Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2.2 Urkundennachweis (Nr. 2)

Rz. 15 Die Abänderung des nach Abs. 1 maßgeblichen Geburtsdatums durch Nachweis der Unrichtigkeit mittels einer Urkunde über ein "anderes" Geburtsdatum darf der jeweilige Leistungsträger nur dann vornehmen, wenn dieser Nachweis durch eine Urkunde geführt wird, die im Original vor der erstmaligen Angabe des Geburtsdatums gegenüber einem Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber ...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.9 Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 27 Das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung ist auf der jeweiligen KZV-Ebene in einer gemeinsamen Prüfvereinbarung oder gemeinsamen Verfahrensordnung auf regionaler Ebene geregelt. Die Bezeichnungen Prüfvereinbarung bzw. Verfahrensordnung sind deckungsgleich, zumal in der infrage kommenden Rechtsgrundlage des ...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.2 Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Abs. 1a)

Rz. 9a Mit der mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Regelung wird der Inhalt des Beschlusses des BVerfG v. 6.12.2005 (1 BvR 347/98 ) aufgegriffen und inhaltlich als zulässige Abweichung von Abs. 1 Satz 3 über die Qualität und Wirksamkeit von Leistungen nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse geregelt. In der Sache handelt es sich auch um eine durch das BVerf...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich darauf, dass in sozialrechtlichen Vorschriften vielfach an familienrechtliche Rechtsverhältnisse angeknüpft wird und damit Rechte oder Pflichten nach dem SGB verbunden sind oder sein können. Soweit es auf familienrechtliche Verhältnisse ankommt, ist bei solchen, die nach ausländischem Recht begründet wurden oder für die ausländisches Recht ...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 8 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.21 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 180 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgesta...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.1 Gesetzesvorbehalt

Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass ein Träger öffentlicher Gewalt nur durch formelles Gesetz (oder aufgrund eines formellen Gesetzes) in Rechtspositionen des Bürgers eingreifen darf. Das Handeln der Exekutive wird somit beschränkt, wie sich bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt. Dieser Grundsatz dient in erster Linie...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.1 Leistung im Voraus (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Zahlungsrhythmus und die Fälligkeit von Leistungen nach dem SGB II, soweit Sondervorschriften nicht greifen. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 41 Abs. 1 Satz 4 a. F., allerdings mit dem Unterschied, dass die damalige Regelung sich auf "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" beschränkte, und die jetzige Regelung generell von "Leistungen" spri...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.3 Einschränkung: Inländischem Recht vergleichbar

Rz. 9 An die sich nach ausländischem Recht richtenden familienrechtlichen Beziehungen ist zwar grundsätzlich anzuknüpfen, für die Anwendung und Übertragung auf die Vorschriften des SGB ist aber zusätzliche Voraussetzung, dass dieses Rechtsverhältnis einem deutschen Rechtsverhältnis entspricht (3. Prüfungsschritt). Die Vorschrift bezweckt daher die Begrenzung sozialrechtliche...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.3 Ausschluss der Vermutungswirkung bei entgegenstehenden Anhaltspunkten

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung nach Abs. 1 vor und sind entgegenstehende Anhaltspunkte nicht ersichtlich, bewirkt dies eine Vertretungsbefugnis. An der Stellung des einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft als Inhaber des Leistungsanspruchs und als Beteiligter des Verfahrens ändert sich dadurch nichts. Das einzelne Mitglied der Bedarfsgeme...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.3 Beauftragung nicht-öffentlicher Dritter abweichend von § 80 Abs. 3 SGB X

Rz. 9 Die Beauftragung Dritter kann im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge erfolgen (Merten, in: BeckOK, SGB II, § 51 Rz. 13). Die Vorschrift hebt alle Beschränkungen des § 80 Abs. 3 SGB X auf, die nach dieser allgemeinen Vorschrift bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag von Sozialleistungsträgern b...mehr

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Sommer, SGB V § 115d Statio... / 2.2 Vereinbarung nach Abs. 2/Schiedsstelle

Rz. 6 Die Pflicht nach Abs. 2 Satz 1 haben der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die DKG im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch die Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung vom 1.8.2017 erfüllt (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/psychiatrie/20...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.1 Territorialitätsprinzip (Abs. 1)

Rz. 3 Die Anknüpfung der Geltung der Vorschriften des SGB an das Territorialitätsprinzip geht auf den völkerrechtlichen Grundsatz zurück, dass jeder Staat Rechtsetzungs- und Hoheitsgewalt nur auf seinem Territorium besitzt. Dieser räumliche Herrschaftsbereich ("Geltungsbereich") wird in der Vorschrift, das Gebiet der BRD nach der Wiedervereinigung umfassend, als gegeben unte...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Beck, Die verfassungsrechtliche Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, NJW 2001, 1894. Bömelburg, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – ein überholtes Rechtsinstitut?, NJW 2012, 2753. Braun, "Ein neues familienrechtliches Institut" Zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, JZ 2002, 23. Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der Leistungsgewährung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. § 106 bildet die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der vertrags- und zahnärztlichen Versorgung auf ihre Wirtschaftlichkeit. Auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung verwirklicht sich in § 106 das dem SGB V immanente Prinzip gemeinsa...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.5 Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Abs. 4 macht es zur öffentlich-rechtlichen Verpflichtung für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden (so BT-Drs. 11/2237 S. 158). Dies schließt ein, dass Leistungserbringer ggf. die Verordnungen anderer Leist...mehr

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Sommer, SGB XI § 124 Wissen... / 2.2 Zielsetzung der wissenschaftlichen Begleitung (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 sieht zunächst die generelle Verpflichtung vor, im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung über die Analyse der Wirksamkeit, Qualität und Kosten in Bezug auf die einzelnen Modellvorhaben nach Abs. 1 hinaus zu untersuchen, welche Folgen eine Übernahme der jeweiligen Projekte in eine flächendeckende Regelversorgung hätte. Eine Untersuchung und Klärung dieser Frag...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.2 Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 setzte dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine Frist bis zum 30.4.2016, in Richtlinien nach § 92 das Nähere über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme für Früherkennungsuntersuchung, für die bereits Europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung nach Abs. 1 Satz 1 vorliegen, zu regeln. Dies betrifft damit Vorsorgeuntersuchungen zur E...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.2 Vorrangige Leistung (Nr. 2)

Rz. 12 Leistungsberechtigte sind nach § 12a Satz 1 verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Hierzu kann sie der Grundleistungsträger auffordern. Nach Nr. 2 haben Widerspruch und Anfechtungsk...mehr

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Gebäude: Steuerliche Behand... / 2.2.2 Erwerb mit Abbruchabsicht

Beim entgeltlichen Erwerb eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes in Abbruchabsicht ist es ausgeschlossen, den Gebäuderestwert abzuschreiben und die Abbruchkosten als Werbungskosten abzuziehen. Der im Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht im Wege der Abschreibungen abgesetzte Teil der Gebäudeanschaffungskosten und die Abbruchkosten sowie evt...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.7 Terminvermittlung durch die Terminservicestelle

Rz. 88 Mit der Änderung des Abs. 2b Satz 3 ist durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zum TSVG geregelt worden, dass die Hausärzte und die ihnen gleichgestellten Kinder- und Jugendmediziner mit Wirkung zum 1.9.2019 bei einer schnellen Behandlungsübernahme nach Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (vgl. § 75 Abs. 1a Satz 3 Nr...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.3 Ausbildung: 25. Lebensjahr (Nr. 3)

Rz. 63 Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Kinder versichert sein, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Hier ist, jedenfalls vom Grundsatz her, die tatsächliche Ausbildung erforderlich, die die Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Eingeschlossen in die Ausbildung sind auch die Zeiten der Schul- oder Semesterferien. Die Ausbildu...mehr

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Realteilung / 6 Realteilung ohne Spitzenausgleich

Der Idealfall einer Realteilung sieht so aus, dass die Buchwerte der den Gesellschaftern übertragenen Wirtschaftsgüter mit den Kapitalkonten der Gesellschafter übereinstimmen und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven den Anteilen der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechen. In diesem Fall wirft die Bilanzierung in den Fortführungs...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.1 § 63 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Im Gegensatz zu § 62 Nr. 2, der nur an die nicht, nicht richtige oder nicht vollständige Erteilung der Auskunft eine Schadenersatzpflicht knüpft, wird auch die nicht rechtzeitig erteilte Auskunft als ordnungswidriges Verhalten mit Geldb...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft

Rz. 8 Die Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft waren und sind in § 1 Abs. 1 LPartG geregelt. Danach wird eine Lebenspartnerschaft von 2 Personen gleichen Geschlechts dadurch begründet, dass sie gegenseitig persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Partnerschaftsversprechen). Diese wechselseitige...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 2 Dauerndes Getrenntleben

Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn sowohl die eheliche Lebensgemeinschaft als auch die partnerschaftliche Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst ist.[1] Der steuerliche Begriff des dauernden Getrenntlebens stimmt deshalb nicht mit dem eherechtlichen Begriff überein. Die "eherechtlichen Versöhnungsversuche"[2], bei denen die Ehegatten zeitweise – auf Probe – wieder zusammenleb...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.5 Auskunftspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 regelt die Auskunftspflicht von Arbeitgebern, die SGB II-Leistungsbezieher beschäftigen oder die Personen beschäftigen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt haben. Nach § 60 Abs. 3 hat derjenige, der jemanden, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partnerin oder Partner beschäftigt, sowie derjenige, der einen nach § 6...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 34 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anza...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.1.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Rz. 38 Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist unmittelbar in Art. 6 DSGVO definiert und in mehreren EG der DSGVO wie z. B. EG 39, 40, 44 bis 47, 51, 63, 69 und 112 erwähnt und näher erläutert. Auf nationaler Ebene wird Art. 6 DSGVO im BDSG ergänzt bzw. konkretisiert und der bislang im deutschen Datenschutzrecht unbekannte Begriff der "Rechtmäßigkeit" der Verarbeitung übernom...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.5 Fehlende Nutzbarkeit eines elektronischen Dokuments (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 trägt der Tatsache Rechnung, dass trotz der Verbreitung der elektronischen Kommunikation die technischen Möglichkeiten dazu mangels eines einheitlichen technischen Standards, unterschiedlicher und verschiedener Kommunikationsmethoden, -systeme und Programme diese nicht miteinander kompatibel sind oder schlicht wegen technischer Fehler oder Defekte nicht bearbei...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.3 Verbuchung von Werbungskosten (Abs. 5 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 32 Der ehemalige Abs. 5 wurde mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) mit Wirkung zum 1.1.2011 angefügt. Rz. 33 Nach dieser Regelung war sicherzustellen, dass Verwaltungsausgaben, die der Werbung neuer Mitgli...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit dieser Vorschrift soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Bürgergeld vermieden werden (BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 64 Art. 1 zu § 52; Merten, in: BeckOK-SGB II, § 52 Rz. 1). Die Missbrauchskontrolle umfasst den unberechtigten Doppelbezug, das unbewusste oder bewusste Verschweigen vorhandenen Vermögens oder erzielter Einnahmen aus Erwerbstätigkeit oder Rente...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

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Feedback als Schlüsselkompe... / 2 Führungsauftrag

Um diesen Auftrag annehmen zu können, bedarf es der grundsätzlichen Klärung zweier sich ergänzender Prinzipien; die des Managers und die des Leaders: Manager haben den Prozess im Fokus, kümmern sich um Zahlen, Budgets und Zielerreichung, sie sind verantwortlich für den organisatorischen Rahmen, die Strategieentwicklung und deren Umsetzung. Sie kümmern sich um die Weiterentwicklung...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.9 Bewertungsausschuss (Abs. 3)

Rz. 43 Der Bewertungsausschuss besteht aus 3 von der KBV bestellten Vertretern sowie 3 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestellten Vertretern (Satz 1). Dem Bewertungsausschuss ist ein spezieller Aufgabenbereich übertragen worden (BSG, Beschluss v. 10.12.2008, B6 KA 37/08 B). Dem Bundesmantelvertrag ist insoweit die Zuständigkeit entzogen. Da der Sicherstellung kolle...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.2 Zustimmungsbedürftige Handlungen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 Die Handlungsfähigkeit im Sozialrecht bezieht sich dem Grunde nach auf die Begünstigungen, der Erleichterung der Geltendmachung und die Erfüllung von Ansprüchen und wurde im Wesentlichen aus diesem Grund eingeräumt. Daraus ergibt sich für den Minderjährigen zwar ein (eigener) Anspruch auf Handlungen, die solche Begünstigungen zur Folge haben, es entsteht jedoch kein a...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthielt für das SGB und die nach § 68 als besondere Teile des SGB geltenden Gesetze die übergreifende Regelung über die Eröffnung der Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung. Die Regelung entsprach inhaltlich mit den Abs. 1 bis 3 weitgehend dem § 3a VwVfG. Sie enthielt allgemeine Regelungen über die Zulässigkeit des A...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.2 Sonderfall Verstorbene (Abs. 5)

Rz. 17 Die DSGVO gilt nach deren EG 27 ausdrücklich nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten der EU können hierzu aber nationale Vorschriften erlassen. § 35 Abs. 5 ist eine derartige nationale Regelung für die Verarbeitung von Sozialdaten Verstorbener. Sie dürfen nach Satz 1 grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der §§ 67 ff. SGB X (2. Kap...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 63 Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Optionen

Beim Optionsgeschäft erwirbt der Käufer der Option (Optionsnehmer) vom Verkäufer der Option (Optionsgeber oder sog. Stillhalter) gegen Bezahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl Basiswerte (z. B. Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit innerhalb der Laufzeit der Option (so möglich bei EUREX-Optionen) zum vereinbarten Basispreis entweder vom Verkäufer ...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Futures

Futures gehören zu den Termingeschäften. Sie stellen im Gegensatz zu Optionen (s. "Optionen") für Käufer und Verkäufer die feste Verpflichtung dar, nach Ablauf einer Frist einen bestimmten Basiswert (z. B. Anleihen) zum vereinbarten Preis abzunehmen oder zu liefern. Mit dem Begriff Futures werden die an einer amtlichen Terminbörse (z. B. EUREX) gehandelten, standardisierten ...mehr

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Tschechien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr