Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Mündliche Verhandlung

Rz. 242 Die mündliche Verhandlung ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der eigentliche Kern eines Rechtsstreits (vgl. §§ 128 Abs. 1, 137 ZPO).[974] Sie wird in Anwaltsprozessen (§ 78 ZPO) durch die Schriftsätze der Parteien vorbereitet (§ 129 ZPO). Der Anwalt muss alles tun, um das rechtliche Gehör seiner Partei zu schützen.[975] Er hat deshalb gerade auch hier die Inte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mitverschulden bei Verletzung

Rz. 41 Verletzt der Mandant seine Informationspflicht und entsteht ihm daraus ein Schaden, so kann ein Regressanspruch gegen seinen Rechtsanwalt wegen eines Mitverschuldens entfallen oder gemindert werden (§ 254 BGB; vgl. § 6 Rdn 1 ff.).[241] Dies kommt z.B. in Betracht, wenn der Mandant seinem Anwalt verschwiegen hat, dass Baugenehmigung und Gaststättenerlaubnis einer Erweit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen

Rz. 42 Technischer Fortschritt, Wandel des anwaltlichen Berufsbilds und eine verbraucherschutzgetriebene europäische Gesetzgebung haben dazu geführt, dass je nach den Umständen des Vertragsabschlusses unterschiedliche Informationspflichten und Widerrufsrechte zu beachten sind. Die jüngsten, seit 13.6.2014 geltenden Regelungen setzen die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/E...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Risikoreiche Maßnahmen

Rz. 106 Erhöht der Rechtsanwalt durch eine ungewöhnliche Maßnahme das Misserfolgsrisiko des Auftraggebers, indem er etwa im Prozess einen Sachvortrag zurückhält [537] oder mehrfache Klagen bei unzuständigen Gerichten anhängig macht,[538] so haftet der Anwalt für die sich daraus ergebenden Nachteile seines Mandanten, falls dieser nicht zuvor genügend über die Risikosteigerung ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Vertrauen auf Fortbestand

Rz. 82 Grds. darf ein Anwalt auf den Fortbestand der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen.[401] Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grds. an dieser Rechtsprechung auszurichten; denn von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / hh) Erfolgshonorar

Rz. 208 Liegen die Möglichkeiten der Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG vor, kann der Anwalt eine solche Vereinbarung anbieten, wenn er hierzu bereit ist. Eine Pflicht hierzu besteht schon deshalb nicht, weil er zum Abschluss nicht gezwungen ist. Soll eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden, ist es Sache des Anwalts, dafür zu sorgen, da...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Umfassendes Mandat mit Weisung oder beschränkter Auftrag

Rz. 31 Kann ein umfassendes Mandat mit einer Weisung des Auftraggebers (§§ 665, 675 Abs. 1 BGB) oder aber ein beschränkter Auftrag erteilt worden sein, so ist der Wille der Vertragspartner im Wege der Auslegung zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB); es spricht für ein beschränktes Mandat, wenn der Rechtsanwalt von der Pflicht befreit sein sollte, den Mandanten auf erkennbare Risike...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) In den Grenzen des Mandats

Rz. 7 Diese anwaltlichen Grundpflichten bestehen innerhalb der Grenzen eines jeden Mandats, sei es umfassend oder beschränkt (vgl. Rdn 16 ff., § 1 Rdn 56 ff.).[65] Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt diese Grundpflichten bzgl. des jeweiligen Gegenstandes seines – umfassenden oder beschränkten – Auftrags zu erfüllen hat. Sind die Grenzen des erteilten Mandats unklar, hat der ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Rechtzeitiger Vortrag

Rz. 232 Schließlich ist der Rechtsanwalt verpflichtet, rechtzeitig vorzutragen.[934] Die gesetzlichen und vom Gericht gesetzte Fristen [935] sind einzuhalten.[936] Der Rechtsanwalt muss verhindern, dass die Präklusionswirkungen insb. der §§ 296, 296a ZPO bzw. der §§ 530 bis 532 ZPO eingreifen[937] und einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel als verspätet zurückgewiesen we...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Arrest und einstweilige Verfügung

Rz. 283 Besondere anwaltliche Pflichten gelten nach Erlass einer Entscheidung im Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren (§§ 916 ff., 935 ff. ZPO).[1099] Wegen §§ 929 Abs. 2, 3, 936 ZPO muss der Rechtsanwalt, der für seinen Auftraggeber einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung erstritten hat, darauf achten, dass die Partei die Anordnung innerhalb eines Monats vol...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / C. Unterschiedliche anwaltliche Schuldverhältnisse

Rz. 135 Ein Rechtsanwalt erbringt seine berufliche Leistung in aller Regel, jedoch nicht zwangsläufig aufgrund eines echten Anwaltsvertrages. Er kann mit seinem Auftraggeber auch einen Vertrag schließen, der eine anwaltsfremde Tätigkeit zum Gegenstand hat oder im Rahmen seiner beruflichen Betätigung Rechtsbeziehungen zu anderen Personen aufgrund eines gesetzlichen Schuldverh...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Pflichtverteidiger

Rz. 202 Ein ähnliches gesetzliches Schuldverhältnis wie bei einer Beiordnung nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, § 138 FamFG liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt im öffentlichen Interesse unabhängig vom Willen des Beschuldigten oder Angeklagten nach der Strafprozessordnung, [520] dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten [521] oder dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Neue oder geänderte Rechtsnormen

Rz. 63 Auch neue oder geänderte Rechtsnormen, die für den konkreten Mandatsgegenstand gelten, hat der Rechtsanwalt zu ermitteln.[324] Dies kann mithilfe der Gesetzblätter des Bundes und der Länder geschehen; zur Beseitigung von Unklarheiten und Zweifeln kann die amtliche Gesetzesbegründung beitragen. Zu beachten sind selbstverständlich auch die jeweiligen Übergangsvorschrift...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Mediation

Rz. 355 Welche Pflichten ein Mediator zu erfüllen hat, hängt von dem konkreten Inhalt des mit ihm geschlossenen Vertrages ab. Der Anwaltsmediator hat den Beteiligten die Belehrungen und Hinweise zu erteilen, die in der konkreten Situation einem Anwalt obliegen.[1323] Aufklärung und Warnungen über drohende Rechtsverluste schuldet der Mediator in gleichem Maße ggü. allen Betei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Fundorte

Rz. 80 Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist zu finden in den amtlichen Sammlungen der obersten Bundesgerichte, in – allgemeinen oder auf besondere Rechtsgebiete festgelegten – juristischen Zeitschriften, in Kommentaren, Lehrbüchern und elektronischen Datenbanken. Der Anwalt darf sich nicht damit begnügen, die mandatsbezogene Rechtsfrage nur anhand der amtlichen Entschei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (6) Belehrung nach Klageerwiderung

Rz. 235 Die Weiterführung des Prozesses nach Eingang der Klageerwiderung kann eine Pflichtverletzung des Anwalts darstellen, wenn sich aus ihr neue Gesichtspunkte ergeben, die den Erfolg der Klage in Frage stellen, und der Anwalt den Mandanten hierüber unzureichend belehrt. Auch der Mandant, der notfalls durch alle Instanzen gehen will, muss über die Risiken (der Fortführung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Kenntnis des Schrifttums

Rz. 85 Eine anwaltliche Vertragspflicht, die rechtliche Prüfung des Mandatsgegenstandes auf das juristische Schrifttum zu erstrecken, kann nur in beschränktem Umfang bestehen. Das Studium der Kommentare [420] und anderer Fachbücher,[421] die Gesetze unter Angabe der Meinungen in der Rechtsprechung und Rechtslehre zusammenfassend erläutern, ist – auch noch im Zeitalter der juri...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Klageerhebung und Verteidigung gegen eine Klage

Rz. 210 Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozess übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, dass die Partei einen Prozess verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte. Er muss sie über die Gesichtspunkte und Umstände, die für ihr ferneres Verhalten in der Angelegenheit entscheidend sein können...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Fernabsatzvertrag

Rz. 45 Verträge mit rechtlichen Beratern (Dienst- oder Werkverträge) können unter den Voraussetzungen von § 312c BGB Fernabsatzverträge sein, mit der Folge besonderer Informationspflichten (§ 312d BGB) und einem Widerrufsrecht (312g BGB).[106] Der Anwendungsbereich der genannten Vorschrift ist auf Verträge zwischen einem Unternehmer (Rechtsberater) und einem Verbraucher besc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Nachteile

Rz. 128 Der Anwalt muss bedenken, dass der "sicherste Weg" dem Auftraggeber zwar rechtliche Vorteile, aber auch wirtschaftliche Nachteile – z.B. Kosten oder Verluste anderer Art (etwa einer Geschäftsbeziehung) – bringen kann. Soweit der Anwalt dies erkennen muss, kann er gehalten sein, den Mandanten darauf hinzuweisen.[595] Dieser hat die Vor- und Nachteile abzuwägen und zu ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Mitversicherte Personen

Rz. 15 § 51 Abs. 1 Satz 2 BRAO verlangt, dass sich die Pflichtversicherung auch auf solche Vermögensschäden erstreckt, für die der Rechtsanwalt nach § 278 BGB oder § 831 BGB einzustehen hat. Das betrifft zunächst einmal ausschließlich die Reichweite des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer, also den Berufsträger oder die Berufsträgergesellschaft. Damit wird also...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Sinn und Zweck

Rz. 481 Die Einführung einer vertraglichen Haftungsbeschränkung ermöglicht es dem Rechtsanwalt, sein hohes, möglicherweise existenzgefährdendes Haftungsrisiko in vertretbaren Grenzen zu halten.[1112] Die Regelung soll im Haftungsfall die Interessen des Rechtsanwalts und des Mandanten zu einem angemessenen Ausgleich führen. Durch eine klare gesetzliche Regelung sollen Rechtsa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 430 Das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) [1000] ist am 1.7.1995 in Kraft getreten.[1001] Die Partnerschaft soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers auch für interprofessionelle, überregionale und internationale Zusammenschlüsse eignen. Sie tritt neben die anderen berufsrechtlich zulässigen Formen, in denen Rechtsanwälte gemeins...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Einseitige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen

Rz. 345 Für die Vorbereitung einseitiger Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlicher Erklärungen gelten die vorbeschriebenen Pflichten bei der Vertragsgestaltung entsprechend. So muss ein Rechtsanwalt ein Auslegungsrisiko nach Möglichkeit vermeiden. Den sichersten Weg hält er nur ein, falls seine Erklärung unmissverständlich ist. Dazu gehört auch die zutreffende Verwendung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Hinweispflichten bei beschränktem Mandat

Rz. 177 Auch wenn der Rechtsanwalt nur eingeschränkt beauftragt ist (vgl. Rdn 31), kann eine Nebenpflicht bestehen, seinen Auftraggeber auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritten hinzuweisen (vgl. Rdn 16, § 1 Rdn 61). Bei einem Prozessmandat wird vorausgesetzt, dass für den Rechtsanwalt ersichtlich ist, dass bei Verlust des Rechtsstreits Ansprüche gegen e...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 328 Der beauftragte Rechtsanwalt und dessen Vertreter können nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen im Außenverhältnis ausnahmsweise als Gesamtschuldner haften. Freistellungsansprüche des Vertreters gegen den beauftragten Rechtsanwalt richten sich nach deren Vereinbarungen im Innenverhältnis.mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Versicherungsschutz

Rz. 509 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO setzt ferner voraus, dass "insoweit Versicherungsschutz besteht" (vgl. § 18 Rdn 1 ff.).[1147] Hierzu ist nicht nur die Höhe der Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Der Versicherungsschutz kann auch in den in § 51 Abs. 3 BRAO aufgezählten Ausnahmetatbeständen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung problematisch sein.[1148] Betroffen sind v....mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit

Rz. 327 Der Entwurf einer einseitigen Erklärung oder eines Vertrags muss zweckmäßig [1265] und wirksam sein. Soweit Bedenken gegen die Wirksamkeit des Vertrages oder einzelner Klauseln bestehen, muss der Rechtsanwalt den Mandanten hierüber aufklären und dessen Entscheidung einholen.[1266] Der Rechtsanwalt hat dem Auftraggeber dann eine rechtlich einwandfreie Gestaltung zu emp...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Bearbeitung des Mandats

Rz. 529 Die Haftung darf nur auf solche Mitglieder einer Sozietät beschränkt werden, die das Mandat "im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten". Es ist erforderlich, dass derjenige Sozius, auf den die Haftung konzentriert wird, das Mandat tatsächlich "bearbeitet". In Anlehnung an § 8 Abs. 2 PartGG a.F. (vgl. Rdn 439 ff.) ist hiermit v.a. dasjenige Mitglied de...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Verteidigung gegen Zwangsvollstreckung

Rz. 279 Die Abwehr einer Klage und der Vollstreckung aus einem Urteil stellen i.d.R. inhaltlich eine Angelegenheit dar. Der Auftrag betrifft dann die Abwehr derselben Ansprüche und damit denselben Gegenstand.[1093] Der Rechtsanwalt, der den Mandanten gegen eine Zwangsvollstreckung verteidigen soll, hat zu prüfen, ob die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvo...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Auswirkungen auf Kausalität und Zurechenbarkeit

Rz. 241 Hat der Rechtsanwalt es unterlassen, Fehlern des Prozessgerichts entgegenzuwirken, setzt eine Schadensersatzpflicht weiter voraus, dass er einen Schaden des Auftraggebers in zurechenbarer Weise verursacht hat (zur haftungsrechtlichen Zurechnung vgl. § 5 Rdn 40 ff.; allgemein zu Kausalität und Schadenszurechnung vgl. § 5 Rdn 3 ff.).[971] Einem Rechtsanwalt ist ein Sch...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 113 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[430] Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensscha...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / II. Weitere anwaltliche Pflichten

Rz. 356 Die vorbeschriebenen allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Pflichten, die ein Rechtsanwalt bei der Berufsausübung zu beachten hat, bezwecken den Schutz des Auftraggebers vor Vermögensschäden. Daneben hat ein Rechtsanwalt weitere Pflichten zu beachten, die vorrangig den Schutz anderer Rechtsgüter des Mandanten betreffen.[1331] Auch diese Pflichten ergeben sich v.a. aus ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Verschwiegenheitsrecht

Rz. 368 Der Verschwiegenheitspflicht entspricht ein Verschwiegenheitsrecht.[1363] Dies kommt insb. in denjenigen Vorschriften zum Ausdruck, die Rechtsanwälten ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumen, wie § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 29 Abs. 2 FamFG; §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG; § 98 VwGO; § 65 Abs. 2 VwVfG; § 118 Abs. 1 SGG; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. § 44 Satz 2 BRAO

Rz. 210 Einen gesetzlich normierten Sonderfall des Verschuldens bei Vertragsschluss sowie des Anspruchs aus §§ 675 Abs. 1, 663 BGB enthält § 44 Satz 2 BRAO . Nach § 44 Satz 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, die Ablehnung unverzüglich erklären. Wenn der Rechtsanwalt diese Erklärung schuldhaft verzög...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / hh) Streitverkündung

Rz. 220 Es kann für einen Rechtsanwalt geboten sein, dem Mandanten zu empfehlen, einem Dritten den Streit zu verkünden (§§ 72 bis 74 ZPO), wenn dem Auftraggeber für den Fall eines ungünstigen Ausgangs eines Rechtsstreits gegen den Dritten ein Anspruch auf Gewährleistung oder auf Schadloshaltung zustehen kann oder wenn der Auftraggeber einen Anspruch des Dritten besorgt.[885]...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / IV. Amtliche und amtsähnliche Tätigkeit

Rz. 185 Wenn ein Rechtsanwalt zur Wahrnehmung einer amtlichen oder amtsähnlichen Tätigkeit bestellt worden ist, scheidet eine Haftung aus Anwaltsvertrag aus.[476] So übt ein als Staatsbeauftragter bestellter Rechtsanwalt, der in dieser Funktion tätig wird, eine öffentlich-rechtliche, nicht aber eine anwaltliche, d.h. eine durch den Grundsatz der Staatsunabhängigkeit gekennze...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Zusammenfassung

Rz. 304 Für die haftungsrechtliche Bewertung von Sachverhalten, bei denen ein haupt- und ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt für den Mandanten tätig werden, muss unterschieden werden, ob die Voraussetzungen einer Unterbevollmächtigung im Namen des Mandanten vorliegen oder nicht. Abgrenzungsschwierigkeiten können sich ergeben, wenn der vom Prozessbevollmächtigten eingescha...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 465 Bei der Zulassung der AG hat eine Ausrichtung an den Bestimmungen der §§ 59c ff. BRAO zu erfolgen (vgl. Rdn 457). Die AG darf in berufsrechtlicher Hinsicht nicht schlechter stehen als die GmbH, sofern die AG – abgesehen von ihrer Rechtsform – die wesentlichen Erfordernisse für die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft ebenso erfüllt wie die GmbH.[1074] Mit der Zula...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Verjährungshemmung

Rz. 163 Die Verjährungshemmung ist nunmehr in den §§ 203 ff. BGB geregelt. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat dabei eine Reihe von Änderungen gebracht. Die Rechtsverfolgung durch Klage und gleichgestellte Maßnahmen (§§ 209, 210, 219, 220 BGB a.F.) führen nach § 204 BGB nicht mehr zum Neubeginn, sondern nur noch zur Hemmung der Verjährung. Die Hemmung aus tatsächlichen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Übernahmepflichten

Rz. 47 Grds. ist ein Rechtsanwalt infolge seiner Unabhängigkeit (§ 1 BRAO) nicht zur Übernahme eines Mandats verpflichtet.[118] Er kann die Übernahme eines Mandats ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wenn der Rechtsanwalt einen ihm angetragenen Auftrag nicht unverzüglich ablehnt, ist er allerdings gem. § 44 Satz 2 BRAO verpflichtet, dem Anfragenden den aus der verspäteten Mitt...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Rz. 33 Bestandteil des Rechtsberatervertrages können auch AGB (Mandatsbedingungen) sein.[82] Für vertragliche Haftungsbeschränkungen ist die Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen durch den Rechtsberater ausdrücklich vorgesehen (§ 52 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 67a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 StBerG). Auch i.Ü. bestehen keine Bedenken gegen die Einbeziehung v...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Verkehrsanwaltsvertrag

Rz. 255 Ein Verkehrsanwaltsvertrag kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien zustande kommen. An einen konkludenten Abschluss eines Verkehrsanwaltsvertrages sind im Interesse der Rechtssicherheit erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. Rdn 15 ff.). Ein Verkehrsanwaltsvertrag kommt nicht bereits konkludent zustande, wenn der ers...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Haftungsprivileg bei notarieller Tätigkeit

Rz. 142 Die Haftung des Rechtsanwalts folgt aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Die Haftung des Notars richtet sich gem. § 19 BNotO nach den Grundsätzen der Amtshaftung.[369] Rz. 143 Eine im Vergleich zur Anwaltshaftung systemwidrige Regelung enthält § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO . Danach kann ein Notar, dem Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur dann in A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 8. Zusammenfassung

Rz. 275 Im Ergebnis stellt die Rechtsprechung weitreichende Sorgfaltspflichten sowohl an den Prozess- als auch an den Verkehrsanwalt. Die Gerichte tragen dem Zusammenwirken beider Rechtsanwälte im Interesse des gemeinsamen Mandanten Rechnung. Prozess- und Verkehrsanwalt werden regelmäßig nicht nebeneinander, sondern miteinander tätig. Die Anzahl der ergangenen Entscheidungen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Verhältnis zu den übrigen Grundpflichten

Rz. 129 Die allgemeine Vertragspflicht eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, seinen Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. Rdn 5 f.),[597] überlagert die übrigen Grundpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag zur Klärung des Sachverhalts sowie zur Rechtsprüfung und -beratung und füllt diese Hauptpflichten aus. Insb. prägt die Schadensverhü...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Vereinbarung im Einzelfall

Rz. 489 Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung "im Einzelfall" wird dadurch erschwert, dass der die Klausel verfassende Rechtsanwalt – abgesehen von einer Wiederholung des Gesetzeswortlauts – von § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO wenig Gestaltungsspielraum hat.[1123] Umso wichtiger ist es bei der Ausgestaltung, die Vorgaben der Rechtsprechung an eine "Vereinbarung im Einzelfall" z...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr