Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 26 Klagearten / IX. Verhältnis zur Klage auf wiederkehrende Leistungen (§ 258 ZPO)

Rz. 287 Soweit der Streitgegenstand der zuvor erhobenen (Erst-)Leistungsklage (§ 258 ZPO) betroffen ist, kann der Gläubiger der wiederkehrenden Leistungen weitere Ansprüche grundsätzlich nur mit der Abänderungsklage und unter Beachtung der bei dieser bestehenden Beschränkungen geltend machen.[734] Dies gilt insbesondere auch, wenn der Gläubiger im Rahmen der Erstklage seine ...mehr

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Vorwort

Sieben Jahre nach der letzten Auflage erscheint unser Werk in seiner 17. Auflage nun in neuem Gewand bei einem neuen Verlag. Von den Verfassern der 16. Auflage sind Dr. Wolfgang Kürschner, Dr. Frank Fad, Dr, Andreas Kadletz, Gundolf Rüge, Friedrich Wilhelm Sapp und Martin vom Brocke aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Ihnen sei an dieser Stelle für ihr Engagement und Wir...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / W. Verjährung

Rz. 370 § 113 SGB VII (§ 642 RVO a.F.) regelt die Verjährung der Rückgriffsansprüche nach den §§ 110, 111 SGB VII. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, für deren Fristbeginn es entscheidend auf den Tag ankommt, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger in Bindung erwächst bzw. ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden ist. Rz. 371 Die Leistung...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Präklusion (§ 323 Abs. 2 ZPO)

Rz. 258 Eine Abänderungsklage kann bei Urteilen (siehe oben Rdn 227 ff.) nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der mündlichen Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung – bei der Abänderungsklage gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid – durch Einspruch nicht möglich ist oder war. Es muss sich...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Leitsatz Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. Normenkette §...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / a) Teilurteilsverbot

Rz. 19 Auch bei einer grundsätzlichen Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen – auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht[24] – ausgeschlossen ist.[25] Rz. 20 Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist namentlich dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Feststellung des Fehlens der MOSS-Voraussetzungen

Rz. 59 Nach § 18h Abs. 2 UStG stellt das BZSt durch (negativen) Verwaltungsakt fest, wenn der Unternehmer die Voraussetzungen für die Teilnahme am MOSS-Verfahren nicht erfüllt. Nach dem Wortlaut und der Stellung im Gesetz betrifft Abs. 2 zunächst die Befugnis des BZSt im Anzeigeverfahren (Rz. 27ff.), zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme des Unternehmers am MOS...mehr

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AGS 07/2021, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J.H. Schröder-Kay, bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach und Jens Peter Eggers. 14. Aufl., 2019. Verlag C.F. Müller. XV, 545 S., 98,00 EUR Die Neuauflage enthält neben den maßgeblichen Gesetzestexten (GvKostG, KostRÄG, JBeitrO und DB-GvKostG) eine ausführliche Kommentierung der für die Kostenberechnung der Gerichtsvollzieher maßgeblichen Gebühren- und Auslagenvorsch...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / II. Nur subjektiver Beratungsbedarf

Anders als das LG sieht das OLG die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV als nicht erstattungsfähig an. Zwar sei die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV durch die Tätigkeiten des Pflichtverteidigers, wie Besprechung der Erfolgsaussichten der Revision der Staatsanwaltschaft mit dem Mandanten und Vorbereitung eines Erwiderungsschriftsatz auf die zu erwartende Revisionsbegründung der Staatsan...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / II. Einstweilige Anordnung im Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 1 ZPO

1. Verfahrensrechtliches Gem. § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, das Vollstreckungsgericht. Dieses ist gem. § 766 Abs. 1 S. 2 ZPO befugt, die in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Anordnungen zu erlassen, insbesondere eine einstweilige Anordnung dahin zu treffen, dass die Zwangsvol...mehr

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AGS 07/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786 Neben der Dokumentenpauschale und der Postentgeltpauschale gehören zu den gesetzlichen Auslagen des Rechtsanwalts auch die in Nrn. 7003 bis 7006 VV geregelten Reisekosten. Schneider weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass die Abrechnung solcher Kosten voraussetzt, dass der Rechtsanwalt eine ...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / b) Nebenkläger

Gem. § 472 Abs. 1 StPO sind die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen dem Angeklagten aufzuerlegen, wenn er wegen einer Tat verurteilt wird, die den Nebenkläger betrifft. Die notwendigen Auslagen für einen psychosozialen Prozessbegleiter des Nebenklägers können dem Angeklagten nur bis zu der Höhe auferlegt werden, in der sich im Falle der Beiordnung des psychosozi...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / 1. Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch eines Beteiligten ist eine Kostenentscheidung, in der die notwendigen Auslagen eines Beteiligten einem anderen Beteiligten auferlegt worden sind. Diese Kostengrundentscheidung muss rechtskräftig sein (vgl. auch § 449 StPO). Die Entscheidung darüber, welche Kosten zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören und in welcher ...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Berufungsurteil des LG Revision eingelegt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung zurück. Durch Beschluss des LG sind die Kosten der Revision sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt worden. Der Pflichtverteidiger hat u.a. eine Verfahr...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / Leitsatz

Für eine Tätigkeit des Verteidigers besteht bei alleinigem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft solange keine rechtliche Notwendigkeit, wie die Staatsanwaltschaft ihre Revision nicht begründet hat. OLG Hamm, Beschl. v. 13.4.2021 – III-4 Ws 22/21mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / II. Nachbereitung der Hauptverhandlung

Nach Auffassung des OLG ist für die Nebenklägerin entgegen ihrer Ansicht keine Verfahrensgebühr nach § 48 Abs. 1 RVG, Nr. 4130 VV angefallen. 1. Verfahrensgebühr des Verteidigers des Angeklagten Die Frage, ob eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4130 VV bereits dann entstanden sei, wenn ein Verfahrensbeteiligter gegen ein erstinstanzliches Urteil nach § 333 StPO Revision einlegt und...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / 2. Überflüssige Kostengrundentscheidung

Eine Entscheidung über die Verpflichtung zur Tragung von notwendigen Auslagen ist überflüssig, wenn es nach dem Gesetz selbstverständlich ist, wer die notwendigen Auslagen zu tragen hat. Im Fall seiner Verurteilung oder Verwerfung seines Rechtsmittels ist es selbstverständlich, dass der Angeklagte seine notwendigen Auslagen zu tragen hat. Eine entsprechende Feststellung ist ...mehr

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / 2 Gründe

II. Mit seiner Klage hat der Kläger eine Pflichtteilszahlung von weiteren 41.666,66 EUR verlangt. 1. Das Landgericht hat ihm unter Abweisung der Klage im Übrigen 31.666,66 EUR nebst Zinsen zugesprochen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. 2. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, auf den Pflichtteilsanspruch des Klägers, der ein ...mehr

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zfs 07/2021, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gem. § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gem. Nr. 1008 VV RVG in dem von den Bekl. geltend...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / c) Fehlende einschränkende Bestimmung in der Auslagenentscheidung

Wenn das Gericht die notwendigen Auslagen (rechtskräftig) der Staatskasse auferlegt, ohne dabei wegen prozessualen Fehlverhaltens oder sonstigen prozessualen Besonderheiten eine einschränkende Bestimmung – z.B. nach den Ausnahmen des § 467 Abs. 2 bis Abs. 5 StPO – zu treffen, so steht fest, dass kein Teil seiner Auslagen dem ehemaligen Angeklagten zur Last fallen soll.[34] D...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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zfs 07/2021, Kein Ersatz fi... / 1 Aus den Gründen:

"… Dem Kl. steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch aus der Wohngebäudeversicherung sowie die verfolgten Nebenforderungen gegen die Bekl. nicht zu, da die von dem Leitungswasserschaden betroffene Wohnung im maßgeblichen Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2019 nicht vermietet war." Unstreitig – und durch das LG mit Tatbestandswirkung festgestellt – finden auf das Versicheru...mehr

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zfs 07/2021, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung der Kl. ist nach den §§ 511, 513, 517, 519 und 520 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; sie ist mithin zulässig. Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung stellt sich im Prüfungsrahmen der §§ 513, 529, 546 ZPO im Ergebnis als richtig dar, weil Ansprüche gegen die Bekl. zu 1) gem. §§ 7 ...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen wurde durch die Stadt Salzgitter am 11.6.2020 ein Bußgeldbescheid wegen eines behaupteten Verstoßes des Betroffenen am 3.5.2020 um 18:40 Uhr gegen §§ 73 Abs. la Nr. 24 IfSG i.V.m. §§ 2, 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-VO erlassen, weil der Betroffene sich mit zwei weiteren Personen in einem Pkw befunden und dabei nicht den erforderlichen Mindesta...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich mag nicht mehr. Eine weitere falsche OLG-Entscheidung, die zu den vielen anderen falschen OLG-Entscheidungen passt, die die Frage ebenso negativ für den Angeklagten/Verteidiger entschieden haben (vgl. die Zusammenstellung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 28 ff. und Nr. 4130 VV Rn 29 ff.). Und eine weitere Entscheidung, die keine eigenen...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die Erbfolge auf das handschriftliche Testament der Erblasserin vom 30.12.2010 gestützt. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 3) und 4) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen ...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2. ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 9.7.2020 erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. FamFG. Es ist als befristete Beschwerde statthaft und insgesamt zulässig, §§ 58 Abs. 1 i.V.m. 352e Abs. 1 S. 2, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 u...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / d) Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde

Sind im Fall des Freispruchs die notwendigen Auslagen des Angeklagten nicht der Staatskasse auferlegt worden, soll der nach § 464b StPO gestellte Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung des Urteils anzusehen sein.[13] Eine Korrekturmöglichkeit besteht ggf. auch im Verfahren nach § 33a StPO.[14] Das soll auch dann gelten, wenn die Kost...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 49 (Teilweise) zurückgewiesene Anträge des Schuldners oder des Gläubigers sind mit der sofortigen Beschwerde (§§ 793, 567 ff. ZPO) anfechtbar. Wurde der Schuldner im Fall des Abs. 2, 3 nicht angehört, so kann er im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) vorgehen. Dies gilt auch für den Sozialleistungsträger, wenn die Erinnerung datenschutzrechtliche Bedenken gegen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 2

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. 4. Vorangehendes Antragsverfahren (§ 23 StBVV) In § 23 StBVV ist überwiegend von Anträgen und von der Berichtigung einer Erklärung die Rede. Die Ablehnung eines...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 51 Gerichtsgebühren fallen nicht an. Der Rechtsanwalt des Gläubigers erhält für die Anträge nach Abs. 2 und 3 keine weiteren Gebühren. Der Rechtsanwalt des Schuldners erhält für einen Antrag nach Abs. 1 eine Vollstreckungsgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Die entstehenden Kosten sind Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO. Die Kostentragungspfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Schlechtvertretung als außergebührenrechtlicher Einwand?

Ein Kostenfestsetzungsverfahren kann aus 2 Gründen eingeleitet werden, nämlich zur Festsetzung der zu erstattenden Kosten des (zumindest teilweise) obsiegenden Klägers (Kostenfestsetzungsverfahren, vgl. § 139 FGO) oder zur Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten gegenüber seinem Mandanten (Vergütungsfestsetzungsverfahren, vgl. § 11 RVG). Im Kostenfestsetzungsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Gegen den ablehnenden Beschluss steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zu. Gegen den stattgebenden Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zu; auch dem Drittschuldner (LG Frankfurt/Main, Rpfleger 1989, 400). Wurde der Schuldner nicht angehört ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Gegen die Versagung bzw. die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses kann die beschwerte Partei Erinnerung nach § 573 Abs. 1 ZPO, für die kein Anwaltszwang besteht, einlegen – und zwar auch dann, wenn das Zeugnis wegen fehlenden Notfristzeugnisses versagt wurde (BGH, Beschluss v. 9.12.2009 – XII ZB 215/09 –,FamRZ 2010, 284). Über diese entscheidet das Gericht, dessen Urku...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Rechtsmittel

Rz. 19 Die Beschwerde ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 2). Auf Antrag einer jeden Partei kann das Gericht, das den Beschluss erlassen hat, diesen allerdings bis zum Erlass des Endurteils abändern oder aufheben (OLG Celle, MDR 1986, 63; OLG Hamm, FamRZ 1985, 306). Deshalb ist eine eingelegte Beschwerde stets als Änderungsantrag auszulegen (Zöller/Seibel, § 707 ZPO Rn. 22). Der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Formelle Rechtskraft

Rz. 3 Die formelle Rechtskraft betrifft die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung. Formell rechtskräftig können daher Entscheidungen werden, die entweder von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder die zu einem späteren Zeitpunkt unanfechtbar werden, weil ein Rechtsmittel nicht mehr gegen sie eingelegt werden kann (OLG Düsseldorf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Urteile

Rz. 6 Urteile, die einem an sich statthaften ordentlichen (befristeten) Rechtsmittel (Berufung oder Revision), Rechtsbehelf (Einspruch) oder der Rüge nach § 321a ZPO unterliegen, werden mit Ablauf der Rechtsmittel-, Einspruchs- und Rügefrist sowie dem Ablauf der Frist der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 2 ZPO) formell rechtskräftig, sofern das entsprechende Rechtsmitte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.3 Erfolgsaussicht

Rz. 10 Der Rechtsbehelf muss geltend gemacht und zulässig sein und muss Aussicht auf Erfolg haben, weshalb vor der Entscheidung über die Einstellung immer auch die Begründung des Rechtsmittels abzuwarten ist (OLG Köln, MDR 1975, 850). Die Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß den §§ 717, 719 ZPO setzt voraus, dass erkennbar ein gewisses Maß an Erfolgsaussicht vorhanden i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt den Zeitpunkt des Eintritts der formellen (äußeren) Rechtskraft von Urteilen sowie – in entsprechender Anwendung – von anderen der formellen Rechtskraft fähigen Entscheidungen. Formelle Rechtskraft bedeutet die Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Diese ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit einem ordentlichen Rechtsmittel oder einem befristete...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.1 Antrag, Rechtsbehelfseinlegung

Rz. 7 Das Tätigwerden im Hinblick auf eine Einstellung der Zwangsvollstreckung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der auf eine bestimmte Anordnung gerichtet sein muss (OLG Hamm, FamRZ 1990, 1267). Der Antrag kann schriftlich oder in mündlicher Verhandlung gestellt werden. Vorformulierte, pauschale Anträge, wie sie häufig in Textbausteinen für Rechtsmittelschriften ent...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Folgen des Eintritts der formellen Rechtskraft

Rz. 11 Mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft wird die konkrete Entscheidung unangreifbar. Sie kann weder aufgrund eines ordentlichen Rechtsbehelfs noch aufgrund einer Gegenvorstellung abgeändert werden. Eine Abänderung ist nur noch bei erfolgreichen außerordentlichen Rechtsbehelfen wie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 233, 578 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Wirkung der Einstellung

Rz. 18 Der Einstellungsbeschluss ist eine Entscheidung im Sinne des § 775 Nr. 2 ZPO. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung beseitigt die Vollstreckbarkeit des Urteils (OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 272; BGHReport 2004, 987) einschließlich derjenigen der Kostenfestsetzung aus dem Urteil und ist von dem Vollstreckungsorgan von Amts wegen und von dem Drittschuldner zu beachten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.3 Zuständigkeit

Rz. 6 Ausschließlich zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das ist das Gericht, das über den Rechtsbehelf (die Wiedereinsetzung, die Wiederaufnahme und die Rüge nach § 321a ZPO) oder im Nachverfahren zu entscheiden hat (OLG Karlsruhe, MDR 1988, 975), allgemein mithin dasjenige Gericht, dem die Entscheidung darüber obliegt, ob der Vollstreckungstitel Bestand haben wird. I...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verfahren

Rz. 11 Das Notfristzeugnis wird von Amts wegen eingefordert. Zuständig für die Erteilung des Notfristzeugnisses ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts, bei dem das Rechtsmittel einzulegen ist. Der Urkundsbeamte prüft ausschließlich, ob vor Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittelschrift (Einspruch, Rüge) eingegangen ist. Dazu muss er den Ablauf der Notfrist selb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachweis der Vollmacht – Verfahrensvereinfachung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3320) hat der Gesetzgeber die Vorschrift nach § 753 ZPO eingefügt. Danach haben bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 und 4...mehr