Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Inhalt des Feststellungsbescheids

Rz. 80 Der Inhalt des Feststellungsbescheids richtet sich danach, welche Besteuerungsgrundlagen nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung gesondert festzustellen sind. Der sachliche Geltungsbereich des Feststellungsbescheids hängt daher von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Gesondert festgestellt werden können, eine gesetzliche Regelung vorausgesetzt, grundsätzlich al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Bindung an nicht festgestellte Besteuerungsgrundlagen

Rz. 69 Es kommt auch vor, dass unselbstständige, nicht gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlagen eines Bescheids für einen anderen Bescheid bindend sind. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Fälle: Die Ermittlung der positiven oder negativen Einkünfte im ESt- bzw. GewSt-Bescheid hat in gewissem Umfang Bindungswirkung für die Feststellung des vortragsfähigen Verlust...mehr

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Tod des Alleingesellschafters einer MVZ-GmbH

Zusammenfassung Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden. Gesellschaftsrechtliche Folgen des Todes Der Tod des Alleingesellschafters k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung

Rz. 7 Klargestellt ist durch die Verweisung auch, dass die gesonderte Feststellung einer eigenen Feststellungsverjährung entsprechend der Festsetzungsverjährung der §§ 169ff. AO unterliegt. Für den Beginn der Feststellungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahres maßgebend, in dem die Erklärung zur gesonderten Feststellung eingereicht worden ist. Die Feststellungsfrist wird vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.5 Erlass des Folgebescheids vor dem Grundlagenbescheid

Rz. 34 Die vormals umstrittene Frage, ob ein Folgebescheid zeitlich vor dem Grundlagenbescheid ergehen kann (wovon der Wortlaut des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO ausgeht), ist durch Gesetz v. 20.8.1980[1] geklärt. Nunmehr bestimmt § 155 Abs. 2 AO ausdrücklich, dass ein Steuerbescheid als Folgebescheid auch vor dem Erlass eines Grundlagenbescheids ergehen kann. Erforderlichenfalls si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gesonderte Feststellung des Steuerermäßigungsmehrbetrags (§ 10a Abs. 4)

Rz. 84 Kommt es – wie in Rz. 76 geschildert – zum Sonderausgabenabzug, so stellt das FA den, den Zulageanspruch überschreitenden Betrag der Steuerermäßigung in einem Verfahren gem. § 179 AO gesondert fest. Für die gesonderte Feststellung gilt § 10d Abs. 4 S. 3 bis 5 EStG entsprechend (§ 10a Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG): Zuständig ist das für die Besteuerung zuständige FA (§ 10d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 13 Da § 183a AO weitgehend der bisherigen Fassung des § 183 AO entspricht, wird im Folgenden die Rechtsentwicklung des § 183 AO in der bis 2023 geltenden Fassung und des § 183a AO zusammen dargestellt. § 183 AO wurde durch die AO 1977 [1] eingeführt und in der Folgezeit wie folgt geändert: Durch Gesetz v. 19.12.1985[2] wurde in Abs. 2 eine Sonderregelung für Fälle eingeführ...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 9 Rechtsmittel

Das Rechtsmittel ist der Widerspruch. Soll ein Bescheid angefochten werden, weil Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, ist dieser Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Gemeinde einzulegen. Der Widerspruch ist schriftlich, aber ansonsten formlos mit Unterschrift einzulegen und zu begründen. Zur Fristwahrung reicht es aus, wenn die Begründu...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.1 Statthafter Rechtsbehelf

Gemäß Art. 72 EuErbVO ist gegen die Entscheidung der Ausstellungsbehörde als formeller Rechtsbehelf ausschließlich die Anfechtungsklage statthaft. Gegenstand der Anfechtung ist dabei die Entscheidung der Behörde, ob ein Nachlasszeugnis ausgestellt wird oder nicht. Wird eine Änderung des Inhalts gewünscht, muss dies bei der Ausstellungsbehörde begehrt und im Fall der Ablehnun...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5 Rechtsbehelfe gegen das Europäische Nachlasszeugnis

8.5.1 Statthafter Rechtsbehelf Gemäß Art. 72 EuErbVO ist gegen die Entscheidung der Ausstellungsbehörde als formeller Rechtsbehelf ausschließlich die Anfechtungsklage statthaft. Gegenstand der Anfechtung ist dabei die Entscheidung der Behörde, ob ein Nachlasszeugnis ausgestellt wird oder nicht. Wird eine Änderung des Inhalts gewünscht, muss dies bei der Ausstellungsbehörde be...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.3 Zuständiges Gericht

Der Rechtsbehelf ist bei einem Gericht des Mitgliedstaats der Ausstellungsbehörde nach dem Recht dieses Staates einzulegen. Eine Anfechtungsfrist sieht Art. 72 Abs. 1 EuErbVO nicht vor.mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.2 Vollstreckbarkeit von Entscheidungen

Die Regelungen zur Vollstreckung von Entscheidungen finden sich in den Art. 43–58 EuErbVO. Soll eine in einem Mitgliedstaat ergangenen vollstreckbare Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden, ist ein Antrag des Berechtigten in diesem anderen Mitgliedstaat notwendig, Art. 43 EuErbVO. Gemäß Art. 46 Abs. 2 EuErbVO muss der Antragsteller in dem Vollstrecku...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.2 Anfechtungsberechtigung

Der zur Anfechtung berechtigte Personenkreis ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 EuErbVO, wonach nur berechtigt ist, wer ein Zeugnis beantragen kann, nämlich Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Entscheidungen der Ausstellungsbehörde über die Berichtigung, die Änderung oder den Widerruf des Zeugnisses sowie über die Aussetzung der Wirkungen des Z...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.4 Einstweiliger Rechtschutz

Art. 73 I EuErbVO stellt einen einstweiligen Rechtschutz zur Verfügung, wonach die Wirkungen des Zeugnisses, bis zu dessen Änderung oder zum Widerruf, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, oder während der Anhängigkeit der Anfechtung, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, ausgesetzt werden können.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 3.1 Berichtigung der Sozialversicherungsbeiträge

Eine vom Antrag abweichende Genehmigung oder die Ablehnung des Finanzamts zur Lohnsteuerpauschalierung kann mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten werden. Wird als Ergebnis einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom Finanzamt Lohnsteuer in einer größeren Zahl von Fällen pauschal nacherhoben, ist zu prüfen, ob im Einzelfall durch die fehlerhafte Steuerermittlung auch Sozialver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.4.1 Allgemeines

Rz. 78 Beim Streitwert ist zwischen dem sog. Gebührenstreitwert, nach dem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten richten, und dem Rechtsmittelstreitwert (Beschwer), nach dem sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (Berufung) richtet, zu unterscheiden.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV

Leitsatz Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung seit dem 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird. Normenkette § 237...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Die Wahlanfechtung/Nichtigkeit der Wahl

Die Betriebsratswahl kann bei Fehlern angefochten werden (§ 19 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten hingegen nicht für die Bildung von Betriebsratsausschüssen, für die Bildung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie der Gesamtjugend- u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Wählerliste

Einsprüche gegen die Wählerliste Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden (§ 4 Abs. 1 WO BetrVG). Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen worden sind o...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 11.2 Rechtsmittel

Sind dem Verwalter die Verfahrenskosten in Altverfahren, die vor dem 1.12.2020 anhängig geworden waren, – wenn auch nur teilweise – auferlegt worden, kann er sich hiergegen mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde wehren. Sollten ihm die Verfahrenskosten erstmals im Berufungsverfahren auferlegt worden sein, steht ihm das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde dann zu, wenn ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 7.2 Entscheidung über Rechtsmittel

Ist dem die übrigen Wohnungseigentümer bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertretenden Rechtsanwalt das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts zugestellt worden, beginnt mit dem Zeitpunkt der Zustellung die einmonatige Frist des § 517 ZPO zur Einlegung der Berufung, soweit der klagende Wohnungseigentümer (teilweise) erfolgreich war. Entsprechendes gilt dann, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 8 Berufung einlegen

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben. Zu differenzieren ist zunächst allerdings danach, ob Berufungen Altverfahren betreffen, die vor dem 1.12.2020 beim Amtsgericht anhängig wurden, oder aber Anfechtungsklagen, die seit dem 1.12.2020 rechtshängig wurden. 8.1 Übergangsrecht bei Altverfahren Für Altverfahren, die bis zum 30...mehr

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ABC der Werbungskosten / Steuerberatungskosten

Literatur: Viebrock/van Lück/Szrubarski, DStR 2015, 391 Steuerberatungskosten sind danach zu unterscheiden, ob sie die private oder die berufliche Sphäre betreffen. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind ab Vz 2007 nicht abzugsfähig. Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Steuerberatungskosten sind Honorarzahlungen an Steu...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.2 Prozessuale Befugnisse des Streithelfers

Insbesondere in zerstrittenen verwalterlosen Eigentümergemeinschaften, in denen ein gewisses Chaos vorprogrammiert ist, dürfte einzelnen Wohnungseigentümern auch zu einer Nebenintervention zu raten sein. Denn die prozessualen Befugnisse des Streithelfers sind weitreichend: Er kann alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung is...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 9 Revision einlegen

Die Revision findet gemäß §§ 542 Abs. 1 i. V. m. 543 Abs. 1 ZPO grundsätzlich gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile dann statt, wenn das Berufungsgericht sie in seinem Urteil oder der BGH als Revisionsgericht sie auf Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung durch das Berufungsgericht zugelassen hat. Nach § 543 Abs. 2 ZPO ist die Revision immer dann zuzulassen, wenn...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.1 Beitritt – ja oder nein?

Mit der Beiladung zum Rechtsstreit wird dem Verwalter die Möglichkeit eingeräumt, dem Rechtsstreit entweder aufseiten des klagenden Wohnungseigentümers oder aber aufseiten der übrigen beklagten Wohnungseigentümer beizutreten. Tritt er keiner der Parteien bei, wird der Rechtsstreit gemäß § 74 Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf den Verwalter fortgesetzt. Für ihn stellt sich also zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.1 Grundsätze

Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG seit 1.12.2020 gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Die Wohnungseigentümer haben aber die Möglichkeit, als Nebenintervenienten dem Prozess auf Seiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder dem klagenden Wohnungseigentümer beizutreten. Die Nebenintervention ist in den §§ 66 ff. ZPO geregelt. Sie ist da...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Alte vs. neue Rechtslage Die nachfolgende Rechtsprechung bleibt auch nach Inkrafttreten des WEMoG weiter maßgeblich; aktualisiert wurden Gesetzesnormen im Klammerzusatz. Soweit sie lediglich noch für vor dem 1.12.2020 anhängig gewordene Altverfahren gilt, ist dies ausdrücklich vermerkt. Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtun...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Rechtsbehelf bei Versagung der Akteneinsicht

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. BGH v. 15.11.2023 – IV ZB 6/23 EGGVG § 23; FamFG § 13 Beraterhinweis Ob es sich be...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Beschwerdeberechtigung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Notar zur Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen. BGH v. 19.7.2023 – IV ZB 31/22 BGB § 2314; BNotO § 15; FamFG § 59 Beraterhinweis Schuldner des notariellen Nachlassverzeichnisses, das mit dem privaten Nachlassver...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 3.2 Voraussetzung: wirksamer Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung muss die Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit herbeiführen. Die Satzung kann eine höhere Mehrheit vorsehen, die dann maßgeblich ist. Der Beschluss kann auf zwei Wegen rechtssicher umgesetzt werden: Indem die Gesellschafterversammlung bei Anwesenheit des Geschäftsführers auf der Versammlung ihm gegenüber die Abberu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.4 Gesonderte Feststellung nicht ausgeglichener Verluste (S. 3)

Rz. 372 § 20 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG sieht vor, dass § 10d Abs. 4 EStG im Rahmen des Verlustvortrags nach § 20 Abs. 6 S. 2 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Nach § 10d Abs. 4 EStG ist der am Schluss eines Vz verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Durch den Verweis in § 20 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG gelten diese Grundsätze auch für Verluste aus Kapitalvermögen. Ve...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzungen der Erstreckung; Rechtsmittel gegen Erstreckungsentscheidung

§ 48 RVG Leitsatz Gegen eine Erstreckungsentscheidung ist das Rechtsmittel der – einfachen – Beschwerde statthaft. Auch der Staatsanwaltschaft steht die Befugnis zu, gegen eine Erstreckungsentscheidung Beschwerde einzulegen. Für die Erstreckung ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen. Zum Entstehen von Grundgebühr und Verfahrensgebühr. LG Siegen, Beschl. v. 19.2.2024 –...mehr

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AGS 05/2024, Beschlagnahme ... / II. Umfang des Rechtsmittels

Die sofortige Beschwerde ist nach Auffassung des OLG Brandenburg zulässig und ersichtlich auf die Frage der Absetzung der Gebühr Nr. 4142 VV beschränkt. Die Beschwerdebegründung befasse sich allein mit dieser Gebühr. Darin heiße es, der Beschluss des LG werde "insbesondere dahingehend angefochten, soweit die beantragte Gebühr Nr. 4142 VV nicht festgesetzt" worden sei. Schlie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsbehelfe des Eigentümers

I. Vor Ablauf der Jahresfrist Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Abänderungen des Beschlusses; Rechtsbehelfe

Rn 16 Das Insolvenzgericht ist an den Beschluss, soweit es den zwingenden Inhalt nach Abs. 2 betrifft, gebunden. Dies ergibt sich aus § 4 i.V.m. § 318 ZPO. Diese Bindungswirkung erstreckt sich auch auf die Entscheidung des Gerichts über die Anordnung bzw. die Ablehnung der beantragten Eigenverwaltung nach § 270 Abs. 1 Satz 1. Rn 17 Fehlt im Eröffnungsbeschluss die Benennung d...mehr

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AGS 05/2024, Terminsgebühr ... / IV. Über Terminsgebühr aus den Zinsen muss LG entscheiden

Ob die von der Rechtspflegerin gewählte Vorgehensweise der Zubilligung einer 1,2-Gebühr auf den Zinswert mit den Wertungen des § 4 ZPO vereinbar ist oder ob vielleicht noch überzeugender insgesamt nur eine 0,5-Gebühr auf den Hauptsachewert anzusetzen ist, muss im Verfahren über die Beschwerde der Klägerin nicht entschieden werden, da diese Gebühr nicht Gegenstand des Beschwe...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt einen, zumindest mich, teilweise ratlos, um nicht zu sagen fassungslos, zurück (vgl. dazu nachfolgend 3.). Im Einzelnen: 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zunächst: Es befremdet mich schon, wenn ich lese, dass die Staatsanwaltschaft offenbar Zeit hatte, gegen die Erstreckungsentscheidung des AG Beschwerde einzulegen. Ich kann mich nicht erinnern, b...mehr

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zfs 05/2024, E-Scooter und ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die statthafte (§ 335 Abs. 1 StPO) und auch sonst zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sowie begründete, Sprungrevision der Staatsanwaltschaft Göttingen hat nach wirksamer Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch Erfolg. Der Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts hält der sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht stand. 1. Die Beschränkung ...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / III. Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

Das LG sieht auch die Staatsanwaltschaft als beschwerdebefugt an. In § 296 Abs. 1, Abs. 2 StPO sei ausdrücklich vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft eine Beschwerdebefugnis habe, sowohl zum Nachteil eines Beschuldigten als auch zu dessen Gunsten. Der von Rechtsanwalt R zitierten Literaturansicht, wonach anfechtbar nur das Unterlassen bzw. Ablehnen einer Erstreckung, währe...mehr

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zfs 05/2024, Berufungserwiderung bei Abweisung des geltend gemachten Anspruches, der auf mehrere voneinander unabhängige selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt wurde

Hinweis Das erstinstanzliche Urteil hat zutreffend die Abweisung des geltend gemachten Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt. Es führt insoweit im Einzelnen aus, dass … In der Berufungsbegründung fehlen Angriffe gegen folgende Punkte … Die Berufung ist unzulässig. In dem Fall, dass die Abweisung des geltend gemachte...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

Gegen eine Erstreckungsentscheidung ist das Rechtsmittel der – einfachen – Beschwerde statthaft. Auch der Staatsanwaltschaft steht die Befugnis zu, gegen eine Erstreckungsentscheidung Beschwerde einzulegen. Für die Erstreckung ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen. Zum Entstehen von Grundgebühr und Verfahrensgebühr. LG Siegen, Beschl. v. 19.2.2024 – 10 Qs 4/24mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Das – als Beschwerde gegen den als "Nichtabhilfe" bezeichneten Beschl. v. 10.11.2023, mit welchem über den (richtigerweise als Erinnerung auszulegenden, § 56 RVG) Rechtsbehelf gegen die Festsetzung entschieden worden ist, auszulegende – Rechtsmittel der Verfahrensbevollmächtigten hat Erfolg, weil das Amtsgericht zu Unrecht die Vergütung um die Positionen VV 1000,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsschutz

Rz. 96 [Autor/Stand] Wegen der von § 401 AO in Bezug genommenen Verweisung des § 444 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 434 Abs. 2 und 3 StPO gelten die Ausführungen zum Rechtsschutz der von der Einziehung Betroffenen entsprechend (s. Rz. 42). Gegen einen Beschluss kann die JP/PV oder die FinB binnen Wochenfrist sofortige Beschwerde einlegen (§ 311 StPO). Die Rechtsmittel der Beruf...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 129 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die BaFin hat die Bekanntmachung der Fehlerfeststellung sowie des oder der festgestellten Fehler "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzunehmen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG wartet die BaFin zunächst stets die Zustellung des Bescheids und etwaige Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab (vgl. Tz. 132). "S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Keine Beschwer... / I. Sachverhalt

Das FamG hatte im zugrunde liegenden Scheidungsverbundverfahren zunächst den Wert der Ehesache vorläufig festgesetzt. Nach Ausscheiden der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aufgrund Mandatskündigung hat das FamG auf deren Antrag den Verfahrenswert für die Ehesache und die zwischenzeitlich anhängig gemachten Folgesachen vorläufig auf 351.390,00 EUR festgesetzt. G...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / II. Terminsvertreter ist voller Verteidiger

Ausgangspunkt der Prüfung der einem Pflichtverteidiger aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung sei dabei stets – wie das AG grds. zutreffend angenommen habe – die gerichtliche Bestellungsentscheidung. Enthalte bereits der Bestellungsbeschluss als Grundentscheidung Einschränkungen der Pflichtverteidigerbestellung in zeitlicher, inhaltlicher oder gebührentechnischer Hinsich...mehr