestimmte bedeutsame Geschäfte hinzugezogen. Die häufigsten Fallen Keine Identität zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung Prüfen bzw. klären mus...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 3.1 Amtspflichten im Allgemeinen

Im Rahmen seiner Amtstätigkeit obliegen dem Notar diverse Prüfungs- und Belehrungspflichten. Hinweis Aufklärungspflicht Der Notar muss nach § 17 BeurkG im Rahmen der Beurkundungstätigkeit den wesentlichen Sachverhalt aufklären. Die Vorgaben der Parteien darf er nicht einfach übernehmen, sondern muss sie gegebenenfalls mit diesen erörtern oder richtigstellen. Er muss sich über ...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.2 Einseitige Teilungserklärung § 8 WEG

Soll ein Grundstück gemäß § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt werden, muss der Notar eine Teilungserklärung des oder der Eigentümer protokollieren und beurkunden. Vor der Beurkundung muss der Notar prüfen, ob die Wohnungen abgeschlossen sind.[1] Hinweis Abgeschlossenheitsbescheinigung Hierzu muss eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde, oder falls von der Landes...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 3 Amtspflichten

3.1 Amtspflichten im Allgemeinen Im Rahmen seiner Amtstätigkeit obliegen dem Notar diverse Prüfungs- und Belehrungspflichten. Hinweis Aufklärungspflicht Der Notar muss nach § 17 BeurkG im Rahmen der Beurkundungstätigkeit den wesentlichen Sachverhalt aufklären. Die Vorgaben der Parteien darf er nicht einfach übernehmen, sondern muss sie gegebenenfalls mit diesen erörtern oder ri...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4 Einzelfälle aus dem Bereich des Wohnungseigentums

4.1 Begründung von Wohnungseigentum Gesetzlich vorgesehen ist für die Begründung von Wohnungseigentum die vertragliche Aufteilung unter den Miteigentümern nach § 3 WEG und die einseitige Teilungserklärung nach § 8 WEG, die zum Regelfall geworden ist. Beide Regelungen müssen notariell beurkundet werden. 4.1.1 Aufteilungsvertrag Vom Notar zu prüfende Voraussetzung für eine vertra...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.3 Aufteilungsplan

Prüfen bzw. klären muss der Notar, ob zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag[1] bzw. der Teilungserklärung [2] eine Identität besteht. Deshalb wird in den Verträgen jeweils auf die Nummer des Sondereigentums in den Aufteilungsplänen Bezug genommen. Praxis-Beispiel Bezug auf Nr. des Sondereigentums 91,67/1.000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum ...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.1 Aufteilungsvertrag

Vom Notar zu prüfende Voraussetzung für eine vertragliche Begründung von Wohnungseigentum ist, dass alle Beteiligten Miteigentümer des betreffenden Grundstücks sind. Im Aufteilungsvertrag können die Miteigentumsanteile verändert werden, sodass eine Bindung des Sondereigentums an einen Miteigentumsanteil möglich wird, weil mit der Begründung des Wohnungseigentums eine neue Re...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.4 Gemeinschaftsordnung

Bei der Formulierung sollte der Notar differenzieren, um welche Art von Wohnanlage es sich handelt. Geht es um eine Großanlage, kann es über die Lastenverteilung leicht zum Streit kommen. Praxis-Beispiel Streit um Aufzugskosten Kosten des Aufzugs in einem nicht von allen Miteigentümern genutzten Gebäudeteil. Praxis-Tipp Öffnungsklausel Deshalb sollte jedenfalls eine Öffnungsklau...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 7 Checkliste zum Notarentwurf

Wurden die Vertragsparteien richtig bezeichnet? Liegt die Zustimmung aller Berechtigten vor? Wurde der Vertragsgegenstand, insbesondere die Grundbuchbezeichnung, richtig und vollständig wiedergegeben? Wurden die Eintragungen im Grundbuch vollständig aufgeführt? Wurde auf vorangegangene Erklärungen formell und inhaltlich Bezug genommen? Stimmen Teilungserklärung und Aufteilungspla...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.6 Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung § 12 WEG

Sieht die Gemeinschaftsordnung eine Verwalterzustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums vor, kann das Grundbuchamt den Erwerber ohne den formgerechten Nachweis, dass diese Bedingung eingetreten ist, nicht als Eigentümer eintragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zustimmungsvorbehalt selber im Grundbuch eingetragen ist. Diese Voraussetzung ist somit von dem Notar zu...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.5 Änderungen der Teilungserklärung

Ist die Teilung im Grundbuch vollzogen und demnach die Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden, kann die Teilungserklärung nur noch mit – notariell beurkundeter – Zustimmung aller werdenden Wohnungseigentümer geändert werden.[1] Regelmäßig erteilt der Erwerber dem Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrag eine Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung nebst Gemeinschaf...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1 Begründung von Wohnungseigentum

Gesetzlich vorgesehen ist für die Begründung von Wohnungseigentum die vertragliche Aufteilung unter den Miteigentümern nach § 3 WEG und die einseitige Teilungserklärung nach § 8 WEG, die zum Regelfall geworden ist. Beide Regelungen müssen notariell beurkundet werden. 4.1.1 Aufteilungsvertrag Vom Notar zu prüfende Voraussetzung für eine vertragliche Begründung von Wohnungseigen...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.7 Aufhebung vereinbarter Veräußerungszustimmung

Im Gegensatz zur Vereinbarung einer Veräußerungszustimmung ermöglicht § 12 Abs. 4 WEG derartige bestehende Veräußerungsbeschränkungen durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufzuheben. Soweit ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, ist eine gemäß § 10 Abs. 3 WEG im Grundbuch eingetragene Veräußerungsbeschränkung zu löschen. Zur Löschung der Veräußerungsbeschränkung bed...mehr

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ZErb 08/2022, Zum Verhältni... / 1 Gründe

A. Die Klägerin verlangt Auskunft über den Nachlassbestand und über ausgleichungspflichtige Schenkungen durch privatschriftliche Erklärung, nachdem der Beklagte schon zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verurteilt worden ist. Die am 12.2.2018 verstorbene Erblasserin M. S., die Mutter der Parteien, ist allein vom Beklagten beerbt worden, der der Klägerin mit An...mehr

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ZErb 08/2022, Zu einer Verz... / 1 Gründe

I. Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Tatbestand des Urteils des LG Bezug genommen. Der Senat hat folgende ergänzende Feststellungen getroffen: Der Bruder der Parteien, Herr H … P … , ist zwischenzeitlich verstorben. Das LG hat den Beklagten zur Erteilung der begehrten Auskunft und Erstellung eines notariellen Nachlass...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Typologie der Intermediäre

Rz. 17 [Autor/Stand] Typische Gruppen von Intermediären. Der Gesetzeswortlaut benennt keine konkreten Berufsgruppen bzw. Branchen, die regelmäßig als Intermediär in Frage kommen. Die Gesetzesbegründung stellt vielmehr ausdrücklich klar, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe kein konstitutives Merkmal eines Intermediärs ist, sondern allein die o.g. Tätigkeit...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten in Bezug auf den Nachlass der am 27.9.2002 verstorbenen Frau L. A. (im Folgenden auch "Erblasserin"). Frau L. A. war die Stiefmutter der Klägerin. Sie war die zweite Ehefrau des am 1.7.1961 verstorbenen Vaters der Klägerin, Herrn F. A. Die Klägerin ist wie ihre Schwester,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / dd) Verhältnis zu § 102 AO

Rz. 50 [Autor/Stand] Auskunftsverweigerungsrecht. § 102 AO normiert ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse. Dieses Auskunftsverweigerungsrecht umfasst u.a. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer hinsichtlich der Informationen, die ihnen in dieser Eigenschaft anvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs und Mitteilung durch den Nutzer (Abs. 6)

„(6) [1] Unterliegt ein Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit und hat der Nutzer ihn von dieser Pflicht nicht entbunden, so geht die Pflicht zur Übermittlung der Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 und 10 auf den Nutzer über, sobald der Intermediär 1. den Nutzer über die Mitteilungspflicht, die Möglichkeit der Entbindung von der Verschwiegenheitspfl...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / C. Die Rolle von Rechtsanwalt und Notar im Familienrecht

I. Die Rolle des Rechtsanwalts 1. Vorbemerkung Rz. 15 Seneca [17] hat einmal erklärt: Aliena vitia in oculis habemus, a tergo nostra sunt! (Fremde Fehler sehen wir, die unsrigen aber nicht!) Wir würden Fehler in unserer anwaltlichen Tätigkeit nicht begehen, hätten wir sie zuvor als solche erkannt. Rz. 16 Fehlerbeispiel Leben die Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung getrennt (§ 1...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Tätigkeitsbeschränkungen des Notars

a) Sachliche Beschränkung Rz. 45 Nicht jeder Notar darf einen Vertrag für jedwede Person beurkunden. Das Beurkundungsgesetz sieht ein abgestuftes System der Tätigkeitsbeschränkungen eines Notars vor:mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / II. Die Rolle des Notars

1. Grundsätze Rz. 22 Grundlage der notariellen Tätigkeit ist § 1 BNotO. Danach ist der Notar ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Der Notar ist gem. § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Parteien. Wie er seine notarielle Tätigkeit auszuüben hat, zeigt § 17 Abs. 1 BeurkG deutlich auf. Der Notar sollmehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Belehrungspflicht

Rz. 28 Der Notar hat die Beteiligten gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG über die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäftes zu belehren. Rz. 29 Muster 1.2: Belehrung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG Muster 1.2: Belehrung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen des Ehevertr...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Grundsätze

Rz. 22 Grundlage der notariellen Tätigkeit ist § 1 BNotO. Danach ist der Notar ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Der Notar ist gem. § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Parteien. Wie er seine notarielle Tätigkeit auszuüben hat, zeigt § 17 Abs. 1 BeurkG deutlich auf. Der Notar sollmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarungen zur Teilungsversteigerung

Rz. 454 Ein Teilungsversteigerungsantrag hat aus der Sicht des antragstellenden – ehemaligen – Ehegatten den Sinn, nach ggf. lang andauernden, ergebnislosen Verhandlungen zu einer Lösung zu gelangen. Das weitere Festhalten am gemeinsamen Wohneigentum ist in vielen Fällen wirtschaftlich für den zahlenden früheren Ehepartner sehr belastend. Überdies wünscht man häufig, mit der...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Die unbeschränkte Vollmacht

Rz. 225 Die Vereinbarung einer unbeschränkten Vollmacht kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein besonderer Anlass dazu besteht. Ein besonderer Anlass besteht dann, wenn beispielsweise der andere Elternteil lange Zeit ortsabwesend ist, sei es beruflichmehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Sachverhaltsaufklärung

Rz. 26 Der Notar ist verpflichtet, den wahren Willen der Parteien zu erforschen und den Sachverhalt, der dann zu einer Beurkundung der Vereinbarung der Parteien führt, aufzuklären. Er hat den sichersten und finanziell günstigsten Weg zu wählen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BeurkG hat der Notar darauf zu achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte B...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

Rz. 351 Eine solche Sorgeerklärung kann natürlich eingebettet werden in weitere Vereinbarungen betreffend das Kind, namentlich in Unterhaltsvereinbarungen. Die Kernformulierung zur gemeinsamen elterlichen Sorge lautet: Rz. 352 Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Wir erklären, dass wir die elterliche Sor...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Ausländisches Recht

Rz. 34 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 5. Nachweis von Belehrungen

Rz. 39 Der Beweis einer erteilten Belehrung wird durch einen Vermerk in der Urkunde sichergestellt. Unterbleibt ein Belehrungsvermerk in der Niederschrift, so hat der Notar die gleichwohl erteilte Belehrung zu beweisen. Die Nichterfüllung der anderen Belehrungspflichten hat dagegen der behauptende Anspruchsteller zu beweisen.[53] Rz. 40 Muster 1.6: Belehrung über Ausschluss d...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Ausländisches Recht

Rz. 54 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 385 Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 168...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Vereinbarung Grundsätzen zu Pflege und Erziehung

Rz. 214 Zu Erziehungsgrundsätzen können Eheleute sowohl zu Beginn einer Ehe als auch bei Trennung und Scheidung Vereinbarungen treffen. Zu Beginn einer Ehe bieten sich Vereinbarungen über Erziehungsgrundsätze vor allem dann an, wenn – zukünftige – Eheleute unterschiedlichen Kulturkreisen entstammen und deshalb über einen Erziehungsstil einig werden müssen. Rz. 215 Eingeordnet ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Allgemeiner Eingangstext zu einem Ehevertrag

Rz. 51 Muster 7.1: Allgemeiner Eingangstext zu einem vorsorgenden Ehevertrag Muster 7.1: Allgemeiner Eingangstext zu einem vorsorgenden Ehevertrag Verhandelt am _________________________ Zu _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________ _________________________ erscheinen 1. Herr _________________________, ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 112 Mit der Trennung werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst. Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen daher der ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Die inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Rz. 231 Eine Vollmacht für Dritte kann natürlich auch inhaltlich begrenzt werden. Dies bietet sich in Fällen an, in denen beispielsweise ein Zusammenhang zwischen den Dritten und dem Kind besteht, wie etwa bei gemeinsamem Eigentum. Eine Vollmacht kann dann wie folgt erteilt werden: Muster 7.75: Inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte Muster 7.75: Inhaltlich begrenzte Vollmach...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zwischen Großeltern

Rz. 213 Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn Großeltern sich darüber verständigen, wie sie notwendige Unterhaltsbeträge untereinander verteilen. Eine Vereinbarung könnte wie folgt gefasst werden: Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Verhandelt am … Zu _________________________ Vor mir, de...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Wechselmodell

Rz. 423 Über die Praktizierung des Wechselmodells kann naturgemäß eine – formfrei möglich – Vereinbarung getroffen werden. Eingebettet werden kann die Vereinbarung eines Wechselmodells aber auch in die Unterhaltsvereinbarung, die auch beim Wechselmodell regelmäßig notwendig, mindestens sinnvoll sein wird. Rz. 424 Muster 2.47: Vereinbarung von Wechselmodell und Unterhalt Muster...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Die zeitlich beschränkte Vollmacht

Rz. 229 Soll die Vollmacht zeitlich begrenzt werden, weil etwa der Ehemann für eine Zeit als Berufssoldat in das Ausland abkommandiert worden ist oder andere Gründe zeitweiser Abwesenheit vorliegen, kann eine solche grundsätzlich unbeschränkte Vollmacht auch auf einen bestimmten Zeitabschnitt bezogen werden. Dies kann beispielsweise wie folgt formuliert werden durch Hinzufügu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Der Vorname

Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage des Vornamens. Können sich Eltern nic...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Verwandtschaft und Schwägerschaft

Rz. 48 Namentlich für die Frage der Ausschließung des Notars nach §§ 6, 7 BeurkG und die Frage des Mitwirkungsverbots nach § 3 BeurkG spielt häufig der Grad der Verwandtschaft des Notars mit Beteiligten eine Rolle. Wer mit wem, mit welchem Grad und in welcher Linie verwandt oder verschwägert ist, wird manchmal nicht so einfach zu beantworten sein. aa) Verwandtschaft Rz. 49 Verw...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / bb) Schwägerschaft

Rz. 55 Schwägerschaft ist das Rechtsverhältnis zwischen einem Ehegatten/Lebenspartner und den Verwandten des anderen Ehegatten/Lebenspartners, §§ 1590 Abs. 1 S. 1 BGB, 11 Abs. 2 LPartG. Verschwägert ist eine Person also mit den Ehegatten/Lebenspartnern der eigenen Verwandten und den Verwandten des eigenen Ehegatten/Lebenspartners. Schwägerschaft im Rechtssinne erfasst weiterg...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Sachliche Beschränkung

Rz. 45 Nicht jeder Notar darf einen Vertrag für jedwede Person beurkunden. Das Beurkundungsgesetz sieht ein abgestuftes System der Tätigkeitsbeschränkungen eines Notars vor:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen bei fehlender Erwerbspflicht

Rz. 64 Ist das Kind nicht erwerbspflichtig, weil es entweder nicht erwerbstätig sein darf oder zwar erwerbstätig sein kann, jedoch wegen vollzeitlicher schulischer Ausbildung nicht arbeiten muss, wird regelmäßig die Unterhaltspflicht der Eltern im vollen gesetzlichen Umfang einsetzen. Leben Eltern zusammen, wird der Unterhalt durch Naturalleistung und ggf. Taschengeld gewähr...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zu Umgang und elterlicher Sorge

Rz. 406 In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Rz. 407 Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorg...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Folgen vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung

Rz. 218 Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern aufgrund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).[176] Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[177] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[178] Rz. 219 Voraussetzung i...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Die Grundsätze der Haftung

Rz. 18 Der BGH hatte zu den grundsätzlichen Pflichten des Rechtsanwalts und demgemäß zum Rahmen seiner Haftung 1968[19] – und später immer wieder[20] – erklärt: Zitat "Nach fester Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt, soweit sein Auftraggeber nicht unzweideutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, zur allgemeinen, umfassenden und möglichs...mehr