Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Landwirtschaftliches Inventar.

Rn 10 Nach §§ 1, 2, 3 Pachtkreditgesetz (PKrG) v 5.8.51 (BGBl 494, zuletzt geändert am 8.11.85 BGBl I 2065; dazu BGHZ 35, 53; 41, 6; 51, 337; 54, 319; 120, 268; MDR 69, 215; Staud/Schaub vor § 581 Rz 98 ff; Nobbe/Pamp § 1204 Rz 24 ff; Sichtermann PachtkreditG 1954; Lörcher, Rechtsfragen zum PachtkreditG, 1964; Witt, Das Pfandrecht am Inventar des landwirtschaftlichen Betrieb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abweichung von Anknüpfungspunkten.

Rn 36 Die von den einzelnen Kollisionsnormen zum Anknüpfungspunkt erhobenen Umstände (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Handlungsort, Belegenheitsort etc) konkretisieren in einer typisierenden Weise die engste Verbindung der im Anknüpfungsgegenstand zusammengefassten Rechtsfragen zu einer Rechtsordnung. Falls im Einzelfall aufgrund atypischer Umstände zu einem an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertragliche Pflichten.

Rn 51 Die vertraglichen Pflichten richten sich in erster Linie nach dem Inhalt der Abrede. Geschuldet wird grds die tatsächliche bzw fachliche Richtigkeit der Informationen (Wahrheit und Vollständigkeit). Dabei ist der Wissensstand des Empfängers mit zu berücksichtigen (BGH WM 00, 1441; 01, 134). Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Formelle Prüfung.

Rn 23 Aufgrund der idR erhobenen Feststellungsklage, die auch der Verein betreiben kann (BGH NZG 13, 713 [BGH 23.04.2013 - II ZR 74/12] Tz 20–22), prüft das Gericht, ob die Vereinsstrafe rechtmäßig und damit wirksam ist. Rechtmäßigkeit der Vereinsstrafe setzt voraus: ausreichende satzungsmäßige Grundlage (Rn 15), der Betroffene unterliegt der Vereinsstrafgewalt (Rn 17), ordn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beratung (I).

Rn 2 Das BtG berät und unterstützt den Betreuer. Die Beratung ist bei Bedarf dauerhaft während der ganzen Betreuung zu leisten, wobei der Umfang der Beratung bei ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Dem Gericht obliegt es, den Betreuer, der über keine Rechtskenntnisse verfügt, darauf aufmerksam zu machen, wenn es seine Maßnahmen fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren, Begehren, Entscheidung.

Rn 12 Zuständig für das nach § 650d eingeleitete Verfahren ist gem § 937 ZPO iVm § 71 Abs 2 Nr 5 GVG das örtlich zuständige LG als Prozessgericht, dort gem § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG eine der neu geschaffenen Baukammern. Rn 13 Die obigen Ausführungen zum Zweck der Vorschrift und Gegenstand der erfassten ›Streitigkeiten‹ (Rn 4–8) zeigen, dass neben Sicherungsbegehren und Leistungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insb, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Rn. 67 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es bestehen folge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sanktion: Ergebniskorrektur.

Rn 18 Art 6 schreibt als Rechtsfolge die Nichtanwendung einer ausl Rechtsnorm vor. Wie die hierdurch entstandene Lücke zu füllen ist, bleibt offen. Nach hM ist dafür auf das ausl Recht selbst zurückzugreifen, hilfsweise auf deutsches Recht (BGHZ 120, 37; RGZ 106, 85 f; München NJW-RR 12, 1097; KG NJW-RR 08, 1111; Hamm FamRZ 93, 116), nach aA von vornherein auf deutsches Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Art 4 ist eine Hilfsnorm. Sie regelt Einzelheiten zum Ziel der Verweisung: Steht aufgrund der anwendbaren Kollisionsnorm fest, welchen Staates Recht anzuwenden ist, so stellt sich die Frage, ob für die Beantwortung der betreffenden Rechtsfrage auf das berufene Recht in seiner Gesamtheit oder nur auf einen bestimmten Ausschnitt zurückzugreifen ist. Zwar kommt von vornher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung/Entwicklung

Rn. 244 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Entstrickung eines WG des BV mit Auslandsbeteiligung ist zu verstehen, dass in einem WG gebundene stille Reserven der deutschen Besteuerungshoheit ohne Rechtsträgerwechsel entzogen ("entstrickt") werden, ohne dass eine "Entnahme zu betriebsfremden Zwecken" iS § 4 Abs 1 S 2 EStG vorliegt. Die Ablehnung des finalen Charakters des Entnah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Nachweismöglichkeiten.

Rn 6 Statt durch Erbschein oder zusätzlich können Erbprätendenten ihr Erbrecht im Wege des Zivilprozesses durch Urt feststellen lassen (vgl § 256 ZPO; BVerfG ZEV 20, 489 [BVerfG 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20] Rz 4 f; München 9.6.21 – 7 U 4638/15). Der Erbe ist grds nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er kann diesen Nachweis in anderer Form erbr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorfragen.

Rn 46 Nicht vom Umfang der Verweisung erfasst sind Vorfragen (Erman/Hohloch Einl Art 3–47 Rz 47, 52). Vorfragen iwS tauchen immer dann auf, wenn eine Norm die Rechtsfolge einer anderen Norm als Voraussetzung verwendet. Es handelt sich um Rechtsverhältnisse, zu denen inzidenter Feststellungen zu treffen sind, zB die Frage der wirksamen Ehe iRd Beurteilung des Ehegattenerbrech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2224 BGB – Mehrere Testamentsvollstrecker.

Gesetzestext (1) 1Mehrere Testamentsvollstrecker führen das Amt gemeinschaftlich; bei einer Meinungsverschiedenheit entscheidet das Nachlassgericht. 2Fällt einer von ihnen weg, so führen die übrigen das Amt allein. 3Der Erblasser kann abweichende Anordnungen treffen. (2) Jeder Testamentsvollstrecker ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Testamentsvollstrecker diejenige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht.

Rn 1 Für alle seit dem 17.12.09 abgeschlossenen Verträge gilt vor deutschen staatlichen Gerichten die unionsrechtliche VO (EG) Nr 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) (ABl 2008 L 177/6, geändert durch Berichtigung v 24.11.09 ABl 2009 L 309/87), Art 28 ROM I. ROM I ist ua Teil des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Haftungsgrundlage.

Rn 205 Die Arzthaftung richtete sich früher ganz überwiegend nach Deliktsrecht, weil bis 2002 nur bei Deliktsansprüchen auch Schmerzensgeld zugesprochen werden konnte (§ 847 aF). Durch das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz 2002 und die Schuldrechtsmodernisierung wurde die Grundlage für eine stärkere Verlagerung der Arzthaftung in das Vertragsrecht gelegt und durch die Kodi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Der missverstandene Schuldzinsenabzug, DStR 2001, 105; Duske, Der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs 4a EStG – eine klare Abkehr vom Veranlassungsprinzip?, DStR 2000, 906; Ley, Die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs 4a EStG, NWB F 3, 11 167; Eggesiecker/Ellerbeck, Die Ermittlung der Überentnahmen bei Gewinn-Fiktionen, BB 2000, 1763; Wendt, Mehrkontenmodelle – Zweiter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anhörung.

Rn 19 Den Beteiligten ist rechtliches Gehör zu gewähren. Art 103 I GG als Grundrecht des gerichtlichen Verfahrens und der Grds des fairen Verfahrens (BVerfGE 101, 397, 408 ff [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]: vor dem Rpfl gelte nicht Art 103 I GG, aber der Grds des fairen Verfahrens; dazu abl die hL) gilt auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BVerfG FamRZ 87, 786; NJW ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anpassung (Angleichung).

Rn 60 Zu solchen korrekturbedürftigen Verwerfungen kann es kommen, (a) wenn ein Fall mehrere Rechtsfragen aufwirft, die unterschiedlich zu qualifizieren sind und unterschiedlichen Rechtsordnungen unterliegen (Depeçage ieS, s.o. Rn 33), (b) wenn Vor- und Hauptfrage unterschiedlichen Rechten unterliegen (s.o. Rn 46) oder (c) wenn ein Statutenwechsel zu einem Nacheinander versc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 2 Aus den Gründen:

… “Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten, mit der diese sich zuletzt noch gegen die Festsetzung von Übersetzungskosten in Höhe von 1.084,20 EUR wendet, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin mit dem ange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Musterfeststellungsklage nach dem VDuG (I 1 Nr 3).

Rn 3 Abs 1 S 1 Nr 3 zur Hemmung der Verjährung bei Musterfeststellungsklagen entspricht § 204 I Nr 1a BGB aF. Zweck der Regelung ist, dass ein angemeldeter Verbraucher den Ausgang der Musterfeststellungsklage abwarten kann, ohne Verjährung befürchten zu müssen. Die vormals in §§ 606 ff ZPO aF geregelte Musterfeststellungsklage ist nun (gemeinsam mit der Abhilfeklage) im VDuG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prätendentenstreit.

Rn 14 Zur Hinterlegung berechtigt eine nicht vorwerfbare (dh unverschuldete) Ungewissheit des Schuldners über die Person des Gläubigers, zB bei unbekannten Erben oder wenn mehrere Forderungsprätendenten die Leistung beanspruchen. Diese müssen aber dieselbe Forderung beanspruchen. Dies kann beim Factoring auch der Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteueranteils sein, wenn dieser...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Vertragsstatuts (Abs 1 und Abs 2).

Rn 5 Art 12 I nennt – wie schon Art 10 EVÜ und ex Art 32 I EGBGB – Regelbeispiele (s Rauscher/Freitag Art 12 Rz 6; MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 3) für die Reichweite des von ROM I berufenen Rechts, deren Anwendungsbereich nicht immer scharf zu trennen ist. Soweit die Parteien keine vorrangigen anderen Festlegungen (Vertragsfreiheit) getroffen haben – zB Ausschluss des CISG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Öffentlich-rechtliche Vorfragen, Bindung an Entscheidungen.

Rn 69 An verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ist das Zivilgericht gebunden (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Voraussetzung ist allerdings die Identität der Streitgegenstände. Soweit diese gegeben ist, beschränkt sich die Bindung nicht auf Verfahren inter partes (BGH MDR 08, 520 [BGH 07.02.2008 - III ZR 76/07]). Haben also die Verwaltungsgerichte entschie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verschulden.

Rn 32 Beim Verschulden gilt ein objektiver Maßstab, es genügt bereits ein objektiver Sorgfaltsverstoß (BGH NJW 03, 1308 [BGH 20.02.2003 - III ZR 224/01]). Jeder Amtsträger muss die Kenntnisse und Einsichten besitzen oder sich verschaffen, die für die Führung des übernommenen Amtes erforderlich sind (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Er hat bei der Gesetzesau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesamt- und Sachnormverweisungen.

Rn 44 Grds sind die Verweisungen des deutschen IPR als Gesamtverweisungen zu verstehen, dh anzuwenden ist zunächst das IPR der berufenen Rechtsordnung, so dass es zur Weiter- oder Rückverweisung (Renvoi) kommen kann (Art 4 I 1, ausf s. dort). Die berufene Rechtsordnung ist in Bezug auf die betreffende Rechtsfrage auch ansonsten umfassend anzuwenden: Im Falle einer Rechtsände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Gebühren des T... / II. Einzelrichterentscheidung

Das OLG hat gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG durch den Einzelrichter entschieden, da auch die angefochtene Entscheidung vom Einzelrichter getroffen worden sei. Eine Übertragung auf den Senat sei nicht erforderlich, da die Voraussetzungen des §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG nicht vorliegen. Insbesondere habe die Sache keine grundsätzliche Bedeutung. Die hier i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftungsprivileg bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, Abs 3.

Rn 11 Bei Anwendung kollektiv-rechtlicher Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen) haftet der ArbG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (aA Jacobs RdA 09, 193). Dies gilt bei normativer Geltung ebenso wie bei bloß arbeitsvertraglicher Inbezugnahme der kollektiven Regelungen (BTDrs 16/1780, 38). Die höhere Richtigkeitsgewähr kollektiver Regelung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechtsanwendungsrecht.

Rn 2 Das IPR liefert nicht die materielle Lösung des Falles, sondern ›verweist‹ lediglich auf ein Recht, nach dessen Vorschriften (›Sachvorschriften‹, die die Rechtsfrage selbst inhaltlich beantworten, dazu Art 4 II 1) dann die materielle Lösung zu erfolgen hat. Die Überschrift zu Art 3 aF lautete dieser übergeordneten Funktion entspr ›allgemeine Verweisungsvorschriften‹. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattungsanspruch des Klägers

Dem Kläger sind für die Anfahrt seines Prozessbevollmächtigten zum Termin am 1.6. Reisekosten angefallen, die der Höhe nach den im Ausgangfall (s. vorstehend II. 2.) i.H.v. 70,69 EUR entsprechen. Folglich spricht viel dafür, dass der Kläger auch in der Abwandlung einen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch gegen den Zeugen Z1 i.H.v. 70,69 EUR hat. Dagegen könnte nur sprech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Arbeit am Sachverhalt: Die Tatfrage.

Rn 42 Der konkrete Sachverhalt bildet den Untersatz des Syllogismus iRd klassischen Subsumtionsmodells (s.o. Rn 37). Neben der Auffindung der einschlägigen Rechtsgrundlagen und ihrer Auslegung bedarf es also auch regelmäßig einer umfangreichen Sachverhaltsarbeit. Dabei sind insb drei Schritte zu beachten, nämlich die Auswahl und Konkretisierung des Sachverhalts nach seiner r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 15. Personengesellschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Alt. 2 BewG i.V.m. § 1a Abs. 1 KStG

Rz. 1030.1 [Autor/Stand] Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021[2] erweiterte den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die in § 1a Abs. 1 KStG aufgeführten Gesellschaften, die von ihrem dort vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, wie eine Kapitalgesellschaft der Körperschaf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliches Ehewirkungsstatut (Abs 2).

Rn 18 Mangels Rechtswahl ergibt sich das allgemeine Wirkungsstatut aus II. Dieses Statut ist wandelbar (Dutta FamRZ 19, 1390, 1398; RegE BTDrs 19/4852 S 37). Zur Anknüpfung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ist daher jeweils auf den Zeitpunkt abzustellen, der für die im Einzelfall konkrete Rechtsfrage relevant ist. Rn 19 Die Ermittlung des gesetzlichen Wirkungsstatuts erfolgt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abfindungsanspruch.

Rn 4 Die Abfindung entschädigt den Ausgeschiedenen dafür, dass seine Mitgliedschaft für ihn weggefallen ist. Ausdrücklich stellt I auf den Wert des Gesellschaftsanteils ab, flankiert durch die Möglichkeit einer Schätzung gem II. Der Anteilswert ist die Beteiligungsquote iSv § 709 III am Unternehmenswert (BTDrs 19/276351, 175; Schäfer/Schäfer Neues PersGesR § 6 Rz 25). Das wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Fahrtenbuchano... / 2 Aus den Gründen: “… II.

[4] Die Beschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Die Rechtssache hat nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine fallübergreifende, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Frage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsmittelversäumung.

Rn 48 Nach III entfällt eine Ersatzpflicht, wenn der Geschädigte schuldhaft ein Rechtsmittel unterlassen hat. Es sind darunter alle Rechtsbehelfe zu begreifen, die sich unmittelbar gegen eine als Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und das Ziel haben, diese zu beseitigen oder zu berichtigen und damit den Schaden abzuwenden (BGHZ 197, 375). D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prüfungsreihenfolge; Prüfungsgegenstand.

Rn 2 Die Inhaltskontrolle setzt zunächst voraus, dass es sich um AGB iSv § 305 I (uU iVm § 310 III Nr 1 und 2) handelt, die nach § 305 II (Ausn: § 310 I, IV 2 Hs 2) und § 305c I wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, nicht von einer Individualabrede verdrängt werden (§ 305b), nicht unter die Ausnahmevorschrift des III (uU iVm § 310 IV 3) fallen und dem Transparenzgebot de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. ›Verbindung‹ zum Recht verschiedener Staaten.

Rn 8 Die Formulierung ›Verbindung‹ zum Recht verschiedener Staaten ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass nicht jegliche Form von Verbindung von vertraglichen Schuldverhältnissen zum Recht verschiedener Staaten ausreicht (so soll zB bei einem Vertrag zwischen zwei deutschen juristischen Personen der Export nach Vietnam und die Abfassung des Vertrags in englischer Spr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Gebühren des T... / III. Kein Anspruch auf Grund- und Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale

Der Einzelrichter verneint – ebenso wie die UdG des LG – den Anspruch der Rechtsanwältin/Pflichtverteidigerin auf Grund- und Verfahrensgebühr sowie Auslagenpauschale. 1. Bestellung eines Vertreters des Pflichtverteidigers zulässig Nach st. Rspr. des Senats (vgl. nur OLG Hamm, Beschl. v. 26.5.2020 – III-5 Ws 362/19, v. 20.8.2019 – III-5 Ws 253/19 sowie v. 10.5.2016 – III-5 Ws 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wandelbarkeit/Statutenwechsel.

Rn 39 Der Anknüpfungspunkt kann mittels Anknüpfungsperson, -grund und -zeitpunkt spezifiziert sein. So ist zB für die Todeserklärung nach Art 9 S 1 anzuknüpfen an die Staatsangehörigkeit (Anknüpfungsgrund) des Verschollenen (Anknüpfungsperson) im letzten Zeitpunkt, in dem er nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat (Anknüpfungszeitpunkt). Ist der Anknüpfungszeitpunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 4. Insolvenz

Rz. 86 Aufgrund der von der Rspr. entwickelten, zeitlich erweiterten Pfändungsmöglichkeit (siehe Rdn 85) gehört die Pflichtteilsforderung von Anfang an zur Insolvenzmasse (§§ 35, 36 Abs. 1 InsO).[194] Allerdings tritt auch hier die Verwertungsmöglichkeit erst mit der Anerkennung oder Rechtshängigkeit des Anspruchs ein. Daher kann der Insolvenzverwalter die Forderung erst dan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auffangklausel: Grundsatz der engsten Verbindung (Abs 4).

Rn 22 Der früher in ex Art 28 I EGBGB als Grundregel dienende Grundsatz der engsten Verbindung wird in IV nur noch hilfsweise herangezogen. Greift keine der Vertragsanknüpfungen nach Art 4 I und kann keine charakteristische Leistung ermittelt werden (Art 4 II), ist das Vertragsstatut nach dem Prinzip der engsten Verbindung nach IV zu bestimmen (zum Vertragsübernahmestatut s ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Gläubiger

Rz. 6 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht entsprechend seiner Schutzfunktion den Pflichtteilsberechtigten zu, also den nach § 2303 BGB abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlingen, Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern), sofern deren Recht nicht durch § 2309 BGB [13] oder in anderer Weise (Pflichtteilsentziehung) ausgeschlossen ist.[14] In diesem Zusammenhang ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Ausschluss für... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung nach 1.1, 1.3 AUB 2000 i.V.m. § 178 VVG nicht zu. a) Insofern kann dahinstehen, ob ein Anspruch bereits aufgrund der Tatsache ausgeschlossen ist, dass eine eventuelle Invalidität nicht binnen 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und gegenüber der Bekl. gelten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterlassungsanspruch, Abs 2.

Rn 3 II erstreckt den Unterlassungsanspruch des § 23 III BetrVG auch auf grobe Verstöße des ArbG gegen das AGG, gem 2 können Betriebsrat und Gewerkschaft jedoch nicht aus eigenem Recht Ansprüche des Benachteiligten geltend machen. II gilt nur in Betrieben nach § 1 I 1 BetrVG , ein Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft jedoch auch in Betrieben ohne Betriebsrat (Besgen/Roloff ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 32 Bzgl seit dem 1.1.09 eingegangenen Anträgen (Rn 1) ist statthaft gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung (Rn 29) oder gegen den Feststellungsbeschluss (Rn 25) die Beschwerde gem § 58 FamFG, wenn die Beschwer in vermögensrechtlichen Sachen mehr als 600 EUR (Beschwerdewert) beträgt oder die Beschwerde durch das Nachlassgericht zugelassen ist (§ 61 I–III FamFG). Zwi...mehr