Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 13 Tatbestandliche Voraussetzung für die Entstehung der Zinspflicht[1] sind die Anhängigkeit eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens zur Überprüfung eines angefochtenen Verwaltungsakts die Gewährung einer Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung und die endgültige Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs.mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / Leitsatz

Gebühren für das Rechtsmittelverfahren (hier: Berufung) sind nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel zurücknimmt, bevor das Rechtsmittel begründet worden ist. Bei in der Zwischenzeit entstandenen Anwaltsgebühren handelt es sich nicht um notwendige Auslagen. LG Karlsruhe, Beschl. v. 20.6.2024 – KO 3 Qs 20/24mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Umfang, Beginn und Ende der Zinspflicht

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist der ausgesetzte Betrag. [1] Die Zinspflicht reicht also nur so weit, wie die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt war. Bei Teilaussetzungen und weitergehendem endgültigem Misserfolg kann auch nur im Umfang der Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rz. 20) eine Zinspflicht entstehen. Zinsen sind nach Abs. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 25 Anknüpfungspunkt für die Zinsen ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung ausgesetzt worden ist. Dabei ist jede Art der Aussetzung der Vollziehung gemeint, also die Aussetzung nach § 361 Abs. 2, 3 AO durch die Finanzbehörde sowie die Aussetzung nach § 69 Abs. 2 FGO durch die Finanzbehörde oder nach § 69 Abs. 3 FGO durch das Gericht. Auch ist es b...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.3 Namen der Prüfer

Rz. 11 Neben der Prüfungsanordnung und dem voraussichtlichen Prüfungsbeginn sind dem Stpfl. auch die Namen der Prüfer bekannt zu geben. Hierdurch soll es dem Stpfl. zum einen ermöglicht werden, die Personen zu identifizieren, denen gegenüber er zur Duldung und Mitwirkung verpflichtet ist.[1] Zum anderen soll ihm dadurch Gelegenheit gegeben werden, Gründe geltend zu machen, d...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 3 Verlegung des Prüfungsbeginns auf Antrag des Stpfl. (Abs. 2)

Rz. 30 Nach § 197 Abs. 2 AO soll der Beginn der Außenprüfung auf Antrag des Stpfl. auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden, wenn dafür wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden. Der Antrag nach § 197 Abs. 2 AO ist von dem Vorgehen gegen eine unter Missachtung des § 197 Abs. 1 S. 3 AO erfolgte Festsetzung des Prüfungsbeginns zu unterscheiden. Den Einwand, dass die Prüfungsa...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.2 Prüfungsbeginn

Rz. 7 Nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO ist dem Stpfl. auch der voraussichtliche Prüfungsbeginn mitzuteilen. Die Festlegung des Prüfungsbeginns ist ein selbständiger Verwaltungsakt[1], der den Zeitpunkt bestimmt, von dem an der Stpfl. verpflichtet ist, Prüfungsmaßnahmen zu dulden und seinen Mitwirkungspflichten gem. § 200 AO zu genügen.[2] Im Hinblick auf die Regelung des § 200 Abs. ...mehr

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AGS 07/2024, Anfechtbarkeit... / I. Sachverhalt

Der Strafgefangene hat mit Schreiben seiner anwaltlichen Vertreterin v. 14.9.2023 bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) eingereicht und beantragt, ihm unter Beiordnung seiner Rechtsanwältin PKH für ein von ihm beabsichtigtes Strafvollzugsverfahren zu bewilligen. Dem Antrag auf PKH hat er eine als "Entwurf" gekennzeichnete Antragsschrift ...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensweise des Bezirksrevisors Manche Entscheidungen führen bei mir zum Kopfschütteln. So auch das dem Beschluss des LG Mühlhausen vorangegangene Verhalten des Bezirksrevisors. Man fragt sich, warum eigentlich in einer solchen Sache der Bezirksrevisor Rechtsmittel einlegt, obwohl die Sach- und Rechtslage eigentlich so klar ist, dass auch ein Bezirksrevisor erkennen so...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / II. Keine "notwendigen Auslagen"

Das LG geht davon aus, dass es bei den für das Berufungsverfahren geltend gemachten Gebühren im Ergebnis nicht um "notwendige Auslagen" handelt. Dabei verkenne man nicht, dass diese Frage in Lit. und Rspr. umstritten sei. Während große Teile der Lit. die Meinung vertreten, dass jedes Tätigwerden des Verteidigers in diesem Verfahrensstadium notwendig sei, bestehe in der Rspr....mehr

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AGS 07/2024, Anfechtbarkeit... / II. Entscheidung nicht anfechtbar

Das BayObLG hat das Rechtsmittel aufgrund der ausdrücklichen Bezeichnung durch die Rechtsanwältin als Rechtsbeschwerde und hilfsweise als sofortige Beschwerde geprüft. Das Rechtsmittel gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer erweise sich aber als unzulässig. Eine Rechtsbeschwerde nach § 116 Abs. 1 StVollzG wäre gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer nicht...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Feststellungstitel

Rz. 98 Stützt der Geschädigte seine Ansprüche nur auf das StVG, kann eine Auslegung des Vergleichs dazu führen, dass eine Beschränkung auf die Höchstbeträge vorliegt.[93] Entsprechendes gilt für die anderen Haftpflichttatbestände mit Höhenbegrenzung.[94] Rz. 99 Eine Beschränkung auf Haftungshöchstsumme bzw. Versicherungssumme oder Mindestversicherungssumme sollte regelmäßig i...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Freispruch des Angeklagten durch das AG Berufung eingelegt. Diese hat sie dann noch vor Begründung zurückgenommen. Gestritten wird jetzt noch um die Frage, inwieweit auch Gebühren für das Berufungsverfahren erstattungsfähig sind. Das Rechtsmittel der Pflichtverteidigerin gegen die Entscheidung des AG, mit der die Gebühren verwehrt worden si...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1571 § 61 RVG – Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzesmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Hinweispflichten

Rz. 549 Hinweis Siehe Rdn 282 ff., 500 ff. Rz. 550 Den Anspruchsberechtigten treffen im Rahmen der Schadenabwicklung originäre Aufklärungs- und Hinweispflichten, unaufgefordert Leistungen von dritter Seite offenzulegen bzw. auf bei Drittleistungsträgern gestellte Leistungsanträge hinzuweisen. Sind bei Drittleistungsträgern Anträge abschlägig beschieden, ist ungefragt mitzutei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Verfahrenspfleger

Rz. 734 Der in einer Unterbringungssache bestellte Verfahrenspfleger ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen. Er kann in Vertretung des Betroffenen keine wirksamen Verfahrenshandlungen vornehmen und ist insbesondere nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betroffenen befugt.[783] Etwas anderes ist nur dann möglich, wenn sich der Verfahrenspfleger ausdrü...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / E. Klagerücknahme

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AGS 07/2024, Pauschgebühr d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend und mahnt zur Vorsicht bei der Antragstellung nach § 42 RVG. An dieser Stelle muss sich der Verteidiger schon die Formulierung des Antrags und die zeitliche Abfolge der Antragstellung(en) genau überlegen. Denn immer dann, wenn die Wahlanwaltsgebühren bereits festgesetzt sind oder aus der Antragstellung erkennbar wird, dass der Rechtsanwalt sei...mehr

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / II. Form des Kostenfestsetzungsantrags

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO ist der Kostenfestsetzungsantrag bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Nach § 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, dem Gericht als elektronisches Dokument zu übermitteln. Die Part...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 3. Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO

Soweit eine gesonderte Kostenentscheidung über das Verfahren der vorläufigen Vollstreckbarerklärung ergeht, richtet sich die Kostenverteilung nach den §§ 91 ff. ZPO und nicht etwa nach der Kostenquote in der Hauptsache. Der Verurteilte hat also gem. § 91 ZPO stets die Kosten zu tragen, soweit das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wird. Der Kläger trägt die Kosten, sow...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / II. Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme

Rz. 230 Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO), wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat.[299]mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Vergleichstext

Rz. 250 Beispiel 3.2 Kurt Hauser (K) wird am 15.4.2023 bei einem Schadenereignis (z.B. Verkehrsunfall, Arztfehler) verletzt. K verklagt den Schädiger Berthold Meier (B). Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen. Rz. 251 Als den Schadenfall abschließende Erklärung kann beispielsweise folgendes Muster Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt): Übersicht ...mehr

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§ 5 Verjährung / gg) Schadenfall vor dem 31.12.2001 – Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 96 Beispiel 5.9 F wurde am 12.1.1989 durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt. Ihm haften gesamtschuldnerisch Kfz-Haftpflichtversicherer X (und die bei diesem versicherten Personen) und der im Unfallzeitpunkt arbeitslose Y. X reguliert seit 15.1.1989 den Schaden und hat den Regress gegen Y – von dem man nach Akteneinsicht am 31.8.1989 Kenntnis hatte oder hätte haben müs...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / bbb) Die ursprünglich beschränkte Berufung wird nachträglich erweitert

Auch dann, wenn die ursprünglich beschränkte Berufung später erweitert wird, zählt das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung mit zum Berufungsrechtszug. Die Berufung zieht dann faktisch das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung an sich. Beispiel Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000,00 EUR zu zahlen. Er beauftragt seinen Anwalt, Berufung nur gegen sei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Minderjährige

Rz. 744 Für Minderjährige kann – u.U. auch, wenn die Eltern noch leben (vgl. § 1630 Abs. 2 BGB) – ein Vormund oder Ergänzungspfleger eingeschaltet sein. Für Vergleiche gilt dann, dass bei einem Wert von mehr als 6.000 EUR (bis 31.12.2022 3.000 EUR)[794] zwingend die familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1822 Nr. 12 BGB a.F.])...mehr

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zfs 07/2024, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Senat folgt den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft. 1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 S. 2, 80 Abs. 1 OWiG statthaft und gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 3 S. 1 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht bei Gericht angebracht worden. 2. Die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG kann als Prozessurteil nur...mehr

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FoVo 07/2024, Die Zurückweisung einer Monierung zu nicht mitgeteilten Teilzahlungen des Schuldners

Anmerkung Immer wieder monieren Vollstreckungsorgane – Gerichtsvollzieher wie Vollstreckungsgerichte –, dass nur Resthauptforderungen und/oder auch Restnebenforderungen in Form von Vollstreckungskosten geltend gemacht werden, ohne einen umfassenden Verlauf der Forderungseinziehung mit allen Kosten und allen Teilzahlungen vorzulegen. Gläubiger verzichten auf diese Angaben nicht...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Formulierungsvorschlag

Rz. 1189 Als prozessvermeidende Erklärung kann beispielsweise folgender Text Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt):[1218] Rz. 1190 Übersicht 2.19: Vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils Mit der Wirkung eines am <1.7.2023 [1219] > rechtskräftigen[1220] Feststellungsurteils wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme [1221] anerkannt, <Frau ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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ZErb 07/2024, Kein Selbstko... / 1 Gründe

I. Gegenstand der vorliegenden Grundbuchbeschwerde sind Beanstandungen hinsichtlich eines am 11.9.2023 eingereichten Antrags der Beteiligten zu 1) und 2), mit dem diese unter Bezugnahme auf einen "Vermächtniserfüllungsvertrag" vom 20.7.2023 (UR Nr. … des Notars V., Saarbrücken = Bl. 58’ff. d.A.) ihre Eintragung als Eigentümer zu je ½ der im Grundbuch von R. Blatt … verzeichne...mehr

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ZErb 07/2024, Keine standar... / 1 Gründe

I. Der Vater der im Rubrum näher bezeichneten Kinder ist verstorben; Alleinerbin aufgrund testamentarischer Erbfolge ist die Kindesmutter und Ehefrau des Verstorbenen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG – Familiengericht – Aachen Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung der Kinder bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils angeordnet. Zur Begründung...mehr

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zfs 07/2024, Anforderungen ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Köln, der zuzustimmen ist, gibt Anlass zur Erörterung, was im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG zu prüfen ist. Zweck des Vergütungsfestsetzungsverfahrens Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG dient der schnellen, einfachen und kostengünstigen Titulierung des Vergütungsanspruchs des als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten t...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Einschränkung

Rz. 652 Eine Vertretung durch Vater und Mutter ist in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen ein Betreuer (bis 31.12.2022 Vormund) von der Vertretung ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB [§§ § 1629 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 1795 BGB a.F.]). Zweck dieser Regelung ist die Vermeidung von Interessenkollisionen der Eltern, die darin bestehen können, dass sie selbst od...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / f) Beschränkte Haftung, unzureichende Deckung

Rz. 141 Hinweis Zu Besonderheiten bei beschränkter Haftung und unzureichender Deckung (Versicherungssumme, Mindestversicherungssumme) siehe § 1 Rdn 69 ff., § 1 Rdn 96 ff. (§ 1 Rdn 99), § 2 Rdn 1195 ff. sowie § 5 Rdn 910 f. Rz. 142 Eine Beschränkung auf die Haftungshöchstsumme bzw. auf die Versicherungssumme oder Mindestversicherungssumme ist regelmäßig in den Tenor eines Fest...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschädigte Person

Rz. 502 Der Geschädigte muss unaufgefordert wesentliche Genesungsfortschritte, die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, tatsächlich erzieltes Einkommen[599] sowie Leistungen von dritter Seite (insbesondere Sozialleistungsträger)[600] offen legen und erhaltene Leistungen und Erstattungen bei den verfolgten Ansprüchen gegenrechnen.[601] Rz. 503 Der Schadenersatz...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nicht überzeugende/falsche Ansicht Mich überzeugt diese Begründung, wenn man das denn als "Begründung" anerkennt, nicht, diese Argumentation hat mich übrigens noch nie überzeugt. Sie ist falsch und wird nicht dadurch richtig, dass sie von der Rspr. wie ein Mantra immer wieder wiederholt wird, ohne dass man es – leider auch mal wieder hier – für notwendig ansieht, sich mit ...mehr

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FoVo 07/2024, Das (unzuläss... / II. Die Lösung

FoVo hat schon berichtet Viele Leser plagen sich mit diesem Problem, sodass wir es in der Vergangenheit schon häufiger aufgegriffen haben. Zuletzt hatten wir einen Beitrag zu der Frage "Wie weit reicht die Prüfungskompetenz des Gerichtsvollziehers im Hinblick auf die Zahlungsverrechnung?" in Fovo 2022, 221 veröffentlicht. Bei der Frage des Lesers geht es nun um die Monierung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Leistungen von Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG bestellt wurden – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG

Rz. 92a Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG sind steuerfrei auch Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG [1] bestellt worden sind. Zusätzliche Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsät...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Recht ab 1.1.2002

Rz. 787 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Rz. 7...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 2. Vorläufige Vollstreckbarerklärung ermöglicht Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung

Der Sinn und Zweck des Verfahrens auf vorläufige Vollstreckbarerklärung nach § 537 ZPO liegt darin, dem Gläubiger schon vor Eintritt der Rechtskraft die Zwangsvollstreckung zu erleichtern, soweit das vorinstanzliche Urteil vom Schuldner nicht angefochten worden ist. Ohne die (unbedingte) vorläufige Vollstreckbarerklärung nach den §§ 537 ff. ZPO müsste der Gläubiger anderenfa...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vertragsschluss

Rz. 976 Hinweis Siehe auch Rdn 1017 ff. Rz. 977 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[1058] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwaltliche Beratung und Aufklärung

Rz. 926 Hinweis Siehe auch Rdn 288 ff., 1507 ff. Rz. 927 Der anwaltliche Berater wäre überfordert, wenn von ihm allgemein verlangt würde, dass er über eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis verfügen und sie in das Beratungsgeschehen einbringen müsste. Erwartet wird von ihm allerdings eine mandatsbezogene Rechtskenntnis, die zudem mit der Informationspflicht des Mand...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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Pfändung von Lohn / 13 Auswirkung der Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Lohnpfändung in seinem Bestand nicht berührt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fragestellungen: Der Arbeitnehmer bleibt Inhaber des gesamten Lohnanspruchs, kann das Arbeitsverhältnis beenden, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit gehen. Die Pfändung erfasst den Nettolohn, sodass der Arbeitgeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Verhältnis zu Rechtsbehelfen außerhalb des § 262 AO

3.1 § 293 AO Rz. 4 § 293 AO eröffnet – wie auch § 262 AO – einem Dritten die Möglichkeit, Rechte an einer Sache im Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen, die von einem Vollstreckungsverfahren betroffen worden ist. Dabei bietet § 262 AO dem Dritten allerdings die Möglichkeit, durch eine sog. Drittwiderspruchsklage die Freigabe des Gegenstands (Sache, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2.5 Rechtsmittel

Rz. 45 Für die Rechtsmittel gegen die Entscheidung des in der ersten Instanz zuständigen Zivilgerichts gelten die allgemeinen Bestimmungen. Die Entscheidung des ordentlichen Gerichts kann deshalb durch Berufung[1] angegriffen werden, ggf. kommt eine Revision[2] in Betracht.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Wesen der Mahnung

Rz. 7 Die Mahnung ist eine empfangsbedürftige Aufforderung zur Erbringung der geschuldeten und fälligen Geldleistung. In ihr wird zum Ausdruck gebracht, dass das Ausbleiben der Leistung Folgen nach sich ziehen werde. Die Mahnung ist – wie auch im Zivilrecht – keine Willenserklärung. Sie ist damit auch kein Verwaltungsakt, da sie keine Regelung eines Einzelfalls beinhaltet, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.5 Inhalt der Prüfungsanordnung

Rz. 8 Der notwendige Inhalt der Prüfungsanordnung ergibt sich aus der Funktion der Prüfungsanordnung als Rechtsgrundlage der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung hat daher die Rechtsgrundlagen der Außenprüfung, die zu prüfenden Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien, Zulagen, ggf. zu prüfende bestimmte Sachverhalte sowie den Prüfungszeitraum zu enthalten.[1] Die einzelnen Te...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 § 293 AO

Rz. 4 § 293 AO eröffnet – wie auch § 262 AO – einem Dritten die Möglichkeit, Rechte an einer Sache im Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen, die von einem Vollstreckungsverfahren betroffen worden ist. Dabei bietet § 262 AO dem Dritten allerdings die Möglichkeit, durch eine sog. Drittwiderspruchsklage die Freigabe des Gegenstands (Sache, Forderung, s...mehr