Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 15 Ansprüche Dritter / VII. Anrechnungsfragen bei quotenmäßiger Haftung

Rz. 150 Haftet der Schädiger (wegen eines nach § 846 BGB zu berücksichtigenden Mitverschuldens des Getöteten am Unfall) für den entstandenen Schaden nur anteilig, darf der ersatzberechtigte Partner des bzw. der Getöteten den Vorteil des ersparten eigenen Barunterhalts dazu verwenden, seinen Unterhaltsschaden in Höhe der ungedeckten, weil auf den Mitverursachungsanteil des Ge...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / II. Personenschaden

Rz. 30 Zu ersetzen ist weiterhin der Personenschaden. Das bisherige Recht sieht in § 117 Abs. 1 BBergG eine ausdrückliche Begrenzung der Ersatzpflicht auf Vermögensschaden vor. Nach der Neuregelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 kann auch Schmerzensgeld geschuldet sein (§ 253 BGB). Die Höhe der Ersatzpflicht ist gemäß §...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Mitverschuldenseinwand

Rz. 751 Die Verschuldensvermutung des § 832 BGB ist nur für den Haftungsgrund relevant. Wird der Aufsichtsbedürftige auf Schadensersatz in Anspruch genommen, kommt ein Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen gemäß § 254 Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung feststeht und der Aufsichtspflichtige aus tatsächlichem Verschulden haftet.[2236] Denn bei d...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. § 199 Abs. 2 BGB

Rz. 31 Schadensersatz- (und Schmerzensgeld-)ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, denen im Rahmen des Unfallhaftpflichtrechts eine ganz erhebliche, vor allem auch wirtschaftliche Bedeutung beizumessen ist, verjähren – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund (Vertrag oder Gesetz, Verschuldens- oder Gefährdungshaftung) – jedenfalls mit Ablauf von 30 Jahre...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Mittäter, Anstifter oder Gehilfen

Rz. 37 Sind mehrere Schädiger dem Geschädigten gemäß § 830 BGB als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen einer unerlaubten Handlung gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz verpflichtet, werden deren Tatanteile kumuliert und jeder haftet für den gesamten, allenfalls insgesamt um einen etwaigen Mitverschuldensanteil des Geschädigten zu kürzenden Schaden (§ 840 BGB).[105]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Voraussetzungen der Haftungszurechnung

Rz. 647 Gemäß § 31 BGB haftet der Verein bzw. die Körperschaft (siehe Rdn 645) für das zum Schadensersatz verpflichtende Handeln des Vorstands, der Mitglieder des Vorstandes und anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter. In entsprechender Anwendung gilt die Norm auch für andere Organe wie die Mitgliederversammlung, den Aufsichtsrat oder den Disziplinarausschuss.[1880] Ord...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / A. Straßenverkehrsgesetz

Rz. 1 Straßenverkehrsgesetz § 1 Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigu...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / F. Störung des Versicherungsverhältnisses

Rz. 45 § 117 Abs. 3 S. 1 VVG schränkt den Versicherungsschutz bei einer Störung des Versicherungsverhältnisses ein ("krankes Versicherungsverhältnis"[41]). Auch haftet der Versicherer gegenüber dem geschädigten Dritten bei Verpflichtung anderer Schadensversicherer oder eines SVT nach näherer Maßgabe des § 117 Abs. 3 S. 2 VVG nur subsidiär. Rz. 46 Der Versicherer haftet dem ge...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Dauer der Rentenverpflichtung

Rz. 189 Der Rentenanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB besteht grundsätzlich während der gesamten Zeit, in welcher der Getötete für die mutmaßliche Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre (vgl. Rdn 118 ff.). Ist ein minderjähriges Kind als Hinterbliebener anspruchsberechtigt, so ist jedoch zu bedenken, dass dessen Unterhaltsbedürftigkeit ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung – Beweis – Anwendung von Tabellen

Rz. 193 Anders als bei Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB im Falle der Tötung kommt es im Falle der Verletzung nicht auf den gesetzlich geschuldeten, sondern auf den vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Umfang der Arbeitsleistung im Haushalt an.[410] Der Schadensersatz bemisst sich nach dem erforderlichen Kostenaufwand für die Beschäftigung einer gleichwertigen Ersatzkraft, gle...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Rz. 80 Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits be­stehenden Beziehungen bei Schluss der mündlichen Verhandlung – schon oder noch – wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden.[210] Das lediglich mögliche Bestehen eines künftigen Rechtsverhältnisses, über dessen entscheidungserhebliche Umstände im vorgenannten Ze...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / IV. Gerichtsstandsvereinbarung

Rz. 46 Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten auch nach dem Gemeinschaftsrecht (zum nationalen Recht siehe §§ 38, 40 ZPO, dazu auch § 25 Rdn 69, zum – gegebenenfalls vorrangigen – Haager Gerichtsstandsvereinbarungsübereinkommen siehe oben Rdn 25) nur unter bestimmten Umständen zuständigkeitsbegründende Wirkung (siehe Rdn 47). Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart hab...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Verletzung vertragsbezogener Loyalitätspflichten

Rz. 106 Ein Vertrag kommt nicht oder nicht wirksam oder nicht erwartungsgerecht zustande, weil ein Vertragspartner Rücksichtnahmepflichten, die aus dem vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis erwachsen sind, verletzt. Hierzu zählen die Fälle des Abbruchs von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund, nachdem ein Teil in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen de...mehr

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§ 14 Sachschaden / 8. Verzinsung nach § 849 BGB

Rz. 189 Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird (§ 849 BGB). Die Vorschrift erfasst jeden Sachverlust durch Delikt. Auch wenn der Schädiger den Geschädigten ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Anderweitige Rechtshängigkeit, entgegenstehende Rechtskraft

Rz. 144 Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit des damit geltend gemachten Streitgegenstandes begründet (§ 261 Abs. 1 und 2 ZPO). Während der Dauer dieser Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO). Die anderweitige Rechtshängigkeit ist von Amts wegen zu berücksichtigen, und zwar auch noch in...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Maßgebliche Rechtsordnung

Rz. 100 Die hohe Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer und die Zunahme des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs führen zunehmend zu Verkehrsunfällen, bei denen die haftungsrechtliche Beurteilung davon abhängig ist, welche Rechtsordnung (deutsches oder ausländisches Recht) heranzuziehen ist. Rz. 101 Nach dem Internationalen Privatrecht (IPR) gilt das Tatortprinzip, nach ...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Anerkenntnis und Verjährungsverzicht

Rz. 105 Mangels Gefährdung der Rechtslage des Geschädigten ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn der Schädiger seine Haftung anerkannt und auf seine Verjährungseinrede verzichtet hat.[304] Dies gilt auch im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers.[305] Allerdings lässt nur eine Erklärung des Einstandspflichtigen, die di...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / D. Eltern und außenstehende Schädiger

Rz. 20 Beruht die Schädigung des Kindes nicht allein auf einem Verhalten der Eltern, sondern ist hierfür auch ein außenstehender Dritter haftungsrechtlich verantwortlich, so wird dessen deliktische Verantwortlichkeit gegenüber dem Kind nicht dadurch berührt, ob und in welchem Umfang letzteres auch von den Eltern Schadensersatz fordern kann. Rz. 21 Ein Mitverschulden der Elter...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsschrift

Rz. 112 Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), enthalten. Rz. 113 Erforderlich ist, dass der Prozessgegner und – innerhalb der Rechtsmittelfrist – auch das Berufungsgericht in der Lage sind, sich aus den ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Vorrang des Primärrechtsschutzes (§ 839 Abs. 3 BGB)

Rz. 926 Die den Geschädigten treffende Obliegenheit zur Schadensabwendung durch Einlegung eines Rechtsmittels stellt eine besondere Ausprägung des allgemeinen, in § 254 BGB verkörperten Rechtsgedankens der Beachtlichkeit des Mitverschuldens eines Geschädigten an der Schadensentstehung dar; es soll nicht erlaubt sein, den Schaden entstehen oder größer werden zu lassen, um ihn...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / I. Einleitung

Rz. 2 Das Reichshaftpflichtgesetz (RHG) vom 7.6.1871 (RGBl S. 207), das erstmals eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung begründete, wurde zunächst inhaltlich geändert (Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften v. 16.8.1977 – BGBl I, S. 1577) und schließlich unter der Bezeichnung "Haftpflichtgesetz" (HaftpflG) neu gefasst und bekannt gemacht (BGBl 19...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 2. Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder droht

Rz. 82 Der Ort, "an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II), umfasst – ebenso wie bei § 32 ZPO (siehe § 25 Rdn 58) – sowohl den Ort, an dem die Verletzung eingetreten ist (Erfolgsort), als auch den Ort des diesem Schaden zugrunde liegenden ursächlichen Geschehens (Handlungsort),[306] sodass die beklagte...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / II. Zeitpunkt der Schadensbemessung

Rz. 21 Grundsätzlich ist für die Bemessung des Schadensersatzes der Zeitpunkt der Erfüllung des Schadensersatzanspruches maßgebend. Verfahrensrechtlich ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen. Der Richter muss daher für diesen Zeitpunkt den bis dahin angelaufenen Schaden feststellen und im Übrigen unter Verwendung der ihm zur Verfügung s...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Verteilung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 89 Die Verteilung des (nach Abzug der fixen Kosten) verbleibenden Nettoeinkommens auf die einzelnen Familienmitglieder (den Getöteten einerseits, die Hinterbliebenen andererseits) hat so zu erfolgen, dass sie dem Unterhaltsanspruch der Hinterbliebenen gegenüber dem Getöteten gerecht wird; jeder Anspruchsberechtigte im Sinne des § 844 Abs. 2 BGB kann den Betrag verlangen,...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Grundsätze

Rz. 208 Der Anscheinsbeweis ist ein Hilfsmittel der Praxis, das von der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit 1888 angewendet und im Laufe der Zeit weiterentwickelt worden ist.[442] Sinn und Zweck dieses Hilfsmittels ist vor allem, einem Geschädigten im Haftpflichtprozess den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens des Schädigers zu erleichtern. Der Anscheinsbeweis ist...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftungseinheit und Ausgleichsansprüche

Rz. 1119 Haften mehrere Gesamtschuldner für einen Schaden ausschließlich nach Kopfteilen, dann ist die Last, die jeder einzelne Schuldner letztlich tragen muss, umso geringer, je größer die Zahl der Schuldner ist. Geht es aber um die Frage, in welchem Umfang ein bestimmter Umstand zur Schadensentstehung beigetragen hat, dann ist die Zahl der Schuldner, die nach dem Unfall zu...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Normalfall: Rentenzahlung

Rz. 241 Gemäß § 843 Abs. 1 BGB ist der Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten. In § 8 Abs. 1 HPflG und § 13 Abs. 1 StVG ist dies dahin präzisiert, dass "für die Zukunft" eine Geldrente zu entrichten ist. Für die Vergangenheit (bis zum Tag der letzten mündlichen Verhandlung im Rechts...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Eigentum

Rz. 62 Das Eigentum bezeichnet das umfassende Herrschaftsrecht über eine Sache. Eine Legaldefinition gibt das BGB nicht, es nennt nur in § 903 BGB die Befugnisse des Eigentümers. Gegenstand des Eigentums sind nur bewegliche oder unbewegliche Sachen, nicht dagegen unkörperliche Gegenstände[106] oder Forderungen. Rz. 63 Das Vermögen als solches wird durch § 823 Abs. 1 BGB nicht...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / 4. Tierhaltung

Rz. 104 Fragen nach dem Versicherungsschutz und solche zur Anwendung des Haftungsausschlusses nach §§ 104, 105 SGB VII stellen sich auch im Zusammenhang mit Unfällen, die durch Tiere verursacht werden. Rz. 105 Wird z.B. der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit vom Wachhund, dessen Halter der Unternehmer ist, gebissen, so genießt er Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Abgrenzung von gleichzeitig verfolgtem Leistungs- und Feststellungsbegehren bei immateriellen Schäden (Schmerzensgeld)

Rz. 143 Begehrt der Kläger neben einer auf ein – beziffertes oder unbeziffertes (also in das Ermessen des Gerichts gestelltes, siehe dazu Rdn 11) – Schmerzensgeld gerichteten Leistungsklage die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden, so bedarf es der Abgrenzung der Streitgegenstände (siehe oben § 25 Rdn 133) der beiden Klagen. Denn ein neben einem...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Nebentäter

Rz. 38 In den übrigen Fällen, namentlich bei (– wie in Verkehrsunfallsachen häufig – allenfalls fahrlässig handelnden) Nebentätern, bei denen keine rechtliche Grundlage für eine wechselseitige Zurechnung ihrer Verursachungsbeiträge besteht,[106] gilt demgegenüber nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.6.1959:[107] Haften mehrere Personen – etwa b...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 254 BGB ist nach seinem Wortlaut und der Systematik – soweit keine verdrängenden Sonderregelungen bestehen – primär auf alle Schadensersatzansprüche anwendbar, unabhängig davon, auf welchem – etwa vertraglichen oder gesetzlichen – Rechtsgrund sie beruhen.[3] Auch gegenüber Amtshaftungsansprüchen gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG ist der Einwand aus § 254 BGB zulässig, sofe...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / II. Verpflichteter (§§ 115, 116, 119 BBergG)

Rz. 40 Zum Ersatz des Bergschadens ist zunächst der Unternehmer verpflichtet, der den Bergbaubetrieb zur Zeit der Verursachung des Bergschadens betrieben hat oder für eigene Rechnung hat betreiben lassen (vgl. § 115 Abs. 1 BBergG). Maßgebend ist, wer den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Bergbau zieht und wem die Verfügungsgewalt über den Betrieb zusteht.[45] So können etwa au...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Mitverschulden

Rz. 942 Ein Mitverschulden des Geschädigten ist nach § 254 BGB im Anwendungsbereich von § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG zu berücksichtigen.[2920] Es gelten die allgemeinen Regeln. Haftungsausschließend wirkt das Mitverschulden, eine zumutbare anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nicht in Anspruch genommen zu haben. Insoweit hat der Geschäd...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VII. Mitarbeit im Erwerbsgeschäft des (Ehe-)Partners, Pflegeleistungen

Rz. 232 a) Nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. § 1360 BGB bestimmt, dass die Ehegatten einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten, wobei ein Ehegatte, dem die Haushaltsführung überlassen ist, seine Verpflichtu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Haftung von Nebentätern als Gesamtschuldner

Rz. 1136 Nebentäter sind deliktisch Handelnde, die den Schaden ohne bewusstes Zusammenwirken durch selbstständige unerlaubte Handlungen vollbracht haben. Sie sind nebeneinander verantwortlich, wenn sie nicht nur einen abgrenzbaren Teilschaden verursacht, sondern eine zurechenbare Bedingung für den Gesamtschaden gesetzt haben.[3336] Rz. 1137 Auf das Handeln fahrlässiger Nebent...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 4. Drittschadensliquidation

Rz. 65 Grundsätzlich kann aufgrund eines Vertrags nur derjenige den Ersatz eines Schadens verlangen, bei dem der Schaden tatsächlich eingetreten ist und dem er rechtlich zur Last fällt. Tritt der Schaden bei einem Dritten ein, so haftet ihm der Schädiger – von besonderen Ausnahmen abgesehen (vgl. § 618 Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 844, 845 BGB) – nur nach Deliktsrecht. Diese Untersc...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / II. Beteiligung des Verletzten am Strafverfahren

Rz. 10 Der aus einem Tatgeschehen Geschädigte ist nicht notwendig gehalten, seine zivilrechtlichen Ansprüche gerichtlich ausschließlich durch Erhebung einer auf Schadensersatz gerichteten Klage vor den Zivilgerichten geltend machen. Unabhängig von den ihm offenstehenden zivilprozessualen Schritten eröffnet auch die Strafprozessordnung dem Geschädigten eine Reihe von Handlung...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Unterart des Schadensersatzanspruchs

Rz. 13 Der sachlich-rechtliche Ersatzanspruch ist also regelmäßig eine Unterart eines Schadensersatzanspruchs. Sein Umfang bestimmt sich daher im Zweifel nach §§ 249 ff. BGB; §§ 91 ff. ZPO sind grundsätzlich auf ihn nicht anwendbar. Zwar kann der gesetzlichen Beschränkung der prozessualen Kostenerstattung eine auch auf das Schadensersatzrecht wirkende Zurechnungsgrenze zu en...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 955 Die Begriffe "Mitarbeiter" und "Beauftragter" dürften weitgehend dem Begriff des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne entsprechen. Offengelassen hat der BGH, ob auch Kollegialorgane, wie der Gemeinderat oder Ausschüsse, unter den Begriff "Mitarbeiter" oder "Beauftragte" subsumiert werden können.[2961] Rz. 956 Die Teilnahme öffentlich Bediensteter am allgemeinen Straße...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Groteskfall

Rz. 379 Die Anwendung des Teilungsabkommen kann dagegen bei Vorliegen eines sog. Groteskfalls entfallen. Insoweit ergibt sich ein Schutz der Versicherer vor einer uferlosen Ausweitung der Teilungsabkommen zu ihren Lasten daraus, dass auch diese Abkommen der allgemeinen Regel des § 242 BGB unterstehen. Dieser würde es z.B. widersprechen, wenn der Haftpflichtversicherer aus ei...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / H. Tätigkeit im Unfallunternehmen

Rz. 146 Die Haftungsbefreiung nach § 104 Abs. 1 SGB VII setzt eine Tätigkeit im Unfallunternehmen voraus (vgl. insoweit auch Rdn 153 ff.). Sie erfasst demnach nur solche versicherte Tätigkeiten, die – "im" Unfallunternehmen geleistet – einen derart inneren Bezug zur Betriebs- und Gefahrengemeinschaft des Unfallunternehmens haben, dass für sie die Anwendung des § 104 Abs. 1 S...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / A. Überblick

Rz. 1 Die internationale Zuständigkeit bestimmt die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug.[1] Ein solcher Auslandsbezug ist insbesondere bei Unfällen deutscher Staatsangehöriger oder mit deren Fahrzeugen im Ausland sowie bei Verkehrsunfällen im Inland unter Beteiligung ausl...mehr