Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wünsche des Betroffenen

Rz. 86 Ob sich der Betreuer bei der Vermögenssorge nach den Wünschen des Betroffenen zu richten hat oder ihm vorrangig die Aufgabe obliegt, dessen Vermögen zu erhalten und/oder zu mehren, ist einzelfallabhängig zu beurteilen. Die Richtschnur bildet § 1821 BGB. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Betreuer den Wünschen des Betreuten vorrangig zu entsprechen hat, soweit dies de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 150 Ein Bevollmächtigter kann für alle Angelegenheiten der Personensorge bestellt werden, die bei fehlender Vollmacht durch einen zu bestellenden Betreuer[266] besorgt werden müssten. Somit kann grundsätzlich ein Vertreter für alle Aufgabenbereiche bestellt werden, für die auch eine Betreuung möglich ist. Die Entscheidung des Bevollmächtigten ist dabei verbindlich. Hinsic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die Rechtspraxis verlangt immer stärker nach Beratung, Regelung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Umfangreiche Rechtsprechung sowie neue Vorgaben des Gesetzgebers vor allem im betreuungsrechtlichen Bereich bedingten die umfangreiche Überarbeitung des vorliegenden Werks seit der 5. Auflage. Das Buch orientiert sich an den Bedürfniss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Registrierung / A. Einführung

Rz. 1 Am 31.7.2004 trat das Gesetz vom 23.4.2004 zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern in Kraft. Nach § 78a Abs. 3 BNotO bestand eine Verordnungsermächtigung zugunsten des Bundesministeriums der Justiz, aufgrund derer dieses die Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV) erlassen und das Zentrale Vorsorgere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Registrierung / G. Ablieferungs- und Vorlagepflicht

Rz. 16 Gemäß § 1816 Abs. 2 S. 4 BGB besteht eine Ablieferungspflicht für Betreuungsverfügungen. Danach muss eine Person, die im Besitz eines Schriftstücks ist, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge oder Wünsche geäußert hat, das Schriftstück unverzüglich an das Betreuungsgericht abliefern, nachdem sie von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Registrierung / B. Verfahren der Registrierung

Rz. 3 Den Betreuungsgerichten und Ärzten, welche im Rahmen einer Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung um Auskunft ersuchen (§ 78b Abs. 1 BNotO), ist es somit möglich, online auf den Datenbestand des Zentralen Vorsorgeregisters zuzugreifen. Betreuer, Betreuungsbehörden sowie Bevollmächtigte haben nach wie vor kein Auskunftsrecht.[3] Im Zentralen Vorsorgereg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 1 Überblick

Die fortschreitende Internationalisierung von Sachverhalten mit Bezug zu Vorsorgefragen macht es zunehmend erforderlich, den Umgang mit inländisch errichteten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Ausland festzulegen. Vor diesem Hintergrund regelt das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 (ErwSÜ),[1] ratifiziert und verö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 2.1 Sachlich

Vom ErwSÜ erfasst sind nach den Art. 15 ff. ErwSÜ streng genommen lediglich Vollmachten eines Erwachsenen (Art. 2 Abs. 1 ErwSÜ) für den Fall ab Eintritt seines Vorsorgefalls. Die deutsche Ausprägung der Vorsorgevollmacht als sog. unmittelbar wirksame General- und Vorsorgevollmacht geht deutlich weiter. Rein dogmatisch müsste man derartige Vollmachten also aufspalten in einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Symposium zu den Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht - Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft

Am 24.2.2024 fand das Symposium zu den "Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht – Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft" an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin statt. Es war eine gemeinschaftliche Veranstaltung des Forschungsinstituts für Notarrecht, dem Bundesministerium für Justiz und dem VorsorgeAnwalt e.V. Die Begrüßung fand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Pacht.

Rn 198 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Pächterpfandrecht s § 6 Rn 15, 17. Parabolantenne s Wohnungseigentum b), § 8 Rn 53. Parteiwechsel § 5 Rn 3. Patientenverfügung Regelwert 5.000 EUR nach § 36 III GNotKG (Hamm MDR 06, 1197 [OLG Hamm 08.11.2005 - 15 W 148/0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.5 Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 2 Satz 2 bis 5)

Rz. 20 Bei der Entscheidung über den Leistungsort hat die Krankenkasse die berechtigten Wünsche der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Unberechtigt ist der Wunsch nur dann, wenn der gewünschte Leistungsort von vornherein ungeeignet ist, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende qualifizierte außerklinische Intensivpflege zu gewährleisten. Einem konkreten Ortsw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Rezensionen

NotarFormulare Nichteheliche Lebensgemeinschaft Muster – Verträge – Erläuterungen Maximilian Freiherr von Proff zu Irnich 3. Auflage 2024 240 Seiten mit Musterdownload, 79 EUR Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-288-7 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesellschaftlich anerkannt, aber im Bereich des Zivilrechts nicht bzw. nur dürftig gesetzlich geregelt. Das Werk mit übe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.7 Notfallplan

Der Mandant kann anlässlich der Nachfolgeregelung auch einen Notfallplan für den Fall seines plötzlichen, unerwarteten Ausfalls durch Tod, Unfall oder Krankheit erstellen. Ein solcher Notfallplan ist keine Frage des Lebensalters, sondern eine wichtige unternehmerische Vorsorgemaßnahme. Der Mandant kann hier auch festlegen, ob das Unternehmen in Notfällen vorübergehend durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Vorfragen / VI. Vollmachten

Rz. 28 Die Menschen werden durchschnittlich immer älter. Die weiter fortschreitenden Möglichkeiten der modernen Medizin haben dazu geführt, dass man sich immer häufiger mit der Tatsache konfrontiert sieht, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können. Dies kann darauf basieren, dass der Mensch wegen seines Alters nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Dinge des Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 6 Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

In einer zweiten Stufe zur Reform des Transplantationsrechts sollen Versicherte für die Dokumentation der Erklärung zur Organspende die elektronische Gesundheitskarte nutzen können. Für eine Fortschreibung des § 291a SGB V zur Aufnahme von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Hinweisen auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen auf der elektro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291c Einzug... / 2.3 Datenlöschung (Abs. 3)

Rz. 6 Der Versicherte kann verlangen, dass seine Daten nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 5 gelöscht werden. Dazu gehören: Erklärungen zur Organ- und Gewebespende und Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / III. Inhalt der Patientenverfügung

Rz. 16 Wenn aufgrund einer Patientenverfügung die Behandlungswünsche und Vorstellungen des Betroffenen bei dessen Einwilligungsunfähigkeit durchgesetzt werden sollen, muss diese unmittelbare Bindungswirkung haben. Unmittelbare Bindungswirkung heißt, dass der Patientenverfügung konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / II. Voraussetzungen für eine Patientenverfügung

Rz. 6 Die Legaldefinition der Patientenverfügung ergibt sich aus § 1827 Abs. 1 BGB. Um eine Patientenverfügung handelt es sich hiernach, wenn ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festlegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / III. Gang der Entscheidung mit bindender Patientenverfügung

Rz. 23 Nach festgestellter Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen (ggf. durch Hinzuziehung von Psychiatern/Psychologen) hat gem. § 1827 Abs. 1 S. 1 BGB der Betreuer/Bevollmächtigte zu prüfen, ob die Festlegungen in einer vorhandenen Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Hierzu muss zunächst zwingend die Prüfung des behandelnden Arz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / IV. Gang der Entscheidung ohne bindende Patientenverfügung

1. Behandlungswünsche Rz. 24 Hat der oben genannte Prüfungsablauf ergeben, dass keine oder keine zur aktuellen Lebens- und Behandlungssituation passende Patientenverfügung vorliegt, hat der Betreuer/Bevollmächtigte nach § 1827 Abs. 2 BGB die Behandlungswünsche festzustellen. Behandlungswünsche können etwa alle Äußerungen eines Betroffenen sein, die Festlegungen für eine konkr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung

A. Allgemeines I. Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Mit dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz wurde eine erste gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen geschaffen. Dieses Gesetz wurde mit dem seit dem 1.1.2023 geltenden Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts grundlegend modernisiert, nachde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Vergütung bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 104 Der Rechtsanwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an die Errichtung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / C. Anwendung und Durchsetzung der Patientenverfügung

I. Indikation Rz. 21 Die wichtigste rechtliche Voraussetzung zur Durchführung jeder ärztlichen Maßnahme ist neben der Einwilligung des Patienten die Indikation, die anhand des Standes der Wissenschaft für den jeweiligen Patienten in seiner konkreten klinischen Situation beurteilt wird. Zu entscheiden ist hierbei, ob die infrage kommende Maßnahme aus ärztlicher Sicht einen Nut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / B. Errichtung einer Patientenverfügung

I. Allgemeines Rz. 5 Die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung werden vom Gesetz und der fortgeschrittenen Rechtsprechung bestimmt. Eine Verpflichtung zur Abfassung einer Patientenverfügung besteht jedoch nicht (vgl. § 1827 Abs. 5 S. 1 BGB) und die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf auch nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / 4. Vorausgehende ärztliche Aufklärung und Beratung

Rz. 13 Das Gesetz sieht im Rahmen der Erstellung einer Patientenverfügung keine Pflicht zur ärztlichen Beratung oder Aufklärung vor. In der Begründung zum Gesetzesentwurf des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme stets der ärztlichen Aufklärung bedarf, um wirksam zu sein, es sei denn, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / D. Widerruf

Rz. 28 Nach § 1827 Abs. 1 S. 2 BGB kann eine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine einmal errichtete Patientenverfügung auch bis zu ihrem Widerruf wirksam ist. Wie bereits oben unter Rdn 11 ausgeführt, besteht keine gesetzlich normierte Pflicht, die Bestimmungen in bestimmten Zeitintervallen zu bestätigen bzw. zu akt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / II. Recht auf Selbstbestimmung und weitere Motive zu deren Errichtung

Rz. 3 In der Beratungspraxis zeigt sich, dass das Hauptmotiv für die Errichtung einer Patientenverfügung grundsätzlich die Angst vor jahrelangem Siechtum, geistigem Zerfall, Schmerzen, Abhängigkeit aufgrund umfangreicher Pflegebedürftigkeit und damit der Wunsch nach einem natürlichen, selbstbestimmten Sterben ist. Diese Angst erscheint berechtigt, wenn man sich die veröffent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / 3. Schriftform

Rz. 9 Eine Patientenverfügung i.S.d. § 1827 BGB bedarf stets der Schriftform. Davon zu unterscheiden ist die Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten. Für diese ist die bisher in § 1904 Abs. 5 BGB ebenfalls zwingende Schriftform bei der Einwilligung bzw. Untersagung von Maßnahmen nach § 1829 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB nunmehr in § 1820 Abs. 2 Nr. 1 BGB normiert. Rz. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / 1. Einwilligungsfähigkeit

Rz. 7 Nach § 1827 Abs. 1 BGB ist die Einwilligungsfähigkeit, das heißt die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Verfügenden, zum Zeitpunkt der Errichtung zwingend. Auf die Testierfähigkeit gem. § 2229 BGB oder Geschäftsfähigkeit kommt es hierbei nicht an. Sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, kann der Arzt von der Einwilligungsfähigkeit des Patienten ausgehen. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / 2. Volljährigkeit

Rz. 8 Weitere Voraussetzung für die verbindliche Patientenverfügung ist nach § 1827 Abs. 1 BGB die Volljährigkeit des Verfügenden. Keine wirksame Patientenverfügung sind Behandlungswünsche eines Minderjährigen, auch wenn dieser an sich einwilligungsfähig ist. Diese können dennoch rechtliche Relevanz haben, wenn sich den schriftlich niedergelegten Behandlungswünschen der Will...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / 1. Bindungswirkung

Rz. 17 Dass eine Patientenverfügung Bindungswirkung entfaltet, dürfte nach der Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahren unbestritten sein, wenn diese die dort aufgestellten Anforderungen erfüllt. Zuvor wurde von Kritikern eine Bindungswirkung verneint, mit dem Argument, die Patientenverfügung werde oft in einer Lebensphase errichtet, in der der Verfasser noch nicht mit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / F. Aufbewahrung bzw. Registrierung

Rz. 34 Die Patientenverfügung sollte in Absprache mit den nächsten Angehörigen und dem Vorsorgebevollmächtigten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Diese Personen sollten nicht nur von der Existenz der Patientenverfügung Kenntnis haben, sondern auch von deren Inhalt, da § 1828 Abs. 2 BGB bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 BGB oder der Behandlun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / I. Allgemeines

Rz. 5 Die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung werden vom Gesetz und der fortgeschrittenen Rechtsprechung bestimmt. Eine Verpflichtung zur Abfassung einer Patientenverfügung besteht jedoch nicht (vgl. § 1827 Abs. 5 S. 1 BGB) und die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf auch nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses z.B. mit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / II. Gang der Entscheidung bei bestehender Einwilligungsfähigkeit

Rz. 22 Ist der Betroffene in der akuten Behandlungssituation noch einwilligungsfähig, entscheidet er über die ärztlichen Maßnahmen nach erfolgter ärztlicher Aufklärung selbst. Dies gilt auch bei einer bestehenden, anders lautenden Patientenverfügung und auch unabhängig davon, ob es einen gesetzlichen Betreuer/Vorsorgebevollmächtigten gibt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / 1. Behandlungswünsche

Rz. 24 Hat der oben genannte Prüfungsablauf ergeben, dass keine oder keine zur aktuellen Lebens- und Behandlungssituation passende Patientenverfügung vorliegt, hat der Betreuer/Bevollmächtigte nach § 1827 Abs. 2 BGB die Behandlungswünsche festzustellen. Behandlungswünsche können etwa alle Äußerungen eines Betroffenen sein, die Festlegungen für eine konkrete Lebens- und Behan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / E. Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht

Rz. 32 Eine Patientenverfügung sollte bestenfalls mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft sein. Denn die Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass eine Person vorhanden ist, die der Patientenverfügung oder den Behandlungswünschen bzw. dem mutmaßlichen Willen Geltung verschaffen kann. Ist ein Bevollmächtigter nicht bestimmt und steht die Person auch nicht unter Betreuung, ist ein g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / V. Gang der Entscheidung in akuten Notfallsituationen

Rz. 27 Ist in einer akuten Notfallsituation das Vorliegen einer bindenden Patientenverfügung bekannt, ist diese selbstverständlich zu berücksichtigen. Ist dagegen ungewiss, ob es eine Patientenverfügung gibt oder liegt keine wirksame Patientenverfügung mit Bindungswirkung vor und bleibt für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens keine Zeit, ist die medizinisch indizierte är...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / 2. Konkrete Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen in einer konkreten Behandlungssituation

Rz. 18 Bereits in seinem Beschl. v. 17.9.2014 [7] hat der BGH es als maßgeblich angesehen, dass die entsprechenden Anweisungen, welche zu einem Zeitpunkt erteilt wurden, als ein bestimmter ärztlicher Eingriff noch nicht unmittelbar bevorstand, auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zugeschnitten sind (sog. Kongruenz von Patientenverfügung und ärztlichem Eingriff). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / I. Indikation

Rz. 21 Die wichtigste rechtliche Voraussetzung zur Durchführung jeder ärztlichen Maßnahme ist neben der Einwilligung des Patienten die Indikation, die anhand des Standes der Wissenschaft für den jeweiligen Patienten in seiner konkreten klinischen Situation beurteilt wird. Zu entscheiden ist hierbei, ob die infrage kommende Maßnahme aus ärztlicher Sicht einen Nutzen für den P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / 2. Mutmaßlicher Wille

Rz. 25 Sind den Beteiligten auch keine Behandlungswünsche des Betroffenen bekannt, ist gem. § 1827 Abs. 2 BGB der mutmaßliche Wille zu ermitteln. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln, wobei insbesondere frühere Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betroffenen zu berücksichtigen sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / V. Ausübung des Vertretungsrechts durch den Ehegatten

Rz. 48 Es gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe wie bei der Betreuerbestellung gem. § 1821 Abs. 2 bis 4 BGB durch den Verweis auf die entsprechende Anwendung in § 1358 Abs. 6 BGB. Der Ehegatte hat das Vertretungsrecht nach den Wünschen oder dem mutmaßlichen Willen des einwilligungsunfähigen Ehegatten auszuüben. Das Selbstbestimmungsrecht des vertretenen Ehegatten muss gewa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / I. Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Mit dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz wurde eine erste gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen geschaffen. Dieses Gesetz wurde mit dem seit dem 1.1.2023 geltenden Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts grundlegend modernisiert, nachdem sich gezeigt hatte, dass das Gebot g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Patientenverfügung / H. Ehegattennotvertretungsrecht

I. Gesetzliche Regelung Rz. 37 Eine gesetzliche Neuerung ist das Notvertretungsrecht des Ehegatten nach § 1358 BGB . Hiernach kann ein Ehegatte künftig für den anderen Ehegatten in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen, wenn dieser aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge recht...mehr