Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits in Tz. 3 dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich rechenschaftspf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fal...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Contract assets

Tz. 109 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Ausdruck Vertragsvermögenswert wird in IFRS 9 zwar im Definitionsteil des Standards aufgeführt, dort allerdings nicht definiert, sondern in der Bedeutung aus IFRS 15 übernommen. Dabei handelt es sich um das Anrecht eines Unternehmens auf Erhalt einer Gegenleistung für bereits gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen, wobei dieses ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 276 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Bei der Festlegung der sich qualifizierenden Sicherungsinstrumente weicht der IASB von seiner bisherigen und in IAS 39 niedergelegten Linie ab, wonach mit Ausnahme der Absicherung von Währungsrisiken ausschließlich Derivate als Sicherungsinstrumente infrage kamen. Viele derer, die im Zuge der Entwicklung der Überarbeitung Stellung zu den Kons...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfassung von Wertänderungen

Tz. 229 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wertveränderungen von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden während der Haltedauer dem Grunde nach nicht ausgewiesen, sondern erst dann gezeigt, wenn das Finanzinstrument ausgebucht oder umklassifiziert wird (vgl. IFRS 9.5.7.2). Ausnahmen von dieser Regel bestehen in der effektivzinskonformen Ver...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bemessung des Abgangserfolgs und des Buchwerts eines nicht abgehenden Teils eines finanziellen Vermögenswerts

Tz. 138 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Ist ein Unternehmen im Zuge einer Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt, diesen auszubuchen und erhält es dabei einen neuen finanziellen Vermögenswert, so hat es diesen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Gleiches gilt, wenn im Zuge der Übertragung eine finanzielle Verpflichtung ein­gegangen wird; auch diese ist zum beiz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern

Tz. 177 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Vermögenswerte, deren Vertragsbedingungen eine Anpassung der Höhe und/oder des zeitlichen Eintritts der zu empfangenden Zahlungen gestatten, bedürfen einer gesonderten Betrachtung für Zwecke des SPPI-Tests. Als Beispiel für eine Anpassung der Zahlungshöhe sei eine Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag genannt, der zufolge der Glä...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Restant Macro Hedge Accounting

Tz. 355 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Mit hohen Erwartungen auf allen Seiten veröffentlichte der IASB am 17. April 2014 ein Diskussionspapier, in welchem er sich erstmals ausschließlich der Thematik der Absicherung offener Portfolien widmete (DP/2014/1 Accounting for Dynamic Risk Management: a Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging; s. stellvertretend Garz/Wiese, PiR 201...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Effective interest method

Tz. 97 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Effektivzinsmethode wird für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten benötigt und nimmt dort eine zentrale Rolle ein. Sie dient va. der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen über die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente (vgl. IFRS 9 Appendix A) und kommt auch bei Finanzinstrumenten zum Einsatz, bei denen sich Anscha...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. (zitiert als ADS); Albrecht/Reinbacher/Niehoff/Derfuß, Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach IFRS und HGB – Ein kritischer Vergleich unter besonderer Berücksichtigung strukturierter Finanzinstrumente, KoR 2013, S. 273–280; Ammann/Seiz, Die "Fair Value"-Bewert...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Grundgeschäften

Tz. 300 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Sicherungsgegenstände können entweder zur Gänze oder in Teilen (Komponenten) designiert werden (vgl. IFRS 9.6.3.7 sowie B6.3.7). Eine Benennung zur Gänze bedeutet, dass ein Unternehmen sämtliche Zahlungsstrom- oder Wertänderungen eines Grundgeschäfts bilanziell absichert. Bei einer Komponentensicherung geschieht dies nur zu einem Teil, wobei ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derecognition

Tz. 65 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als Ausbuchung bezeichnet der IASB die Entfernung eines zuvor angesetzten finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit aus der Bilanz des Unternehmens (vgl. IFRS 9 Appendix A). Eine Ausbuchung ist regelmäßig dann geboten, wenn ein Unternehmen die vertraglichen Rechte aus einem Vermögenswert nicht mehr geltend machen kann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Firm Commitment

Tz. 112 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Eine feste Verpflichtung definiert der IASB als eine bindende Vereinbarung über den Austausch einer festgelegten Menge eines Gutes gegen einen bestimmten Preis zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft (vgl. IFRS 9 Appendix A). Im deutschen Sprachgebrauch würde dies wohl treffend mit einem schwebenden Geschäft übersetzt, au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Financial liability at fair value through profit or loss

Tz. 75 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende finanzielle Verbindlichkeit mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Periodenergebnis" umfasst drei Arten an finanziellen Verbindlichkeiten (vgl. IFRS 9 Appendix A). Dabei handelt es sich um solche, die die Definition als "zu Handelszwecken gehalten" erfüllen (vgl. Tz. 69 und insbesond...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstansatz

Tz. 118 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Vorschriften zum Erstansatz sind kurz und bündig gehalten: Ein Unternehmen hat Finanzinstrumente nur und erst dann bilanziell zu erfassen, wenn es Vertragspartei wird (vgl. IFRS 9.3.1.1). Wie das Unternehmen Vertragspartei wird – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln –, ist ebenso wenig von Belang wie die Frage, ob es sich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Einleitender Überblick

Tz. 194 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie bereits mehrfach in dieser Kommentierung angesprochen, folgt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder einem einheitlichen Bewertungsmaßstab noch einer symmetrischen Klassifizierungskonzeption für finanzielle Aktiva und Passiva. Zum Zugangszeitpunkt werden alle Finanzinstrumente einheitlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, was idR...mehr

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Gemeinschaftsbezogen: Schadenersatzanspruch – aber nicht immer!

Leitsatz Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gestützt werden, kann ein einzelner Wohnungseigentümer einklagen, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen. Das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherige...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Rz. 1 § 35 regelt die Behandlung von Verlusten, die eine in den neuen Bundesländern ansässige Körperschaft vor der Herstellung der Einheit Deutschlands erlitten hat und nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Wege des Verlustvortrags geltend macht. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] eingefügt worden und hat den bisherigen § 35 ersetzt. Die bisherige Fassu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 4 Vermögensübertragung auf eine steuerbefreite Körperschaft (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 ergänzt die Regelungen der Abs. 1 und 2 um drei verschiedene Fälle. Diese Fallgruppen haben handelsrechtlich keinen systematischen Zusammenhang; die Zusammenfassung ihrer Rechtsfolgen im Rahmen der Übergangsregelungen rechtfertigt sich nur deshalb, weil die Rechtsfolgen im Ergebnis gleich sind. Gemeinsam ist diesen drei Fällen, dass das Vermögen auf einen ander...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 5 Übergangsregelung im Fall der Liquidation (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4, eingefügt durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Inkrafttreten des KStG 2001, passt die Übergangsregelungen an den Fall der Liquidation an. Für die weitere Anwendung der Vorschrift ist zwischen Körperschaftsteuerminderungen nach § 37 KStG und Körperschaftsteuererhöhungen nach § 38 KStG zu unterscheiden. Auf die Körperschaftsteuererhöhung ist § 40 KStG let...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 39 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2a Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Ablösung des Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden. Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurde Abs. 2 zur Behandlung des nach altem Recht festgestellten Sonderausweises eingefügt. Diese Regelung tritt auf den Zeitpunkt in Kraft, zu dem das KStG 2001 mit dem Übergang vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 39 ... / 3 Anfangsbestand des Sonderausweises

Rz. 6 Abs. 2, eingefügt durch Gesetz v. 20.12.2001[1], enthält die Übergangsregelung für den nach § 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a. F. festgestellten Sonderausweis. Nach dieser Vorschrift wurde der Teil des verwendbaren Eigenkapitals gesondert festgestellt, der zum Nennkapital gehörte. Es handelte sich um Nennkapital, das aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entstanden...mehr

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Sozialverbindlichkeiten: Haftung der Wohnungseigentümer?

Leitsatz Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 2 Verschmelzung von Körperschaften (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 regelt den Fall, dass das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Verschmelzung nach den §§ 11ff. UmwStG durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übergeht. Die übertragende Körperschaft geht dabei unter, sie kann daher in der Zukunft keine Ausschüttungen mehr vornehmen. Daraus folgt, dass die Konsequenzen aus den Übergangsregelungen nicht mehr be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3a Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Ablösung des Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden. Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurde Abs. 3 zwecks Klarstellung von Zweifelsfragen und zur Schließung von Regelungslücken neu gefasst und mit Abs. 4 eine Regelung für die Liquidation angefügt. Diese Regelung tri...mehr

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Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei "total buy out"-Vertrag

Leitsatz Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergü­tungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt. Normenkette § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1 ...mehr

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Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter

Leitsatz Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein. Normenkette § 2 Nr. 1 KStG, § 13 AO, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c DBA-Luxemburg 1958/1973 Sachverhalt Die in Liquidation befindliche Klägerin ist eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts. In den Jahren 2001 bis 2007 betrieb sie u.a. den Handel mit...mehr

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Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebs (Pferdepension) unter Nießbrauchsvorbehalt

Leitsatz 1. Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose unter Einbeziehung des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers kommt bei einem Landwirtschaftsbetrieb in Betracht, wenn der aktuell zu beurteilende Steu­erpflichtige infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs in Form von positiven Einkünften bei seinem unentgeltlichen Rechtsn...mehr

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Zulässigkeit steuerrechtlich beachtlicher Zusammenfassungen öffentlicher Betriebe gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen

Leitsatz Entscheidend für eine Zusammenfassung von BgA (Betriebe gewerblicher Art) ist, ob die BgA eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung aufweisen. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform. Unmaßgeblich ist, ob die Kommune eine zivil-/handelsrechtliche Rechtsform findet, die einen gesellschaftsrechtlichen Bezug zwischen zwei BgA herstellt. Sachverhal...mehr

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Wirtschaftliches Interesse des Gesellschafters berechtigt nicht zur Nebenintervention

Zusammenfassung Das rein wirtschaftliche Interesse eines Gesellschafters berechtigt diesen nicht zur Unterstützung der Gesellschaft in einem Rechtsstreit als Nebenintervenient. Es ist erforderlich, dass das Urteil des Gesellschaftsprozesses rechtliche Folgen für den Gesellschafter hat. Damit werden Gesellschafter in der Regel nur als Nebenintervenient zugelassen werden könne...mehr

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Zur Zulässigkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Kompetenzverstößen des Vorstands

Zusammenfassung Nimmt der Vorstand einer Aktiengesellschaft ein Geschäft ohne die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats vor, haftet er der Gesellschaft gegenüber für die aus dem Geschäft entstandenen Schäden nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Aufsichtsrat bei pflichtgemäßer Nachfrage seine Zustimmung erteilt hätte. Hintergrund Eine Aktiengesellschaft klagte gegen ihr e...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.9 Beurteilungsrichtlinien

Zweck der Vorschrift und damit des Mitbestimmungsrechts des Personalrats ist, eine objektive und gerechte Leistungsbeurteilung zu gewährleisten und die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 GG zu wahren. Das Recht des Arbeitgebers Beschäftigte dienstlich zu beurteilen, ist Folge des Direktionsrechts. Als Grundlage einer Entscheidung über die berufliche Entwicklung...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.1.2 Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag

Soweit eine gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung bestimmte Arbeitsbedingungen abschließend regelt, geht diese Norm als höherrangige Rechtsquelle vor und steht einem Mitbestimmungsrecht entgegen (vgl. § 87 Abs. 1 Eingangssatz). Auch Gesetze, die nur den Parteien eines Tarifvertrags Abweichungen gestatten (tarifdispositives Recht), sind geeignet, das Mitbestimmungsrecht...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.6 Technische Überwachungseinrichtungen (Nr. 6)

Die Vorschrift dient dem Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer gegen anonyme Kontrolleinrichtungen, die stark in den persönlichen Bereich der Arbeitnehmer eingreifen. Das Mitbestimmungsrecht hat drei Ziele: Präventiver Schutz vor unzulässigen Eingriffen in den Persönlichkeitsbereich, Mitbeurteilungsrecht bei der oft schwierigen Ermittlung der Grenzen zwischen zulässigen und un...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.1 Allgemeines

Mitbestimmung und Mitwirkung sind die stärksten Beteiligungsrechte des Personalrats. Daneben räumt das Gesetz dem Personalrat auch noch Anhörungs- und Beratungsrechte ein. Eingehende Verfahrensregeln stellt das BPersVG jedoch nur für das Mitbestimmungsverfahren (§ 69 BPersVG) und das Mitwirkungsverfahren (§ 72 BPersVG) auf. Das Verfahren zur Anhörung und dessen Voraussetzung...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.10 Bestellung von Vertrauens- und Betriebsärzten

§ 75 Abs. 3 Nr. 10 BPersVG bestimmt ein Mitbestimmungsrecht für den Fall, in dem ein Vertrauens- oder Betriebsarzt als Arbeitnehmer in einer Dienststelle tätig werden soll. Es handelt sich um einen Fall der eingeschränkten Mitbestimmung, in dem die Einigungsstelle kein Endentscheidungsrecht in der Sache hat. Die Personalvertretung hat mitzubestimmen, wenn einem Beschäftigten...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.1.4 Das Mitbestimmungsverfahren

Kommt es zu einer Einigung mit dem Betriebsrat, hat der Arbeitgeber die Maßnahme gemäß § 77 Abs. 1 BetrVG durchzuführen. Weigert sich ein Betriebsrat, sein Recht aus § 87 Abs. 1 BetrVG auszuüben, muss der Arbeitgeber im Regelfall die Einigungsstelle anrufen. Nur ganz selten wird es dem Arbeitgeber möglich sein, dem Betriebsrat ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nachzuweise...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.1.3 Gleichberechtigte Mitbestimmung

§ 87 BetrVG gewährt dem Betriebsrat gleichberechtigte Teilhabe. Der Arbeitgeber kann nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam handeln und entscheiden. Er ist auf die Zustimmung des Betriebsrats angewiesen. Er kann auch nicht wirksam durch Individualregelungen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterlaufen.[1] Praxis-Tipp Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf die Maßn...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.3 Verfahren bei Nichteinigung

Kommt zwischen Dienststelle und Personalrat keine Einigung zustande, so kann der Partner, der die Angelegenheit weiterverfolgen möchte (dies wird in aller Regel die Dienststelle sein), die Sache der übergeordneten Dienststelle, bei der eine Stufenvertretung besteht, vorlegen. Die Vorlage muss innerhalb einer Frist von sechs Arbeitstagen erfolgen. Gibt der Dienststellenleiter...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.2.8 Einzelfragen

Mitbestimmung bei Gleitzeitsystemen Verschiedene Fragen bei Arbeitszeitsystemen bzw. -modellen unterliegen der Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Bei einem Gleitzeitsystem ist zwar Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer nicht fixiert. Den Mitarbeitern wird lediglich ein Rahmen vorgegeben. Die erforderlichen Einzelheiten sind aber dennoc...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.17 Einführung und Anwendung technischer Kontrolleinrichtungen

Gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unterliegt die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, der Mitbestimmung des Personalrats. Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es dazu beizutragen, dass das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten durch technisierte Verhaltens- und Leis...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.2 Verfahrensgang zwischen Dienststelle und Personalrat

Will die Dienststelle eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchführen, so muss der Leiter der Dienststelle den Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme unterrichten und seine Zustimmung beantragen (§ 69 Abs. 2 BPersVG). Das Verfahren wird eingeleitet durch die Absicht der Dienststellenleitung, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme umsetzen zu wollen. In diesem Fall hat...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.7 Unfallverhütung und Gesundheitsschutz (Nr. 7)

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Abschließende Regelungen in Gesetzen über Unfallverhütungsvorschriften gehen dem Mitbestimmungsrecht vor, § 87 Abs. 1 Ei...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.1 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

Nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG unterliegt die Festlegung der zeitlichen Lage der gesetzlich (bei Beamten) oder tarifvertraglich (vgl. z. B. § 6 TVöD) bestimmten Arbeitszeit der Mitbestimmung.[1] Die Personalvertretung hat also nur darüber mitzuentscheiden, wie die tarifvertraglich oder individualrechtlich vereinbarte Arbeitszeit (z. B. 38 1/2 Stunden pro Woche) auf die zur V...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.2.1 Zielsetzung, Zweck des Mitbestimmungsrechts

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Problem, saisonale, konjunkturelle und personelle Schwankungen im Arbeitsanfall auszugleichen. Die Arbeitnehmer haben dagegen ein Interesse an planbaren, möglichst regelmäßigen Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber will einerseits bezahlte Leerzeiten mit geringer Produktivität sowie andererseits in Arbeitsspitzen die Bezahlung zuschlagspflichti...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.10.1 Grundsätzliches

§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG stellt ein umfassendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Lohnfragen sicher. "Betriebliche Lohngestaltung" betrifft jedoch nur die Feststellung abstrakt genereller Grundsätze zur Lohnfindung mit dem Ziel innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit. Tarifliche Regelungen Soweit ein Tarifvertrag wie der BAT bzw. der TVöD das Lohnsystem bereits absch...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.4 Anhörungsrechte

Die §§ 78 Abs. 3 bis 5 und 79 Abs. 3 BPersVG enthalten Angelegenheiten, bei denen die Personalvertretung anzuhören ist. Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (u. a.) durch Vorlage...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.2 Grundsätzliches zur Mitbestimmung in sozialen und sonstigen Angelegenheiten

Die §§ 75 Abs. 2 bis 5, 76 Abs. 2 BPersVG regeln die Mitbestimmung der Personalvertretung in sozialen und sonstigen Angelegenheiten der Beschäftigten. Die Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Beschäftigtengruppen, also für Beamte, Angestellte und Arbeiter. Beachten Sie bitte, dass es sich um eine erschöpfende Aufzählung der Angelegenheiten handelt. Bei sonstigen Maßnah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.3.3 Fortgang des Verfahrens

Hat der Personalrat die Angelegenheit innerhalb der Frist von 3 Arbeitstagen der übergeordneten Dienststelle zur Entscheidung vorgelegt, so entscheidet diese nach Verhandlungen mit der bei ihr gebildeten Stufenvertretung. Die Stufenvertretung kann die Angelegenheit, falls ihren Einwendungen nicht entsprochen worden ist, binnen 3 Arbeitstagen der obersten Dienstbehörde zur En...mehr