Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Einbeziehung in den Schutzbereich der vertraglichen Leistungspflicht

Rz. 7 Aufgrund eines Falles, in dem ein Rechtsanwalt seine vertragliche Verpflichtung ggü. seinem Mandanten, an der testamentarischen Erbeinsetzung der Tochter mitzuwirken, schuldhaft versäumt hatte, hat der BGH [21] die Schutzwirkung eines Vertrages zugunsten Dritter auf die geschuldete Hauptleistungspflicht erstreckt (vgl. Rdn 20). Soll die hauptsächliche Vertragsleistung z...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mahnverfahren

Rz. 218 Ein Mahnverfahren kann sich empfehlen, wenn mit einer Verteidigung des Anspruchsgegners nicht zu rechnen ist, wenn ein gem. § 15a EGZPO landesrechtlich als Klagevoraussetzung zwingend vorgesehenes Güteverfahren (vgl. Rdn 172) vermieden werden soll oder wenn die Verjährung gehemmt werden muss, die Klage aber noch nicht erhoben werden kann, z.B. weil hierfür noch weite...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / IV. Sonderformen der Kausalität

Rz. 38 Ist der Schaden nur durch das Zusammenwirken mehrerer Ursachen, die von verschiedenen Personen gesetzt wurden, entstanden, spricht man von Gesamtkausalität. Ursächlich geworden ist dann jeder einzelne Beitrag.[68] Das bedeutet indessen nicht ohne Weiteres, dass alle Personen für den Schaden haften. Die Frage der Ersatzpflicht lässt sich in diesen Fällen erst aufgrund ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / B. Dienstverträge

Rz. 3 In aller Regel beruht die Haftung der Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) auf Störungen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Dienstvertragscharakter, auf den die Vorschriften des Auftragsrechts Anwendung finden.[5] Ein entgeltlicher Treuhandvertrag mit dem Anwalt ist ebenfalls als Geschäftsbesorgungsvertrag zu bewerten.[6] Zentrale Haft...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Rücktritt

Rz. 125 Ein Rücktritt (§§ 323, 324, 326 Abs. 5 BGB) von einem Anwalts- oder Steuerberaterdienstvertrag ist nur in Ausnahmefällen zulässig. An dessen Stelle tritt regelmäßig das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, weil es im Allgemeinen nicht im Interesse beider Partner läge, den gesamten Vertrag auch hinsichtlich störungsfrei erbrachter Leistungsteile rücka...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 6. Pflicht zur Aufklärung über eigene Fehler?

Rz. 404 Unter der Geltung des alten Verjährungsrechts nach § 51b BRAO und § 68 StBerG waren der Anwalt und der Steuerberater (nicht aber der Wirtschaftsprüfer) nach ständiger Rechtsprechung während des fortbestehenden Mandats dazu verpflichtet, den Mandanten auf eigene Pflichtverletzungen und daraus möglicherweise zugunsten des Mandanten folgende Schadensersatzansprüche sowi...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 2. Materielles und prozessuales Verschulden

Rz. 34 Gem. § 233 ZPO ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne Verschulden gehindert war, eine der dort genannten Fristen einzuhalten. Da die Partei sich das Verschulden ihres Anwalts zurechnen lassen muss (§ 85 ZPO), kann die schuldhafte Versäumung der Frist den haftungsauslösenden Umstand bilden. In der höchstrichterlichen Rechtspre...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr

Rz. 46 Über die Pflichten aus einem Fernabsatzvertrag hinaus können weitere Sicherungsmaßnahmen und Informationspflichten erforderlich werden (§ 312j BGB), wenn die Voraussetzungen von § 312i Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt sind, sich der Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (vgl. § 1 TMG) bedient. Beim Anwal...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Verkehrs- und Korrespondenzanwalt; Prozessanwalt

Rz. 216 Sind in derselben Sache ein Verkehrs- (Korrespondenz-)Anwalt und ein Prozessanwalt engagiert, richten sich deren Pflichten in erster Linie nach dem erteilten Auftrag. Regelmäßig gehört es zu den Aufgaben eines Verkehrsanwalts, den Mandanten zu beraten, den rechtlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln und die Informationen des Mandanten aufzunehmen, zu verarbeiten un...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / III. Valutaverhältnis zwischen Auftraggeber und begünstigtem Dritten

Rz. 29 Das rechtliche Zuwendungs- (Valuta-) Verhältnis in der inneren Beziehung zwischen dem Auftraggeber des Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers und dem Dritten, der durch den Rechtsberatervertrag (Außen- oder Deckungsverhältnis) begünstigt wird, bildet den Rechtsgrund dafür, dass der Mandant (Versprechensempfänger) den vertraglichen Anspruch auf die Vertr...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / a) Grundsätze

Rz. 21 Seit dem grundlegenden Urteil des BGH vom 30.9.1993[39] sind nunmehr bei Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen echter Anwaltsverträge folgende Grundsätze maßgeblich: Rz. 22 (1) Es spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damalige...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / VI. Inhalt des Schadensersatzanspruchs

Rz. 141 Der Mandant hat Anspruch darauf, finanziell so gestellt zu werden, als hätte der Anwalt sich pflichtgemäß verhalten (§ 249 Abs. 1 BGB).[320] Zu fragen ist, wie sich das Vermögen des Geschädigten im Vergleich zum tatsächlichen Ablauf entwickelt hätte. Die tatsächliche Vermögenslage muss also derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Beraters er...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / E. Leitfaden zur Feststellung von Kausalität, Zurechenbarkeit und Schaden

Rz. 150 Eine Pflichtverletzung des Anwalts begründet nur dann einen Ersatzanspruch, wenn – kumulativ –mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 1. Anwendungsbereich

Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auch die in § 281 BGB n...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Grundsätze

Rz. 7 I.R.d. sog. Sozienklausel (§ 12 AVB) wird Deckungsschutz für alle Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung vereinbart. Damit wird dafür gesorgt, dass die in einer Kanzlei – welchen Zuschnitts und Organisation auch immer – bestehenden Risiken gleichmäßig auf alle Berufsträger und deren Versicherer verteilt werden. Außerdem vermeidet man unnötige kan...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. GmbH und AG

Rz. 32 Auch Berufsträgergesellschaften selbst können Versicherungsnehmer sein. Mit § 59j BRAO [57] hat der Gesetzgeber die Haftpflichtversicherung der Anwalts-GmbH geregelt. Danach muss die GmbH als juristische Person neben dem Anwalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Von ihr hängt die Zulassung ab; es handelt sich also um Pflichtversicherungen i.S.d. § 113 Abs...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Widerruf

Rz. 124 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt und der Rechtsberatervertrag in einer Haustürsituation oder als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen worden ist (vgl. Rdn 42 ff.), steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.[337] § 355 BGB regelt die Einzelheiten dieses Widerrufsrechts wie Beginn und die der Widerrufsfrist (14 Tage oder ein Monat),...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Folgen einer formwidrigen Vergütungsabrede

Rz. 457 Entspricht die Vergütungsvereinbarung nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG, so kann der Rechtsanwalt gem. § 4b Satz 1 RVG keine höhere als die gesetzliche Vergütung verlangen.[1732] Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zu § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 RVG/§ 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO.[1733] Der Verstoß gegen die vorgenannten Formvorschriften führt...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Vorwärtsversicherung

Rz. 96 Vom Beginn und Ende des zeitlichen Geltungsbereichs hängt die Frage der Leistungspflicht des Versicherers ab. Da der Verstoß (Kausalereignis) der Versicherungsfall ist (§ 5 I AVB), ist der Versicherer leistungspflichtig, wenn der Anwalt während der versicherten Zeit gegen seine Rechtspflichten verstößt.[242] Sein Versicherungsschutz liegt kongruent zu seiner Berufsaus...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 4. Schutzbedürfnis des Dritten

Rz. 13 Der Dritte muss ein schutzwürdiges Interesse daran haben, aus dem Ausnahmecharakter der Schutzwirkung eines fremden Vertrages einen Schadensersatzanspruch abzuleiten. Dies ist nicht der Fall, wenn der Dritte aus eigenem Vertrag Ansprüche – etwa gegen einen der Partner des fremden Vertrages – hat, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben.[44] Eben...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Vereinbarte Zusatzvergütung

Rz. 461 Eine höhere als die gesetzliche Vergütung kann sich ergeben aus der Vereinbarung Rz. 462 Die Frage, ob eine Vergütungsabrede, nach der jede angefangene Viertelstunde mit einem Viertel des vereinbarten Stundensatzes abzu...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Versicherungssumme

Rz. 88 Nach § 51 Abs. 4 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000,00 EUR. Sie muss für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung stehen. § 51 Abs. 4 Satz 2 BRAO gestattet aber, die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Je nach individue...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1.2

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Richtiger Adressat der Beratung

Rz. 320 Inwieweit ein Rechtsanwalt oder Steuerberater Hinweise auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken haftungsvermeidend an Angestellte seiner Auftraggeberin (einer GmbH) erteilen kann oder ob er sie der Geschäftsleitung unmittelbar vortragen muss, hängt sowohl von der betrieblichen als auch von der persönlichen Stellung der angesprochenen Angestellten (im entschiedenen Fall...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Nachvertragliche Aufklärungspflichten

Rz. 231 Die Rechtsprechung hat aus § 242 BGB besondere nachwirkende Vertragspflichten zur Aufklärung und Belehrung des ehemaligen Auftraggebers abgeleitet, da kein Beteiligter den Vertragszweck nachträglich vereiteln oder gefährden darf. Hierbei geht es aber i.d.R. nur um Nebenpflichten, nicht um ein Fortdauern der – etwa auf Beratung gerichteten – vertraglichen Hauptpflicht...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Verjährung der Sekundärhaftung

Rz. 239 Für Altfälle im Anwendungsbereich des bis zum 15.12.2004 gültigen § 51b BRAO kann die Sekundärhaftung noch bedeutsam sein.[594] Dabei handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte sekundäre vertragliche Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber auf eine eigene Schadensersatzpflicht hinzuweisen und über die Verjährung dieses Anspruchs zu belehren. Di...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VI. Vergütungsvereinbarung

Rz. 447 Gem. des seit 1.7.2008 geltenden § 3a Abs. 1 Satz 1 RVG bedarf eine Vereinbarung der Vergütung der Textform. Die Neuregelung weist ggü. dem bisherigen Rechtszustand zwei gegenläufige Veränderungen auf.[1689] Nach bisherigem Recht wurde danach unterschieden, ob eine höhere oder eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden soll. Für eine Abrede, die ...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / II. Verschulden

Rz. 50 Hat der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine Treuhandpflicht verletzt, ist von seinem Verschulden (§ 276 BGB) auszugehen; er hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[157] Verletzt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü. einem Anlageinteressenten als künftigem Treugeber, häng...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Keine Eindringlichkeit

Rz. 96 Für diese Rechtsberatung (-belehrung, -aufklärung) ist nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Nachdrücklichkeit oder Eindringlichkeit erforderlich.[482] Diese Aussage darf aber nicht dahin missverstanden werden, dass etwa ein beiläufiger Hinweis oder eine Formulierung ausreiche, welche die Erwartungshaltung des Mandanten schont.[483] Vielmehr ist dem Mandanten ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 5 Zusatzvereinbarung zur Bürohaftpflichtversicherung

Durch entsprechenden Hinweis im Versicherungsschein oder Nachtrag kann für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater die Bürohaftpflichtversicherung mitversichert werden. Für vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer ist die Mitversicherung nur möglich, wenn sie vor der Bestellung gem. WPO bei einer Allianz-Gesellschaft Versicherungsschutz hatten oder die Rechtsanwalts...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Sicherungstreuhand

Rz. 12 Die rechtsgeschäftliche Treuhand kann eigenem oder fremdem Nutzen dienen. Sie verfolgt das eigene Interesse des Treuhänders, wenn der Treugeber den Treuhänder(-nehmer) sichern will – eigennützige Sicherungstreuhand.[32] Ein Mandant kann den Rechtsanwalt wegen seines Vergütungsanspruchs sichern, etwa durch treuhänderische Abtretung einer vom Rechtsanwalt beizutreibenden...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Kenntnis der Rechtsprechung

aa) Höchstrichterliche Rechtsprechung Rz. 77 Aus der Sicht des Mandanten und seines Rechtsberaters ergibt sich das Recht, das auf den Mandatsgegenstand anzuwenden ist, in erster Linie aus dem Gesetz und aus dessen Anwendung durch die Gerichte in früheren, gleichgelagerten Fällen ("Präjudizien"). Maßgeblich ist v.a. die "höchstrichterliche Rechtsprechung", die i.d.R. die Spitz...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Beweisaufnahme

Rz. 252 In der Beweisaufnahme hat der Rechtsanwalt die Belange des Mandanten zu wahren, bei Zeugenvernehmungen und Sachverständigenbefragungen für die Position des Mandanten sachdienliche Fragen zu stellen und dadurch die für den Mandanten günstigen Umstände herauszuarbeiten. Umgekehrt ist unzulässigen Fragen des Prozessgegners nach Möglichkeit Einhalt zu gebieten. Ergeben s...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Ausgleich im Innenverhältnis

Rz. 428 Zwischen mehreren – analog § 128 BGB persönlich haftenden – Gesellschaftern einer BGB-Außen-Gesellschaft besteht ein echtes Gesamtschuldverhältnis, weshalb sich der Ausgleich unter den haftenden Rechtsanwälten im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB richtet. Danach sind mehrere Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / III. Die einzelnen Grundpflichten

Rz. 33 Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der vier Grundpflichten des Rechtsberaters zurückzuführen sein.[207] 1. Klärung des Sachverhalts Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater,...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / D. Rechtsberaterverträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 19 Ein echter Anwaltsvertrag, aufgrund dessen der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber Rechtsbeistand schuldet (§ 3 BRAO), oder ein berufstypischer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfervertrag kann zum Inhalt haben, dass der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit seiner Leistungspflicht zumindest auch die Vermögensinteressen eines Dritten wahrzunehmen hat. Da...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Grundlagen

1. Vertragspflichten nach Maßgabe des Mandats Rz. 3 Vertragliche Pflichten ggü. seinem Auftraggeber (Mandanten) hat der Rechtsanwalt grds. nur im Rahmen seines Auftrags (Mandats), d.h. bzgl. des Gegenstandes des Anwaltsvertrages.[28] Welche einzelnen Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einz...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (e) Selbstständiges Beweisverfahren und Streitverkündung

Rz. 173 Grds. ist in Erwägung zu ziehen, zur Verjährungshemmung ein selbstständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) einzuleiten (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) oder Dritten, die an einem Rechtsstreit nicht beteiligt sind, in zulässiger Weise den Streit zu verkünden (§§ 72 bis 74 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB; zur Pflicht des Rechtsanwalts zur Streitverkündung siehe auch Rdn 220–223)...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Prozess- und Verkehrsanwalt

1. Begriffsbestimmung Rz. 252 Die Aufgabenteilung zwischen einem Prozess- und einem Verkehrsanwalt ergab sich über Jahrzehnte daraus, dass ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber in Zivilsachen grds. nur vor demjenigen Gericht vertreten konnte, bei dem er zugelassen war. Diese rechtliche Beschränkung entsprach nicht der Erfahrungstatsache, dass ein Rechtsuchender i.d.R. einen Re...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Einlegung eines doppelten Rechtsbehelfs

Rz. 263 Bestehen Zweifel, ob der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstandes erreicht ist, hat der Rechtsanwalt den für seinen Mandanten sichersten Weg zu beschreiten, selbst wenn dies zu der Notwendigkeit führt, zwei Rechtsbehelfe (etwa: Berufung und Anhörungsrüge) parallel anhängig zu machen.[1050] Bestehen Zweifel, ob die Revision unbegrenzt zugelassen worden ist, kann ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Erfolgshonorar mit Auslandsbezug

Rz. 498 Vereinbart ein deutscher Rechtsanwalt nach deutschem Recht ein unzulässiges Erfolgshonorar mit einem ausländischen Auftraggeber, so ist die Abrede gem. § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG Abs. 1 i.V.m. § 134 BGB unwirksam und von einem deutschen Gericht entsprechend zu beurteilen; dagegen kann eine solche Abrede bei Anrufung eines ausländischen Gerichts durchsetzbar sein.[19...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Unwirksame Einzelvereinbarung

Rz. 158 Ist eine verjährungserleichternde Einzelabrede unwirksam, so ist die Frage, ob der Rechtsberatervertrag trotz der – abtrennbaren – unwirksamen Verjährungsvereinbarung bestehen bleibt, nach § 139 BGB zu beantworten (vgl. auch § 140 BGB). Nach dieser Vorschrift ist in einem solchen Fall der Teilnichtigkeit das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, da...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Aufeinanderfolge anwaltlicher und notarieller Tätigkeit

Rz. 156 Die einem Anwaltsnotar aus seiner Beauftragung als Rechtsanwalt entstandenen Pflichten werden nicht nachträglich dadurch zu Amtspflichten, dass er einen von ihm als Rechtsanwalt eines Beteiligten ausgehandelten Vertrag beurkundet hat.[401] Berät ein Anwaltsnotar etwa einen Mandanten über ein Rechtsgeschäft und beurkundet er anschließend die Willenserklärung des Manda...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Weitere Rechtsprechung zur Unzulässigkeit einer erfolgsbestimmten Vergütung

Rz. 494 Die Vereinbarung eines Streitanteils als Mindesthonorar ist nichtig (§ 49b Abs. 2 BRAO, § 134 BGB); diese Rechtsfolge kann bei Verbraucherverträgen nicht durch Wahl US-amerikanischen Rechts umgangen werden (Art. 29 EGBGB).[1899] Vereinbart ein Rechtsanwalt mit den Parteien eines Grundstückskaufvertrages, in deren Auftrag er mit Gläubigern des Verkäufers über die Ablös...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Internationale Sozietät

Rz. 419 Internationale Sozietäten sind gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten, die in mindestens zwei Jurisdiktionen zugelassen sind. Nicht notwendig ist demgegenüber, dass eine internationale Sozietät Kanzleien in mehreren Staaten unterhält, wie dies § 29a BRAO deutschen Rechtsanwälten erlaubt.[971] aa) Anwendbares Recht Rz. 420 Wie bei jedem Sachverhalt ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Die Regelung des § 52 BRAO

Rz. 480 § 52 BRAO hat einen berufsrechtlichen und einen zivilrechtlichen Gehalt.[1111] Im Folgenden werden nur die zivilrechtlichen Fragen, d.h. die Haftung des Rechtsanwalts ggü. seinem Auftraggeber und die Möglichkeiten einer vertraglichen Haftungsbeschränkung, näher untersucht. § 52 BRAO entspricht inhaltlich weitgehend § 67a StBerG sowie § 54a WPO . Allerdings können Steu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Pflichtenverstoß bei Vergütungsvereinbarung eines Pflichtverteidigers

Rz. 458 Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss einer Honorarabrede zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.[1743] Kommt er dieser Hinweispflicht nicht nach, liegt eine (vor)vertragliche Pflichtverletzung vor, die zu einem Schaden...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien

Rz. 84 Aus § 627 Abs. 1 BGB wird allgemein gefolgert, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag grds. jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Nach § 627 Abs. 1 BGB kann ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis i.S.v. § 622 BGB ist, gekündigt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 626 BGB vorliegen müssen. Es wird da...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IV. Zur Kritik an der Rechtsprechung

1. Anwaltliche Vertragspflichten überzogen? Rz. 139 Es ist verständlich, dass v.a. Rechtsanwälte, ihre Haftpflichtversicherer und ihnen nahestehende Autoren zuweilen insb. die Anforderungen der Rechtsprechung an die anwaltlichen Vertragspflichten als überzogen bewerten. Rechtsanwälte nutzen ihr weitgehendes Beratungsmonopol auf vielfältigen Rechtsgebieten; die damit verbunden...mehr