Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausnahme: Passivierungswahlrecht für Altzusagen

a) Fortgeltung des Passivierungswahlrechts für Altzusagen Rn. 641 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Grundsatz der Passivierungspflicht für Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 634) wird durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB eingeschränkt. Nach dieser Regelung braucht für eine "laufende Pension oder eine Anwartschaft auf eine Pension aufgrund einer unmittelbare...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine Erklärung im Antrag erforderlich

Rz. 76 Abs. 5 S. 4 enthält die dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt auferlegte Verpflichtung, nach Beantragung der Festsetzung erhaltene Zahlungen unverzüglich anzuzeigen. Der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt muss deshalb im Festsetzungsantrag keine Erklärung dazu geben, dass nach Stellung des Festsetzungsantrages erhaltene Zahlungen unverzüglic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verteilungswahlrecht für positive Unterschiedsbeträge

aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung Rn. 706 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand und wird als positiver Unterschiedsbetrag bezeichnet. Rn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff und Bewertung wertpapiergebundener Versorgungszusagen

aa) Begriff der wertpapiergebundenen Versorgungszusagen Rn. 764 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber regelt in § 253 Abs. 1 Satz 3 die Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen. Er formuliert folgendermaßen: "Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. II...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Bewertung der Anpassungsprüfungspflicht für laufende Rentenzahlungen

aa) Anpassungsprüfungspflicht Rn. 689 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 16 Abs. 1 BetrAVG regelt die sog. Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers für laufende Versorgungsleistungen. Danach muss der Arbeitgeber alle drei Jahre die Möglichkeit einer Anpassung laufender Versorgungsleistungen, also der Rentenzahlungen, überprüfen und entscheiden, ob er eine Anpassung vornehmen kann....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Versicherungsmathematische Methoden

aa) Projected Unit Credit-Methode (PUC) Rn. 681 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Projected Unit Credit- bzw. PUC-Methode kennen v.a. deutsche Konzern-UN, wenn sie kap.-marktorientiert sind (vgl. § 315e i. V. m. § 264d). Sie müssen diese Methode in ihrer KB bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen anwenden. Zwar schreibt der Gesetzgeber für den einzelnen JA keine ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fortgeltung des Passivierungswahlrechts für Altzusagen

Rn. 641 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Grundsatz der Passivierungspflicht für Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 634) wird durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB eingeschränkt. Nach dieser Regelung braucht für eine "laufende Pension oder eine Anwartschaft auf eine Pension aufgrund einer unmittelbaren Zusage eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 des H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bewertung des ausgelagerten Vermögens

Rn. 755 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Im Gegensatz zu den Altersversorgungsverpflichtungen erfährt das Vermögen bei seiner zugriffsfreien Auslagerung eine Sonderbewertung. Es ist mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 4). Falls der beizulegende Zeitwert des ausgelagerten Vermögens den Wert der zu bedeckenden Schulden übersteigt, ist der übersteigen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung, Übergangsregelungen und Anhangangaben bei unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen

1. Unterscheidung in "normale Versorgungszusagen", "zugriffsfrei ausgelagerte Altersversorgungsverpflichtungen" und "wertpapiergebundene Versorgungszusagen" Rn. 671 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. BilMoG erstmalig intensiv mit der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen befasst und dabei spezielle Übergangsvorschriften und Anhangangaben vorge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 791 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Begriff der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ableiten. Der Satz 2 des Abs. 1 des Art. 1 EGHGB spricht zwar nicht von Altersversorgungsverpflichtungen wie das HGB in § 253 Abs. 1 Satz 3 und in § 246 Abs. 2 sowie § 253 Abs. 2 Satz 2, gebraucht aber den Begriff der "mittelbaren Verpflic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Auflösung von Pensionsrückstellungen

a) Verbot einer willkürlichen Rückstellungsauflösung Rn. 655 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gebildete Pensionsrückstellungen dürfen gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 nur insoweit aufgelöst werden, wie der Grund für ihre Bildung entfallen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rückstellungsbildung auf Basis der Passivierungspflicht bei "Neuzusagen" oder des Passivierungswahlrechts bei "Al...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ungewisse Verbindlichkeiten im Sinne von § 249 Abs. 1 Satz 1

1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff Rn. 600 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Altersversorgungsverpflichtungen sind die auf unmittelbaren oder mittelbaren Versorgungszusagen beruhenden Verpflichtungen von UN gegenüber ihren AN – oder denen gleichgestellten Personen (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung zu erbring...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Biometrische Wahrscheinlichkeiten

Rn. 678 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Auf jeden Fall müssen bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung die biometrischen Wahrscheinlichkeiten beachtet werden. Zu ihnen gehört u. a. die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter invalide zu werden oder zu sterben, beim Einräumen von Hinterbliebenenversorgung auch die Wahrscheinlichkeit, verheiratet zu sein, wenn der Famili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Stetigkeitsgrundsätze

Rn. 303 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 sind im Interesse einer objektivierten RL die auf den vorhergehenden JA angewandten Bewertungsmethoden beizubehalten, soweit nicht begründete Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 eine Abweichung verlangen. Eine Änderung der angewandten Bewertungsmethoden kommt danach i. W. nur in Betracht, um neuen rechtl. Gegebenheite...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anhangangaben für "normale" unmittelbare Versorgungszusagen

a) Fortgeltung von vor BilMoG schon zu erfüllenden Anhangangaben aa) Angabe der Unterbewertung bei vor dem Jahr 1987 erteilten Versorgungszusagen (Altzusagen; Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Rn. 728 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 nicht gebildet zu werden, wenn die Versorgungszusage vor dem 01.01.1987 erteilt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich

Rn. 12 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Sachlicher Geltungsbereich: § 4f EStG gilt für die steuerliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich, nicht dagegen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Bei EÜR ist der Anwendungsbereich der Norm nicht eröffnet, da Verpflichtungen hier mangels Passivierung auch keinen Passivierungsbeschränkungen unterliegen, die zur Prolongation zur Dispo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abraumbeseitigung

Rn. 86 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Unter Abraumbeseitigung versteht man die Entfernung von Abraumrückstand, d. h., über bereits abgebauter Substanz oder im Anschluss daran befindet sich noch Deckgebirge, das nicht in Relation zum Abbau der Substanz abgeräumt wurde. Rn. 87 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Soweit für die Abraumbeseitigung eine öffentlich-rechtliche oder vertragliche Ver...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Staatlich erhobene Abgaben iSd. IFRIC 21

Tz. 92a Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Unter Abgaben (levies) iSd IFRIC 21 sind gemäß IFRIC 21.4f. Beträge zu verstehen, die das bilanzierende Unternehmen an die öffentliche Hand künftig zu zahlen hat und die weder eine Ertragsteuer iSd. IAS 12 noch eine Strafe oder ein Bußgeld noch eine Zahlung für den Kauf eines Vermögenswertes oder einer Dienstleistung darstellen. Verpflichtun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Anhangangaben zum "positiven Unterschiedsbetrag" im Übergangsjahr auf das BilMoG und in Folgejahren

Rn. 750 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 67 Abs. 2 EGHGB müssen KapG und bestimmte andere UN die "in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen jeweils im Anhang und im Konzernanhang angeben." Diese Vorschrift bezieht sich auf Angaben zur Verteilung eines positiven Unterschiedsbetrags (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abzinsung künftiger Versorgungszahlungen

aa) Gesetzlich vorgegebener Rechnungszins (RückAbzinsV) Rn. 679 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen, die Verpflichtungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bewerten, mit einem Durchschnittszins abzuzinsen, der dieser Restlaufzeit entspricht. Dieser Zins wird von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen

Rn. 92 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Mit der Anerkennung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als ungewisse Verbindl. i. S. d. § 249 sind Rückstellungen auch für Verpflichtungen im Bereich des Umweltschutzes zulässig und geboten. Schon daraus ergibt sich, dass es ein Sonderrecht für Umweltschutzrückstellungen nicht geben kann, vielmehr muss die Bildung derartiger Rückstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Passivierungspflicht

aa) Allgemeines Rn. 634 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Unmittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind aufgrund des § 249 Abs. 1 Satz. 1 grds. voll zu passivieren. Da § 249 erstmals auf GJ anzuwenden war, die nach dem 31.12.1986 begannen (vgl. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EGHGB), war z. B. zum Ende eines GJ, das vom 01.10.1986 bis zum 30.09.1987 reichte – auch für eine am 01.09.1987 e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 328 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 vorläufig frei Rn. 329 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 § 253 Abs. 2 ordnet ein generelles Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr an. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, den Abschlussadressaten realitätsnähere Informationen über die wahre Belastungswirkung ungewisser Verbindl. zu vermitteln und auf diese Weis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Provision

Tz. 14 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Eine Rückstellung (provision) wird als Schuld definiert, die bezüglich ihrer Fälligkeit und/oder ihrer Höhe unsicher ist (IAS 37.10). Damit stellt sie eine Teilgruppe der Schulden dar (vgl. Förschle/Kroner/Heddäus, WPg 1999, S. 42) und unterscheidet sich von den sonstigen Schulden allein hinsichtlich des Unsicherheitsgrades des zeitlichen Anf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen und der Vermögensgegenstände

aa) Bewertung der ausgelagerten Altersversorgungsverpflichtungen Rn. 754 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 sind Altersversorgungsverpflichtungen insoweit nicht beim zusagenden UN zu bilanzieren, wie sie durch "zugriffsfrei" ausgelagerte VG gedeckt sind. Die Altersversorgungsverpflichtungen sind auch bei einer zugriffsfreien Auslagerung nach den Regeln des § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 61 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach h. M. gehören auch drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu den ungewissen Verbindl. (vgl. z. B. ADS 1995, § 249, Rn. 137; kritisch Groh, M. 1988, S. 27ff.). Sie wurden bereits in § 152 Abs. 7 AktG 1965 aus Gründen der Klarstellung selbstständig erwähnt, was in § 249 Abs. 1 Satz 1 unverändert weitergeführt wird. Wie bei der Verbin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Ausübung und Folgen des Passivierungswahlrechts

aa) Umfang der Passivierung Rn. 651 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für die UN bedeutet das Passivierungswahlrecht, dass sie frei darüber entscheiden können, ob sie eine Rückstellung nicht, teilweise oder voll bilden. Dabei haben sie anders als im Steuerrecht kein Nachholverbot zu beachten. Infolgedessen können zunächst unterlassene Rückstellungen bzw. Zuführungen zur Rückstellung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überblick

Rn. 291 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Dem Vorsichtsprinzip wird bei der Bewertung von Rückstellungen in der HB traditionell ein hoher Stellenwert eingeräumt. Von den unterschiedlichen Ausprägungen, die dieser Grundsatz annimmt (vgl. Fülbier/Kuschel/Selchert, HdR-E, HGB § 252), erweist sich das Prinzip der Bewertungsvorsicht als eine wichtige Entscheidungsregel für die Auswahl ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Übergangsregelungen des BilMoG für "normale" unmittelbare Versorgungszusagen

a) Verteilungswahlrecht für positive Unterschiedsbeträge aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung Rn. 706 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Wertpapiergebundene Versorgungszusagen: Bewertung, Erfolgswirkungen, Übergangsregeln und Anhangangaben

a) Begriff und Bewertung wertpapiergebundener Versorgungszusagen aa) Begriff der wertpapiergebundenen Versorgungszusagen Rn. 764 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber regelt in § 253 Abs. 1 Satz 3 die Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen. Er formuliert folgendermaßen: "Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizul...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung der Einstandspflichten und Anhangangaben

a) Bewertung der Einstandspflichten Rn. 796 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die vorab geschilderten Einstandspflichten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 794f.) können recht unterschiedlicher Natur sein. Es kommt darauf an, obmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung/Aufgabe ganzer Betriebe oder gesamter Mitunternehmeranteile (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 1)

Rn. 71 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Grundfall: Ausgenommen von der Aufwandsverteilung sind die im Zuge der Veräußerung bzw Aufgabe eines ganzen Betriebs oder eines gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich des gesamten Sonder-BV) realisierten stillen Lasten, da Gestaltungsmissbrauch bei Beendigung des unternehmerischen Engagements grds nicht im Raum steht. Da die Übertragu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anpassungsprüfungspflicht

Rn. 689 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 16 Abs. 1 BetrAVG regelt die sog. Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers für laufende Versorgungsleistungen. Danach muss der Arbeitgeber alle drei Jahre die Möglichkeit einer Anpassung laufender Versorgungsleistungen, also der Rentenzahlungen, überprüfen und entscheiden, ob er eine Anpassung vornehmen kann. Bei der Anpassungsentscheidu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Passivierungswahlrecht bei fehlenden Deckungsmitteln eines externen Versorgungsträgers

1. Begriff "mittelbarer Altersversorgungsverpflichtungen" und Einstandspflichten des Unternehmens a) Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff Rn. 791 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Begriff der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ableiten. Der Satz 2 des Abs. 1 des Art. 1 EGHGB spricht zwar nicht von Altersversorgun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 16 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4e EStG: Übernimmt ein Pensionsfonds eine bestehende Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft vollständig oder teilweise, ordnet § 4e Abs 3 EStG eine Aufwandsstreckung über 10 Jahre an. Als lex specialis geht § 4e EStG den (stärker belastenden) Anordnungen des § 4f EStG vor. § 5 Abs 7 EStG: Bei der Übertragung von Verpflichtung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsbilanz

Rn. 257 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 "nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Diese Bewertungsnorm gilt für alle Kaufleute unabhängig von der Rechtsform des UN. Sie geht auf Art. 42 Satz 1 der 4. EG-Richtlinie zurück, der für Rückstellungen den Ansatz des notwendigen Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stehenlassen oder teilweises Auflösen der Pensionsrückstellung bei negativen Unterschiedsbeträgen

aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen Rn. 719 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des WJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Streit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 59 Zwischen den Parteien der Einigung muss ein Rechtsverhältnis streitig sein. Nicht erforderlich ist, dass ein Rechtsverhältnis tatsächlich besteht. Es genügt, wenn ein solches Rechtsverhältnis von einer der Parteien behauptet wird. Der Streit über das Bestehen und den Umfang des Rechtsverhältnisses soll ja gerade durch die Einigung beseitigt werden. Rz. 60 Der Begriff d...mehr

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zfs 06/2021, Vorlage zur Vo... / 3 Hinweis:

Es besteht ein Zusammenhang von unionsrechtlich harmonisierten Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, der Überprüfung dieser Voraussetzungen durch den Ausstellermitgliedstaat und der Pflicht zur Anerkennung dieses in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins. Dabei weist der EuGH weist zunächst darauf hin, dass der Grundsatz der gegenseiti...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angaben zu passivierten Rückstellungen

Tz. 135 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 37.84–92 regelt die Anhangangaben für Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen. Für Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten beziehen sich die Angaben jeweils auf sog. Gruppen (classes). Zur Bestimmung einer solchen Gruppe ist nach IAS 37.87 darauf zu achten, dass die betroffenen Rückstellungen, Eventualverbi...mehr

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zfs 06/2021, Unzulässige Ab... / 2 Aus den Gründen:

"… In der Sache folgt die Kammer den Ausführungen des AG unter Beachtung der Rspr. des BGH." Die Forderung wurde nicht wirksam durch die “Abtretung und Zahlungsanweisung' (…) an die Kl. abgetreten. Der BGH hatte in mehreren Parallelverfahren über die Wirksamkeit der auch hier verwendeten Klausel “Abtretung und Zahlungsanweisung' zu entscheiden (BGH Urt. v. 17.7.2018 – VI ZR 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Andere Verkehrsmittel (VV 7004)

Rz. 22 Nach VV 7004 sind bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sie angemessen sind. Anders als bei den Kosten eines Kraftfahrzeugs findet hier also eine Wirtschaftlichkeitsprüfung statt. Rz. 23 Die Kosten einer Bus- oder Bahnfahrt sind immer zu erstatten. Der Anwalt muss die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel zu ben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entscheidungen gem. § 120a ZPO

Rz. 24 Nicht nur das Interesse des beigeordneten Anwalts an der Ausführung einer vom Gericht getroffenen Zahlungsanordnung durch die Staatskasse ist geschützt, sondern auch sein Interesse an dem Fortbestand derselben. Allerdings ist umstritten, mit Hilfe welchen Rechtsbehelfs dem Schutzbedürfnis des Rechtsanwalts Genüge getan werden kann. Teilweise wird vertreten, dass dem R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umfang der Transformation

Rn. 5 Stand: EL 06 – ET: 06/2010 Die Rückstellungskriterien des Art. 20 der 4. EG-R, die weiter gefasst sind als im alten § 152 Abs. 7 AktG 1965, wurden weitgehend in das deutsche HR übertragen. § 249 Abs. 1 enthält einen Katalog von Rückstellungen, der vom materiellen Inhalt her Art. 20 Abs. 1 der 4. EG-R entspricht. Die Konkretisierung durch zusätzliche Merkmale bei den Fra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Regelmäßig kein Stehenlassen der Pensionsrückstellung bei Rentnern

Rn. 721 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein negativer Unterschiedsbetrag konnte sich bei Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber Rentnern ergeben. Das Wahlrecht des Stehenlassens der höheren gebildeten Pensionsrückstellung war bei Rentnern i. d. R. irrelevant, da die Rentnerrückstellung von Jahr zu Jahr mit dem zunehmenden Alter des Rentners sinkt. Folglich war die Bedingung, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Unbeachtlichkeit von Wartezeiten

Rn. 639 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Unerheblich für die Passivierungspflicht ist auch, ob die Versorgungszusage eine Wartezeitklausel beinhaltet (vgl. IDW RS HFA 30 (2016), Rn. 17; ADS (1998), § 249, Rn. 87; Küting/Strickmann, BB 1997, Beilage Nr. 12 zu Heft 34, S. 1 (5)). Wartezeiten sind leistungsausschließende Zeiten; tritt also der Versorgungsfall während dieser Frist ein,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Gesetzliche Anpassungspflicht bei Renten aus Entgeltumwandlung

Rn. 695 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laufende Versorgungsleistungen aus einer mittels Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusage, die nach dem 31.12.2000 vereinbart wurde (vgl. § 16 Abs. 5 i. V. m. § 30c Abs. 3 BetrAVG), sind jährlich mindestens um 1 % anzupassen. Die mindestens 1 %-ige Anpassungspflicht für Rentenzahlungen aus Entgeltumwandlung befreit den Arbeitgeber vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ermittlungszeitpunkt für den Unterschiedsbetrag

Rn. 712 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Weder das HGB noch das EGHGB präzisieren, auf welchen Zeitpunkt bezogen der positive Unterschiedsbetrag festzustellen war. Insbesondere wurde nicht geklärt, ob der positive Unterschiedsbetrag bezogen auf den Jahresanfang des Übergangs auf das BilMoG oder auf das Jahresende ermittelt werden musste. Die Gesetzesmaterialien gehen indes davon au...mehr