Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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ZErb 11/2020, Gesetzesinitiative aus Niedersachsen für herrenlose Konten

Das Land Niedersachsen hat am 29.6.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat eingebracht (Bundesrat, Drucksache 379/20). Als § 2027a BGB, also unter Erbschaftsanspruch, soll folgender Paragraf hinzugefügt werden: Zitat "(1) Das Bundesamt für Justiz wird die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geltendmachung

Rz. 1063 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat während des gesamten Strafverfahrens darauf zu achten, ob ggf. BVV der Heranziehung von Beweismitteln entgegenstehen. BVV können bereits gegen einen Anfangsverdacht (s. Rz. 124) sprechen. Im Ermittlungsverfahren sind sie zudem im Zusammenhang mit dem erforderlichen Tatverdacht bei der Anordnung von Zwangsmaßnahmen von Bedeutung. BVV...mehr

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FF 11/2020, Reform des Vorm... / Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt: "Stärkung der Personensorge und selbstbestimmtes Handeln – das sind die Leitlinien der Reform d...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / XI. Verfahren

Nach § 219 Nr. 2 FamFG sind die Versorgungsträger am Verfahren zu beteiligen, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die der Arbeitgeber zur finanziellen Absicherung seiner Versorgungszusage gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten abgeschlossen hat, sind nicht Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich. Der Träger der ...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / 1 Gründe:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob ein in § 7 der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zugunsten der Beklagten und deren Ehemann, Herrn M. B., im Wege des Vorvermächtnisses eingeräumtes lebenslanges Wohnungsrecht bei der Berechnung des der Klägerin zu- stehenden Pflicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sog. Vorspiegelungsstraftaten (§ 385 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 18 Ziff. 1 Satz 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 18). Rz. 19 [Autor/Stand] Gemäß § 385 Abs. 2 AO finden die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 385–408 AO bei dem "Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde auf die Erlangung von Vermögensvorteil...mehr

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zfs 11/2020, Abschnittsbezo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 2. Die Rechtssache hat nicht die von ihm geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). [11] Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Regelung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 2 Aus den Gründen

A. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde ist zwar nach §§ 56 Abs. 2 S. 1,33 Abs. 3 S. 1, 1 Abs. 3 RVG statthaft, aber verfristet. Denn die Beschwerde ist nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG beim SG eingelegt worden. Der Beschluss des SG ist dem Beschwerdeführer laut Empfangsbekenntnis am 28.4.2020 zugestellt worden....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot des Selbstbelastungszwangs

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 16). Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor § 393 Rz. 106; ferner: Bosch, Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht, 1998; Joecks, Der nemo-tenetur-Grundsatz und das Steuerstrafrecht, in FS Kohlmann, 2003, S. 451; Matt, Nemo tenetur se ipsum accusare – Europäische Persp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Anspruch auf rechtliches Gehör

Ergänzender Hinweis: Nr. 2, 45, 46, 49–53 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 2, 45 f., 49 ff.). Rz. 147 [Autor/Stand] Von besonderer Bedeutung für die Stellung des Beschuldigten ist der durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör, der sich auch in Art. 6 MRK findet. Danach dürfen sich richterliche Entscheidungen nur auf solche Tatsachen und Beweisergebni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

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FF 11/2020, Ordnungsgeld we... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit ihrer sofortigen Beschwerde wendet sich die Mutter und Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22.5.2020, mit dem ihr wegen Zuwiderhandlungen gegen eine Regelung des Umgangs ein Ordnungsgeld auferlegt worden war. Es besteht gemeinsame elterliche Sorge der Eltern. [2] Mit Beschl. vom 15.8.2018 hatte das Familiengericht Langen den Umgang ...mehr

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AGS 11/2020, Keine Beschwer... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. Die angegriffene Festsetzung des Gegenstandswerts durch das VG erfolgte für ein Verfahren, mit dem die Antragsteller eine Verpflichtung der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO begehrten, sich unter Aufhebung der ergangenen Ablehnung des Aufnahmegesuchs durch die griechischen Behörden für den Antrag auf internation...mehr

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zfs 11/2020, Leistungspflic... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat den mit der Klage geltend gemachten Regressanspruch jedenfalls im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Denn die Kl. war nicht nur im Außenverhältnis gegenüber dem Unfallgegner zur Erbringung der Haftpflichtversicherungsleistung gem. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG verpflichtet, sondern auch im Innenverhältnis zum Bekl." Dabei mag es zwar auf der Grundlage ihres Vorbringen...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / 1. Der Wille des Gesetzgebers

Hinsichtlich des Willens des Gesetzgebers gilt es zwei Aspekte zu unterscheiden: den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers von 1896 und denjenigen des Stiftungsrechts-Reformgesetzgebers von 2002[14]. Ersteren hat Wochner einer eingehenden Analyse[15] unterzogen (auf welche sich das OLG Köln, im Wesentlichen stillschweigend,[16] bezieht); seine Darstellung trifft im Prinzip ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / II. Schneller Vaterschaftstest bei "Mehrverkehr"?

Pränatale Vaterschaftstests sind, ausgenommen bei einem Sexualdelikt nach den § 176 – 179 StGB, das zur Schwangerschaft führte, unzulässig (§ 17 Abs. 6 GenDG). Damit soll verhindert werden, dass die Frage der Abstammung, aber auch andere in diesem Zusammenhang ermittelte Kriterien.[18] Einfluss auf die Entscheidung eines etwaigen Abbruchs der Schwangerschaft haben können.[19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Auskunftsersuchen an die Presse

Schrifttum: Fehn, Auskunftsansprüche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei anonymer Werbung in den Medien, AfP 2006, 431; Gehm, Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, ZWH 2016, 393; Meyerhoff, Die Bekämpfung von Schwarzarbeit – Eine systematische Darstellung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes für die Praxis, NWB 2006, 827; Vahle, Sammelauskunftser...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Hauptfeststellungszeitraum

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Zeitabstand zwischen einer Hauptfeststellung und der darauf folgenden Hauptfeststellung wird allgemein als Hauptfeststellungszeitraum bezeichnet. Diese Begriffsbestimmung umfasst also den Zeitabstand zwischen dem Hauptfeststellungszeitpunkt der einen Hauptfeststellung und dem Hauptfeststellungszeitpunkt der nächsten Hauptfeststellung. Obwohl dieser B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Arten der Kenntniserlangung

Ergänzender Hinweis: Nr. 131, 132, 134 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 131 f., 134). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 397 Rz. 9. Rz. 128 [Autor/Stand] Ermittlungsverfahren kommen im allgemeinen Strafrecht i.d.R. aufgrund von Anzeigen in Gang (s. § 397 Rz. 10 f.). Rz. 129 [Autor/Stand] Im Steuerstrafprozess ergeben sich die Verdachtsmomente wegen der besonderen Gegebenheiten abe...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / 2. Sonstige Argumente (Systematik; Teleologie)

Der historische Gesetzgeberwille bildet, jedenfalls dann, wenn er wie hier, noch sehr frisch ist, ein starkes Argument. Gleichwohl gilt es die übrigen Argumente, die für die Beurkundungsbedürftigkeit ins Feld geführt werden, im Folgenden näher zu beleuchten: Das systematische, auch vom OLG Köln[28] herangezogene Argument, wonach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB die gegenüber § 81 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Ergänzender Hinweis: Nr. 56–69 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56 ff.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestim...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 98 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 98). Schrifttum: Bachmann, Einheitlicher Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, NJW 1999, 2414; Biernat, Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, JuS 2004, 401; Bosbach, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2015; Dörn, Steuerstrafrecht – Rechtsschutz bei abgeschlossenen Durchsuchungen, Stbg 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einstellung des Verfahrens

Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer Verfolgung i...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Terminsgebühr: Wer muss (sich) mit wem (be)sprechen?

Die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG beträgt 1,2. Sie entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Ausgenommen von Verkündungsterminen lösen alle gerichtlichen Termine eine Terminsgebühr aus. Die Gebühr für außergerichtliche Termine und Bespre...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Steuerliche Gutachten in Abgrenzung zu Rat und Auskunft

Insbesondere im Rahmen der Beurteilung steuerlicher Tatbestände, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind, spielt die Erstellung steuerlicher Gutachten eine wichtige Rolle. Erstellt der Steuerberater für seinen Mandanten ein Gutachten, richtet sich die Vergütung nach § 22 StBVV. Diese Vorschrift gilt allerdings nur für Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG, also nur für...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 91 Der Codice civile enthält keine Generalklausel, nennt aber in Art. 143 c.c. einzelne Ehepflichten: gegenseitige Treuepflicht,[121] Beistandspflicht [122] und Pflicht zur Zusammenarbeit und zum Zusammenwohnen (obbligo reciproco alla fedeltà, assistenza, collaborazione und coabitazione). Es handelt sich um persönliche, grundsätzlich nicht einklagbare Verpflichtungen, der...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Verpflichtung zur ehelichen Gemeinschaft

Rz. 26 Das englische Recht kennt zwar im Prinzip die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft. Klagen auf Herstellung dieser Lebensgemeinschaft sind jedoch ebenso ausgeschlossen wie Abwehr- oder Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Ehestörungen.[32]mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 45 Anders als beispielsweise im deutsche Recht stellt das FamG FBiH bei der Regelung der Rechte und Pflichten der Ehegatte nicht die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft an erste Stelle, sondern die Tatsache, dass beide Ehegatten gleichberechtigt sind (Art. 30 Abs. 1). Erst danach wird die Verpflichtung der Ehegatten, "einander treu zu sein, sich gegenseitig zu achte...mehr

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Deutschland / 1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 32 Nach der Generalklausel des § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. Diese allgemeine Verpflichtung konkretisiert das Gesetz nicht, sondern stellt es den Ehegatten anheim, ihre Ehe nach den eigenen Vorstellungen auszugestalten. So macht das Gesetz keine Vorgaben für die Haush...mehr

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Frankreich / 1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 47 Nach Art. 212 CC sind die Ehegatten einander zu gegenseitigem Respekt, Treue, finanzieller Hilfeleistung und persönlichem Beistand ( respect , fidélité, secours, assistance ), nach Art. 215 Abs. 1 CC ferner zur ehelichen Lebensgemeinschaft (communauté de vie) verpflichtet. Hierunter ist insbesondere das Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft, die Pflicht zur Geschlecht...mehr

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Ungarn / I. Rechte und Pflichten der Ehegatten im Allgemeinen

Rz. 36 Das in Folge der Eheschließung zwischen den Ehegatten entstandene Verhältnissystem enthält zahlreiche Rechte und Pflichten und hat sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Elemente. Gesetzlich ist von diesen das Ehegüterrecht am eingehendsten[39] geregelt. Rz. 37 Vier Elemente der persönlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten sind im Ptk. ausdrücklich ge...mehr

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Polen / 1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 50 Die Ehegatten haben in der Ehe die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft, zum Beistand und zur Treue sowie zum Zusammenwirken zum Wohl der Familie verpflichtet (Art. 23 FVGB). In allen wesentlichen Angelegenheiten entscheiden sie gemeinsam. Können sie sich nicht einigen, so kann jeder von ihnen eine gerichtliche Entscheidung...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft; Haftung

Rz. 129 Ebenso wie das FamG FBiH schreibt das FamG RS keine Verpflichtung der Ehegatten zur gemeinsamen Lebensführung vor. Die persönlichen Rechte und Verpflichtungen der Ehegatten entsprechen denjenigen im FamG FBiH, wobei allerdings, anders als in diesem, die Treuepflicht und das Recht, über die Geburt von Kindern zu entscheiden, in den diesbezüglichen Art. 39–42 FamG RS n...mehr

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Österreich / 2. Pflicht zum gemeinsamen Wohnen

Rz. 55 Für Ehegatten besteht grundsätzlich eine Pflicht zum gemeinsamen Wohnen (§ 90 ABGB). Bei gerechtfertigten Gründen kann aber ein Ehegatte die Verlegung der gemeinsamen Wohnung verlangen. Dem muss der andere entsprechen, außer er hat gerechtfertigte Gründe von zumindest gleichem Gewicht, nicht mitzuziehen (§ 92 Abs. 1 ABGB). Die gesonderte Wohnungnahme ist zulässig, wen...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, gemeinsamer Wohnsitz

Rz. 23 Art. 215 CC bestimmt, dass die Eheleute gehalten sind, zusammenzuwohnen. Beide müssen sich also auf einen gemeinsamen Wohnsitz einigen. Gelingt dies nicht, so kann der Familienrichter über diesen Wohnsitz entscheiden, nachdem er die Beweggründe jedes Ehegatten angehört hat. Eine Gerichtsentscheidung kommt in der Praxis jedoch kaum vor. Die richterliche Befugnis allein...mehr

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Tschechische Republik / 1. Allgemeine Rechte und Pflichten

Rz. 29 Die Ehegatten sind verpflichtet, gemeinsam zu leben, sich die Treue zu halten, gegenseitig ihre Würde zu respektieren, sich zu unterstützen, sich gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern und ein gesundes familiäres Umfeld zu schaffen (§ 687 BGB). Über Familienangelegenheiten entscheiden die Ehegatten gemeinsam. Sie sind verpflichtet, die Bedürfnisse ihrer Familie entsprech...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.1.5 Fristen und Termine

Ein Quartalsabschluss umfasst alle für die Kostenrechnung typischen Arbeiten und ist sehr zeitaufwändig. Auf der anderen Seite gehört diese Aufgabe zu den ursprünglichen Obliegenheiten in der Kostenrechnung und liefert viele Werte auch für die weitere Arbeit. Bezüglich der notwendigen Arbeiten und der Termine besteht kaum Spielraum. Stichtage sind der 31. März, der 30. Juni ...mehr

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Niederlande / 1. Elterliches Sorgerecht

Rz. 118 Grundsätzlich steht jeder Minderjährige unter der Sorge eines Volljährigen. Diese Verantwortung ist entweder (gemeinsame) elterliche Sorge oder (gemeinsame) Vormundschaft (Art. 1:245 BW). Die elterliche Sorge wird durch beide Eltern des Minderjährigen gemeinsam oder durch einen Elternteil allein wahrgenommen.[139] Die Vormundschaft wird durch eine andere Person als e...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Niederlande / III. Rechtsfolgen

Rz. 148 Durch die registrierte Partnerschaft entsteht – wie bei der Ehe – zwischen dem einen Partner und den Blutsverwandten des anderen Partners eine Schwägerschaft nach Maßgabe von Art. 1:3 Abs. 2 BW.[184] Auch hinsichtlich des Rechts zum Gebrauch des Geburtsnamens des anderen sind registrierte Partner Verheirateten gleichgestellt (Art. 1:9 BW). Die Titel 6–8 von Buch 1 BW...mehr

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Ungarn / 1. Allgemeines

Rz. 47 Die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe treten mit der Eheschließung bzw. mit dem Beginn der vorehelichen Lebensgemeinschaft ein und ihre zeitliche Geltung ist mit dem Bestehen der Lebensgemeinschaft verbunden.[51] Sie betreffen die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten untereinander (im Innenverhältnis) sowie gegenüber Dritten (Außenverhältnis) während der Ehe b...mehr

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Frankreich / cc) Während der Ehe begründete Verbindlichkeiten

Rz. 77 Nach Art. 1413, 1418 CC haften für während der Ehe eingegangene Verbindlichkeiten im Außenverhältnis das Eigengut des handelnden Ehegatten und das Gesamtgut, nicht aber das Eigengut des anderen Ehegatten. Vermögenserträge und Einkünfte des nichthandelnden Partners nehmen gem. Art. 1414 Abs. 1 CC wiederum insofern eine Sonderstellung ein, als eine Vollstreckung in dies...mehr

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Portugal / III. Ehelicher Unterhalt

Rz. 43 Die Unterhaltspflicht der Eheleute ergibt sich aus Art. 1675 CC über die Beistandspflicht, die in Abs. 1 ausdrücklich die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, und die Lasten des familiären Lebens umfasst. Dabei handelt es sich um eine wechselbezügliche unmittelbar aus der Eheschließung herrührende Verpflichtung; sie ist umfänglich zu verstehen und umfasst neben den ma...mehr

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Russland / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 41 Das Kollisionsrecht der Ehefolgen wird durch Art. 161 FGB geregelt. Danach ist für die Ehewirkungen das Recht des Staates maßgeblich, in dem die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz haben. Mangels eines gemeinsamen Wohnsitzes kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Hatten die Ehegatten keinen gemeinsam...mehr

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Ukraine / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 38 Die Ehe begründet weitere persönliche Rechte und Pflichten der Ehegatten, deren fehlende Verwirklichung bzw. Nichterfüllung ein Scheidungsgrund sein kann:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / f) Haftung

Rz. 69 Bezüglich der Vermögenshaftung (responsabilità patrimoniale) haftet das Gesamtgut für die in Art. 186 c.c. genannten Verbindlichkeiten, nämlich:mehr

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Portugal / III. Trennung

Rz. 64 Die der Scheidung gesetzessystematisch nachgeordnete gerichtliche Trennung ist wie die Scheidung in zwei Formen vorgesehen: die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen und die streitige Trennung.[67] Nach der Generalverweisung in Art. 1794 CC sind die für die Scheidung geltenden Vorschriften auf die Trennung entsprechend anzuwenden, mithin kommt auch ein Verfahren mit ...mehr