Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 17 Internationales Pflich... / c) Subjektive Elemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 75 Der "gewöhnliche Aufenthalt" wird in Deutschland als "faktischer Wohnsitz"[62] charakterisiert, um deutlich zu machen, dass voluntative Elemente – die beim Wohnsitz so bedeutend sind – hier keine Rolle spielen. In der Tat ersetzt der EuGH das voluntative "subjektive Element" des Wohnsitzbegriffs bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts durch eher am Tatsächlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Veräußerung auf Probe/auf Besichtigung (§§ 454, 455 BGB)

Rn. 434 Stand: EL 80 – ET: 08 Abgrenzung: Beim Kauf auf Probe/auf Besichtigung steht der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung durch den Käufer (§ 454 Abs 1 BGB). Bis zur Billigung besteht ein Schwebezustand, währenddessen der Verkäufer, nicht aber der Käufer bereits gebunden ist. Der Verkauf auf Probe löst schon während des Schwebezustands Rechte/Pflic...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / V. Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs des Minderjährigen

Rz. 78 Besteht ein Pflichtteilsanspruch eines Minderjährigen gegen den überlebenden Ehegatten als Alleinerben, der gleichzeitig der gesetzliche Vertreter des Kindes ist, so kann dieser nicht mit sich selbst einen Erlassvertrag schließen. Dem stehen die Vorschriften §§ 1629 Abs. 2, 1824 Abs. 2, 181 BGB entgegen.[168] Die Geltendmachung und Durchsetzung des Pflichtteilsanspruc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner.

Rn 4 Der Anspruch steht dem Eigentümer des Grundstücks zu, welchem durch die Gefahr des Einsturzes oder der Ablösung von Teilen eine Beschädigung droht. Daneben sind alle dinglich Berechtigten anspruchsberechtigt, die Eigentumsansprüche in entspr Anwendung geltend machen können; das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit (§ 1027) und einer b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Berechtigtes Interesse, § 824 II.

Rn 13 Hatte der Äußernde oder der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung, wird der Äußernde nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm die Unwahrheit der mitgeteilten Tatsache unbekannt war, § 824 II. Bei fahrlässigen Falschbehauptungen kann also die Haftung entfallen. Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit greift § 824 II hingegen nicht, weil der Äußernde hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Zukunft.

Rn 1 Die bisher wenig praxisrelevante Norm wurde zum 1.1.22 (BGBl 2021 I 2136, Umsetzung Warenkauf-RL 2019/771), zuvor zum 13.6.14 (BGBl 2013 I 3653, Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2011/83) und 23.2.11 zT geändert (BGBl 2011 I 36, Umsetzung Timeshare-RL 2008/122) und durch die letzten zwei Änderungen sukzessive in ihrem Anwendungsbereich beschnitten (s.a. Rn 2). Ursprüng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausgestaltung der Vergütung.

Rn 73 Festvergütung nach Zeitabschnitten (Vergütung nach Stunden, Wochen, Monaten oder auch Jahren) ist unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit innerhalb des Zeitraumes geschuldet. Akkordvergütung bestimmt sich allein nach erbrachter Leistung (berechnet nach Arbeitsmengeneinheiten, zB Stückzahl, Gewicht) als Geldakkord oder als Zeitakkord nach festen Vorgabezeiten als Verrechnun...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Reform und weitere Reform

Rz. 397 Der Pflichtteil ist die den Pflichtteilsberechtigten vorbehaltene quotale Beteiligung am Vermögen des Erblassers, die der Verfügung des Erblassers entzogen ist (Noterbrecht). Diese Beteiligung muss den Pflichtteilsberechtigten ungemindert, unbelastet und unbedingt zukommen. Die Belastung mit Nacherbfolge oder lebenslanger Erbschaftsverwaltung ist also unzulässig. Ums...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / bb) Bewertung selbstgenutzter Immobilien

Rz. 138 Die Ermittlung des Wertes selbstgenutzter Immobilien, vor allem von Ein- und Zweifamilienhäusern,[469] erfolgt im Regelfall nach dem Vergleichswertverfahren.[470] Soweit verwendbare Vergleichswerte bzw. Vergleichsfaktoren nicht zur Verfügung stehen,[471] kommt dies allerdings nicht in Betracht; dann findet i.d.R. das Sachwertverfahren Anwendung.[472] Maßgeblich ist i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entsprechend für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09])....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schuldanerkenntnis – § 812 II.

Rn 52 § 812 II betrifft keinen eigenständigen Fall der Leistungskondiktion, sondern stellt lediglich klar, was sich ohnehin bereits aus I ergibt: Auch die bewusste Hingabe eines abstrakten (konstitutiven) Schuldanerkenntnisses gilt als Leistung iSd I und ist deshalb unter den dort weiter genannten Voraussetzungen kondizierbar (zum materiell unrichtigen Saldoanerkenntnis BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die §§ 25, 26 begründen Ansprüche des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung aus einem vom ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen und dem schuldrechtlichen VA unterliegenden Anrecht (früher als ›verlängerter schuldrechtlicher VA‹ bezeichnet, § 3a VAHRG). Mit dem Tod des Ausgleichspflichtigen erlöschen Ausgleichsansprüche nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss des Lösungsrechts (Nr 8a).

Rn 49 Nr 8a gilt für alle Verträge (BGH NJW-RR 90, 157 [BGH 11.10.1990 - I ZR 32/89]; München NJW-RR 89, 1499) und verbietet den formularmäßigen Ausschluss sowie jede Einschränkung der gesetzlichen (nicht: vertraglichen) Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte, die eine vom Verwender nach § 276 zu vertretende Pflichtverletzung als Lösungsgrund betreffen. Der Ausschluss ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz: Herausgabe ›in Natur‹.

Rn 3 Die sich aus §§ 812, 816, 817 1 ergebende Herausgabepflicht des Bereicherungsschuldners betrifft primär das durch die Vermögensverschiebung Erlangte, in erster Linie also den Zuwendungsgegenstand selbst. Wie die Herausgabe zu bewerkstelligen ist, hängt von der Art des Zuwendungsgegenstandes ab. Danach erfolgt die Rückgabe rechtsgrundlos erlangten Eigentums durch (rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1313 BGB – Aufhebung durch richterliche Entscheidung.

Gesetzestext 1Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. 2Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. 3Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften. Rn 1 Nach der Regelung kann nur eine Ehe gerichtlich aufgehoben werden, die familienrechtlich wirksam zustan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dritter als Vertragspartei.

Rn 36 Der Hauptvertrag muss mit einem Dritten geschlossen werden. Der Dritte ist dabei insb vom Makler abzugrenzen. Ein Eigengeschäft des Maklers mit dem Auftraggeber reicht als Hauptvertrag zum Entstehen des Vergütungsanspruchs nicht aus (BGHZ 112, 240; Hambg ZMR 20, 250). Der Nachweismakler gibt in solchen Fällen lediglich ein eigenes Vertragsangebot ab und weist keine Gel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1803 BGB – Persönliche Anhörung; Besprechung mit dem Mündel.

Gesetzestext In geeigneten Fällen und soweit es nach dem Entwicklungsstand des Mündels angezeigt ist,mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Ansicht der Rechtsprechung

Rz. 173 Der BGH hat im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB abgelehnt (vgl. Rdn 163). Trotz grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentumswechsels an einem Grundstück wird nach Ansicht des BGH der Fristbeginn gehindert, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand im "Wesentlichen" weiternutzt, sei es aufg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff.

Rn 7 Formularmäßige Haftungsausschlüsse unterliegen über § 639 hinaus der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. Insbes kommt eine Unwirksamkeit gem § 309 Nr 8b aa (Ausschluss und Verweisung auf Ansprüche gegen Dritte), § 309 Nr 8b bb (Beschränkung auf Nacherfüllung) und § 309 Nr 12 (Beweislast) in Betracht. Darüber hinaus ist § 309 Nr 7a zu beachten, wonach jedwede formularmäßige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Maßgaben nach den Hinterlegungsgesetzen der Länder.

Rn 25 Die verfahrensrechtliche und justizverwaltungsrechtliche Seite der Hinterlegung ist in den Hinterlegungsgesetzen der Länder geregelt. (Überblick Klein MDR 16, 1181). Während das BGB die materiellen Hinterlegungsvoraussetzungen regelt, bestimmen sie über tatsächliche Substantiierungserfordernisse (BayObLG 28.10.20 – 1 VA 81/20). Zweck des hiernach begründeten öffentlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Der Herausgabeanspruch ist auf die Verschaffung der rechtlichen und tatsächlichen Positionen an dem jeweiligen Gegenstand gerichtet. Eigentum ist zu übertragen, Forderungen und andere Rechte sind abzutreten und Besitz ist zu überlassen. Der Anspruch ist regelmäßig bei Beendigung des Auftrags fällig. Abw Zeitpunkte können sich aus konkreten Vereinbarungen bzw den Umständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Weitere Einzelfälle.

Rn 171 Baden und Duschen. Der Mieter darf idR baden und duschen. Balkon. Der Balkon oder eine Loggia dürfen nicht mit einem Baum bepflanzt werden (LG München NZM 17, 365 [LG München I 08.11.2016 - 31 S 12371/16]). Möglich ist der übliche, § 569 II beachtende Gebrauch. Inwieweit zB Blumengießen, Blumenkübel, Grillen, Möbel oder Wäscheständer gegen § 569 II verstoßen, ist eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 3 EuPartVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gleichartigkeit.

Rn 15 Forderungen sind gleichartig, wenn Sie auf Leistungen gerichtet sind, die derselben Gattung angehören. Anspruchsgrund und Rechtsnatur des Anspruchs sind gleichgültig, ebenso grds die Leistungsmodalitäten. Auch auf die Gleichwertigkeit kommt es nicht an; eine Insolvenzforderung und eine Masseforderung können gleichartig sein (BGHZ 100, 222; 201, 121). Danach sind gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) GoB-Verweisumfang durch § 5 EStG

Rn. 386 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Dynamischer Verweis: § 5 EStG enthält mit der unter steuerlichem Wahlrechtsvorbehalt stehenden Anordnung der Geltung handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) einen allgemeinen dynamischen Verweis (s Rn 326ff). Die Dynamik des Verweises ist unstreitig, diskutiert wird der inhaltliche Verweisungsumfang. In ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksam geschlossene Ehe.

Rn 3 § 1361 verlangt eine rechtswirksam geschlossene Ehe (Frankf FamRZ 20, 95; Bremen FamRZ 16, 828; zur ›hinkenden‹ Ehe vgl BVerfG FamRZ 83, 668; BGH FuR 03, 516). Eine Ehe mit verminderten Pflichten gibt es nicht, sodass ein Trennungsunterhaltsanspruch auch bei sog Scheinehen entsteht. Die Motivation für die Eheschließung ist unterhaltsrechtlich unerheblich (BGH FamRZ 89, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbrich, Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1985, 174; Pingel, Berechnung der Urlaubsrückstellung, BB 1985, 1768; Döring, Nochmals: Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1986, 128; Brezing, Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für rückständigen Urlaub und für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein, StbJb 1987/88, 111; Christiansen, Die Bewertung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[575] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufforderung zur Nacherfüllung unter Fristsetzung.

Rn 16 Die Aufforderung zur Vornahme einer Art der Nacherfüllung ist als Voraussetzung für die Rechte gem Nr 2 u 3 eine Obliegenheit des Käufers (BGHZ 189, 196 Rz 13; BGH NJW 17, 2758 Rz 28; Naumbg MDR 17, 1357 [OLG Naumburg 19.05.2017 - 7 U 3/17]). Sie muss sich auf einen konkret angegebenen Mangel beziehen (BGH NJW 17, 153 [BGH 26.10.2016 - VIII ZR 240/15] Rz 25; 16, 2493 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1168 BGB – Verzicht auf die Hypothek.

Gesetzestext (1) Verzichtet der Gläubiger auf die Hypothek, so erwirbt sie der Eigentümer. (2) 1Der Verzicht ist dem Grundbuchamt oder dem Eigentümer gegenüber zu erklären und bedarf der Eintragung in das Grundbuch. 2Die Vorschriften des § 875 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (3) Verzichtet der Gläubiger für einen Teil der Forderung auf die Hypothek,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist im systematischen und historischen Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungsvorschriften zu betrachten.[2] Soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 GrStG ergibt, kommt der in § 4 Nr. 1 bis 6 GrStG im Einzelnen genannte Grundbesitz für eine Steuerbefreiung in Betracht. Die Steuerbefreiungen nach § 4 GrStG sind im Verhältnis zu §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung. Sie dient dazu, die persönliche Betreuung des Kindes trotz Trennung seiner Eltern wenigstens durch einen Elternteil zu ermöglichen, um auch Kindern aus geschiedenen Ehen gleichmäßige Entwicklungschancen zu geben (BVerfG FamRZ 07, 965). Der berechtigte Elternteil muss ein gemeinschaftliches Kind betreuen. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches.

Rn 10 Die freie Entscheidung von Verein und Mitglied über Ein- und Austritt bzw Aufnahme gehört zu den Grundprinzipien des Vereinsrechts und ist Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs im Vereinswesen. Selbst wenn der Bewerber um die Mitgliedschaft alle satzungsgemäßen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt, besteht kein Aufnahmezwang, wenn sich der Verein nicht satzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bürge und Gläubiger.

Rn 2 Das Schuldverhältnis zwischen Bürgen und Gläubiger kommt durch Abschluss des Bürgschaftsvertrages zustande (§ 311 I). Er begründet eine selbstständige (vgl nur BGH NJW 06, 845, 846 [BGH 10.01.2006 - XI ZR 169/05]) und einseitige Verpflichtung des Bürgen, dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung einer schuldrechtlichen Verbindlichkeit (jeglicher Art, Vor § 765 Rn 8)...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 425 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es tritt Erbfolge nach Stämmen ein (Art. 9 serbErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt zu gleichen Teilen. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers; bei Vorversterben eines Elternteils treten seine Abkömmlinge ein, ersatzweise der andere Elternteil bzw. dess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Auslegung.

Rn 9 Erbvertragliche Erklärungen sind der Auslegung zugänglich (München 5.11.20 – 31 Wx 415/17 Rz 15). Einseitige Verfügungen, die als frei widerrufbar keinen Vertrauensschutz genießen, werden wie testamentarische nach §§ 2066 ff, 2084, 2087 ff ausgelegt (vgl § 2299 II 1; BayObLG FamRZ 04, 59). Für vertragsmäßige Verfügungen kommt es auf den erklärten übereinstimmenden Wille...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vorbehalt für andere Ansprüche, Abs 5.

Rn 20 Gem V bleiben Ansprüche gegen den ArbG aus anderen Rechtsvorschriften unberührt. In Betracht kommen deliktische Ansprüche aus § 823 I BGB va bei Eingriffen in die Gesundheit oder das allg Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB Rn 24 ff, 104), aus § 823 II BGB bei Verletzung von Schutzgesetzen (zur abzulehnenden Schutzgesetzqualität von §§ 7, 11, 16, 19 AGG s § 7 Rn 2). Hat de...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Gründung einer Gesellschaft oder Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 72 Die Übertragung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns, die Gründung einer OHG oder die Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine bestehende OHG stellt nach der Rechtsprechung des BGH und Stimmen im Schrifttum grundsätzlich keine ergänzungspflichtige Schenkung dar, auch wenn die Aufnahme unter besonders günstigen Bedingungen für den Eintretenden, ja auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 56 In einer Patronatserklärung verspricht der ›Patron‹ (zB die Konzernmuttergesellschaft) idR ggü dem Gläubiger (zB Bank) eines Dritten (zB der Tochtergesellschaft) – dem Protégé – ein bestimmtes Verhalten, das die Aussichten auf Vertragserfüllung ggü dem Gläubiger (zB Rückzahlung eines Kredits durch die Tochtergesellschaft an die Bank) verbessert (ausführlich BeckOGK/Har...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Durchsetzbarkeit des Anspruchs.

Rn 7 Der Anspruch muss voll wirksam und durchsetzbar sein. Hat der Schuldner eine dauernde (zerstörende) oder aufschiebende (hemmende) Einrede (etwa §§ 214, 379, 438 IV 2, 771, 821, 853, 2014f), dann tritt Verzug grds nicht ein (BGHZ 104, 6, 11; Jauernig/Stadler § 286 Rz 13). Der Schuldner muss sich jedoch spätestens im Prozess auf die Einrede berufen; andernfalls bleibt sie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / a. Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich

In persönlicher Hinsicht ist das NA nach überzeugender Auffassung nur auf ausschließlich deutsche oder ausschließlich türkische Staatsangehörige anwendbar.[7] Doppelstaater fallen nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des NA, da sie vom historischen Schutzzweck, der sich jeweils lediglich auf ausschließlich deutsche bzw. türkische Staatsangehörige im jeweils anderen St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besonderheiten.

Rn 10 Art 247 § 7 I EGBGB benennt weitere ggf notwendige, klar u verständlich zu formulierende Angaben in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, etwa zur Pflicht, eine (Restschuld-)Versicherung abzuschließen o bestimmte Sicherheiten (noch) zu bestellen, bei entgeltlichen Finanzierungshilfen einen Eigentumsvorbehalt (Nr 2); der Bestellungsakt u die Sicherungsabrede müssen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Ausschluss der Auseinandersetzung kann unterschiedlich gestaltet werden (vgl. Karlsr FamRZ 22, 1143). Neben dem Auseinandersetzungsverbot kommt auch die Teilungsanordnung mit negativem Inhalt (§ 2048), ein Vorausvermächtnis (§ 2150) oder eine Auflage (§ 2194) oder ein gegenständlich beschränkter Auseinandersetzungsausschluss (Karlsr FamRZ 22, 1143) als Veräußerungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Prozessuales.

Rn 32 Vor dem Rückgriff auf die ergänzende Vertragsauslegung durch den Richter hat immer der Versuch zu stehen, eine privatautonome Lösung durch Verhandlungen der Parteien herbeizuführen. Hierauf hat das Gericht auch noch in der Verhandlung hinzuwirken. Rn 33 Die ergänzende Auslegung wird, jedenfalls soweit es sich um Individualverträge handelt, trotz ihres normativen Charakt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536a wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt den Verlust bzw die Einschränkung der Mängelrechte des Mieters aus §§ 536u. 536a bei anfänglicher Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels der Mietsache bei Vertragsschluss bzw Annahme der Mietsache. Bei nachträglicher Kenntnis gilt § 536c, s hierzu Rn 3. § 536b entspricht für den S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wirtschaftliche Bedeutung.

Rn 7 Der Erbvertrag ermöglicht den Schutz einer in Aussicht gestellten Erbeinsetzung, eines Vermächtnisses oder einer Auflage, indem durch die vertragliche Bindung die Testier- und Widerrufsfreiheit des Erblassers bzgl seiner vertragsmäßigen Verfügungen beschränkt wird. Vertrauen auf erbrechtliche Verfügungen des Erblassers, zB auf die Einsetzung zum Vertragserben zu Lebzeit...mehr