Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VIII. Kapitalerhaltung und sog. Eigenkapitalersatzrecht

1. Kapitalerhaltung Rz. 454 Wird das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an einen Gesellschafter zurückgezahlt (z.B. verdeckte Gewinnausschüttung bei Unterbilanz), muss der empfangende Gesellschafter diese Zahlungen erstatten (§§ 30 Abs. 1 Satz 1, 31 Abs. 1 GmbHG). Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich insbesondere aus § 30 Abs. 1 Sat...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Sonderfälle

a) Vollversammlung Rz. 1361 Eine Hauptversammlung kann ohne Einhaltung von Form- und Fristvorschriften einberufen werden, wenn alle Aktionäre erschienen oder vertreten sind und kein Aktionär der Beschlussfassung widerspricht.[3840] Der Widerspruch muss bis spätestens vor Bekanntgabe des Beschlussergebnisses erfolgen.[3841] Die §§ 121–128 AktG gelten nicht. Das Vollversammlung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / V. Geschäftsanteil und Gesellschafterstellung

1. Geschäftsanteil Rz. 293 Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000,00 EUR, § 5 Abs. 1 GmbHG. Wegen der verschiedenen Möglichkeiten der Gründung oder bloßen rechnerischen Umstellung in der Übergangszeit der Umstellung auf den Euro sowie der Besitzstandswahrung der Altgesellschaften werden zulässigerweise, allerdings ohne zeitliche Grenze, im Handelsregister eingetrag...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XV. Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters

1. Gesetzliche Abfindung Rz. 861 Ein ausscheidender Komplementär ebenso wie ein ausscheidender Kommanditist (bzw. deren Erben) haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Abfindung, die nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 135 HGB, zu berechnen ist. Gegenüber dem vormaligen § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die Abfindung an einem fiktiven Liquidationserlös entspricht, ist nunm...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Recht seit 1.7.1998

Rz. 101 Seit 1.7.1998 gilt die bisher auf eheliche Kinder beschränkte Regelung auch für nichteheliche Kinder, sofern der verstorbene Elternteil Inhaber der elterlichen Sorge war. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Verwandten des zuerst verstorbenen Elternteils bleiben folglich in der Zukunft möglicherweise erhalten. Dies hat zur Konsequenz, dass der Angenommene gese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Aufnahme neuer Gesellschafter

a) Aufnahmevertrag mit dem neuen Gesellschafter/Eintragung in das Handelsregister Rz. 906 Der Beitritt neuer Gesellschafter in eine KG erfolgt durch Aufnahmevertrag zwischen dem Beitretenden und allen bisherigen Gesellschaftern. Die KG selbst ist nicht Vertragspartei.[1231] Der Gesellschaftsvertrag kann die Aufnahme neuer Gesellschafter erleichtern. Insb. kann der Komplementä...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 10. Genehmigtes Kapital

a) Überblick Rz. 438 Vergleichbar und in verkürzter Form den Regelungen in §§ 202 ff. AktG nachgebildet, kann auch bei der GmbH die Kapitalerhöhung mittels genehmigten Kapitals durchgeführt werden, § 55a GmbHG. Zur Ergänzung der eher "schlanken" Regelung des § 55a GmbHG sind ggf. die §§ 202 ff. AktG analog heranzuziehen.[1453] Mit dem genehmigten Kapital wird die Geschäftsführ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Sonderfälle

aa) Gesamtvermögensgeschäfte Rz. 368 Bei Rechtsgeschäften über die Übertragung des (nahezu) gesamten Gesellschaftsvermögens ist die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer insofern eingeschränkt, als dass der Abschluss des Rechtsgeschäfts einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterliegt.[1237] Kommt der Geschäftsführer der Pflicht zur Einholung der Zu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 9. Ausscheiden eines Partners zu Lebzeiten

a) Vereinbarung Rz. 1356 So wie die Aufnahme eines neuen Partners in die Gesellschaft durch vertragliche Vereinbarung vollzogen wird, kann gleichermaßen zwischen den Partnern vereinbart werden, dass ein Partner die Gesellschaft verlässt. Dazu bedarf es grds. des Abschlusses eines entsprechenden Vertrages, in dem dann auch die Folgen des Ausscheidens, insb. die Vereinbarung ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Bezugsrecht

aa) Muster: Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss Rz. 1705 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.25: Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet vier Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. ( Var.: Spitzenbeträge sind vom Bezugs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VI. Die bestehende SE

1. Wahlmöglichkeiten zwischen den Leitungssystemen Rz. 2180 Durch die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft wurde auch die Option für ein neues Verwaltungssystem eröffnet. Die SE-VO bietet in Art. 38 Buchst. b) der Europäischen Aktiengesellschaft die Möglichkeit, ein monistisches Leitungssystem (One-Tier-System) zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit gab es bis dahin in De...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Gesellschafterversammlung

a) Einberufung Rz. 348 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung ist Aufgabe der Geschäftsführer (§ 49 Abs. 1 GmbHG; zur Auswirkung schwerwiegender Einberufungsmängel s.u., Rdn 377). Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung ist jeder einzelne Geschäftsführer unabhängig von der Regelung über Geschäftsführung und Vertretung befugt.[1160] Hat die Gesellschaft einen Au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 9. Buchführung, Ergebnis und Besteuerung

a) Buchführung Rz. 1418 Die Vereinigung ist nach europäischem Recht zur förmlichen Rechnungslegung und deren Prüfung nicht verpflichtet und unterliegt keiner Rechnungslegungspublizität. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist danach ausreichend. Eine EWIV mit Sitz in Deutschland hat hingegen einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 6 EWIV-AusfG). Die für alle Kaufleute g...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Beendigung der Geschäftsführertätigkeit

aa) Amtsniederlegung und Abberufung (1) Amtsniederlegung Rz. 275 Der Geschäftsführer kann jederzeit und fristlos sein Amt niederlegen. Die Amtsniederlegung des Geschäftsführers erfolgt durch formfreie empfangsbedürftige Erklärung.[878] Sie wird erst mit Zugang der Erklärung gegenüber dem Bestellungsorgan, also der Gesellschafterversammlung, wirksam, wobei die Erklärung gegenüb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XII. Satzungsänderungen

1. Allgemeines zur Satzungsänderung a) Zuständigkeit/Beschlussmehrheit Rz. 1658 Satzungsänderungen sind in den §§ 179 ff. AktG geregelt.[4298] Besondere Vorschriften bestehen für Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung. Unter §§ 179–181 AktG fällt jede Satzungsänderung, auch bloße Änderungen des Wortlauts. Nicht erfasst werden lediglich sog. unechte Satzun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Einfache Nachfolgeklausel

aa) Zivilrecht Rz. 828 Unter einer einfachen Nachfolgeklausel versteht man eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird.[1103] Im Fall des Todes eines Kommanditisten ergibt sich dies bereits aus § 177 HGB. Zur Klarstellung kann die einfache Nachfolgeklausel d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Gesellschafterbeschlüsse

a) Mehrheitserfordernisse bei der Beschlussfassung Rz. 727 Soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, sind Gesellschafterbeschlüsse unter Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter zu fassen (§§ 161 Abs. 2, 109 Abs. 3 HGB). Entscheidet nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen, ist nach dem Gesetz diese im Zweifel die Kapitalmehrheit (vgl. § ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anwendung der Gründungsvorschriften

aa) Stammkapitalaufbringung Rz. 100 Der BGH beantwortet die Frage, ob das gesetzliche Mindeststammkapital oder aber das satzungsmäßige Stammkapital aufzubringen ist, dahin gehend, dass das satzungsmäßige Stammkapital und nicht nur das gesetzliche Mindeststammkapital vorhanden sein müsse.[370] Für die Einzahlung des satzungsmäßigen Stammkapitals gilt auch bei der Vorratsgesell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 9. Muster

a) Muster: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Die Erschienenen ließen folgende Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mehrmanngesellschaft beurkunden und erklärten: Wir gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gründungsvertrag

a) Form Rz. 1427 Der Gründungsvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden (Art. 5 und 7 EWIV-VO). Die EWIV-VO schreibt keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vor. Da die Gründung zu den von der EWIV-VO geregelten Angelegenheiten zählt, dürfen auch die nationalen Rechte keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vorschreiben. b) Mindestinhalt R...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung

aa) Übersicht Rz. 1858 bb) Muster: Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzung Rz. 1859 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.30: Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzungmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Ausnahme: Einheits-GmbH & Co. KG

aa) Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG Rz. 1022 Die aufwendige und störanfällige Verzahnung der beiden Gesellschaftsverträge entfällt bei der Einheits-GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, bei der sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH von der KG gehalten werden.[1387] Rz. 1023 Die wesentlichen Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG sind:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Geschäftsführung und Vertretung

aa) Geschäftsführung (1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Grundkapital/Aktien

a) Grundkapital Rz. 794 Nach § 1 Abs. 2 AktG hat die AG ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Grundkapital muss auf einen Nennbetrag lauten (§ 6 AktG). Es ist nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 AktG in der Satzung festzusetzen. Das Grundkapital dient als "Mindestkapitalausstattung" zum Ausgleich der persönlichen Haftung der Aktionäre. Der Mindestnennbetrag beträgt gem. § 7 AktG 50.00...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretung

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Rechtsfolgen

(1) Fehlende Erfüllungswirkung Rz. 73 Bei einer verdeckten Sacheinlage befreit die zunächst erbrachte Geldleistung den Gesellschafter nicht von seiner Bareinlageverpflichtung, § 19 Abs. 4 Satz 1 GmbHG. Diese besteht unverändert fort. Infolgedessen kann und darf aber der Geschäftsführer in der Anmeldung nach § 8 GmbHG nicht versichern, dass die Geldeinlage "auf die Geschäftsan...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Kapitalerhöhung in Insolvenz oder Liquidation

aa) Kapitalerhöhung während eines laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens Rz. 435 Die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung sowohl im Insolvenz- als auch im Liquidationsverfahren ist allgemein anerkannt.[1441] Gem. § 35 InsO wird auch während des laufenden Insolvenzverfahrens erlangtes Vermögen des Gemeinschuldners Bestandteil der Insolvenzmasse, sodass die mit der Durch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Ablauf in der Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

aa) Entwicklung der Rechtsprechung des BGH Rz. 336 Hinsichtlich der Missbrauchshaftung war das Konzernhaftungsrecht über Jahre hinaus ein Brennpunkt der Rechtsentwicklung des GmbH-Rechts. Sinn und Zweck der Missbrauchshaftung ist es, den Gläubigern der Gesellschaft einen Zugriff auf den Gesellschafter zu ermöglichen, der die Gesellschaft wirtschaftlich für eigene Belange ausn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Entstehung der GmbH & Co. KG

a) Gründung der Komplementär-GmbH aa) Beteiligung Minderjähriger Rz. 1057 Die Gründung der Komplementär-GmbH[1438] erfolgt durch notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags (§ 2 GmbHG). Bei Beteiligung von Minderjährigen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreiben soll (1852 Nr. 2 BGB).[1439] Ferner ist fü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Zustimmungsbeschluss

aa) Mehrheitserfordernis Rz. 2149 Art. 37 Abs. 7 Satz 2 SE-VO verweist im Hinblick auf die Beschlussfassung auf die Durchführungsbestimmungen, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Art. 7 der Verschmelzungsrichtlinie erlassen haben. Im Hinblick auf das Mehrheitserfordernis bei einer deutschen AG ist daher auf § 65 Abs. 1 Satz 1 UmwG abzustellen. Die Herleitung aus § 193 U...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Gewinnverteilung

a) Gewinnermittlung Rz. 1339 Eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung entsprechend der §§ 238 ff. HGB besteht für die Partnerschaft anders als für die Personenhandelsgesellschaften nicht. Auch steuerrechtlich besteht die Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 EStG, den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, nur für Gewerbetreibende, nicht jedoch für die freiberufl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Besonderheiten bei der Sachgründung/Sachübernahme

a) Festsetzungen in der Satzung und Einbringung aa) Sacheinlagen/Sachübernahmen Rz. 663 § 27 Abs. 1 AktG unterscheidet zwischen Sacheinlagen und Sachübernahmen. Bei der Sacheinlage bringt der Gründer statt einer Bareinlage Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Wert als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Aktien ein. Auch bei der Sachübernahme werden Vermögensgegenstä...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Eintrittsklausel

aa) Zivilrecht Rz. 838 Eintrittsklauseln setzen voraus, dass nach dem Gesellschaftsvertrag die Beteiligung nicht auf die Erben übergeht, sondern den übrigen Gesellschaftern anwächst. Nach der Eintrittsklausel sind alle oder einzelne Erben oder auch dritte Personen berechtigt, durch Erklärung ggü. den übrigen Gesellschaftern in die Gesellschaft einzutreten (§§ 328 Abs. 1, 331 ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Belastungsbeschränkungen im Recht für Sondervermögen

Rz. 116 Nur für Grundstücke, die durch einen entsprechenden Grundbuchvermerk erkennbar sind:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Digitalisierung: Online-Gründung und die Problembereiche

a) Gesetzgebungsverfahren Rz. 128 Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht)[445] verabschiedet worden.[446] Dieses Gesetz wurde am 15.7.2...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Verfahren der Änderung des Gesellschaftsvertrages

a) Mitgliederbeschluss Rz. 1480 Die Mitglieder können die folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages immer nur einstimmig beschließen (Art. 17 Abs. 2 Buchst. a) bis Abs. 2 Buchst. e) EWIV-VO):mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Bekanntmachung

Rz. 1484 Die wichtigsten Änderungen des Gründungsvertrages, d.h. die, die seinen Mindestinhalt betreffen, werden bekannt gemacht (Art. 5 und 8 EWIV-VO).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Recht des Antragstellers

Rz. 3 Das Grundbuchamt kann das Zeugnis nicht fordern. Ob der Antragsteller den Weg des § 36 GBO beschreiten will oder nicht, steht in seiner freien Entscheidung. Die Bestimmung ist auch anwendbar, wenn die Auseinandersetzung durch einen Testamentsvollstrecker vorgenommen wird.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ablauf der Holding-Gründung

Rz. 2096 Auch die Gründung einer Holding-SE ist in die drei üblichen Phasen einzuteilen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XVII. Wettbewerbsverbot

1. Gesetzliches Wettbewerbsverbot und Rechtsfolgen bei Verstoß Rz. 891 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot ist in § 117 HGB geregelt. Danach darf ein Gesellschafter ohne Einwilligung der anderen nicht in dem Handelszweig der Gesellschaft Geschäfte tätigen und er darf nicht an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter teilnehmen. Die...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / A. GmbH

I. GmbH als Rechtsform 1. Erscheinungsformen Rz. 1 Die GmbH ist in Deutschland die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU).[1] In zahlreichen Fällen hat die GmbH sogar nur einen Gesellschafter, der oft gleichzeitig Geschäftsführer ist (Einmann-GmbH). Häufig wird die Rechtsform der GmbH auch für mittelständische Unternehmen gewählt, insb. wenn eine...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Rechtsfolgen für Versammlungsleiter, Vorstand, Registergericht und Notar

aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter (1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Gründungsvoraussetzungen

a) Gründereigenschaft Rz. 2048 Natürliche Personen sind gänzlich von der Beteiligung an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) ausgeschlossen.[5182] Nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) können sie sich allerdings an dieser beteiligen.[5183] Den Kreis der an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) beteiligungsfähigen Gründer legt die SE-VO a...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Haftung des Geschäftsführers

aa) Haftung gegenüber der GmbH Rz. 264 Im Mittelpunkt der Haftung der Geschäftsführer[816] gegenüber der GmbH steht § 43 GmbHG, wonach Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden haben und der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden haften, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Die Haftung gilt u...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Eintragung im Register

a) Registerverfahren aa) Anmeldung zur Eintragung in das Register Rz. 1438 Sämtliche Geschäftsführer haben eine Vereinigung mit Sitz in Deutschland bei dem Handelsregister, in dessen Gerichtsbezirk sie ihren im Gründungsvertrag genannten Sitz hat, zur Eintragung in das Register anzumelden (Art. 6 EWIV-VO i.V.m. Art. 39 Abs. 1 EWIV-VO, § 2 Abs. 1 EWIV-AusfG i.V.m. § 3 Abs. 1 EW...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / V. Durchführung der Hauptversammlung

1. Allgemeines Rz. 1201 In der Praxis wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Hauptversammlung unterschieden. Rechtlich gibt es zwischen beiden Arten keinen Unterschied. In der ordentlichen Hauptversammlung, die nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG regelmäßig in den ersten 8 Monaten eines Geschäftsjahres stattfindet, werden die jährlich wiederkehrenden Beschlüsse ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 10. Tod eines Partners

a) Gesetzliche Regelung Rz. 1376 Das Ausscheiden eines Partners aus der Gesellschaft aufgrund Todes hat nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG zur Folge, dass der Anteil nicht etwa an die Erben übergeht, sondern vielmehr den anderen Partnern anwächst. Den Erben steht in diesem Fall nur der Abfindungsanspruch zu. b) Vertragliche Regelungen Rz. 1377 Die geset...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 9 Recht der Personengesel... / E. Partnerschaftsgesellschaft

I. Allgemeines 1. Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft a) Entstehungsgeschichte Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfn...mehr