Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vergütungsvereinbarung: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwalter zur Führung von Beschlussklagen. Dazu soll er einen Rechtsanwalt aussuchen und mit diesem eine Strategie abstimmen können. Ferner soll er über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden und mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen können. Diese Entscheidungen müssten die Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, Ass. jur., LL.M Köln-Paris[*] Innerhalb des Steuerbescheides dienen die Besteuerungsgrundlagen – die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, an die die Besteuerung anknüpft – lediglich der Begründung des Steuerbescheides und sind dementsprechend grundsätzlich nicht selbständig mit Rechtsbehelfen anfechtbar (§ 157 Abs. 2 AO). Diese Einheit zwischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i.d.R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert und der Beschwerdewert. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständig sind (§ 23 Nr. 2a GVG). Dagegen ist für Ansprüc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.8 Aufschiebende Wirkung

Rz. 24 Gegen den Feststellungsbescheid kann der Arbeitgeber Widerspruch einlegen, anschließend Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Abweichend von dem sonstigen Grundsatz der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 80 Abs. 1 VwGO) haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte haben nach § 80 Abs. 1 der Verw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1.4 Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 59 Die Unterscheidung in Muss-, Soll- und Kann-Leistungen spiegelt sich im gerichtlichen Rechtsschutzsystem wider. Rz. 60 Zuständig für den gerichtlichen Rechtsschutz sind für Klagen, die ab dem 1.1.2005 erhoben werden, die Sozialgerichte (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i.d.F 7. SGGÄndG). Das gerichtliche Verfahren richtet sich daher nach den Bestimmungen des SGG. Rz. 61 Soweit ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.2 Zwangsvollstreckung wegen Unterlassung und Duldung

Rz. 430 Die Vollstreckung aus Titeln, durch die dem Schuldner die Verpflichtung auferlegt wurde, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z. B. Hundehaltung, Lärmbeeinträchtigungen, Modernisierungsarbeiten) oder die Vornahme bestimmter Handlungen zu dulden (z. B. Betreten der Wohnung zum Zweck der Modernisierung), geschieht durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.9 Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu den Vorstandsdienstverträgen

Rz. 50 Der ebenfalls für alle Vorstände der Körperschaften entsprechend geltende Abs. 6a des § 35a SGB IV bezieht sich mit Wirkung zum 11.5.2019 auf den Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages, die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der Körperschaft hat einschließ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht

Leitsatz Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geltend gemacht wird. Normenkette § 134 FGO, § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, Art. 267 AEUV Sachverhalt Die Klägerin hatte u.a. im Revisionsverfahren eine Vorlage an den EuGH angeregt. Der BFH hatte die Revision gleichwohl ohne Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.5 Strafzumessung

Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren[1] oder mit Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden[2], kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hatte schon im Jahr 2008 eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis bei Betrug[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Neuerungen im... / 3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Die wohl tiefgreifendste und "innovativste" Änderung zur Modernisierung der Außenprüfung ist die Einführung eines sog. "qualifizierten Mitwirkungsverlangens". Wird dieses nicht erfüllt, zieht es ein sog. "Mitwirkungsverzögerungsgeld" nach sich. Voraussetzungen Zunächst soll hier näher beleuchtet werden, was der Gesetzgeber unter einem qualifizierten Mitwirkungsverlangen verste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher[2]: Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Aussetzungszinsen

Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten. Da der Ausgang eines Rechtsbehelfs regelmäßig unsicher ist, ist die für die Passivierung gebotene Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkretisiert.[1]mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / g) Rechtsmittel gegen Anordnungen

Rz. 116 § 235 Abs. 4 FamFG erklärt die Entscheidungen des Gerichts nach dieser Vorschrift für nicht selbstständig anfechtbar. Dies entspricht der früheren Rechtslage zu § 643 ZPO a.F. Dass die Entscheidung nicht selbstständig anfechtbar ist, ergibt sich bereits aus ihrem Charakter als Zwischenentscheidung; es wird gleichwohl zur Klarstellung im Gesetz noch einmal ausdrücklic...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Rechtsmittel

Rz. 126 § 236 Abs. 5 FamFG entspricht § 235 Abs. 5 FamFG. Die Anordnungen des Gerichts sind für die Beteiligten nicht selbstständig anfechtbar. Nicht am Verfahren beteiligte Dritte können, soweit sie beschwert sind, gegen Anordnungen nach § 236 FamFG vorgehen, da sie nicht die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach Abs. 1 inzident im Rechtsmittelzug überp...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Rz. 419 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist nach § 57 S. 1 FamFG nicht anfechtbar. Der beschwerte Beteiligte hat die Möglichkeit der Abänderung der einstweiligen Unterhaltsanordnung aufgrund neuer Tatsachen (§ 54 Abs. 1 FamFG), die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens, das Fristsetzungsverfahren (§ 52 Abs. 2 FamFG) oder der negative Feststellungsantrag.mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Rechtsmittel und Beschwer

Rz. 98 Die jeweiligen Teilbeschlüsse sind gesondert rechtsmittelfähig. Eine Beschwerde gegen diese ist nach § 61 Abs. 1 FamFG zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Beteiligten richtet sich nach dessen Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses kommt...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Abänderungsantrag oder Rechtsmittel

Rz. 244 Beruht eine gerichtliche Endentscheidung auf einer unrichtigen Bewertung der für die Unterhaltsbestimmung maßgeblichen Verhältnisse, ist die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG der statthafte Rechtsbehelf. Der Abänderungsantrag dient schließlich nicht der Fehlerkorrektur, sondern nach § 238 Abs. 4 FamFG der Anpassung der vorausgegangenen Entscheidung unter Wahrung ihrer ...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe bei Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO; Erledigungsgebühr

§ 126 Abs. 1 ZPO; §§ 146 Abs. 1, 164, 166 Abs. 1 S. 1 VwGO; Nrn. 1002, 1003 VV RVG Leitsatz Wird ein Kostenfestsetzungsantrag einer bzw. eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Prozessbevollmächtigten auf § 126 ZPO gestützt, sind Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens die bzw. der Prozessbevollmächtigte und die Gegenseite, gegen die sich die Festsetzung richt...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / Leitsatz

Wird ein Kostenfestsetzungsantrag einer bzw. eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Prozessbevollmächtigten auf § 126 ZPO gestützt, sind Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens die bzw. der Prozessbevollmächtigte und die Gegenseite, gegen die sich die Festsetzung richtet, hingegen grundsätzlich nicht die Mandantin bzw. der Mandant der bzw. des beigeordneten...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / III. Anfall der Erledigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1002 VV entsteht die dort bestimmte Erledigungsgebühr, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Die Erledigungsgebühr entsteht auch, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abge...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, vertreten durch Rechtsanwältin X, hatte beim VG Hamburg gegen die Beklagte Klage erhoben mit dem zuletzt gestellten Antrag, ihm unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 11.9.2017 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Hilfsweise hatte er beantragt, die Beklagte zu verpflichten, unter Aufhebung dieses ablehnenden Bescheids die Aufenthaltserlaubnis des Kläg...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / II. Kostenfestsetzung im Namen der beigeordneten Rechtsanwältin

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 126 Abs. 1 ZPO sind die für die Partei bestellten Rechtsanwälte berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben. Diese Vorschrift gilt über § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (OVG Münster RVGreport 2014, 320 [Hansens]). Somit können die für...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 126 ZPO Das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 126 ZPO, das gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Betracht kommt, bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Dies beginnt – was sich aus der Entscheidung des OVG Hamburg ergibt – schon damit, wer überhaupt Partei eines solchen Kostenfestsetzungsv...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Beschwerde beim Ausgangsgericht einlegen

Rz. 445 Die Beschwerde kann wirksam nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Entscheidung angefochten wird, vgl. § 64 Abs. 1 FamFG. Es ist nicht möglich bei dem Beschwerdegericht selbst Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde darf auch keinesfalls "bedingt" eingelegt werden, etwa durch VKH-Bewilligung. Dies ist unzulässig.[641] Eine Auslegung dahin, dass ein Schriftsatz nic...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Die Sprungrechtsbeschwerde

Rz. 485 Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet nach § 75 FamFG auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wennmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Vollstreckungsschutz

Rz. 173 § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG bestimmt, dass abweichend von den Vorschriften der ZPO die Vollstreckung nur dann mit der Entscheidung in der Hauptsache einzustellen oder zu beschränken ist, wenn der Verpflichtete glaubhaft macht, dass die Vollstreckung für ihn einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch die Vollstreckung vo...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / III. Bedeutung für die Praxis

Das StrEG sieht, wenn der Beschuldigte unrechtmäßig in Untersuchungshaft gekommen ist, ggf. eine Entschädigung von inzwischen 75,00 EUR/Tag vor. Allerdings muss der Beschuldigte zunächst die Hürde des § 5 Abs. 2 StrEG überspringen, der dann, wenn der Beschuldigte die Zwangsmaßnahme selbst grob fahrlässig verursacht hat, einen Ausschlussgrund enthält (dazu eingehend Burhoff, ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 34 Ist ein Beteiligter wegen Mittellosigkeit gehindert, die Beschwerdefrist einzuhalten, entfällt das Hindernis für die Einlegung des Rechtsmittels grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe, so dass der Lauf der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO zu diesem Zeitpunkt beginnt.[30] Innerhalb dieser Frist muss Wi...mehr

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ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 16.3.2019 verstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne, die hiesige Beteiligte zu 1 seine Ehefrau, die er am 12.3.2019 geheiratet hatte. Der Erblasser hatte am 18.2.2019 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beteiligten 2 und 3 als seine Erben eingesetzt hatte. Am 14.3.2019 errichtete der Erblasser ein weiteres Testament als Nott...mehr

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FoVo 10/2023, Gegenstandswe... / 1 Der Fall

Rechtsmittel gegen Zwangsgeldbeschluss Mit Beschluss vom 19.12.2022 verhängte das LG gegen die Schuldnerin zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung zugunsten der Staatskasse ein Zwangsgeld in Höhe von 500 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden könne, für je 500 EUR einen Tag Zwangshaft. Gegen diesen Beschluss hat die Schuldnerin beim OLG sofor...mehr

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AGS 10/2023, Auslagenentsch... / II. Ausnahmecharakter der Absehensentscheidung

Zur Kosten-/Auslagenentscheidung führt der BGH aus: Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Der Senat sehe jedoch nach § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO davon ab, ihr die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien gegeben. Im Revisionsverfahren sei dafür maßgeblich, ob das Rechtsmittel des ...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Welche Rechtsbehelfe stehen welchen Beteiligten zu?mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 9. Angelegenheitsbegriff – § 17 RVG

§ 15 Abs. 2 RVG bestimmte bis zum 31.7.2013, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal (Satz 1) und in gerichtlichen Verfahren die Gebühren in jedem Rechtszug fordern kann (Satz 2). Durch das 2. KostRMoG wurde § 15 Abs. 2 RVG dahingehend geändert, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. In den Motive...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / F. Die einstweilige Unterhaltsanordnung, § 246 FamFG

Rz. 388 Die Bedeutung der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen ist groß; Unterhalt ist nämlich regelmäßig sehr eilig. Dies ist auch dem Gesetzgeber bekannt gewesen, weshalb der Antragsteller das ansonsten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (vgl. § 49 Abs. 1 FamFG) nicht darlegen und glaubhaft m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Einlegung der Rechtsbeschwerde, § 71 FamFG

Rz. 479 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Insoweit ergibt sich ein Unterschied zu § 64 Abs. 1 FamFG, der für das Beschwerdeverfahren die Einlegung beim Ausgangsgericht anordnet. Die Einlegung bei dem Rechtsbeschwerd...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Hauptsachebeschluss

Rz. 488 Das FamFG lässt die isolierte Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG gegen eine mit der Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung zu.[670] Dies gilt allerdings nicht für Ehe- und Familienstreitsachen, weil § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG auf die weiterhin unverändert anwendbaren Vorschriften der ZPO verweist, so dass nach § 99 ZPO die isolierte Anfechtung nur der Kostenent...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Beschwerdeberechtigung

Rz. 469 Erforderlich ist allerdings die Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 FamFG. Hat der Beschwerdegegner im Ausgangsverfahren sein rechtliches Ziel vollumfänglich erreicht und kann er auch einen nachträglich erhöhten Unterhaltsbedarf nicht geltend machen, so ist für eine Anschlussbeschwerde kein Raum. Die Anschlussbeschwerde muss also mehr erstreben als nur die reine...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 1 Sachverhalt

Vor dem ArbG Berlin haben sich die Parteien über die Wirksamkeit einer durch den Beklagten zu 1 ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, über Vergütungsansprüche, Reisekosten und eine Verzugspauschale gestritten. Der Beklagte zu 1 hat gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatzsprüche geltend gemacht. Gegen das Urteil des ArbG Berlin haben sowohl der Kl...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Rücknahme der Beschwerde, § 67 Abs. 4 FamFG

Rz. 475 Nach § 67 Abs. 4 FamFG kann der Beschwerdeführer die Beschwerde bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Erklärung gegenüber dem Gericht zurücknehmen. Der Beschwerdeführer bedarf dazu nicht der Einwilligung des anderen Beteiligten. Die Rücknahme der Beschwerde hat zur Folge, dass eine (akzessorische) Anschlussbeschwerde ihre Wirkung verliert, d.h. für das Verfa...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) VKH-Antrag beim Ausgangsgericht, § 64 Abs. 1 S. 2 FamFG

Rz. 32 Umstritten war lange Zeit,[27] wie mit einem VKH-Antrag für ein beabsichtigtes Rechtsmittel zu verfahren ist. Der Gesetzgeber hat dies mit Wirkung zum 1.1.2013 klarstellend kodifiziert; § 64 Abs. 1 FamFG wurde durch einen Satz 2 wie folgt ergänzt: Anträge auf Bewilligung von VKH für eine beabsichtigte Beschwerde sind bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung ange...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Isoliertes Unterhaltsverfahren

Rz. 158 Handelt es sich um ein isoliert in Verfahrensstandschaft betriebenes Unterhaltsverfahren, so tritt das volljährig gewordene Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel, der keiner Zustimmung des Gegners bedarf, selbst in den Rechtsstreit ein.[206] Das Kind führt das Verfahren in dem Stand weiter, in dem es sich zum Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit befunden h...mehr

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FoVo 10/2023, Prozessvergle... / 1 Der Fall

Vergleich über die Aufteilung der Wohnung Die Parteien streiten um die gemeinsame Nutzung des Bades im Erdgeschoss des Hauses … in … In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien in Anwesenheit des Schuldners – des damaligen Beklagten – einen Vergleich, dessen Ziffer 1 wie folgt lautet: Zitat 1. Das gemeinsame Wohnrecht der Parteien hinsichtlich des Anwesens … in … wird ...mehr