Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Belgien / a) Scheidungsvereinbarungen

Rz. 125 Ehegatten, die ein einverständliches Scheidungsverfahren durchzuführen beabsichtigen, müssen zunächst die Modalitäten der Scheidung unter sich aushandeln und in einem Scheidungsvertrag [160] festlegen. Grundsätzlich gilt diesbezüglich das Prinzip der Willensfreiheit, vorbehaltlich der Vereinbarungen in Bezug auf etwaige Kinder.[161] Rz. 126 Die Scheidungsvereinbarungen...mehr

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Schweiz / IV. Eheliche Wohnung und Wohnung der Familie

Rz. 44 Die Ehegatten bestimmen die eheliche Wohnung gemeinsam (Art. 162 ZGB). Darunter fallen sämtliche Räume, in denen die Ehegatten mit einer gewissen Regelmäßigkeit gemeinsam leben, so dass mehrere eheliche Wohnungen denkbar sind. Unabhängig von der dinglichen bzw. obligatorischen Berechtigung an der ehelichen Wohnung sind beide Ehegatten zu deren Benutzung befugt und bei...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 72 Solange die Ehe dauert, teilen sich die beiden Eheleute das Sorgerecht für ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Bei einer Scheidung können die Eltern sich verständigen, wem von ihnen während und nach der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen werden soll. Seit der Reform von 2018 ist jedoch das Prinzip fest verankert, dass die Eltern gemeinsam das elterliche Sorgere...mehr

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Rumänien / I. Vermögensteilung

Rz. 102 Im Innenverhältnis der Ehegatten endet der Güterstand in der Regel mit der Einreichung des Scheidungsantrags (Art. 385 ZGB). Ausnahmsweise kann das Familiengericht bzw. auch der Notar oder das Standesamt auf Antrag eines oder beider Ehegatten feststellen, dass der Güterstand bereits zu einem früheren Zeitpunkt endete, d.h. zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Trennung. ...mehr

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Polen / 1. Gütergemeinschaft

Rz. 93 Die Gütergemeinschaft endet u.a. mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Die Gesamthandsgemeinschaft verwandelt sich dann kraft Gesetzes in eine Bruchteilsgemeinschaft. Die Beendigung der Gütergemeinschaft eröffnet den Weg zur Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens, welche während der Gütergemeinschaft ausgeschlossen ist (Art. 35 FVGB). Ab diesem Zeitp...mehr

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Tschechische Republik / IX. Internationale Zuständigkeit

Rz. 102 Die internationale Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für Entscheidungen über die Ehescheidung richtet sich nach Art. 3–7 der Brüssel IIa-VO (ab 1.8.2022 der Brüssel IIb-VO).[72] Die internationale Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für Entscheidungen über Fragen des ehelichen Güterstandes richtet sich nach Art. 4–19 EUGüVO.[73] Im Falle von Unterhaltskla...mehr

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Österreich / 4. Vereinbarungen über die Gestaltung der Ehe

Rz. 72 Die Ehegatten sollen ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung, die Erwerbstätigkeit, die Leistung des Beistandes und die Obsorge, unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten (§ 91 Abs. 1 ABGB). Die genannten Bereiche stellen nur eine demonstrative Aufzäh...mehr

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Bosnien und Herzegowina / bb) Ehefähigkeit

Rz. 8 Grundsätzlich kann eine Ehe dann nicht geschlossen werden, wenn einer der Ehegatten[6] das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Art. 15 Abs. 1). Bei jüngeren Personen, die das 16. Lebensjahr schon vollendet haben, kann das – dem deutschen Amtsgericht in etwa entsprechende – Gemeindegericht die Eheschließung genehmigen, wenn es feststellt, dass hierfür "rechtfertige...mehr

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Türkei / G. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 172 Das türkische Zivilrecht kennt eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht. Unverheiratete und zusammenlebende Paare können nicht von einer analogen Anwendung des Eherechts profitieren. Diese Paare haben weder während noch nach der Auflösung ihrer Lebensgemeinschaft einen Unterhaltsanspruch gegeneinander. Das türkische ZGB sieht lediglich negative Folgen für eheähnlich...mehr

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Litauen / IX. Internationale Zuständigkeit

Rz. 76 Die Frage einer internationalen Zuständigkeit stellt sich dann, wenn die Parteien im Ausland leben, wenn die Ehe mit einer ausländischen Person geschlossen wurde, wenn das Kind im Ausland lebt oder wenn die Absicht besteht, den Wohnsitz des Kindes ins Ausland zu verlegen. Dabei sind zwei Fragen zu entscheiden: die Frage der internationalen Zuständigkeit und die Frage ...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 153 Im Unterschied zur Ehe und auch zur eingetragenen Partnerschaft ist das Konkubinat jederzeit formlos auflösbar. Die weiteren Rechtsfolgen ihres Zusammenlebens können die Partner innerhalb der allgemeinen Schranken der Rechtsordnung vertraglich regeln und damit die von ihnen gewünschten Rechte und Pflichten verbindlich vorsehen. Zu denken ist u.a. an die arbeitsvertra...mehr

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Litauen / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 81 Mit Inkrafttreten des ZGB im Jahre 2001 wurde die nichteheliche Lebensgemeinschaft (partnerystė) in Litauen durch Gesetz eingeführt. Die Rechtsverhältnisse der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind in Art. 3.229–3.235 ZGB geregelt. Diese Normen bestimmen die Vermögensverhältnisse zwischen Mann und Frau, die ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft gemäß der gesetzlichen...mehr

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Niederlande / VIII. Ehescheidungsverfahrensrecht

Rz. 135 Art. 815–828, § 1 Titel 6 von Buch 3 der niederländischen ZPO (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Rv) regelt das Verfahren in Ehescheidungsangelegenheiten. Obwohl der Gesetzgeber für sämtliche familienrechtliche Verfahren ein Antragsverfahren angestrebt hat, sind dennoch in manchen Fällen Verfahren noch immer auf Ladung anzuwenden. Zu denken ist an das "kort ge...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Errungenschaftsgemeinschaft ("eheliche Erwerbungen") und Sondervermögen

Rz. 24 Ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten teilt sich das Vermögen in Sondervermögen der jeweiligen Ehegatten und in die "ehelichen Erwerbungen". Zu Letzterem gehören nach der Rechtsprechung[15] Anteile an einer GmbH, die während des Bestehens der ehelichen Gemeinschaft durch Arbeit oder aus ehelich Erwerbungen erworben wurden. Dies bedeutet, das...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / Literaturtipps

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Österreich / 2. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 128 Streben die Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung an, haben sie einen gemeinsamen Scheidungsantrag (zu den Voraussetzungen siehe Rdn 112) beim Bezirksgericht einzubringen; die örtliche Zuständigkeit richtet sich, wie bei der streitigen Scheidung, nach § 76 Abs. 1 JN (§§ 104a, 114a Abs. 1 JN); siehe dazu Rdn 115. Eine Gerichtsstandvereinbarung ist zulässig.[199] Rz...mehr

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Slowenien / 1. Partnergemeinschaft

Rz. 80 Eine Partnergemeinschaft als Lebensgemeinschaft zweier Frauen oder zweier Männer hat auf allen Rechtsgebieten die gleichen Rechtsfolgen wie eine Ehe, es sein denn, das PGemG bestimmt davon Abweichendes (Art. 2 Abs. 2 PGemG). Die Partner einer Partnergemeinschaft können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren und sind nicht berechtigt, eine Befruchtung durch biomedizinisch...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 4.1 Bezugnahme auf staatliches Recht

Der Inhalt von Tarifverträgen muss nicht stets eine eigene Regelung der Tarifvertragsparteien enthalten. Wie die Inbezugnahme anderer Tarifverträge kann auch auf staatliche Regelungen verwiesen werden. Gegenstand der Bezugnahme können dabei Gesetze, Verordnungen oder Erlasse sein. Unproblematisch können die Tarifvertragsparteien auf eine bereits bestehende und ihnen bekannte ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 2 Inanspruchnahme von Rechten

Rz. 4 Voraussetzung für das Benachteiligungsverbot ist die Inanspruchnahme von Rechten, die das TzBfG dem Arbeitnehmer einräumt. Dabei bindet das Maßregelungsverbot nicht nur isoliert den Arbeitgeber, sondern auch die Betriebsparteien. Diese haben auch bei Betriebsvereinbarungen das Maßregelungsverbot des § 5 TzBfG (und die anderen Benachteiligungsverbote) zu beachten.[1]. D...mehr

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Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 1 Regelungsgegenstände des Tarifvertrages

Nach § 1 Abs. 1 TVG kommen als Inhalt von Tarifverträgen die Regelung der Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien in Betracht, sowie Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. Ein Tarifvertrag besteht regelmäßig aus zwei Teilen: dem schuldrechtlichen b...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion ("Qualifizierungsphase")

Rz. 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion können für maximal 6 Jahre befristet beschäftigt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG). Die 6-jährige Frist berücksichtigt, dass wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einzelnen Bereichen erst einmal an die wissenschaftliche Arbeit herangeführt werden müssen, bevor sie beispielsweise eine hinreichend qualif...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.11 Verfallklauseln

Verfallklauseln (tarifliche Ausschlussfristen) sind Zeitbestimmungen in einem Tarifvertrag, nach deren Ablauf ein Recht erlischt, sofern es nicht zuvor rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht worden ist. Durch die Verfallfristen wird dem Bedürfnis beider Arbeitsvertragsparteien Rechnung getragen, möglichst schnell und umfassend über das Bestehen oder den Untergang von ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 5 Rechtsfolgen einer Benachteiligung

Rz. 13 § 5 TzBfG enthält keine konkreten Abwägungskriterien. Liegen seine Voraussetzungen vor, dann ist eine rechtsgeschäftliche Maßnahme des Arbeitgebers als gesetzwidrige Reaktion auf eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer nach § 134 BGB nichtig (so bereits für § 612a BGB BAG, Urteil v. 2.4.1987, 2 AZR 287/96).[1] Hinweis Ungeachtet der aus § 134 BGB resultier...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 4.1 Höchstdauer 6 Jahre

Rz. 7 Studentische Hilfskräfte können für maximal 6 Jahre befristet beschäftigt werden (§ 6 Satz 1 WissZeitVG). Der Regierungsentwurf sah zunächst lediglich eine 4-jährige Befristungsdauer vor. Auf Anregung des Bundesrats[1] wurde die Höchstdauer auf 6 Jahre angehoben. Der Zeitrahmen von 6 Jahren soll den kumulierten maximalen Regelstudienzeiten eines Bachelor- und eines Mas...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2 Verträge ab dem 17.3.2016

Rz. 3 Mit dem Inkrafttreten des WissZeitVG am 18.4.2007 bestimmten sich die danach begründeten Zeitverträge nach diesem Recht. Das Erste Änderungsgesetz zum WissZeitVG ist am 17.3.2016 in Kraft getreten. Für sämtliche seitdem begründeten Arbeitsverhältnisse gilt das neue Recht.[1] Die Verlängerungsmöglichkeiten nach § 2 Abs. 1 Satz 4 und Satz 6 WissZeitVG gelten mangels eine...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 5 Besonderheiten bei Befristungen ohne Sachgrund (Abs. 3)

Rz. 15 Für Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. oben Rz. 6), folgende Besonderheiten und Einschränkungen: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss mindestens 6 Monate betragen. § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 4 Bezugnahme auf tariffremde Regelungen

Der Inhalt von Tarifverträgen muss nicht stets eine eigene Regelung der Tarifvertragsparteien enthalten. Es ist zulässig und entspricht der Praxis, wenn in Tarifverträgen auf andere Tarifverträge oder staatliches Recht (Gesetze, Verordnungen etc.) verwiesen wird. Zweifel an der Zulässigkeit der Verweisung auf andere Tarifverträge bestehen nur dann, wenn sie zu einer unzuläss...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 6 Förderung von Teilzeitarbeit

Rz. 1 Die Vorschrift setzt § 5 Abs. 3d 1. Alternative der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[1] um. Nach der europäischen Vorgabe sollten Arbeitgeber, soweit dies möglich ist, zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität Maßnahmen in Erwägung ziehen, die den Zugang zur Teilzeitarbeit auf allen Ebenen des Unternehmens, einschließlich qualifizier...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.7 Gratifikationsregelungen

Die Zahlung von Gratifikationen wird regelmäßig in einzelvertraglichen Abreden oder in Betriebsvereinbarungen vereinbart, ist aber auch häufig Gegenstand von eigenständigen Zuwendungstarifverträgen. Tritt ein einzelvertraglicher Anspruch in Konkurrenz zu einem tariflichen Anspruch, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob eine Anrechnung zulässig ist oder beide Leistungen neb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen v. 21.12.2000 enthält in Art. 1 das TzBfG.[1] Für den Bereich der Befristung soll das Gesetz die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festlegen. Dabei dient das Gesetz der Umsetzung von 2 Europäischen Richtlinien in da...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 4 Kausalzusammenhang

Rz. 9 Zwischen der zulässigen Inanspruchnahme von Rechten aus dem TzBfG durch den Arbeitnehmer und der Benachteiligung durch den Arbeitgeber muss ein Kausalzusammenhang im Sinne einer conditio-sine-qua-non bestehen. Wenn die Benachteiligung durch den Arbeitgeber ausschließlich durch die zulässige Rechtsverfolgung des Arbeitnehmers bestimmt gewesen ist, dann deckt sich das Mo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 3 Benachteiligung

Rz. 7 Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der bisherige Standard (aktiv) verschlechtert wird. Eine Benachteiligung kann aber auch vorliegen, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers gegenüber dem bisherigen Zustand nicht verschlechtert. Nach herrschender Meinung stellt auch das Vorenthalten von Vorteilen eine Benachteiligung dar und zwar selbst dann, wenn auf die Vorteile ...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.9 Teilzeitarbeit

Die Tarifvertragsparteien können besondere Regelungen für Teilzeitbeschäftigte treffen. Rechtliche Vorgaben ergeben sich dabei aber aus höherrangigem Recht, das auch die Tarifvertragsparteien bei ihrer Rechtssetzung zu beachten haben. Nach dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und § 4 Abs. 1 TzBfG ist eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitb...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.1 Befristungen ohne Sachgrund

Rz. 22 Bei Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit abweichend vom Grundsatz in § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L (nur) die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Diese kurze Frist ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.4 Führung auf Probe und auf Zeit

Rz. 33 Die Absätze 3 bis 5 des § 30 TVöD/TV-L/TV-H sind auf Verträge nach § 31 (Führung auf Probe) und § 32 TVöD/TV-L/TV-H (Führung auf Zeit) nicht anwendbar, § 30 Abs. 6 TVöD/TV-L/TV-H. Die §§ 31, 32 sind insoweit speziellere Regelungen für Führungspositionen.[1] Die Regelungen der § 30 Abs. 1 und Abs. 2 TVöD/TV-L/TV-H, d. h. z. B. die bevorzugte Berücksichtigung bei der Be...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.5 Befristungsdauer

Rz. 55 Die für Arbeitsverträge in der Qualifizierungsphase geltenden Höchst-Befristungsdauern des § 2 Abs. 1 WissZeitVG [1] gelten für Drittmittelbefristungen nicht. Angesichts der jüngsten unionsrechtlichen Überlegungen des Siebten Senats zur Häufigkeit und Dauer sowie zur Beschäftigungsprognose von sog. Kettenbefristungen (BAG, Vorlagebeschluss v. 17.11.2010, 7 AZR 443/09 (...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung enthält das Verbot, Arbeitnehmer, die ihre Rechte aus diesem Gesetz wahrnehmen, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen (z. B. bei einem beruflichen Aufstieg) zu benachteiligen[1] und normiert damit eine Selbstverständlichkeit.[2] Unionsrechtlich wäre die Aufnahme dieses Benachteiligungsverbots in das Gesetz nicht notwendig gewesen, da dies weder die Europäische...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.4 Betriebsnormen

Betriebsnormen (Solidarnormen) gehören zum normativen Teil des Tarifvertrages und regeln das betriebliche Rechtsverhältnis des Arbeitgebers und der Belegschaft in ihrer Form als Betriebsgemeinschaft. Im Gegensatz zu den Individualnormen, die individuelle Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gegenstand haben, betreffen Betriebsnormen die Rechtsstellung de...mehr

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Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

Leitsatz Entfällt bei einem Gegenstand, den der Unternehmer zunächst gemischt für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze genutzt hatte, die Verwendung für die steuerpflichtigen Umsätze, während der Unternehmer die Verwendung für die steuerfreien Umsätze fortsetzt, kann dies zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen. Demgegenüber bewirkt der bloße Leerstand ohne...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 1 Übergangsregelung für Altverträge

Rz. 1 Die zunächst in § 6 WissZeitVG a. F. enthaltene umfangreiche Übergangsregelung ist aufgrund des mit dem Ersten Änderungsgesetz ab 17.3.2016 neu eingefügten § 6 WissZeitVG n. F. jetzt in § 7 WissZeitVG n. F. geregelt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden. Das WissZeitVG gilt für alle Arbeitsverträge, die ab dem 18.4.2007 abgeschlossen wurden: d. h. auf di...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.4.2 Verlängerung wegen Kindererziehung

Rz. 21 Als Beitrag zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Kindererziehung mit einer wissenschaftlichen Ausbildung wurde mit dem WissZeitVG eine sog. "familienpolitische Komponente" eingeführt. Danach kann die Gesamthöchstdauer befristeter Verträge von 12 Jahren um je 2 Jahre je Kind unter 18 Jahren überschritten werden. Die Regelung gilt für beide Elterntei...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.2.4 Kongruenz zwischen Befristungsdauer und bewilligter Projektlaufzeit

Rz. 49 Durch des Erste Änderungsgesetz zum WissZeitVG wurde mit Wirkung zum 17.3.2016 neu eingefügt, dass sich die Laufzeit von Arbeitsverträgen, deren Befristung auf den Sachgrund der Drittmittelfinanzierung gestützt wird, an der Dauer des bewilligten Projektzeitraums orientieren soll, § 2 Abs. 2 zweiter Halbsatz WissZeitVG. Dies ist Ausdruck des Ziels des Gesetzgebers, uns...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.4 Kündigungsgründe

Tarifverträge enthalten als Beendigungsnormen vielfach Regelungen zu den materiellen Kündigungsgründen, um den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verbessern. Die Vereinbarung von kündigungsbeschränkenden Tarifnormen ist als eine für den Arbeitnehmer günstigere Abweichung grundsätzlich zulässig, da das KSchG keine abschließende und zweiseitig-zwingende gesetzliche Norm ...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

Rz. 1 § 5 WissZeitVG erstreckt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen[1] und an Bundes- und Landesforschungsanstalten. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit der Forschungsanstalt kommt es nicht an (BAG, Urteil v. 19.3.2008, 7 AZR 1100/06 [2]). Dasselbe gilt für For...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 7 Ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf gilt das Gesetz für alle Arbeitsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Die hierarchische Einordnung des Arbeitnehmers ist irrelevant, d. h. das TzBfG gilt auch für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern in leitenden Positionen. Das TzBfG gilt auch für (befristete) Arbeitsverträge zwischen Verleihern und ...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.2.2 Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

Rz. 15 Die aus dem HRG bekannte Personalkategorie der wissenschaftlichen Hilfskräfte fällt unter das wissenschaftliche Personal i. S. d. WissZeitVG.[1] Die frühere unterschiedliche Behandlung (§ 57b Abs. 1 Satz 3 HRG, wurde im WissZeitVG nicht fortgeführt; d. h. die unter dem HRG geltende zeitliche Beschränkung der Befristung auf 4 Jahre ist entfallen. Wissenschaftliche und ...mehr

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Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (Anschluss an BFH-Urteil vom 24.10.2017 ‐ ­VIII R 13/15, BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831). 2. Für die Berücksichtigun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3 Normativer Teil des Tarifvertrages

Der Inhalt eines Tarifvertrages besteht regelmäßig aus einem schuldrechtlichen und einem normativen Teil. Während der schuldrechtliche Teil regelmäßig nur Rechte und Pflichten im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zueinander und nicht für ihre Mitglieder begründen kann, enthält der normative Teil für die Angehörigen der tarifschließenden Verbände bzw. beim Firmentarifvertr...mehr