Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschädigte Person

Rz. 502 Der Geschädigte muss unaufgefordert wesentliche Genesungsfortschritte, die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, tatsächlich erzieltes Einkommen[599] sowie Leistungen von dritter Seite (insbesondere Sozialleistungsträger)[600] offen legen und erhaltene Leistungen und Erstattungen bei den verfolgten Ansprüchen gegenrechnen.[601] Rz. 503 Der Schadenersatz...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Finanzielle Eintrittspflicht

Rz. 86 Der Schadenersatzpflichtige selbst haftet, sofern ihn keine Haftungshöchstsumme vor höheren finanziellen Belastungen schützt, dem Ersatzberechtigten gegenüber unbeschränkt aus eigenem Vermögen und Einkommen auf Schadenersatz (Rdn 10, § 2 Rdn 396). Die vom Haftpflichtversicherer zur Verfügung zu stellende Versicherungssumme (im Falle der Versicherungsschutzversagung in...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Der am 1952 geborene Kläger nimmt die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer auf materiellen und immateriellen Schadenersatz sowie umfassende Feststellung aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Am 23.8.2014 gegen 21:00 Uhr kam der Kläger auf der A-Straße in P. mit seinem Motorrad zu Fall, nachdem ihm durch ein be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Anspruchsbegründung

Rz. 337 Hinweis Siehe auch Rdn 218 ff., Rdn 224 ff. Rz. 338 Zunächst ist festzustellen, ob überhaupt eine Verantwortlichkeit dem Grunde nach besteht: Nicht jeder, der wegen eines Haftpflichtgeschehens eine Vermögenseinbuße oder einen Schaden beklagt, hat auch einen dieses Begehren begründenden Anspruch.[402] Rz. 339 Der Anspruchsgrund (Anlass der Schadenabwicklung) ist vielfäl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Direktanspruch

Rz. 1417 Treten nach einer Abfindung Schäden auf, mit denen der unmittelbar Geschädigte nicht gerechnet hatte, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf weiteren Schadenersatz.[1495] Der Ersatzverpflichtete soll sich darauf verlassen dürfen, dass die Angelegenheit für ihn mit dem Abfindungsvertrag endgültig erledigt ist.[1496] Rz. 1418 Der BGH [1497] lässt die Nachforderung (vor...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Nicht-eheliche Gemeinschaft

Rz. 515 Im Zuge der gesellschaftlichen Fortentwicklung ist auch die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft immer mehr in den Vordergrund der Diskussion gerückt.[408] Der Umstand, dass der Hinterbliebene eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft eingeht, kann im Rahmen des Unterhaltsschadenersatzes nicht unberücksichtigt bleiben (auch Rdn 496). Die Aufnahme einer eheähnlichen Beziehu...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Umfang

Rz. 603 Die Anmeldung nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. bezieht sich auf alle in Betracht kommenden Ersatzansprüche (u.a. auf konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung), sofern keine Anhaltspunkte für einen anderen Erklärungswillen bestehen.[603] Rz. 604 Regelmäßig will ein Geschädigter, der seine Ansprüche bei dem Versicherer des Schadensersatzpfl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Mittelbar Geschädigte

Rz. 837 Hinweis Siehe auch Rdn 48 ff., 342 ff. Rz. 838 Verdienstausfall des unmittelbar Verletzten und Unterhaltsschäden (aber auch Beerdigungskosten und entgangene Dienste) seiner Hinterbliebenen sind zwei verschiedene, voneinander getrennt zu betrachtende Schadenersatzpositionen, die zudem zwei verschiedenen Rechtspersonen zustehen. Daher ist auch der Forderungsübergang dif...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / d) Beginn

Rz. 289 Ein ersatzfähiger Schaden kann erst mit dem Schadenzeitpunkt – und nicht etwa mit Beginn desjenigen Monats, in dem der Schaden sich ereignete – beginnen[203] (auch Rdn 488, 568). Eine "Aufrundung" auf ganze Monate oder gar Jahre ist unzulässig, solange Ersatzpflichtiger und Ersatzberechtigter sich nicht auf eine andere Berechnungsmodalität verständigen.mehr

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§ 5 Verjährung / g) Kenntnis bei Gesamtschuld

Rz. 467 Hinweis Rdn 161. Rz. 468 Für eine Kenntnis (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) aller Umstände, die einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB begründen, ist es erforderlich, dass der Ausgleichsberechtigte (kumulativ) Kenntnis von denjenigen Umständen hat, die begründen:[452]mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Leistungsklage

Rz. 754 Hinweis Zum falschen Beklagten/Anspruchsgegner und Zustellungsbevollmächtigten Rdn 836 ff. Rz. 755 Die in unverjährter Zeit erhobene Leistungsklage hemmt die Verjährung – und zwar auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes, selbst bei unschlüssiger Klage – nur hinsichtlich der mit ihr konkret verfolgten Ansprüche und führt nicht zur Hemmung der Verjährung anderwe...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Haftungshöchstsummen

Rz. 69 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 141 ff. Rz. 70 Bei Begrenzung seines Anspruchs auf Haftungshöchstsummen[61] muss der Geschädigte überlegen, ob ihm aus der Kapitalisierung Vor- oder Nachteile erwachsen: Während das Haftungshöchstsummen-Kapital sofort erschöpft werden kann, ist die Rente weiter zu zahlen, bis sie den Haftungshöchstbetrag erreicht.[62] (1) Summenbeschränkung be...mehr

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§ 5 Verjährung / ff) Schadenfall vor dem 1.1.2002 – Regelmäßig wiederkehrende Leistungen

Rz. 69 Hinweis Rdn 43, 192, 738 ff. Rz. 70 Beispiel 5.6 F wurde am 12.1.1989 durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt. Ein Feststellungsurteil vom 6.5.1990 sichert dem F Anspruch auf Ersatz ihm entstehender künftiger Verdienstausfallschäden. F arbeitet mittlerweile wieder. Er erhält sein Gehalt jeweils am 15. des laufenden Monates (= arbeitsvertraglicher Fälligkeitstermin) a...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Vier Jahre

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 6. Akteneinsicht

Rz. 31 Dritten Personen i.S.d. § 299 Abs. 2 ZPO steht ohne die Einwilligung der Parteien ein Recht auf Einsicht in die Akten nur dann zu, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Rz. 32 Die gesetzliche Unfallversicherung, die an den Geschädigten (z.B. eines Verkehrsunfalls, der Gegenstand des Zivilverfahrens ist) Leistungen erbracht und daher zu prüfen hat, ob a...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / (1) Klageabweisendes Urteil

Rz. 121 Nach § 124 Abs. 1 VVG wirkt das klageabweisende Urteil, wenn es zwischen dem Anspruchsteller und dem Haftpflichtversicherer ergeht, auch zugunsten des Versicherungsnehmers, wenn es zwischen dem Anspruchsteller und dem Versicherungsnehmer ergeht, auch zugunsten des Haftpflichtversicherers. § 124 Abs. 1 VVG bildet eine Ausnahme zu §§ 425 Abs. 2 BGB, 325 ZPO und schließ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / cc) § 124 VVG

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Offenlegung

Rz. 510 Wird Einkommensverlust oder Minderverdienst geltend gemacht, hat der Verletzte unaufgefordert sein tatsächlich erzieltes Einkommen offenzulegen und gegenzurechnen.[608] Gleiches gilt für Einkünfte von Hinterbliebenen. Rz. 511 Ein Geschädigter kann i.d.R. nicht darauf vertrauen, der Schadensersatzpflichtige werde sich gegenüber dem Anspruch nicht auf fehlende Aktivlegi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Schuldrechtlich vermittelte Beherrschung

... oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht. Rz. 216 [Autor/Stand] (Auch) Schuldrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (s. Rz. 181...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Ansprechpartner

Rz. 856 Hinweis Rdn 429, 836 ff. Rz. 857 Teilt ein vermeintlicher Haftpflichtversicherer dem Geschädigten auf dessen Schadensmeldung mit, er sei für die Bearbeitung des Schadenfalles zuständig und unterlässt er die Mitteilung sich später ergebender Zweifel an seiner Zuständigkeit als Haftpflichtversicherer, ist er dem Geschädigten aus dem Aspekt der Vertrauenshaftung zum Scha...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Regelungen

Rz. 969 § 51b BRAO a.F. – Verjährung von Ersatzansprüchen[985] Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Rz. 970 Die eigenständige Regelung berufsbe...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Fälligkeit

Rz. 336 Nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung regelmäßig erst mit der Fälligkeit des Anspruches. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt § 198 S. 1 BGB a.F., der ebenfalls von der "Entstehung des Anspruches" sprach, ohne sachliche Änderung der hierzu ergangenen Rechtsprechung fort.[279] Rz. 337 Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die sofortige Leis...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / a) Negative Feststellungsklage

Rz. 154 Eine vom Pflichtversicherer erhobene negative Feststellungsklage ist geeignet, die Rechtskrafterstreckung herbeizuführen.[211] Rz. 155 Bei der negativen Feststellungsklage ist jedes Gericht zuständig, bei dem ein besonderer Gerichtsstand für die Leistungsklage des Feststellungsbeklagten gegeben ist.[212] Rz. 156 Die negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein re...mehr

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FoVo 07/2024, Die Zurückweisung einer Monierung zu nicht mitgeteilten Teilzahlungen des Schuldners

Anmerkung Immer wieder monieren Vollstreckungsorgane – Gerichtsvollzieher wie Vollstreckungsgerichte –, dass nur Resthauptforderungen und/oder auch Restnebenforderungen in Form von Vollstreckungskosten geltend gemacht werden, ohne einen umfassenden Verlauf der Forderungseinziehung mit allen Kosten und allen Teilzahlungen vorzulegen. Gläubiger verzichten auf diese Angaben nicht...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / e) § 760 BGB

Rz. 135 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 187 ff. Rz. 136 § 760 BGB – Vorauszahlungmehr

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zfs 07/2024, Alleinhaftung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 31.7.2022 auf der Kreisstraße K2509 zwischen Gaggstatt und Wallhausen. Der Kläger ist Eigentümer des Elektrofahrzeugs Tesla Model S mit dem amtlichen Kennzeichen xx – xx xxx, welches über einen sog. Ereignisdatenspeicher verfügt und mit Spiegel 2,189 Meter breit ist. Der Beklagte zu 2) ist Halt...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Verzinsung

Rz. 257 § 246 BGB – Gesetzlicher Zinssatz Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind 4 vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. § 247 BGB – Basiszinssatzmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. Einigungsgebühr (RVG)

Rz. 238 Gebühr nach § 13 RVG RVG Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis Nr. 1000 – Einigungsgebühr [304] Teil 1 Allgemeine Gebührenmehr

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§ 5 Verjährung / a) Schadenseinheit

Rz. 434 Hinweis Rdn 334, 340; § 2 Rdn 1440 ff. Rz. 435 Nicht erforderlich ist die Kenntnis vom Umfang des Schadens und seiner einzelnen Schadenfolgen. Der Schaden ist eine Einheit: Die Verjährungsfrist beginnt für den gesamten Schaden – auch hinsichtlich künftiger Beeinträchtigungen – mit dem Eintritt des Schadenereignisses. Der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entsprin...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 593 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 488 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[477] Rz. 489 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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zfs 07/2024, Alleinhaftung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen, da der Kläger gegen die Beklagten aus keinem Rechtsgrund, insbesondere nicht aus §§ 7, 18 StVG oder § 823 Abs. 1 BGB, Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz hat. 1.) Der Unfall war für den Kläger nicht unvermeidbar i.S.v. § 17 Abs. 3 StVG, da das Überholen einer Kolonne zwar nicht u...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gegenseitiger Vertrag

Rz. 519 Der außergerichtliche wie auch der gerichtliche Vergleich sind gegenseitige Verträge (§ 779 Abs. 1 BGB),[614] auf den die Vorschriften des BGB über den Vertrag (insbesondere §§ 104 ff., 242 BGB) Anwendung finden. Auch Abfindungserklärungen sind keine einseitigen Erklärungen; es handelt sich vielmehr um (i.d.R. bilaterale) vertragliche Vereinbarungen eines Vergleiches...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vertragsschluss

Rz. 976 Hinweis Siehe auch Rdn 1017 ff. Rz. 977 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[1058] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweis...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Aspekte beim Schadenersatzpflichtigen

Rz. 10 Wenn und soweit eine Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen begründet wurde, ist die Schadensersatzleistung als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) zu sehen, die damit zu einer Minderung des steuerpflichtigen Gewinns führt.[9] Es kommt nicht darauf an, wie die Schadensersatzleistung beim Geschädigten ste...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Falscher Anspruchsgegner

Rz. 851 Nur Verhandlungen mit dem (richtigen) Schuldner oder dessen Vertreter hemmen die Verjährung. Die irrtümliche Verhandlung des Gläubigers mit einer anderen Rechtsperson als der des Schuldners führt nicht zur Hemmung.[875] Rz. 852 Die Hemmung muss vom Berechtigten herbeigeführt worden sein.[876] Rz. 853 Gerichtliche Maßnahmen gegenüber einem falschen Anspruchsgegner beein...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 978 Die Verjährungsfrist von Ersatzansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt u.a. wegen falscher Beratung betrug nach § 51b BRAO a.F. drei Jahre, gerechnet von dem Zeitpunkt an, in dem der Schadenersatzanspruch entstanden ist, spätestens aber drei Jahre nach Beendigung des Mandates. Auch nach Abschaffung des § 51b BRAO a.F. zum 15.12.2004 wird die Problematik noch einige Zei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Allgemeine Vertragsgrundsätze

Rz. 1338 § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtumsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 1126 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 194 BGB ff.)

Rz. 18 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Wohnungseigentümer berechtigt sind, über eine Vergemeinschaftung der Mängelrechte gegen den Bauträger zu beschließen. Beschlusskompetenz Die Rechte wegen Mängeln des gemeinschaftlichen Eigentums aus den mit dem Bauträger geschlossenen Verträgen stehen sämtlichen Wohnungseigentümern als Erwerbern zu. Jeder Erwerber von Wohnun...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Im Regelfall billigten die Wohnungseigentümer mit dem Beschluss über die Entlastung der Verwaltungsbeiräte deren zurückliegende Amtsführung im jeweils genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und ihren vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig; sie sprächen den Verwaltungsbeiräten auf diese Weise gleichzeitig für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notgeschäftsführung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Maßnahmen der Notgeschäftsführung dienen der Abwehr eines unmittelbar drohenden oder der Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens. In akuten Gefahrensituationen sind also Wohnungseigentümer zu eigenständigem Handeln ermächtigt, wenn eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer oder Maßnahmen des Verwalters nicht abgewartet werden können. Selbstverständlich is...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.3 Verwalter

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Fristwahrung Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein. Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 1.5 Diskriminierungsverbot bei der Einstellung

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht benachteiligen.[1] Das gilt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) allerdings nur dann, wenn der Bewerber die Schwerbehinderung deutlich mitteilt. Tut er das nicht, kann er sich auch nicht auf eine Diskriminierung wegen seiner Schwerbehinderung berufen. H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.3 Umsatzsteuerliche Probleme nicht vollständig erfüllter Verträge

Rz. 127 Ist ein gegenseitiger Vertrag im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht vollständig erfüllt, wird er mit der Eröffnung des Verfahrens zu einem nicht mehr erfüllbaren Vertrag.[1] Der Vertragspartner kann seinen Anspruch auf die Erfüllung des Vertrags gegen den Schuldner nicht mehr durchsetzen. Der Erfüllungsanspruch des Gläubigers wird deshalb zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 4.2 Besondere Verjährungsfristen

In einigen wenigen Fällen ist die Verjährungsfrist länger. Dies betrifft zunächst rechtskräftig festgestellte Ansprüche.[1] Hat der Schuldner einen rechtskräftigen Titel (Urteil, Mahnbescheid), verjährt der dadurch festgestellte Anspruch erst nach 30 Jahren. Gleiches gilt für gerichtliche Vergleiche[2] und für Ansprüche, die im Insolvenzverfahren festgestellt wurden.[3] Eine...mehr