Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Zulassung von Radio- und TV-Übertragungen aus Gerichten

§ 169 S. 2 GVG erklärt Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung für unzulässig. Dies will Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Maas nun ändern. Ende April hat er den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprac...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / DAV mahnt zur Besonnenheit in der rechtspolitischen Diskussion

In der derzeitigen Diskussion zum Umgang mit Straftaten von Zuwanderern hat der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg die Politik zur Besonnenheit aufgerufen. Es dürfe nicht zu einem "Wettbewerb um die härtesten Gesetzesverschärfungen" kommen. Notwendig sei ein wehrhafter Rechtsstaat, der sich durchsetze und auch verteidige. Dazu gehöre auch, die Persönli...mehr

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ZAP 4/2016, Fristlose Kündigung: Gefälschter Pfandbon

(LAG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2015 – 7 Sa 1078/14) • Erstellt ein Arbeitnehmer einen falschen Pfandbon, um sich unter Verletzung des Vermögens seines Arbeitgebers das Pfandgeld rechtswidrig zuzueignen, kann der mit einer derartigen Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch im Hinblick auf eine fristlose Kündigung besonders gravierend sein, auch wenn es sich nur um einen g...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 1 Anwälte fordern eigenen Datenschutzbeauftragten

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert einen eigenen Datenschutzbeauftragten für die deutsche Anwaltschaft. Ein solcher sei der von der Politik mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehenen Aufsicht durch staatliche Datenschutzkontrolleure vorzuziehen, erläuterte BRAK-Präsident Schäfer die Forderung seiner Kammer auf deren 152. Hauptversammlung Anfang Mai i...mehr

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ZAP 21/2016, "Digitaler Nac... / 1. Erbrechtliche Ausgangssituation

Das Erbrecht ordnet eine umfassende Gesamtrechtsnachfolge an; mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes mit allen Aktiva und Passiva auf den Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein, z.B. hinsichtlich des Eigentums an Sachen, der Inhaberschaft an Rechten und als Vertragspartei von Vertragsverhältnissen (MüKo-BG...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche Kündigung – Verwertung eines "Zufallsfundes" bei verdeckter Videoüberwachung

Dem Urteil des BAG v. 22.9.2016 (2 AZR 848/15, ZAP EN-Nr. 101/2017 = NZA 2017, 112 = NJW 2017, 843 m. Anm. Wybitul; s. ferner Reitz NZA 2017, 273 und Fuhlrott/Schröder NZA 2017, 278) lag ein Kündigungsrechtsstreit zugrunde, dessen zentrale Frage es war, ob zu Lasten der Arbeitnehmerin ein "Zufallsfund" verwertet werden konnte, der sich bei einer verdeckten Videoüberwachung e...mehr

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ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 7. Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 8 EMRK enthält eine nur schwach formulierte Gewährleistung. Er verpflichtet die Vertragsstaaten zur Achtung des Jedermann zustehenden Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies umfasst namentlich die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Gewährleistung eines Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses. Art. 8 EMRK beschreibt damit einen Teilbereich des allg...mehr

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ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / 1. Bundesdatenschutz-/Telemediengesetz

Wird den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) u.a. im Hinblick auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zuwider gehandelt, enthält § 43 Abs. 1, 2 BDSG einen Katalog von Bußgeldvorschriften, der Geldbußen i.S.d. § 43 Abs. 3 S. 1 BDSG vorsieht. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den der Täter aus der Ordnungswidri...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Betreuung

a) Lehnt der Betroffene die Befragung und körperliche Untersuchung durch den Sachverständigen ab, kann der persönliche Eindruck des Sachverständigen vom Betroffenen im Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen und den Angaben behandelnder Personen eine ausreichende Grundlage für ein Gutachten über die Notwendigkeit einer Betreuung darstellen. b) Das in einem an...mehr

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Compliance-Management: Bede... / 3.6.1 Ein Beispiel für möglichen Handlungsbedarf

Bußgeld- oder strafbewehrte Themenfelder im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Anti-Diskriminierungsrecht Arbeitnehmerüberlassungsrecht Werk-/Dienstverträge Beschäftigtendatenschutz Schutz von Persönlichkeitsrechten Mitarbeiterüberwachung, -kontrolle Betriebsverfassungsrecht Sozialversicherungs-/Lohnsteuerrecht Scheinselbstständigkeit Reisekosten, Aufwendungsersatz Arbeitsschutz Arb...mehr

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Compliance-Management: Bede... / 3.6.2 Ein Konfliktbeispiel: Compliance-Anforderungen und arbeitsrechtliche Zulässigkeit

Überprüfungen von Mitarbeitern oder Bewerbern, wie sie standardmäßig als Vorsichtsmaßnahme zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten empfohlen werden, sind aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen enge Grenzen gesetzt. Zulässig sind nur Fragen, an deren wahrheitsgemäßer Beantwortung das Unternehmen ein schutzwürdiges Interesse ha...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Nemo-Tenetur-Grundsatz [Rdn 965]

Rdn 966 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 967 1. Die dogmatische Herleitung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes ist fraglich. Jedenfalls genießt er Verfassungsrang, sei es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung, die auf der Menschenwürde beruht (vgl. BVerfGE 38, 105, 113), oder sei es aus dem...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Zwangsmaßnahmen, Allgemeines [Rdn 1112]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Erkrankung [Rdn 155]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Ausschreibung [Rdn 105]

Rdn 106 Literaturhinweise: Hilger, Über den "Richtervorbehalt" im Ermittlungsverfahren, JR 1990, 485 ders., Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999), StraFo 2001, 109 Soiné, Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, Krim 2001, 173 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 93, m.w.N. Rdn 107 1. Aufgrund eines HB oder eines Unterbrin...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall

Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhabers.[25] Allerdings ist allgemein anerkannt, dass...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im digitalen Nachlass

Aus der Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz lässt sich daher nicht ohne Weiteres der Schluss ziehen, die Daten eines Erblassers aus sozialen Netzwerken, E-Mail-Postfächern oder sonstigen Online-Accounts seien grundsätzlich nicht vererbbar, bzw. diesbezüglich sei zwischen höchstpersönlichen und beispielsweise rein geschäftlichen Daten zu differenzier...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 3. Persönlichkeitsrechte des Erblassers

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhab...mehr

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FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Abstammung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB auch ein Verfahren zur isolierten, sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater bereitzustellen (BVerfG, Beschl. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 1. § 399 BGB

Der Erbe erwirbt gem. § 1922 Abs. 1 BGB von Todes wegen sämtliche erbfähigen Rechtspositionen des Erblassers, die in den Nachlass fallen. Fehlt es an einem – wirksamen – Ausschluss des Übergangs eines Online-Nutzungsvertrags auf den Erben, so stellt sich die Folgefrage, ob der Universalsukzession andere rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Der Rechtsgedanke des § 399 BGB s...mehr

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zfs 6/2016, zfs 6/2016 / Zulässigkeit der Verwertung von "Dashcam"-Aufnahmen (OLG Stuttgart, Beschl. v. 4.5.2016 – 4 Ss 543/15)

Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart v. 4.5.2016 (Az.: 4 Ss 543/15) darf bei der Verfolgung schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten in einem Bußgeldverfahren ein Video verwertet werden, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer "Dashcam" aufgenommen hat. Bei einer "Dashcam" handelt es sich um eine kleine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe e...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 4

Auf einen Blick Das Prinzip der Universalsukzession gem. § 1922 BGB steht hinsichtlich des Übergangs digitaler Hinterlassenschaften in Konflikt mit datenschutz- und medienrechtlichen Vorschriften. Inwieweit diese Rechtsbereiche der Vererbbarkeit von Online-Verträgen und digitalen Inhalten tatsächlich entgegenstehen, ist weitgehend ungeklärt. § 27 Abs. 1 S. 2 BDSG ist jedenfa...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) BDSG

Der Schutz höchstpersönlicher Daten als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG [2] endet nach hM mit dem Tod der Person,[3] weshalb sowohl das BDSG als auch das TMG mit ihren Schutznormen ausschließlich an natürliche, lebende Personen anknüpfen.[4] Allerdings wird in der Literatur vereinzelt die Auffassung vertre...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 1

Der vorangegangene Teil des Aufsatzes (ZErb Heft 5 2016, S. 125 ff) hatte, neben grundlegenden Fragen zum digitalen Nachlass, insbesondere die AGB-rechtlichen Probleme der Vererbbarkeit sog. Online-Verträge zum Gegenstand. Teil 2 des Beitrags geht der Frage nach, inwieweit außerhalb des AGB-Rechts liegende Faktoren den Übergang von digitalen Hinterlassenschaften auf den Erbe...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 4. Zwischenergebnis

Ungeachtet sowohl AGB-rechtlicher als auch datenschutzrechtlicher Fragestellungen ist regelmäßig davon auszugehen, dass dem Erben uneingeschränkter Zugriff auf sämtliche Online-Accounts zu gewähren ist (§ 1922 BGB).[50] Die bisherige Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz kann nur sehr bedingt Antworten hinsichtlich des Übergangs des digitalen Nachlass...mehr

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AGS 6/2016, Klage auf Unter... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beklagten ist als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach den §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 3 S. 2 GKG zulässig. Auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht ist der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet (vgl. BGH, Beschl. v. 10.7.2007 – VIII ZB 27/07, NJW-RR 2008, 151; Senat, Beschl. v. 12.10.2015 – 8 W 50/15). Die Beschwerde ist indes nicht ...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 2 Aus den Gründen:

" … Rechtlicher Rahmen" Unionsrecht Rom-II-Verordnung Im siebten Erwägungsgrund der Rom-II-Verordnung heißt es: “Der materielle Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [(ABl ...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / IV. Erste Ergebnisse

Rechtspositionen und Vermögenswerte eines Erblassers, die Resultat seines digitalen Lebens sind, fallen grundsätzlich im Zeitpunkt seines Todes in den Nachlass. Das gilt zunächst ungeachtet der Frage, ob diese höchstpersönlicher Natur, vermögenswert oder nichtvermögenswert sind, oder ob sie einen beruflichen bzw. privaten Inhalt besitzen. § 1922 BGB erfasst regelmäßig sämtli...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 2. Gesamtrechtsnachfolge und digitaler Nachlass

Der Gesetzgeber hat in den einschlägigen Sondergesetzen des Medien- bzw. Telekommunikationsrechts die Thematik des Todes des Rechteinhabers nicht geregelt.[4] In der Literatur wird daher zumeist auf allgemeinere Rechtsgrundlagen und Regelungen zurückgegriffen, die – da sie dem Schuld- und Erbrecht entstammen – regelmäßig für die alte, nichtdigitale Welt geschaffen worden sin...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 6

Auf einen Blick: Der digitale Nachlass erfährt aus erbrechtlicher Sicht keine Sonderbehandlung. Der Übergang digitaler Hinterlassenschaften eines Erblassers auf seine Erben bestimmt sich nach § 1922 BGB. Das erbrechtliche Prinzip der Universalsukzession steht gleichwohl in einem bisher weitgehend ungeklärten Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen und Bereichen. So s...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist der Redaktion erst im letzten Jahr zugeleitet worden. Wir haben uns allerdings entschlossen, die Entscheidung abzudrucken, weil sie ein aktuelles Thema hervorragend gelöst hat und zum anderen zeigt, dass Amtsgerichte durchaus in der Lage sind, sich bei geeignetem Sachvortrag mit der schwierigen Billigkeitsvorschrift des § 1579 BGB angemessen zu beschäfti...mehr

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Zerb 4/2016, Der Zugangsans... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. (...) I. Die Begründetheit der Klage ist auf der Basis deutschen Rechts zu prüfen, denn gemäß Art. 6 Abs. 1 ROM-I-VO ist deutsches Recht anzuwenden, weil bei einem Verbrauchervertrag das Recht des Staates Anwendung findet, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit dort ausübt, insbesonder...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 1. Nachhaltige Ablehnung des Umgangs durch das Kind

Häufig ergeben sich Umgangseinschränkungen in der familiengerichtlichen Praxis aufgrund einer ablehnenden Haltung des Kindes.[31] Hierbei handelt es sich um eine Fallkonstellation, die menschlich, kinderpsychologisch und juristisch nur schwer zu bewältigen ist. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls (§ 1697a BGB) ist der Kindeswille.[32] Der Wille des Kindes ...mehr

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Zerb 4/2016, Der Zugangsans... / Leitsatz

1. Es besteht ein Anspruch der Erben auf Überlassung der Zugangsdaten zu den Profilen des Erblassers auf Sozialen Netzwerken; die Erben sind im Wege der Universalsukzession des § 1922 BGB in den Nutzungsvertrag eingetreten, da das Prinzip der Universalsukzession auch auf die höchstpersönlichen Daten des digitalen Nachlasses anzuwenden ist. 2. Eine Zugangsgewährung ist nicht ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.1 Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung

Rz. 4 Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung wird aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, Urteil v. 31.1.1989, 1 BvL 17/87, BVerfGE 79 S. 256). Dieses Grundrecht des Kindes muss allerdings je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewogen werden gegenüber widerstreitenden Grundrechten der Mut...mehr

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zfs 3/2016, Deutscher Verke... / Arbeitskreis VI

Dashcam 1. Die Video-Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen mithilfe von Dashcams kann einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten, aber auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten führen. Der Arbeitskreis beklagt, dass weder in Deutschland noch in den Nachbarländern eine klare Rechtslage zur Verwendung derartiger Kameras und ...mehr

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AGS 3/2016, Verschiedene An... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte dem Grunde nach wegen der rechtswidrigen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung unstreitig ein Schadensersatzanspruch zu. Entgegen der Auffassung des AG handele es sich bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterlassung, Gege...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / 2. Grundrechte der am "Zeugungsvorgang" Beteiligten

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung kollidiert mit den Rechten auf informationelle Selbstbestimmung der weiteren am Zeugungsvorgang und an der Elternschaft beteiligten Personen. Am schwächsten ist die Stellung des Samenspenders, dessen Persönlichkeitsrecht trotz etwaiger Anonymitätszusagen keinen rechtlichen Schutz genießt. Zwar können ausnahmsweise seine persönlic...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / 1. Das Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung

Die Grundrechte sind nach klassischer Auffassung staatsgerichtet.[18] Zwischen Privatpersonen ("Horizontalwirkung") wirken sie vermittelt über die Generalklauseln des Zivilrechts.[19] Die diesbezügliche Rechtsfortbildung hat das Bundesverfassungsgericht von den Zivilgerichten wiederholt angemahnt. Die Fachgerichte sollen die Mühen der Rechtsfortbildung nicht scheuen und sich...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / Einführung

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Beifall des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb)[1] den "Blick ins Schlafzimmer" von Frauen zur Durchsetzung des bloßen Geldanspruchs (Unterhaltsregress) des Scheinvaters wegen des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Frauen versagt. Gleichzeitig hat es sich zu den Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Familienrecht geäuß...mehr

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zfs 2/2016, Verneinter Ansp... / 2 Aus den Gründen:

" … b) Im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch hat die Bekl. zu 2) jetzt – neben den beiden bereits in erster Instanz vorgelegten Verträgen zwischen der H und der C GmbH sowie der D GmbH – auch noch den “Vertrag über die Überprüfung von Kostenvoranschlägen und Gutachten’ zwischen der H und der C GmbH vom 10.3.2011 vorgelegt. Aus § 1 dieses Vertrages ergibt sich ausdrücklic...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbucheinsicht von Gläubigern

Leitsatz Der Gläubiger einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben. Normenkette § 10 Abs. 6 WEG; § 12 GBO Das Problem B beantragt beim Grundbuchamt die Übersendung unbeglaubigter Abschriften aus ...mehr

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Teil F: Medien / Medien, Öffentlichkeitsarbeit der Justiz [Rdn 53]

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Teil F: Medien / Medien, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil D: Daten / Daten, Datenschutz, Regelungen, national, Bundesrecht [Rdn 223]

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zfs 1/2016, Falsch benannte... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Revision des Angekl. Ka ist unbegründet. Die zulässige Revision der StA führt hingegen zur Aufhebung des Urteils des LG Stuttgart v. 5.11.2014, soweit die Strafkammer den Angekl. Kr vom Vorwurf der Beihilfe zur falschen Verdächtigung freigesprochen hat." Das LG hat im Wesentlichen Folgendes festgestellt: “Am 3.11.2012 um 23.34 Uhr überschritt der Angekl. Ka a...mehr