Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.8 Selbstständiges Beweisverfahren – §§ 485–494 ZPO

Rz. 97 Das selbstständige Beweisverfahren dient der Vorbereitung und beweismäßigen Vereinfachung des Hauptsacheverfahrens [1] außerhalb des eigentlichen, auf ein Urteil gerichteten Prozesses. Auf Antrag kann vor Rechtshängigkeit, im rechtshängigen Verfahren auch von Amts wegen, ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt werden[2]. Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Dem Gerichtsbescheid nach § 90a FGO kommt grundsätzlich Urteilswirkung zu. § 90a FGO ist eine Ausnahme vom rechtsstaatlichen Grundsatz des Anspruchs auf mündliche Verhandlung. Diese Ausnahme ist unbedenklich, weil den Beteiligten das Recht auf mündliche Verhandlung nicht genommen wird[1]. Der BFH kann allerdings, auch nach Ergehen eines Gerichtsbescheids, in dem die Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.4.1 Verfahren

Rz. 8 Die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, also auch des Kostenanspruchs (s. Rz. 5), bedarf gemäß § 218 Abs. 1 S. 1 AO eines den Anspruch festsetzenden Verwaltungsakts.[1] Die "Berechnung" der Vollstreckungskosten im sog. Kostenansatz bei der Vornahme der Vollstreckungshandlung besitzt Verwaltungsaktsqualität i.S.d. § 118 Satz 1 AO.[2] Der Kosten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.2 Zurückweisen verspäteten Vorbringens

Rz. 78 Hat das Gericht verspäteten Vortrag zurückgewiesen und ohne weitere Ermittlungen entschieden, kann das im Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung gerügt werden. Bleibt möglicherweise entscheidungserheblicher Vortrag eines Beteiligten zu Unrecht unberücksichtigt, liegt darin immer ein Verfahrensmangel, nämlich ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs. Damit wär...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen – Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Leitsatz 1. Ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, das an ein Presseunternehmen wegen Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu ­Anzeigenauftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik gerichtet ist, kann auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Anzeigenteils für das Presseerzeugnis mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar sein. Dies gilt jede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Einfluss der Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung der inländischen Tochtergesellschaft oder der inländischen Betriebsstätte (innere Besteuerung)

Tz. 67 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Entspr der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 12/4487, 37) geht die Fin-Verw davon aus, dass die Umqualifizierung der Vergütungen nach § 8a KStG nicht gegen vorrangiges DBA-Recht verstößt, sondern im Einklang mit den Art 9 und 24 OECD-MA steht (ebenso s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 63). Zur Vereinbarkeit des § 8a KStG mit den DBA ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einwendungen des Versic... / 3. Zusätzliche Obliegenheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (E.1.2 AKB 2015)

Rz. 107 Für die Haftpflichtversicherung bestimmt E.1.2 AKB 2015, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer innerhalb von einer Woche zu informieren, wenn Ansprüche geltend gemacht werden und bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Rz. 108 In E.1.2.4 AKB 2015 wird die Prozessführungsbefugnis des Haftpflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Anwaltsbeauftra... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Beschwerdegericht hat einen Anspruch der Beklagten auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV (nebst Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV) zu Unrecht bejaht. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung ausgeführt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Berufungszurück... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Beschwerdegericht hat einen Anspruch der Bekl. auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 RVG VV (nebst Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 RVG VV) zu Unrecht bejaht …" [7] 2. a) Die vom LG antragsgemäß fest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Berufungszurück... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider in dieser für die Praxis so wichtigen Frage der absoluten Mindermeinung angeschlossen. I. Die Gegenauffassung Die Gegenmeinung sieht das seit Jahrzehnten anders. Danach sind die Kosten des Bekl. oder Antragsgegners bzw. Rechtsmittelbeklagten oder Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmäc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Keine Beschwer ... / 2 Aus den Gründen

Zur Entscheidung ist das Kollegium des Senats in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG berufen, da die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen keine Einzelrichterin i.S.v. § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO ist (BGH, Beschl. v. 20.10.2003 – II ZB 27/02, juris Rn 10). Die gem. § 68 Abs. 1 GKG statthafte Beschwerde ist im Übrigen unzulässig. Der Klägerin fehlt die erforderliche Beschwer. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Anwaltsbeauftra... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen das ihre Klage abweisende Urteil des LG Berufung eingelegt und diese auch begründet. Mit Beschluss vom 22.10.2014 wies das OLG die Klägerin auf die fehlenden Erfolgsaussichten ihres Rechtsmittels hin, kündigte dessen Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO an und setzte den Parteien Frist zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014. Die Klägerin nahm daraufhin mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Berufungszurück... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen das ihre Klage abweisende Urt. des LG Landshut Berufung eingelegt und diese begründet. Das OLG München wies die Kl. durch Beschl. v. 22.10.2014 auf die fehlenden Erfolgsaussichten ihres Rechtsmittels hin und kündigte dessen Zurückweisung gem. § 522 Abs. 2 ZPO an. Gleichzeitig setzte das Gericht den Parteien eine Frist zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 1 I. Der Fall

Arbeiten am Trailer mit Lieferung tituliert Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, mit dem die Schuldnerin dazu verurteilt worden ist, bestimmte Leistungen an einem Trailer vorzunehmen und diesen dann dem Gläubiger zu liefern. Es wurde festgestellt, dass eine Abnahme des Werks bisher nicht stattgefunden hat, weil der Gläubiger d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Berücksichtigun... / Sachverhalt

Der 2. Strafsenat des BGH hatte im Rahmen der Revision über zwei zu ihm gelangte Adhäsionsverfahren zu entscheiden. In dem einen Verfahren hatte das LG bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in seiner Adhäsionsentscheidung u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht berücksichtigt, in dem zweiten Verfahren berücksichtigte das LG u.a. ausdrücklich die persönl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Kostenentscheidungen isoliert angefochten werden. Da für einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Anfechtung der Kostenentscheidung Sonderregelungen nicht existieren, gilt das Gleiche wie für sonstige Kostenentscheidungen, so dass auch insoweit die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Betracht kommt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Mit der Anklageschrift wurde gegen den Angeklagten der Vorwurf erhoben, eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Unter gleichzeitiger Eröffnung des Hauptverfahrens und Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung hat das Jugendschöffengericht weitere gegen den Angeklagten bei Gericht anhängige Verfahren zu einer weiteren Anklageschrift verbunden. Nach dieser weiteren Anklage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 5. Beschwerde

Sofern der Antragsteller – wie im Regelfall – nicht isoliert, sondern im Wege des Stufenantrags vorgeht, ergeht zunächst ein auf Auskunftserteilung gerichteter Beschluss; dieser Teilbeschluss ist als Endentscheidung gesondert anfechtbar, und zwar auch dann, wenn er auf einem Anerkenntnis beruht.[109] Bei einer Beschwerde gegen einen solchen Teilbeschluss, der auf Auskunft ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Finkelnburg, Zur aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, DVBl. 1977 S. 677. Gassner, Rücknahme drittbelastender Verwaltungsakte im Rechtsbehelfsverfahren, JuS 1997 S. 794. Heilemann, Die Anfechtung drittwirkender Verwaltungsakte im sozialgerichtlichen Verfahren, SGb 1993, 165. ders., Die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes mit Doppelwirkun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 18 § 49 enthält keine eigenständige Aufhebungsbefugnis, sondern setzt diese gegenüber dem erfolgreich Anfechtenden voraus (vgl. LSG Hamburg, Urteil v. 28.6.2012, L 1 KR 92/10). Liegen die Voraussetzungen des begründeten Anspruchs eines Dritten vor und soll dem Widerspruch stattgegeben werden, gelten die Vertrauensschutzregelungen der § 45 Abs. 1 bis 4, §§ 47 und 48 nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.2 Voraussetzungen für die Aufhebung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift auf Aufhebungsbescheide nach §§ 45, 47, 48 setzt voraus, dass der VA von einem Dritten angefochten worden ist und der begünstigende VA während des Vorverfahrens/Widerspruchsverfahrens oder des Klageverfahrens mit dem Ziel aufgehoben wird, dadurch dem Widerspruch oder der Klage des Dritten stattzugeben. Dritter kann auch ein anderer Rentenv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die gegen diese Zurückweisung vom Rechtsanwalt erhobene Erinnerung ist zulässig und begründet. Zur Begründung seiner Erinnerung hat der Verteidiger ausgeführt, dass die Entscheidung in der Hauptverhandlung vor dem LG Berlin erfolgt sei und in diesem Zusammenhang einzig erheblich sei, ob durch anwaltliche Mitwirkung des Verteidigers die Hauptverhandlung entbehrlich und das Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2016, Muss ein Pfänd... / II. Die Lösung

Formularzwang Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Verwendung des Formulars nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) zwingend vorgeschrieben. Das Formular sieht auch eine Unterschriftenzeile vor. ZPO verlangt keine Unterschrift Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Formular auch tatsächlich unterschrieben werden muss. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Die Behandlung d... / 2. Gründe im Verhalten des Richters

Das Verhalten eines Richters kann in vielfältiger Weise Anlass für die Besorgnis seiner Befangenheit geben. Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu ist sehr stark kasuistisch geprägt, so dass es nicht möglich ist, hieraus generelle Abgrenzungskriterien herzuleiten. Lediglich bei sehr groben Verstößen gegen richterliche Pflichten besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Berech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Kostentscheidung ist gem. § 58 FamFG statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 58, 63, 64 FamFG). Einer Mindestbeschwer i.S.d. § 61 FamFG bedarf es bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung in Kindschaftssachen nicht (vgl. BGH FamRZ 2013, 1876 [= AGS 2013, 505]). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Indem d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Anforderung an ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel, mit dem der Kläger nur Deckung für die gerichtlichen (nicht auch die außergerichtlichen) Kosten verlangt, Erfolg. Die Feststellungsklage ist zulässig. Ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO besteht, da der Beklagte einen Anspruch des Klägers bestreitet. Das festzustellende Rechtsverhältnis ist auch ausreichend konkret beschrieben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2016, Prüfungsumfang... / Aus den Gründen

II. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses unter Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht, § 74 Abs. 6 S. 2 FamFG. 1. Zur Begründung hat das Beschwerdegericht ausgeführt, die durch das Nachlassgericht vorgenommene Auslegung zur Frage der Erbeneinsetzung der Beteiligten zu 1 bis 3 zu je 1/3 sei nicht zu beanstanden. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Überprüfung von... / 2 Aus den Gründen:

"Dem Rechtsmittel bleibt der Erfolg versagt." Da gegen die Betroffene eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR, nämlich 70 EUR, festgesetzt worden ist, führt der Antrag nur dann zur Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn es geboten ist, die Nachprüfung zur Fortbildung des materiellen Rechts zuzulassen (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG) oder wenn das Urteil wegen Versagung des rechtlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Notwendiger Inha... / 2 Anmerkung

Der BGH rügt, dass die Entscheidung des LG nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen sowie in sich unschlüssig ist: Nach der st. Rspr. des BGH (vgl. BGH 27.8.2014 – XII ZB 266/13; 16.4.2013 – VI ZB 50/12; 14.6.2010 – II ZB 20/09) müssen Beschlüsse, die mit einem Rechtsmittel angegriffen werden können, den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / C. Risiko einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO

Findet die Polizei den Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht heraus, kann eine Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO angeordnet werden.[17] Ein Fahrtenbuch droht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon bei erstmaliger Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes, ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.3 Zuständigkeit

Rz. 17 Über die Aufhebung des drittbelastenden VA entscheidet die Behörde, die für den Erlass des Ausgangsbescheides zuständig war (Ausgangsbehörde). Das folgt aus der im Rahmen von § 49 nicht ausgeschlossenen Anwendung des § 45 Abs. 5, der gerade auf die Rücknahme durch die jetzt zuständige Behörde verweist, auch wenn der aufzuhebende VA von einer anderen Behörde erlassen w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 50 VwVfG. Sie hat den Zweck, einen begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakt (VA) mit belastender Drittwirkung dann nicht den Einschränkungen und Vertrauensschutzregelungen für Rücknahme oder Widerruf zu unterstellen, wenn ein Dritter diesen als ihn belastend durch Widerspruch oder Klage – im Ergebnis erfolgreich – anficht. Der Aufhebung de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens

Leitsatz 1. Die überlange Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens steht der Festsetzung von Aussetzungszinsen für dieses Verfahren – auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung – nicht entgegen. 2. Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen steh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Rücknahme des Rechtsbehelfs oder des Rechtsmittels (Abs. 2)

Rz. 6 Wird der Rechtsbehelf zurückgenommen, trägt derjenige Beteiligte, der die Rücknahme erklärt hat, die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten. Dies kann auch der vollmachtlose Vertreter sein, wenn er einen von ihm eingelegten Rechtsbehelf zurücknimmt.[1] Da sich die Kostenfolge aus dem Gesetz ergibt, bedarf es keiner besonderen Kostenentscheidung.[2] Bei Klagerücknahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Rechtsmittel

Rz. 8 Der Beigeladene kann selbstständig Rechtsmittel einlegen. Hat er Revision eingelegt, trägt er bei Unterliegen die Kosten nach § 135 Abs. 2 FGO. Schließt sich der Beteiligte der Revision an, führt dies bei ihrer Erfolglosigkeit zur Aufteilung der Kosten nach Kopfteilen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Rechtsmittel

Rz. 6 Wird die Kostenentscheidung durch Urteil getroffen, ist sie unselbstständiger Bestandteil der gerichtlichen Entscheidung. Das Revisionsgericht hat von Amts wegen hierüber zu entscheiden. Eine Anfechtung des Urteils wegen der Kosten ist allerdings unzulässig, wenn das Rechtsmittel nicht auch gegen die Entscheidung in der Hauptsache gerichtet ist.[1] Ergeht eine isolierte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Kostenpflicht bei erfolglosem Rechtsmittel (Abs. 2)

Rz. 6 Ist ein Beteiligter mit einem Rechtsmittel erfolglos geblieben, d. h., ist die Revision oder Beschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden[1], trägt er die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. Hat er dagegen eine Zurückverweisung erreicht, kann eine Kostenentscheidung erst ergehen, wenn über das Verfahren endgültig entschieden worden ist....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Verfahren und Rechtsbehelf

Rz. 5 Das Gericht trifft seine Ermessensentscheidung im Rahmen der nach § 143 FGO zu treffenden Kostenentscheidung.[1] Sie kann nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung angefochten werden (§ 145 Abs. 1 FGO). Sofern sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, wäre dem Grunde nach gegen die Kostenentscheidung die Beschwerde gegeben. Diese ist aber nach § 128 Abs. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Rz. 1 Nach § 136 Abs. 2 FGO hat derjenige, der einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, die Verfahrenskosten zu tragen. So kann die Absicht unterstellt werden, Kostenerstattung zu beantragen, wenn bei Rücknahme einer vom FA eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde anzunehmen ist, dass dem anwaltlich vertretenen Kläger, der ausdrück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4 Rechtsbehelf

Rz. 28 Da eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergeht, wird die Kostenentscheidung im Beschlussweg getroffen. Eine Beschwerde gegen den Kostenbeschluss ist nicht zulässig.[1] Es bleibt das außerordentliche Rechtsmittel der Gegenvorstellung entsprechend § 133a FGO (Anhörungsrüge) ab 2005 weiterhin statthaft. Die Gegenvorstellung ist an das Gericht zu richten, das die ange...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 32 Gegen den Beschluss des FG ist seit Inkrafttreten des FGO-Änderungsgesetzes v. 21.12.1992[1] am 1.1.1993 der Rechtsbehelf der Beschwerde an den BFH gegeben, gleich, ob die Entscheidung durch den Senat, den Vorsitzenden Richter oder den Einzelrichter ergangen ist.[2] Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist. Die Entscheidung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Anfechtung der Kostenentscheidung

Rz. 1 Die Entscheidung des Gerichts kann im Kostenpunkt grundsätzlich nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden, auch wenn der Beteiligte keine Einwendungen gegen die Sachentscheidung erheben will, weil er sich ausschließlich durch die Kostenentscheidung beschwert fühlt. Diese Beschränkung gilt nicht nur für die Revision, sondern auch für die Nichtzulassungsbeschwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Bedingte Erledigungserklärung

Rz. 15 Prozesshandlungen sind grundsätzlich bedingungsfeindlich. Erklärt z. B. der Kläger die Hauptsache unter der Bedingung für erledigt, dass die beklagte Behörde einen geänderten Bescheid erlasse, ist eine solche Erklärung wirkungslos.[1] Die Erklärung kann allenfalls als Ankündigung einer Erledigungserklärung angesehen werden für den Fall, dass ein geänderter Bescheid er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Kostenpflicht im Wiederaufnahmeverfahren (Abs. 4)

Rz. 9 Bei der auf Wiederaufnahme des Verfahrens gerichteten Klage[1] handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, nicht um ein Rechtsmittel. Da das Wiederaufnahmeverfahren kein Rechtsmittelverfahren ist, eröffnet es wieder das Verfahren erster Instanz. Wird der Klage stattgegeben, findet erneut ein Klageverfahren statt mit dem Ziel, nunmehr ein von den gravierend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3.2.1 Rücknahme oder Änderung des Verwaltungsakts

Rz. 6 Im Fall der Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, mit der das Gericht dem Klagebegehren ganz oder teilweise entspricht, trägt die Finanzbehörde die Verfahrenskosten. Das gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung zugunsten des Klägers, die erst im Lauf des Klageverfahrens eintritt. Führt sie daraufhin zu einer Erledigung des Klageverfahrens zugu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1.1 Quotale Aufteilung

Rz. 2 Regelfall ist die verhältnismäßige Aufteilung nach Bruchteilen (quotale Aufteilung). Hierbei sind die Kosten des Gesamtverfahrens aufzuteilen, nicht die einzelner Verfahrensabschnitte.[1] Werden in einem Klageverfahren mehrere angefochtene Verwaltungsakte zusammengefasst[2], ist gleichwohl der Quote die Summe der Streitwerte zugrunde zu legen und diese nach dem Verhält...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.1.1 Einseitige Erledigungserklärung des Klägers

Rz. 13 Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers führt noch nicht zur Beendigung des Rechtsstreits in der Hauptsache. Diese kann erst eintreten, wenn der Beklagte zustimmt, also die einseitige Erledigungserklärung zu einer übereinstimmenden wird, das Gericht dies feststellt oder die Fiktion des Abs. 3 wirksam wird. Abgesehen von Letzterem kann jedoch das Schweigen des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Haftung nach Kopfteilen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 10 Sind mehrere Personen ganz oder teilweise unterlegen, haften sie für die Verfahrenskosten nach Kopfteilen und nicht als Gesamtschuldner. Es bedarf insoweit keiner ausdrücklichen Regelung in der Kostenentscheidung. Zur Kostenpflicht mehrerer Personen führen Streitgenossenschaft[1], Prozessverbindung[2], gleichgerichtete Rechtsmittel des Beigeladenen und des von ihm unterst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.6.1 Übereinstimmende Erledigungserklärung

Rz. 18 Grundsätzlich verbietet es sich, von einer Erledigung des Rechtsstreits zu sprechen, wenn dieser Rechtsstreit von Anfang an unzulässig war. Denn die Sache ist verfahrensrechtlich nicht an das Gericht gelangt.[1] Wird jedoch der Mangel der Zulässigkeit durch rückwirkende Wiedereinsetzung geheilt, so sind die übereinstimmenden Erklärungen wirksam. Hinsichtlich der Koste...mehr