Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 3 Prozessrecht / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 197 Die Revisionsgründe müssen in der Revisionsbegründung enthalten sein. Ein Verweis auf andere Schriftstücke, etwa außergerichtliche Korrespondenz oder Gutachten, reicht regelmäßig nicht aus. Wurde die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, genügt die Bezugnahme hierauf (§ 551 Abs. 3 S. 2 ZPO). Hat zunächst beim BAG ein Prozesskostenhilfeverfahren statt...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Rechtsbeschwerdebegründung

Rz. 553 Wird die Rechtsbeschwerde nicht schon bei Einlegung begründet (wie im obigen Muster), so ist sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Beschlusses des LAG zu begründen. Die Frist beginnt grds. zum gleichen Zeitpunkt wie die Rechtsbeschwerdefrist zu laufen. Hat das BAG auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin die Rechtsbeschwer...mehr

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§ 6 Haftung / c) § 2060 Nr. 1 BGB

Rz. 195 Nach § 2060 Nr. 1 BGB besteht eine Teilhaftung den Gläubigern gegenüber, die im Aufgebotsverfahren ausgeschlossen wurden. Gemeint ist damit das Aufgebot der Gläubiger nach §§ 1970 ff. BGB. Ausdrücklich erfasst sind auch die Gläubiger, die nach § 1972 BGB vom Aufgebotsverfahren eigentlich nicht betroffen sind. Es handelt sich um Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Verm...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / III. Planbestätigung und Planwirkung

Rz. 31 Der Insolvenzplan ist durch das Insolvenzgericht nach § 248 InsO zu bestätigen oder nach den §§ 248a ff. InsO zu versagen. Die Bestätigung der Planannahme durch die Beteiligten ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Zudem wird hierüber sichergestellt, dass kein zulässiger und begründeter Versagungsantrag (§§ 248a Abs. 3, 251 Abs. 1 InsO), eine etwaige Planbedingung eingetrete...mehr

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ZErb 12/2024, Beschwer und ... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und der Beklagte zu 1) haben als Geschwister zusammen mit einer weiteren Schwester ihre im März 2013 verstorbene Mutter beerbt. Sie streiten auf der ersten Stufe einer Stufenklage um einen Anspruch der Erbengemeinschaft auf Rechnungslegung über den Bestand des Nachlasses. Die Erblasserin erteilte dem Beklagten zu 1) am 23.10.2009 eine Vollmacht für alle ihre be...mehr

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zfs 12/2024, Qualifizierter... / 2 Aus den Gründen

[…] II. Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge – jedenfalls vorläufig – Erfolg. Die amtsgerichtlichen Feststellungen tragen den Schuldspruch der fahrlässigen Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Senatszuschrift vom 13.3.2024 dazu u.a. folgendes ausgefüh...mehr

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§ 6 Haftung / aa) § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 83 Nach § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB hat jeder Erbe die Möglichkeit, die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten aus seinem Eigenvermögen zu verweigern, soweit es sich nicht um seinen Anteil an der Erbengemeinschaft handelt. Eine endgültige Haftungsbeschränkung kann hierdurch nicht erzielt werden.[165] Da die Berufung auf § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nur bis zum Zeitpunkt der Teil...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Berufungsbegründungsfrist

Rz. 149 Die Berufung muss innerhalb von zwei Monaten begründet werden, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG (Berufungsbegründungsfrist). Die nicht fristgemäß begründete Berufung ist unzulässig. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung des vollständig abgefassten Urteils, spätestens aber nach Ablauf von fünf Monaten nach dessen Verkündung, § 66 Abs. 1 S. 2 ArbGG. Für die Fristberechnung...mehr

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§ 6 Haftung / 1. § 780 ZPO

Rz. 277 Das Gesetz bietet in § 780 ZPO die Möglichkeit des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung für reine Nachlassverbindlichkeiten, nicht für Eigenverbindlichkeiten des Erben.[516] Um eine Haftungsbeschränkung während der Zwangsvollstreckung geltend machen zu können, muss die beschränkte Haftung im Urteil [517] vorbehalten werden. Dazu muss der Erbe grundsätzlich bis zum...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 152 Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) beruht oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.[358] Die Berufungsbegründung verlangt vom Berufungsführer eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des Arbeitsgerichts. Die Begründung muss auf den konkreten S...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Gerichtliche Entscheidung

Rz. 481 Das Arbeitsgericht stellt lediglich die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fest, trifft aber keine eigene Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit.[1151] Gibt das Gericht dem Antrag statt und stellt die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fest, ist die Einigungsstelle mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung verpflichte...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / I. Erforderlichkeit der Massesicherung

Rz. 19 Nach § 21 Abs. 1 InsO hat das Insolvenzgericht alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur eigentlichen Verfahrenseröffnung alle nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners zu vermeiden. Auch wenn das Nachlassinsolvenzverfahren ein Sonderinsolvenzverfahren ist, sind im Eröffnungsverfahren die gleichen Sicherungsmaßnahmen durch...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 2. Ausübung von Stimmrechten

Rz. 33 Gegenstand des Insolvenzeröffnungsbeschlusses ist u.a. die Aufforderung an die Gläubiger, ihre Forderungen beim Verwalter innerhalb der im Eröffnungsbeschluss genannten Frist schriftlich anzumelden, § 28 Abs. 1 InsO. Der Beschluss wird den bekannten Gläubigern regelmäßig schriftlich übermittelt. Für unbekannte Gläubiger tritt das Petitum der Forderungsanmeldung ledigl...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / II. Eröffnungs-/Abweisungsbeschluss

Rz. 46 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.4: Eröffnungsbeschluss [Aktenzeichen] Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des _________________________, geb. _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft: _________________________...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / V. Auswirkungen auf Rechtsstreitigkeiten

Rz. 72 Sofern gegen den Nachlass Rechtsstreite anhängig sind, werden diese mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 240 ZPO unterbrochen. Dieselbe Wirkung tritt mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ein, jedoch ausschließlich nur dann, wenn auch ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet wird und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis somit nach § 22...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / IV. Die Erbengemeinschaft in der Verwaltungsvollstreckung

Rz. 41 Zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann es erforderlich sein, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen zwangsweise im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchsetzt. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Vollstreckungsmaßnahme ein Verwaltungsakt vorangegangen ist (gestrecktes Verfahren), oder ob die Behörde ohne vorausgehenden Verwaltungsakt...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 167 Hat das LAG die Revision nicht zugelassen, kann die Zulassung der Revision nur über eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG erreicht werden. Die Nichtzulassungsbeschwerde dient dazu, das Revisionsverfahren zu eröffnen und ist an das BAG zu richten. Das LAG kann ihr nicht abhelfen. Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verhindert den Eintrit...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.3 Löschung im Register

Rz. 116 Die Körperschaftsteuerpflicht endet nicht bereits mit der Einstellung der satzungsmäßigen Tätigkeit oder mit dem Tag der Auflösung einer Gesellschaft/Genossenschaft (s. Rz. 108ff.), sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist beendet mit der Verteilung des Liquidationsvermögens der Gesellschaft/Genossenschaft an die G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 KStG ist die Grundnorm des Körperschaftsteuerrechts; die Bedeutung geht über die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht (so die Überschrift) hinaus. Die Vorschrift umschreibt (mittelbar) den Geltungsbereich der KSt und bestimmt damit diejenigen Steuersubjekte, die unter die KSt fallen. § 1 KStG steht als Kopfnorm des KStG systematisch im ersten Teil zur "Steuer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 4 Rechtsmittel

4.1 Berufung Gegen das Urteil des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig, wenn die Beschwer 600 EUR übersteigt. Die Beschwer berechnet sich nach dem Streitwert. Diesen wird das Gericht in einem Beschluss festsetzen. Hinweis Grundsätzliche Bedeutung Bei Beträgen unterhalb von 600 EUR (die bei der Räumungsklage kaum vorkommen) kann das Amtsgericht die Berufung zu...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 4.1 Berufung

Gegen das Urteil des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig, wenn die Beschwer 600 EUR übersteigt. Die Beschwer berechnet sich nach dem Streitwert. Diesen wird das Gericht in einem Beschluss festsetzen. Hinweis Grundsätzliche Bedeutung Bei Beträgen unterhalb von 600 EUR (die bei der Räumungsklage kaum vorkommen) kann das Amtsgericht die Berufung zulassen, wenn...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 4.2 Revision

Gegen das Urteil des Landgerichts ist die Revision statthaft (§ 542 ZPO). Voraussetzung ist, dass das Berufungsgericht die Revision in dem Urteil zugelassen hat. Die Revision ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 3.1 Berichtigung der Sozialversicherungsbeiträge

Eine vom Antrag abweichende Genehmigung oder die Ablehnung des Finanzamts zur Lohnsteuerpauschalierung kann mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten werden. Wird als Ergebnis einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom Finanzamt Lohnsteuer in einer größeren Zahl von Fällen pauschal nacherhoben, ist zu prüfen, ob im Einzelfall durch die fehlerhafte Steuerermittlung auch Sozialver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.5 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 362 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann nur gebildet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Inanspruchnahme erfolgt und ein vorsichtiger Kaufmann dafür Vorsorge treffen wird.[1] Durch das Erfordernis der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme unterscheidet sich die Passivierung einer Rückstellung von der einer Verbin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.8 Bildung und Auflösung der Rückstellung

Rz. 432 Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Rz. 37ff.). Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen besteht die Bindung nicht an die tatsächlich aufgestellte Handelsbilanz, sondern an diejenige Handelsbilanz, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aufzustellen gewesen wäre.[1] Rz. 432a Entsprechend d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 12.3 Schriftlicher Ablehnungsbescheid

Kann das Finanzamt dem Antrag des Arbeitnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen, muss es einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erteilen. Der Arbeitnehmer kann hiergegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Im Übrigen ist der für die Steuerbescheide geltende gerichtliche Finanzrechtsweg gegeben. Allerdings ist zu beachten, dass nach Ablauf des Kalenderjah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 119 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gegen die Entscheidung des Gerichts ist die sofortige Beschwerde zulässig (vgl. § 318 Abs. 3 Satz 8; § 58 Abs. 1 FamFG). Über die Beschwerde entscheidet das OLG (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG; überdies Bumiller (2022), Rn. 1). Beschwerdeberechtigt ist grds. jeder, dessen Recht durch die Verfügung des Gerichts beeinträchtigt wird (vgl. § 59 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung

Rn. 140 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gegen die Entscheidung des Gerichts nach § 375 FamFG kann eine Beschwerde eingelegt werden (vgl. § 318 Abs. 4 Satz 4; § 402 FamFG); die gerichtliche Bestellung des AP kann nach rechtswirksam ergangenem Beschluss nicht mehr angefochten werden (vgl. § 318 Abs. 4 Satz 4). Dies bedeutet, dass sich die sofortige Beschwerde nur gegen eine Entschei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 318

Rn. 163a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB enthält keine Sanktionen, die bei einer Verletzung des § 318 greifen. Mit dem Inkrafttreten des EHUG im Jahr 2007 wurde ein zuvor mögliches (registergerichtliches) Zwangsgeldverfahren aufgrund fehlender praktischer Relevanz ersatzlos gestrichen (vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 54, 124). Die in § 318 verankerten Zuständigkeits- und Verfah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Verfahren und Entscheidung über den Antrag (Abs. 4 und 5)

Rz. 47 Das Arbeitsgericht entschied nach der bis zum 31.3.2008 geltenden Rechtslage in einem gesonderten Beschluss über den Antrag auf nachträgliche Zulassung. Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Novellierung arbeits- und sozialgerichtlicher Vorschriften den bisherigen § 5 Abs. 4 KSchG neu gefasst und die Vorschrift um einen neuen Abs. 5 ergänzt.[1] Rz. 48 Nach der seit 1.4.2...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.3 Entscheidung der fachkundigen Stelle

Rz. 33 Abs. 4 Satz 1 verpflichtet die fachkundige Stelle, über Zulassungsanträge erst zu entscheiden, wenn nicht nur die eingereichten Antragsunterlagen geprüft worden sind, sondern auch örtliche Prüfungen vorgenommen wurden, insbesondere beim Träger selbst. Die Prüfungen beziehen sich insbesondere auf die in § 178, ggf. maßnahmebezogen auch auf die in § 179 und im Falle von...mehr

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Räumungsfrist / 5.1 Rechtsmittel des Mieters

Gegen ein amtsgerichtliches Räumungsurteil ist die Berufung zulässig, wenn sich der Mieter in erster Linie gegen den Räumungsausspruch und hilfsweise gegen die Versagung oder gegen eine zu knapp bemessene Räumungsfrist wendet. Wendet sich das Rechtsmittel lediglich gegen die Versagung oder eine zu knapp bemessene Räumungsfrist, so ist die sofortige Beschwerde statthaft. Die s...mehr

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Räumungsfrist / 5.2 Rechtsmittel des Vermieters

Hat der Mieter gegen das Räumungsurteil Berufung eingelegt, kann der Vermieter im Wege der Anschlussberufung den Wegfall oder die Verkürzung der Räumungsfrist beantragen. Stattdessen – und in den übrigen Fällen – kann der Vermieter sofortige Beschwerde einlegen, wenn er sich gegen die Gewährung oder eine zu lang bemessene Räumungsfrist wendet. Die Beschwerdefrist beträgt auch...mehr

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Räumungsfrist / 5 Rechtsmittel

5.1 Rechtsmittel des Mieters Gegen ein amtsgerichtliches Räumungsurteil ist die Berufung zulässig, wenn sich der Mieter in erster Linie gegen den Räumungsausspruch und hilfsweise gegen die Versagung oder gegen eine zu knapp bemessene Räumungsfrist wendet. Wendet sich das Rechtsmittel lediglich gegen die Versagung oder eine zu knapp bemessene Räumungsfrist, so ist die sofortige...mehr

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Räumungsfrist / 3.3 Fristberechnung

Die Frist rechnet vom Tag der Rechtskraft des Urteils. Maßgeblich ist die formelle Rechtskraft des Räumungsausspruchs; es spielt keine Rolle, wenn andere Verfahrensgegenstände (z. B. Zahlungsansprüche) noch nicht rechtskräftig sind. Hinweis Rechtskraft durch Ablauf der Rechtsmittelfrist oder -verzicht Nach § 705 Satz 1 ZPO wird ein amtsgerichtliches Urteil mit dem Ablauf der R...mehr

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Nachforderungszinsen / 8 Anwendungsregelung für die in § 238 AO geregelte Höhe und Berechnung der Zinsen

Der IX. Senat des BFH ist der Auffassung, dass die Zinshöhe von 6 % pro Jahr, mit der Steuernachzahlungen seitens der Finanzbehörde verzinst werden, im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz realitätsfern ist. Demnach sollen die Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 verfassungsrechtlich bedenklich sein, weil das Übermaßverbot nicht eingehalten wurde. Der gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Allgemeine Anforderungen an den Text der Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf

Rz. 12 Hierzu ist die Belehrung so einfach und klar wie möglich zu halten[1], so dass auch ein Rechtsunkundiger daraus eindeutig entnehmen kann, was zur Rechtswahrung innerhalb der vorgegebenen Frist erforderlich ist.[2] Sie ist daher unrichtig, wenn sie diese ihr nach dem Gesetz zugedachte Funktion verfehlt. [3] Dies ist der Fall, wenn sie hinsichtlich der genannten notwendi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.4 Belehrung über die Formvorschriften

Rz. 20 Weitere Angaben zu Form und Inhalt des einzulegenden Rechtsbehelfs sind nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 FGO grundsätzlich nicht erforderlich. Jedenfalls ausreichend ist es, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO bzw. § 64 Abs. 1 FGO zutreffen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2 Bezeichnung des zuständigen Gerichts oder der Behörde

Rz. 16 Nach § 55 Abs. 1 FGO ist weiter das Gericht oder die Behörde zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Dies erfordert die Bezeichnung des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts bzw. der Behörde.[1] Anzugeben ist deren Name und Sitz, wobei der BFH zuletzt offengelassen hat, ob die Bezeichnung des Sitzes auch die Angabe der postalischen Anschrift erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 11 Der notwendige Inhalt der zu erteilenden Belehrung ergibt sich aus § 55 Abs. 1 FGO . Danach muss sie den Adressaten in verständlicher Weise über den gegen die Entscheidung gegebenen ordentlichen Rechtsbehelf, das Gericht oder die Behörde, bei dem dieser anzubringen ist, deren Sitz sowie über die einzuhaltende Frist und den Fristbeginn belehren. Die Rechtsbehelfsbelehru...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.6 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Grundsteuerwertbescheid mit seinen gesonderten Feststellungen ist der Finanzrechtsweg i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Zunächst ist im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als Rechtsbehelf der Einspruch gem. 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft. Entsprechendes gilt, wenn ein beantragter Verwaltungsakt, z. B. eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 Bew...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Benachrichtigung des Versicherers bei gerichtlicher Inanspruchnahme, Einlegung von Rechtsmitteln (Ziff. 7.2.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 235 Dem Versicherungsnehmer obliegt die Benachrichtigung des Versicherers, wenn gerichtlich gegen ihn vorgegangen wird. Er hat die erforderlichen Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, insbesondere Widerspruch gegen Mahnbescheide. Bei Zustellung eines Mahnbescheids, einer Klagschrift oder einstweiligen Verfügung ist der Versicherer zu informieren. Bei der Einlegung ...mehr