Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in die Deutsche Rentenversicherung – § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187a SGB VI

Rz. 202 Insbesondere für ältere Arbeitnehmer kann es von nicht unerheblichem Interesse sein, eine vereinbarte Abfindung ganz oder teilweise steuerfrei in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu überführen, um dadurch – im Fall des vorzeitigen Rentenbezugs – lebenslange Rentenminderungen i.H.v. 0,3 % pro Monat auszugleichen (vgl. Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610 ff.). Denn re...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rentenversicherung

a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI). b) Option zur Aufstockung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Option zur Aufstockung des Beitrags zur Rentenversicherung

Rz. 1697 Der geringfügig Beschäftigte hat die Möglichkeit, den Arbeitgeberpauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgeltes auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Er erwirbt dann nicht nur Ansprüche auf Altersrente, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitation, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente, vorgezogene Altersrente sowie Rente nach Mindesteinkommen. Rz. 1698...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verwaltungsverfahren und Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 931 Die Angaben und Unterlagen, die die Deutsche Rentenversicherung für ihre Entscheidung benötigt, hat sie nach § 7a Abs. 3 SGB IV schriftlich oder elektronisch bei den Beteiligten (Auftragnehmer, Auftraggeber) unter angemessener Fristsetzung anzufordern. Die Gesetzesbegründung lässt offen, was unter Angemessenheit in diesem Sinn zu verstehen ist. Auch das Rundschreiben...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Teil-(Steuerfreiheit) bei Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 201 Aufgrund des Wegfalls der Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. ist es von großer Praxisrelevanz, andere – rechtsübergreifende -Optimierungen und Gestaltungsmöglichkeiten, wie das "Mannheimer Modell" oder ähnliche Modelle, in den Blick zu nehmen (vgl. BeckOK-SozR/Rittweger, SGB IV, § 7f Rn 6; Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610; Schönhöft, BB 2021, 1332; Growe/Treto...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung

Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum Erwerbsstatusverfahren § 7a SGB IV n.F...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsquellen/Träger

Rz. 1413 Geregelt ist die Rentenversicherung im SGB VI und dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte. Träger der Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Regionalträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Rheinland) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 125 SGB VI).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Problembereich "Versicherungspflicht der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen"

Rz. 1423 Ein besonderes Problem stellt die Versicherungspflicht von Selbstständigen nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI dar (s. allgemein Rdn 1415). Nach dieser Vorschrift sind selbstständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Beispiele für Rentenformeln

Rz. 700 Die Obergrenze des Netto-Versorgungsbedarfs ergibt sich aus folgender Kalkulation: Rz. 701 Falls dieses Ziel erreicht wird, kann von einer "Vollversorgung" gesprochen werden. Rz. 702 Als unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV vor, besteht eine Versicherungsfreiheit sowohl in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz erfährt im Bereich der Krankenversicherung aber in den Fällen eine Einschränkung, in denen der geringfügig Beschäftige bereits aufg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Mehrere geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 1707 Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden ebenso wie eine geringfügige Beschäftigung und eine Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Übt ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und überschreitet das Arbeitsentgelt insgesamt 520,00 EUR pro Monat, so unterliegt das Arbeitsentgelt der zeitlich zuletzt aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beitragspflicht

Rz. 1455 Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Der Arbeitgeber trägt den Beitrag ausnahmsweise allein, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des Auszubildenden 325 EUR monatlich nicht übersteigt. Ist der Arbeitnehmer nur wegen Bezuges einer Altersrente oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres/Überschreiten der Regelaltersgrenze ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag/Versicherungsfreiheit

Rz. 1414 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. § 1 SGB VI enthält einen weiten Katalog von Personen, die pflichtversichert sind. Rz. 1415 Die Versicherungspflicht erstreckt sich aber nicht nur auf abhängig beschäftigte Ar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Feststellung des Status der "Selbstständig Tätigen"

Rz. 961 Der Status des Selbstständig Tätigen kann dadurch festgestellt werden, indem der Selbstständige selbst seinen Status bei der Deutschen Rentenversicherung – als ausschließlich zuständige Stelle für selbstständig Tätige i.S.v. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI – anzeigt. Seit der ab 1.1.1999 bestehenden Rechtslage überprüft die Deutsche Rentenversicherung dann ihrerseits durch Übe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter folgenden Voraussetzungen ein:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Leistungsvoraussetzungen

Rz. 239 Generelle Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen betrieblichen Altersversorgungsleistung ist die Inanspruchnahme einer gesetzlichen Vollrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Der entsprechende Hinweis im Gesetz auf den Bezug der gesetzlichen Altersrente "in voller Höhe" hat zur Konsequenz, dass beim Bezug einer gesetzlichen Teilrente nach § 42 SGB VI kein ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 721 Vorstandsmitglieder von AG sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 1 S. 3 SGB VI) versicherungsfrei. Nach der Rechtsprechung des 4. und 12. Senats des BSG sind sie zwar Beschäftigte i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV , sie sind allerdings ausdrücklich durch Gesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung (und der Arbeitslosenversicherung s.u. Rdn 722) ausgenommen (vg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Studentenbeschäftigung

Rz. 1675 Studenten unterliegen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung regelmäßig einer gesetzlich für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog. Krankenversicherung der Studenten, § 186 Abs. 7 SGB V. In dieser Versicherung ist der Student bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres pflichtversiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Mitteilung der steuerlichen ID-Nr des Ehegatten/Lebenspartners (§ 22a Abs 6 EStG)

Rn. 53a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit GrundrentenG vom 12.08.2020, BGBl I 2020, 1879 (s Rn 11) ist mit Wirkung ab 01.01.2021 ein neuer Abs 6 in § 22a EStG eingefügt worden. Die zentrale Stelle ist danach berechtigt, in den in § 151b Abs 3 Satz 2 SGB VI genannten Fällen die Rentenbezugsmitteilung an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu übermitteln (§ 22a EStG id...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) in das EStG eingefügt. Sie trat zum 01.01.2005 in Kraft und dient der Sicherstellung der Besteuerung von Renten und anderen Leistungen iSd § 22 Nr 1 S 3 und Nr 5 EStG. Dies geschieht durch Mitteilung der Rentenbezüge (sog Rentenbezugsmitteilung) durch die in § 22a Abs ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts

Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 204 Der Begriff des Arbeitsunfalls ist im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von großer Bedeutung. Nur wenn ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, ist der Arbeitgeber i.d.R. von seiner Haftung ggü. dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen frei (§§ 104 ff. SGB VII). Gleichzeitig setzt der Anspruch eines versicherten Arbeitnehmers auf Leistungen der...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / A. Rentenreformgesetz 1992 (Teilrente)

Rz. 1 Durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 wurde die Teilrente als Sonderform der Rente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel des sog. "Flexi-Gesetzes" war es, Arbeitnehmern durch die Teilrente einen flexibleren und gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung versich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Mitteilung Energiepreispauschale (§ 22a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 33d Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG festgelegt, dass die mit dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) der ESt unterliegt. Eine an Rentenbeziehende...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Rz. 683 Die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGF) im Alter, bei Invalidität und für seine Hinterbliebenen könnten sich wie folgt zusammensetzen: Rz. 684 Dieses sog. "Drei-Säulen-Konzept", das grds. für Arbeitnehmer gilt, ist auch...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VII. Subventionsleistungen des Staats

Rz. 35 Die BA hat dem Arbeitgeber gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 AltTZG den von ihm nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a) AltTZG erbrachten Aufstockungsbeitrag i.H.v. 20 % des Regelarbeitsentgeltes sowie die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung, soweit diese auf dem AltTZG beruhen, erstattet. Hierunter fielen gem. § 4 Abs. 2 AltTZG auch die Beiträge bzw. Beitragszuschüsse für einen von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (§ 11 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 117 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Insoweit kann auf die Ausführungen unter s Rn 57 ff verwiesen werden, vgl auch BFH vom 09.05.1974, VI R 161/72, BStBl II 1974, 547. An der Auffassung des FG Münster vom 17.08.2010, 1 K 1821/07 E, EFG 2010, 2080, das einen Sonderausgaben-Abzug in voller Höhe bei einem Einzug des (Jahres-)Erstbeitrags einer Rentenversicherung mit Versicherung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG vom 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Meldungen durch Datenübermittlung

Rz. 1161 Die Daten sind im eXTra-Standard durch https zu übertragen. Die gültige Version ist in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 des SGB IV festgelegt. Eine Beschreibung des eXTra-Standards ist für jeden zugänglich und kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abzurufen. Für den Einsatz von https sind die Anforderungen in den Technischen Richtlinien des Bunde...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Beiträge

Rz. 383 Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, 13 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung als eigenen Beitrag zur Krankenversicherung zu tragen (§ 249b SGB V). Zur Rentenversicherung tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil i.H.v. 15 % de...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Aufstockungen

Rz. 382 Um geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, durch eigene Beiträge den Beitrag des Arbeitgebers (15 %) aufzustocken und damit in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu kommen, schließt seit dem 1.1.2013 § 5 Abs. 2 S. 1 SGB VI aus, dass geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGV IV versicherungsfrei sind. Sie sind vie...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / 2. Nicht-EU-Staatsangehörige

Rz. 7 Die Zulässigkeit einer Arbeitsaufnahme durch Nicht-EU-Staatsangehörige richtet sich nach § 4a Abs. 1 AufenthG. Das Aufenthaltsgesetz wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.8.2019, BGBl I, 1307, neu strukturiert. Nach dem AufenthG a.F. war Ausländern, die einen Aufenthaltstitel erhielten, verboten, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Eine Erwerbstätigkeit mus...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beitragszahlungen im Übergangsbereich (früher: Gleitzone)

Rz. 388 Zu beachten ist eine besondere Beitragsberechnung des Arbeitnehmeranteils für Entgelte im Niedriglohnbereich. Sie wurde m.W.v. 1.4.2003 für Monatslöhne innerhalb einer Gleitzone von 400 EUR bis 800 EUR, ab 1.1.2013 von 450 EUR bis 850 EUR eingeführt. Seit dem 1.7.2019 gilt ein Übergangsbereich bis zu einer Lohnhöhe von 1.300 EUR. Die Gleitzonen-/Übergangsbereichsrege...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Risiko rechtlicher Fehleinschätzung – Scheinselbstständigkeit

Rz. 756 Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bu...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Leistungen zur Altersversorgung

Rz. 10 Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen der Altersversorgung ist u.a. regelmäßig das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, i.d.R. analog zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinsichtlich der Festlegung dieser Altersgrenze steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zu. Der insoweit zur Anwendung kommende Grundsatz der ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Sonstiges

Rz. 1704 Sowohl bei Beschäftigungen im gewerblichen als auch im privaten Bereich muss eine Umlage (U1) zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit i.H.v. 1,0 % des Arbeitsentgeltes gem. § 7 Abs. 2 AAG i.V.m. § 94 i.V.m. Anlage 6 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entrichtet werden. Für Unternehmen gilt dies nur, solange diese i.d.R....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anfragen zur ID-Nr und zum Geburtsdatum (§ 22a Abs 2 EStG)

Rn. 39b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zu den Änderungen des § 22a Abs 2 EStG zum 01.01.2017: IRd redaktionellen Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff "mitteilungspflichtige Stelle" wurden in S 1, 2, 3, 4, 6 und 8 die früheren Begriffe "Mitteilungspflichtige" ersetzt (BT-Drucks 18/7457, 97). Mit Wirkung ab 20.11.2019 ist § 22a Abs 2 S 8 EStG (s Rn 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rechtsbehelfe gegen Statusentscheidungen

Rz. 937 Gegen eine Status- bzw. Prognoseentscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig. Gem. § 7a Abs. 6 S. 1 SGB IV haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung. Rz. 938 Im Widerspruchsverfahren können die Beteiligten gem. § 7a Abs. 6 S. 2 SGB IV nach Begründung des Widerspruchs eine mündliche Anhörung beantragen, die gemeinsam mit den anderen Beteiligten erfolgen sol...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Betriebliche Altersversorgung einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§§ 1 ff. BetrAVG)

Rz. 283 Das Bewusstsein für die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als ein Baustein der Gesamtversorgung für das Alter in Zeiten geringer werdender gesetzlicher Renten nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber ist wiederholt tätig geworden. Zum 1.1.2009 wurde bis zum 31.12.2017 in einem ersten Schritt die Altersgrenze für die Unverfallbarkeit in § 1b BetrAVG auf das 25. L...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen

Rz. 1787 Der Sozialversicherungspflicht unterliegt nur das persönlich abhängige Beschäftigungsverhältnis. Hierunter fällt auch das Arbeitsverhältnis zwischen Familienangehörigen, wenn der mitarbeitende Familienangehörige in das Unternehmen eingegliedert und weisungsgebunden ist, also ein "echtes Arbeitsverhältnis" wie unter Fremden vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn sich au...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 1149 Nach § 28a SGB IV hat der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger der Einzugsstelle für jeden in der Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung kraft Gesetzes Versicherten oder nach dem SGB III Beitragspflichtigen bei bestimmten Anlässen eine Meldung zu erstatten. Dies gilt auch für Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung zu entrichten sind...mehr