Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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FF 1/2014, Scheidung vor Ab... / 1 Gründe:

Die Ehegatten haben, wie im Ausspruch des Beschlusses angegeben, geheiratet. Der Antragsteller begehrt die Scheidung der Ehe mit der Begründung, die Ehegatten lebten seit dem 31.12.2012 getrennt und eine Fortsetzung der Ehe sei ihm nicht zumutbar. Die Antragsgegnerin habe im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung am 31.12.2012 versucht, ihn zu töten. Wegen der Einzelheite...mehr

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AGS 1/2014, FamGKG. Kommentar zum Familiengerichtskostengesetz. Herausgegeben von N. Schneider/Volpert/P. Fölsch. Unter Mitarbeit v. H. D. Klos, Dr. H.-J. Mayer, Dr. T. Stollenwerk, L. Thiel, K. Türck-Brocker. Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2104. 1378 S. 98,00 EUR

Um es kurz zu machen und direkt auf den Punkt zu bringen: Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, der sich mit Familienrecht beschäftigt, handelt geradezu fahrlässig, wenn er diesen Kommentar zum FamGKG nicht im Regal stehen hat. Wie schon in der 1. Aufl. werden die Bestimmungen des Gesetzes von der Praxis und für die Praxis umfassend, verständlich und mit wertvollen Hinw...mehr

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AGS 12/2013, Regelwert gilt... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nur teilweise begründet. 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter ist nach § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Nach dieser Vorschrift kann der Rechtsanwalt aus eigenem Recht die Festsetzung des Wertes beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Der Beschwerdewert nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist erreicht. Nach d...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / I. Regelungsbedarf

1. Ist die Ehe gescheitert und regeln die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ihrer Ehe einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Getrenntlebensvereinbarung über den Zugewinnausgleich, gegebenenfalls über die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen und der gemeinsamen Verbindlichkeiten, über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den ...mehr

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zerb 11/2013, Zur Rücknahme... / Aus den Gründen

I. Die Beschwerde des Beteiligten vom 17.6.2013 bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. 1. Die Beschwerde ist allerdings gemäß §§ 58 Abs. 1, 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 2 FamFG, form- und fristgerecht eingelegt worden. Auch bestehen keine Bedenken gegen die wirksame Bevollmächtigung der ...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG statthaft und insgesamt zulässig, insbesondere im eigenen Namen der Antragsgegnervertreter eingelegt, sodass die erforderliche Beschwer gegeben ist. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts des gesamten Stufenantrags durch das AG in Höhe des Auffangwerts nach § 42 Abs. 3 FamGKG ist nicht zu niedrig er...mehr

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zerb 1/2014, Die Unvereinbarkeit des Amtes des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben

Roman Sprenger Duncker & Humblot, Berlin, 2011, 156 Seiten, 78,– EUR ISBN: 978-3-428135-69-1 Blickt man in das BGB, so regelt dies das Recht der Testamentsvollstreckung in 32 Paragrafen offenbar sehr ausführlich. Doch wie so oft trügt auch hier der erste Anschein. Dies belegen die zahlreichen Entscheidungen und Veröffentlichungen, die in den letzten Jahren zu diesem durchaus se...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat den Verfahrenswert zutreffend allein auf Grundlage der Erwerbseinkünfte der Beklagten auf 5.700,00 EUR festgesetzt (1.500,00 EUR + 400,00 EUR = 1.900,00 EUR; 1.900,00 EUR x 3 = 5.700,00 EUR) und die seitens der Antragstellerin bezogene Grundsicherung von 225,50 EUR monatlich unberücksichtigt gelassen. Gem. § 43 Abs. 1 FamGKG ist der Verfahrenswert in Ehesachen unte...mehr

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AGS 9/2014, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Die Verfahrensbevollmächtigten haben keinen Anspruch auf eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV. Nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV in der bis zum 31.7.2013 gültigen Fassung entstand die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder d...mehr

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AGS 12/2013, Göppinger/Börger. Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung. Bearbeitet von Ulrike Börger, Dr. Peter Finger, Thomas Kilger, Dr. Rudi W. Märkle, Sigrun Pfleil und Werner Schwamb. 10. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 610 S. 85,00 EUR.

Das bereits in 10. Aufl. erschienene Werk kommt stets zur rechten Zeit. Die 9. Aufl. begleitete zum Inkrafttreten des FGG-ReformG. In die 10. Aufl. eingearbeitet worden ist nunmehr die seit vier Jahren ergangene Rechtsprechung nach seinem Inkrafttreten. In einem die Grundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen aus Anlass der Ehescheidung einleitenden ersten Teil werden ma...mehr

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zerb 1/2014, Stiftungsformen zur Gestaltung der Vermögensnachfolge – Entwicklung eines Modells zur Entscheidungsfindung

Thomas Jansen XVIII und 265 Seiten, Erich Schmidt, Berlin, 2013, 59,80 EUR ISBN 978-3-503-15498-2 Dipl.-Kfm. Thomas Jansen hat mit diesem Buch seine Dissertation unter Begleitung seines Doktorvaters Steuerberater Prof. Dr. Volker Breithecker, Mercator School of Management, Duisburg, vorgelegt. Er betont richtig (S. 1 ff), dass bei der Planung der Vermögensnachfolge die Rechtsfo...mehr

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AGS 11/2013, Beschwerderech... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet. Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn 7 u. Senatsbeschl. v. 9.6.2010 – XII ZB 55/08, VersR 2011, 1028) und das auf das Prozesskosten...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat entscheidet gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG in der Besetzung mit drei Richtern, da auch die angefochtene Entscheidung des LG nicht durch den Einzelrichter, sondern die Kammer ergangen ist. 2. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft. Das OLG ist an die – hier auch zu Recht erfolgte – Zulassung der...mehr

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AGS 9/2014, Kostendeckungsz... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des Erstrichters ist die Teilklage zulässig und überwiegend begründet. 1. Die Teilklage ist zulässig. Bei einer Teilleistungsklage – der die Klage auf teilweise Freistellung von einer Verbindlichkeit entspricht -, mit der mehrere selbstständige Ansprüche geltend gemacht werden, bedarf es einer näheren Spezifizierung, wie sich der eingeklagte Betrag auf ...mehr

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FF 12/2013, Förderunterrich... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 10.7.2013 befasst sich mit der Frage, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe im Rahmen des Kindesunterhalts ein Mehrbedarf wegen der Kosten für eine Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bei einem privaten Lehrinstitut geltend gemacht werden können. Inhalt der Entscheidung Der am 25.7.1997 geborene Antragsteller entst...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist ganz überwiegend begründet. Erstattungsfähig ist neben der zutreffend festgesetzten 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr – beides mit dem Rechtsmittel nicht angegriffen – nur eine Postpauschale i.H.v. 20,00 EUR. Ein Anspruch der Antragsgegner auf Erstattung der Kosten für die...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 2. Die formellen Voraussetzungen

Der Erblasser muss durch förmliche Verfahrenserklärung entweder die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag seines Ehegatten zugestimmt haben. Gleichgestellt ist in § 1933 S. 2 BGB der Antrag auf Aufhebung der Ehe nach § 1313 BGB, der hier nicht behandelt wird. a) Der Antrag hat Doppelnatur. Er ist zum einen Willenserklärung und zum anderen Prozesshandlung. Die Antragst...mehr

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AGS 11/2013, Kostenwiderspr... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch ansonsten zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Die Antragstellerin hat der Antragsgegnerin lediglich eine 1,3-Verfahrensgebühr in nach dem Wert der Kosten berechneter Höhe zu erstatten. 1. Der Senat hat unter der Geltung de...mehr

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AGS 12/2013, Die Neuregelun... / V. Sonstige Termine

Mit den sonstigen Terminen will der Gesetzgeber die in den Nrn. 3104, 3105 und 3106 VV bzw. in den vergleichbaren Vorschriften für Rechtsmittelverfahren geregelten fiktiven Termine erfassen, für die es eine Terminsgebühr gibt, obwohl gar kein Termin stattgefunden hat. Auszug aus der Gesetzesbegründung Mit dem Zusatz "wenn nichts anderes bestimmt ist" sollen die Fälle der "fik...mehr

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AGS 11/2013, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV steht dem Beschwerdeführer nicht zu. Diese Gebühr ist verdient, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Sie entsteht nach Nr. 4141 Anm. 1 Nr. 3 VV, wenn unter anderem wie hier sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten erledigt. Dies gilt im Falle eines bereits besti...mehr

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AGS 9/2014, Auslegung der K... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss statthafte sofortige Beschwerde, über welche die Kammer in der für das Strafverfahren vorgesehenen Besetzung zu entscheiden hat (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 56. Aufl., § 464b, Rn 7; BGH NJW 2003, 763), ist zulässig. Das Rechtsmittel wurde innerhalb der hi...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / IV. Verfahren vor und nach Zurückverweisung

Beispiel Der Anwalt war vor dem 1.8.2013 in einem Rechtsstreit beauftragt (Wert 10.000,00 EUR). Das Berufungsgericht hatte das Urteil der ersten Instanz im August 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen. Nach § 21 Abs. 1 RVG ist das Verfahren nach Zurückverweisung eine neue Angelegenheit, sodass sich die Gebühren ...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / VIII. Verwaltungsverfahren/Widerspruchsverfahren (Betragsrahmengebühren)

Auch hier gilt der Grundsatz, dass sich die Anrechnung nach neuem Recht richtet und der Anrechnungsbetrag nach altem Recht. Beispiel Der Anwalt war im Juli 2013 in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im September 2013 ist ihm der Auftrag für das Widerspruchsverfahren erteilt worden. Ausgegangen werden soll jeweils von den Mittelgebühren. Für das Ver...mehr

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AGS 11/2013, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für die Berichtigung eines gerichtlichen Vergleichs geltend, der im Rahmen eines früheren Mandats der Klägerin an den Beklagten im Rechtsstreit AG Freiburg abgeschlossen worden war. Sie trägt vor, in dem geschlossenen Vergleich seien die Parteirollen vertauscht worden; zudem sei der Regelung des...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Außergerichtliche Besprechungen eines Anwalts mit der Gegenseite zur Erledigung des Verfahrens lösen auch dann eine Terminsgebühr aus, wenn für das Verfahren eine mündliche Verhandlung weder vorgeschrieben noch konkret anberaumt ist. Eine derartige Terminsgebühr kann noch anfallen, wenn nach Eintritt eines den Rechtsstreit erledigenden Ereignisses ein Gespräch mit dem Ziel ei...mehr

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AGS 9/2014, Berücksichtigun... / 4 Anmerkung II

Häufig wird nicht hinreichend beachtet, dass ein Verfahren über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine gesonderte Angelegenheit darstellt. Dass eine gesonderte Angelegenheit mit gesonderten Gebühren vorliegt, hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG für den Bereich der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit nochmals ausdrücklich klargestellt (§ 18 Abs. 1...mehr

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AGS 9/2014, Keine Wertfests... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Immer wieder – selbst bis hin zum BGH – finden sich "Streitwertfestsetzungen" in einfachen Beschwerdeverfahren. Dies ist unzutreffend. In einfachen Beschwerdeverfahren werden keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben, sondern Festgebühren (z.B. wie hier nach Nr. 1812 GKG-KostVerz: 60,00 EUR). Eine Streitwertfestsetzung ist nach § 63 GKG ab...mehr

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AGkompakt 4/2014, Doppelte ... / 3 III. Der Praxistipp

Mehrkosten lagen unterhalb der 110%-Grenze Im zugrunde liegenden Fall wurde die 110%-Grenze nicht überschritten. Selbst unter Berücksichtigung der doppelten Einigungsgebühr lagen die Mehrkosten des Terminsvertreters (0,65-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100 VV und 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV zuzüglich Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV) immer noch unter d...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / 4. Erstmaliges Geltendmachen im Berufungsverfahren

Bei erstmaligem Geltendmachen in der Berufung gilt Nr. 4143 VV Werden die zivilrechtlichen Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht, bleibt es bei der 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV (Anm. Abs. 1 zu Nr. 4143 VV). Beispiel 9: Berufungsverfahren mit erstmaligem Geltendmachen zivilrechtlicher Ansprüche Der Angeklagte war wegen vorsätzlicher Körperverletzung ...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / III. Mahnverfahren/streitiges Verfahren

Beispiel Der Anwalt war im Juni nach einem Streitwert von 5.000,00 EUR im Mahnverfahren tätig. Hiernach kam es dann im August zum Rechtsstreit. Anzurechnen ist die 1,0-Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Anm. zu Nr. 3305 VV), allerdings lediglich nach den Gebührenbeträgen des alten Rechts. Praxis-Beispiel I. Mahnverfahrenmehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / V. Alte Wertbeträge liegen höher

Möglich ist, dass die Wertgebühren nach altem Recht höher liegen, als sie sich nach neuem Recht ergeben. Dies gilt allerdings nur für Werte zwischen 900,00 EUR und 1.000,00 EUR. Beispiel Der Anwalt war im Juni 2013 mit der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens beauftragt (Streitwert: 1.000,00 EUR). Im September wurde dann mit demselben Wert die dazugehörige Haup...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / IX. Widerspruchsverfahren/gerichtliches Verfahren (Betragsrahmengebühren)

Auch hier gilt das Gleiche wie zur vorangegangenen Fallkonstellation. Die Geschäftsgebühr richtet sich nach altem Recht; die Verfahrensgebühr nach neuem Recht. Die Anrechnung wiederum richtet sich ebenfalls nach neuem Recht, allerdings nach den alten Beträgen: Beispiel Der Anwalt war im Juli 2013 in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren beauftragt worden. Im September...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / II. Streitiges Verfahren hat geringeren Wert

Anrechnung erfolgt nur nach geringerem Wert des streitigen Verfahrens Hat das streitige Verfahren einen geringeren Wert, weil der Streitantrag nicht in vollem Umfang gestellt wird, etwa wegen teilweiser Erledigung oder weil der Antragsteller das Kostenrisiko scheut, die volle Forderung geltend zu machen, so ist in analoger Anwendung der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV nur insoweit a...mehr

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AGS 9/2014, Beck‘sches Formularbuch für die Anwaltskanzlei. Herausgegeben von Volker G. Heinz und Thomas Ritter. Verlag C. H. Beck, München 2014. XLV, 1586 S. mit CD-ROM. 129,00 EUR.

In der Beck‘schen Formularbuchreihe ist jetzt auch ein Formularbuch für die Anwaltskanzlei erschienen, das in der bewährten Struktur der Beck’schen Formularbücher Arbeitshilfen für den täglichen Gebrauch liefert. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Kanzleigründung und -führung, der Beendigung einer Kanzlei, der Übertragung und der gemeinschaftlichen Berufsausübung etc. ...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / IV. Streitiges Verfahren deckt sich nur teilweise mit Mahnverfahren

Anrechnung nur, soweit die Gegenstände sich decken Möglich ist auch, dass das streitige Verfahren nur einen Teil der im Mahnverfahren geltend gemachten Ansprüche betrifft, darüber hinaus auch weitere Gegenstände, die nicht im Mahnverfahren geltend gemacht worden waren. In diesem Fall ist die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens nur aus dem übergegangenen Teilwert anzurechnen. ...mehr

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AGkompakt 12/2013, Erneuter... / 6. Ruhen des Verfahrens

Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, liegt kein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG vor, da der Anwalt während des Ruhens weiterhin beauftragt bleibt und weiterhin tätig werden muss. Er muss regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen des Ruhens noch gegeben sind (BGH AGS 2006, 323 = RVGreport 2006, 219; OLG Nürnberg AGS 2004, 280; a.A. OLG Stuttgart AGS 2003, 19; OLG Köln AGS ...mehr

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AGkompakt 4/2014, Doppelte ... / 1 I. Der Fall

Der in Baden-Württemberg wohnende Kläger hatte vor dem AG Berlin-Charlottenburg Klage gegen den in Berlin wohnenden Beklagten erhoben und dazu einen Anwalt aus Hamburg als Prozessbevollmächtigten beauftragt sowie für den Termin zur mündlichen Verhandlung einen Terminsvertreter in Berlin. Im Termin hatte der Terminsvertreter einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlosse...mehr

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AGS 1/2014, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Nach der Rspr. verdient auch der Anwalt eine zusätzliche Gebühr, der das Gericht über den Tod des Beschuldigten bzw. Angeklagten unterrichtet und damit für eine zeitnahe Einstellung des Verfahrens nach § 206 StPO sorgt.[1] Auch wenn dies makaber klingt; Sinn und Zweck der Vorschrift sprechen dafür. Je zeitiger der Verteidiger das Gericht über das Ableben des Beschuldigten bz...mehr

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zfs 12/2013, Keine Verpflic... / Sachverhalt

Die Kl. kaufte von der Rechtsvorgängerin der Bekl. im Juni 2007 einen gebrauchten Audi A8 Quattro mit einer Laufleistung von 124.058 Kilometern zum Preis von 34.500 EUR, den die Rechtsvorgängerin der Bekl. (im Folgenden Bekl.) im April 2004 von der Streithelferin mit einer Laufleistung von 30.800 Kilometer zum Preis von 55.000 EUR erworben hatte. Die Kl. unterzeichnete ein B...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr f... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend.[1] Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte in seiner Entscheidung vom 3.2.2014[2] noch die Auffassung vertreten, in Altfällen sei für die "Besprechungs-Terminsgebühr" nach wie vor ein Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung erforderlich. Davon ist es jetzt offenbar abgerückt. Hinsichtlich der Höhe der Terminsgebühr hat das OVG allerding...mehr

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AGS 11/2013, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht. Handbuch. von Dr. Ulrich Tschöpe, Werner Ziemann und Stephan Altenburg. Verlag C. H. Beck 2013, XXIV, 578 S. 79,00 EUR.

Auf 542 Seiten erläutern die Autoren sämtliche Kostengebiete des Arbeitsrechts. Der umfangreichste Teil mit 217 Seiten ist der Ermittlung des zutreffenden Streitwerts in Urteilsverfahren gewidmet, wobei eine alphabetische Aufzählung mit insgesamt 106 Einzelfällen den Überblick und Zugriff enorm erleichtert. Insbesondere im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Wertfests...mehr

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AGS 9/2014, Vergütungsberec... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Mehrere Auftraggeber haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern gem. § 7 Abs. 2 RVG nur auf die Vergütung ihres Auftrags (sog. "eigenartiges Gesamtschuldverhältnis").[1] Will der Anwalt gegenüber mehreren Aufraggebern abrechnen, so hat er jedem Auftraggeber eine eigene, auf ihn lautende, Rechnung zu erteilten, und zwar eine solche,...mehr

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AGS 9/2014, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV i.V.m. Nr. 1003 VV kann auch dann anfallen, wenn das gerichtliche Verfahren durch Anerkenntnis oder Verzicht beendet wird. Voraussetzung ist, dass die Einigung der Parteien sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Unterlassungsklageprozess fällt die Einigungsgebühr bereits dann an, w...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 6. Änderung des § 124 ZPO

Im Verlauf des Rechtsstreits muss die Erfolgsaussicht fortlaufend überprüft werden Die Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 124 ZPO sind verschärft worden. Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 124 ZPO kein Ermessen mehr gegeben, was mit den Mitteilungspflichten des bedürftigen Antragstellers im Zusammenhan...mehr

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zfs 12/2013, Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

Hinweis Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Mandant nicht in der Lage ist, die Kosten für die Reparatur des durch den von Ihrem Versicherungsnehmer verursachten Unfall beschädigten Pkw aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Er ist Auszubildender, verfügt nicht über Rücklagen und kann auch keinen Kredit für die Finanzierung der Pkw-Reparatur erhalten. Unser Mandant ist dring...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / I. Normalfall

Grundsätzlich volle Anrechnung Im Mahnverfahren entsteht für die Vertretung des Antragsgegners eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Kommt es hiernach zum streitigen Verfahren, ist diese Gebühr in voller Höhe auf die nachfolgende Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) des streitigen Verfahrens anzurechnen (Anm. zu Nr. 3307 VV). Beispiel 1 Gegen den Mandanten war ein Mahnbescheid...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1

§ 253 Abs. 3 ZPO zwingt den Kläger, in der Klageschrift zu bekennen, ob der Klagerhebung der Versuch einer Mediation vorangegangen ist und welche Gründe einem solchen oder ähnlichen Verfahren entgegenstehen. Schon von daher kommt der Mediation in Erbsachen heute größere Bedeutung zu. Bevor in Teil II des Beitrags die Geeignetheit von Auslegungsproblemen und erbrechtlichen St...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / III. Streitiges Verfahren hat einen höheren Wert

Volle Anrechnung Hat das streitige Verfahren einen höheren Wert, ergeben sich keine Besonderheiten. Die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens ist dann voll anzurechnen. Beispiel 3 Gegen den Mandanten war ein Mahnbescheid wegen einer Forderung i.H.v. 5.000,00 EUR ergangen. Dagegen legt der Anwalt Widerspruch ein, sodass es zur Durchführung des streitigen Verfahrens kommt. Dort wi...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 1 Sachverhalt

Dem Ursprungsverfahren liegt ein vom Verurteilten begangener Diebstahl diverser Gegenstände zugrunde. Ein Antrag des Anwalts auf Beiordnung als Pflichtverteidiger wurde zunächst zurückgewiesen. Später wurden zum Ursprungsverfahren zwei weitere Verfahren hinzu verbunden, in denen der Verteidiger ebenfalls bereits tätig war. Hiernach ordnete das AG den bisherigen Verteidiger nac...mehr

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AGS 1/2014, Gebührenanrechn... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat Erfolg. Der Senat hat die Streitfrage der Parteien bereits entschieden (Beschl. v. 24.8.2010 – 14 W 460/10, in AGS 2010, 465 = JurBüro 2010, 585 = MDR 2010, 1426 = Rpfleger 2011, 118 = NJW-RR 2011, 431). Anders als im dortigen Fall, ergibt die Auslegung des Prozessvergleichs der Parteien hier nicht, dass die eingeklagte Geschäftsgebühr ...mehr