Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 77 Schriftsätze

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 77 Abs. 1 Satz 1 FGO bestimmt, dass die Beteiligten vorbereitende Schriftsätze mit Abschriften für die übrigen Beteiligten (§ 77 Abs. 1 Satz 3 FGO) einreichen (aber s. Rz. 4). Soweit sich ein Beteiligter in einem Schriftsatz darauf beruft, sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente, auf die Bezug genommen wird, in Abschrift ganz o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 71 Zustellung der Klageschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 71 Abs. 1 Satz 1 FGO ist die Klageschrift (§§ 65, 64 Abs. 2 FGO) dem Beklagten (§ 63 FGO) von Amts wegen zuzustellen. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der ZPO (§ 53 Abs. 2 FGO i. V. m. §§ 166ff. ZPO). Die Zustellung ist vom Vorsitzenden zu verfügen (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 209 ZPO), weil sie – ebenso wie die Auffor...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / IV. Rechtlicher Hinweis bei Anordnung der Einziehung

Zu beachten haben die Gerichte bei der Anordnung der Einziehung gem. § 74 ff. StGB die Hinweispflicht gem. § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO, insb. wenn die Vorschrift über die Einziehung weder im Strafbefehl enthalten ist noch in einer Anklageschrift und auch nicht in förmlicher Weise vor oder im Termin nachgeholt wurde und auch dem Eröffnungsbeschluss ein solcher Hinweis nicht zu en...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 93 Erörterung der Streitsache

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 1 FGO ordnet an, dass der Vorsitzende (bzw. der Einzelrichter) den Sach- und Streitstand mit den Beteiligten erörtert. Ein Verstoß hiergegen begründet eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO), jedoch ist dieser Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO gewährt rechtliches Gehör im finanzbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren. Das rechtliche Gehör ist ein aus rechtsstaatlichen Grundsätzen abgeleitetes Verfahrensrecht, welches unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Verwaltungsverfahrens ist. § 364 AO ergänzt den Informationsanspruch des § 91 AO, wonach ein Beteiligter die Gelegenh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Keine Bindung des Gerichts an Vorbringen und Beweisanträge (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO ist das Gericht nicht an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten gebunden. Dies ergibt sich als unmittelbare Folge des Untersuchungsgrundsatzes. Die Vorschrift ist allerdings dahingehend zu verstehen, dass das FG nicht auf die von den Beteiligten angebotenen Beweise beschränkt ist, sondern darüber...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 240/17 1. Eine nicht verkündete Beschwerdeentscheidung ist mit der Übergabe des von den Mitgliedern des Spruchkörpers unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle erlassen i.S.v. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG. 2. Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 92 Gang der Verhandlung

Schrifttum Bilsdorfer, Der Rechtsanwalt und die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht, NJW 2001, 331; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung, AO-StB 2002, 348; Redeker, Mündliche Verhandlung – Sinn und Wirklichkeit, NJW 2002, 192; Mack, Die mündliche Verhandlung, AO-StB 2004, 443. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91 Ladung der Beteiligten

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 FGO regelt die Ladungsfrist und weitere Formalia zur Ladung sowie zum Sitzungsort. Für die Terminsladung gilt außerdem § 53 FGO. Ist ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist die Ladung gem. § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO an ihn zu richten (s. § ...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Teil 6 Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 6110 Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt 4,0 6111 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorabentscheidung über andere Streitpunkte

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 99 Abs. 2 FGO gestattet Vorabentscheidung über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage, wenn dies sachdienlich ist und weder der Kläger noch der Beklagte widerspricht. Auf den Widerspruch anderer Beteiligter (§ 57 FGO), insbes. Beigeladener, kommt es nicht an. Die Negativvoraussetzung (kein Widerspruch) kann nur durch (zumi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer Anhörungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Urteilsbegründung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO betrifft die Begründung des Urteils. Durch die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, muss die Nachprüfbarkeit der richterlichen Überlegungen, ihr Nachvollzug und die Möglichkeit, die Logik der getroffenen Schlussfolgerungen zu untersuchen, gewährleistet sein (BFH v. 30.11.19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO das Prinzip der freien Beweiswürdigung. Sie verpflichtet das Gericht, über die während des Verfahrens ermittelten oder anderweitig bekannt gewordenen Tatsachen nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu entscheiden. Anders als im Parteiprozess ist das Gericht also nicht an den Sachvortrag de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Regelung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen werden in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht im schriftlichen Prüfungsbericht dargestellt, mit dem der Stpfl. und die auswertende Stelle unterrichtet werden. Dem Stpfl. wird dadurch Gelegenheit gegeben, die Richtigkeit der Prüfungsfeststellungen nachzuprüfen und ggf. dazu ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorlageverlangen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorlage von Urkunden muss verlangt werden. In dem Vorlageverlangen muss nicht nur deutlich gemacht werden, ob die Urkunden für die Besteuerung desjenigen benötigt werden, der zur Vorlage aufgefordert ist, oder für die Besteuerung eines Dritten, sondern es ist auch auf die Voraussetzungen und die Ermessenserwägungen einzugehen. Wird e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Hinblick auf die grundgesetzlich geschützte Rechtschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bedarf es einer Möglichkeit, Rechtsnachteile zu vermeiden, die in Folge einer unverschuldeten Fristversäumnis entstehen können. Diesem damit verfassungsrechtlich gebotenen Bedürfnis trägt die Mög...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Inhaltlich stellt sich der Anspruch auf rechtliches Gehör in der Verpflichtung der Behörde dar, den Beteiligten jederzeit hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das gilt vor allem für neu auftauchende – tatsächliche oder rechtliche – Gesichtspunkte. Dies gilt insbes., wenn die Behörde beabsichtigt, Ergebnisse ihrer Ermittlu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung des Gerichts

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung bei erfolglosen Rügen richtet sich nach § 133a Abs. 4 FGO . Unstatthafte oder nicht form- oder fristgerecht eingelegte Rügen sind als unzulässig zu verwerfen. Zulässige, aber unbegründete, Rügen werden zurückgewiesen. Entsprechend der Rechtsnatur der Anhörungsrüge ist Gegenstand der Prüfung durch das Gericht neben der Zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzungen der Anhörungsrüge

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a Abs. 1 FGO bestimmt neben dem Anwendungsbereich der Anhörungsrüge, dass die Rüge durch einen Beteiligten erhoben werden kann. Beteiligte sind die nach allgemeinen Regelungen zu bestimmenden Verfahrensbeteiligten i. S. des § 57 FGO, also in der Regel Stpfl. und Finanzbehörde. Erforderlich ist zudem eine Beschwer, die durch die Ents...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG)

Tz. 59 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG ist jedermann berechtigt, gegen Grundrechtsverletzungen oder Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG durch Akte der öffentlichen Gewalt nach Erschöpfung des vorgesehenen Rechtsweges binnen Monatsfrist Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Akte der öffentliche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 75 Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 FGO stimmt inhaltlich mit § 364 AO überein. Die Vorschrift ist Ausdruck des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs (BFH v. 25.02.2010, V B 14/09, BFH/NV 2010, 1286; BFH v. 29.08.2013, IX B 17/13, BFH/NV 2013, 1942; Stöcker in Gosch, § 75 FGO Rz. 1.1; Thürmer in HHSp, § 75 FGO Rz. 4). Da dieser verfassungsrechtliche Grundsatz (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, außerordentliche Beschwerde

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a FGO sieht mit der sog. Anhörungsrüge einen außerordentlichen Rechtsbehelf für die Fälle vor, in denen ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Gerichts nicht gegeben ist (s. § 133a FGO Rz. 1). Die gesetzliche Regelung soll der Rechtsklarheit dienen und zugleich sicherstellen, dass in Ausnahmefäll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ruban, Der Rechtsweg zum Bundesfinanzhof, StVj 1991, 142; von Wedelstädt, Die Tücken der Nichtzulassungsbeschwerde, DB 1991, 1899; Schuhmann, Die Nichtzulassungsbeschwerde aus der Sicht des Bundesfinanzhofs, DStZ 1992, 28; Sangmeister, Zurückweisung der Revision der Revision als unbegründet trotz absoluten Revisionsgrundes bei Unzulässigkeit der Klage, ZIP 1994, 230; Kempermann,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahren

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf das Verfahren über die AdV finden grundsätzlich alle Vorschriften des Steuerverfahrensrechts Anwendung. Darüber hinaus sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Aussetzungsverfahren steht selbstständig neben dem Verfahren über die Hauptsache. Es ist ein Eilverfahren, dessen Anträge unve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 11 Zuständigkeit des Großen Senats

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 11 Abs. 1 FGO bestimmt die Bildung eines Großen Senats beim BFH. Dem Großen Senat fällt die Aufgabe zu, die Einheitlichkeit der höchstrichterlichen Steuerrechtsprechung zu sichern. Darüber hinaus eröffnet § 11 Abs. 4 FGO die Möglichkeit der erkennenden Senate, den Großen Senat zur Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage anzurufe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anordnungen im vorbereitenden Verfahren (§ 79 Abs. 1 Satz 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält keine abschließende Aufzählung der möglichen vorbereitenden Anordnungen. Zulässig sind insbes. folgende Maßnahmen: Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) zur Erörterung des Sach- und Rechtsstands und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits geladen werden. Die mündliche Erörterung ist ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gerichtssprache

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Gerichtssprache verweist § 52 Abs. 1 FGO auf die §§ 184 bis 191 GVG. § 184 GVG Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. § 185 GVG (1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mäc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 126a Unbegründete Revision

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Entlastung des BFH, indem in "einfach" gelagerten Revisionsfällen eine Revisionszulassung durch Beschluss ermöglicht wird. Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG v. 06.09.1996, 1485/89, HFR 1996, 827; BFH v. 20.02.2017, VII R 22/15, BFH/NV 2017, 906), weil dem Anspruch der Beteiligten auf rech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 113 Beschlüsse

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zu den für den Erlass von Urteilen bestehenden Vorschriften scheinen die wenigen, in § 113 FGO für Beschlüsse getroffenen Verweisungen zwar dürftig, sie sind jedoch für die Praxis ausreichend. Unerlässliche Grundlage bleibt auch hier nach § 113 Abs. 1 FGO der Grundsatz der freien, aus der Gesamtheit aller Umstände gewonnen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vertretungszwang vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich jeder Kläger Beteiligte vor dem FG selbst vertreten kann (Rz. 1), besteht vor dem BFH gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO Vertretungszwang, und zwar auch für solche Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird (§ 62 Abs. 4 Satz 2 FGO), z. B. die Einlegung einer Beschwerde (§ 128 FGO). Hiergegen bestehen ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 189 Änderung der Zerlegung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 189 AO betrifft ausschließlich die Änderung von Zerlegungsbescheiden i. S. des § 188 AO und regelt den Sonderfall, dass ein anspruchsberechtigter Steuerberechtigter übergangen, d. h. überhaupt nicht berücksichtigt worden ist, nicht aber den Fall, dass eine Gemeinde zwar berücksichtigt wurde, aber mit einem zu hohen oder zu niedrigen An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachaufklärung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einspruchsbehörde prüft die Recht- und Zweckmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im vollen Umfang. Auch der Sachverhalt unterliegt damit der vollständigen Nachprüfung. Auch im Einspruchsverfahren hat die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 AO, dazu § 367 Abs. 2 Satz 2 AO). Neben dem Amtsermittlungsg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Hinzuziehung, Beiladung (§ 174 Abs. 5 Satz 2 AO)

Tz. 82 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 5 Satz 2 AO enthält eine eigenständige Regelung der Hinzuziehung oder der Beiladung unabhängig von den Voraussetzungen der § 360 AO und § 60 FGO (BFH v. 22.09.2016, X B 42/16, BFH/NV 2017, 146). Tz. 83 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Hinzuziehung oder Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO setzt voraus, dass (BFH v. 17.10....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Kostenerinnerung (§ 66 Abs. 1 GKG)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Kostenansatz kann sowohl der Kostenschuldner als auch die Staatskasse den besonderen Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen. Die Erinnerung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich, auch ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten, eingelegt werden (§ 66 Abs. 5 Satz 1 GKG). Mit der Erinnerung gem. § 66 GKG können nur Ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtswirkung der Hinzuziehung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Hinzugezogene erhält die Stellung eines Beteiligten im Einspruchsverfahren nach § 359 Nr. 2 AO. Er kann damit seine eigenen rechtlichen Interessen unabhängig vom Einspruchsführer geltend machen. Er erlangt alle Verfahrensrechte der übrigen Beteiligten, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, auf Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

Schrifttum Assmann, Die abgekürzte Außenprüfung (§ 203 AO) – Der Weg zum dichteren Prüfungsraster? –, StBp 1998, 309; Buse, Die abgekürzte Außenprüfung, AO-StB 2013, 90; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 202 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die abgekürzte Außenprüfung soll der Finanzbehörde in geeigneten Fällen von vornherein eine Beschränkung des Prüfungsumfangs u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 124 Prüfung der Zulässigkeit der Revision

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision von Amts wegen zu prüfen. Das Gesetz räumt dem BFH insoweit kein Ermessen ein ("prüft"). Die Revision ist statthaft, wenn sie sich gegen ein Urteil oder gegen einen Gerichtsbescheid (§ 90a Abs. 2 Satz 2 FGO) richtet und die Revision zugelassen ist. Dabei muss der BFH auch prüfen, o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsätzlicher Begründungszwang für schriftliche, elektronische sowie für schriftlich oder elektronisch bestätigte Verwaltungsakte

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 121 Abs. 1 AO schreibt die Begründung bei einem schriftlichen oder elektronischen sowie einem schriftlich oder elektronisch bestätigten Verwaltungsakt vor, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (zu elektronischen oder elektronisch bestätigten Verwaltungsakten s. § 87a AO und s. § 119 AO Rz. 9). Der Begründungszwang ist Aus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / II. Die sachlichen Grenzen des Schiedsverfahrens

Rz. 45 Das Schiedsverfahren erfährt folgende Grenzen:mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Erbenfeststellung

Rz. 77 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann neben dem Erbscheinsverfahren auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits be...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Anhörung der Beteiligten

Rz. 110 Nach § 37 Abs. 2 FamFG darf das Nachlassgericht eine ablehnende Entscheidung im Erbscheinsverfahren nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen die betroffenen Beteiligten angehört worden sind. Es ist zwischen der Anhörung nach § 34 FamFG und der Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 26 FamFG zu unterscheiden. Rz. 111 Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Wirksamwerden der nachlassgerichtlichen Genehmigung

Rz. 93 Rz. 94 Allerdings hindert die Versäumung der ordnungsgemäßen Beteiligung der unbekannten ...mehr