Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 21 Festsetzun... / 2.1 Ordnungsmittel

Rz. 2 § 21 nennt als zu verhängendes Ordnungsmittel allein das Ordnungsgeld. Dabei werden zur Höhe keine Ausführungen gemacht. Der Rahmen dafür ergibt sich aus Art. 6 EGStGB, wonach das Ordnungsgeld zwischen 5,00 EUR und 1.000,00 EUR betragen darf. Daneben bestimmt § 21, dass dem ehrenamtlichen Richter die durch sein Verhalten entstandenen Kosten aufzuerlegen sind. Insoweit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 14 Abs. 1 BewG wird der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen nach dem Lebensalter dieser Person bestimmt. Dies wird in der aktuellen Gesetzesfassung, im Gegensatz zur früheren Fassung, zwar nicht mehr ausdrücklich ausgesprochen, es ergibt sich aber aus dem Sachzusammenhang. Rz. 29 [Autor/...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Voraussetzungen für die Durchführung einer Neuveranlagung (Abs. 1)

a) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1) Rz. 339 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag ist bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mit Auswirkung auf die Höhe des Steuermessbetrags neu festzusetzen. Hierunter fallen alle Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die für die Berechnung des Steuermessbetrags nach den §§ 4 bis 6 HGrStG maßgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / II. Einheitlicher Missbrauchsbegriff

Rz. 26 [Autor/Stand] Einheitlicher Missbrauchsbegriff im Unionsrecht? Der Begriff des Missbrauchs findet sich im Unionsrecht und in der Rechtsprechung des EuGH an verschiedenen Stellen. Einerseits entfaltet der Missbrauchsbegriff Bedeutung bei der Rechtfertigung von Grundfreiheitseinschränkungen (vgl. Rz. 96 ff.). Zum anderen ist er in der Rechtsprechung des EuGH als allgeme...mehr

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FoVo 05/2022, Änderung des ... / 2 Der Praxistipp

Neuregelung der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen Im Rahmen der Reform des Pfändungsschutzkontos durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) wurde § 850c umfassend umgestaltet. Dabei hat der Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen von Abs. 4 in Abs. 6 seinen Regelungsort gewechselt. Hat eine Person, welcher der S...mehr

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AGS 05/2022, Gesonderte Pro... / II. Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

1. Grundsatz Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Kosten zu erstatten. Hinsichtlich der Anwaltskosten gilt die besondere Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Primat des Gutachterausschusses (Abs. 2)

Rz. 131 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 2 BewG lautet:[2] „... Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, soweit die Länder keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben haben, mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres flächendeckend zu ermitteln (§ 196 Absatz 1 BauGB). Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VII. Beweislast und Normkonzeption

Rz. 40 [Autor/Stand] Beweislast. In den Danish Cases hat der EuGH zudem die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Feststellung bzw. den Nachweis eines Missbrauchs durch die Finanzbehörden zusammengefasst[2] (s. zu den Folgen auf die Beweislast bei § 50d Abs. 3 EStG Rz. 628): Will die Finanzbehörde einen unionsrechtlichen Vorteil wegen eines Missbrauchs versagen, so muss ...mehr

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ZErb 05/2022, Ein von einem... / 1 Gründe

I. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist am XX.XX.2016 mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Stadt2 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der Vater der Erblasserin war 1943, die Mutter 1979 vorverstorben. Aus der Ehe der Eltern der Erblasserin sind neben der Erblasserin ein 1974 verstorbener Bruder, Vater der Beteiligten zu 2) bis 5), eine 2009 v...mehr

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zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Einzelrichter des Senats überträgt die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß es da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.1 Anzuwendende Vorschriften des EStG (Abs. 1)

Rz. 27 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und Erhebung der Zuschlagsteuern die Vorschriften des EStG entsprechend anwendbar. Damit sind auf die Zuschlagsteuern nur die Verfahrensvorschriften und einige allgemeine materielle Vorschriften für anwendbar erklärt worden. Alle Vorschriften, die die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ESt und den ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Schätzung von Kostbarkeiten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Die Schätzung des Wertes von Kostbarkeiten soll einem Sachverständigen übertragen werden. Kostbarkeiten sind Sachen, die im Verhältnis zu ihrer Größe einen besonders hohen Wert besitzen (AG Schöneberg, DGVZ 2009, 45 m. w. N.), wie z. B. Münzen (OLG Köln, NJW 1992, 50) oder Kunstwerke (OLG Köln, VersR 1998, 1376). Sofern es sich um Gold- und Silbersachen handelt, ist so...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Bildungsurlaub / 7.2 Verbot von Erwerbstätigkeit

Während des Bildungsurlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Freistellungszweck zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausüben. Dieses in den Bildungsurlaubsgesetzen zum Ausdruck kommende Verbot von Erwerbstätigkeit während der Freistellung ist erkennbar § 8 BUrlG entnommen ("Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.")...mehr

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Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Immissionsschutz / 2 Maßnahmen des Immissionsschutzes

Immissionsschutz wird zum einen dadurch erreicht, indem durch den Gesetzgeber bestimmte Immissionswerte festgelegt werden und deren Einhaltung überwacht wird. Anlagenbetreiber tragen außerdem zum Immissionsschutz bei, indem Immissionen durch Vorsorgemaßnahmen bei umweltbeeinträchtigenden Anlagen vermieden bzw. vermindert werden. Hierzu hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderu...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / C. Allgemeine Pflichten des Notars bei der Beurkundung

I. Grundsatz Rz. 7 § 17 Abs. 1 BeurkG legt die Pflichten und damit auch Möglichkeiten des Notars bei der Beurkundung von Willenserklärungen, damit auch von Testamenten, fest: Der Notar soll Diese ...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / I. Grundsatz

Rz. 7 § 17 Abs. 1 BeurkG legt die Pflichten und damit auch Möglichkeiten des Notars bei der Beurkundung von Willenserklärungen, damit auch von Testamenten, fest: Der Notar soll Diese Verpflichtun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 1)

Rz. 2 Die mitteilungspflichtigen Stellen (§ 93c AO; § 22a EStG Rz. 1a) haben der DRV Bund (als zentrale Stelle gem. § 81 EStG) nach § 22a EStG verschiedene Daten zu übermitteln (§ 22a EStG Rz. 3 und 5), u. a. die Identifikationsnummer nach § 139b AO, Daten des Leistungsempfängers und Rentenbeträge. Werden diese Daten entgegen § 22a Abs. 1 S. 1 EStG vorsätzlich oder leichtfer...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.4 Formerfordernisse

Im Hinblick auf die Form gibt es keine besonderen Anforderungen. Insbesondere muss eine Selbstanzeige nicht zwingend in Form der amtlichen Erklärungsvordrucke (z. B. KAP/AUS) geschehen. Manche Finanzämter weisen zwar auf eine solche nach ihrer Ansicht bestehende Pflicht hin, wenn eine Selbstanzeige ohne die Vordrucke abgegeben worden ist. Dieser Hinweis gilt jedoch nach zutr...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.2 Besonderheiten im Unternehmensbereich

Da eine Selbstanzeige personenbezogen zu prüfen und vorzubereiten ist, ergeben sich bei einer Mehrzahl an Personen Besonderheiten. Dies betrifft insbesondere Nacherklärungen im Bereich der Unternehmen. Eine Nacherklärung des Unternehmens ist von Selbstanzeigen betroffener Personen zu unterscheiden. Wenn steuerliche Erklärungen zu berichtigen sind, sollte zunächst sollte gekl...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / II. Willenserforschung

Rz. 8 Der Notar hat den tatsächlichen Willen des Erblassers zu erforschen. Er hat darauf zu achten, dass Zweifel und Irrtümer vermieden werden (§ 17 Abs. 1 S. 2 BeurkG). Dabei ist zu klären, ob es zweckmäßig und hilfreich ist, Testamentsvollstreckung anzuordnen, ob Testamentsvollstreckung also überhaupt nötig ist, um die Intentionen des Erblassers umzusetzen.[3] Auch wenn ma...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 33 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig. Danach können die Abwicklungs-, Konstituierungs- und Auseinandersetzungsgebühr grundsätzlich bei der Erbschaf...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / V. Belehrung über die rechtliche Tragweite

Rz. 17 Der Notar wird bei der Beurkundung einer Verfügung von Todes wegen auf die spezifischen Risiken der Testamentsvollstreckung hinweisen. Diese resultieren vor allem aus § 2306 BGB und dem aufgrund dieser Vorschrift gegebenen Risiko, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe, der durch Testamentsvollstreckung beschwert wird, die Erbschaft ausschlägt und den Pflichtteil verla...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Finanzverwaltung

Rz. 71 Für den regelmäßig vorkommenden Fall der Erbschaftsteuer haftet der Testamentsvollstrecker zwar grundsätzlich nicht persönlich. Anderes gilt jedoch, wenn er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich die ihm nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG obliegende Pflicht verletzt, für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen und die Steuer deshalb nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Zuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Zuständig für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist nach Abs. 3 abweichend von § 387 Abs. 1 AO und § 409 S. 1 AO der DRV Bund (als zentrale Stelle gem. § 81 EStG), die bereits nach § 22a Abs. 4 EStG bei den mitteilungspflichtigen Stellen ermittelt, ob sie ihre Pflichten im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens erfüllt haben. Rz. 8 Für das Verfahren gelten die Vo...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Entlastung des Testamentsvollstreckers?

Rz. 82 Oft überschätzt wird die Frage der Entlastung des Testamentsvollstreckers. Es herrscht verbreitet die Ansicht, wer entlastet sei, hafte nicht mehr. Dies ist indessen falsch, denn eine Entlastung gilt immer nur für die Sachverhalte, die denjenigen, die entlastet haben, auch bekannt waren. Streitgegenstand sind aber i.d.R. gerade Sachverhalte, die erst später bekannt we...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / IV. Formulierungspflicht

Rz. 14 Der Testamentsvollstrecker regiert möglicherweise über längere Zeit "mit der toten Hand des Erblassers" weiter und verwaltet Vermögen und Schicksale. Der Notar sollte die Testamentsvollstreckung daher nicht nur als "Appendix" zu den sonstigen Anordnungen sehen, sondern ihnen die nötige Aufmerksamkeit widmen. Dies gilt naturgemäß auch für die Vergütung des Testamentsvo...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / III. Sachverhaltsaufklärung

Rz. 12 Der Notar muss vor der Beurkundung mit den Beteiligten den Sachverhalt aufklären. Erste Frage ist immer, ob die Testierfreiheit gegeben oder etwa durch frühere verbindliche Verfügungen eingeschränkt ist. Zweite Frage ist, ob der künftige Nachlass die richtige Struktur hat. Bei der Sachverhaltsermittlung selbst wird der Notar häufig feststellen, dass der Erblasser seine...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / I. Haftungsproblem

Rz. 65 Nach § 2219 BGB haftet der Testamentsvollstrecker, wenn er die ihm obliegenden Verpflichtungen in seinem Amt schuldhaft verletzt, den Erben, den Vermächtnisnehmern und ggf. auch dritten Personen für den daraus entstandenen Schaden.[60] Mehrere Testamentsvollstrecker haften ggf. als Gesamtschuldner. Dies ist zwingendes Recht, so dass der Erblasser den Testamentsvollstr...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / II. Kritik an der Testamentsvollstreckung durch Banken und Sparkassen

Rz. 8 Naturgemäß begegnen die übrigen im Markt der professionellen Testamentsvollstreckung tätigen Berufsgruppen den Kreditinstituten mit Skepsis. Gerne wird in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Gefahr von Interessenkollisionen hingewiesen, wenn Banken und Sparkassen den Nachlass verstorbener Kunden in ihre Obhut nehmen. Schmitz etwa befürchtet Verstöße gegen die Pflicht z...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / a) Profitestament

Rz. 17 Relativ unproblematisch erscheinen dabei die Fälle, in denen der Bankkunde seinen letzten Willen mittels notariellen Testaments oder Erbvertrags regelt oder sich bei der Abfassung von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten lässt. Das Profitestament ist aus Sicht der professionellen Testamentsvollstrecker stets die vorzugswürdige Variante. Nicht nur die höhere Recht...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Erben und die Vermächtnisnehmer

Rz. 67 Die weitaus überwiegende Anzahl von Haftpflichtprozessen gegen Testamentsvollstrecker wird von den Erben initiiert. Dieser Umstand lässt sich bereits aus der besonderen psychologischen Konfliktsituation heraus erklären:mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 6 Der vom Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung bestimmte Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB) hat dessen Anordnungen zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Die Aufgaben und die Gestaltungsmöglichkeiten zur Testamentsvollstreckung sind vielfältig.[13] Es ist wohl Zimmermann, der das schöne Schlagwort des "superbefreiten und superermächtigten Testamentsvollstrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungstabellen / I. Die Tabellen als Grobraster

Rz. 35 Würde man bei der Ermittlung des Vergütungsgrundbetrages aufhören, wäre nicht ausreichend nach der Art der Testamentsvollstreckung differenziert: Die "Tabellenwerte" sollen nämlich nach ihrem eigenen Anspruch nur die glatte Abwicklung unter normalen Verhältnissen abgelten. Sie decken den Zeitraum bis zur Beendigung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ab; das ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Fachliche Fähigkeiten und Zertifizierung

Rz. 39 Die fachlichen Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind von Fall zu Fall unterschiedlich: So spielen wirtschaftliche Fragen teilweise kaum eine Rolle, z.B. wenn der Nachlass lediglich aus liquidem Vermögen besteht. Hier mag die Zerstrittenheit der Erbengemeinschaft der Grund dafür sein, weshalb eine Auseinandersetzungsvollstreckung angeordnet wurde. Der Test...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Besteuerung der Testame... / d) Gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 7 Im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, z.B. im Rahmen eines Katalogberufes als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder beratender Betriebswirt, darf sich der Freiberufler nach Maßgabe des Satzes 3 der Vorschrift der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, ohne dass seine Tätigkeit damit den Charakter eines Gewerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stolpern und Stürzen / 1 Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) muss der Arbeitgeber ermitteln, ob z. B. Oberflächen bzw. Bodenbeläge geeignet und unbeschädigt sind; Treppen, Leitern oder Gerüste sicher sind; Gefahren ausreichend gekennzeichnet sind; geeignete Schuhe – evtl. als Teil der persönlichen Schutzausrüstung – getragen werden. Der Arbeitgeber kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stolpern und Stürzen / 3.3 Organisation

Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und festgelegte Maßnahmen umgesetzt werden. Dies sind u. a.: Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, z. B. Arbeitsschuhe, die festen Halt geben, mit flachem Absatz und rutschfester, griffiger Sohle. Beim Gehen auf Treppen und Stufen sollte der Handlauf benutzt werden. Beläge auf Treppen und Stufen müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Behördliche Systemkontrolle

Begriff Für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sieht das deutsche Arbeitsschutzsystem neben der Formulierung verbindlicher Vorgaben (Gesetze, Verordnungen etc.) für die Akteure (Organisationen/Unternehmen und Beschäftigten) auch die Überwachung der Umsetzung durch die Akteure selbst (insbesondere Pflicht der Arbeitgeber zur Wirksamkeitskontrolle) sowie durch die s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.1 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 13 Der Lagebericht ist u. a. in zahlreichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Publizitätsgesetzes kodifiziert. Die Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung knüpft dabei zunächst grundsätzlich an die Rechtsform des Unternehmens an. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist die Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Weitere Differenzierungen bezüglich der Pf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.3 Synoptische Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen

Rz. 17 Eine (nicht abschließende) Übersicht über die verschiedenen rechtlichen Kodifizierungen bezüglich Aufstellung, Inhalt, Offenlegung und Prüfung des Lageberichts soll Tabelle 3 geben:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.2 Größenkriterien nach § 1 PublG

Rz. 16 Der § 1 PublG führt zu einer Verpflichtung zur Rechnungslegung für Großunternehmen. Die Rechtsform des Unternehmens ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Die Pflicht zur Rechnungslegung wird ausgelöst, sofern an 3 aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens 2 der 3 in Tabelle 2 aufgeführten Größenkriterien erfüllt sind.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.9 Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses (§ 289 Abs. 4 HGB)

Rz. 52 Durch das am 25.5.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB die Pflicht eingeführt, im Lagebericht auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess einzugehen. Die verpflichteten Kapitalgesellschaften nach § 264d HGB...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.4 Inhalte der unterjährigen Lageberichtserstattung

Rz. 61a Entsprechend § 115 Abs. 4 WpHG hat der Zwischenlagebericht innerhalb des Halbjahresfinanzberichts mindestens folgende Informationen mit Bezug auf den Berichtszeitraum zu enthalten: Angabe wichtiger im Berichtszeitraum eingetretener Ereignisse sowie ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss, Beschreibung wesentlicher Chancen und Risiken für die dem Berichtszeitrau...mehr