Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Antragsberechtigung

Rz. 14 Nicht antragsberechtigt sind der Mandant des Rechtsanwalts/die Partei oder der Gegner des Mandanten. Die von dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt vertretene Partei oder deren Gegner sind an dem Festsetzungsverfahren nicht beteiligt.[22] Das ist verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, weil die Partei gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vor der Geltendmachung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bewilligung

Rz. 17 Die besondere Gebühr wird dem Grunde und der Höhe nach durch das OLG bewilligt. Mit der zusätzlichen Gebühr soll die Tätigkeit des Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Musterverfahren vor dem OLG honoriert werden. Erst durch die Bewilligung des OLG steht der konkrete Gebührensatz fest. Die möglichen Gebührensätze betragen 0,1, 0,2 oder 0,3 (zum Höchstgebührensatz vgl. R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

Rz. 5 Ein Rechtsanwalt erhält für die Vertretung eines Beteiligten in einem solchen Verfahren nach dem StaRUG eine 1,0-Verfahrensgebühr gemäß VV 3317 (vgl. VV 3317 Rdn 14). Als Wert bestimmt die Vorschrift, dass dieser unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Abs. 3 S. 2 zu bestimmen ist. Eine Anknüpfung an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einlegung der Beschwerde

Rz. 51 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 ist die Einlegung der Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) beim Gericht desselben Rechtszugs (vgl. § 64 Abs. 1 FamFG) für den in der ersten Instanz tätigen Rechtsanwalt mit der Verfahrensgebühr für diese Instanz abgegolten. Für den erstmals in der Beschwerdeinstanz bestellten Rechtsanwalt gehört die Einlegung zum Beschwerderechtszug und wird mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung

Rz. 5 Ist eine Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verfahren über die Beschwerde oder die weitere Beschwerde vor einem Disziplinarvorgesetzten dem Verfahren vor dem Truppendienstgericht auf gerichtliche Entscheidung vorausgegangen, ist die dort entstandene Geschäftsgebühr VV 2302 Nr. 2 nach VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 1 hälftig, höchstens zu 207 EUR auf die Verfahrensgebühr VV 6400 an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anzuwenden ist (Nr. 1)

Rz. 3 Wird der Rechtsanwalt in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren in einer Angelegenheit, in welcher in einem Sozialgerichtsverfahren das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), oder in einem eine solche Angelegenheit betreffenden Nachprüfungsverfahren tätig, so erhält er nach VV 2302 eine Geschäftsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 768 EUR (Mittelgebühr 414 EUR). Die Ges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Der Gesetzeswortlaut der Vorschrift des VV 3308 ist inhaltlich identisch mit dem der Regelung in VV 3305. Danach reicht jede Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags zur Erwirkung des Vollstreckungsbescheids aus, die Gebühr i.H.v. 0,5 erwachsen zu la...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendung des RVG

Rz. 1 Abs. 1 S. 1 stellt den Grundsatz auf, dass sich die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach diesem Gesetz bestimmt. Abs. 1 S. 2 bestimmt ausdrücklich, dass auch die Tätigkeit eines Prozesspflegers nach den §§ 57 und 58 ZPO dem RVG unterfällt. Welche Vergütung der Rechtsanwalt für diese Tätigkeit erhält,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe und Abrechnung

Rz. 9 Die Gebühr entsteht nach VV 3338 mit einem Gebührensatz von 0,8. Eine ermäßigte Verfahrensgebühr für den Fall einer vorzeitigen Auftragsbeendigung o.Ä. ist nicht vorgesehen. Rz. 10 Beispiel: Rechtsanwalt R vertritt seinen Auftraggeber A wegen eines Schadensersatzanspruchs über 20.000 EUR. Zu einem vor dem OLG laufenden Musterverfahren meldet Rechtsanwalt R den Anspruch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kein Verschlechterungsverbot

Rz. 63 Umstritten ist, ob für das Beschwerdegericht das Verschlechterungsverbot gilt (zur Abhilfeentscheidung des Erinnerungsgerichts vgl. Rdn 52). Ein Verschlechterungsverbot ist für einfache Beschwerdeverfahren weder im RVG noch z.B. in der StPO vorgesehen.[164] Das spricht dafür, dass das Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren nach Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Trennung gemäß § 145 ZPO

Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen Trennung der Prozesse, so s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Abwickler

Rz. 14 Der Abwickler einer Kanzlei eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts hat wegen §§ 55 Abs. 3, 53 Abs. 9 BRAO keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Für die Dauer der Bestellung bedarf es keiner Beiordnung des Abwicklers. Der Anspruch steht vielmehr den Erben zu. Das gilt auch für die Vergütungstatbestände, die der Abwickler erstmals er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Gegenseitiger Ausschluss von Verfahrens- und Verkehrsgebühr

Rz. 77 Bei Gebührentatbeständen, die der Verfahrensgebühr ähnlich oder verwandt sind, findet – sofern dies nicht bereits durch das Gesetz, wie z.B. in VV 3305, angeordnet ist – eine Anrechnung statt. Wenn also eine im vorgenannten Sinne wesensgleiche Gebühr schon angefallen war, ist es ausgeschlossen, dass daneben noch eine Verfahrensgebühr anfällt (bzw. diese zwar grundsätz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 21 Von der in VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a enthaltenen Verweisung erfasst sind alle Verfahren über Rechtsbeschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Beschwerdeentscheidungen. Damit sind auch die Verfahren über Anträgemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Tätigkeit als Beistand

Rz. 2 Voraussetzung ist zunächst, dass der Rechtsanwalt als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen tätig wird. Dem Rechtsanwalt muss der Auftrag erteilt worden sein, dem Zeugen oder Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren beizustehen. Das Gesetz bezeichnet die Tätigkeit des Rechtsanwalts ausdrücklich als Beistandsleistung und grenzt diese Tätigkeit damit v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einholung eines Kammergutachtens

Rz. 106 Für die Bestimmung der Gebühr nach Abs. 1 S. 2 besteht im Vergütungsrechtstreit keine Verpflichtung des Gerichts zu der Einholung eines Kammergutachtens nach § 3a Abs. 2 (Angemessenheit "nach oben"). Die Notwendigkeit der Gutachteneinholung beschränkt sich nach dieser Vorschrift auf die Frage der Angemessenheit einer wirksam geschlossenen Vergütungsvereinbarung. Sie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Änderung der Rechtsprechung

Rz. 89 Die Frage der Nachliquidation und der Verwirkung des Vergütungsanspruchs (vgl. Rdn 86 f.) stellt sich insbesondere bei Änderung der Rechtsprechung. Bei streitigen Fragen muss mit der Änderung der Rechtsprechung stets gerechnet werden, so dass die Nachliquidation bei günstiger Entwicklung der Rechtsprechung nicht als treuwidrig angesehen werden kann und jedenfalls kein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3512)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3512 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Die für die Geltendmachung im Ausland vorgesehene Vervollständigung der Entscheidung und die Bezifferung eines dynamisierten Unterhaltstitels (Nr. 8)

Rz. 80 Nr. 8 regelt, dass insoweit zum Rechtszug oder zum Verfahren auch mit der Folge, dass durch diese Tätigkeiten keine gesonderten Gebühren ausgelöst werden. Rz. 81 Will eine Partei ein Versäumnis-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwendungsbereich

Rz. 404 Die Vorschrift gilt entsprechend für den mit der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung beauftragten Anwalt und die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4. Die Regelung betrifft alle Arten von Titeln, die einer Klausel bedürfen. Erfasst ist daher z.B. auch die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einer vollstreckbaren Urkunde (§ 794 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2502

Gesetzestext Rz. 1 In VV 2502 ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung auf gerichtliches Verfahren

Rz. 100 Für den Fall, dass das Schlichtungsverfahren in das gerichtliche Verfahren übergeht, bestimmt VV Vorb. 3 Abs. 4, dass für die Anrechnung nur die zuletzt entstandene Gebühr maßgeblich ist. Es wird also lediglich die Hälfte der Geschäftsgebühr für das Schlichtungsverfahren nach VV 2303 – also 0,75 – auf die Gebühren im gerichtlichen Verfahren angerechnet. Das gilt auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 51 Ist der Gebührensatz im Mahnverfahren höher als der Gebührensatz der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens, so können dem Rechtsanwalt ebenfalls weitere Gebührenbeträge erhalten bleiben. Dann wird nur nach dem geringeren Gebührensatz des streitigen Verfahrens abgerechnet. Beispiel: Mahnverfahren und anschließende vorzeitige Erledigung des streitigen Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 316 Das RVG ist nach Abs. 2 S. 2 nur anwendbar, wenn und soweit ein als Testamentsvollstrecker eingesetzter Rechtsanwalt im Rahmen der Testamentsvollstreckung spezifisch anwaltliche Dienstleistungen erbringt (§ 1835 Abs. 3 BGB). Auf die allgemeinen Erläuterungen zu § 1835 Abs. 3 BGB (siehe Rdn 164 ff.) wird verwiesen. Eine Vergütung nach dem RVG kann etwa verlangt werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anm. Abs. 5 S. 1 zu VV 1000 bestimmt, dass die Einigungsgebühr nach VV 1000 in Ehesachen (§ 121 FamFG) und Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG) nicht entstehen kann. Eine Einigungsgebühr entsteht daher nicht in Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ziel der Besprechung

Rz. 151 Nach der gesetzlichen Regelung in Abs. 3 S. 3 Nr. 2 muss die Besprechung auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sein. Ein entsprechender Erfolg des Gesprächs ist nicht Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr. Auch wenn das Gespräch erfolglos bleibt, das Verfahren also fortgesetzt wird, ist durch diese Besprechung eine Terminsgebühr i.H....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich

Rz. 2 Das gerichtliche Verfahren beginnt, wie sich aus der Legaldefinition in Anm. zu VV 4104 ergibt, mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Voraussetzungen

Rz. 49 Weshalb sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet, ist für die Anwendung des Abs. 4 unerheblich. Hauptanwendungsfall ist sicherlich die Untersuchungshaft; die Vorschrift des Abs. 4 gilt jedoch auch beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühren

Rz. 71 Erhält der Anwalt für seine Tätigkeit eine Betragsrahmengebühr wie etwa in den Verfahren vor den Sozialgerichten (§ 3) oder in Straf- und Bußgeldsachen (VV 4100, 5100 ff.), so stellt ein Gegenstandswert dieser Tätigkeit keine Berechnungsgröße für die Höhe der Gebühr dar. Der Wert kann lediglich innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens bei der Bestimmung des Betrages...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3511)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3511 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Technische Voraussetzungen und Fähigkeiten

Rz. 86 Ob die fehlende ausreichende Übung mit der Arbeit am Bildschirm bzw. von elektronischen Akten insbesondere von älteren Anwälten ausreicht, den Ausdruck als zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten anzusehen,[137] ist nicht zuletzt im Hinblick auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs eher zweifelhaft.[138] Es kann auch insoweit nicht auf subjekti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Privilegierter Personenkreis

Rz. 16 Verfassungsrechtlich geboten ist mithin der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar für den mittellosen Auftraggeber, der von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen ist. Er ist auf die Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung zwingend angewiesen, um seine Rechte überhaupt geltend machen zu können. Der unbemittelte Rechtsuchende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung bei erhöhter Geschäftsgebühr, VV 2300

Rz. 99 Zu beachten sind aber die unterschiedlichen Anrechnungen.[229] Während z.B. die nach VV 1008 (erhöhte) Verfahrensgebühr aus dem Mahnverfahren (VV 3305) stets insgesamt auf die (erhöhte) Verfahrensgebühr des Rechtsstreits angerechnet wird (Anm. VV 3305, 3307), gilt nach Vorb. 3 Abs. 4 eine Obergrenze für die Anrechnung der Geschäftsgebühr von 0,75 in allen Fällen und a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gegenstand

Rz. 23 Gegenstandswert ist der Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Abs. 1). Gegenstand i.S.d. Vorschrift wiederum ist "das Recht oder das Rechtsverhältnis, auf das sich auftragsgemäß die Tätigkeit des Rechtsanwalts bezieht".[3] Abzugrenzen ist der Gegenstandswert vommehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (Abs. 2)

Rz. 20 Vorgesehen sind in VV Teil 4 acht Arten von Verfahrensgebühren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anzahl der Angelegenheiten hängt nicht von der Anzahl der Auftraggeber ab

Rz. 26 Für die Angelegenheit als zusammenfassende Bezeichnung und formelle Klammer der anwaltlichen Tätigkeit ist die Anzahl der in diesem Rahmen vertretenen Personen unerheblich.[37] Ein einheitlicher Auftrag kann nämlich auch dann vorliegen, wenn der Anwalt von mehreren Mandanten beauftragt wird, wobei ggf. durch Auslegung ermittelt werden muss, ob der Anwalt für die versc...mehr

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Vorwort

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getreten, das umfangreiche Änderungen im RVG mit sich gebracht hat, so dass eine Neuauflage schon aus diesem Grund erforderlich war. Aufgrund dessen, dass der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren im letzten Moment immer noch Änderungen eingefügt und auch Gebührenbeträge mehrfach geändert hat, war eine abschließe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Bindungswirkung und Vergütungsrechtsstreit

Rz. 124 Keine Bindungswirkung besteht zwischen verschiedenen Verfahren. Das kann allerdings zu problematischen Divergenzen führen. Beispiel: Der Rechtsanwalt hatte gegen seinen Mandanten Gebührenklage erhoben. Im vorangegangenen Verfahren, dessen Anwaltsgebühren eingeklagt worden waren, war noch kein Streitwert festgesetzt worden. Deshalb musste das Gericht des Gebührenproze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 44 S. 1 bestimmt, dass der Anwalt seine "Vergütung" für Tätigkeiten in Beratungshilfesachen nur aus der Landeskasse erhält. Die Gebühren ergeben sich aus VV 2501 ff., die Auslagen aus VV 7000 ff. Die Beratungshilfegebühren bleiben deutlich hinter den Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten eines Wahlanwalts zurück. Die Kürzung des gegen die Land...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / II. Vergütung für außergerichtliche Tätigkeit

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass das RVG im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts zwischen der Beratung einerseits und der Vertretung des Mandanten andererseits unterscheide. Die Beratung richte sich allein an den Mandanten. Ihre Vergütung sei in § 34 RVG geregelt. Demgegenüber setze die Vertretung des Mandanten schon begrifflich einen Dritten voraus, gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Widerklage und Widerantrag (Nr. 4)

Rz. 84 Für die Erhebung der Widerklage ist die Staatskasse nur dann vergütungspflichtig, wenn der Rechtsanwalt hierfür ausdrücklich beigeordnet worden ist. Das gilt auch für die Rechtsverteidigung gegen eine Widerklage. Darüber hinaus bedarf es auch für die Tätigkeit im Hinblick auf einen Widerantrag in Familiensachen einer gesonderten PKH-/VKH-Bewilligung und einer ausdrück...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 10 VV Teil 6 Abschnitt 2 erfasst Verfahren vor den Ehrengerichten oder anderen Berufsgerichten wegen Verletzung einer Berufspflicht (Verfahren nach § 113 BRAO, § 89 StBerG, § 67 WPO). Zu den Ehren- und Berufsgerichten gehören nur die aufgrund eines Landes- oder eines Bundesgesetzes eingerichteten Gerichte. Die Ehren- oder Berufsgerichte müssen nicht den Charakter eines G...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Überblick

Rz. 58 Das Verfahren, in dem der Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen wird und das weitere Verfahren, das auf den Widerspruch nach § 924 ZPO folgt, sind eine Angelegenheit i.S.d. § 15. Dies folgt nicht aus § 16 Nr. 5, sondern unmittelbar aus § 15, da es sich weder um ein Abänderungs- noch um ein Aufhebungsverfahren handelt, sondern lediglich um die Fortsetzung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verhältnis zum Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 172 Vom Sinn her gehört die Vorschrift zu § 18. Aus dem einleitenden Satz "zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahren gehören insbesondere" ergibt sich, dass die nachfolgend beispielsweise, nicht abschließend, aufgeführten Angelegenheiten (einzelne Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung) solche des Zwangsvollstreckungs- bzw. Vollziehungsverfahrens sind. Die Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 2200, 2201 waren als § 24a Abs. 1 bis 3 BRAGO mit Wirkung zum 22.3.1990 in die BRAGO eingefügt worden. Die frühere Vorschrift des § 24a BRAGO regelte zunächst die Tätigkeit des Anwalts, der das Einvernehmen nach dem Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetz (RADG) herstellte. Die Einführung des RADG war aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 25.2.1988[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.6 i.V.m. VV 3104

Rz. 16 Für die Verhandlung über den Räumungsfristantrag oder einen anderweitigen Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die volle 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 (VV Vorb. 3.3.6). Darauf, ob streitig oder nicht streitig verhandelt wird, kommt es auch hier – im Gegensatz zu § 50 BRAGO i.V.m. § 33 Abs. 1 BRAGO – nicht mehr an. Rz. 17 Eine fiktive Terminsgebühr nach An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 62 Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung nach den §§ 425 und 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329 und 330 FamFG bezeichnet der Gesetzgeber als "sonstige Fälle", in denen der Anwalt die Vergütung nach VV 6302, 6303 erhält. Auch danach wird die Verfahrensgebühr (VV 6302) sowie die Gebühr für die Mitwirkung bei der m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 132 Andererseits sind die Reisekosten stets zu erstatten, wenn keine ausdrückliche Einschränkung bei der Beiordnung eines auswärtigen Anwalts erfolgt ist.[266] Denn die in § 121 Abs. 3 ZPO vorgesehene Beschränkung richtet sich an das Gericht und nicht an den beigeordneten Rechtsanwalt. Gem. § 48 Abs. 1 richtet sich der Umfang des Anspruchs gegen die Staatskasse nach dem ...mehr