Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / I. Stets erforderliche Kontrolle der Eingangsbestätigung (Datum/Uhrzeit/Dokument/Status)

Rz. 34 Eine der ersten und wichtigsten BGH-Entscheidungen zur Postausgangskontrolle im beA war die Entscheidung des BGH vom 11.5.2021, die aufgrund ihrer Vielschichtigkeit und Konkretheit hinsichtlich der Anforderungen nachstehend ausführlich dargestellt wird. Die amtlichen Leitsätze des BGH: Zitat "1. Zum Eingang eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ei...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / D. Streit zur Einführung des beA/Verfassungsmäßigkeit

Rz. 32 Zum 1.1.2016 wurde § 31a BRAO eingefügt, der zum 1.1.2018 eine weitere Anpassung erfuhr.[36] § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO regelt(e) die Verpflichtung der BRAK zur Einrichtung eines empfangsbereiten beA für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Zitat § 31a BRAO Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ric...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 3. Nachrichtenjournal als Nachweis der Kenntnisnahme?

Rz. 212 Jede Nachricht, die über das beA gesendet bzw. empfangen wird, erhält ein sog. "Nachrichtenjournal". Zum Nachrichtenjournal siehe auch § 5 Rdn 88 sowie § 8 Rdn 103 u. 107 in diesem Werk. Rz. 213 Im Nachrichtenjournal wird konkret ausgewiesen, wer wann eine Nachricht zum ersten Mal geöffnet hat. Hat zunächst ein Mitarbeiter die Nachricht erstmalig geöffnet, weist das N...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / II. Erstanmeldepflicht der Anwälte

Rz. 5 Um das beA nutzen und damit auch Eingangspost zur Kenntnis nehmen zu können, ist zwingend eine Erstregistrierung/Erstanmeldung am Postfach durch den Postfachinhaber selbst erforderlich. Gem. § 22 Abs. 1 S. 1 RAVPV erfolgt die Erstanmeldung des Postfachinhabers an seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach unter Verwendung eines für ihn zu diesem Zweck erzeugten u...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / III. Kenntnisnahmepflicht – Zustellungen und formlose Posteingänge

Rz. 9 Mit "passiver Nutzungspflicht" ist die Pflicht gemeint, das beA auf Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zu überwachen, diese zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Die passive Nutzungspflicht umfasst damit die regelmäßige Kontrolle der Posteingänge im Gegensatz zur aktiven Nutzung, die sich auf Postausgänge erstreckt. Rz. 10 Die passive Nutzung...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / I. Sorgfältig ausgewählt, geschult und überwacht

Rz. 1 Da Fehler des Anwalts, die zu einem Fristversäumnis führen, einem Fehler der Partei gleichstehen, § 85 Abs. 2 ZPO, und bei schuldhafter Fristversäumung eine Wiedereinsetzung gem. §§ 233 ff. ZPO ausgeschlossen ist, kommt der Frage, ob und in welchem Umfang welche Mitarbeiter im Bereich des Fristenmanagements eingesetzt werden können und dürfen, eine besondere Rolle zu. ...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Neuregelung der Vertretungsbestellung seit 1.8.2021

Rz. 20 Die BRAO hat gerade auch im Bereich der Vertretung erhebliche Änderungen zum 1.8.2022 erfahren.[1] Das Recht der Vertretungsbestellung wurde entbürokratisiert; die Selbst-Bestellung wurde vereinfacht und die Notwendigkeit der Vertretungsbestellung bei Ortsabwesenheit ausgedehnt. Sofern ein Anwalt länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss gem. §...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / a) Vorübergehende, nicht dauerhafte technische Störung

Rz. 76 § 130d S. 2 und 3 ZPO regeln die Zulässigkeit der Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Störung: Zitat "2Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. 3Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Containersignatur

Rz. 47 Von einer Containersignatur spricht man, wenn eine einzige Nachricht, die mehrere Anhänge hat, mit einer einzigen Signatur signiert wird. Bei der Containersignatur werden somit nicht alle im Anhang befindlichen Dokumente einzeln signiert. Man spricht bei ihr auch von der sog. "enveloping Signatur" oder "Umschlagsignatur". Sie ist an der Dateiendung .p7m erkennbar. Rz....mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IV. Formgerechte Abgabe bei Zustellung von Schriftstücken

Rz. 100 In der Praxis stellt sich die Frage, wie bei der Zustellung von Schriftstücken gem. § 175 Abs. 4 ZPO das Empfangsbekenntnis formgerecht abgegeben wird. Denn § 175 Abs. 4 ZPO regelt, dass das Empfangsbekenntnis schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a ZPO) an das Gericht gesandt werden muss Rz. 101 Beispiel Ein Urteil wird nebst EB-Anforder...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Abgabepflicht – ordnungsgemäße Zustellungen

Rz. 66 Gem. § 14 S. 1 BORA sind Rechtsanwälte verpflichtet, ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Rz. 67 Zum Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks von Anwalt zu Anwalt genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis desjenigen Anwa...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / I. beA i.V.m. dem BRAV

Rz. 62 Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sicherzustellen, dass der Zugang zum beA nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist, § 31a Abs. 2 S. 1 BRAO, was durch den notwendigen Einsatz einer sog. beA-Karte Basis und PIN umgesetzt wurde. Gem. § 1 RAVPV führt jede Rechtsanwaltskammer ein elektronisches Verzeichnis der in ihre...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / E. Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 47 Von der empfangsbereiten Freischaltung eines beA sind grundsätzlich keine Ausnahmen vorgesehen. Auch die nachstehenden Gründe berechtigen nicht zum Antrag auf Nichteinrichtung oder zu einer zeitweisen "Aussetzung":mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 4. Zeichnungsberechtigung

Rz. 37 Der Verweis in § 173 Abs. 3 S. 3 ZPO macht deutlich, dass das elektronische Empfangsbekenntnis vom Anwalt zu "signieren" ist, was bedeutet, dass die Verantwortungsübernahme für die Abgabe des Empfangsbekenntnisses entsprechend § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO erfolgen muss, d.h.:mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / V. Mitarbeiter bereitet vor, RA signiert qualifiziert elektronisch, Mitarbeiter versendet aus dem Postfach des Anwalts, der signiert hat, oder beliebigem beA-Postfach

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / i) Zeitpunkt der Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung

Rz. 128 Nach § 130d S. 3 ZPO soll die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach erfolgen. Der Gesetzgeber äußert sich zum "Zeitfenster" wie folgt:[126] Zitat "Jedoch sind Situationen denkbar, bei denen der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristab...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Beispiele für einfache elektronische Signaturen

Rz. 20 Beispiele für die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur i.S.d. § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO an einem elektronischen Dokument: Beispiele (…) Klage ist daher geboten. Dr. Anton Mustermann Rechtsanwalt Dieser Schriftsatz ist einfach elektronisch signiert. Hinweis f...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung von Schriftstücken gegen EB von Gerichten – § 175 ZPO

Rz. 49 Die Zustellung von Schriftstücken, die bis zum 31.12.2021 ebenfalls in § 174 ZPO a.F. geregelt war, wurde inhaltlich in die neuen §§ 175 und 176 ZPO aufgenommen. Abs. 1 des § 175 ZPO regelt zunächst, dass ein Schriftstück an die in § 173 Abs. 2 ZPO genannten Verfahrensbeteiligten, somit also auch an Rechtsanwälte, gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die M...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Aufgaben der BRAK

Rz. 1 Die Justiz stellt seit 2013 verstärkt auf den elektronischen Rechtsverkehr um und hat weite Teile der Umsetzung bereits abgeschlossen. Anwälte müssen als unabhängige Organe der Rechtspflege und Freiberufler diesen Weg mitgehen. Die BRAK hat ihre in § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO und § 21 RAVPV normierte Pflicht zur Einrichtung eines empfangsbereiten besonderen elektronischen A...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / 2. Unterschrift "für RA'in XY, nach Diktat ortsabwesend"

Rz. 82 Zitat "1. Unterzeichnet ein Rechtsanwalt aus der Kanzlei des mandatierten Wahlverteidigers am letzten Tag der Frist den von einer lediglich unterbevollmächtigten und nur "kooperierenden" Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Untervollmacht diktierten und mit Verfahrensrügen versehenen Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz "für RA'in XY, nach Diktat ortsabwesend" be...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / II. Rollen für Benutzer im beA

Rz. 55 Jeder Nutzer im beA erhält mindestens eine Rolle zugewiesen. Sie gibt grundsätzlich Auskunft darüber, welche Funktion einem Nutzer in einem bestimmten Postfach zugedacht wurde. Folgende Rollen sind vergeben oder können vergeben werden.mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IV. Prozessuale Pflichten

Rz. 80 Rechtsanwälte sind prozessual verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente vorzuhalten, § 173 Abs. 2 ZPO. Sofern in anderen Verfahrensordnungen auf die Zustellungsvorschriften der ZPO verwiesen wird, gilt dies auch hier. Rz. 81 Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 S. 1 ZPO [42] sindmehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / a) Maschinenschriftliche Namenswiedergabe

Rz. 136 Für die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur genügt der maschinenschriftlich wiedergegebene Namenszug,[97] siehe auch Rdn 11 ff. in diesem Kapitel. Die Zitat "einfache Signatur soll – ebenso wie die eigenhändige Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur – die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und d...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / I. Grundsätzliches zum automatisierten Mahnverfahren

Rz. 1 Wird eine Zahlung von einer bestimmten Geldsumme in EUR begehrt, bietet sich zur Geltendmachung dieses Anspruchs die Durchführung des automatisierten Mahnverfahrens an, welches in den §§ 688–703d ZPO geregelt ist. Wird ein Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragt, so kann der Antrag seit dem 1.12.2008[1] nur noch in "maschinell lesbarer Form" gestellt werden. Di...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / B. Signaturprüfungen

Rz. 21 Im Papierzeitalter wird ein Schriftsatz vor Versendung (z.B. per Fax) darauf hin überprüft, ob er vom Anwalt unterschrieben ist (= Unterschriftenkontrolle). Eine solche Unterschriftenkontrolle heißt im ERV "Signaturprüfung" und ist auch im elektronischen Zeitalter erforderlich. Rz. 22 Signiert ein Anwalt mit einfacher elektronischer Signatur und nimmt den Eigenversand ...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / IV. Vertretung innerhalb der Berufsausübungsgesellschaft

Rz. 32 Da das Mandat aber in der Regel heutzutage häufig nicht einem einzelnen Anwalt einer Berufsausübungsgesellschaft erteilt wird, sondern der gesamten, aus mehreren Anwälten bestehenden Berufsausübungsgesellschaft (Ausnahme: Strafverteidigung), stellt sich die Frage der Notwendigkeit einer berufsrechtlichen Vertreterbestellung in vielen Fällen nicht. Da im Rahmen des ert...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XI. Doppelzustellung gegen EB/eEB

Rz. 172 Doppelzustellungen[104] können auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Dabei kann eine Doppelzustellung ein Versehen sein oder aber der Versuch, eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Zustellung zu heilen. Wir unterscheiden:mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / II. Ausscheider und Neuzugänge – oder: von Joinern und Leavern

Rz. 22 Ein zentrales Thema im beA in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht ist sicherlich der Umgang mit ausscheidenden Mitarbeitern und Anwälten sowie mit Neuzugängen (sog. Joiner und Leaver). Rz. 23 Wenn ein Mitarbeiter die Kanzlei verlässt, sollte er die ihm zugewiesene Mitarbeiter-Karte in der Kanzlei belassen. Diese kann vom Profil des ausscheidenden Mitarbeiters entkop...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XIV. Zustellung von einstweiligen Verfügungen

Rz. 223 An die Zustellung von einstweiligen Verfügungen sowie die Einhaltung der Vollziehungsfrist sind eigene Anforderungen zu stellen, § 929 Abs. 2 ZPO. Hier sind zur Einhaltung der Vollziehungsfrist weitere Wirksamkeitsanforderungen zu beachten (so z.B. bei Farbmarken/UWG, ggf. auch die Zustellung der einstweiligen Verfügung nebst Antrag und Anlagen in Farbe etc).[139] In...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / III. Pflichtangabe der beA-Daten auf Schriftsätzen

Rz. 6 § 130 Nr. 1a ZPO verlangt die Angabe von Daten, die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlich sind, sofern eine solche Angabe möglich ist. § 130 Nr. 1a ZPO wurde erst zum 18.5.2017 neu eingefügt.[1] Dabei wird nicht die Angabe der "technischen" beA-Adresse verlangt, somit einer beA-SAFE-ID. Angegeben werden sollten vielmehr die Daten des zuständigen S...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Heilung bei nicht formgerechter Rücksendung – eEB

Rz. 96 Beispiel Ein Urteil wird nebst eEB-Anforderung durch das Gericht in das beA eines Rechtsanwalts zugestellt; die Eingangsbestätigung des Gerichts weist den 14.2.2022 aus. Der Rechtsanwalt befindet sich auf Geschäftsreise und kommt erst am Mittwoch, den 16.2.2022, wieder in die Kanzlei. Er nimmt das Urteil am 16.2.2022 zur Kenntnis und druckt den Strukturdatensatz aus, ...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / VI. Computerfax

Rz. 53 Nicht alle Neuerungen der Technik sind für den BGH für wirksame Prozesshandlungen einsetzbar. So hat der BGH entschieden, dass eine in Computerschrift erfolgte Wiedergabe des Vor- und Zunamens eines Rechtsanwalts unter einer als Computerfax übermittelten Berufungsbegründungsschrift den Anforderungen des § 130 Nr. 6 Hs. 2 ZPO nicht genügt.[55] Hierzu die Leitsätze des ...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / I. Allgemeine Verschwiegenheitspflicht

Rz. 19 Spezielle Verschwiegenheitsregeln zum beA gibt es nicht. Allerdings sind auch in Bezug auf beA die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts nach § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie Nr. 2.3 CCBE und die strafrechtliche Sanktionierung gem. § 203 StGB bei Verstoß hiergegen von großer Bedeutung. Anwälte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit anzuhalten.[13] Um...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Grundsatz: Kenntnisnahme nicht Rücksendedatum

Rz. 91 Zu unterscheiden ist nach diesseitiger Auffassung zum einen das Datum, das auf dem Empfangsbekenntnis angegeben wird (= Zustellungsdatum) und das Datum, zu dem dann das Empfangsbekenntnis zurückgesendet wird. Das Datum der empfangsbereiten Kenntnisnahme ist das Zustellungsdatum, nicht aber das Datum, an dem das eEB in Rücklauf gegeben wird. Diese Daten können zwar zus...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Fehlende Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 193 In der Praxis kommt es leider auch häufig vor, dass angeforderte Empfangsbekenntnisse gar nicht zurückgesendet werden. Gerade im Umgang mit dem beA konnte hier eine Häufung solcher Fälle in der Praxis festgestellt werden. Rz. 194 Auch bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[114...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verspätete Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 186 Praktiker kennen das Problem schon seit Jahrzehnten, dass Empfangsbekenntnisse verzögert oder mit mutmaßlich falschem Datum abgegeben werden. Der Verfasserin sind hier nicht nur zahlreiche Beispiele im Bereich der Rechtsmittel bekannt, sondern auch werden immer wieder im Bereich der Kostenfestsetzung Empfangsbekenntnisse von unterlegenen Parteien durch deren Prozessb...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Grundsatz: Kenntnisnahme nicht Eingang

Rz. 87 Schon zu Zeiten des Papier-EB war es herrschende Rechtsprechung, dass das Zustellungsdatum das Kenntnisnahmedatum und nicht das Eingangsdatum oder das Datum der Einlegung ins Anwaltspostfach bei Gericht [43] ist. Rz. 88 Bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[44] kommt es daher n...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / VI. Auszubildende

Rz. 12 Immer wieder muss der BGH darüber entscheiden, ob und inwieweit Auszubildende in die Bearbeitung von Fristen eingebunden werden können. So hat er schon 2004 festgestellt, dass dann, wenn Auszubildende mit Botengängen (Nachtbriefkasten) betraut werden, sicherzustellen ist, dass sie eine umfassende Einweisung in die besondere Lage der Nachtbriefkästen erhalten haben.[18...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / B. Methoden der Verschlüsselung von Nachrichten

Rz. 6 ▓ Verschlüsselung von E-Mails Werden E-Mails vom Absender zum Empfänger versendet, geschieht dies im Internet ohne besondere Vorkehrung, sofern also keine eigene Verschlüsselung erfolgt, grundsätzlich unverschlüsselt. Dabei werden die E-Mails von Server zu Server weitergeleitet und können auf diesen Servern durchsucht, evtl. verändert und nach beliebigen Stichworten aus...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / III. Vertretung im Sinne des Vergütungsrechts

Rz. 31 Nach § 5 RVG kann sich ein Anwalt auch gebührenauslösend durch die dort genannten Personen (einen anderen Rechtsanwalt, den allgemeinen Vertreter, einen Assessor bei einem Rechtsanwalt oder einen zur Ausbildung zugewiesenen Referendar) vertreten lassen, sodass diese Person Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB sein kann, auch wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass ei...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 3. Nachweis der Zustellung durch eEB – § 173 Abs. 3 ZPO

Rz. 29 Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis stellt eine erleichterte Form der Zustellung dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 173 Abs. 2 ZPO auch den ausschließlichen Personenkreis genannt, an den gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die Partei ist in § 173 Abs. 2 ZPO ausdrücklich nicht genannt. Hier ist auch nicht zu erwarten, dass die Partei ein E...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / IX. Eingetippter Name nicht identisch mit Unterschrift

Rz. 75 Das ein "falsch" eingetippter Name, der mit dem Namen des Unterzeichnenden nicht übereinstimmt, "unschädlich" ist, da es bei § 130 Nr. 6 ZPO letztendlich auf die Unterschrift ankommt, hat der BGH 2017 entschieden. Die Entscheidung ist zu begrüßen. Sie bringt Rechtssicherheit in den Fällen, in denen z.B. ein Mitarbeiter einen Schriftsatz unterschriftsreif vorbereitet; ...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / VII. Adressierung und Wahl der Empfängernummer (Adresse)

Rz. 20 Der Rechtsanwalt konnte in der Vergangenheit die richtige postalische Adressierung und die Auswahl der richtigen Empfängernummer bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telefax auf sein Büropersonal übertragen.[28] Den Rechtsanwalt trifft jedoch die Pflicht, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 29 Im Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag kann der Gläubiger die Zustellung z.B. des Titels oder eines Schriftstücks in Auftrag geben. Die Nutzung des Formulars ist allerdings nicht vorgeschrieben, wenn der Gläubiger ausschließlich einen Zustellungsauftrag erteilen will, § 1 Abs. 2 GVFV. Rz. 30 Bisher ist der Zustellungsauftrag in Modul D des Formulars für einen Ge...mehr

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§ 9 E-Akte – Papierakte oder Hybridakte?

Rz. 1 Nach dem E-Government-Gesetz[1] sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen, § 6 EGovG.[2] Die Länder haben eigene E-Government-Gesetze, so z.B. Bayern.[3] Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) [4] regelt der Gesetzgeber in wenigen Bestimmungen die Verpflichtung des Bundes und der Länder, bis spätestens zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektr...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / VIII. Die "blasse" Unterschrift

Rz. 69 Wird zur Unterschrift ein Schreibwerkzeug verwendet, das keine kontrast-reiche Unterschrift erlaubt, kann auch dies problematisch sein. Das mag auf dem vorliegenden Dokument erst einmal gar nicht auffallen; bei der Versendung per Fax kann es dann aber dazu führen, dass von der ursprünglichen Unterschrift kaum noch etwas zu lesen ist. Rz. 70 Zitat "Der Prozessbevollmächt...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / V. Unterzeichnung bei Vertretung innerhalb des Mandats

Rz. 36 Sofern ein Rechtsanwalt den anderen vertritt und die Verantwortung für einen einzureichenden Schriftsatz übernehmen möchte, kommen verschiedene Möglichkeiten der Signierung in Betracht. Entweder erfolgt die Verantwortungsübernahme des "zeichnungswilligen" Anwalts durch Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 ZPO oder aber...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / X. Büropersonal ohne ReFa-Ausbildung

Rz. 29 Wie sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal ergibt, stellt sich die Frage, ob nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte/wirtinnen mit den im Rahmen des Fristenwesens delegierbaren Aufgaben betraut werden dürfen oder ob es auch möglich ist, "fachfremdes Personal" und ggf. unter welche...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Sonderfall Grundbuchamt

Rz. 93 Der elektronische Rechtsverkehr sowie die elektronische Grundakte sind in den §§ 135–141 GBO geregelt. Eine elektronische Einreichpflicht wird bei einigen Bundesländern für Grundbuchverfahren nicht gesehen, da dort der elektronische Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist, siehe dazu nur beispielhaft für Bremen https://www.justiz.bremen.de/publikationen/allgemeine-inform...mehr