Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse/Prüfformel

Rn. 187a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Primäre Herrschaftsbefugnis auf Geld gerichteter unverzinslicher wie verzinslicher Forderungen ist die Befugnis, den auf den Nennwert bezogenen Zahlungsanspruch für sich geltend machen zu können. Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung ist die Erbringung der geschuldeten Leistung. Bei Kapital...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung des Erwerbers auf Kautionsrückzahlung.

Rn 1 Neu und für den Erwerber riskant (zur Verjährung seiner Ansprüche vgl LG Wuppertal ZMR 16, 116) ist dessen Haftung gem § 566a (ggf iVm § 578) für die Rückgewähr der Mietkaution, die der Mieter an seinen Veräußerer/Rechtsvorgänger gezahlt hat (Streyl NZM 10, 343; LG Berlin GE 10, 1272, BGH ZMR 11, 785: auch wenn es vor der MietRRef 2001 weitere Veräußerungsfälle gegeben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1700 [Autor/Stand] Infolge des bei Kapitalgesellschaften anzuwendenden "Trennungsprinzips" bildet der Anteil an einer Kapitalgesellschaft ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die einer Kapitalgesellschaft (i.S.v. § 39 AO) gehörenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände und Schulden) sind ihr selbst und nicht – anteilig – den Anteilseignern zuzurechne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) GoB-Verweisumfang durch § 5 EStG

Rn. 386 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Dynamischer Verweis: § 5 EStG enthält mit der unter steuerlichem Wahlrechtsvorbehalt stehenden Anordnung der Geltung handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) einen allgemeinen dynamischen Verweis (s Rn 326ff). Die Dynamik des Verweises ist unstreitig, diskutiert wird der inhaltliche Verweisungsumfang. In ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft (§ 4a FAG)

Rn. 190 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Buchführende Forstbetriebe können aufgrund des in § 4a FAG eingeräumten Wahlrechts von einer Aktivierung eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen. Dies galt bis einschließlich VZ 2011 jedoch nur dann, wenn die Holznutzungen zu Einkünften nach § 13 EStG geführt haben (OFD Münster vom 21.09.1998, DB 1988, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungsstufen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "Arithmetik" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG sieht eine zweistufige Gewinnermittlung nach folgendem Schema mit Korrekturen inner- sowie außerhalb der StB vor. Der Gewinn iS § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG ist zum letztlich stpfl Gewinn iS § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch weitere außerbilanzielle Korrekturen fortzuen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Pflichten des Zahlungsdienstleisters.

Rn 2 Die Aufzählung der Pflichten des Zahlungsdienstleisters im Zusammenhang mit der Ausgabe eines Zahlungsinstruments ist nicht abschließend. Hintergrund ist es, den Missbrauch zu verhindern oder die Folgen so gering wie möglich zu halten. In Bezug auf die personalisierten Sicherheitsmerkmale des Zahlungsinstruments ist zu gewährleisten, dass nur die zur Nutzung berechtigte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Veräußerung unter Rücktrittsvorbehalt/mit Rückgaberecht des Erwerbers

Rn. 441 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Ist dem Erwerber ein Rücktrittsvorbehalt respektive ein Rückgaberecht eingeräumt, wird der Kaufvertrag aufgelöst, wenn der Käufer erklärt, dass er die Ware zurückgibt; es liegt eine Form des auflösend bedingten Erwerbs vor (vgl OFD Münster vom 12.06.1989, StEK EStG § 4 GewVerw Nr 57). Der Kaufvertrag ist voll wirksam. Die abweic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vollwirksamkeit und Fälligkeit der Aufrechnungsforderung.

Rn 16 Die Forderung muss vollwirksam und ihre Erfüllung erzwingbar sein (BGH NJW-RR 11, 1142 [BGH 19.05.2011 - IX ZR 222/08]). Hierzu muss die Forderung zunächst bestehen. Auf eine rechtskräftige Feststellung kommt es nicht an; auch eine anderweitig eingeklagte und noch anhängige Forderung ist als Aufrechnungsforderung geeignet (BGH NJW 13, 2975). Die Aufrechnung mit einem p...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrücklicher Hinweis oder Aushang (Nr 1).

Rn 19 Nr 1 verlangt einen ausdrücklichen, schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Hinweis des Verwenders auf die hinreichend individualisierten AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 88, 1212 [BGH 03.12.1987 - VII ZR 374/86]). Dies gilt auch für die Änderung von AGB (Hamm BB 79, 1789). Ist der Vertrag schriftform- oder beurkundungsbedürftig, erstreckt sich die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Auslagen der S... / II. Kosten des Verfahrens

1. Allgemeines Zu den Kosten des Verfahrens gehören, so das LG, die Gebühren und Auslagen der Staatskasse, einschließlich derjenigen Kosten, die im Ermittlungsverfahren durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstanden sind (§ 464a Abs. 1 S. 1, 2 StPO). § 3 Abs. 2 GKG verweise wegen der Kosten auf die in der Anlage 1 aufgeführten Gebühren und Auslagen. Gem. Nr. 9015 GK...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung des Anspruchs auf Wertausgleich (Abs 2).

Rn 4 Der dem überlebenden Ehegatten zustehende Anspruch ist gem § 31 II 1 dem Grund und der Höhe nach beschränkt: Dieser Ehegatte darf durch den Wertausgleich nicht bessergestellt werden, als wenn der VA insg zu Lebzeiten des anderen Ehegatten durchgeführt worden wäre. Er soll nicht etwa seine eigenen ehezeitlichen Anrechte in voller Höhe behalten und seinerseits an den vom ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fehlende Fähigkeiten.

Rn 8 Als Anknüpfungsgegenstand nennt Art 12 Rechts-, Geschäfts- (Definition s Art 7 EGBGB Rn 5 ff) und Handlungsfähigkeit. Das deutsche Sachrecht kennt eine ›Handlungsfähigkeit‹ als Rechtsbegriff nicht; die Deutung ist daher unklar. Teilweise werden darunter familienrechtliche Grenzen gesetzlicher Vertretungsmacht für natürliche Personen verstanden, zB von Eltern, Betreuern ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Offensichtlich engere Verbindung, Art 4 III.

Rn 9 Die Anknüpfung an eine offensichtlich engere Verbindung nach Art 4 III ist ggü Art 4 I und II vorrangig und umfasst grds sämtliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung (v Hein FS Kropholler 553, 564). Diese flexible Ausnahmeregelung ist grds eng auszulegen, was sich aus Wortlaut (›offensichtlich engere‹ Verbindung) und Entstehungsgeschichte (KOM [03...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / IX. Nichtzahlung des Vorschusses

Zahlt der Auftraggeber/Mandant den Vorschuss nicht pünktlich und vollständig, kann der Rechtsanwalt weitere Tätigkeiten ablehnen, bis der Vorschuss eingegangen ist, d.h. also die weitere Vertretung/Verteidigung grds. einstellen.[55] Bei der Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes (§ 320 BGB) muss er allerdings Folgendes beachten:[56]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Erwägungsgründe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) (nicht abgedruckt) (16) Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind im Recht der Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet, wobei zwischen Paaren, deren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtgut.

Rn 5 Die Auseinandersetzung über das Gesamtgut erfolgt nach §§ 1471 ff. Da sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, dauert das nach § 1419 bestehende Gesamthandsverhältnis zunächst an. Aus der Gütergemeinschaft wird jedoch die Liquidationsgemeinschaft, §§ 1471 II 2, 1419 (BGH FamRZ 85, 903; Frankf FamFR 13, 465). Während bei Bestehen der Gütergemeinschaft die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinnermittlung nach amtlichem Vordruck "EÜR"

Rn. 1518 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ab VZ 2005 ist der Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu ermitteln (§ 60 Abs 4 EStDV iVm § 84 Abs 3eEStDV (vormals Abs 3d; davor sAbs 3c); BMF BStBl I 2005, 320). Diese Verpflichtung gilt nach § 84 Abs 3c EStDV aF für Wj, die nach dem 31.12.2004 beginnen, so dass bei einem kj-abweichendem Wj die Neuregelung er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Existenzminimum des Kindes

Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich typisierend für alle Alterss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abgrenzung.

Rn 35 Die ergänzende Vertragsauslegung bedarf nach verschiedenen Seiten der Abgrenzung. Sie geht der Irrtumsanfechtung nach § 119 vor, weil Gegenstand der Anfechtung der durch (ergänzende) Auslegung ermittelte Inhalt der Willenserklärung ist. Zur Anfechtbarkeit von Vertragsergänzungen Rn 28. Rn 36 Der methodische Unterschied zwischen ergänzender Vertragsauslegung und geltungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dispositives Recht und hypothetischer Parteiwille.

Rn 24 Zum grds Vorrang des dispositiven Rechts bei der Lückenfüllung o Rn 21. Sofern sich aus diesem keine Antwort ergibt, ist auf das schwierige Konzept des hypothetischen Parteiwillens zurückzugreifen. Hiernach soll darauf abzustellen sein, welche Regelung die Parteien im Hinblick auf den mit dem Vertrag verfolgten Zweck bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Inte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im Allg.

Rn 1 Die Vorschrift enthält den Kern der Vollstreckerbefugnisse, insb den Nachlass zu verwalten und über Nachlassgegenstände zu verfügen. Diese Verfügungsbefugnis wird flankiert von § 2211, wonach die Erben über Nachlassgegenstände nicht verfügen können, so dass das Verfügungsrecht dem Testamentsvollstrecker ausschließlich zugewiesen ist. Zusätzlich ist der Testamentsvollstr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Finaler Entnahmebegriff/betriebsfremde Zwecke

Rn. 235 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ziel des Entnahmetatbestands ist – neben der Korrektur- und Neutralisationsfunktion zur zutreffenden Ermittlung des Gewinns – die Erfassung der stillen Reserven eines WG, wenn dieses den betrieblichen Bereich des StPfl verlässt (s Rn 200), dh der sachliche und/oder personelle Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Aus der Steuerverstrick...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischen 1. der Rechtslage vor der Einführung des § 97 Abs. 1a BewG a.F., der dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Rückgängigmachung von Veräußerungen

Rn. 454 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden vollzogene Veräußerungsvorgänge rückgängig gemacht und übertragene WG auf den Veräußerer zurückübertragen (zB infolge Eintritt einer auflösenden Bedingung, s Rn 440, ist dies grundsätzlich ein neuer, selbstständig zu würdigender Vorgang (BFH vom 12.10.1977, I R 248/74, BStBl II 1978, 191 zur Rückgängigmachung einer Grundstücksübertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 18 Der Bereicherte ist von der Verpflichtung zur Herausgabe des Erlangten iSd § 818 I oder zum Wertersatz gem § 818 II frei, soweit er nicht mehr bereichert ist – § 818 III. Dieser zentrale Grundgedanke des Bereicherungsrechts gilt für alle Bereicherungsansprüche, aber auch nur dort (BGH NJW 03, 2451, 2453 [BGH 17.06.2003 - XI ZR 195/02] – keine analoge Anwendung auf vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesellschaftsvertrag, Änderung.

Rn 13 Der Gesellschaftsvertrag begründet die Pflicht wenigstens zweier Vertragspartner, einen gemeinsamen Zweck in einer festgelegten Art und Weise zu fördern. Einmann-Personengesellschaften sind nicht möglich; bei Wegfall eines von zwei Gesellschaftern besteht keine Gesellschaft mehr. Der Vertrag bedarf regelmäßig keiner Form; Ausnahmen ergeben sich bei Berührung allg Formv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fälligkeit, Ausgestaltung und Dauer des Anspruchs (Abs 4).

Rn 13 Der Teilhabeanspruch nach § 25 soll eine mit dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten entstehende Versorgungslücke schließen, den Ausgleichsberechtigten aber nicht besserstellen, als wenn der Pflichtige noch leben würde. Daher muss der Ausgleichsberechtigte die nach § 20 II für die schuldrechtliche Ausgleichsrente erforderlichen Fälligkeitsvoraussetzungen (vgl dazu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Merkmale.

Rn 3 Erscheinungsformen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung sind insb Beratungen in rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Leistungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen (zB Vermittlung: dazu BGH NJW 11, 1726, Vertretung; zur möglichen gleichzeitigen Tätigkeit im eigenen und im fremden Namen, BGH NJW 13, 1873 [BGH 01.03.2013 - V ZR 279...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufteilungsplan (§ 7 IV 1 Nr 1).

Rn 15 Aufgabe des Aufteilungsplans ist es, die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im SonderE und der im gemE stehenden Gebäudeteile ersichtlich zu machen (BGH ZMR 16, 215 Rz 10; NZM 15, 595 Rz 7) und damit dem Grundsatz sachenrechtlicher Bestimmtheit Rechnung zu tragen (BGH ZMR 19, 47 Rz 12). Für die Abgrenzung des SonderE hat er dieselbe Funktion wie die d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrags-/Regelungslücke als Voraussetzung.

Rn 19 Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung ist eine planwidrige Lücke in der vertraglichen Regelung (BGH NJW 02, 670 [BGH 18.10.2001 - I ZR 91/99]; 11, 2977, 2978 [BGH 14.07.2011 - III ZB 70/10]; NJW-RR 08, 1371, 1372 [BGH 18.06.2008 - VIII ZR 154/06]; NJW 12, 844 [BGH 11.01.2012 - XII ZR 40/10]). Dabei genügen Vorstellungen nur einer Seite, die nicht Bestandteil ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Rn. 182p Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäude...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Vereinbarung.

Rn 17 Der EV bedarf einer rechtsgeschäftlichen Grundlage. Regelmäßig muss er im Kaufvertrag vereinbart worden sein. Möglich ist allerdings auch eine stillschweigende Vereinbarung, wenn im Rahmen ständiger Geschäftsverbindungen frühere Lieferungen des Verkäufers ausschl unter EV ausgeführt worden waren. Dagegen kann man trotz der Häufigkeit des EV nicht unterstellen, dass all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Auskunftsschuldner

Rz. 9 Auskunftsschuldner ist der Erbe, wobei mehrere Erben als Gesamtschuldner haften. Erteilt ein Miterbe die Auskunft mangelhaft, so haben sich dies die anderen Miterben zurechnen zu lassen.[14] Ist Vor- und Nacherbschaft angeordnet, so ist bis zum Eintritt des Nacherbfalls nur der Vorerbe Auskunftsschuldner. Erst mit Eintritt des Nacherbfalls wird auch der Nacherbe zur Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / f) Bewertung von Pflegeleistungen

Rz. 132 In Grundstücksübertragungsverträgen werden immer wieder auch Pflegeleistungen vereinbart, die den unentgeltlichen Teil der Zuwendung u.U. ganz erheblich reduzieren können, weil sie auch bei erbrechtlichen Ansprüchen zu berücksichtigen sind.[394] Nach Auffassung des BGH können beispielsweise übernommene Pflegeverpflichtungen und Pflegeleistungen auch in Form echter Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1079 BGB – Anlegung des Kapitals.

Zusammenfassung Gesetzestext 1 Der Nießbraucher und der Gläubiger sind einander verpflichtet, dazu mitzuwirken, dass das eingezogene Kapital der Rechtsverordnung nach § 240a entsprechend angelegt und gleichzeitig dem Nießbraucher der Nießbrauch bestellt wird. 2 Die Art der Anlegung bestimmt der Nießbraucher. Anlegung des Kapitals. 1Der Nießbraucher und der Gläubiger sind einand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 655 BGB – Herabsetzung des Maklerlohns.

Gesetzestext 1Ist für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags oder für die Vermittlung eines solchen Vertrags ein unverhältnismäßig hoher Maklerlohn vereinbart worden, so kann er auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Nach der Entrichtung des Lohnes ist die Herabsetzung ausgeschlossen. Rn 1 Nach der Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ergänzende Wirkung.

Rn 25 Die ergänzende Wirkung von § 242 trägt dem Umstand Rechnung, dass sowohl die Parteien als auch der Gesetzgeber den Inhalt von Rechtsverhältnissen nicht vollständig bestimmen können. Va beim Pflichtenprogramm aber auch auf der Rechtsbehelfsseite sind daher Ergänzungen erforderlich, dies auch damit die betroffenen Verträge nicht wegen Unbestimmtheit unwirksam sind (s BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die besonderen Umstände.

Rn 9 Die Maßgeblichkeit des gewöhnlichen Laufs endet, wenn ein anderer Verlauf nach den besonderen Umständen erwartet werden konnte. Als Beispiele nennt 2 die ›getroffenen Anstalten und Vorkehrungen‹. Danach kann der gewöhnlich zu erwartende Gewinn sowohl über- wie auch unterschritten werden. Je nachdem, welches Ziel erstrebt wird, liegt hier die Beweislast bei dem Geschädig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 836, der im Zusammenhang mit §§ 837 f zu sehen ist, ist eine Ausprägung der Haftung für Verletzung von Verkehrspflichten (BGHZ 58, 149, 156; VersR 06, 931 Rz 14; Staud/Bernau § 836 Rz 3; Soergel/Krause § 836 Rz 2; MüKo/Wagner § 836 Rz 2; Larenz/Canaris § 79 VI 1a). Die Besonderheit ggü der allg Haftung für Verkehrspflichtverletzung liegt in der Beweislastumkehr hinsic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Individualarbeitsrecht.

Rn 19 Ansonsten unterliegen nicht individuell ausgehandelte AGB in Individualarbeitsverträgen der Inhaltskontrolle, wobei – wie bei AGB, die ggü Unternehmern verwendet werden (Rn 3) – die Einbeziehungsvorschriften des § 305 II und III nicht anwendbar sind. Arbeitnehmer sind durch das NachwG (§ 611 Rn 54) ausreichend geschützt. Die §§ 305 ff werden hinsichtlich der Befristung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Beschränkung ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Urenkelin der Erblasserin. Sie ist ebenso wie ihre Mutter H. K … von der Erblasserin testamentarisch bedacht worden. In dem notariell beurkundeten Testament vom 4.9.1974 heißt es, soweit vorliegend von Interesse: Zitat Meine einzige Tochter, Frau I. N … , … , soll meine alleinige Erbin sein. Insbesondere soll sie mein Hausgrundstück … , … erben. Sie sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Akteneinsicht im Steuerverfahren

Rz. 471 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger wird sich meist auch mit einem steuerlichen Verfahren konfrontiert sehen. Im Steuerverfahren hat man nach bisher h.M. keinen Akteneinsichtsanspruch.[2] Anders als § 29 VwVfG sieht § 91 AO ein solches Recht nicht vor, es soll aber bei Beraterwechsel[3] gewährt werden. Im Übrigen darf das FA nach pflichtgemäßem Ermessen kostenfr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erwerb eines Anrechts mit grundsätzlich gleichem Risikoschutz (Abs 1 S 2 Nr3

Rn 14 Nach § 11 I S 2 Nr 3 Hs 1 muss das übertragene Anrecht grds den gleichen Risikoschutz gewähren, wie das auszugleichende Anrecht. Dies bezieht sich sowohl auf das Spektrum der abgesicherten Risiken als auch auf den Zeitpunkt und den Umfang der für den jeweiligen Versorgungsfall vorgesehenen Leistungen. Eine Regelaltersrente muss daher beim Ausgleichsberechtigten mit dem...mehr