Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Pfändung/Verpfändung

Ausführlich dazu s "Arbeitslohn" Rn 7 und s "Sperrkonto" Rn 3.mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Pfändung, Abtretung, Aufrechnung

Rz. 473 Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens nach § 850c Abs. 1 ZPO unpfändbar. Eine absolute Deckelung besteht mit der Neuregelung zum 1.1.2022 nun nicht mehr. In Höhe dieses unpfändbaren Betrages kann eine Weihnachtsgratifikation auch nicht abgetreten werden, § 400 BGB. Eine Aufrechnung gegen den unpfä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftung bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen nach § 13c UStG

Tz. 251 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 13c UStG (Anhang 5) dient der Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmer häufig finanziell nicht mehr in der Lage ist, die von ihm geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten, weil der Abtretungsempfänger (Inhaber der Forderung) diese Forderung eingezogen hat und der leistende Unternehmer keine Liquidität...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Pfändungsschutz

Rz. 421 Betriebliche Versorgungsleistungen unterfallen wie das Gehalt und sonstige vom Arbeitgeber gezahlte Vergütungen dem gesetzlichen Pfändungsschutz des § 850 Abs. 2 S. 1 ZPO und sind daher nur pfändbar, soweit der Leistungsumfang die in § 850c ZPO festgelegten Pfändungsfreigrenzen übersteigt (BAG v. 17.2.1998 – 3 AZR 611/97, DB 1998, 1039). Dies gilt auch für solche Ver...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 4 Pfändbarkeit des Abfindungsanspruchs

Gemäß der §§ 850 ff. ZPO unterliegt Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, dem Pfändungsschutz. Auch Abfindungszahlungen sind Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschriften, da die Abfindung ihrer Zweckbestimmung nach noch vor ihrer Entschädigungsfunktion der Sicherung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers dient. Der Abfindungsanspruch wird von einem auf Antrag eines Gläu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Vertragsmuster

Rz. 1651 Muster 16.37: Teilzeitarbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) Muster 16.37: Teilzeitarbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) Zwischen der Fa. _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 und § 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt der Tät...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Vertragsmuster

Rz. 1656 Muster 16.38: Arbeitsvertrag zur Arbeit auf Abruf Muster 16.38: Arbeitsvertrag zur Arbeit auf Abruf Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 und § 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt der Tätigkeit, Vers...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / III. Praxis der Insolvenzgeld-Vorfinanzierung

Rz. 28 Bereits unter der Geltung der KO hatte sich die Praxis einer Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes (damals: Konkursausfallgeldes) herausgebildet. Im Moment der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters liegt ein Insolvenzereignis (noch) nicht vor. Eine Auszahlung von Insolvenzgeld ist jedoch erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses möglich. Um eine Fortfüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Konto

Abfluss mit Eingang des Überweisungsauftrags, wenn das Konto ein entsprechendes Guthaben ausweist, ein entsprechender Kreditrahmen nicht überschritten wird oder die Bank sonst bereit ist, Kredit zu gewähren, andernfalls mit Kontobelastung, BFH vom 06.03.1997, IV R 47/95, BStBl II 1997, 509. Abfluss bei Zinsbelastung auf dem Kontokorrentkonto (BFH vom 07.12.1999, VIII R 8/98,...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 2 Abtretbarkeit des Abfindungsanspruchs

Nach § 399 BGB kann eine Forderung dann nicht abgetreten werden, wenn entweder die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen worden ist. Der Entschädigungscharakter der Abfindung steht einer Abtretung nicht entgegen. Insbesondere ist...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Aufrechnung

Rz. 429 Soweit die betrieblichen Versorgungsleistungen nicht der Pfändung unterliegen, ist nach § 394 S. 1 BGB auch eine Aufrechnung des Arbeitgebers nicht zulässig (vgl. Schaub, NWB 1989, F. 26, S. 2161). Dies gilt grds. auch bei der Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers aufgrund eines vorsätzlichen deliktischen Handels des Arbeitnehmers. Die betrieblic...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 3 Aufrechnung gegen den Abfindungsanspruch

Eine Aufrechnung gegen einen Abfindungsanspruch ist grundsätzlich möglich, es sei denn, die Parteien treffen eine andere Vereinbarung. Derartige Aufrechnungsverbote sind zulässig, und zwar nicht nur durch ausdrückliche Vereinbarung, sondern auch durch sog. schlüssiges Verhalten. Ob eine entsprechende stillschweigende Vereinbarung immer schon dann anzunehmen ist, wenn der Arbe...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / V. Klagebegründung

Rz. 213 Der Inhalt der Klagebegründung ergibt sich schon aus den vorangegangenen Erläuterungen. Der Kläger muss schlüssig darlegen, aus welchen Gründen der Drittschuldner für die Forderung des Schuldners haftet. Weiter ist der Titel anzugeben, aus dem sich die Forderung ergibt und in welcher Höhe, sowie der Umstand, dass die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Rückzahlung

Rz. 630 Häufig sehen die Vereinbarungen eine Verrechnung der fällig werdenden Rückzahlungsraten mit laufenden Entgeltansprüchen vor. Diese Praxis ist grds. so lange nicht zu beanstanden, wie dem Arbeitnehmer weiterhin Entgelte nicht unterhalb der Pfändungsfreigrenzen zufließen (§ 394 BGB). Rz. 631 Die Vereinbarungen enthalten regelmäßig besondere Rückzahlungs- oder Gesamtfäll...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / III. Klagearten

Rz. 22 Häufigste Klageart ist die in § 54 Abs. 4 SGG geregelte kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage. Mit ihr erstrebt der Kläger die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, mit dem eine Leistung ganz oder teilweise abgelehnt wurde, und die Verurteilung zur Leistung. Rz. 23 Beispiel Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheides v. 7.6.2017 in der Fassung...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / XIV. Lohn-/Gehaltspfändungen

Rz. 38 Die Frage nach Lohn- und Gehaltspfändungen wird in der Rspr. unterschiedlich beurteilt. Wegen des hiermit verbundenen, je nach Umfang der Pfändungen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwandes für den Arbeitgeber ist ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers zu bejahen, sodass die Frage zugelassen werden sollte (so Moritz, NZA 1987, 329, 333; a.A. ArbG Berlin v. 16.7....mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Vergütungsklage

Rz. 144 Klagen auf Zahlung des Arbeitsentgelts müssen zunächst die Anspruchsgrundlage erkennen lassen und hinreichend bestimmt sein. Haben die Parteien, wie regelmäßig, eine Abrede über die Zahlung eines Bruttoentgelts getroffen, schuldet der Arbeitgeber die Zahlung dieses bestimmten Bruttobetrages (vgl. BAG v. 7.3.2001 – GS 1/00; BAG v. 30.4.2008 – 5 AZR 725/07; BAG v. 6.5....mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Zuständigkeitsregelungen außerhalb der §§ 18-29 AO

Rz. 5 Gem. § 17 AO richtet sich die Zuständigkeit nur vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach den Vorschriften der §§ 18 – 29 AO. Vorschriften, die anderes bestimmen, sind sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen enthalten. Dabei kann es sich um solche handeln, die die Zuständigkeit für nicht unter § 18 AO fallende Feststellungsverfahren oder nicht unter die...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Pfändung des Ersatzanspruchs

Rz. 7 Bei verbrauchbaren Sachen erwirbt der Nießbraucher nach § 1067 BGB Eigentum an diesen. Dann tritt nach § 1086 BGB für das Recht auf Befriedigung des Gläubigers des Nießbrauchbestellers an die Stelle der Sachen ein Anspruch des Bestellers auf Wertersatz. Der Nießbraucher ist gem. § 1086 S. 2 BGB zum sofortigen Ersatz verpflichtet. Hierbei handelt es sich um eine persönl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Gewahrsamsvermutung i. S. v. § 739 ZPO

Rz. 3 § 739 ZPO (Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner) (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten gem. § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Zwangsvollstreckung bei fortgeltendem Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 25 § 744a ZPO (Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft) Leben die Ehegatten gemäß Art. 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Um die Verknüpfung von steuerlicher Beratung und Kreditgeschäften insb. bei der Lohnsteuerhilfe zu verhindern, führte der Gesetzgeber im Jahr 1975 das grundsätzliche Verbot des geschäftsmäßigen Erwerbs von Steuererstattungsansprüchen in Form des Bußgeldtatbestands im § 409a RAO ein. Mit Wirkung zum 1.1.1977 wurde dieses Verbot in den § 383 AO übernommen.[1] Rz. 2 § 383 ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 14. Androhung der Zwangsvollstreckung

Rz. 448 Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel angedroht, so löst bei vorzeitiger Beendigung bereits diese Vollstreckungsandrohung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. In der Regel fordert die Rechtsprechung hier eine Wartefrist von rund 2 Wochen ab Titulierung, weil der Gegenseite Gelegenheit gegeben werden muss, die Zahlung vorzunehmen.[429] Rz. 449...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Gesetzliche Bestimmung – § 4a RVG

Rz. 130 § 4a RVG enthält die Ausnahmeregelungen, unter welchen Voraussetzungen das vom Grundsatz her gem. § 49b Abs. 2 BRAO unzulässige Erfolgshonorar in engen Ausnahmen vereinbart werden darf. § 4a RVG wurde zum 1.10.2021 durch den Gesetzgeber erheblich geändert,[89] wobei hier weitgehend sogenannte Inkassomandate betroffen sind. Für Familiensachen spielt aber die Ausweitun...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Neuregelung zum Erfolgshonorar zum 1.10.2021

Rz. 24 Da insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten für Inkassodienstleister der Gesetzgeber eine Notwendigkeit sah, die Regelungen zum Erfolgshonorarverbot anzupassen, um Anwälten die gleichen Marktchancen zu ermöglichen, wurde § 4a RVG zum 1.10.2021 wie folgt neu gefasst (Abkürzungen d. d. Verf.):[11] Zitat § 4a RVG: "(1)" 1Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Bei Antragseinreichung fällige Beträge

Rz. 408 Fällige Unterhaltsbeträge, die mit dem Unterhaltsantrag für laufende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, werden bei der Berechnung des Gegenstandswertes addiert. Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die bei Einreichung des Antrags (somit Anhängigkeit, nicht notwendig Rechtshängigkeit) fälligen Beträge dem Verfahrenswert hinzuzurechnen. Die fälligen Unterhaltsbet...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 34 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[35] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 16. Gegenstandswert

Rz. 414 Gegenstandswert des Vergleichs sind die Ansprüche, die mit dem Vergleich erledigt werden und nicht der Betrag, auf den sich die Beteiligten vergleichen/einigen. Rz. 415 Zur Antragserweiterung bei laufendem Unterhaltsverfahren siehe § 4 Rdn 414 in diesem Werk. Zur Frage, wann eine Unterhaltskapitalabfindung Gegenstandswert sein kann, siehe § 4 Rdn 437. Rz. 416 Besondere ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Bezügerechner

Entgeltgruppe 5 Berechnerinnen und Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung) Entgeltgruppe 6mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.1 Allgemeines

Den Tätigkeitsmerkmalen für die Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten liegen die entsprechenden in Teil I der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale zugrunde. Damit werden auch Merkmale übernommen, wonach die Ermittlung der Bezüge auch ohne DV Verfahren erfolgt, was in der Praxis nur noch selten vorkommen dürfte. Schematische Übersicht der ...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen (Abs. 6)

Rz. 43 Mit Art. 2 Nr. 4, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes v. 21.3.2005 ist mit Wirkung zum 30.3.2005 der Abs. 6 angefügt worden. Danach sind in den Fällen, dass bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger (Zessionar) als Gesamtschuldner dem Leistungsträger zu...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.2 Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 9 Dienst- und Sachleistungen können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Es wäre ohnehin schon fraglich, ob diese Leistungen als solche überhaupt abtretbar wären od...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1976 mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) in Kraft getreten. Die Abs. 4 und 5 wurden durch Art. 1 Nr. 4, Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderun...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch die Vorschrift des § 53 (und § 54) werden Ansprüche auf Sozialleistungen in Geld verkehrsfähig gemacht, d. h., der Berechtigte kann außerhalb der Sozialrechtsverhältnisse über sie verfügen und sie zur Erfüllung anderer Verbindlichkeiten und zur Schaffung von Kreditfähigkeit einsetzen, so wie er den an ihn gezahlten Geldbetrag verwenden kann. Zur Begründung der R...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3 Verfügung über Geldleistungsansprüche (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 Die Möglichkeiten der Verfügung über Sozialleistungsansprüche in Geld ist grundsätzlich zugelassen, wird jedoch durch den Zweck der Abtretung (Abs. 2 Nr. 1), durch die Anerkennung als im wohlverstanden Interesse (Abs. 2 Nr. 2) oder durch die Pfändbarkeit der Geldleistung der Höhe nach (Abs. 3) begrenzt. Abs. 2 lässt die Übertragung (Abtretung) von Ansprüchen auf Soziallei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Der Beitragspflicht unterlagen bis zum 30.6.2011 nur die Renten eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers im Geltungsbereich des SGB. Die Rente als beitragspflichtige Einnahme ist in § 228 geregelt und war mit Wirkung zum 1.1.1992 dem Rentenrecht des SGB VI angepasst worden. Die Rente unterliegt mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht (§ 226 Abs. 1 Nr. 2). Der für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren

1. Allgemeines Rz. 1 Im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind auch für den StB die Gebührenvorschriften des RVG anzuwenden. Zum Verwaltungsvollstreckungsverfahren gehören insbesondere die aus den §§ 249 ff. AO und entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften für Realsteuern sich ergebenden Verfahren (z. B. Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, § 258 AO; (z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Vollstreckungsmaßnahme (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 44 Vollstreckungsmaßnahmen sind die Handlungen, mit denen die Finanzbehörde die zwangsweise Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren bewirken will. Die dafür zulässigen Maßnahmen sind in §§ 249ff. AO abschließend bestimmt.[1] Vollstreckungsmaßnahmen führen zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Maßnahme erfolgre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.3 Drohende Vollstreckung (§ 69 Abs. 4 Nr. 2 FGO)

Rz. 16 Die unmittelbare Antragstellung beim Gericht (s. Rz. 9) ist nach § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO zulässig, wenn die Vollstreckung wegen des strittigen Anspruchs droht. Dies gilt jedoch nicht, wenn bereits bei der Finanzbehörde ein AdV-Antrag gestellt ist. In diesem Fall muss zunächst die finanzbehördliche Entscheidung abgewartet werden[1], es sei denn, dass die Finanzbehör...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.4 Inhaltliche Grenzen der AdV

Rz. 72 Ein AdV-Antrag, der die inhaltlichen Grenzen der AdV überschreitet, ist unzulässig. Mit der AdV kann nur der vorläufige Wegfall der Leistungspflicht aus dem angefochtenen Verwaltungsakt erreicht werden (s. Rz. 20). Dies gilt auch dann, wenn es um die Aufhebung d. V. geht und die Rückabwicklung bereits auf die Steuerschuld gezahlter Beträge in Betracht kommt (wegen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.3 Entscheidungsinhalt

Rz. 51 Über den AdV-Antrag hat das Gericht eine eigene Entscheidung zu treffen. Es kann die Finanzbehörde auch im Fall der Untätigkeit nicht verpflichten, über einen AdV-Antrag zu entscheiden.[1] Für einen Verpflichtungsantrag würde die Antragsbefugnis fehlen. Der BFH hat als Tatsachengericht grundsätzlich selbst die Befugnis und Pflicht zur Tatsachenfeststellung.[2] Diese Pf...mehr