Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerden

Die sofortigen Beschwerden seien nach §§ 143a Abs. 4, 304 Abs. 4 S. 2 HS. 2 Nr. 1 StPO zulässig. Insbesondere stehe den Pflichtverteidigern gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zu. Nach der Regelung des § 304 Abs. 2 StPO können auch andere Personen Beschwerde einlegen, wenn sie in ihren Rechten betroffen sind. Insoweit sei anerkannt, dass auch ...mehr

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FF 02/2021, Beschwer des An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren über den Ausspruch der Scheidung ihrer Ehe in einem Verbundbeschluss. [2] Die Beteiligten schlossen im Dezember 2012 die Ehe. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 14.7.2017 zugestellt worden. Der Trennungszeitpunkt ist zwischen ihnen streitig. [3] Das Amtsgericht hat durch Teil-V...mehr

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FoVo 02/2021, Formularzwang... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG folgt dem Gerichtsvollzieher Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Vollstreckungserinnerung ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung weigert sich der befasste OGV, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin zur Beitreibung der Kosten der Zwangsräumung auszuführen. Der Vollstreckungsauftrag entspricht insoweit nicht der nach § 753 Abs. 3 S. 1 ZPO ...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Bekl. ist nicht begründet. Zu Recht hat das LG – Rechtspfleger – mit dem angefochtenen Beschluss der sofortigen Beschwerde der Kl. v. 16.3.2020 abgeholfen und den Beschl. v. 20.2.2020 aufgehoben. Mit diesem Beschluss hatte das LG der sofortigen Beschwerde der...mehr

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AGS 02/2021, Darlegungs- un... / V. Bedeutung für die Praxis

Bei der Entscheidung handelt es sich innerhalb kurzer Zeit um die zweite Entscheidung des BGH zur Anwendung des Fernabsatzrechts auf den Anwaltsvertrag. Dazu hat der BGH u.a. in dem in Bezug genommenen Urt. v. 23.11.2017 (IX ZR 204/16, AGS 2018, 105 = RVGreport 2018, 157) Stellung genommen. Schwerpunkt der Ausführungen des BGH in seinem Urteil v. 23.11.2017 war noch die Frag...mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, auf einige Probleme des Verfahrens auf Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung hinzuweisen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Es entspricht zunächst einmal allgemeiner Auffassung in Rspr. und Lit., dass die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütun...mehr

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zfs 02/2021, Arglistige Täu... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. stehen keine Leistungsansprüche aus der streitgegenständlichen Pflegetagegeldversicherung zu, weil diese durch die Bekl. gem. § 22 VVG i.V.m. § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten wurde. Dementsprechend haben auch die Feststellungsbegehren und der auf den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskost...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen eine große Rolle.[19] Dabei geht es immer um die Frage, ob der Verteidiger auch in den Verfahren die gesetzlichen Gebühren geltend machen kann, in denen er (noch) nicht zum Pflichtverteidiger bestellt war. Dazu ist in § 48 Ab...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / b) Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität

aa) Bei der Prüfung des Ursachenzusammenhangs ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft den Zusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Rechtsgutsverletzung, d.h. dem ersten Verletzungserfolg, häufig auch Primärverletzung oder Primärschaden genannt. Insoweit gilt das s...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / III. Normzweck und anerkannte Anwendungsfälle

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung aus den Jahren 1952 und 1954[9] vor der Einführung des Zugewinnausgleichsrechts sahen nicht nur für den Zugewinnausgleichsschuldner, sondern auch für den Zugewinnausgleichsgläubiger keine Ausnahme, also keine Alternative zur Erbringung der Forderung in Geld vor. In der Begründung[10] wird auf entsprechende Vorschläge hingewiesen, denen ...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / f) Verfassungskonforme Auslegung

Der II. Senat des BFH hatte in der Vergangenheit angesichts der Rechtsprechung zur Verschonung von Betriebsvermögen "erhebliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiung für Familienheime geäußert.[76] Die Steuerbefreiung führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Erwerbern von Familienheimen und Erwerbern anderer Vermögensgegenstände.[77] Keine Bedenken an de...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / 2. Beispielsfälle

Doch schauen wir uns die Möglichkeiten, die § 1383 BGB bietet, anhand einiger Beispielsfälle an. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Ehefrau F hat ihr Elternhaus geerbt und darin mit Ehemann M und den gemeinsamen Kindern gelebt. Während der im gesetzlichen Güterstand geführten Ehe hat sie M hälftiges Miteigentum eingeräumt. Nach dem trennungsbedingten Auszug des M bleibt sie mit den K...mehr

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zfs 02/2021, (Keine) Verjäh... / Sachverhalt

Das AG hat den Betr. mit dem angefochtenen Beschl. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 176 EUR verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Dagegen wendet sich der Betr. mit seiner Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt und insb. den Eintritt der Verfolgungsverjährung geltend macht. Das OLG Celle hat die Recht...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / II. Die Wahl der richtigen Rechtsform für Familienpool

Wenn die Familie sich für die Gründung eines Familienpools entschieden hat, muss zunächst die richtige Rechtsform gewählt werden. Ein Familienpool ist grundsätzlich in allen Rechtsformen denkbar. Meist kommt er in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. KG oder der GmbH vor. 1. Familienpool in der Rechtsform de...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 4. Kenntnis des Gerichts

Dies gilt erst recht, wenn das Gericht in Kenntnis der Klagerücknahme im Termin zur mündlichen Verhandlung die Sache aufruft. Gegenstand der mündlichen Verhandlung ist dann nur noch die Kostenfrage, sodass auch dem oder den erschienenen Prozessbevollmächtigten die Terminsgebühr unabhängig von seiner Kenntnis von der Klagerücknahme nur nach dem Kostenwert anfallen kann.[11]mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 2. Kenntnis des Beklagten

Hatte der Prozessbevollmächtigte des Beklagten hingegen Kenntnis von der zuvor erfolgten Klagerücknahme, so steht ihm für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung nach Aufruf der Sache erst recht keine Terminsgebühr nach dem Hauptsachewert zu.mehr

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AGS 02/2021, Volkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 5. Auflage 2021, Verlag C.H. Beck, 417 S., 89,00 EUR

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage des von Volkommer begründeten Handbuchs vor gut 30 Jahren hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland vervielfacht. Zwar meldet jeder deutsche Anwalt seiner Berufshaftpflichtversicherung nur etwa alle vier bis fünf Jahre einen Versicherungsfall. Gleichwohl kommt dem Rechtsgebiet der Anwaltshaftung eine ganz erhebliche Bedeutung z...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Zivilrechtlich sind eigentlich keine Besonderheiten gegenüber der normalen KG oder der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG zu berücksichtigen. Teilweise müssen jedoch aufgrund von steuerrechtlichen Implikationen Anpassungen vorgenommen werden. So ist zum Beispiel darauf zu achten, dass auch die nachfolgenden Generationen einkommensteuerlich zu Mitunternehmern werden. Die Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Sammelantrag von Gesamthandsgemeinschaften (§ 45b Abs. 2a EStG)

Rz. 20 Abs. 2a wurde durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 45b EStG eingefügt. Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inl. steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an GbR beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur ...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / I. Einleitung

Eine Leihmutter trägt auf Grundlage eines Vertrages mit den Wunscheltern nach künstlicher Befruchtung ein genetisch für sie fremdes Kind mit der Absicht und dem Willen aus, dieses nach der Geburt an die Wunscheltern herauszugeben (sog. "Tragemutter". Andere Formen der Leihmutterschaft sind denkbar, jedoch Ausnahmefälle).[2] In einigen Staaten der USA sowie in der Ukraine und...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 1 I. Der Fall

GmbH als Insolvenzschuldnerin Die Schuldnerin war Geschäftsführerin, zunächst Mehrheitsgesellschafterin und später Alleingesellschafterin der Insolvenzschuldnerin, einer GmbH. Der Gläubiger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH. GF erhält Renten als Versorgungszusage Mit Vereinbarung vom 8.12.1995 gewährte die GmbH der Schuldnerin eine Altersrente und eine Hinterbli...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / III. Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV

Auf der Grundlage hat das LG dann die vom AG festgesetzte Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV abgesetzt. Bei dieser handele es sich um die Verfahrensgebühr für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde. Nach Vorbem. 5.1.2 VV gehöre zu dem Verfahren vor der Verwaltungsbehörde auch das Verwarnungsverfahren und das Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht. Di...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / 2. Förmliche Zustellung

Die Frage, ob die Übersendung des Anhörungsschreibens mit einfachem Brief genügt oder eine förmliche Zustellung erforderlich ist, hat der mit dem Vergütungsfestsetzungsverfahren befasste Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG) oder Rechtspfleger nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Ist der Antragsgegner lediglich mit einfachem Brief angehört worden und kann unter dieser Ans...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / II. Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens Ausnahme

Das LG hat die Beiordnung als Pflichtverteidiger auch auf das Verfahren 108 Js 36754/19 erstreckt. Zwar sei dem Amtsgericht durchaus recht zu geben, dass die Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens nicht nahe liegt, da es sowohl dem Wunsch eines Angeschuldigten als auch des Verteidigers entsprechen könne, dass die Verteidigung im Rahmen eines Wahlmandats ausgeübt wird. Ins...mehr

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zfs 02/2021, (Keine) Verjäh... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige erhobene Rechtsbeschwerde hat lediglich den aus dem Tenor ersichtlichen geringen Teil-Erfolg. Im Übrigen ist sie nach Maßgabe von §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die auch unter Berücksichtigung des Vorbringens in der Gegenerklärung v. 17.2.2020 zutreffenden Erwägungen der GenStA in ihrer Zuschrift v...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 1. Der Begriff "Eigentum" in § 13 Abs. 1 Nr. 4b, c ErbStG

Im zivilrechtlichen Sinn bedeutet Eigentum das umfassendste Herrschafts- und Nutzungsrecht einer Person über eine Sache (vgl. § 903 BGB).[17] Es existieren jedoch auch andere Rechtspositionen, wie beispielsweise persönliche Dienstbarkeiten oder das Anwartschaftsrecht, die ihren Inhabern eine ähnliche wirtschaftliche Stellung wie dem zivilrechtlichen Eigentümer verschaffen. De...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / a) Wortlaut

Unter dem Wortlaut wird die Bedeutung eines Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch verstanden.[38] Dem Wortlaut wird bei der Auslegung des Begriffs Eigentum ein hoher Stellenwert beigemessen. Der II. Senat spricht in seinen Entscheidungen davon, der Wortlaut sei "eindeutig"[39] und im zivilrechtlichen Sinn zu verstehen.[40] Folgerichtig prüft er die Einbeziehung anderer din...mehr

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FoVo 02/2021, Was passiert ... / II. Die Lösung

Wollen Sie die Verfahrensherrschaft wirklich aus der Hand geben? Es sei erlaubt zu fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, sofort den Haftbefehl zu beantragen. Soweit der Schuldner nicht erscheint, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

In diesem Kostenfestsetzungsverfahren ging es hin und her, was auch an dem Vorbringen der Parteien gelegen hat. Im Ergebnis ist die letzte Entscheidung des Rechtspflegers des LG Potsdam, mit der er dem Kostenfestsetzungsantrag der Kl. stattgegeben hat, richtig. Die Entscheidung des OLG Brandenburg gibt Anlass, sich ein wenig mit einigen Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverf...mehr

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zfs 02/2021, Keine Deliktsz... / 2 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2020, 434 Rn 64-82 1) In der Grundsatzentscheidung vom 25.5.2020 (zfs 2020, 434 Rn 64 ff.) hatte der BGH unter dem Blickwinkel der Vorteilsausgleichung den Abzug der Nutzungsentschädigung von der in Höhe des von dem Geschädigten gezahlten Kaufpreises als Schadensersatz bejaht. Dabei hatte er die in diesem Zusammenhang angeführten Bedenken verworfen, dass dieser s...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 3 Anmerkung

Der historische Gesetzgeber hat bei Schaffung des Rechts der Erbenhaftung schon seine Genialität ausspielen lassen, betrachtet man die sehr differenzierte Ausgestaltung für unterschiedliche Konstellationen und das System der Trennung zwischen dem Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. An dieser "Schnittstelle" steht der Ausspruch des Vorbehaltes der beschränkten Erbenhaftu...mehr

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zfs 02/2021, Veith/Gräfe/Gebert (Hrsg.), Der Versicherungsprozess, C.H. Beck, 4. Aufl. 2020, 1.488 S., 158 EUR, ISBN 978-3-8487-5521-9

Der Versicherungsprozess hat sich in den drei Vorauflagen zu einem verlässlichen und angesehenen Ratgeber in versicherungsrechtlichen Fragen entwickelt, so dass sich die vierte Auflage an diesem hohen Niveau messen lassen muss. Der Gesamtumfang liegt mit knapp 1.500 Seiten im Bereich der dritten Auflage, der Preis wurde beibehalten. Im Autorenteam gab es Wechsel. So sind Dr. ...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / a) Adäquanz

Der Filter der Adäquanz dient der Ausgrenzung derjenigen Kausalverläufe, die dem Schädiger haftungsrechtlich billigerweise nicht mehr zugerechnet werden können.[38] Im Ergebnis geht es darum, die Haftung für ganz unwahrscheinliche Kausalverläufe auszuschließen.[39] Adäquat kausal ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenart...mehr

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AGS 02/2021, Rücknahme des ... / II. Belastung des Betroffenen unbillig

Nach Ansicht des AG hat die Bußgeldbehörde den Antrag der Verteidigerin auf Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse zu Unrecht abgelehnt. Der Betroffene habe die Kosten des Verfahrens (Kosten und Auslagen) zu tragen hat, wenn er "verurteilt" werde, d.h. wenn gegen den Betroffenen ein Bußgeld festgesetzt werde. Dies gelte auch, wenn der Betrof...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – im Wesentlichen ausgeführt: Die Berufung der Klägerin sei mangels Beschwer unzulässig. Die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO, deren Beseitigung alleiniges Ziel der Berufung der Klägerin sei, begrün...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Recht und Umfang der Einsichtnahme

Rn. 7 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Vorlage der Handelsbücher erfolgt auf Beschluss des Gerichts. Dies kann entweder auf Antrag eines Beteiligten oder nach Ermessen des Gerichts von Amts wegen angeordnet werden (vgl. ADS (1995), § 260, Rn. 5; Beck Bil-Komm. (2020), § 260 HGB, Rn. 3). Rn. 8 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Vorlage bezieht sich auf die vollständigen Handelsbücher ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Informationspflichten (§ 175 Abs. 2 AktG)

Rn. 8 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Aufgrund des unantastbaren und allg. Mitgliedschaftsrechts steht jedem abstimmungsberechtigten Aktionär das Recht auf umfassende Information zu. Für den Umfang und Rahmen des Informationsrechts ist § 131 AktG zu beachten. Im vorliegenden Zusammenhang sind die Auslegungspflicht und das Recht auf Abschriften von Vorlagen zentrale Ausformungen de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Änderung festgestellter Jahresabschlüsse

Rn. 9 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Zulässigkeit von Änderungen des festgestellten JA ist umstritten. Hierbei sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden. Bei Fehlen eines wirksamen Beschlussakts oder im Fall der Nichtigkeit des festgestellten JA liegt keine Änderung, sondern eine erstmalige (wirksame) Feststellung des JA vor. Diese ist (selbstverständlich) zuläss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Stammaktien

Rn. 5 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Stammaktien sind Anteilsscheine an einer AG, die mit den Grundrechten eines Anteilspapiers versehen sind: dem Recht auf Dividendenbezug, auf Stimmrecht und Liquidationserlös. Sie stellen den Normalfall einer Mitgliedschaft dar.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 301 AktG dient der Kap.-Erhaltung im Interesse der Gläubiger. Daher legt § 301 Satz 1 AktG zwingend einen Höchstbetrag der Gewinnabführung fest (vgl. Hüffer-AktG (2020), § 301, Rn. 1). Die Kap.-Erhaltung wäre gefährdet, wenn UN i. R.d. Gewinnabführung verpflichtet werden würden, mehr Gewinn abzuführen als dies der handelsrechtliche JA unter ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 259 entspricht dem früheren § 46 (i. d. F. vom 10.05.1897 (RGBl 1897, S. 229)), der im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) in den Dritten Unterabschnitt "Aufbewahrung und Vorlage" integriert wurde, wobei lediglich die Überschrift ergänzt worden ist. Inhaltlich (und nahezu wörtlich) ent...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 263 betrifft solche Einrichtungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden, die ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Kaufmannseigenschaft gemäß der §§ 1f. erfüllen und deshalb nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB (vgl. §§ 238–261) zur Buchführung verpflichtet wären. Anwendungsvoraussetzung ist somi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendung der Aufstellungsvorschriften (§ 173 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die HV besitzt das Recht, den vorgelegten JA zu ändern. Gemäß der Regelung in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG sind dabei die Vorgaben des materiellen Bilanzrechts – namentlich die der §§ 242–256a, §§ 264–288 sowie §§ 150–160 AktG – einzuhalten. Die gesetzliche Regelung ist erforderlich, da die §§ 264ff. nur die gesetzlichen Vertreter einer AG, KGaA ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Erläuterungspflicht des Vorstands

Rn. 7 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 3 AktG soll der Vorstand bei Erläuterung seiner Vorlagen (vgl. HdR-E, AktG § 176, Rn. 3) auch zu einem Jahresfehlbetrag (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 16) oder einem Verlust Stellung nehmen, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat. Diese erweiterte Erläuterungspflicht wurde durch das sog. Bilanzr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Hotelappartements

Leitsatz Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann auch durch Option im notariellen Kaufvertrag erfolgen. Sachverhalt Die Klägerin, eine Ehegatten-GbR, erwarb mit notariellem Bauträgervertrag vom 22.9.2015 ein eingerichtetes Hotelappartement mit Pkw-Stellplatz zum Zwecke der Vermietung. Das Appartement wurde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses renoviert, die Renovierungsa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis von Aktien unterschiedlicher Gattung und bedingtem Kapital (§ 152 Abs. 1 Sätze 2–4 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Gemäß § 152 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die Beträge des Grundkap. gesondert angegeben werden, die auf jede Aktiengattung entfallen. Diese Vorschrift ist unter Verzicht auf die früher geforderte Angabe von Gesamtnennbeträgen durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (vgl. BGBl. I 1998, S. 590ff.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. An die Aktionäre auszuschüttender Betrag oder Sachwert (Nr. 2)

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Dividende wird in der Praxis meist als Bezugsgröße zum Aktiennennbetrag angegeben. Bei der Gewinnverteilung ist § 60 AktG zu beachten. Trotz des grds. Anspruchs der Aktionäre nach § 58 Abs. 4 AktG kann dabei die Anspruchslage für einzelne Aktionäre oder Aktionärsgruppen unterschiedlich sein (z. B. im Fall von Aktien verschiedener Gattunge...mehr