Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Regelungszweck

Rn. 9 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Den Regelungszweck konkretisiert die Gesetzesbegründung wie folgt (BT-Drucks 17/13562, 9): Die im Wege entgeltlicher Übertragung von Verpflichtungen mögliche steuerwirksame Realisation stiller Lasten (vgl BFH v 17.10.2007, I R 61/06, BStBl II 2008, 555; BFH v 26.04.2012, IV R 43/09, BStBl II 2017, 1228) führt zu "Steuerausfallrisiken in Milli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG ist (in Verbindung mit § 5 Abs 7 EStG) eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rspr zur bilanziellen Abbildung einer entgeltlichen Übertragung/Übernahme bisher nicht bzw nicht zum vollen Wert passivierter Verpflichtungen. Die Regelung wurde iRd AIFM-StAnpG v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) in das EStG eingefügt. Rn. 4 Stand: EL 151 – E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anschaffung

Tz. 16 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Gegenstand der Sachanlagen, der als Vermögenswert ansatzpflichtig ist, muss erstmals zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden (IAS 16.15). Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuern, aber nach Abzug von Anschaffungspreisminderungen, wie Rabatte, Boni ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 130 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Ausweis von Verpflichtungen, die keinem gegenseitigen Austauschverhältnis zuordenbar sind, kann nicht mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte unterbleiben, da ihnen kein kompensierender Gegenleistungsanspruch gegenübersteht. Sie sind vielmehr zu passivieren, sobald und soweit sie rechtl. entstanden o...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / b) Getrennte Festsetzung

Rz. 17 Deutlich wird das Quotenvorrecht, wenn die Kosten getrennt festgesetzt werden. Beispiel 3: Wie Beispiel 1 (siehe Rdn 7), jedoch hat der Mandant nur zu 30 % gewonnen und zu 70 % verloren. Das Gericht entscheidet mit entsprechender Kostenquote. Der einfachere Weg, das Quotenvorrecht durchzusetzen, besteht darin, nicht die Kostenausgleichung nach § 106 ZPO zu betreiben, s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Objektive Pflichtwidrigkeit

Rz. 7 Dieses bis zur Kodifikation des Schuldrechts ungeschriebene und nunmehr in § 280 Abs. 1 BGB normierte Tatbestandsmerkmal der Verschuldenshaftung begrenzt die Verantwortlichkeit aus Gründen, die sich aus Gestaltung und Inhalt der jeweiligen Rechtsbeziehung ergeben, nicht hingegen aus einer individuellen Einstellung oder intellektuellen Schwäche des Pflichtigen. Für ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kleine/mittlere Betriebe iSd § 7g EStG (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 3)

Rn. 77 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Durch Alt 3 wird die Pflicht zur Aufwandsverteilung für Übertragungen durch kleine und mittlere Unternehmen suspendiert. § 4f EStG verweist insoweit auf die Gewinngrenze des § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG und stellt auf deren Unterschreitung am Schluss des vorangehenden Wj, nicht auf den Übertragungszeitpunkt ab. Infolge der Änderung des § 7g EStG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Durchsetzung der weiteren Vergütung

Rz. 39 Zwecks Pflege des Mandatsverhältnisses sollte der Anwalt von der Möglichkeit der Festsetzung einer weiteren Vergütung nur restriktiv Gebrauch machen. Bleibt ihm keine andere Wahl, um seine volle Entlohnung zu erreichen, ist die Situation häufig dann besonders angespannt, wenn bei Fälligkeit der weiteren Vergütung noch nicht alle dafür erforderlichen Raten gezahlt sind...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Amtspflicht der Staatskasse

Rz. 22 Reichen die bei Beendigung des Verfahrens eingegangenen Zahlungen der Partei nicht, um alle zu ihren Lasten gehenden Kosten einschließlich der vollen Vergütung eines Wahlanwalts (§ 13) des beigeordneten Anwalts abzudecken, muss der Kostenbeamte (Nr. 4.1 DB-PKHG) für die Staatskasse die angeordneten Zahlungen so lange weiter einfordern, wie die Verpflichtung der Partei...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. ist hier zuzustimmen. Im vorliegenden Fall hat der Antragsgegner als VKH-Partei seine Verpflichtung gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz, nämlich sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung – hier sogar nach einem mehrfachen Wohnungswechsel – bei der jeweiligen Meldebehörde umzumelden, nicht erf...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Verschwie... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg, da die zulässige Klage überwiegend begründet ist. 1. Der Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, den Notar T. von seiner notariellen Schweigepflicht zu befreien hinsichtlich des Inhalts des gemeinschaftlichen notariellen Testaments des Vaters des Klägers vom 21.8.2012, UR-Nr. 115/2012 zu befreien, ist gem...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Künftige betriebliche Verluste

Tz. 71 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für künftige betriebliche Verluste besteht ein Rückstellungsverbot (IAS 37.63). Dies ergibt sich aus der Anwendung der Definitionskriterien für Schulden und den Ansatzkriterien für Rückstellungen, wie auch in IAS 37.64 klargestellt wird. Zwar führen die künftigen Verluste möglicherweise zu einem künftigen Mittelabfluss, da die künftigen Verlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausweis von Fehlbeträgen im Anhang

Rn. 653 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ergänzt wird das Passivierungswahlrecht für Altzusagen des Art. 28 Abs. 1 EGHGB durch die aus Abs. 2 folgende Verpflichtung, Fehlbeträge im Anhang anzugeben. Konkret heißt es: "Bei Anwendung des [... Abs. 1 müssen KapG, d.Verf.] die in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsatz der Unternehmensfortführung

Rn. 289 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Eine wesentliche Grundannahme für die Ermittlung des Erfüllungsbetrags von Rückstellungen liefert die in § 252 Abs. 1 Nr. 2 enthaltene Fortführungsprämisse. Danach ist die Höhe einer Verpflichtung unter der Annahme ihrer planmäßigen Erfüllung i. R. d. zukünftigen UN-Tätigkeit zu schätzen (vgl. Fülbier/Kuschel/Selchert, HdR-E, HGB § 252; Wink...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rückstellungskategorien

Rn. 127 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Fasst man die Überlegungen zur sachlichen und zeitlichen Abgrenzung des Saldierungsbereichs von Dauerschuldverhältnissen zusammen, sind drei Kategorien möglicher Rückstellungen mit Schuldcharakter bei diesen Rechtsgeschäften zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 600 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Altersversorgungsverpflichtungen sind die auf unmittelbaren oder mittelbaren Versorgungszusagen beruhenden Verpflichtungen von UN gegenüber ihren AN – oder denen gleichgestellten Personen (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung zu erbringen. Die Verpflichtungen können Geld- oder Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift, durch die maßgeblichkeitsbrechend bei Übertragung von Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten Passivierungsbeschränkungen (Ansatzverboten, -beschränkungen, Bewertungsvorbehalten) unterlegen haben, die Aufwandswirkung der Realisation stiller Lasten zeitlich gestreckt wird. Die Vorsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

Rn. 619 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die bereits verursachten, aber noch nicht zu zahlenden Beitragslasten für vom PSVaG zu sichernde Versorgungsanwartschaften sind keine vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen, da ihr Wert einmalig im Jahr 2006 festgestellt wurde und somit nicht mehr ungewiss ist. Es handelt sich bei diesem Wert um den Barwert einer Zeitrente. Alle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Interne vollständige Erfüllungsübernahme

Rn. 27 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Tritt ein Dritter gegenüber dem Gläubiger in eine bestehende Verpflichtung neben dem bisherigen Schuldner ein und verpflichtet sich im Innenverhältnis, den bisherigen Schuldner – abweichend von der gesetzlichen Grundregel (§ 426 Abs 1 S 1 BGB) – von der Verpflichtung vollständig freizustellen, ist die Inanspruchnahme des ursprünglich Verpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung

Rn. 30 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Erfüllungsübernahme liegt ein Vertrag zwischen Schuldner und (Erfüllungs-)Übernehmer zugrunde, durch den sich Letzterer verpflichtet, eine Verpflichtung des Schuldners zu erfüllen, ohne sie zu übernehmen. Im Gegensatz zur Schuldübernahme (s Rn 20) und zum Schuldbeitritt (s Rn 26) erwirbt der Gläubiger durch die Erfüllungsübernahme keine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestände

Rn. 42 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f Abs 1 S 1 EStG spricht zunächst das Transfersubstrat an, nämlich infolge eines Ansatzverbots, einer Ansatzbeschränkungen und/oder eines Bewertungsvorbehalts nicht oder nicht zum "vollen Wert" ausgewiesene Verpflichtungen (s Rn 43ff). Weiteres Tatbestandsmerkmal ist die Übertragung solcher Verpflichtungen unter Realisation stiller Lasten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff der unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtung

Rn. 631 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Eine unmittelbare Altersversorgungsverpflichtung liegt vor, wenn sich das UN gegenüber dem Begünstigten verpflichtet hat, die Versorgungsleistung selbst (unmittelbar), d. h. ohne Einschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers (Lebensversicherer, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) zu erbringen. Am Charakter einer unmi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Voll- versus Ansammlungsrückstellungen

Tz. 122 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Zugangsbewertung von Verpflichtungen, deren Umfang rechtlich und wirtschaftlich im Zeitablauf sukzessive zunimmt (= echte Ansammlungsrückstellungen, zB Rekultivierungsverpflichtungen), oder deren Umfang – von Kostensteigerungen abgesehen – im Zeitablauf nicht weiter zunimmt (= unechte Ansammlungsrückstellungen, zB Abbruch- und Entfernung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Onerous contract

Tz. 25 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein belastender Vertrag (onerous contract) ist gem. IAS 37.10 definiert als Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung den erwarteten Nutzen aus dem Vertrag übersteigen. Die negative Differenz (= Verpflichtungsüberschuss) aus einem solchen belastenden Vertrag wird im deutschen Handelsrecht üblic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Unmaßgeblichkeit steuerrechtlicher Passivierungsvoraussetzungen

Rn. 635 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückstellungsbildung ist zwischen den steuerrechtlichen und den handelsrechtlichen Anforderungen zu unterscheiden. So ist die Bildung einer Pensionsrückstellung in der StB gemäß § 6a Abs. 1 EStG u. a. nur dann zulässig, wenn die Zusage schriftlich erteilt und dem Versorgungsberechtigten ein Rechtsanspruch ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einzelbewertungsgrundsatz

Rn. 271 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Grundsatz der Einzelbewertung grenzt die bei der Schätzung der notwendigen Rückstellungsbeträge zu berücksichtigenden Daten in sachlicher Hinsicht ab. Indem er die gesonderte Bewertung sämtlicher am BilSt bestehenden Verpflichtungstatbestände vorschreibt, stellt er klar, dass der Wertansatz einer Rückstellung nur anhand der individuellen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Teilbetriebsveräußerung/-aufgabe (§ 4f Abs 1 S 3 Alt 1, S 4–6 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erfolgt im Zuge einer Teilbetriebsveräußerung/-aufgabe der Zurechnungswechsel einer Verpflichtung, ordnet § 4f Abs 1 S 4 EStG an, dass ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand aus der Realisation stiller Lasten zu vermindern ist, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Anders ausgedrückt: Die Verte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff und Wirkungsweise einer "zugriffsfreien" Auslagerung (Outsourcing)

Rn. 660 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das BilMoG hat den in § 246 Abs. 2 Satz 1 festgelegten Grundsatz, dass VG nicht mit Schulden verrechnet werden dürfen, beibehalten. Allerdings fügte es sogleich in Satz 2 des § 246 Abs. 2 eine bemerkenswerte Ausnahme von diesem Grundsatz ein, indem es für "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Bewertung zugesagter Anpassungen

Rn. 696 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Barwert des Rentenerhöhungsbetrags aus der Anpassung ist bei unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter dem Posten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B. 1.) auszuweisen. In diesen Posten ist auch der Wert der Rentenerhöhung aus Anpassungen von mittelbaren Pensionsverpflichtungen aufzunehmen, wenn d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Vorschriften des IAS 37 sind von allen Unternehmen grundsätzlich für jede Art von Rückstellung, Eventualverbindlichkeit und Eventualforderung anzuwenden, wobei die Begriffe "Rückstellung", "Eventualverbindlichkeit" und "Eventualforderung" und damit der positive Anwendungsbereich in IAS 37.10 geregelt ist (vgl. hierzu Tz. 14 ff.). Für publi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Passivierung unmittelbarer Altersversorgungsverpflichtungen

1. Begriff der unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtung Rn. 631 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Eine unmittelbare Altersversorgungsverpflichtung liegt vor, wenn sich das UN gegenüber dem Begünstigten verpflichtet hat, die Versorgungsleistung selbst (unmittelbar), d. h. ohne Einschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers (Lebensversicherer, Pensionskasse, Pensionsfonds oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Sieben- und zehnjähriger Durchschnittszins für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 680 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Um die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen zu vereinfachen, erlaubt der Gesetzgeber in § 253 Abs. 2 Satz 2 das generelle Unterstellen einer Restlaufzeit von 15 Jahren anstelle der exakten Ermittlung der Restlaufzeit gemäß Satz 1. Bei der pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren betrug der Zins der RückAbzinsV z. B. am Jahresende 2019...mehr

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zfs 06/2021, Wirksamkeitsko... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1 c) Die Revision der Kl. ist aber nicht begründet." aa) Widerklageantrag zu 1) Das BG hat den von der Kl. verwendeten § 4 (1) Buchst. c) ARB im Ergebnis zu Recht als unwirksam angesehen, soweit die Worte “und den Gegner' betroffen sind. [Unwirksamkeit der Regelung zur Berücksichtigung gegnerischen Vorbringens] (1) Auslegung der Klausel Die Auslegung von § 4 (1) Buchst. c...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Entstehung und Erlöschen des Anspruchs

Rz. 244 Voraussetzung für die Entstehung des Vergütungsanspruchs des Pflegers ist neben der Wirksamkeit der Bestellung der Beginn der konkreten abgerechneten Tätigkeit.[452] Zur Wirksamkeit der förmlichen Bestellung bedarf es der (mündlichen) Verpflichtung durch das Gericht, §§ 1915 Abs. 1, 1789 BGB.[453] Tätigkeiten vor der Verpflichtung sind grds. nicht vergütungsfähig.[454...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff "mittelbarer Altersversorgungsverpflichtungen" und Einstandspflichten des Unternehmens

a) Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff Rn. 791 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Begriff der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ableiten. Der Satz 2 des Abs. 1 des Art. 1 EGHGB spricht zwar nicht von Altersversorgungsverpflichtungen wie das HGB in § 253 Abs. 1 Satz 3 und in § 246 Abs. 2 sowie § 253 Abs. 2 Satz ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung der Einstandspflichten

Rn. 796 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die vorab geschilderten Einstandspflichten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 794f.) können recht unterschiedlicher Natur sein. Es kommt darauf an, obmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Passivierungswahlrecht für Erhöhungen von Altzusagen

Rn. 644 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das Passivierungswahlrecht gilt nicht nur für die ursprünglich erteilten Altzusagen, sondern auch für ihre Erhöhungen. Hierfür sprechen zwei Gründe: Zum einen ist nicht nur jede Pensionsverpflichtung gegenüber einer bestimmten Person eine Schuld für sich (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3), sondern auch ein einheitlicher (negativer) VG. Es wäre widers...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Über- und Unterdeckung von Altersversorgungsverpflichtungen durch Vermögensgegenstände

Rn. 662 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Altersversorgungsverpflichtungen können am BilSt durch das "zugriffsfrei" ausgelagerte Vermögen, das mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 4), mehr als gedeckt sein (Überdeckung) oder es kann eine Unterdeckung vorliegen. Im Fall der Überdeckung ist der überschießende Teil in der Bilanz unter dem Sonder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Keine Bilanzierung der Altersversorgungsverpflichtungen bei deren Deckung durch "zugriffsfrei" ausgelagerte Vermögensgegenstände

a) Begriff und Wirkungsweise einer "zugriffsfreien" Auslagerung (Outsourcing) Rn. 660 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das BilMoG hat den in § 246 Abs. 2 Satz 1 festgelegten Grundsatz, dass VG nicht mit Schulden verrechnet werden dürfen, beibehalten. Allerdings fügte es sogleich in Satz 2 des § 246 Abs. 2 eine bemerkenswerte Ausnahme von diesem Grundsatz ein, indem es für "Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung "normaler Versorgungszusagen"

a) Pensionsrückstellung als Erfüllungsbetrag Rn. 673 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Pensionsrückstellung ist der am jeweiligen BilSt maßgebliche Erfüllungsbetrag für die künftigen Versorgungszahlungen. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 1 Satz 2, der besagt, dass Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen sind....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Altersteilzeit

Rn. 615 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Es existieren in der Praxis zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell (Gleichverteilungsmodell genannt) ist der AN während des gesamten Altersteilzeit-Zeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell (Blockmodell genannt) arbeitet der AN während der ersten Hälfte des Altersteilzeit-Zeitraums weiterhin ganztägig. Währe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Fehlerhaftigkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 4 Die Fehlerhaftigkeit der Vereinbarung muss auf einem Verstoß gegen die Erfordernisse des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 beruhen. Diese Aufzählung ist abschließend. Nicht von der Rechtsfolge des § 4b erfasst sind daher Verstöße gegen § 3a Abs. 3[7] und 4, § 4 und § 4a Abs. 3. Auch für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 gilt die Rechtsfolge des § 4b n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fortgeltung von vor BilMoG schon zu erfüllenden Anhangangaben

aa) Angabe der Unterbewertung bei vor dem Jahr 1987 erteilten Versorgungszusagen (Altzusagen; Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Rn. 728 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 nicht gebildet zu werden, wenn die Versorgungszusage vor dem 01.01.1987 erteilt wurde (Altzusage). Dies gilt auch für Erhöhungen von Altzusagen,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung der künftigen Versorgungszahlungen

aa) Gehalts- und Rententrends Rn. 674 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Aufgrund des Gebots der "vernünftigen kaufmännischen Beurteilung" (§ 253 Abs. 1 Satz 2) müssen voraussichtliche künftige Anhebungen der Versorgung für Versorgungsanwartschaften und vermutliche künftige Erhöhungen laufender Rentenzahlungen realitätsnah abgeschätzt werden. Derartige Anhebungen können sich aus Lohn-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erweiterte Anhangangaben aus dem BilMoG

aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen Rn. 742 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Gesetzlich vorgegebener Rechnungszins (RückAbzinsV)

Rn. 679 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen, die Verpflichtungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bewerten, mit einem Durchschnittszins abzuzinsen, der dieser Restlaufzeit entspricht. Dieser Zins wird von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben, wobei sie die Vorgaben der RückAbzinsV zu beachten ha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsatz: Passivierungspflicht

a) Passivierungspflicht aa) Allgemeines Rn. 634 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Unmittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind aufgrund des § 249 Abs. 1 Satz. 1 grds. voll zu passivieren. Da § 249 erstmals auf GJ anzuwenden war, die nach dem 31.12.1986 begannen (vgl. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EGHGB), war z. B. zum Ende eines GJ, das vom 01.10.1986 bis zum 30.09.1987 reichte – auch f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Zugriffsfreie Auslagerung von Vermögensgegenständen: Bewertung, Erfolgsrechnung, Übergangsregelungen und Anhangangaben

a) Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen und der Vermögensgegenstände aa) Bewertung der ausgelagerten Altersversorgungsverpflichtungen Rn. 754 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 sind Altersversorgungsverpflichtungen insoweit nicht beim zusagenden UN zu bilanzieren, wie sie durch "zugriffsfrei" ausgelagerte VG gedeckt sind. Die Altersversorgungsverpflic...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / II. Objektive und subjektive Anforderungen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

Voraussetzung für eine Aufhebung der VKH-Bewilligung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist zunächst, dass der Partei durch Beschluss VKH bewilligt worden ist. Er ermöglicht in bestimmten Fällen eine nachträgliche Korrektur der getroffenen Entscheidung (MüKo-ZPO/Wache, 6. Aufl., 2020, § 124 Rn 2). Ein solcher Fall ist gegeben, wenn die Partei ihrer Verpflichtung gem. § 120a Abs. 2 ...mehr