Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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§ 1 Vorbemerkung vor §§ 80 ff. BGB – Das neue Stiftungsrecht im BGB

Rz. 1 Das neue Stiftungszivilrecht ist "endlich" da[1] – oder ist das etwa gar kein Grund zur Freude?[2] Wie wir sehen werden, gehen die Meinungen dazu weit auseinander. Wie kam es zum neuen Recht? Auf Bitten der Konferenz der Innenminister wurde Ende 2014 eine Bund-Länder Arbeitsgruppe eingesetzt, die das bisherige Stiftungsrecht auf weitere Möglichkeiten der Vereinheitlichu...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von ...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / I. Einführung des Stiftungsregisters

Rz. 8 Die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung durch die Stiftungsrechtsreform ist eine wirkliche Neuerung (zum Text des Stiftungsregistergesetzes siehe Anhang 2 in diesem Buch).[1] Es existieren keine vergleichbaren Regelungen im bisher geltenden Recht. Im Verlauf der Reformüberlegungen fand das Stiftungsregister erst relativ spät Eingang in das Gesetz...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Erfolgsprovision

Rz. 231 Schlussendlich sind Modelle anzutreffen, in denen der Inkassodienstleister neben der Vergütung nach dem RVG oder ausschließlich eine Erfolgsvergütung erhält. Die Erfolgsvergütung entsteht dann nur für den Fall, dass die Hauptforderung auch tatsächlich eingezogen werden kann. Sie bezieht sich in der Regel der Höhe nach auf einen zu bestimmenden Anteil von der Hauptfor...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Die berufsrechtliche Problematik

Rz. 423 Es liegt auch acht Jahre nach dem Inkrafttreten des RDG keine vertiefende Literatur zum Konzerninkasso unter den Bedingungen des neuen Rechtes vor, so dass die nachfolgende Darstellung an der unter dem RBerG geführten Diskussion anknüpfen muss, um dabei die sich durch das RDG ergebenden neuen Aspekte mit einzubinden. Die neueren Ansätze hierzu betreffen das Kostenrec...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / IV. Schadensersatz in Abtretungsfällen

Rz. 105 Tritt der Gläubiger die Forderung ab, tritt nach § 398 S. 2 BGB der neue Gläubiger (Zessionar) mit dem Vertragsabschluss an die Stelle des alten Gläubigers (Zedenten), so dass für den weiteren Verzugseintritt ebenso wie für die Bestimmung des Verzugsschadens allein auf den neuen Gläubiger abzustellen ist.[261] Dem neuen Gläubiger stehen (auch) die Folgeansprüche aus ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Auffassungen in der Literatur

Rz. 124 Zunächst ist festzustellen, dass in der Literatur als weitgehend anerkannt gelten kann, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung des Gläubigers gibt, das Forderungsinkasso insgesamt selbst zu betreiben, soweit er hierzu rechtlich und tatsächlich in der Lage ist. Dies wird neuerdings allerdings wieder von Verbraucherzentralen in Frage gestellt, wenn die Auffassung v...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / D. Grundlegende Fragestellungen zur Kostenerstattung

Rz. 86 Nach der Betrachtung der Akteure der Forderungseinziehung stellt sich die Frage, welche Aufwendungen bei ihnen entstehen und ob der Schuldner die Kosten erstatten muss. Nachfolgend sollen die Fragestellungen im Sinne eines Überblicks skizziert werden, um sie im nächsten Kapitel des Praxisleitfadens dann einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen. Rz. 87 Entscheidet ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Keine Vergleichbarkeit mit "Kündigungsfällen"

Rz. 145 Das hier beispielhaft in seiner Entscheidung herangezogene Amtsgericht[353] sieht sich Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn es behauptet, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Forderungseinziehung der Beauftragung einer anwaltlichen Kündigung gleichstehe und damit im ersten wie im zweiten Fall die entstandenen Rechtsverfolgungskosten nic...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / D. Rechtsmittel

Rz. 22 Wird die Klage allein wegen der Inkassokosten abgewiesen, steht der Gläubiger häufig vor dem Problem, dass die Entscheidung aus sich heraus nicht rechtsmittelfähig ist. Nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO setzt die Statthaftigkeit der Berufung nämlich grundsätzlich voraus, dass der Wert der Beschwer 600 EUR übersteigt, d.h. mindestens 600,01 EUR beträgt. Meist liegen die gelt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schlichte Änderung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein > Steuerbescheid fehlerhaft, kann er anstatt im Rahmen eines Einspruchsverfahrens (> Rechtsbehelfe) im Wege einer sog schlichten Änderung korrigiert werden. Im Wege der schlichten Änderung können nur Steuerbescheide, nicht jedoch ein anderer > Verwaltungsakt wie zB ein Haftungsbescheid (> Haftung für Lohnsteuer) oder eine Billigkeitsm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bisweilen lassen sich exakte Zahlenwerte und sonstige Daten – aus unterschiedlichsten Gründen – nicht oder nur unter erheblichem und ggf unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen. In solchen Fällen kommen auch im Rahmen der Besteuerung Schätzungen zum Einsatz (zB im Lohnsteuerverfahren, > Rz 9 ff). Man versteht darunter die genäherte Bestimmung v...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / C. Die Vergütung von Verfahrensbevollmächtigten

Rz. 13 Der Betriebsrat kann seine Interessen nicht nur von einem betriebsfremden anwaltlichen Beisitzer in der Einigungsstelle wahrnehmen lassen, sondern auch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle beauftragen.[17] Über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Anwalts als Verfahrensbevollmächtigten entscheidet der Betriebsrat nach pflich...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 39 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Die Internetplattform drebis[71] mag dieses vereinfachen, allerdings steht das Einhalten der Rechtsordnung vielen Vereinfachungen entgegen. So benötigt der Anwalt schriftliche Einwilligungen von Mandanten und Dritten.[72] Zu diesen Dritten dürften auch die Gegense...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Erfolgsaussichten

Rz. 45 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[83] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl...mehr

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Anschaffung eines Liegefahrrads und eines zu dessen Transport in das Umland benötigten Kastenwagens durch eine außergewöhnlich Gehbehinderte keine außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Die Anschaffung eines PKW-Kastenwagens, auf den eine außergewöhnlich Gehbehinderte angewiesen ist, um ihr Liegefahrrad in das Umland zu transportieren, da sie in der Stadt nicht mehr fahren kann, führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn Anschaffungskosten in derselben Größenordnung auch für ein anderes Fahrzeug der unteren Mittelklasse hätten aufgewandt we...mehr

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China / 7. Gründung vom Ausland aus

Rz. 25 Die Gründung eines FIE kann vom Ausland aus erfolgen, wenn z.B. ein in China ansässiger ausländischer Anwalt eingeschaltet wird, um das Gründungsverfahren zu koordinieren. Dies ist auch zur Klärung von Rechtsfragen hilfreich, die im Zusammenhang mit der Gründung auftreten.mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regiert das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / D. Verlegung des Verwaltungssitzes über die Grenze

Rz. 16 Wesentlich komplexer als bei einer rein inländischen Sitzverlegung sind die Rechtsfragen, die sich mit einer grenzüberschreitenden Verlegung des Register-, Satzungs- oder Verwaltungssitzes verbinden. Demgegenüber kommt eine isolierte Verlegung der inländischen Geschäftsanschrift ins Ausland von vornherein nicht in Betracht, weil sie begriffsnotwendig im Inland liegen ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Zwischenergebnis

Rz. 143 Die rechtliche Beurteilung der englischen private limited companies richtet seit dem 1.1.2021 maßgebend danach, ob es sich insoweit um echte oder um unechte Auslandsgesellschaften handelt. Maßgebend ist insoweit das Kriterium der substantive business operations des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Rz. 144 Für die echten ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Insolvenzrechtliche Qualifikation von Schutzinstituten

Rz. 44 Im Hinblick auf verschiedene, prima facie gesellschaftsrechtliche Rechtsinstitute (siehe im Einzelnen Rdn 162 ff.), die eine inhaltliche Nähe zum Insolvenzrecht aufweisen, wird eine insolvenzrechtliche Qualifikation vorgeschlagen, um die betroffenen Rechtsfragen dadurch dem Insolvenzstatut anstelle des Gründungs- bzw. Herkunftsrechts zu überantworten. Betroffen sind n...mehr

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Türkei / 3. Gerichtsbarkeit

Rz. 11 Die Türkei verfügt über eine gut ausgebaute und dem Wortlaut der Verfassung nach auch unabhängige Justiz.[14] Mängel weist sie infolge praktischer Unzulänglichkeiten auf, etwa wegen einer unzureichenden Anzahl von Richterinnen und Richtern oder einer unökonomischen Umsetzung der Verfahrensregeln, was zu unnötigen Verlängerungen der Prozessabläufe führt. Auch die Quali...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Geringe Attraktivität von Zweigniederlassungen

Rz. 1 Das europäische Recht der Zweigniederlassungen kann auf eine über dreißigjährige Geschichte zurückblicken.[1] Bereits im Jahr 1989 wurde in Europa die erste Zweigniederlassungsrichtlinie verabschiedet.[2] Ziel war es, die Errichtung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern und den Rechtverkehr durch einheitliche Publizitätspflichten zu schütze...mehr

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Deutschland / A. Einführung

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Unternehmensrechtsform. Zum Ende des Jahres 2019 wurde die Anzahl der in deutschen Handelsregistern eingetragenen GmbHs auf weit über 1 Mio. geschätzt. Darin enthalten sind knapp 40.000 Gesellschaften in der Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die der Gesetz...mehr

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Griechenland / M. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 147 Das griechische Recht folgt grundsätzlich der Sitztheorie.[45] Art. 10 ZGB lautet: "Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit einer juristischen Person richtet sich nach dem Recht ihres Sitzes." Als Sitz ist der Verwaltungssitz, d.h. der Ort, an dem die Verwaltung einer juristischen Person tatsächlich geführt wird, zu verstehen.[46] Nach dem griechischen IPR gibt es keine j...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung der Durchgriffshaftung

Rz. 88 Einer der rechtspolitisch sensibelsten und in der Literatur daher am heißesten "umkämpften" Bereiche der Qualifikation des internationalen Gesellschaftsrechts ist die Frage, ob für einzelne Haftungs- und Durchgriffstatbestände vom Gesellschaftsstatut abweichende "Sonderanknüpfungen" möglich sind. Hierbei haben gerade nach dem Aufkommen der ersten "Limited-Welle" einig...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 4 Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird mit einer Geldbuße (Bußgeld) geahndet. Der Gesetzgeber sieht es bei leichteren Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern (nur) mit Bußgeldern. Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften im berufsgenossenschaftlichen Bereich kann auch die Berufsgenos...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Hineinformwechsel auf eine deutsche GmbH

Rz. 100 Bei einem Hineinformwechsel sind zunächst die ausländischen Anforderungen an das Formwechselverfahren zu beachten.[282] Zu beachten ist, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten ein kodifiziertes Verfahren für die grenzüberschreitende Satzungssitzverlegung existiert.[283] Zusätzlich kommen auf deutscher Seite sinngemäß die Regelungen zur Anwendung, die bei der Gründung ein...mehr

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Schweden / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 65 Die Gesellschaft gilt im Innenverhältnis als gegründet, wenn sämtliche Aktionäre die Gründungsurkunde unterzeichnet haben (siehe Rdn 21). Nach Zeichnung und Zahlung aller Aktien muss die Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten bei dem Gesellschaftsregisteramt zur Eintragung in das Gesellschaftsregister angemeldet werden. Erst durch die Eintragung der Gesellschaft im ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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§ 7 Die GmbH im internation... / g) Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung

Rz. 243 Jenseits der Regelung des § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG stellt sich die Frage, ob bei einer Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft eine Ergebniszurechnung auf Grundlage der Niederlassungsfreiheit nicht auch dann erfolgen muss, wenn die Voraussetzungen einer Organschaft mit der EU-/EWR-ausländischen Tochtergesellschaft (Rechtsform, finanzielle Eingliederung, ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Insolvenztypische Annexverfahren

Rz. 105 Neben den originär insolvenzrechtlichen Maßnahmen oder solchen im Vorfeld der Eröffnung gibt es weitere Verfahren, die sachlich eng mit einem Insolvenzverfahren zusammenhängen, jedoch außerhalb des insolvenzmäßigen Gesamtverfahrens als kontradiktorische Verfahren ausgestaltet sind. Um solche insolvenztypischen Annexverfahren handelt es sich etwa bei Einzelklagen auf ...mehr

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Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Messekosten

Leitsatz Gemietete Wirtschaftsgüter, die nur bis zu 3 Mal im Jahr für die Teilnahme an Fachmessen benötigt werden, stellen kein sogenanntes fiktives Anlagevermögen dar; eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung entfällt. Sachverhalt Eine GmbH ist im Bereich Herstellung und Vertrieb von industriellen Kunststoffprodukten tätig. Im Jahr 2016 hat die GmbH an drei Fachmessen mit einer...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Bestreiten des Schuldners

Der Gesetzgeber weist in den Motiven darauf hin, dass ein Bestreiten i.S.d. Vorschrift ein aktives Tun des Schuldners voraussetzt. Selbst wenn ein Schuldner mehrfach an seine Verpflichtungen erinnert wurde, könne allein aus einer fehlenden Reaktion nicht darauf geschlossen werden, dass er die Forderung nicht anerkenne.[22] Die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Mahnbesche...mehr

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AGS 11/2021, Kopp/Ramsauer, VwVfG - Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer unter Mitarbeit von Dr. Carsten Tegethoff und Prof. Dr. Peter Wysk. 22. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 2.062 S., 67,00 EUR Auch der bewährte Handkommentar zum VwVfG ist wieder in aktuellen neuer Auflage erschienen. Neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz werden auch Besonderheiten des L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

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zfs 11/2021, zfs 11/2021 / Ausgleichszahlung bei Solidaritätsstreik eines Tochterunternehmens einer Fluggesellschaft (EuGH, Urt. v. 6.10.2021 – C-613/20)

Der EuGH hat mit Urt. v. 6.10.2021 (C-613/20) auf Vorlage des Landesgerichts Salzburg entschieden, dass Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Gehaltsforderungen und/oder Sozialleistungen der Beschäftigten, die durch den Streikaufruf einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines ausführenden Luftfahrtuntern...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

BGH übersieht entscheidenden Aspekt Der BGH übersieht einen entscheidenden Aspekt. Der Gesetzgeber hat inzwischen eingeräumt, dass es verfassungsrechtlich bedenklich und unzulässig ist, zwischen Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern innerhalb der Postulationsfähigkeit der Inkassodienstleister zu differenzieren (BT-Drucks 18/9521, S. 217 und BT-Drucks 19/20348, S. 27). Vor ...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 1 Tatbestand

I. In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30.11.2020 verstorben ist. Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11.3.1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden...mehr

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zfs 11/2021, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat (vorläufig) Erfolg, soweit es mit der auf die Verletzung des fair-trial-Grundsatzes gestützten Verfahrensrüge geltend macht, dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" sei nicht entsprochen und damit seine Vertei...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 2 Aus den Gründen:

A. [6] "Angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung der verschiedenen Zivilsenate hat der XI. ZS die Sache dem Großen Senat für Zivilsachen gemäß § 132 Abs. 4 GVG zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:" Ist über einen Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach Inkrafttreten ...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 3 Anmerkung:

In Kostenfragen sind Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH äußerst selten. Auch wenn die Zivilsenate des BGH in Kostenfragen untereinander abweichende Auffassungen vertreten, so scheuen sie meist die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH. Da wird häufig mit langen, blumigen Ausführungen begründet, warum keine Abweichung von der Auffassung des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um die Frage der Zumutbarkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Unternehmer bzw., ob bei einer Ratenzahlungsvereinbarung bei Erstreckung der hinausgeschobenen Fälligkeit über mehr als 2 Veranlagungszeiträume eine Minderung der Bemessungsgrundlage wegen entsprechender Uneinbringlichkeit des Entgelt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft (zu § 15 UStG)

Kommentar Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen durch eine Bruchteilsgemeinschaft bzw. durch die Bruchteilsgemeinschafter ist umsatzsteuerrechtlich Veränderungen unterworfen. Unter Bezugnahme auf schon vor Jahren veröffentlichte Rechtsprechung des BFH ändert die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung, gewährt aber bis 31.12.2021 noch eine Übergangsregelung. Die rechtliche P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. "Vorsorgliche Selbstanzeige"

Rz. 884 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen ist auch die Abgabe einer sog. "vorsorglichen Selbstanzeige" zu überlegen. Sie dient weniger der Beseitigung strafbaren Verhaltens, sondern vielmehr der Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungshandlungen. Eine solche Vorgehensweise kann sich dann anbieten, wenn zwar die eigene steuerliche Würdigung in der Vergangenheit für richtig be...mehr