Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 06/2009, Anrechnung der im Mahnverfahren entstandenen Widerspruchsgebühr auf die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

RVG §§ 45, 49, 55, 58; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1, Nrn. 2300, 3100, 3307 Leitsatz Die im Mahnverfahren entstandene 0,5-Widerspruchsgebühr nach Nr. 3307 VV ist auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts nach Nr. 3100 VV anzurechnen. Entsprechend der Handhabung des Anrechnungstatbestandes der Vor...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des Rechtsanwalts in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG

Leitsatz Auch soweit ein Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG betrifft, richtet sich die Vergütung des im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts nach VV Nr. 3100 und nicht nach Nr. 4204 VV. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 29.9.2010 – 1 VAs 1/10 1 Sachverhalt Das OLG hatte auf Antrag des Verurteilten die Vollstreckung...mehr

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zfs 02/2011, Anspruch des in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts gegen die Rechtsschutzversicherung

ARB 1994 § 5 Abs. 1a S. 1, Abs. 2a; ZPO §§ 78 Abs. 4, 91 Abs. 2 S. 3 ZPO Leitsatz Das in § 5 (1)a S. 1 ARB 94 enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht. BGH, Urt. v. 10.11.2010 – IV ZR 188/08 Sachverhalt Zwischen der Kl. u...mehr

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zfs 05/2011, Anwaltsvergütung für außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem Verfahren vor einer kirchlichen Vermittlungsstelle

VV RVG Nr. 2303 Nr. 4 VV RVG; ARB 1994 § 5 (1) d) Leitsatz Eine Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2303 Nr. 4 setzt ein Verfahren vor einer gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstelle voraus. Sie fällt daher bei Verfahren vor einer kirchlichen Vermittlungsstelle, deren Anrufung vor Beschreiten des Rechtsweges rein arbeitsvertraglich vereinbart ist, nicht an. BGH...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / E. Der Anwalt und die Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche

Nach § 78 Abs. 1 ZPO müssen sich die Parteien und Beteiligten in Familiensachen vor den Familiengerichten durch einen bei einem Amts- oder LG zugelassenen Rechtsanwalt und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalt vertreten lassen; dies betrifft die Ehe- und Folgesachen, die Lebenspartnerschaftssachen wie die Familiens...mehr

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AGS 09/2011, FamFG. Kommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Herausgegeben von Rechtsanwalt Martin Haußleiter. Bearbeitet von Dr. Timo Fest, Dr. Christian Gomille, Martin Haußleiter, Martin Heidebach und Dr. Till Schemmann. Verlag C. H. Beck, München 2011. VXXX, 1312 S. 69,00 EUR.

Klein, aber fein. Nach zahlreichen Großkommentaren und Mitkommentierung des FamFG in ZPO-Kommentaren liefert nunmehr der Beck-Verlag aus seiner bewährten orangenen Kurzkommentarreihe ein Werk zum FamFG. Dabei beschränkt sich das Werk nicht wie einige andere Kommentare und Bücher zum FamFG auf die familienrechtlichen Regelungen, sondern kommentiert sämtliche Vorschriften des ...mehr

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AGS 10/2011, Rechtsschutzversicherung für Anfänger. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Klaus Schneider. Verlag C.H. Beck, München 2011. XIII,284 S. 32,90 EUR

In der bewährten "Anfänger-Reihe", in der bereits seit langem die Dauerbrenner "BRAGO bzw. RVG für Anfänger" von Enders oder "Zwangsvollstreckung für Anfänger" von Heussen/Damm erschienen sind, bringt der Verlag nunmehr auch einen Einführungsband für das in der anwaltlichen Praxis so bedeutsame Gebiet der Rechtsschutzversicherung heraus. In zahlreichen Rechtsgebieten, insbes...mehr

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AGS 05/2011, Tätigwerden zw... / Leitsatz

Sind die im Verfahren eingereichten Schriftsätze zweier Beigeladener jeweils zwar von unterschiedlichen Rechtsanwälten unterzeichnet worden, diese jedoch in einer Partnerschaftsgesellschaft verbunden und zudem von den Beigeladen jeweils beide bevollmächtigt worden, sind die Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen ebenso wie die in einer als Sozietät zusammenarbeitenden oder...mehr

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AGS 03/2009, RVG Praxiswissen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. Erschienen in der Reihe Die erfolgreiche Kanzlei, Nomos-Verlag, Baden-Baden, 1. Aufl. 2009, 399 S., broschiert, 28,00 EUR. ISBN 978-3-8329-1951-1

Eines ist sicher: Wer sich mit anwaltlichem Vergütungsrecht beschäftigt bzw. beschäftigen muss, kommt heutzutage am "Schneider" nicht mehr vorbei. Hier wird inzwischen das volle Programm geboten. Vom höchst hilfreichen Streitwert-Kommentar (Schneider/Herget) über "Schneiders Gebührentabellen" im Beck-Verlag und die schon in der 2. Auflage erschienenen "Fälle und Lösungen zum...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Kein Rechtsstaat ohne Anwälte

Zum Abschluss der Tagung sprach Renate Jaeger, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, über "Anwaltszwang und faires Verfahren aus europäischer Sicht" und formulierte klar und unmissverständlich: "Ich kann mir den Rechtsstaat ohne Anwälte und allein basierend auf unabhängigen Gerichten nicht vorstellen. Der Blick des Anwalts ist anders a...mehr

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AGS 10/2009, Anforderungen ... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der in Bürogemeinschaft mit dem gegnerischen Anwalt steht, kann nicht im Wege der PKH beigeordnet werden. OLG Hamburg, Beschl. v. 24.9.2008–2 WF 104/08mehr

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AGS 05/2011, Tätigwerden zw... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft gilt nichts anderes als bei einer Sozietät. Auch diese wird nur als ein Anwalt angesehen. Auftragnehmer ist die Sozietät selbst und nicht der einzelne sachbearbeitende Rechtsanwalt. Dies gilt auch für eine Partnerschaftsgesellschaft.[1] Norbert Schneidermehr

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AGS 10/2009, Anforderungen ... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde, mit der die Antragsgegnerin begehrt, ihr im Rahmen der gewährten Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren den von ihr benannten Rechtsanwalt ... beizuordnen, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Mit zutreffender Begründung, der das Beschwerdegericht vollen Umfangs beipflichtet, hat das FamG die Beiordnung ab...mehr

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AGS 03/2011, RVG effizient II. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger. Übungshandbuch für Rechtsfachwirte. Deutscher Reno-Verlag Münster, 2011. Herausgegeben von der Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. XI, 210 S. 29,00 EUR

Das Handbuch ist die praxisorientierte Ergänzung zu RVG effizient I. Es richtet sich zwar in erster Linie an diejenigen, denen die Prüfung zum Rechtsfachwirt unmittelbar bevorsteht, und streitet deshalb für effiziente Prüfungsvorbereitung. Der Titel sollte aber auch alle anderen nicht vom Kauf abhalten, die sich mit anwaltlichen Gebühren befassen. Wer in der Lage ist, die vo...mehr

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AGS 06/2009, Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG. Loseblattwerk. Praxishandbuch zum RVG mit CD-ROM. Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz, Augsburg. Bearbeitet von Dr. Peter Kotz, Curt Engels, Dr. Dirk Hermann, Andreas Jelinsky, Dr. Hans Kaiser, Lambert Krause und Lukas Weitbrecht. 15. und 16. Ergänzungslieferung.

Zwischenzeitlich liegen zu dem Loseblattwerk zwei weitere 111 bzw. 113 Seiten starke Nachlieferungen vor. Schwerpunkt der 15. Ergänzungslieferung war die Neuregelung der Vorschriften zum Recht der Vergütungsvereinbarungen. Der frühere § 4 RVG ist aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2006 aufgehoben worden. Im RVG finden sich jetzt die Vorschriften der §§ 3a bis 4b R...mehr

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AGS 11/2011, RVG. Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsanwältin Dr. Carmen Silvia Hergenröder und Rechtsanwalt und FAArbR Peter Houben. 15. überarbeitete und erweiterte Aufl. 2011. ZAP-Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXVIII, 1066 S. 68,00 EUR.

Das aus dem ursprünglichen RA-Micro-Kommentar hervorgegangene Werk hat über den ZAP-Verlag bei Lexis Nexis jetzt durch die Verlagsübernahme seine Heimat bei Wolters Kluwer gefunden. Es hat im Umfang nochmals deutlich zugelegt. Es befindet sich auf dem Stand April 2011, wobei allerdings auch schon die letzten Gesetzesänderungen aus Juni 2011 (Wegfall der Anrechnung der Beratu...mehr

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AGS 02/2009, Elektronisches Mahnverfahren. Online-Mahnverfahren - EGVP - Barcode - Elektronischer Rechtsverkehr. Von Rechtsanwalt Peter König. Deutscher Reno-Verlag (Lexis Nexis). Münster 2009. XXIV, 99 S. 19,80 EUR.

Zum 1.12.2008 ist das elektronische Mahnverfahren eingeführt worden, das zu erheblichen Umstellungen in der anwaltlichen Praxis geführt hat. Pünktlich hierzu hat der Verfasser eine umfangreiche und ausführliche Anleitung zum Umgang mit dem neuen Verfahren geliefert. Der Autor liefert eine ausführliche Darstellung, die äußerst praxisbezogen ist und die gesamten Verfahren erlä...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr

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AGS 11/2009, Schmerzensgeldbeträge. Herausgegeben von Rechtsanwältin Amelie Ring und Rechtsanwalt Peter Böhm (mitbegründet von Rechtsanwältin Susanne Hacks †). 28. Aufl. 2010. Deutscher Anwaltverlag in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. 659 S. mit CD-ROM plus Online-Zugang. 89,00 EUR.

In der 28. Aufl. werden insgesamt 3.054 Entscheidungen deutscher Gerichte zur Höhe des Schmerzensgeldes nachgewiesen. In der beigefügten CD-ROM finden sich noch weitere Entscheidungen, insgesamt ca. 4.300. Seit der letzten Auflage sind fast 200 neue Entscheidungen hinzugekommen. In bewährter Weise sind die Urteile nach den jeweiligen Verletzungsfolgen katalogisiert und von d...mehr

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AGS 05/2011, Anwaltformulare Arbeitsrecht, 1. Aufl. 2011. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Stefan Lunk, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. LIII. 1630 S. 129,00 EUR

Der Deutsche Anwaltverlag hat seine erfolgreiche Formularreihe um den Band Arbeitsrecht erweitert. Das umfangreiche Handbuch gliedert sich in die Teile Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Prozessrecht. Das Individualarbeitsrecht wird in chronologischer Reihenfolge dargestellt, beginnend mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den Arbeitsvertrag, einzelne ...mehr

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AGS 03/2011, Burandt/Rojahn, Erbrecht, Querschnittskommentar zu den erbrechtlichen Vorschriften des BGB und erbrechtlichen Nebengesetzen. Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt und Vorsitzender Richter am OLG Dieter Rojahn. Beck´sche Kurzkommentare Bd. 65. 1. Aufl. 2011, Verlag C. H. Beck. XXII, 1666 S. 158,00 EUR

Der neue Querschnittskommentar des Verlags zum Erbrecht bietet "Erbrecht aus einer Hand" für den Praktiker. 26 Autoren – erfahrene und renommierte Praktiker ihrer jeweiligen Fachgebiete – erläutern nicht nur die erbrechtlichen Vorschriften des BGB, sondern auch die erbrechtlichen Nebengesetze. Ein weiterer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Verfahrensrecht sowie dem Erbschafts-...mehr

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AGS 05/2011, Tätigwerden zw... / 1 Aus den Gründen

Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung über den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sind nach § 11 Abs. 3 S. 2 RVG, §§ 165 i.V.m. 151 VwGO zulässig. Mangels abweichender Regelungen in dem Kostenfestsetzungsbeschluss ist davon auszugehen, dass sich die festgesetzten Kosten und damit zugleich die nicht anerkannten Kosten jeweils hälftig auf di...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 10. Höhe der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorgeschriebener Vertretung durch BGH-Anwalt

Es wird vorgeschlagen, in der Vorbem. 3.2.2 VV folgende Nr. 3 zu ergänzen: "... sowie in Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, in denen sich die Parteien nur durch einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt vertreten lassen können." Begründung: Für Berufungsverfahren vor dem BGH, in denen sich die Parteien nur durch einen bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertre...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des ... / Leitsatz

Auch soweit ein Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG betrifft, richtet sich die Vergütung des im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts nach VV Nr. 3100 und nicht nach Nr. 4204 VV. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 29.9.2010 – 1 VAs 1/10mehr

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AGS 11/2009, Prozesskostenh... / Leitsatz

Ist ein Rechtsanwalt sich selbst im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, kann ihm die gesetzliche Vergütung nach §§ 45 Abs. 1, 49 RVG nicht deshalb versagt werden, weil er mit sich selbst keinen Mandatsvertrag schließen kann. KG, Beschl. v. 16.6.2009–1 W 492/07mehr

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AGS 11/2011, Gebühren des b... / Leitsatz

Der beigeordnete Rechtsanwalt kann, wenn Prozess/Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche bewilligt wurde (hier: Umgangsvereinbarung in einem Gewaltschutzverfahren), insofern nur die Festsetzung einer 1,5-Einigungsgebühr – nicht auch einer Verfahrensdifferenzgebühr oder einer Terminsgebühr – verlangen. OLG Celle, Beschl. v. 21.1.2011 –...mehr

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AGS 08/2009, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation. Mandatsbetreuung. Sachbearbeitung. Von Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsfachwirt Michael Brunner und Rechtsfachwirtin Ivana Bugarin. Herausgegeben vom RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. Deutscher RENO-Verlag, Lexis Nexis Deutschland GmbH, Münster 2009. LVII, 1020 S. mit CD-ROM 54,00 EUR.

Die Verfasser liefern ein umfassendes Handbuch der täglichen Praxis für Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei. Kein Tätigkeitsfeld wird ausgespart. Das Werk beginnt mit einer Einleitung zum Berufsrecht, zu Grundsätzen der Verschwiegenheitspflicht, Belehrungspflichten, der Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts, Fortbildungsnachweisen bei Fachanwälten, Urlaubsvertretung u.a....mehr

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zfs 08/2009, Bestellung ein... / Leitsatz

1. Zum Regress des Haftpflichtversicherers bei Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers 2. Die Bestellung eines eigenen Rechtsanwaltes begründet eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, wenn dieser damit die Prozessführung des Haftpflichtversicherers "durchkreuzt". LG Dortmund, Urt. v. 29.1.2009 – 2 S 33/08mehr

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AGS 11/2011, RVG – Straf- und Bußgeldsachen. Kommentar zum RVG in Straf- und Bußgeldsachen. Mit CD-ROM. Herausgegeben von Rechtsanwalt und RiOLG a. D. Detlef Burhoff unter Mitarbeit von Dipl.-Rpfl. Thomas Schmidt und Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert. 3. erweiterte Aufl. 2011. ZAP-Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXVII. 2117 S. 108,00 EUR.

Auch der Burhoff erscheint nach Wechsel des ZAP-Verlages von Lexis Nexis zu Wolters Kluwer Deutschland in neuem Gewand. Umfang und Format haben sich gegenüber der Vorauflage nochmals erheblich erweitert. Das Werk von Burhoff ist der einzige Spezialkommentar zu den strafrechtlichen Vergütungsvorschriften des RVG. Teil A des Kommentars befasst sich wie bisher mit dem "Vergütun...mehr

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zfs 06/2011, Rechtsschutzversicherungen: Im Visier der Verbraucherschützer

Im Straßenverkehr hat’s geknallt, der Chef hat den Job gekündigt oder es gibt Ärger mit der im Internet bestellten Ware – für Streit vor Gericht gibt es viele Gründe. Glücklich schätzt sich dann, wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, denn der Gang vor den Kadi ist in der Regel teuer. Häufig machen Rechtssuchende die Beauftragung ihres Anwaltes von der Kostenschutzzu...mehr

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AGS 12/2010, Keine Erstattung der Kosten eines am BGH nicht zugelassenen Anwalts neben einem BGH-Anwalt

ZPO § 91; RVG VV Nrn. 3400, 3403 Leitsatz Überprüft der für das Berufungsverfahren bestellte Rechtsanwalt einer Partei auf deren Wunsch hin die Schriftsätze des für das Revisionsverfahren mandatierten und am BGH zugelassenen Rechtsanwalts, so ist die hierdurch gegebenenfalls ausgelöste Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten gem. § 13 RVG i.V.m. Nr. 3403 VV im Kostenf...mehr

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zfs 08/2009, Bestellung ein... / Aus den Gründen

Aus den Gründen:„ … Zu Unrecht hat das AG die Klage abgewiesen. Denn der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Anspruch in Höhe der Klageforderung aus §§ 426 BGB, § 3 Nr. 9 PflVG a.F. i.V.m. § 7 II (5), V (1) AKB, § 6 Abs. 3 VVG a.F. zu. Die Klägerin kann den Beklagten mit Erfolg in Regress nehmen, da sie gegenüber diesem auf Grund einer Obliegenheitsverletzung leistungsfre...mehr

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AGS 10/2009, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 121 Abs. 2 ZPO wird der Partei für den Fall, dass eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben ist, ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Auf die Frage, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist,...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des ... / 1 Sachverhalt

Das OLG hatte auf Antrag des Verurteilten die Vollstreckung einer gegen diesen verhängten Freiheitsstrafe nach § 35 BtMG zur Durchführung einer Suchtbehandlung zurückgestellt. Der Geschäftswert wurde auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Zudem wurde dem Verurteilten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des ihn vertretenden Rechtsanwalts bewilligt. Auf den Antrag des Rechtsanwalts hat...mehr

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AGkompakt 07/2009, Beschwer... / VI. Welche Vergütung erhält der Anwalt?

Für die Tätigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) erhält der Prozessbevollmächtigte keine besondere Vergütung, weil dieses Verfahren nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG noch zum Rechtszug gehört. Ist der Anwalt ausschließlich mit der Kostenfestsetzung beauftragt, handelt es sich für ihn um eine Einzeltätigkeit, die als Einzeltätigkeit nach Nr. 3403 VV vergütet wi...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / 2. Kündigung durch den Anwalt

Volle Gebühren bei berechtigter Kündigung des Anwalts Wird der Vertrag durch den Anwalt aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Mandanten gekündigt (z.B. wegen ausbleibender Vorschusszahlung, vorsätzlicher Falschinformation, Geltendmachung unbegründeter Ansprüche gegen den Anwalt), so können die bisher angefallenen Gebühren in voller Höhe geltend gemacht werden. Als ve...mehr

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zfs 06/2008, Personenschade... / 10. Die Rolle des Anwalts des Geschädigten

a) Enge Einbindung in die Rehabilitation Eine enge Einbindung des Rechtsanwalts des Geschädigten in das Reha-Management erscheint in zweierlei Hinsicht als sinnvoll: Zum einen, um dem besonderen Beratungsbedürfnis des Geschädigten in den verschiedenen Phasen der Rehabilitation gerecht werden zu können,[50] welches sich auf spezifisch dort auftretende Fragen und zu treffende E...mehr

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AGS 11/2011, Reisekosten de... / 2 Aus den Gründen

Ein nicht im Bezirk des angerufenen Arbeitsgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann gem. § 121 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11a Abs. 3 ArbGG – auch bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Bestellung eines Verkehrsanwalts – im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Weitere Kosten i.S.v. § 121 Abs. 2 ZPO en...mehr

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AGkompakt 03/2011, Welche Gebühren kann der Anwalt im Mahnverfahren abrechnen?

I. Verfahrensgebühr Gebühren für die Vertretung des Antragstellers Für die Vertretung des Antragstellers erhält der Anwalt eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags auf 0,5 ermäßigt (Nr. 3306 VV). Damit sind alle Tätigkeiten des Anwalts im Mahnbescheidsverfahren pauschal abgegolten (z.B. Beratung über den Ablauf des Verfahrens...mehr

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AGkompakt 05/2011, Beschwer... / V. Welche Vergütung erhält der Anwalt?

Gebühren nur bei Einzeltätigkeit und Beschwerde Für die Tätigkeit im Festsetzungsverfahren erhält der Anwalt nur dann Gebühren, wenn es sich um eine Einzeltätigkeit im Auftrag des Mandanten handelt (Nr. 3403 VV RVG). Ist er dagegen Prozessbevollmächtigter, so ist eine gesonderte Vergütung nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG ausgeschlossen. Im Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt...mehr

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AGkompakt 03/2011, Die Stre... / VI. Welche Vergütung erhält der Anwalt?

Gebühren nur bei Einzeltätigkeit bzw. im Beschwerdeverfahren Ist der Anwalt Prozessbevollmächtigter, so erhält er für seine Tätigkeit im Festsetzungsverfahren keine gesonderten Gebühren (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG). Handelt es sich um eine Einzeltätigkeit im Auftrag des Mandanten, so erhält er die Gebühr nach Nr. 3403 VV. Im Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt die Gebühr na...mehr

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AGS 11/2011, Gebühren des b... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist jedoch in der Sache nicht begründet. Das AG hat zu Recht die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung ohne Berücksichtigung der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV und der Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 VV für das in den Vergleich einbezogene Umgangsrecht festgesetzt. Es ist zwar zutreffend, dass für den in einem Verhandlungstermin an einem Vergleich m...mehr

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AGS 11/2009, Prozesskostenh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 und 3, Abs. 7 RVG) und in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang begründet. Dem Antragsteller steht gegen die Landeskasse gem. §§ 45 Abs. 1, 49 RVG ein Anspruch auf Zahlung der im Antrag v. 2.11.2006 zutreffend berechneten Netto-Vergütung zu. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt ist er mit Beschluss d...mehr

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zfs 06/2011, Einschränkung der Prozesskostenhilfe-/Verfahrenskostenhilfe-Beiordnung des auswärtigen Anwaltes

ZPO § 121 Abs. 3 Leitsatz 1. Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes im Rahmen der PKH-/VKH-Bewilligung kann nicht (mehr) auf die "Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes“, sondern ausschließlich auf die "Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts“ beschränkt werden."" 2. Gegen eine insofern unzutreffende Einschränkung seiner ...mehr

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AGS 05/2011, Notwendigkeit der Beiordnung eines Anwalts in sozialgerichtlichen Verfahren

SGB II § 125; SGG §§ 73, 172;ZPO §§ 114 ff. Leitsatz Auch in sozialgerichtlichen Verfahren ist die Beiordnung eines Anwalts grundsätzlich erforderlich. LSG Bayern, Beschl. v. 28.6.2010 – L 9 AL 140/09 B PKH 1 Sachverhalt Das SG hatte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem SG mangels Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung abgelehnt. Mit der Klage wendet...mehr

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AGS 01/2009, Kein Vergütungsanspruch bei Kündigung des Anwaltsvertrages wegen vertragswidrigen Verhaltens des Anwalts

BGB §§ 627, 628 Leitsatz Hat ein Rechtsanwalt die Kündigung eines geschlossenen Anwaltsvertrages durch vertragswidriges Verhalten veranlasst und muss der Auftraggeber des Rechtsanwalts einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen, für den die gleichen Gebühren nochmals entstehen, führt dies zum Untergang des Vergütungsanspruchs des erstbeauftragten Anwalts, ohne dass e...mehr

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AGkompakt 06/2011, Uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts

Leitsatz Liegt der Kanzleisitz eines Anwalts im Gerichtsbezirk des mit dem Verfahren befassten Gerichts, besteht kein Grund, die Beiordnung des Anwalts von besonderen Bedingungen abhängig zu machen. Insbesondere besteht keine rechtliche Grundlage dafür, die Beiordnung auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines Anwalts mit Sitz am Ort des Prozessgerichts zu beschränken. OLG Ce...mehr

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AGS 11/2011, Reisekosten des beigeordneten Anwalts

RVG VV Nr. 7003 Leitsatz LAG Niedersachsen, Beschl. v. 17.6.2011 – 17 Ta 520/10 1 Sachverhalt Das ArbG Hildesheim hatte dem Kläger auf seinen Antrag hin Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm im Wege der Prozesskostenhilfe den in D-Stadt ansässigen Beschwerdeführer zu den Bedingungen eines im Bezirk des ArbG Hildesheim ansässigen Anwalts beigeordnet. Der zuständige Urkundsbeamte d...mehr

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ZErb 04/2010, Berechnung von Mehrwertsteuer durch den als Testamentsvollstrecker tätigen Anwalt

Leitsatz Der sich anwaltlich selbst vertretende Testamentsvollstrecker kann Mehrwertsteuer berechnen und festsetzen lassen. LG Bonn, Beschluss vom 25. Februar 2009 – 18 O 60/05, bestätigt durch Beschluss des OLG Köln vom 13. März 2009 – 17 W 58/09 Aus den Gründen Die Beschwerde ist zulässig und fristgerecht, jedoch unbegründet. Grundsätzlich ist die Erklärung des Nichtbestehens...mehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnung bei Beauftragung eines anderen Anwalts im Rechtsstreit als vorgerichtlich beauftragt

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 3100, 2300 Leitsatz Hatte die Partei vorgerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt als im gerichtlichen Verfahren, so kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht in Betracht. OLG Köln, Beschl. v. 14.7.2009–25 WF 78/09 1 Sachverhalt Durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss hat das AG u.a. eine 1,3-Verfahrensgebühr festgesetzt. Dagege...mehr