Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1732]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Beschränkung [Rdn 1085]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 538]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Entscheidung [Rdn 28]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 136]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Übersetzungsleistungen [Rdn 1708]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 175]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Anhörungsrüge [Rdn 2022]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Allgemeines [Rdn 786]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Checkliste [Rdn 508]

Rdn 509 Auf der Grundlage der Ausführungen bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines, Teil B Rdn 494, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen, Teil B Rdn 511, sollte der Rechtsanwalt des Antragstellers seinen Klageerzwingungsantrag vor Absendung noch einmal sorgfältig überprüfen (vgl. auch FA Strafrecht-Plöd, Teil 7, Kap 1 und Rn 102...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 274]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 353]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Beschränkung [Rdn 2085]

Rdn 2086 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2087 1. Eine Beschränkung der Revision auf abtrennbare Teile ist möglich. Das ergibt sich aus § 344 Abs. 1, der bestimmt, dass der Revisionsführer anzugeben hat, "inwieweit" er das Urteil anfechte. Voraussetzung der Beschränkung ist, dass eine selbstständige Prüfung und rechtliche Beurt...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Vollmacht [Rdn 401]

Rdn 402 Literaturhinweise: s. die. Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 1, und bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines, Teil A Rdn 1768, m.w.N. Rdn 403 1. Wird ein Beschwerdeführer von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person, die der Kammerpräsident zulässt, vertreten (Art. 36 VerfO-EGMR), so ist vom Vertreter eine schriftliche V...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Rücknahme [Rdn 2199]

Rdn 2200 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2201 1.a) Gem. § 302 kann die Revision ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleichem Umfang zulässig ist, wie eine gem. § 344 Abs. 1 von vornherein erklärte Beschrän...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1485]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, sofortige Beschwerde [Rdn 550]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegenstand [Rdn 62]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, formale Voraussetzungen [Rdn 417]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 418 Literaturhinweise: Rudolf/von Raumer, Die Beschwerde vor de...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Anhörungsrügen, Begründetheit [Rdn 16]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, formale Anforderungen an Schriftsätze [Rdn 527]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1027]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 423]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 907]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1249]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 880]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Urteil [Rdn 680]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1363]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, A – Z [Rdn 122]

Rdn 123 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 124 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1588 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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AGS 6/2016, Beiordnung eines nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung eines Unterbevollmächtigten vor Ort

Leitsatz Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht in dem Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten – das Gesetz meint insoweit hier die Reisekosten des Rechtsanwalts nach § 46 RVG – nicht entstehen. Vorzunehmen ist demnach ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit den...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Das OLG München hat sich allerdings mit einem Problem der Entscheidung nicht befasst. 1. Anwalt in eigener Sache Die Gebührenregelungen des RVG und damit auch die Anrechnungsvorschrift der Anm. zu Nr. 3307 VV RVG gelten für den in eigener Sache tätig gewesenen Rechtsanwalt – hier also für die Mitglieder der beklagten Anwaltssozietä...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort im Bezi...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung der hier allein streitigen fiktiven Terminsgebühr ist zutreffend erfolgt. 1. Streitentscheidend ist hier, in Bezug auf welchen Betrag die nach S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV zu bestimmende fiktive Terminsgebühr berechnet werden muss. Dieser lautet (auch) für den Fall einer fiktiven Terminsgebühr wegen des Verzichts auf mündliche Verhandlung: "In den Fällen des Sa...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Der Beschwerdeführer kann Erstattung der ihm entstandenen Auslagen in Höhe der Gebühren eines Wahlverteidigers verlangen, wenn er einen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse hat, § 52 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 RVG. Demnach steht ihm eine Erstattung von in 16 Verfahren geltend gemachten Wahlverteidigergebühren in Höhe von je...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / 3 Anmerkung:

Eine anwaltsfreundliche Entscheidung, die in gebührenrechtlicher Hinsicht einer Anmerkung in zweierlei Hinsicht wert ist. I. Anzahl der Angelegenheiten Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, ist in den §§ 16 ff. RVG nicht ausdrücklich geregelt. Ob von einer oder von mehreren Angelegenhei...mehr

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zfs 6/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: Dr. Jutta Laws, M.M., Vors. Richterin am OLG, Vorsitzende des Justizprüfungsamtes beim OLG, Hamm; Dr. Martin Saal, Richter am OLG, Hamm Ort: Hagen / ARCADEON Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Datum: Freitag, 9.9.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicheru...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 3 Anmerkung:

Die Klägerin hatte hier – ähnlich wie die Kläger im Fall des AG Aichach vorstehend – eine ihr wohlgesonnene Richterin. Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, hängt in der Praxis von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu Recht weist das AG Bochum darauf hin, dass dabei insbesonder...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Auf seinen Antrag hin wurde dem in … lebenden Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für seinen Ehescheidungsantrag nebst den Folgesachen Versorgungsausgleich und Sorgerecht bewilligt und ihm antragsgemäß Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte jedoch mit der Maßgabe, "dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die beigeordnete Rechtsanwältin bzw. der beigeord...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe einer dem Erinnerungsführer zu zahlenden fiktiven Terminsgebühr. Im dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren wurde der dortige Kläger zunächst durch Rechtsanwalt B. vertreten, der dem Kläger durch Beschluss der Kammervorsitzenden vom 27.1.2014 unter gleichzeitiger Gewährung von Prozesskostenhilfe als Bevollmächtigter beigeordnet worden w...mehr