Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlegende Umgestaltung der WE-Anlage.

Rn 44 Eine grundlegende Umgestaltung ist bei § 20 II 1 zumindest typischerweise nicht anzunehmen (BGH WuM 24, 171 Rz 15; NZM 24, 241 [BGH 09.02.2024 - V ZR 244/22] Rz 40). Privilegierung ist bei der Prüfung iSe Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen (BGH WuM 24, 171 Rz 15). IÜ ist die Frage im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden (BRDrs 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 615 trägt der Tatsache Rechnung, dass der Dienstverpflichtete zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes regelmäßig auf die Vergütung angewiesen ist, ausgefallene Zeiten nicht ohne weiteres nacharbeiten und seine Arbeitskraft idR nicht kurzfristig anderweitig verwerten kann. 3 gilt nur für Arbeitsverhältnisse, 1 und 2 auch für freie Dienstverhältnisse, zB nicht eingehal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 40. Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des EStG und anderer Gesetze (sog Omnibusgesetz) vom 18.08.1980, BStBl I 80, 581

Rn. 48 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Änderungsgesetz – Artikelgesetz – enthält zur ESt keine sehr bedeutenden Änderungen. Auf dem Gebiet der Gewinnermittlung sind es vor allem zwei neue Sätze, die dem § 6 Abs 1 Nr 5 EStG angefügt werden, sowie einige Änderungen zu § 7d EStG über erhöhte Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern, die dem Umweltschutz dienen. Entgegen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einreichung und Prüfung der Schlussrechnung (I–III).

Rn 2 Der Betreuer hat die Schlussrechnung (§ 1872 II) bzw das Vermögensverzeichnis (§ 1872 V) nach Erstellung beim BtG einzureichen (I). Die Einreichung einer formal (nicht unbedingt auch sachlich) ordnungsgemäßen Schlussrechnung kann vom BtG durch Verhängung eines Zwangsgelds nach § 1862 III erzwungen werden. Die Pflicht entfällt, wenn Betreute oder seine Erben auf die Schl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kindesinteressen.

Rn 29 Betreut der Berechtigte ein gemeinschaftliches Kind, sind die Kindeswohlinteressen vorrangig zu berücksichtigen. Es muss verhindert werden, dass der Unterhaltsberechtigte, der das Kind betreut, wegen Einschränkungen oder Wegfalls des Unterhalts zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, die sich an sich mit der Kindesbetreuung nicht vereinbaren lässt (BGH FamRZ 84, 986)...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / IV. Keine Nachabfindung

Rz. 317 Bei der Beantwortung der Frage, ob der Erbe das Landgut fortführt oder nicht, kommt es prinzipiell auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Übergangs an. Sind zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 2312 BGB gegeben und veräußert der Erbe zu einem späteren Zeitpunkt das Landgut ganz oder teilweise, ist eine Nachabfindung – anders als etwa in § 13 HöfeO – gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ermessen.

Rn 9 Der Verw hat für die Frage, wie er seine Pflichten als Organ der GdW wahrnimmt, ein Ermessen (BGH ZMR 19, 776 Rz 6; NJW 17, 666 Rz 13). Das Ermessen ist pflichtgemäß und also nach Sinn und Zweck der Norm ausüben, die ihm Handlungsspielräume gewährt (BGH NJW 17, 666 Rz 16). Der Verw ist bei seiner Ermessensausübung Vereinbarungen und Beschl unterworfen und also an Weisun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Unentgeltlicher Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum.

Rn 6 Nach Nr 4 fällt in Ergänzung zu Nr 6 künftig auch der Sonderfall des unentgeltlichen Erwerbs des Betreuten von Wohnungs- oder Teileigentum unter die Genehmigungspflicht des § 1850. Nach Nr 5 umfasst dies sowohl darauf bezogene Verfügungs- als auch Verpflichtungsgeschäfte. Obwohl der unentgeltliche Erwerb ansonsten genehmigungsfrei ist, soll so dem besonderen Risiko des u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang.

Rn 199 In welchem Umfang Nebenkosten umgelegt werden können – und wie bei mehreren Mietern zu verfahren ist (Maßstab) – bestimmt sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Ein Umlegungsmaßstab kann auch konkludent vereinbart werden (§ 556 Rn 11). Die Schriftformklausel des Mietvertrags steht der Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung nicht entgegen, wenn die Parteien die Geltu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. HOAI.

Rn 15 Bis zum 31.12.20 hatten Architekten und Ingenieure gem § 15 II HOAI aF mit der Vorlage einer prüffähigen Rechnung zu den vereinbarten Zeitpunkten, sonst in angemessenen Abständen Anspruch auf Abschlagszahlung für nachgewiesene Teilleistungen (Stuttg NJW-RR 98, 1392 [OLG Stuttgart 16.04.1998 - 19 U 276/97]; Celle NJW-RR 00, 899 [OLG Celle 10.02.2000 - 14 U 36/99]). Mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 103. Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.12.1997, BGBl I 97, 3121

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit den am EStG, KStG und UmwStG vorgenommenen Änderungen wurde der starken Kritik an den Rückwirkungen der betroffenen steuerverschärfenden Regelungen Rechnung getragen, ua Hinweis auf Füger/Rieger, DStR 98, 64. § 52 Abs 2h EStG erhält die folgende Fassung: Zitat "§ 3 Nr 66 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit.

Rn 6 Voraussetzung für den Schuldnerverzug ist die Fälligkeit der Leistung. Die Pflicht ist fällig, wenn der Schuldner sie erfüllen muss, nicht, wenn er sie schon erfüllen darf (s § 271 sowie § 475 I und dazu Kohler NJW 14, 2817, 2819). Die Fälligkeit kann durch eine Frist oder ein Datum bestimmt sein. Möglich ist auch, dass der Gläubiger die Fälligkeit als Bestimmung des Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Dem Verpächter steht ein vertraglicher verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch zu (Köln ZMR 22, 546: Mindestentschädigung). Die Höhe der Entschädigung trägt den potentiellen oder tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Pächters Rechnung und berücksichtigt die ungleichmäßige Verteilung auf das gesamte Pachtjahr. Ob und welche Nutzungen der Verpächter hätte ziehen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anpassung der HB an die StB infolge Bp

Rn. 339 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Im Rahmen einer steuerlichen Bp werden steuerliche Ansätze und Bewertungen mitunter beanstandet und "abgeändert". Diese Vorgehensweise bedeutet dem materiellen Gehalt nach auch dann keinen Eingriff in die HB, wenn die Ansätze/Werte mangels eigenständigen steuerlichen Wahlrechts o vom Handelsrecht abweichender steuerlicher Vorgabe zwingend a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sanktion: Ergebniskorrektur.

Rn 18 Art 6 schreibt als Rechtsfolge die Nichtanwendung einer ausl Rechtsnorm vor. Wie die hierdurch entstandene Lücke zu füllen ist, bleibt offen. Nach hM ist dafür auf das ausl Recht selbst zurückzugreifen, hilfsweise auf deutsches Recht (BGHZ 120, 37; RGZ 106, 85 f; München NJW-RR 12, 1097; KG NJW-RR 08, 1111; Hamm FamRZ 93, 116), nach aA von vornherein auf deutsches Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Vereinbarung.

Rn 17 Der EV bedarf einer rechtsgeschäftlichen Grundlage. Regelmäßig muss er im Kaufvertrag vereinbart worden sein. Möglich ist allerdings auch eine stillschweigende Vereinbarung, wenn im Rahmen ständiger Geschäftsverbindungen frühere Lieferungen des Verkäufers ausschl unter EV ausgeführt worden waren. Dagegen kann man trotz der Häufigkeit des EV nicht unterstellen, dass all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1741 ff BGB

Rn 1 Adoption ist die Annahme eines fremden Kindes als eigenes. Mit der Wirksamkeit der Minderjährigenadoption erlöschen alle Rechte der leiblichen Eltern, es entfällt auch jedes Recht auf persönlichen Umgang ebenso wie die erbrechtliche Stellung. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Adoption Minderjähriger (§§ 1741–1766a) und der von Volljährigen (§§ 1767–1772). Schwerpunk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfungsregeln.

Rn 2 Art 10 führt trotz einer formalen Neuordnung der Anknüpfungstatbestände in vielen Fällen zu keinen anderen Ergebnissen, als sie bisher durch Art 38 EGBGB vorgegeben waren (ebenso: Wagner IPrax 08, 1, 11; v Hein VersR 07, 440, 450). Insb der Gleichlauf zwischen Leistungskondiktion und Vertragsstatut einerseits sowie Eingriffskondiktion und Deliktsstatut andererseits ist ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / f) Bewertung von Pflegeleistungen

Rz. 132 In Grundstücksübertragungsverträgen werden immer wieder auch Pflegeleistungen vereinbart, die den unentgeltlichen Teil der Zuwendung u.U. ganz erheblich reduzieren können, weil sie auch bei erbrechtlichen Ansprüchen zu berücksichtigen sind.[394] Nach Auffassung des BGH können beispielsweise übernommene Pflegeverpflichtungen und Pflegeleistungen auch in Form echter Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zugang.

Rn 3 Der Zahlungsauftrag als Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister zugeht. Das entspricht der Regelung für Willenserklärungen in § 130 I. Auf welchem Weg der Zahlungsauftrag den Zahlungsdienstleister erreicht, unmittelbar oder mittelbar über den Zahlungsempfänger, spielt dabei keine Rolle. Die allgemeine Regelung,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 655 BGB – Herabsetzung des Maklerlohns.

Gesetzestext 1Ist für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags oder für die Vermittlung eines solchen Vertrags ein unverhältnismäßig hoher Maklerlohn vereinbart worden, so kann er auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Nach der Entrichtung des Lohnes ist die Herabsetzung ausgeschlossen. Rn 1 Nach der Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ergänzende Wirkung.

Rn 25 Die ergänzende Wirkung von § 242 trägt dem Umstand Rechnung, dass sowohl die Parteien als auch der Gesetzgeber den Inhalt von Rechtsverhältnissen nicht vollständig bestimmen können. Va beim Pflichtenprogramm aber auch auf der Rechtsbehelfsseite sind daher Ergänzungen erforderlich, dies auch damit die betroffenen Verträge nicht wegen Unbestimmtheit unwirksam sind (s BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die besonderen Umstände.

Rn 9 Die Maßgeblichkeit des gewöhnlichen Laufs endet, wenn ein anderer Verlauf nach den besonderen Umständen erwartet werden konnte. Als Beispiele nennt 2 die ›getroffenen Anstalten und Vorkehrungen‹. Danach kann der gewöhnlich zu erwartende Gewinn sowohl über- wie auch unterschritten werden. Je nachdem, welches Ziel erstrebt wird, liegt hier die Beweislast bei dem Geschädig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Konkretisierung der Beschaffenheit; Haltbarkeit (Abs 3 S 2).

Rn 58c Wie auch iRd subjektiven Anforderungen werden in III 2 in nicht abschließender Weise Bsp aufgezählt, die unter die übliche Beschaffenheit iSd III 1 Nr 2 fallen. Die genannten Qualitätsmerkmale stimmen überwiegend mit denen des II 2 überein, sodass für die neuen Begrifflichkeiten der ›Funktionalität‹ u ›Kompatibilität‹ auf Rn 27b verwiesen werden kann. Der Begriff der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. § 97 Abs. 1b BewG

Rz. 71 [Autor/Stand] Infolge des bei Kapitalgesellschaften anzuwendenden "Trennungsprinzips" bildet der Anteil an einer Kapitalgesellschaft ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die einer Kapitalgesellschaft (i.S.v. § 39 AO) gehörenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände und Schulden) sind ihr selbst und nicht – anteilig – den Anteilseignern zuzurechnen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) GoB-Verweisumfang durch § 5 EStG

Rn. 386 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Dynamischer Verweis: § 5 EStG enthält mit der unter steuerlichem Wahlrechtsvorbehalt stehenden Anordnung der Geltung handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) einen allgemeinen dynamischen Verweis (s Rn 326ff). Die Dynamik des Verweises ist unstreitig, diskutiert wird der inhaltliche Verweisungsumfang. In ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners.

Rn 32 Für sein finanzielles Leistungsvermögen hat der Schuldner grds immer einzustehen (BGHZ 107, 92, 102; BGHZ 150, 187, 194; BGHZ 204, 134 Rz 17 f; Medicus AcP 188 [1988] 490–510; Lorenz/Riehm Rz 177). Dies ergibt sich aus dem Prinzip der unbeschränkten Vermögenshaftung (Grüneberg/Grüneberg § 276 Rz 28). Auch der gesetzlich zu einer Geldzahlung Verpflichtete, etwa der Scha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2170 BGB – Verschaffungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) 1Ist der Beschwerte zur Verschaffung außer Stande, so hat er den Wert zu entrichten. 2Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftungsmilderung für Arbeitnehmer.

Rn 23 Schädigt bei betriebsbezogenen Tätigkeiten der Arbeitnehmer den Arbeitgeber (s § 611 Rn 91 ff), haftet der Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen (s Rn 24) nicht, während bei mittlerer, ausnahmsweise sogar bei grober Fahrlässigkeit eine Schadensteilung eintritt (vgl BAG NJW 90, 468, 469 f [BAG 12.10.1989 - 8 AZR 276/88] [Missverhäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit.

Rn 7 Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit ist zwar unter Berücksichtigung der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze zu definieren – ist jedoch weiter als dieser (vgl HP/Schmidt-Räntsch § 13 Rz 5). Ein Gewerbe liegt danach vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und sich diese nach außen hin manifes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Eheliche Lebensverhältnisse.

Rn 10 § 1574 II 1 Hs 2 nF nimmt die ehelichen Lebensverhältnisse aus der Prüfung der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit aus, behält sie jedoch als Korrektiv iRe gesonderten Billigkeitsprüfung bei. Mit dieser Regelung soll im Einzelfall dem Vertrauen des Berechtigten im Hinblick auf eine ›nachhaltige gemeinsame Ehegestaltung‹ Rechnung getragen werden (BTDrs 16/1830, S 17). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Problematik.

Rn 40 Insb bei Kfz kann bis zur Vollendung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einige Zeit vergehen. Zur vollständigen Herstellung würde gehören, dass der Geschädigte für diese Zeit einen Ersatzwagen erhält. Daher würde II 1 die für einen Mietwagen erforderlichen Kosten umfassen. Doch vgl zur Problematik der Ersatzfähigkeit der höheren Unfallersatztarife zunehmend strenger ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 273 I definiert das Zurückbehaltungsrecht als Recht des Schuldners, seine Leistung zu verweigern, bis die ihm gebührende Leistung vom Gläubiger bewirkt wird. Die beiderseitigen Leistungspflichten werden also miteinander verknüpft, so dass der Schuldner seine Leistung so lange zurückhalten kann, bis er vom Gläubiger wegen seiner Forderung befriedigt wird und umgekehrt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1755 BGB – Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen.

Gesetzestext (1) 1Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. 2Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berühr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. § 134.

Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gegen das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsansprüche). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Kindergeld als Steuervergütung

Rn. 49 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Dem Gesetzgeber steht es frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr stattdessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder Entlastungen im Steuerrecht mit solchen durch das Kindergeld zu kombinieren (vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 203 [Autor/Stand] Die Tathandlungen der Steuerhinterziehung sind in § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO beschrieben. Insofern unterscheidet sich § 370 AO wesentlich von der Vorgängervorschrift des § 392 RAO, bei der nach ihrem Wortlaut jedes Verhalten tatbestandsmäßig war, das den Verkürzungserfolg herbeiführte (zur Entstehungsgeschichte s. Rz. 1 ff.; zu den Auswirkungen auf die Ann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Informationspflichten.

Rn 4 Die Informationspflichten sind durch den Verweis in I auf Art 248 §§ 1–19 EGBGB bestimmt. Neben den Informationen selbst ist dort auch die Art und Weise der Information geregelt. Daher wird in § 675d der Begriff der Unterrichtung als Oberbegriff verwendet. Zur Unterrichtung kommt nach den Vorgaben der Richtlinie neben der ›Mitteilung‹ oder ›Übermittlung‹ das ›Zugänglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Höhere Miete als die in den Selbstbehaltsätzen berücksichtigten Wohnkosten.

Rn 29 Sind die tatsächlichen Wohnkosten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten höher als in den Selbstbehaltsätzen ausgewiesen, ist zunächst zu prüfen, ob dem Unterhaltsverpflichteten aufgrund der Mietbelastung ein Anspruch auf Wohngeld zusteht (Bambg FamRZ 93, 66). Maßgeblich ist dabei nicht das tatsächliche Wohngeld, sondern der Anspruch auf Wohngeld. Ein solcher Anspruch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Zweck und Rechtsnatur

Rz. 1131 [Autor/Stand] Die Rechtsordnung kann sich bei der Ahndung von Straftaten nicht damit begnügen, entsprechend der individuellen Schuld des Tatbeteiligten Strafen festzusetzen. Strafe allein erfüllt nicht die Sicherungsfunktion, die von der staatlichen Reaktion auf strafwürdiges Verhalten erwartet wird. Aus diesem Grund kennt unser Recht nicht nur das System der sog. "...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundlagen und Wirkungsweise.

Rn 29 Vor diesem Hintergrund rückt die Saldotheorie in ihrer jetzt vorherrschenden Lesart den Gesichtspunkt der synallagmatischen Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung in den Mittelpunkt der Bemühungen um eine geordnete bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge (grundlegend hierzu v Caemmerer FS Rabel [54], 396; zur historischen Entwicklung und zum M...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Auskunftsschuldner

Rz. 9 Auskunftsschuldner ist der Erbe, wobei mehrere Erben als Gesamtschuldner haften. Erteilt ein Miterbe die Auskunft mangelhaft, so haben sich dies die anderen Miterben zurechnen zu lassen.[14] Ist Vor- und Nacherbschaft angeordnet, so ist bis zum Eintritt des Nacherbfalls nur der Vorerbe Auskunftsschuldner. Erst mit Eintritt des Nacherbfalls wird auch der Nacherbe zur Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Verhandlungen.

Rn 2 Der Begriff der ›Verhandlungen‹ ist weit auszulegen. Der Gläubiger muss dafür lediglich klarstellen, dass er einen Anspruch geltend machen und worauf er ihn stützen will. Anschließend genügt jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner (bzw sein Vertreter; vgl Schlesw 22.8.11 – 3 U 101/10) dies nicht sofo...mehr