Fachbeiträge & Kommentare zu Nutzungsausfall

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§ 27 Kaufrecht / (1) § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. § 280 BGB

Rz. 73 Nach § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. § 280 BGB kann zunächst Schadensersatz neben der Leistung verlangt werden, also Ersatz derjenigen Schäden, die der Käufer infolge des Mangels an seinen Rechtsgütern außerhalb der Kaufsache erleidet (sog. Mangelfolgeschäden).[140] Dieser Anspruch tritt neben den auf Nacherfüllung. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich.[141] Erforderlich i...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Nutzungsausfall

Rz. 113 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zu.[214] Auch der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient...mehr

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§ 14 Sachschaden / Literaturtipps

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§ 14 Sachschaden / I. Nutzungsausfallentschädigung

Rz. 213 Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen ist anerkannt, dass die Zahlung einer Nutzungsentschädigung nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt ist.[444] Die Rechtsprechung greift bei dieser Schadensart nicht auf den Gedanken der Naturalrestitution zurück.[445] Die Nutzungsausfallentschädigung stellt keine aufgrund der Differenzhypothese abzurechnende Vermöge...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / E. Verklarungsverfahren

Rz. 25 Das in §§ 11 ff. BinSchG geregelte Verklarungsverfahren bezweckt eine alsbaldige Sicherung der Beweismittel nach einem Schiffsunfall. Mit dem Seehandelsrechtsreformgesetz (vgl. dazu § 6 Rdn 3 f.) wurde das seerechtliche Verklarungsverfahren abgeschafft. Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung, auch das binnenschifffahrtsrechtliche Verklarungsverfahren abzuschaff...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 14 Sachschaden / I. Allgemeines

Rz. 29 Die Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden macht die große Masse der Regulierung von Unfallsachschäden aus. Diese werden regelmäßig durch den Pflichthaftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs reguliert (vgl. § 115 VVG: Direktanspruch). Insoweit gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts, wie sie in § 15 A dargestellt sind. Infolge der 2002 eingeführten ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / G. Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

Rz. 43 Bei dem Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach den §§ 34 ff. SVertO handelt es sich um ein teilweise dem Insolvenzverfahren vergleichbares, besonders ausgestaltetes Vollstreckungsverfahren, das nicht der freiwilligen, sondern der streitigen Gerichtsbarkeit angehört.[75] Die Funktion des Verteilungsverfahrens besteht darin, die Haftungssumme in möglichst ger...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Sachverständigenkosten

Rz. 157 Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, bzw. zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Kauf

Rz. 116 § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Hinweis- oder Warnobliegenheit gemäß § 254 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. BGB

Rz. 72 Eine Hinweis- oder Warnobliegenheit entsprechend § 254 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. BGB kann schon denkgesetzlich nur angenommen werden, soweit der (spätere) Geschädigte um die nicht nur abstrakte Möglichkeit eines besonders hohen Schadens weiß oder zumindest wissen konnte und auch nur bei (Vor-)Bestehen irgendeiner Nähebeziehung – z.B. aus Vertrag oder aus einem bereits ents...mehr

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zfs 07/2021, Schadensersatz... / Leitsatz

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherers möglichst gering zu halten. BGH, Urt. v. 17.11.2020 – VI ZR 569/19mehr

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zfs 07/2021, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [5] Die Revision hat Erfolg. Mit der Begründung des BG lässt sich ein Ersatzanspruch der Kl. aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 1 PflVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nicht verneinen. [6] 1. Im Ausgangspunkt zutreffend hat das BG allerdings angenommen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfallgeschehens im Rahmen der ihm gem. § 254 Abs. 2 S. 1 letzter H...mehr

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zfs 06/2021, Nutzungsausfall nach Erwerb eines Ersatzfahrzeuges

BGB § 249 Abs. 1 § 251 Abs. 1 Leitsatz 1. Erwirbt der Geschädigte für sein unfallbeschädigte "Unikat" (hier: Alfa Romeo 156) mit umfangreicher Sonderausstattung ein ähnliches Fahrzeug ohne Sonderausstattung, aber in einem vergleichbaren Preissegment, kann hierin die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs liegen und den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begren...mehr

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zfs 06/2021, Nutzungsausfal... / Sachverhalt

Der Kl. hat die Bekl. nach einem Unfall u.a. auf Zahlung einer Nutzungsausfallsentschädigung für 90 Tage in Anspruch genommen. Tatsächlich hatte er sich bereits nach 20 Tagen zu einem etwas über dem Schätzwert liegenden Preis einen entsprechenden Gebrauchtwagen angeschafft, der aber nicht über dieselben Sonderausstattungen, wie Xenonscheinwerfer, Multifunktionslenkrad, Regen...mehr

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zfs 06/2021, Nutzungsausfal... / Leitsatz

1. Erwirbt der Geschädigte für sein unfallbeschädigte "Unikat" (hier: Alfa Romeo 156) mit umfangreicher Sonderausstattung ein ähnliches Fahrzeug ohne Sonderausstattung, aber in einem vergleichbaren Preissegment, kann hierin die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs liegen und den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begrenzen. 2. Weist das Ersatzfahrzeug alsba...mehr

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zfs 06/2021, Nutzungsausfal... / 3 Anmerkung:

Dass ein Geschädigter, der anstelle seines verunfallten gebrauchten Pkw einen anderen gebrauchten Pkw erwirbt, nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, an dem ihm der Ersatzwagen zur Verfügung steht, eine Nutzungsausfallsentschädigung verlangen kann, liegt auf der Hand. Dass an diesem Ergebnis auch die Tatsache nichts zu ändern vermag, dass der verunfallte Wagen mit einer umfa...mehr

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zfs 06/2021, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. ist nicht begründet." Das LG hat zu Recht entschieden, dass dem Kl. kein über den Betrag von 890 EUR hinausgehender Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zusteht. Der Kl. hat grundsätzlich für den Zeitraum, in welchem er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht hat nutzen können, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Anspruchsgrundlage ist i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nachgeben

Rz. 64 Die Parteien müssen den Streit oder die Ungewissheit durch ein Nachgeben beseitigt haben. Ein gegenseitiges Nachgeben ist nicht mehr erforderlich (siehe Rdn 29 f.). Da Anerkenntnis und Verzicht jedoch nicht ausreichen, bleibt es dabei, dass ein Mindestmaß an Nachgeben erforderlich bleiben wird. Ein Nachgeben i.S.d. VV 1000 ist schon bei geringsten Zugeständnissen gege...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXIII. Nutzungsentschädigung

Rz. 107 Die Klage auf Zahlung eines zukünftigen Nutzungsausfalls bis zur voraussichtlichen Räumung einer Wohnung bestimmt sich zunächst nach dem Betrag der monatlich zu zahlen ist. Dieser besteht regelmäßig nach § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB zumindest aus der bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlenden Bruttomiete. Betriebskostenvorauszahlungen und Umsatzsteuer sind dabei einzub...mehr

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zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Klage ist zulässig." Insbesondere ist das LG Karlsruhe international und örtlich zuständig. Nach Art. 13 Abs. 2, 11 Abs. 1 lit. b) EuGVVO ist für die Direktklage gegen den VR ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten begründet (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.2007 – C-463/06, juris; BGH, Urt. v. 6.5.2008 – VI ZR 200/05, juris; Greger/Zwickel in: Greger/Zwickel. Haft...mehr

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zfs 03/2021, Dauer des Nutzungsausfall-/Mietwagenzeitraums bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Hinweis "Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten für den Zeitraum vom Schadenseintritt bis zur Beseitigung der Schadensursache; so das Fahrzeug unfallbedingt verkehrsunsicher ist. Dieser Ausfallzeitraum ist im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht auf den Wiederbeschaffungszeitraum limitiert. Zusätzlich zum Wiederbeschaf...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / c) Nutzungsausfall

Zum Nutzungsausfall hier nur so viel, dass Herr Steffen als Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen natürlich auch an dessen Beschluss vom 9.7.1986[37] mitgewirkt hat, durch den die Rechtsprechung des Senats zum Nutzungsausfall bei Kraftfahrzeugen[38] bestätigt worden ist.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abfindungsvereinbarung

Rz. 152 Schließen die Unfallbeteiligten eine Abfindungsvereinbarung, so handelt es sich dabei um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG, weil nicht nur der Streit über bestehende Schadenspositionen beseitigt werden soll, sondern auch die Ungewissheit über zukünftige Ansprüche aus dem betreffenden Unfallgeschehen.[123] Auch wenn der Haftpflichtversicherer einen Teil des S...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / a) Reparaturkosten – 130 %-Grenze

Diese Sachkunde hat mich denn auch sehr beeindruckt, als ich gleich nach den Gerichtsferien am 15.10.1991 an zwei grundlegenden Urteilen zur Kfz-Reparatur[10] mitgewirkt habe – Stichworte: Reparatur oder Ersatzbeschaffung sowie die 130 % Grenze bei den Reparaturkosten. Jetzt ging es also um die Höhe des Schadens, um deren genaue Erfassung sich der Senat in zahllosen Entschei...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / b) Sonstige Einbußen

Rz. 55 Bei sonstigen Schäden, insbesondere bei Vermögensfolgeschäden ist zu prüfen, ob ein Ausgleich "angemessen" ist. Dies ist jedenfalls dort zu verneinen, wo schon nach dem großzügigeren Maßstab der §§ 249 ff. BGB kein Ersatz zu leisten war. So kann der duldungspflichtige Wohnungseigentümer den Ersatz für den Verlust von Gebrauchsvorteilen nur verlangen, wenn er auf die b...mehr

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zfs 11/2020, Vorzugswürdigk... / 3 Anmerkung:

OLG Frankfurt zfs 2019, 83; OLG Düsseldorf zfs 2019, 378. 1) Die Entscheidung stellt den Versuch dar, durch Modifikationen des in seinem Urt. v. 18.10.2018 (zfs 2019, 81) vertretenen Ansatzes der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes diese gegen die dagegen weit überwiegend geführten Angriffe und Ablehnungen zu verteidigen. Dass die Methode der taggenauen Berechnung des S...mehr

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zfs 11/2020, Vorzugswürdigk... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] 2. Hinsichtlich der Schmerzensgeldfestsetzung hat sich der Senat von den nachstehenden Überlegungen leiten lassen. [28] Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes...mehr

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zfs 09/2020, Aktuelle Recht... / III. Zur Erstattung von Folgepositionen

Steht dem Geschädigten ein Schadensersatz wegen ausreichender Angaben zur Vorschadenproblematik oder dem Eingreifen der Grundsätze der Verwirkung gerade nicht zu bzw. fehlt es an der wirtschaftlichen Schadensvertiefung, hat dies auch Auswirkungen auf die von ihm begehrten Folgeansprüche, wie bspw. Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten. 1. Abhängigke...mehr

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zfs 09/2020, Aktuelle Recht... / 1. Abhängigkeit der Folgepositionen

Wenn ein erstattungsfähiger Fahrzeugschaden nicht feststeht, sind auch darauf aufbauende Folgepositionen wie Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder auch nur die Unkostenpauschale nicht zu erstatten.[38] Auch ein merkantiler Minderwert kann nicht sicher bestimmt werden, wenn kein ausreichender Vortrag zur Vorschadenproblematik erfolgt und das bisher vorgelegte Gutachten...mehr

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zfs 09/2020, Grundsätzlich ... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat vorliegend keinen Anspruch gem. § 849 BGB auf Verzinsung des Kaufpreises i.H.v. 16.955 EUR mit 4 % (§ 246 BGB) ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 29.5.2013 und der damit einhergehenden Zahlung des Kaufpreises, weil er sich den Wert des ihm nach der vertraglichen Absprache überlassenen Fahrzeuges und damit die Gegenleistung auf den gezahlten Kaufpreis an...mehr

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zfs 05/2020, Fiktive Abrechnung der Kfz-Reparatur – Eine Anmerkung

Nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der unfallgeschädigte Kfz-Eigentümer von dem Schädiger statt der "Herstellung des Zustands ohne die (Fahrzeug-)Beschädigung" – Naturalrestitution i.S.v. § 249 Abs. 1 BGB (n.F.) – den "dazu erforderlichen Geldbetrag" verlangen. Diese Ersetzungsbefugnis des Geschädigten ist Anlass einer differenzierten Rechtsprechung unter Führung des VI. Zivil...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / XI. Höhe

Rz. 83 Es werden nur konkrete adäquate Vermögensnachteile ersetzt (BGH NJW 1975, 2341). Abstrakter Schaden, wie Nutzungsausfall, wird nicht erstattet (OLG Düsseldorf VersR 1973, 1148). Rz. 84 Entschädigt wird der Betroffene nur, soweit dies der Billigkeit entspricht (§§ 3, 4 StrEG). Dies verpflichtet den Anspruchsteller, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Unter Umst...mehr

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§ 45 Rechtsfolgen des § 142... / III. Maßgebliche Schadenspositionen

Rz. 6 Während früher sämtliche Schadenspositionen miteinbezogen wurden (z.B. OLG Stuttgart VRS 62, 123) besteht heute Einigkeit darüber, dass – zumal der Schaden hier objektiv zu bestimmen ist und nicht von den vom Geschädigten getroffenen jeweiligen Dispositionen abhängen kann – nur die unmittelbaren Schäden maßgeblich sind, also neben dem Fahrzeugschaden und der eventuelle...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / D. Erweiterte Ansprüche der Fahrzeuginsassen

Erhebliche Auswirkungen für die Regulierungspraxis hatte die Neuregelung, nach der – anders als zuvor – auch unentgeltlich beförderte Fahrzeuginsassen Ersatzansprüche nach § 7 Abs. 1 StVG gegen den Halter/Fahrer des "eigenen" Fahrzeugs haben.[70] Damit hat der Gesetzgeber eine zuvor bestehende wesentliche Haftungslücke zugunsten der Unfallopfer geschlossen.[71] Gelegentlich ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / dd) Einzelfragen zum Nutzungsausfall

Rz. 274 Benutzt der Geschädigte an einzelnen Tagen während der unfallbedingten Nutzungsausfallzeit ein Taxi oder – z.B. für einige Stunden – einen Mietwagen, steht ihm nicht etwa ein um diesen Preis reduzierter Nutzungsausfallschaden zu. Weil er den Ausfall seines eigenen Fahrzeugs ausreichend kompensiert hat, steht ihm gar kein Nutzungsausfall mehr zu. Er erhält lediglich d...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. Konkreter Nutzungsausfall

Rz. 243 Das Wichtigste vorweg: Nutzungsausfall ist nach ständiger Rechtsprechung niemals fiktiv zu beanspruchen, sondern nur bei tatsächlichem Ausfall des Fahrzeugs (BGH NJW 1976, 1396; OLG Frankfurt a.M. r+s 2017, 664; KG NZV 2018, 580). Bei Abrechnung auf fiktiver Reparaturkostenbasis ist also so lange kein Nutzungsausfall zu zahlen, wie die Reparatur bzw. der Totalschaden...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 2. Nutzungsausfall bei Privatfahrzeugen

Rz. 257 In der ständigen Gebrauchsmöglichkeit eines Pkw ist ein geldwerter Vermögensvorteil zu sehen, der zu einem Schadensersatzanspruch führt, wenn die Gebrauchsmöglichkeit durch einen Unfall entzogen wird. a) Höhe des Nutzungsausfallanspruchs Rz. 258 Die hohe Anzahl an Verkehrsunfällen hat es erforderlich gemacht, zur schnellen und unkomplizierten Schadensbearbeitung Tabell...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / b) Dauer des Nutzungsausfalls

Rz. 278 Hartnäckig wird meist über die Dauer des geltend gemachten Nutzungsausfalls gestritten. Das gilt insbesondere bei fiktiver Abrechnung des Fahrzeugschadens in Kombination mit der ausschließlich konkreten Nutzungsausfallberechnung. Immer wieder wird seitens der Versicherer auf die Schadensminderungspflicht verwiesen, meistens aber gänzlich zu Unrecht. Vgl. hierzu zunäc...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Dauer des Nutzungsausfalls und Schadensminderungspflicht

Rz. 74 Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum vom Schadenseintritt (Unfall) bis zur Beseitigung der Schadensursache, also regelmäßig Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung (OLG Düsseldorf DAR 2006, 269). Dieser so nachgewiesene Nutzungsausfallzeitraum unterteilt sich in folgende Einzelzeiträume:mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / II. Ersatz für Nutzungsentgang

Rz. 48 Fällt die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs unfallbedingt aus, hat der Geschädigte Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes. Ihm muss also entweder im Wege der Naturalrestitution ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden (Mietwagen) oder er hat Anspruch auf finanziellen Ersatz des geldwerten Gebrauchsvorteils (Nutzungsausfall). Prozessual ist es sel...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Totalschaden

Rz. 284 Bei Totalschäden gilt ebenfalls das zuvor Gesagte. Es gibt allerdings Besonderheiten im Hinblick auf die Wiederbeschaffungsfrist. Diese errechnet sich nämlich nicht nur aus dem von dem Sachverständigen in seinem Gutachten genannten Wiederbeschaffungszeitraum, sondern aus insgesamt drei Zeiträumen (vgl. oben Rdn 74):mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / b) Nutzungsausfallnachweise

Rz. 246 Der Nutzungsausfall und seine Dauer müssen stets nachgewiesen werden. Es ist also nicht zu beanstanden, wenn die Versicherer darauf bestehen, einen solchen tatsächlichen Nutzungsausfallnachweis beizubringen und bis dahin die Zahlung von Nutzungsausfall (ebenso wie von Mietwagenkosten) verweigern. Rz. 247 Jedoch kann der Beweis für die Dauer des Nutzungsausfalls, d.h. ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / a) Reparaturschaden

Rz. 82 Zum Gebot des Geschädigten, den Schaden gering zu halten, gehört, dass der Geschädigte im Falle der Reparaturwürdigkeit für eine möglichst rasche und zügige Reparaturdurchführung Sorge zu tragen hat. Der Geschädigte darf also auch nicht etwa den Eingang einer Reparaturkostenübernahmebestätigung durch den gegnerischen Versicherer abwarten (OLG Hamm VersR 1986, 43), es ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Ältere Fahrzeuge

Rz. 262 Die Nutzungsausfalltabelle Sanden/Danner/Küppersbusch stellt auf neue bzw. neuere (maximal zehn Jahre alte) Fahrzeuge ab. Bei älteren Fahrzeugen – nach der Rechtsprechung und der Auffassung der Autoren vorgenannter Tabelle sind das solche Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind – sind jedoch Abzüge vorzunehmen. In der Praxis geschieht das regelmäßig durch Reduzierun...mehr