Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 121 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich in der Regel nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3).[111] Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung für de...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / D. Fazit

Rz. 33 Ist der Anwalt im Rahmen seines Mandats auch damit betraut, die Abrechnung mit dem Rechtschutzversicherer vorzunehmen, muss er unbedingt das Quotenvorrecht berücksichtigen. Soweit es zu einer Kostenverteilung kommt, kann der Anwalt für den Mandaten in den meisten Fällen eine nach den ARB vereinbarte Selbstbeteiligung und auch nicht gedeckte Kosten vorab im Wege der Ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gegenstandswert

Rz. 27 Die Gegenstandswerte für die Gebühren der VV 4143, 4144 berechnen sich nach den §§ 22 ff. Die Werte mehrerer Gegenstände werden zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1).[20] Die Bewertungsvorschriften des GKG gelten auch hier über § 23 Abs. 1 S. 1 entsprechend,[21] insbesondere auch § 48 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 9 ZPO. Rz. 28 Wird ein bezifferter Geldbetrag geltend macht, etwa Schade...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Einigungsgebühr, VV 1000

Rz. 37 Zusätzlich zu den Gebühren nach VV 4143, 4144 kann der Anwalt eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. verdienen, wenn er an einer Einigung mitwirkt.[23] Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für VV 1000. Ein Anerkenntnis des Beschuldigten genügt daher nicht.[24]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Identität der Gegenstände

Rz. 266 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr findet statt, soweit der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist bzw. wird.[311] Ob die Gegenstände identisch sind, ist in erster Linie nach dem Inhalt der gestellten Anträge zu ermitteln. Der Zeitpunkt, in dem die Identität gegeben ist, ist demgegenüber irrelevant. Der einzig entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert der Terminsgebühr bemisst sich nach dem Wert derjenigen Gegenstände, über die der gerichtliche Termin, der Sachverständigentermin oder die Besprechung stattgefunden hat oder über die schriftlich entschieden oder verglichen worden ist. Ebenso wie in erster Instanz kommt es nicht darauf an, ob die Gegenstände anhängig sind oder nicht. Rz. 37 Werden ni...mehr

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zfs 06/2021, Schätzung der ... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Herstellerin des in ihrem Fahrzeug eingebauten Dieselmotors auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung in Anspruch. Die Kl. erwarb am 13.4.2011 von einem Autohaus einen neuen Skoda Yeti Greenline 1.6 TDI zum Kaufpreis von 23.000 EUR. Das Fahrzeug war mit einem von der Bekl. hergestellten Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Häufung von identischen Gegenständen (Trennung/Verbindung)

Rz. 56 Soll der Anwalt verschiedene Rechtsfolgen durchsetzen oder abwehren, ergibt sich daraus ohne Weiteres eine Vielzahl von Gegenständen. Unterscheiden sich jedoch die vertretenen Rechtspositionen sachlich nicht voneinander, stellt sich die Frage, ob sie nur gleichartig – d.h. zwar äußerlich gleich, aber inhaltlich verschieden – oder identisch sind. Letzteres trifft einzi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gegenstandswert

Rz. 148 Der Gegenstandswert bemisst sich danach, über welche Gegenstände der Anwalt sich gutachterlich äußert. Dies muss nicht zwingend der gesamte Streitgegenstand sein. Möglich ist auch, dass sich der Anwalt lediglich über einen Teil des gesamten Gegenstandes äußert, etwa nur über den Gegenstand der Klage oder nur über den der Widerklage. Beispiel: Die Klage wegen Schadens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mögliches gerichtliches Verfahren

Rz. 21 Beispiel 1: Der Anwalt fordert den Schuldner auf, die Miete oder den Kaufpreis oder Schadensersatz an den Gläubiger zu zahlen. Zahlt dieser nicht, kann er auf Leistung verklagt werden. Es kommt dabei nur auf die objektive Möglichkeit eines Prozesses an. Sie besteht auch, wenn der Mandant den Anwalt anweist, auf keinen Fall zu klagen. Der Mandant könnte es sich jederze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das erstinstanzliche Grundurteil wird bestätigt

Rz. 336 Wird das Grundurteil bestätigt, so gilt das weitere Verfahren über die Höhe nach Abs. 1 nicht als neue Angelegenheit. Es liegt nur eine Angelegenheit vor; der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Höhe 9.000 EUR. Nach Verhandlung ergeht ein Grundurteil, wonach dem Kläger ein Ersatzanspruch i.H.v. 75 % ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 155 Ist dem Anwalt Auftrag zur Klage auf Erfüllung der überwiesenen Forderung oder Klage auf Schadensersatz gemäß § 840 Abs. 2 ZPO erteilt worden, gelten VV 3100 ff. direkt, und zwar sowohl für den Vertreter des Gläubigers als auch für den des Drittschuldners.[142] Kommt es danach nicht mehr zu einer Klageerhebung, weil der Drittschuldner zahlt, steht dem Anwalt gemäß VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Dritte

Rz. 18 Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnung, darf der Anwalt dem nicht ohne weiteres nachkommen. Vergütungsschuldner ist allein der Auftraggeber, nicht ein Dritter. Wenn der Anwalt also der Bitte nachkommt, die Rechnung auf einen Dritten auszus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Endentscheidung des Rechtsmittelgerichts oder Vergleich

Rz. 21 Das Rechtsmittelgericht muss in der Sache eine bei ihm abschließende Entscheidung getroffen, also das Verfahren durch Urteil oder Beschluss abgeschlossen haben. Nicht ausreichend ist es daher, wenn sich die Sache im Berufungs- oder Beschwerdeverfahren erledigt oder das Rechtsmittel zurückgenommen wird, das Rechtsmittelgericht die Sache aussetzt oder zum Ruhen bringt u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auf das erstinstanzliche Betragsurteil folgt im Berufungsverfahren ein Grundurteil und die Zurückverweisung zur Höhe

Rz. 338 Wird das Grundurteil erst vom Berufungsgericht erlassen, so gilt das weitere Verfahren über die Höhe dagegen nach Abs. 1 als neue Angelegenheit. Maßgebend für das weitere Verfahren ist allerdings nur die durch das Berufungsgericht festgelegte Quote. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Höhe 9.000 EUR; das LG verurteilt den Beklagten zur Za...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Absicht der Schädigung der Staatskasse

Rz. 20 Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn die bedürftige Partei die Kostenentlastung des Gegners vorgenommen hat in dem Bewusstsein, hierdurch dessen Inanspruchnahme seitens des Anwalts oder der Staatskasse zu verhindern. Wirken allerdings die Prozessparteien insoweit kollusiv zusammen, indem die bedürftige Partei "freiwillig" die Kosten übernimmt, etwa um einen Nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einzelne Forderungen

Rz. 262 Haben die verschiedenen Auftraggeber den Anwalt zwar in derselben Sache, aber wegen verschiedener Gegenstände beauftragt, ist ähnlich zu rechnen. Die Gebühren berechnen sich jetzt aus dem zusammengerechneten Wert (§ 22 Abs. 1); eine Erhöhung nach § 7 Abs. 1 kommt nicht in Betracht. Beispiel: In einer Verkehrsunfallsache klagt der Fahrzeugeigentümer A auf Schadensersa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Besondere Anrechnungsfälle

Rz. 45 Erhält der Anwalt Leistungen, die den "Vergütungen" für seine Tätigkeit als beigeordneter oder bestellter Anwalt mangels erkennbarer Zweckbestimmung nicht direkt zugeordnet werden können, weil noch andere Ansprüche offen sind, gilt auch insoweit der Grundsatz einer möglichst gläubigerfreundlichen Anrechnung. Ist der Anwalt in mehreren Angelegenheiten beigeordnet oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 272 Kündigt der Anwalt grundlos, so ist § 628 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Dem Auftraggeber können allerdings Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB (frühere positive Vertragsverletzung) zustehen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 671 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht, wenn der Anwalt zur Unzeit kündigt. Beispiel: Der Anwalt kündigt einen Tag vor dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abwehr der gegnerischen Ansprüche

Rz. 142 Für die Abwehr der im Adhäsionsverfahren gegen den Beschuldigten geltend gemachten Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz nach den ARB, da die Abwehr von Schadensersatzansprüchen hier grundsätzlich nicht versichert ist. Insoweit kann allerdings ein Anspruch auf Rechtsschutz gegen den Haftpflichtversicherer (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 AHB; § 10 Abs. 1 AKB) bestehen, soweit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 271 Wird die Kündigung des Anwaltsvertrags durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers veranlasst, so steht dem Anwalt neben der Vergütung nach § 628 Abs. 2 BGB auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu.[211] Die Vorschrift spielt in der Praxis allerdings kaum eine Rolle.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wichtiger Grund

Rz. 273 Kündigt der Anwalt aus wichtigem Grund, so gilt ebenfalls § 628 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB. Der Auftraggeber macht sich allerdings nicht nach § 628 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig. Rz. 274 Der wichtige Grund setzt im Gegensatz zum vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers kein Verschulden voraus. Ein wichtiger Grund liegt daher auch dann schon vor, wenn der Mandan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Schadensersatzansprüche

Rz. 160 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Anwalt auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist aufgrund der sog. Sekundärhaftung nach § 51 BRAO a.F. kommt nicht mehr in Betracht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verschiedene Gegenstände

Rz. 56 Beispiel (Zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für den Fahrzeughalter A auf Schadensersatz i.H.v. 5.000,00 EUR und für den Fahrer B auf Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,00 EUR. Die Gesamtvergütung beträgt 995 EUR (Rdn 43). Anschließend ist zu berechnen, welche Vergütung jeder der beiden Auftraggeber schulden würde, wenn dem R der Auftrag allein erteilt worden wäre: Haftun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragswidriges Verhalten des Anwalts

Rz. 277 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Anwalts, so kann er nach § 628 Abs. 2 BGB Schadensersatz geltend machen, insbesondere also Mehrkosten, die ihm durch die Beauftragung eines weiteren Anwalts entstanden sind. Solche Mehrkosten können sich aus einer zwischenzeitlichen Änderung des Gebührenrechts und einer damit verbundenen Anhebung der Gebü...mehr

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zfs 06/2021, Haftung bei Kf... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 2.8.2018 auf dem Parkplatz einer Arztpraxis in S.-G. ereignete. Der Kl. wollte das bei der Bekl. zu 1 haftpflichtversicherte Kraftfahrzeug des Bekl. zu 2, das behindertengerecht umgebaut ist und bei dem Gas- und Bremsfunktion im Handbetrieb betätigt werden, rückwärts aus einer absc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gesamtvergütung: Tätigkeit betrifft verschiedene Gegenstände

Rz. 43 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände, ist eine Gebührenerhöhung nach VV 1008 ausgeschlossen. Die Werte der Gegenstände werden gem. § 22 Abs. 1 zusammengerechnet. Beispiel 3: Rechtsanwalt R klagt für den Fahrzeughalter A auf Schadensersatz i.H.v. 5.000 EUR und für den Fahrer B auf Schmerzensgeld i.H.v....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Feststellung zur Erforderlichkeit einer Reise

Rz. 55 Der Beurteilungsmaßstab für die Erforderlichkeit von Reisekosten (vgl. Rdn 8) ist mit Unwägbarkeiten verbunden, die im Einzelfall eine sichere Vorhersage darüber, wie der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nachträglich im Festsetzungsverfahren nach § 55 wohl entscheiden wird, nicht zulassen. Das gilt ebenso für sonstige Auslagen (Aufwendungen) des beigeordneten Anwalts...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die Bekl. mit seiner am 26.3.2019 beim LG Frankfurt (Oder) eingegangenen und den Bekl. am 24.4.2019 zugestellten Klage auf Schadensersatz i.H.v. 9.757,48 EUR, Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden und Freistellung von außergerichtlichen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Anspruch genommen. Unter dem 9.4.2019 hatte die Bekl. zu 2 einen Betrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Zurückverweisung nach Teilurteil

Rz. 339 Problematisch ist die Berechnung, wenn ein Teil des Ursprungsverfahrens in erster Instanz anhängig geblieben ist und nach Zurückverweisung weitergeführt wird. Es liegt dann nur eine Zurückverweisung vor, soweit die Sache im Berufungsverfahren anhängig war.[395] Rz. 340 Trotz einer einheitlichen Verhandlung können dann getrennte Gebühren entstehen, da gebührenrechtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Rechtsfolgen bei Nichtzahlung des Vorschusses

Rz. 86 Zahlt der Auftraggeber den angeforderten Vorschuss nicht, darf der Anwalt grundsätzlich seine weitere Tätigkeit einstellen.[55] Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts kann allerdings im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen, etwa bei widersprüchlichem eigenen Verhalten.[56] Rz. 87 Der Anwalt muss die Einstellung seiner Tätigkeit grundsätzlich ankündigen. Hat er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 215 Ist die Staatskasse nicht voll einstandspflichtig und hat der Anwalt mehrere echte (Anm. Abs. 1 zu VV 1008) oder unechte (§ 22 Abs. 1) Streitgenossen vertreten, denen sämtlich PKH ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist, ergeben sich Besonderheiten gegenüber einer Abrechnung bei nur einem Mandanten mit ratenfreier PKH lediglich für den Fall, dass die Streitgenoss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Die 1,3-Einigungsgebühr nach VV 1004

Rz. 162 Ist der Gegenstand der Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren oder in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder in einem Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anhängig, so erhöht sich der Gebührensatz auf 1,3. Für die Höhe der Gebühr kommt es also entscheidend darauf an, in welcher I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Sicherheitsleistung

Rz. 463 Soweit es für den Schuldner als unzumutbar angesehen wird, bei einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil vor dem Nachweis der Sicherheitsleistung zu zahlen,[468] wird nicht hinreichend beachtet, dass die Frage der Zumutbarkeit der Zahlung nicht mit der Frage des Erwachsens und der Erstattungsfähigkeit der Vollstreckungsgebühr identisch ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnung des Gegenstandswerts

Rz. 2 Unmittelbarer Anwendungsbereich des § 23b ist das erstinstanzliche Musterverfahren. Rz. 3 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Musterverfahren bestimmt sich nach der Höhe des von dem Auftraggeber oder gegen diesen im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Musterverfahrens ist. Wegen der besonderen Bedeutung des Musterver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Streitgenossen

Rz. 100 Probleme bereitet die Erstattung der Umsatzsteuer u.U. dann, wenn mehrere Streitgenossen erstattungsberechtigt sind. Rz. 101 Keine Probleme ergeben sich, wenn die Streitgenossen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Der Gegenstandswert richtet sich nach dem RVG

Rz. 34 Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die Gebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Die Gebühren berechnen sich, sofern die Auftraggeber nicht wegen desselben Gegenstands den Anwalt beauftragt haben, nach Abs. 1. Die Gegenstände werden also zusammengerechnet. Rz. 35 Um hier Unbilligkeiten zu vermeiden, ordnet Abs. 2 S. 2 an, dass die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 460 Eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung wird vielfach aber erst dann als notwendig angesehen, wenn alle oder nahezu alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen (siehe Rdn 42). Der Gläubiger muss im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels sein und die titulierte Forderung muss fällig sein.[461] Deshalb muss die Vollstreckungsklaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitgleiches Geltendmachen (Abs. 3, 3. Var.)

Rz. 119 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 120 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erfüllung (Abs. 3, 1. Var.)

Rz. 90 Die Anrechnung einer Gebühr ist nach Abs. 3, 1. Var. entgegen dem Grundsatz dann im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die erstattungspflichtige Partei die anzurechnende Gebühr bereits gezahlt oder anderweitig erfüllt hat. Rz. 91 Hauptanwendungsfall ist hier die Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr, die als Schadensersatz mit e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 21 [Autor/Stand] Einen gestuften Erwerb gibt es nicht nur bei der Erbfolge, sondern auch bei einem Vermächtnis. Man spricht dann von einem Vor- und Nachvermächtnis, das erbrechtlich der Vor- und Nacherbschaft weitgehend gleichgestellt wird (§ 2191 Abs. 2 BGB). Rz. 22 [Autor/Stand] Ein Nachvermächtnis[3] (§§ 2163 Abs. 1 Nr. 2, 2191, 2339 Abs. 1 Satz 2 BGB) liegt vor, wenn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Zurückverweisung nach Teilurteil und spätere Klageerweiterung

Rz. 341 Ist die obige Berechnung noch halbwegs nachvollziehbar, kommt es zu einem Dilemma, wenn jetzt auch noch die Klage erweitert wird. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Höhe 10.000 EUR (6.000 EUR Sachschaden und 4.000 EUR Schmerzensgeld). Nach Verhandlung ergeht ein Teilurteil über 6.000 EUR (Sachschaden). Das Teilurteil wird in der Berufung...mehr

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zfs 06/2021, Wirksamkeit un... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. kann sich auch nicht auf den Risikoausschluss nach Ziffer F.3 AHB berufen." Nach Ziffer F.3 AHB bleiben ausgeschlossen Ansprüche gegenüber jedem VN oder Versicherten, der den Schaden durch bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen und Anordnungen am Wohnort des VN verursacht hat. Entgegen der An...mehr

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zfs 06/2021, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. ist nicht begründet." Das LG hat zu Recht entschieden, dass dem Kl. kein über den Betrag von 890 EUR hinausgehender Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zusteht. Der Kl. hat grundsätzlich für den Zeitraum, in welchem er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht hat nutzen können, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Anspruchsgrundlage ist i...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung de... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligte zu 1) ist die Ehefrau, die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des Erblassers. Der Beteiligte zu 2) ist der Sohn des Beteiligten zu 4). Der Erblasser hatte am 16.12.1989 mit der Beteiligten zu 1) ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Weitere Verfügungen wurden nicht getroffen. Nach dem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verpflichtung gegenüber einem Dritten

Rn. 35 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Eine ungewisse Verbindl. liegt nur vor, wenn sie den Charakter einer Schuld hat, d. h., wenn es sich um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handelt. Dazu gehören einmal privatrechtliche Verpflichtungen, die insbes. durch Vertragsabschluss (z. B. Erteilen eines Auftrags) oder zum Schadensersatz verpflichtende Handlung entstehen können. ...mehr